Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 23.06.2016 betreffend hessisches Onkologiekonzept und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Hessische Onkologiekonzept wurde als Neufassung in 2010 vom Hessischen Sozialministerium gemeinsam mit Arbeitsgruppen erarbeitet. Der Landeskrankenhausausschuss hat dem Konzept seinerzeit zugestimmt. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welches Ziel und welche strukturellen Veränderungen strebt das Hessische Onkologiekonzept an? Das Hessische Onkologiekonzept (Anlage 1) strebt eine Verbesserung der onkologischen Versorgung durch eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen koordinierenden onkologischen Zentren und den weiteren an der onkologischen Versorgung beteiligten Kliniken an. Insbesondere soll die hohe fachliche Kompetenz großer spezialisierter Kliniken den kleineren Krankenhäusern mit geringerer Fallzahl zu Gute kommen. In einem weiteren Schritt soll die Interdisziplinarität der onkologischen Versorgung durch die Kooperation mit onkologisch tätigen Fachärzten gestärkt werden. Frage 2. Welche Aspekte des Hessischen Onkologiekonzeptes sind bereits umgesetzt, welche befinden sich gerade in der Umsetzung und welche sind noch umzusetzen? Es wurden Bescheide über eine sogenannte "besondere Aufgabe" nach § 17 Abs. 8 Satz 2 Hessisches Krankenhausgesetz 2011 (HKHG 2011) erteilt an die acht Krankenhäuser, die in den sechs hessischen Krankenhausversorgungsgebieten die Aufgabe der koordinierenden Krankenhäuser wahrnehmen. In der Folge wurden verbindliche Verträge zwischen den koordinierenden und den kooperierenden Krankenhäusern geschlossen sowie ein Rahmenvertrag zwischen den koordinierenden Krankenhäusern und den Krankenkassen, da für die Koordinationsaufgaben Zuschläge nach den bundesrechtlichen Entgeltbestimmungen möglich sind. Frage 3. Welche geplanten Maßnahmen und Ziele bleiben unberücksichtigt und warum? Die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten läuft auf regionaler Ebene zum Teil sehr gut, ist aber noch nicht flächendeckend durch vertragliche Vereinbarungen umgesetzt. Dies lag daran , dass im Jahr 2011 die Neufassung des § 116b SGB V ("spezialfachärztliche Versorgung") in Kraft trat. Mit dieser Vorschrift können Krankenhäuser zur ambulanten onkologischen Versorgung zugelassen werden. Dabei sind verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen Kliniken und Fachärzten obligatorisch. Um keine Parallelstrukturen aufzubauen, sollte zunächst abgewartet werden, wie sich die Vereinbarungen nach § 116b SGB V entwickelten. Leider gibt es für die Neufassung der Vorschrift mit wenigen Ausnahmen bis heute nicht die erforderlichen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), weshalb der Bundesgesetzgeber die Vorschrift aktuell erneut novellierte, um die Zulassung zu erleichtern. Eingegangen am 2. August 2016 · Bearbeitet am 11. August 2016 · Ausgegeben am 17. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3524 02. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3524 Frage 4. Wer ist an der interdisziplinären Kooperation zur Umsetzung beteiligt und wie erfolgt eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit? a) In wie weit wurden/werden niedergelassene Ärzte in die Umsetzung des Konzepts eingebunden und wie will die Landesregierung diese Einbindung fokussieren und optimieren? b) Wie wurde/wird die Palliativversorgung in die Umsetzung des Onkologiekonzeptes eingebunden ? c) Wie findet die Kinderhämatologie und -onkologie Berücksichtigung in der Umsetzung des Konzeptes? Die entsprechenden Anforderungen hierzu ergeben sich im Einzelnen aus dem Onkologiekonzept . Zu Frage 4 a: Wie unter Frage 3. ausgeführt, werden in einigen Gebieten (z.B. Wiesbaden, Frankfurt, Fulda) bereits enge Kooperationen gelebt, allerdings aus den genannten Gründen nicht flächendeckend. Zu Frage 4 b: Die Kooperation der onkologischen Zentren mit den regionalen Palliativstrukturen ist Bestandteil des Onkologiekonzepts. Zu Frage 4 c: Die vier Krankenhäuser, die stationäre Kinderonkologie betreiben, haben jeweils die besondere Aufgabe "Zentrum für Kinderonkologie" erhalten, um dadurch gesonderte Zuschläge erhalten zu können. Frage 5. Ist eine erneute Überarbeitung des Hessischen Onkologiekonzeptes geplant, welche Veränderungen werden dabei angestrebt, welche Defizite (z.B. im Bereich der inter- und intradisziplinären Kooperation, bspw. mit niedergelassenen Ärzten etc.) sollen behoben werden? Eine Überarbeitung ist aktuell im Rahmen der Überarbeitung des Hessischen Krankenhausplans vorgesehen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich unter maßgeblicher Beteiligung der KV Hessen schwerpunktmäßig mit der Einbindung der niedergelassenen Ärzte befasst. Frage 6. Wie haben sich die Fallzahlen seit Neufassung des Hessischen Onkologiekonzeptes in 2010 entwickelt und wo fanden wie viele Patientinnen und Patienten Hilfe? Im Jahr 2010 gab es in Hessen 93.736 Krankenhauseinweisungen mit einer onkologischen Hauptdiagnose, im Jahr 2014 waren es 96.874. Dies entspricht einer Steigerung von 3,3%. Die Verteilung auf die hessischen Krankenhäuser (Plankrankenhäuser und Krankenhäuser mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V) ist aus der Anlage 2 ersichtlich. Wiesbaden, 26. Juli 2016 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Hessisches Onkologiekonzept - Neufassung 2010 - Dieses Konzept wurde vom Hessischen Sozialministerium mit der Unterarbeitsgruppe Onkologie der Arbeitsgruppe Krankenhausplanung des Landeskrankenhausausschusses erarbeitet. Der Landeskrankenhausausschuss hat dem Konzept zugestimmt. 1. Allgemeines: Zur Sicherung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgung können nach § 17 Abs. 5 HKHG einzelnen Krankenhäusern mit Zustimmung des Krankenhausträgers besondere Aufgaben zugeordnet werden. Die Zuweisung einer solchen besonderen Aufgabe erfolgt durch das Land. Für die besonderen Aufgaben liegen Fachkonzepte des Landes vor, die weiterentwickelt werden, wenn sich aus fachlichen Notwendigkeiten ein Anpassungsbedarf ergibt. Unter die besonderen Aufgaben im Sinne § 17 Abs. 5 HKHG fällt unter anderem auch die Einrichtung von Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten. Auf der Grundlage eines 1981 initiierten Modellprogramms des Bundes und der Länder zur Verbesserung der Krebsbekämpfung in Deutschland wurden in Hessen 1987 erstmals Tumorzentren und onkologische Schwerpunkte ausgewiesen. Bei der Anerkennung von Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten ist das seinerzeit zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit von einer flächendeckenden Versorgung als entscheidendem Bedarfskriterium ausgegangen und hat zusätzlich die damals im Modellprogramm zur Krebsbekämpfung genannten personellen, medizintechnischen und räumlichen Voraussetzungen zum Maßstab genommen. Zunächst wurden 1987 in Hessen drei Tumorzentren und vier onkologische Schwerpunkte ausgewiesen. Die Zahl der onkologischen Schwerpunkte hat sich bis zum Jahr 2005 auf zehn erhöht. Weitere Anträge liegen zur Prüfung vor. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 19/3524 2 Da sich in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten die medizinisch-fachlichen Konzepte zur Behandlung von Krebserkrankungen weiterentwickelt haben, sieht das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit die Notwendigkeit, das bestehende Fachkonzept zur Anerkennung von Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten zu überprüfen. Ziel ist, die Versorgung von Patienten mit Krebserkrankungen über strukturelle Vorgaben zu optimieren. Der Weiterentwicklung des Fachkonzeptes ging eine Erhebung1 Da gerade bei der Behandlung von Krebserkrankungen sektorenübergreifende Behandlungsketten zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen werden, würde der ausschließliche Blick auf die stationären Strukturen jedoch nur ein unvollständiges Bild des derzeitigen Standes der onkologischen Versorgung in Hessen bieten. In einer zweiten Erhebung wurden daher in Abstimmung und mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen alle ambulant tätigen, onkologisch verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte in Hessen zu ihrem diagnostischen und therapeutischen Leistungsspektrum und ihrer Einbindung in die regionalen Versorgungsstrukturen befragt. zur gegenwärtigen onkologischen Versorgung in Hessen voraus, bei der die in den Jahren 2004 und 2005 erbrachten Behandlungsleistungen und die dafür vorgehaltenen diagnostischen und therapeutischen Strukturen aller hessischen Plankrankenhäuser abgefragt wurden. Die Erhebung zeigte, dass 96 der 141 hessischen Plankrankenhäuser in die Behandlung von Krebserkrankungen eingebunden und damit für die Untersuchung relevant waren. Das Gutachten hat aufgezeigt, dass die onkologische Versorgung insgesamt flächendeckend gewährleistet ist. Mehr als die Hälfte der onkologischen Erkrankungen wird dabei in den Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten behandelt. Allerdings hat sich auch gezeigt, dass in einem Teil der Krankenhäuser, die in Hessen Krebserkrankungen behandeln, die Fallzahl so niedrig ist, dass die Qualität der Behandlung in Frage gestellt werden kann. So wurden in 12 Krankenhäusern pro Jahr weniger als 100 Fälle2 1Hessen Agentur: Onkologische Versorgung in Hessen, Erhebung im Bereich der hessischen Krankenhäuser und der onkologisch verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte in Hessen, Report Nummer 704, Wiesbaden 2006 mit einer onkologischen Hauptdiagnose behandelt. In weiteren 12 Krankenhäusern wurden zwischen 100 und 199 Fälle behandelt, in weiteren 24 Krankenhäusern zwischen 200 und 399. Auch bei einzelnen Tumorarten zeigte sich einerseits eine Konzentration auf wenige Krankenhäuser, andererseits eine so geringe Fallzahl in anderen Krankenhäusern, die kaum vertretbar erscheint. So haben insgesamt 77 Krankenhäuser in Hessen „große Eingriffe an der Mamma bei bösartigen Neubildungen“ vollzogen. Dabei haben 11 Krankenhäuser knapp 60% dieser Eingriffe erbracht, aber 37 Krankenhäuser zusammen nur 237 dieser Fallpauschalen abgerechnet. 2 Es wird hier und im Weiterem von Fällen nicht von Patienten gesprochen, da es sich zum Teil um stationäre Mehrfachbehandlungen innerhalb eines Jahres handelt. 3 Insgesamt machen die Behandlungsfälle mit einer onkologischen Hauptdiagnose etwa 10%, unter zusätzlicher Berücksichtigung der Behandlungsfälle mit einer onkologischen Nebendiagnose rund 14% des gesamten stationären Behandlungsgeschehens aus. Daher ist es weder möglich noch vertretbar, das Leistungsgeschehen ausschließlich an wenigen Kliniken zu konzentrieren. Die den Krankenhäusern erteilten Versorgungsaufträge auf den Gebieten Innere Medizin und Chirurgie sind grundsätzlich umfassend. Einschränkungen durch bundesrechtliche Qualitätsvorgaben aus dem SGB V bleiben hiervon unberührt. Es ist vielmehr notwendig, das bisherige Konzept unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts so weiterzuentwickeln, dass nicht nur die Kompetenz der großen spezialisierten Krankenhäuser gewährleistet ist, sondern auch kleinere Krankenhäuser mit geringerer Fallzahl in die Lage versetzt werden, im Rahmen von vertraglich geregelten Kooperationen das erforderliche Know-how aufzuweisen. 1.1 Bisherige Entwicklung des Onkologiekonzeptes Das hessische Onkologiekonzept geht, wie oben erwähnt, auf das gemeinsam von Bund und Ländern getragene Programm zur Verbesserung der Krebsbekämpfung in der Bundesrepublik zurück. Schwerpunkte und Hauptziele dieses Programms waren einerseits die Zentrierung und Schwerpunktbildung onkologischer Fachkompetenz und andererseits die ausführliche Beschreibung der Aufgabenstellung der Zentren bzw. Schwerpunkte, insbesondere auch bzgl. der Gewährleistung einer organisierten Zusammenarbeit zwischen den klinischen Behandlungseinrichtungen und den niedergelassenen Ärzten. Das Konzept hat auch Strukturkriterien für die Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkte vorgegeben. An der Finanzierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsbehandlung hat sich ab 1981 das Bundesarbeitsministerium mit Bundesmitteln beteiligt. Die Mittelaufbringung ging ab 1987 im Rahmen mit den Budget-Verhandlungen mit den Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten auf die Krankenkassen über. Dies erfolgte zunächst für Teilkosten und nach Auslaufen der Bundesförderung für die Vollkosten. 1.2 Medizinische Entwicklung Die medizinische Entwicklung in der Onkologie ist u.a. durch moderne Konzepte der medizinischen Fachgesellschaften geprägt. Die Forderung nach interdisziplinärer Behandlung und Zentrenbildung steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Umsetzung und Weiterentwicklung spezifischer Leitlinien inkl. ihrer durchgängigen Beachtung über die bestehenden Versorgungssektoren hinweg. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung evidenzbasierter Erkenntnisse bei allen Maßnahmen der Diagnostik und Therapie. 4 Fortschritte in der Datenerfassung und -verarbeitung haben bereits in Teilbereichen der onkologischen Versorgung zur Etablierung der externen Qualitätssicherung geführt. Die Einführung der Qualitätsberichte im Jahr 2005 hat zur Folge, dass auch die bisherigen Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkte das Qualitätsmanagement ihrer spezifischen Schwerpunkte darstellen und qualitätsbezogene Ergebnisse veröffentlichen können bzw. nach den Vorgaben der Vereinbarung zum Qualitätsbericht neuerdings dazu verpflichtet sind. (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V zur Neufassung der Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser vom 17.10. 2006). 1.3 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen Auch die Ablösung des früheren Abrechnungssystems tagesgleicher Pflegesätze durch ein diagnosebezogenes Entgeltsystem mit Fallpauschalen (DRG) hat Auswirkungen auf die Versorgung und setzt Anreize für eine zunehmende Zentralisierung der onkologischen Leistungen, die auch in fachlicher Hinsicht gefordert wird. Der Wettbewerb zwischen selbständig und unternehmerisch planenden und handelnden Krankenhäusern soll sich künftig zunehmend an allgemein gültigen Qualitätskriterien orientieren. Ziel der Krankenhausplanung ist nach KHG und HKHG die Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch ein flächendeckendes gegliedertes System qualitativ leistungsfähiger und eigenverantwortlich wirtschaftender Krankenhäuser. In Hessen geschieht dies im Wege einer strukturierenden Rahmenplanung mit u.a. Strukturanforderungen an die wohnortnahe Notfallversorgung und Festlegung besonderer, überregionaler Aufgaben. Zu den gesundheitspolitischen Zielsetzungen des Landes Hessen gehört die Ausweitung sektorenübergreifender und interdisziplinärer Versorgungsangebote ebenso wie die verstärkte Kooperation von Krankenhäusern untereinander und mit komplementären Einrichtungen. Die Aktualisierung des Onkologiekonzeptes hat die geschilderten Anforderungen zu berücksichtigen. In dem unter 1.1 und 1.2 beschriebenen und in Hessen übernommenen BMA-Konzept wurde zwischen Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten unterschieden. Diese Differenzierung erfolgte im Rahmen des BMA-Konzeptes allein auf Grund der Tatsache, dass Universitätskliniken mit Forschungsaufgaben betraut sind. Heute erscheint diese Unterscheidung nicht mehr zielführend, auch wenn die Universitätskliniken weiterhin besondere Aufgaben, etwa im Bereich der Grundlagenforschung, wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund erfolgt nun eine Festlegung auf Onkologisches Zentrum als einheitliche Bezeichnung, die weder strukturell noch namentlich zwischen Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten unterscheidet. 5 Der hier verwendete krankenhausplanerische Begriff des Onkologischen Zentrums ist nicht identisch mit gleichlautenden oder ähnlichen Terminologien, die etwa im Rahmen von Zertifizierungen durch medizinische Organisationen, wie z.B. die Deutsche Krebsgesellschaft, gebraucht werden. 1.4 Ziele und Weiterentwicklung Mit der Überarbeitung des Onkologiekonzeptes sollen langfristig folgende Ziele erreicht werden: Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und an den Bedürfnissen der Patienten orientierten onkologischen Versorgung; soweit unter Qualitätsgesichtspunkten dienlich und erforderlich, einerseits strukturierte Weiterleitung von Patienten mit spezieller Fallkonstellation an regionale oder überregionale, für besondere onkologische Versorgungsaufgaben qualifizierte Onkologische Zentren, andererseits die sachgerechte Weiterbehandlung und Nachsorge aus onkologischen Zentren entlassener Patienten; eine dem aktuellen Erkenntnisstand und den vorstehenden Planungsgrundsätzen entsprechende Definition von Onkologischen Zentren. Zur Erreichung dieser Ziele ist Transparenz darüber erforderlich, inwieweit die Anforderungen dieses Konzepts von den Onkologischen Zentren dauerhaft erfüllt werden. Jedes als Koordinierendes Krankenhaus in einem Onkologischen Zentrum anerkannte Krankenhaus ist verpflichtet, mit den weiteren Krankenhäusern des Versorgungsgebiets, die onkologische Erkrankungen behandeln, zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit soll durch schriftliche bilaterale Vereinbarungen zwischen den dann an einem Onkologischen Zentrum beteiligten Krankenhäusern (Koordinierdende und Kooperierende Krankenhäuser) konkretisiert werden. Über den Inhalt ist die zuständige Krankenhauskonferenz zu informieren. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung beobachtet und ggf. steuert die jeweilige Krankenhauskonferenz diesen Prozess unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und unterrichtet das Hessische Sozialministerium mindestens jährlich über die Ergebnisse. Die interdisziplinäre Kooperation aller an der Behandlung Beteiligten darf sich nicht auf eine Fachabteilung oder ein Organzentrum des Koordinierenden Krankenhauses beschränken, sondern muss den gesamten für eine optimale Behandlung erforderlichen medizinischen Sachverstand dieses Krankenhauses einbeziehen. Fragen der Palliativ-Versorgung haben im letzten Jahrzehnt zunehmend an Bedeutung gewonnen. War dies ursprünglich eher ein integraler Bestandteil in der Versorgung onkologischer Patienten, so hat sich darüber hinaus hier ein auch weitere Fachdisziplinen einschließendes 6 interdisziplinäres Feld entwickelt. Onkologische Zentren haben sich an den regional abgestimmten Palliativversorgungsstrukturen zu beteiligen. Die Aufgabenstellung und Anforderungen werden ausgehend vom BMA-Konzept fortgeschrieben. Die sich daraus ergebenden Voraussetzungen für die Anerkennung von onkologischen Zentren werden im Folgenden dargestellt. Diese Vorgaben sollen regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Hierbei sind neue Anforderungen an Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität ebenso zu berücksichtigen wie etwa die Beteiligung an landesweiten Qualitätssicherungsprojekten für die Versorgung bestimmter Indikationen oder die Erbringung besonderer Leistungen. 2 Grundsätze und qualitative Anforderungen an ein Onkologisches Zentrum 2.1 Begriffsdefinition und allgemeine Aufgabenstellung Onkologische Zentren bestehen aus Koordinierenden und Kooperierenden Krankenhäusern. Die Kooperierenden Krankenhäuser in Onkologischen Zentren können diesen Begriff („Kooperierendes Krankenhaus im Onkologischen Zentrum (xy)…“ offiziell in der Außendarstellung nutzen. Die Koordinierenden Krankenhäuser sollen grundsätzlich das gesamte Spektrum onkologischer Erkrankungen einschließlich besonders schwerer und seltener Fälle gemäß der aktuellen Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft versorgen und dabei auch spezielle aufwändige und/oder neue Diagnose- und Therapieverfahren einsetzen. Sie nehmen an klinischen Studien, insbesondere Therapieoptimierungsstudien3 Als Kompetenzzentren sollen sie eng zusammenarbeiten mit anderen Krankenhäusern ihres Versorgungsgebietes (in begründeten Ausnahmen auch angrenzender Versorgungsgebiete), die teil und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch an darüber hinaus gehender medizinisch-wissenschaftlicher Forschung. 3 Therapieoptimierungsstudien: In Deutschland gibt es für die meisten Tumoren, Leukämien und Lymphome Protokolle, die diagnostische und therapeutische Empfehlungen enthalten. Diese Empfehlungen sind durch langjährige Erfahrung und Auswertung der vorangegangenen Studien entstanden. Das jeweils aktuelle Protokoll enthält neue Veränderungen, die das Ziel haben, die Therapie zu optimieren, dadurch die Prognose zu verbessern und die Toxizität bei gleichen Heilungschancen zu verringern. Diese Behandlungsprotokolle werden Therapieoptimierungsstudien genannt. Sie sind nicht zu vergleichen mit Arzneimittelstudien, bei denen es um die Einführung von neuen Medikamenten geht! Sie dienen in erster Linie einer qualitativ hochwertigen, einheitlichen und optimalen Diagnostik und Behandlung, die durch Veränderungen in Teilbereichen und/oder für bestimmte Risikogruppen verbessert werden soll. 7 onkologische Patienten versorgen (Kooperierende Krankenhäuser) und diese bei Diagnostik, Therapie und Nachsorge unterstützen. Ein Koordinierendes Krankenhaus in einem Onkologischen Zentrum kann aus mehreren Betriebsstätten eines einheitlichen Plankrankenhauses, die sich an verschiedenen Standorten befinden, bestehen. In jedem der derzeit sechs Versorgungsgebiete der hessischen Krankenhausplanung sollte dem Bedarf entsprechend mindestens ein Onkologisches Zentrum vorhanden sein. 2.2 Grundsätzliche Anforderungen und allgemeine Aufgabenstellung an Koordinierende Krankenhäuser a) Versorgung aller häufigen onkologischen Erkrankungen... - des Magens und Darmes - der Bronchien und Lunge - des Urogenitaltraktes - der weiblichen Brustdrüse - des Blutes und der blutbildenden Organe b) Versorgung weiterer weniger häufiger onkologischer Erkrankungen (z.B. ZNS, Bewegungsapparat, Haut, etc.) c) Sicherstellung einer hämatologisch-onkologischen Versorgung, nuklearmedizinische Diagnostik, Pathologie (mit Möglichkeit intraoperativer Schnellschnittdiagnostik), Schmerz und Palliativtherapie (mit Ambulanz, auch in Verbindung mit vertraglich geregelter Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachärzten mit Zusatzweiterbildung in spezieller Schmerz- und/oder Palliativtherapie), Ernährungs- und psychosozialer Beratung in der Einrichtung selbst. d) Regelmäßige Diagnostik, sowie operative und/oder konservative Therapie aller unter 2.2. genannten häufigen Tumorgruppen in entsprechenden Hauptabteilungen unter Einschluss der Versorgung ambulanter Patienten z.B. durch Tumorsprechstunden. Zusätzlich (ggf. auch in zusätzlichen Belegabteilungen o.ä.) Versorgung anderer onkologischer Patienten i.S.v. 2.2.b), wobei alle übrigen Bestimmungen sinnentsprechend anzuwenden sind. e) Das Koordinierende Krankenhaus nimmt nach den Maßgaben des Hessischen Krankenhausplans an der stationären Notfallversorgung teil. f) Volle Ermächtigung der Leiter der Hauptabteilungen und/oder ihrer ständigen Vertreter zur ärztlichen Weiterbildung in den jeweils vorgehaltenen Fachgebieten und für die fachgebietsspezifischen onkologischen Zusatzweiterbildungen und ggf. die Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie. Volle Ermächtigung für die Weiterbildung im Schwerpunkt Hämatologie-Onkologie der Inneren Medizin und der Viszeralchirurgie. 8 g) Mindestens einmal wöchentlich ein/-e interne/-s interdisziplinäre/-s Fallkonferenz/Tumorkonferenz/Tumor-Board. h) Zentrale Einheit für Dokumentations- und Informationsverarbeitung durch Nutzung des jeweiligen Krankenhausinformationssystems 2.3 Spezielle Aufgabenstellung koordinierender Krankenhäuser a) Fachübergreifende Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kooperierenden Krankenhäusern, sowie anderen Krankenhäuser und den vertragsärztlichen Strukturen in der Versorgungsregion: Konsildienste bei Diagnostik, Therapie und Nachsorge onkologischer Erkrankungen, Tumorsprechstunde, inkl. Nachsorge interdisziplinäre Fallkonferenzen /Tumorkonferenzen/Tumor-Boards regelmäßig unter Mitwirkung von Strahlentherapie, Pathologie und Hämatologie-Onkologie gemeinsamer Therapieplan/Patientenverlauf/Tumordokumentationssystem Abstimmung und Verzahnung der Qualitätsmanagementsysteme. Die Qualitätsmanagementsysteme sind auf Anfrage der zuständigen Krankenhauskonferenz darzulegen. Weiterversorgung onkologischer Patienten, die in anderen Einrichtungen (insbesondere den Kooperierenden Krankenhäusern) nicht oder nicht mehr adäquat versorgt werden können. Kooperationsvereinbarungen mit Kooperierenden Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärzten mit entsprechender Schwerpunktbezeichnung für Onkologie b) Führung einer ärztlich geleiteten Koordinationsstelle mit folgenden Anforderungen: Sicherstellung der interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb des Zentrums Sicherstellung der regionalen und überregionalen Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und den anderen Beteiligten ständiger Zugriff auf Therapieplan/Patientenverlauf/Tumordokumentationssystem Patienteninformation allgemein und bezüglich Reha/AHB, supportiver/palliativer/hospizlicher Betreuung, Initiativen und Selbsthilfegruppen c) Unterstützung der palliativen Therapie bei Tumorpatienten anderer Einrichtungen. 9 d) Verbesserung der psychosozialen Beratung und Betreuung von Krebspatienten, sowie Ausbau der psychosozialen Dienste im stationären Bereich und Zusammenarbeit mit den ambulanten psychosozialen Diensten. Dies gilt insbesondere auch bei der Krisenintervention. e) Kooperation mit Koordinierenden Krankenhäusern anderer onkologischern Zentren in und ggf. auch außerhalb Hessens, insbesondere mit den Studienzentralen und Referenzlaboren der Therapieoptimierungsstudien. f) Ärztliche Aus-/Weiterbildung (Festlegung und Nachweis eines Curriculums) in den jeweiligen Fachgebieten, Schwerpunkten und Zusatzweiterbildungen und Mitwirkung bei der ärztlichen Fortbildung. g) Aus-/Weiterbildung der Krankenpflege und anderer mit der Versorgung von Tumorpatienten befasster Fachberufe des Gesundheitswesens. 2.4 Anforderungen an ärztliche Leitung und Organisation des ärztlichen Dienstes Koordinierender Krankenhäuser Im Einzelnen sollen die Hauptabteilungen i.S.v. 2.2.a) sowie Hämato-Onkologie, Strahlentherapie, Pathologie und die für die Schmerztherapie zuständige Funktionseinheit / Abteilung folgenden Anforderungen gerecht werden: 2.4.1 Ärztliche Leitung Der jeweilige ärztliche Leiter und/oder sein ständiger Vertreter müssen hauptamtlich tätige onkologisch erfahrene Fachärzte (mit gebietsbezogenem onkologischem Schwerpunkt oder sonstiger gebietsentsprechender onkologischer Zusatzqualifikation, soweit gemäß WBO LÄKH geregelt) sein. Leiter oder/und Vertreter müssen - soweit in der geltenden WBO der LÄKH vorgesehen - in entsprechendem Umfang zur ärztlichen Weiterbildung ermächtigt sein 2.4.2 Organisation des ärztlichen Dienstes Ein im Fachgebiet onkologisch und in der Versorgung von Notfällen erfahrener Arzt muss jederzeit (auch im Bereitschaftsdienst) für die jeweilige Abteilung in der Einrichtung zur Verfügung stehen. (Gilt nicht für Pathologie.). Ein onkologisch erfahrener Facharzt des Gebietes muss jederzeit erreichbar und innerhalb längstens 30 Minuten in der Einrichtung (Pathologe evtl. auch außerhalb.) verfügbar sein. Für andere Abteilungen an Koordinierenden Krankenhäusern, die zusätzliche Patienten i.S.v. 2.2. versorgen, sind der Beurteilung nach 2.4 analoge Kriterien zugrunde zu legen. Besondere 10 Belange kleiner Fachgebiete, evtl. in Belegabteilungen und bei der Behandlung seltener Fälle sind dabei zu berücksichtigen. 3 Hämatologisch/Onkologische Versorgung pädiatrischer Patienten in Hessen 3.1 Allgemeines 3.1.1 Ziel Eine qualitativ hochwertige Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämatologisch/onkologischen Erkrankungen in Hessen bei kostenoptimiertem Einsatz von Ressourcen auf der Grundlage der Kriterien des G-BA soll gewährleistet werden. Weiteres Ziel ist der Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Behandlung krebskranker Kinder durch Beiträge zur klinischen Therapieforschung und zur kliniknahen Grundlagenforschung. 3.1.2 Teilnehmer Zentren für pädiatrische Hämatologie und Onkologie des Universitätsklinikums Frankfurt und des Universitätsklinikums Gießen und Marburg Zentren für pädiatrische Hämatologie und Onkologie des Klinikums Kassel und der Dr. Horst- Schmidt-Klinik Wiesbaden Die Kooperation ist offen für die Aufnahme weiterer Kooperationspartner, sofern die GBA- Voraussetzungen erfüllt sind und dies dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Versorgung, insbesondere der Verbindung von entsprechend hoher Behandlungskompetenz und –sicherheit, dient. 3.1.3 Rahmenbedingungen a) Seit 2006 ist die Kinderhämatologie und -onkologie ein in der Weiterbildungsordnung anerkannter Schwerpunkt im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin b) Entwicklung hocheffektiver Therapiekonzepte für Kinder und Jugendliche mit Krebserkrankungen im Rahmen kooperativer multizentrischer Therapiestudien: Überlebenswahrscheinlichkeit nach 15 Jahren 76% für die Gesamtgruppe (Jahresbericht 2005, Dt. Krebsregister) c) Aber: komplexe, langwierige und risikoreiche Therapie mit einer Todesrate an Therapiekomplikationen von 1.5% d) Begrenzte Fallzahlen von Krebserkrankungen im Kindes- und Jugendalter = erschwerter Aufbau/Erhalt spezifischer Kompetenz und Strukturen. Nach den Daten des Dt. Kinder- Krebsregisters erkranken im 10-Jahres-Mittel in Hessen pro Jahr 115 Kinder und Jugendliche 11 unter 15 Jahren neu an Krebs. Hinzukommt eine nicht genau bekannte Zahl an Jugendlichen zw. 15 und 18 Jahren ( Diese werden im Krebsregister nicht erfasst ). 80% der Krebserkrankungen des Jugendalters gehören zu den für das Kindesalter typischen Krebserkrankungen mit anderen biologischen Merkmalen als bei Erwachsenen. Hinzukommen die bisher nicht erfassten hämatologischen Erkrankungen. e) Bevölkerungskonstellation in Hessen: Ballungsraum Rhein-Main – großer ländlicher Raum Mittel- Nord-Ost-Hessen; unterschiedliche Verteilung der Zahl der Neuerkrankungen pro Jahr: RP Darmstadt 68, RP Gießen 24, RP Kassel 23. (Durchschnittszahlen im 10-Jahres-Mittel; Dt. Kinderkrebsregister ) f) Die Richtlinien des GBA über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) mit hämatologisch/onkologischen Krankheiten gem.§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V für nach § 108 SBG V zugelassene Krankenhäuser. Inkrafttreten 1. Januar 2007 3.2 Kooperationskonzept Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen ist ein über die Kriterien des GBA hinausgehendes Kooperationskonzept notwendig, durch das im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Kooperation der beteiligten Kliniken mit einer klar strukturierten Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit eine hohe Diagnose- und Therapiesicherheit für die Patienten gesichert wird. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass durch eine übermäßige Zentralisierung der Behandlung krebskranker Kinder und Jugendlicher ausschließlich an den beiden Universitätskliniken ein letztlich vollständiger Verlust dieser speziellen Kompetenz auch in größeren ( Ausbildungs- ) Kliniken eintritt mit der Gefahr, dass onkologische Erkrankungen in dieser Altersgruppe nicht mehr rechtzeitig erkannt werden. Es ist unter Beachtung der Kriterien des GBA an jedem der fünf Standorte eine Kooperation der beteiligten Kliniken in Form von Koordinierenden Zentren (Zentrum für pädiatrische Hämatologie und Onkologie des Universitätsklinikums Frankfurt und des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Gießen) und Kooperierenden Zentren (Zentrum für pädiatrische Hämatologie und Onkologie des Klinikums Kassel, des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Marburg und der Dr. Horst- Schmidt-Klinik Wiesbaden ) zu vereinbaren. 12 Dies setzt eine Vereinbarung über die Verteilung der Aufgaben ebenso voraus wie die Verpflichtung zu einer strukturierten kontinuierlichen Zusammenarbeit. In dieser vertraglich zwischen den kooperierenden und koordinierenden Zentren zu schließenden vertraglichen Vereinbarung sind detaillierte Definitionen u.a. der Risikopatienten, der Aufgabenverteilung und der gemeinsamen regelmäßigen Institute als verbindlich aufzunehmen und der zuständigen Krankenhauskonferenz vorzulegen. 3.3 Spezielle Aufgaben 3.3.1 Gemeinsame Aufgaben a) Konsultationspartner für Aus-/ Fortbildung b) Gemeinsame interdisziplinäre Tumorkonferenz, u.a. durch Telemedizin c) Gemeinsame Fallkonferenzen d) Absprache über Risikopotential spezieller Patienten (Therapiestrategie ) e) Absprache über kooperative Forschungsprojekte f) Ausbildungskoordination (Fachgebietsweiterbildung, Schwerpunktweiterbildung) g) Kooperation mit anderen onkologischen Zentren in und ggf. auch außerhalb Hessens, insbesondere mit den Studienzentralen und Referenzlaboren der Therapiestudien h) Weiterqualifizierung der Mitarbeiter durch strukturierte gemeinsame Fortbildung und Arztaustausch 3.3.2 Aufgaben des Koordinierenden Zentrums a) Übernahme risikoreicher Patienten b) Durchführung spezieller Therapieverfahren (z.B. experimentelle Ansätze) sowie komplizierte Lokaltherapie (Operation, Bestrahlung) sofern im kooperierenden Zentrum nicht vorhanden c) Einschleusung von Patienten in Phase I/II-Studien durch koordinierendes Zentrum 3.3.3 Aufgaben des Kooperierenden Zentrums a) Übernahme risikobegrenzter Therapieteile durch kooperierendes Zentrum b) Teilnahme an Therapieoptimierungsstudien Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/3524 Vollstationäre Fälle in Hessen insgesamt mit der Vollstationäre Fälle in den hessischen Krankenhäsuem mit der Hauptdiagnose bösartige Neubildungen (C00 bis C97) 2010 und 2014 Hauptdiagnose bösartige Neubildungen (C00 bis C97) 2010 und 2014 93.736 204____ | Veränderung 96.874 3,3% Quelle: Daten nach §21 KHEntgG 2010 und 2014, Auswertung der Hessen Agentur. 1IK Krankenhaus Isitz Veränderung 1 260612124 Klinikum der Johann- Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt 7.328 7.793 6,3% 260620011 Klinikum Kassel Kassel 5.573 6.687 0,2% 260610279 Universitätsklinikum Gießen und Marburg Gießen 6.158 5.780 -6.1% 260610097 Krankenhaus Nordwest Frankfurt 4.912 5.151 4,9% 260610393 Dr. Horst-Schmidt-Kliniken Wiesbaden 6.735 5.082 -24,5% 260620431 Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg Marburg 4.720 4.829 2,3% 260610019 Klinikum Darmstadt GmbH Darmstadt 5.096 4.458 -12,5% 260641243 Frankfurter Diakonie- Kliniken gGmbH Frankfurt 3.926 4.415 12,5% 260610359 Klinikum Offenbach GmbH Offenbach 3.226 3.329 3,2% 260620157 Klinikum Fulda gAG Fulda 3.029 2.871 -5,2% 260610280 Lahn-Dill-Kliniken Wetzlar-Braunfels Wetzlar 2.845 2.781 -2,2% 260611236 Klinikum Hanau Hanau 1.878 2.415 28,6% 260611203 St.Vincenz-Krankenhaus Limburg 1.595 2.399 50,4% 260610075 Städtische Kliniken Frankfurt a.M:-Höchst Frankfurt 1.979 2.023 2.2% 260610360 Ketteler-Krankenhaus Offenbach 1.154 1.973 71,0% 260620271 Klinikum Bad Hersfeld GmbH Bad Hersfeld 1.968 1.826 -7,2% 260610792 Hochtaunus-Kliniken gGmbH Bad Homburg 815 1.663 104,0% 260640480 GPR-Klinikum Rüsselsheim Rüsselsheim 1.220 1.638 34,3% 260610439 St. Josefs-Hospital Wiesbaden 1.220 1.485 21,7% 260640641 Katharina-Kasper-Kliniken Frankfurt/M. St Elisabethen-Krankenhaus und St. Marienkrankenhaus Frankfurt 1.659 1.373 -17,2% 260641722 Gesundheitszentrum Wetterau gemeinnützige GmbH Bad Nauheim - Friedberg Bad Nauheim 994 1.211 21,8% 260611383 Kliniken des Main-Taunus-Kreises Krankenhaus Bad Soden Bad Soden 1.174 1.205 2,6% 260650369 Evangelisches Krankenhaus Mittelhessen gGmbH Gießen 1.353 1.204 -11,0% 260660895 Elisabeth Krankenhaus gGmbH Kassel 1.116 1.195 7,1% 260611258 St Vinzenz-Krankenhaus Hanau 1.192 1.172 -1,7% 260620408 Fachklinik für Lungenerkrankungen Immenhausen 1.393 1.089 -21,8% 260620044 Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel gGmbH Kassel 585 998 70,6% 260611225 Kreiskrankenhaus Gelnhausen Gelnhausen 1.005 935 -7,0% 260610428 Asklepios Paulinen Klinik Wiesbaden 773 892 15,4% 260610100 Sankt Katharinen-Krankenhaus GmbH Frankfurt 755 885 17,2% 260610199 Frankfurter Rotkreuz-Krankenhäuser Frankfurt 1.052 819 -22,1% 260640732 Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt GmbH Klinik Langen Langen 569 701 23,2% 260610473 HELIOS Stiftung Deutsche Klinik f. Diagnostik GmbH Wiesbaden 500 696 39,2% 260611032 Asklepios Klinik Lieh GmbH Lieh 484 605 25,0% 260641301 Evangelisches Krankenhaus Elisabethenstift gGmbH Darmstadt 588 595 1,2% 260640048 Kreiskrankenhaus Bergstraße Heppenheim 553 538 -2,7% 260620658 Kreiskrankenhaus Frankenberg gGmbH 260660441 Asklepios Kliniken Bad Wildungen Stadtkrankenhaus 260660873 Klinikum Werra-Meißner GmbH 260611759 Krankenhaus Eichhof 260620180 Herz-Jesu-Krankenhaus i_____ 260610122 Bürgerhospital Frankfurt a.M. 260610031 Alice-Hospital Darmstadt 260610690 Kreisklinik Groß-Umstadt 260620570 Stadt-Krankenhaus Korbach 260620556 Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH Homberg/Efze und Schwalmstadt 260611511 Gesundheitszentrum Odenwaldkreis 260660258 HELIOS St.- Elisabeth-Klinik Hünfeld 260610042 Marienhospital 260610133 Hospital Zum Heiligen Geist 260611862 Kerckhoff-Klinik GmbH 260610576 Heilig-Geist-Hospital 260620669 Krankenhaus Bad Arolsen GmbH 260660839 Agaplesion Diakonie-Kliniken Kassel 260660862 Kreiskliniken Kassel GmbH 260620486 DRK-Krankenhaus Biedenkopf 260620066 Marienkrankenhaus _ _ 260611009 Dill-Kliniken Dillenburg 260610758 Kreiskrankenhaus Groß-Gerau 260640743 Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt GmbH Klinik Seligenstadt 260640413 St-Josef-Krankenhaus 260611247 Main-Kinzig-Kliniken 260611737 Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH 260610177 Krankenhaus Sachsenhausen '260610337 St Josefs Krankenhaus Bäuerische Stiftung gGmbH 260620282 Kreiskrankenhaus Rotenburg 260611851 Capio Mathilden-Hospital 260620589 Hospital zum Hl. Geist 260620475 Diakonie Krankenhaus Marburg 260611748 Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH -Kreiskrankenhaus Schotten gGmbH 260611156 Kreiskrankenhaus Weilburg gGmbH 260640060 Orthop. Universitätsklinik Friedrichsheim gGmbH 260611668 Krankenhaus St. Josef 260610612 St. Marien Krankenhaus 260610587 St-Josef-Krankenhaus 260611602 HELIOS Klinik Bad Schwalbach 260611076 Kaiserin-Auguste-Viktoria- Krankenhaus 260641642 Agaplesion Luisenkrankenhaus 260611680 Otto-Fricke-Krankenhaus Paulinenberg 260620419 Ev. Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH Frankenberg 475 526 10,7% Bad Wildungen 479 522 9,0% Eschwege 588 521 -11,4% Lauterbach 478 503 5,2% Fulda 493 490 -0,6% Frankfurt 312 479 53,5% Darmstadt 439 445 1,4% Groß-Umstadt 332 409 23,2% Korbach 310 405 30,6% Schwalmstadt 354 398 12,4% Erbach 396 375 -5,3% Hünfeld 395 371 -6,1% Darmstadt 242 364 50,4% Frankfurt 306 358 17,0% Bad Nauheim 277 356 28,5% Bensheim 138 354 156,5% Bad Arolsen 291 334 14,8% Kassel 401 309 -22,9% ■ Hofgeismar 220 305 38,6% Biedenkopf 324 301 -7,1% Kassel 251 290 ■ 15,5% Dillenburg 375 288 -23,2% Groß - Gerau 269 263 -2,2% Seligenstadt 266 227 -14,7% Königstein 134 217 61,9% Schlüchtern 123 210 70,7% Alsfeld 168 196. 16,7% Frankfurt 188 188 0,0% Gießen 272 178 -34,6% Rotenburg 161 178 10,6% Büdingen 134 174 29,9% Fritzlar 188 167 -11,2% Marburg 182 161 -11,5% Schotten 261 135 -48,3% Weilburg 107 99' -7,5% Frankfurt 75 97 29,3% Rüdesheim am Rhi 154 92 -40,3% Lampertheim 65 87 33,8% Viernheim 37 75 102,7% Bad Schwalbach 82 68 -17,1% Ehringshausen 101 64 -36,6% Lindenfels 57 59 3,5% Bad Schwalbach 47 56 19,1% Hofgeismar 40 56 40,0% -260611613j;HEUÖS Klingt Ittetejn 260620384 DRK-Klinik Kaufungen 260610155i'Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik 260620501 Hessische Berglandklinik Koller GmbH 260621216: Neurologische Akutklinik 260620395 Klinik und Rehabilitations- Zentrum Lippoldsberg e.V. 260620738 St-Elisabeth-Krankenhaus 260620022 Vitos Orthopädische Klinik Kassel 260611167.\/itos Weilmünster 260621045 Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau gGmbH 260620910 Wemer-Wicker-Klinik Reinhardshausen 260611407 Marienkrankenhaus Flörsheim 260610725; S t Rochus-Krankenhaus - _. 260611101 BDH-Klinik Braunfels 260612191 Asklepios Neurologischen Klinik Bad Salzhausen 260660134 Kardiologische Fachklinik 260620590'Hephata Klinik _ _.___ \ __-/ 260620636 Hardtwaldklinik I 2606103711 Klinik Dr.Frühauf' 260611771 HELIOS Klinik Oberwald Grebenhain 260640505 Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret 260641083 Median Klinik NRZ Wiesbaden 260660270' Neurologische Klinik Westend 260661033 Klinikum Gersfeld GmbH 260641038 Asklepios Schlossbergj- Klinik.Bad König ____ ■ 260641403 Asklepios Neurologische Klinik Falkenstein 260660884. Asklepios Klinik Fürstenhof Bad Wildungen GmbH 260611112 Median Kliniken Orthopädische Klinik Braunfels . 260650438 Medical Park Bad Camberg 260660383 Vitos Klinikum Kurhessen Bad Emstal 2606201461' Paracelsus-Elena-Klinik 260620293 ST. ELISABETH-KRANKENHAUS (ausgeschieden) 260620373 KREISKLINIK HELMARSHAUSEN (ausgeschieden) 260650154 DR. SCHWECKENDIEK GMBH KLINIK KG (ausgeschieden) Quelle: Daten nach §21 KHEntgG 2010 und 2014, Auswertung der Hessen Agentur. Idstein^ Kaufungen Frankfurt Bad Endbach j.Bad Zwesten . i Wahlsburg ; Volkmarsen Kassel Weilmünster Hessisch Lichtenai Bad Wildungen Flörsheim . Dieburg Braunfels Nidda Rotenburg Schwalmstadt Bad Zwesten Offenbach Grebenhain ■Darmstadt Wiesbaden Bad Wildungen Gersfeld Bad König Königsstein Bad Wildungen Braunfels i Bad Camberg Bad Emstal Kassel Bad Hersfeld Bad Karlshafen Marburg 49_____;____ 51 4,1% 42 51 21,4% 22 48 118,2% 42 45 7,1% 23 23 0,0% 27 . L ™ j; -33,3% ' 11 16 45,5% 21 15 -28,6% 23 15 -34,8% 12 ; 14 16,7% 5 13 160,0% 21 12 -42,9% 13 12 -7,7% 8 | . . 8 0,0% 1 8 700,0% 9 5 -44,4% 2 4 100,0% 13 3 -76,-9% 11 3 -72,7% 5 3 -40,0% 5 3 -40,0% 6 . 3 1 . -50,0% 0 3 - 4 2 -50,0% 0 2 - 0 2 - 2 1 -50,0% 0 1 1 73 41 7 3524_Anlagen.pdf 2016_07_21_Anlage1 Hessisches Onkologiekonzept - Neufassung 2010 - Allgemeines: Bisherige Entwicklung des Onkologiekonzeptes Medizinische Entwicklung Ordnungspolitische Rahmenbedingungen Ziele und Weiterentwicklung Grundsätze und qualitative Anforderungen an ein Onkologisches Zentrum Begriffsdefinition und allgemeine Aufgabenstellung Grundsätzliche Anforderungen und allgemeine Aufgabenstellung an Koordinierende Krankenhäuser Spezielle Aufgabenstellung koordinierender Krankenhäuser Anforderungen an ärztliche Leitung und Organisation des ärztlichen Dienstes Koordinierender Krankenhäuser Ärztliche Leitung Organisation des ärztlichen Dienstes Hämatologisch/Onkologische Versorgung pädiatrischer Patienten in Hessen Allgemeines Ziel Teilnehmer Rahmenbedingungen Kooperationskonzept Spezielle Aufgaben Gemeinsame Aufgaben Aufgaben des Koordinierenden Zentrums Aufgaben des Kooperierenden Zentrums 2016_08_01_Anlage2