Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 21.06.2016 betreffend Umwandlung von Krankenhäusern in Pflegeeinrichtungen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Krankenhäuser gibt es derzeit in Hessen? Bitte nach Trägern differenzieren. In der nachfolgenden Tabelle sind die Krankenhäuser aufgeführt, die in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen sind, einschließlich der drei Universitätskliniken. Neben diesen 129 Krankenhäusern gibt es noch sieben Kliniken mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V sowie 37 Kliniken, die nur eine Konzession nach § 30 GewO haben. Von den Krankenhäusern nach § 108 Nr. 3 SGB V sind sechs in privater Trägerschaft und eine in öffentlicher Trägerschaft. Bei den Kliniken mit einer ausschließlichen Konzession nach § 30 GewO sind vier in öffentlicher, drei in freigemeinnütziger und 30 in privater Trägerschaft. Tabelle 1: Anzahl der Plankrankenhäuser in Hessen im Jahr 2014 differenziert nach Trägerschaft Art der Trägerschaft Anzahl der Krankenhäuser öffentlich 51 davon: öffentlich in öffentlich-rechtlicher Form, rechtlich unselbstständig 7 öffentlich in öffentlich-rechtlicher Form, rechtlich selbstständig 6 öffentlich in privatrechtlicher Form 38 freigemeinnützig 40 privat 38 Hessen insgesamt 129 Quelle: Leistungsreport der hessischen Plankrankenhäuser 2014, Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes, Berechnungen der Hessen Agentur. Frage 2. Wie viele Betten, bitte nach Trägern der Krankenhäuser aufgeschlüsselt, stehen in Hessen zur Verfügung? Diese Frage kann für die Plankrankenhäuser nach der nachfolgenden Tabelle beantwortet werden . In den Einrichtungen nach § 108 Nr. 3 SGB V sind insgesamt 787 Betten vorhanden, davon 702 in privater und 85 in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, in den Kliniken mit einer ausschließlichen Konzession nach der GewO 1008 Betten, davon 459 in öffentlicher, 127 in freigemeinnütziger und 422 in privater Trägerschaft. Eingegangen am 2. August 2016 · Bearbeitet am 11. August 2016 · Ausgegeben am 17. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3523 02. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3523 Tabelle 2: Anzahl der aufgestellten Betten in Hessen im Jahr 2014 differenziert nach Trägerschaft Art der Trägerschaft Anzahl der Krankenhäuser öffentlich 51 davon: öffentlich in öffentlich-rechtlicher Form, rechtlich unselbstständig 1.248 öffentlich in öffentlich-rechtlicher Form, rechtlich selbstständig 2.774 öffentlich in privatrechtlicher Form 14.480 freigemeinnützig 9.317 privat 7.212 Hessen insgesamt 35.031 Quelle: Leistungsreport der hessischen Plankrankenhäuser 2014, Krankenhausstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes , Berechnungen der Hessen Agentur. Frage 3. Wie viele Krankenhäuser in Hessen arbeiten nicht kostendeckend und befinden sich seit mindestens einem Jahr im Defizit? Dies ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2015 etwa 40 % aller Plankrankenhäuser Verluste erwirtschafteten. Frage 4. Hat die Landesregierung die Absicht, im Zusammenhang mit dem Krankenhausstrukturgesetz Mittel aus dem Strukturfonds des Bundes in Anspruch zu nehmen, um unrentable Kliniken in Gesundheits - oder Pflegeeinrichtungen umzuwandeln? Die Landesregierung hat die Absicht, Mittel aus dem Strukturfonds nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) in Anspruch zu nehmen. Ziel des Strukturfonds ist die Verbesserung der Strukturen der Krankenhausversorgung durch Abbau von Überkapazitäten, durch Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie durch die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akut-stationäre örtliche Versorgungseinrichtungen. Palliative Versorgungsstrukturen sollen gefördert werden. Frage 5. In welcher Höhe wird die Landesregierung voraussichtlich Mittel aus dem Strukturfonds des Bundes beantragen und kofinanzieren? Der Strukturfonds ist beim Bundesversicherungsamt in Höhe von insgesamt 500 Mio. € aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds errichtet. Jedes Land kann daraus den Anteil abrufen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel ergibt. Voraussetzung hierfür ist es, dass die Länder Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung stellen. Die auf Hessen entfallenden 37,6 Mio. € für die Kofinanzierung wurden zum Haushalt 2017 angemeldet. Frage 6. In welchem Umfang rechnet die Landesregierung mit der Umwandlung von Krankenhäusern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen? Die Anträge müssen bis spätestens 31.07.2017 beim Bundesversicherungsamt eingegangen sein. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel treffen, entsprechende Anträge von Krankenhäusern vorausgesetzt, Land und Krankenkassen gemeinsam. Zu den Modalitäten finden bereits seit einiger Zeit Gespräche statt. Welche Mittel für welche Zwecke eingesetzt werden, lässt sich zur Zeit noch nicht sagen. Wiesbaden, 25. Juli 2016 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel