Kleine Anfrage des Abg. Warnecke (SPD) vom 22.06.2016 betreffend Planung des A 4-Ausbaus im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In einem Artikel des Kreisanzeigers im Landkreis Hersfeld-Rotenburg "A 4-Ausbau fortsetzen" vom 18. Juni 2016 wird die Forderung des CDU-MdB Heiderich abgedruckt, dass der hessische Verkehrsminister Al- Wazir, "wenn Hessen Mobil nicht in der Lage sei, die Bauausführungen zeitnah einzusetzen, diese an die DEGES oder ein anderes Planungsbüro zu vergeben". Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Im Bundesfernstraßenbereich ist die große Herausforderung der Zukunft die Erhaltung der Infrastruktur , insbesondere der Brückenbauwerke. Dort bestehen erhebliche Defizite. Für den Bundesfernstraßenbau sind daher die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel in den letzten Jahren erheblich angehoben worden und heute mit über 650 Mio. € so hoch wie noch nie. Die Bewältigung dieses außergewöhnlich hohen Bundesfernstraßenbudgets stellt eine besondere Herausforderung für die Hessische Straßenbauverwaltung dar. Das Land Hessen hat mit einem aktuellen Ansatz von 47 Mio. € für Ingenieurfremdleistungen den bisher höchsten Planungsmittelansatz zur Verfügung gestellt, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist die Behauptung richtig, dass "der zugehörige Streckenbau nicht ausgeschrieben werde", trotzdem "die neue Eichhorsttalbrücke zwischen Friedewald und Hönebach längst fertig" sei? Die Eichhorsttalbrücke liegt im Zuge der A 4 innerhalb des "Planungsabschnittes Wildeck". Das inzwischen abgebrochene, alte Bauwerk hatte aufgrund seines Schadensbildes nur noch eine kurze verbleibende Restnutzungsdauer. Aus diesem Grund mussten die planerischen Kräfte zur Baurechtschaffung für das Ersatzbauwerk gebündelt werden. Entsprechend wurde das Bauwerk Eichhorsttalbrücke aus dem "Planungsabschnitt Wildeck" und dem laufenden Planfeststellungsverfahren herausgelöst, um dann hierfür vorzeitiges Baurecht über eine Plangenehmigung schaffen zu können. Unter anderem aufgrund der Herauslösung der Eichhorsttalbrücke wird ein Planänderungsverfahren für den verbleibenden Teil des "Planungsabschnittes Wildeck" erforderlich. Die Ausschreibung des "zugehörigen Streckenbaus" kann erst dann erfolgen, wenn für den gesamten "Planungsabschnitt Wildeck" das Baurecht und der Bauentwurf vorliegen. Frage 2. Trifft es zu, dass die Nichtausschreibung in der "fadenscheinigen Begründung, dass es zu Planänderungen gekommen sei" liegt? Nein. Ein Planänderungsverfahren im Zuge des A 4 "Planungsabschnittes Wildeck" ist aus rechtlicher Sicht (Herauslösung der Talbrücke Eichhorst) und aus fachplanerischer Sicht erforderlich . Ausgelöst durch verdichtete Rechtsprechungen zu Infrastrukturmaßnahmen in FFH-Gebieten wurde von Hessen Mobil zwischen der Eichhorsttalbrücke und der Anschlussstelle Wildeck- Hönebach eine neue Linienführung entwickelt, die zum einen geringere Eingriffe in das FFH- Gebiet ermöglicht und zum anderen gegenüber der bisher verfolgten, bestandsnahen Trasse ver- Eingegangen am 5. August 2016 · Bearbeitet am 8. August 2016 · Ausgegeben am 12. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3522 05. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3522 kehrstechnisch sowie im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Sicherheit deutliche Vorteile aufweist . Gleichzeitig wurde die landschaftspflegerische Begleitplanung dahin gehend modifiziert, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen soweit wie möglich zu vermeiden. Nach Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zu den vorgesehenen Planänderungen und der aktuellen Kostenermittlung wird das Planänderungsverfahren bei der Anhörungsbehörde, dem Regierungspräsidium Kassel, beantragt werden. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ist von der Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss zu erarbeiten. Bei bestandskräftigem Baurecht ist zunächst der Bauentwurf zu erstellen und anschließend die Baumaßnahme zur Umsetzung öffentlich auszuschreiben. Frage 3. Trifft es zu, dass die "Ausschreibung zwischen Bad Hersfeld und Sorga erst im nächsten Jahr stattfinden solle" und, "wenn man die Fristen der Vergaben einrechne, sich dann auch in 2017 nichts tun werde"? Bei dem in der Frage angesprochenen Abschnitt handelt es sich um den A 4 Abschnitt Bad- Herfeld Ost. Dieser Abschnitt zeichnet sich durch enge Radien und erhebliche Höhenversätze zwischen den Richtungsfahrbahnen aus. Der Ausbau ist bestandsnah trassiert, d.h. die Bestandsund die geplante Trasse überschneiden sich weitgehend. Das "Bauen unter Verkehr" gerade in solchen Abschnitten bringt äußerst komplexe Probleme mit sich, die im Rahmen der Bauentwurfserstellung und Bauvorbereitung zwischen allen Beteiligten einer engen Abstimmung bedürfen . Zur besseren Umsetzbarkeit im Hinblick auf Abhängigkeiten in der Verkehrsführung zu den benachbarten Abschnitten wurde der Abschnitt Bad-Hersfeld Ost in zwei Teilbauabschnitte (TBA) geteilt. Der Beginn der Hauptbaumaßnahme für den 1. TBA ist für das Frühjahr 2018 geplant. Zwischenzeitlich wurden und werden in den Wintermonaten 2015/16 und 2016/17 vorgezogene Fällarbeiten entlang des Bauabschnitts durchgeführt. Weiter sind für die Jahre 2016 und 2017 vorgreifliche Arbeiten für vertiefende Baugrunduntersuchungen und die Umverlegungen von Versorgungsleitungen geplant. Frage 4. Ist es plausibel, dass es "absehbar sei, dass schon Ende dieses Jahres das Geld für unsere Region zurückgegeben werden müsse, um dann wahrscheinlich in den bayrischen Straßenbau zu fließen"? Die Finanzierung der A 4 Baumaßnahme erfolgt aus Mitteln des sogenannten "Um- und Ausbaus " und aus Erhaltungsmitteln. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nimmt hier keine ausdrücklich projektbezogene Zuteilung von Haushaltsmitteln vor, sondern weist auf der Grundlage der jährlich mit den Ländern stattfindenden Finanzierungsprogrammbesprechungen einen hessischen Verfügungsrahmen zu. Dieser wurde von Hessen für den Bundesfernstraßenbau bisher ausgeschöpft. Frage 5. Teilt sie die formale und inhaltliche Behauptung, wenn "Finanzierung und Planung aus einer Hand erfolge, auch die ständige Verzögerung durch Hessen-Mobil ein Ende" hätte? Die Planung von Straßenbaumaßnahmen nimmt seit vielen Jahren an Komplexität zu, so dass der für die verschiedenen Planungsphasen erforderliche Zeitbedarf oft nur schwer kalkulierbar ist. Durch gesetzliche Neuerungen, unvorhersehbare fachliche Problemstellungen, Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange oder Betroffener sowie Stellungnahmen des Baulastträgers können sich Sachverhalte ergeben, die beispielsweise zusätzliche Untersuchungen und ggf. Umplanungen erforderlich machen. Die Zuweisung von Finanzmitteln durch den Bund zur Umsetzung von Bundesfernstraßenprojekten erfolgt bei bestandskräftigem Baurecht und ist unabhängig von den vorlaufenden Planungsprozessen zu sehen. Frage 6. Wie hat sich der Kostendeckungsgrad des Bundes für seitens des Landes zu planende Bundesstraßenprojekte in den zurückliegenden zehn Jahren entwickelt? Die Zweckausgaben für die planerische und bauliche Umsetzung von Bundesfernstraßenmaßnahmen werden den Ländern vom Bund derzeit über eine Pauschale in einer Höhe von 3 % der Baukosten (2 % für Entwurfsbearbeitung, 1 % für Bauaufsicht) nachschüssig abgegolten. Diese Pauschale ist auf Grund der gestiegenen Ansprüche an Planung und Bauausführung und der damit auch gestiegenen Kosten nicht annähernd kostendeckend. Die tatsächlichen Verwaltungskosten für Planung und Bau liegen im Durchschnitt in der Größenordnung von 15 bis 20 % und sind im Einzelfall abhängig von der Größe und Komplexität des jeweiligen Projektes. Somit erstattet der Bund den Ländern - auch in den zurückliegenden zehn Jahren - diesbezüglich weniger als ein Fünftel der tatsächlich angefallenen Ausgaben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3522 3 Frage 7. In wie vielen Fällen hat sich in den vergangenen zehn Jahren eine Verzögerung von Baumaßnahmen des Bundes durch ausdrückliche, allein landesseitig zu verantwortende Planungsverzögerungen ergeben? Die Gründe dafür, dass sich Planungen gegenüber ursprünglichen zeitlichen Annahmen verzögern können, sind vielschichtig. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Die Planung und bauliche Umsetzung von Projekten wird von Hessen Mobil im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt. Wiesbaden, 21. Juli 2016 In Vertretung: Mathias Samson