Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 23.06.2016 betreffend Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage werden zur umfassenden Information des Fragestellers auch Mandate einbezogen, denen kein Kabinettsbeschluss zugrunde liegt, und Mandate, die rein verwaltungsinterne Gremien betreffen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, der Hessischen Ministerin der Justiz, dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Hessischen Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Welche durch die Landesregierung zu besetzenden Mandate in Aufsichtsräten, Kuratorien, Beiräten , Fonds, Versammlungen oder Stiftungsvorständen bzw. -räten werden nicht von Mitgliedern der amtierenden Landesregierung wahrgenommen? Die in den Spalten 1 bis 2 der beigefügten Excel-Tabelle aufgeführten Mandate betreffen Vertreter des Landes, die aufgrund eines Entsenderechts des Landes oder bei Wahlen für das Gremium durch bestehende Stimmrechtsmehrheit des Landes durchgesetzt werden können und diese Vertreter keine Mitglieder der (amtierenden) Landesregierung im Sinne des Art. 100 der Hessischen Landesverfassung (amtierende Ministerinnen und Minister sowie der Ministerpräsident) sind. Frage 2. Welche Personen nehmen diese Mandate jeweils wahr? Hierzu wird auf Spalte 3 der als Anlage beigefügten Excel-Tabelle verwiesen. Frage 3. Worin liegen jeweils die Gründe für die Entscheidung, das Mandat durch eine nicht der Landesregierung angehörende Person wahrnehmen zu lassen? Die Gründe für die Besetzung von Mandaten im Sinne der Definition zur Frage 1 sind von Mandat zu Mandat unterschiedlich. Nach den Hinweisen für gute Beteiligungsführung bei Unternehmen des Landes Hessen ist die Anzahl der wahrgenommenen Mandate von Mitgliedern in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen so zu begrenzen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Mandate sichergestellt ist. Die vorgenannten Hinweise sehen eine Besetzung von Mandaten in Aufsichtsgremien mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes (der betreffenden Fachressorts) sowie sachverständigen Personen vor, die besondere Kenntnisse auf für die Gesellschaft wichtigen Gebieten haben. Im Zusammenhang mit dem Mandat von Herrn Staatsminister a.D. Karlheinz Weimar im Aufsichtsrat der Fraport AG bleibt anzumerken, dass Herr Staatsminister a.D. Weimar zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Wahl Mitglied der damals amtierenden Landesregierung war. Herr Staatssekretär a.D. Dr. Arnold war zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Entsendung in den Stif- Eingegangen am 10. November 2016 · Bearbeitet am 10. November 2016 · Ausgegeben am 11. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3531 10. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3531 tungsvorstand der Stiftung William G. Kerckhoff Herz- und Rheumazentrum Bad Nauheim, den Aufsichtsrat des Klinikums der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, das Kuratorium der Stiftung Sprudelhof Bad Nauheim und den Aufsichtsrat der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim gGmbH noch amtierender Staatssekretär. Entsprechendes gilt für die Wahl von Herrn Staatssekretär a. D. Gerd Krämer in den Aufsichtsrat der Kerckhoff Klinik GmbH und die Wahl von Frau Staatssekretärin a. D. Petra Müller-Klepper in den Stiftungsvorstand der Stiftung William G. Kerckhoff Herz- und Rheumazentrum Bad Nauheim. Die abweichenden Mandatsbesetzungen im Sinne der Anfrage sind in der besonderen Fachkompetenz und dem speziellen Sachverstand des jeweiligen Mandatsträgers begründet. Zudem verfügt der Großteil der in der als Anlage beigefügten Excel-Tabelle genannten Mandatsträger aufgrund ihrer langjährigen Gremienzugehörigkeit über besonderes und fachspezifisches Know-how, das sie aufgrund ihrer Tätigkeit dort in dem jeweiligen Geschäftsbereich der Gesellschaft/Stiftung erworben haben. Frage 4. Welche Entschädigungen bzw. Entgelte erhalten die von der Landesregierung jeweils benannten Personen für ihre Tätigkeit von den Unternehmen bzw. Institutionen, deren Gremium sie angehören ? Hierzu wird auf die Spalte 4 der als Anlage beigefügten Excel-Tabelle verwiesen. Reisekostenerstattungen und Auslagenersatz sind in der Aufstellung nicht enthalten. Frage 5. Werden die von der Landesregierung jeweils benannten Personen darüber hinaus vom Land Hessen für diese Tätigkeit entschädigt bzw. entlohnt? Es wird auf die Spalte 5 der als Anlage beigefügten Excel- Tabelle verwiesen. Frage 6. Hat sich diese Wahrnehmung von Mandaten durch Personen, die nicht der Landesregierung angehören , bewährt? Ja. Wiesbaden, 21. Oktober 2016 Dr. Thomas Schäfer Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de