Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 23.06.2016 betreffend Bescheidübergaben beim Kommunalen Investitionsprogramm und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Der Bundesgesetzgeber hat mit dem "Gesetz zur Förderung finanzschwacher Kommunen" (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) auf Bundesebene die Förderung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen in den Blickpunkt genommen. Von dem gebildeten Sondervermögen des Bundes in Höhe von 3,5 Mrd. € entfällt auf das Land Hessen ein Anteil von 317.138.500 €. Der Bund stellt dabei einen Zuschuss von 90 % der förderfähigen Kosten zur Verfügung, die Kommunen tragen einen Eigenanteil von 10 %, der vom Land über ein Darlehensprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zur Verfügung gestellt wird, sodass ein Programmvolumen von 352.504.500 € bewilligt werden kann. Daneben hat das Land Hessen entschieden, zusätzlich zum Bundesprogramm ein eigenes Investitionsprogramm aufzulegen. Hintergrund ist, dass das Bundesprogramm einen sehr engen Förderungskatalog anlegt. Um allen hessischen Kommunen jedoch die Möglichkeit zu geben, in die Infrastruktur vor Ort zu investieren, wurde das Bundesprogramm mit Landesmitteln ergänzt. Auf diese Weise werden in Hessen Investitionen in Höhe von über 1 Mrd. € ermöglicht. Der Vorteil des hessischen Investitionsprogrammes ist dabei zum einen, dass alle Landkreise, Städte und Gemeinden antragsberechtigt sind und daher jede Kommune profitiert. Außerdem erlaubt der Förderkatalog des Landes investive Maßnahmen in fast jedem Bereich der Kommunen . Für den Ausbau der kommunalen Infrastruktur stehen 373 Mio. € zur Verfügung. Von diesen stellt das Land eine Fördersumme in Höhe von 25 Mio. € allein für diejenigen Kommunen zur Verfügung, die Standort der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung sind. In diesem Programmteil trägt das Land 80 % der Tilgung, 20 % entfallen auf die Kommunen. Für den sozialen Wohnungsbau stehen Darlehensmittel in Höhe von 230 Mio. € bereit. Weitere 77 Mio. € sind für den Ausbau der Krankenhausinfrastruktur abrufbar. Nachdem der Hessische Landtag im November 2015 das Gesetz zum Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) beschlossen hat, wurde im Januar 2016 mit dem Anmeldeverfahren begonnen. Dabei schlossen die Kommunen zunächst so genannte Rahmendarlehensverträge mit der WI- Bank über ihr jeweiliges KIP-Kontingent. Im Anschluss haben die Kommunen Gelegenheit, dieses Kontingent mit konkreten Maßnahmen zu belegen, je nach Fortschritt ihrer Planungen. Für diese Maßnahmen beantragen die Kommunen dann die Förderung aus dem KIP. Eine Prüfung des Antrages erfolgt durch die WIBank und das Hessische Ministerium der Finanzen. Im Anschluss an die Prüfung werden die Ergebnisse der Prüfungen monatlich im Internet veröffentlicht . Bei geprüften Anträgen mit positivem Ergebnis besteht für Mitglieder der Landesregierung die Möglichkeit, das Prüfergebnis bei einem persönlichen Termin vor Ort bekanntzugeben. Da einige Kommunen ihre Anträge nacheinander stellen, andere wiederum mehrere Anträge zeitgleich einreichen, kann es vorkommen, dass bei einem Termin mehrere Prüfergebnisse bekannt gegeben werden. Im Nachfolgenden wird daher jeweils nur auf die Summe der bekanntgegebenen Antragsprüfergebnisse abgestellt. Bei der Beantwortung der Fragen 5 und 6 wurde das Datum der Abfrage zugrunde gelegt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, der Hessischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, dem Hessischen Kultusminister, der Hessi- Eingegangen am 23. August 2016 · Bearbeitet am 24. August 2016 · Ausgegeben am 26. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3529 23. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3529 schen Ministerin der Justiz, dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung, dem Hessischen Minister für Soziales und Integration, der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Wie viele Anträge durch die Kommunen wurden bislang im Rahmen des KIP gestellt. Zum Stand 25.07.2016 sind bei der WIBank insgesamt rund 1.875 Anträge der Kommunen (Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) eingegangen. Davon nicht mit umfasst sind die bisher dem Umweltministerium vorliegenden 85 Anmeldungen von 41 Kommunen und kommunalersetzenden Maßnahmenträgern zur Wohnraumförderung. Frage 2. Wie viele Bescheide hat die Landesregierung bereits übergeben? Frage 4. Wie viele Bescheide wurden durch Mitglieder der Landesregierung übergeben? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 4 gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, haben Mitglieder der Landesregierung die Möglichkeit, bei geprüften Anträgen mit positivem Ergebnis das Prüfergebnis bei einem persönlichen Termin vor Ort bekanntzugeben. Bislang fanden Termine zu 131 Bekanntgaben statt. Frage 3. Wie viele Bescheide wurden bis zum 6. März 2016 übergeben? Bis zum 6. März 2016 wurde bei zehn Anträgen zum Kommunalen Investitionsprogramm das Prüfergebnis durch Mitglieder der Landesregierung bekannt gegeben. Frage 5. Welche Bescheide wurden von welchem Mitglied der Landesregierung übergeben? Eine genaue Auflistung, welches Mitglied der Landesregierung welche Prüfergebnisse bekannt gibt, wird nicht geführt. Es konnte lediglich eine Auflistung erstellt werden, welche Mitglieder der Landesregierung wie viele Prüfergebnisse übergeben haben. Staatsminister Wintermeyer 8 Staatsministerin Puttrich 17 Staatssekretär Weinmeister 16 Staatsminister Beuth 26 Staatsminister Prof. Dr. Lorz 1 Staatssekretär Metz 14 Staatsminister Dr. Schäfer 28 Staatssekretärin Dr. Weyland 17 Staatsminister Al-Wazir 1 Staatssekretär Dr. Dippel 2 Staatssekretär Dreiseitel 1 Frage 6. Welche Übergaben durch Mitglieder der Landesregierung sind bereits geplant? Staatsminister Wintermeyer 4 Staatsministerin Puttrich 2 Staatssekretär Weinmeister 69 Staatsminister Beuth 4 Staatssekretär Dr. Lösel 1 Staatssekretär Metz 2 Staatsminister Dr. Schäfer 146 Staatssekretärin Dr. Weyland 82 Staatssekretär Dr. Dippel 7 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3529 3 Frage 7. Nach welchen Kriterien wurden die Bescheide ausgewählt, die von Mitgliedern der Landesregierung übergeben wurden? Die Mitglieder der Landesregierung haben sich keine Kriterien gegeben, nach denen die Bekanntgaben der Prüfergebnisse ausgewählt werden sollten. Prinzipiell hatte jedes Mitglied die Möglichkeit, aus der jeweiligen Liste der neuen Prüfergebnisse frei zu wählen. Wiesbaden, 12. August 2016 In Vertretung: Dr. Bernadette Weyland