Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer, Siebel, Alex und Roth (SPD) vom 23.06.2016 betreffend Berücksichtigung der Barrierefreiheit in Landesbehörden und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Bei der Barrierefreiheit in den Bereichen Wohnen oder öffentliche Anlagen, im Verkehrsraum, bei privaten Gütern und Dienstleistungen ist es wichtig, dass das Land Vorbild ist und in den Landesbehörden allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang und Teilhabe ermöglicht. In der Fragestunde der 72. Plenarsitzung hat Staatsminister Grüttner Broschüren etc. in leichter Sprache genannt, die Frage nach baulichen Änderungen von Landesbehörden leider unbeantwortet gelassen. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Es ist der Hessischen Landesregierung ein besonderes Anliegen, allen Menschen gleiche Teilhabe - und Zugangsmöglichkeiten zu ermöglichen. Wie bereits in meiner Antwort auf die Frage 522 in der 72. Plenarsitzung ausgeführt, sind die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der Barrierefreiheit in der Fortschreibung des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgeführt. Diese erste Fortschreibung wurde am 01.02.2016 veröffentlicht. In Kapitel 4 finden sich die Maßnahmen hinsichtlich baulicher Barrierefreiheit. Wie dort entnommen werden kann, wurden in den letzten Jahren in Hessen schon sehr viele Dienstgebäude barrierefrei umgestaltet. Weitere Umbaumaßnahmen befinden sich im Prozess. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister des Innern und für Sport, dem Minister der Finanzen , der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowie der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Welche Landesbehörden sind derzeit barrierefrei und somit für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich ? Frage 2. Bei welchen Landesbehörden ist derzeit kein barrierefreier Zugang vorhanden? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: In einer umfangreichen Erhebung hat das Land Hessen die Barrierefreiheit der Landesbehörden überprüft. Die beigefügte Liste enthält eine Übersicht von Landesbehörden ohne Gewähr der Vollständigkeit. Nicht darin enthalten sind Sonderliegenschaften, wie z.B. Landtag, Museen, Justizvollzugsanstalten, Liegenschaften des Landesbetriebes Forst, da eine Erhebung dieser Daten mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden und damit unverhältnismäßig wäre . Von den in der Liste 634 aufgeführten Behörden sind derzeit bereits 420 barrierefrei (siehe Anlage 1). Dies entspricht ca. 67 %. Aus Sicht der Hessischen Landesregierung ist dies bereits ein sehr gutes Ergebnis, das dazu anspornt, die bisher noch nicht barrierefrei umgebauten Dienststellen im Rahmen der zukünftigen Planung sukzessive umzugestalten, mit dem Ziel, die weitestgehende Barrierefreiheit aller Landesbehörden zu erreichen. Der Fokus der barrierefreien Umgestaltung liegt auf den öffentlich zugänglichen Bereichen, aber auch auf der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen. Eingegangen am 29. November 2016 · Bearbeitet am 7. Dezember 2016 · Ausgegeben am 12. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3535 29. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535 Frage 3. Welche Maßnahmen fanden, finden oder werden wann stattfinden, um die noch vorhandenen Barrieren abzubauen? Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die dazu ergangene Aktualisierung zum Umsetzungsstand 2012 bis 2015 enthalten umfangreiche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in verschiedensten Bereichen. Die Maßnahmen reichen von Barrierefreiheit beim Bau, der barrierefreien Kommunikation und Information, der barrierefreien Mobilität, dem barrierefreien Studium, dem barrierefreien Wohnen und der Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit in den verschiedensten Aufgabenfeldern. Das Kabinett hat der beigefügten Aktualisierung (siehe Anlage 2) des Umsetzungsstands für den Berichtszeitraum 2012 bis 2015 am 01.02.2016 zugestimmt. Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Belange der Barrierefreiheit ein fester Bestandteil des Aufgabenbereichs der ehemaligen Landesbetriebe Hessisches Immobilienmanagement (HI) und Hessisches Baumanagement (hbm) gewesen sowie seit Beginn des Jahres des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Seit 2013 erhält der LBIH (vormals HI) für die Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit einen Investitionszuschuss in Höhe von 500.000 € jährlich. Bei der Umsetzung richtete sich der Fokus bei der Planung und Durchführung auf die barrierefreie Erreichbarkeit des Haupteinganges, die barrierefreie Erschließung und Zugänglichkeit der öffentlichen Bereiche des Erdgeschosses sowie die Herrichtung einer behindertengerechten Toilettenanlage . In den vergangenen Jahren erfolgte dies zunächst vorrangig in den Liegenschaften der Justiz (Gerichte). Bei den Finanzämtern wurden die entsprechenden Maßnahmen in aller Regel bereits mit der Herrichtung und den Einbauten der Finanzservice-Stellen berücksichtigt. Unabhängig von der oben geschilderten Reihenfolge wurden und werden Maßnahmen, die dazu dienen, schwerbehinderten Beschäftigten durch bauliche Anpassungen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, in der Regel durch die einzelnen Behörden als Arbeitgeber initiiert und von HI/hbm bzw. nunmehr LBIH baulich umgesetzt. Mit dem Einführungserlass des HMWVL vom 18.06.2012 wurde die DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude bauaufsichtlich als Technische Baubestimmung (TB) eingeführt. Sie ist die Planungsgrundlage für das barrierefreie Bauen und führt sogenannte Schutzziele auf, die zu barrierefreien Nutzung erfüllt sein müssen. Sie regelt vor allem allgemeine Aspekte der Erschließung des Gebäudes und der Gebäudestruktur (wie Türanforderungen, Bewegungsflächen im Erschließungsbereich und in den Räumen oder Zugängen) und macht Vorgaben für die Beschaffenheit und zur Platzierung von Ausstattungselementen (wie Bedienelemente, Service-Schalter oder Sanitärobjekte). Frage 4. Wo kann aus welchen Gründen ein barrierefreier Zugang nicht geschaffen werden? Nach derzeitiger Erhebung stellt sich nur in wenigen Liegenschaften, bedingt durch bauliche Gegebenheiten, die Schaffung eines barrierefreien Zugangs als technisch äußerst schwierig und aufwendig bis zum Teil nicht durchführbar dar. Vereinzelt gibt es Bereiche der Webdarstellung, die aus technischen Gründen derzeit lediglich barrierearm, aber nicht komplett barrierefrei erstellt werden können. In den wenigen Bereichen, in denen Informationstechnologien, die bereits langjährig im Gebrauch sind, Barrierefreiheit aus technischen Gründen nicht gegeben ist, wird bei der Einführung neuer Informationstechnologien Barrierefreiheit im Ausschreibungsverfahren als zwingende Voraussetzung gefordert. Frage 5. Welche weiteren barrierefreien Teilhabe- und Zugangsmöglichkeiten stellen die Landesbehörden zur Verfügung (Broschüren, Materialien etc. in leichter Sprache, in Blindenschrift etc., bitte einzeln auflisten)? Frage 6. In welchen Bereichen fehlen Teilhabe- und Zugangsmöglichkeiten in leichter Sprache bzw. Blindenschrift etc. und wann sollen diese zur Verfügung gestellt werden? Die Fragen 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Einschränkungen der betroffenen Menschen sind vielfältig und so müssen auch die Angebote für sie unterschiedlich sein. Deshalb gibt es keinen allgemeingültigen Maßnahmenkatalog, der aufgestellt und abgearbeitet werden könnte. Die Dienststellen richten sich bei ihren Konzeptionen deshalb nach ihrem Profil und der Nachfrage von Betroffenen und deren Verbänden und Interessengruppen . Die Landesregierung stellt umfangreiche barrierefreie Teilhabe- und Zugangsmöglichkeiten in den verschiedensten Bereichen zur Verfügung und arbeitet daran, weitere Angebote zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind dabei die Bereiche Information und Kommunikation, Kultur und Freizeit, Arbeit und Beschäftigung sowie Mobilität zu nennen. Eine vollständige Auflistung der vielfältigen Aktivitäten der Landesregierung würde den Rahmen sprengen, sodass hier lediglich exemplarisch einzelne Beispiele hervorgehoben werden: - Bei der Realisierung des in 2013 neu gestalteten Informationsportals www.hessen.de und den Ministeriumsseiten wurde auf die Barrierefreiheit großen Wert gelegt. Bei der Programmierung wurden die Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informations- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535 3 technik-Verordnung - BITV 2.0) bzw. der neuen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik - HVBIT) umgesetzt. Dies gilt auch für die Themenauftritte der Landesregierung (z.B. www.brk.hessen.de, www.tierschutz. hessen.de, www.verbraucherfenster.hessen.de). Zusätzlich verfügen das Informationsportal und die Internetauftritte der Ministerien über professionelle Videos in Deutscher Gebärdensprache sowie Texte in leichter Sprache zur Erklärung von Inhalten und Funktionen jedes Auftritts und einer Umschaltmöglichkeit auf Schwarz-Weiß-Ansicht. - Das Land Hessen hat es sich zum Ziel gesetzt, jeder/m Bürgerin/Bürger einen möglichst barrierefreien Zugang zu Informationsmöglichkeiten zu verschaffen. Bereits jetzt gibt es schon eine umfangreiche Anzahl an Materialien und Broschüren in leichter bzw. einfacher Sprache oder in Gebärdensprache. Die barrierefrei verfügbaren Broschüren können jeweils auf den Internetseiten der Ministerien abgerufen werden. Bei Ausschreibungen für die Erstellung neuer Materialien (Internetseiten, Broschüren) muss das Kriterium der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Ältere Publikationen werden, abhängig von personellen und finanziellen Ressourcen, nachgearbeitet und sukzessive als barrierefreie Dateien zur Verfügung gestellt. - Zur barrierefreien Teilhabe an Kultur- und Freizeitangeboten werden Museen und Theater schrittweise mit entsprechenden Angeboten für Menschen mit Behinderungen ausgestattet, z.B. "Audioguide"-Führung für Blinde und sehbehinderte Besucherinnen und Besucher, Visio -Guide in Gebärdensprache für taube und gehörgeschädigte Besucherinnen und Besucher, Medienstationen mit Informationen in Gebärdensprache, Schwerhörigenfunkanlage für gehörgeschädigte und schwerhörige Besucherinnen und Besucher, Tastmodelle für blinde und sehbehinderte Besucherinnen und Besucher, Veranstaltungsangebote für Demenzkranke, über das Handy abrufbarer kostenloser Audioguide, Hörangebote in einer Smartphone-App, taktile Führungen und spezielle Angebote für Besucherinnen und Besucher mit eingeschränkter Mobilität, Erläuterungen und Führer in Brailleschrift, Führungen für Menschen mit Sehschwäche , Führungen in leichter Sprache, induktive Höranlagen für Menschen mit Hörgerät, mobile Hörschleifen, Hands-On-Objekte, Tastmodelle und mediale Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, um auch dieser Zielgruppe die verschiedenen Materialgattungen der Ausstellungsobjekte erfahrbar zu machen, Faltblatt zur Orientierungshilfe für Rollstuhlfahrer und Informationen zur Zugänglichkeit im Haus, rollstuhlgerechte Medienstationen für nicht zugängliche Bereiche, über die die jeweiligen Inhalte erschlossen werden können. - Der Landesregierung ist das Thema "Leichte Sprache" ein großes Anliegen. Sie arbeitet daran , sukzessive Informationen in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Hessische Landesregierung hat dabei den Weg der realistischen Bebilderung gewählt und erarbeitet derzeit einen Bilderpool, der dann allen in der Landesregierung sowie den Kommunen in Hessen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Verfügung stehen wird, um entsprechende Broschüren zu erstellen. Beispielhaft sei dabei genannt die "Wahlbroschüre Hessen " anlässlich der Bundestags- und Landtagswahl am 22. September 2013, die von der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen unter Mitarbeit des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration mit fachlicher Unterstützung des Landeswahlleiters für Hessen in leichter Sprache herausgegeben wurde. - Zur Teilhabe von blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten in Hessen am politischen Leben wird der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. durch den Landeswahlleiter für Hessen bei der Herstellung von Stimmzettelschablonen und einer Informations-CD unterstützt mit welcher blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten eine autonome Stimmabgabe bei staatlichen Wahlen ermöglicht werden soll. - Angebot spezifischer Informations- und Präventionsangebote für unterschiedlichste Zielgruppen . Das Landesamt für Verfassungsschutz befindet sich zurzeit in der Planung einer Präventionskooperation mit dem Landesverband der Gehörlosen Hessen e.V., um zielgruppengerechte Präventionsangebote für Gehörlose zu schaffen. Diese Kooperation wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 mit einer Auftaktveranstaltung zum Thema "Salafismus und Rechtsextremismus für Multiplikatoren des Landesverbands" starten. Ferner werden im Rahmen der Kooperation mit dem Landesverband der Gehörlosen Hessen e.V. künftig die wesentlichen Fachinformationen des LfV Hessen in Gebärdensprache aufbereitet und der Zielgruppe u.a. online zugänglich gemacht. - Blinde Menschen nutzen überwiegend die modernen Technikangebote, um sich schriftliche Texte zu erschließen. Dazu ist es erforderlich, diese in einer screenreaderfähigen Version zur Verfügung zu stellen. Broschüren werden deshalb in barrierefreier Version im Internet durch die verschiedenen Ministerien zur Verfügung gestellt. Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle blinden Menschen der Brailleschrift mächtig sind und entsprechende screenreaderlesbare Formate bevorzugen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535 - Im Rahmen der Personalauswahlverfahren (Assessment-Center) werden im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) die Belange behinderter Menschen - z.B. durch Bereitstellung von Gebärdendolmetschern, Räumlichkeiten etc. - berücksichtigt. - Es gibt ein Braille-Archiv auf dem Hessischen Bildungsserver. Hier arbeiten Medienzentren aus ganz Deutschland zusammen, um sich auf der Basis einer gemeinsamen Datenbank wechselseitig darüber zu informieren, welche Texte, Grafiken etc. für sehgeschädigte Menschen bereits aufbereitet wurden bzw. welche Aufbereitungsprozesse geplant sind. Das Braille-Archiv ist über folgenden Link zu erreichen: http://braille.bildung.hessen.de/. - Um sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, wird durch die Hessische Landesregierung die Herstellung und Beschaffung der benötigten Lernmittel finanziell unterstützt. So werden z.B. Schülerinnen und Schülern mit einer Sehbehinderung DIN A 3-Farbkopien zur Verfügung gestellt, die eine Teilnahme am Unterricht auch ohne technische Hilfsmittel ermöglichen. Ebenso werden Unterrichtswerke für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler nach dem E-Buch-Standard in Braille-Schrift übertragen und bereitgestellt. Zusätzlich stellt die Hessische Landesregierung der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) Mittel für die Beschaffung von Lernmitteln in Blindenschrift, Schwarzschrift oder digitaler Ausführung zur Verfügung. Im Jahr 2016 werden durch die Hessische Landesregierung insgesamt 29.000 € für die dargestellten Zwecke aufgewendet. Diese Mittel sind eine zentrale Grundlage für eine erfolgreiche Versorgung blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtswerken. Frage 7. Welche weiteren Maßnahmen und Anstrengungen hat das Land bisher zum barrierefreien Zugang von öffentlichen Anlagen, zur barrierefreien Umgestaltung öffentlicher Schriftstücken der Landesbehörden bzw. der Informationstechnologien unternommen? Frage 8. Wie will die Landesregierung die Initiativen im Bereich der Umsetzung der Barrierefreiheit und damit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Landesbehörden intensivieren, um als Beispiel voran zu gehen? Die Fragen 7 und 8 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Insgesamt wird seitens der Hessischen Landesregierung der Umsetzung der Barrierefreiheit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dies kommt nicht nur durch den in 2012 durch das Kabinett verabschiedeten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck, sondern auch durch die umfangreichen Maßnahmen und Aktivitäten in den verschiedensten Bereichen der Landesregierung. Für die IT-Technologie legt die HVBIT technische Standards fest nach Maßgabe der ausführlichen Regelungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes. Dabei hat Hessen im Einvernehmen mit den anderen Bundesländern auf die Normierung eigener technischer Vorschriften verzichtet, damit die betroffenen Menschen mit Behinderungen bundesweit einheitliche Bedingungen vorfinden können. Auch an dieser Stelle würde eine Auflistung aller Maßnahmen den Rahmen sprengen, sodass exemplarisch einzelne Maßnahmenfelder benannt werden: - Barrierefreiheit in der IT-Landschaft der Landesverwaltung: Zurzeit werden in Hessen viele e-Anwendungen genutzt bzw. vorbereitet (u.a. SAP, DMS HeDok, ePersonalakte, eGesetz, eFortbildung, eLearning, eReisekosten, eRecruiting). Die IT-Landschaft wird ständig weiter ausgebaut. In unserer heutigen Arbeitswelt ist ein Arbeiten ohne IT-Umgebung nicht mehr möglich, zudem gibt es den Trend "papierlos" zu arbeiten. Dabei muss es das Ziel sein, dass sowohl das Internet als auch das Intranet barrierefrei gestaltet sind, damit zum einen die Bürgerinnen und Bürger und zum anderen die Beschäftigten die Angebote nutzen können. Bei der Planung und Umstellung unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit hat sich die Landesregierung ein planvolles Vorgehen zu Eigen gemacht. Ziel muss es sein, auch in Zukunft die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Einschränkungen (Behinderungen) zu erhalten bzw. sie auszubauen, wie sich dies die Landesregierung zum Ziel gesetzt hat. Die Verpflichtung zur Einrichtung von barrierefreien Internetseiten ist an verschiedenen Stellen geregelt: im Hessischen Behinderten Gleichstellungsgesetz und in der Verordnung über barrierefreie Kommunikation (HVBIT). Im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums ist die Informationstechnikstelle der hessischen Justiz (IT-Stelle, ITS) als Landesoberbehörde errichtet, die für die Informationsund Kommunikationstechnik der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs, insbesondere für die Entwicklung, Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Fachverfahren einschließlich des elektronischen Rechtsverkehrs, die Anwenderbetreuung sowie für die Ausstattung der Dienststellen mit Geräten und Software zuständig ist. Der IT-Stelle ist auch die Beachtung der Barrierefreiheit der Informationstechnologie übertragen. - Neben der besonderen Bedeutung, die der barrierefreien Programmierung der Software für den elektronischen Rechtsverkehr im Länderverbund mit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen , Saarland, Sachsen-Anhalt und Bremen (e2-Verbund) zukommt, werden durch die IT- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535 5 Stelle weitere Maßnahmen vorangetrieben, die die Zugänglichkeit verbessern sollen. So werden derzeit die Fachanwendungsentwickler für Eureka-Programme der ITS im Thema Barrierefreiheit geschult. - Eine Studentin der Fachhochschule Frankfurt am Main im Studiengang "Barrierefreie Systeme " wird seitens der IT-Stelle der hessischen Justiz bei ihrer Masterarbeit unterstützt. Zielsetzung ist, Barrieren in bestehenden Anwendungen aufzuzeigen und neue Anwendungen von Anfang an barrierefrei zu entwickeln. Das Thema der Masterarbeit "Erarbeitung eines adaptiven Modells zum Testen von Anwendungen im hessischen E-Justice Umfeld auf Barrierefreiheit " soll neue Erkenntnisse erbringen, die unmittelbar der praktischen Arbeit zu Gute kommen könnten. - Bei der Erstellung von Formularen, die die Bürger aus dem Justizportal des Bundes und der Länder (http://www.justiz.de) unter dem Navigationspunkt "Formulare" aufrufen und herunterladen können, wird die barrierefreie Verfügbarkeit der Formulare angestrebt und schrittweise umgesetzt. - Weiterer barrierefreier Ausbau der Umweltbildungszentren und der Zugänglichkeit von Naturparks : Zum Beispiel wurde im Nationalpark Kellerwald-Edersee im April 2016 ein barrierefreies 3D-Modell eingeweiht, das Blinden und Menschen mit einer Sehbehinderung Informationen zum UNESCO Weltnaturerbe gibt. - Mit dem von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrswesen herausgegebenen Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" wurde eine Hilfe zum Thema Barrierefreiheit bei der Planung von Wegen und Straßen zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden geht von den unterschiedlichen Anforderungen an Barrierefreiheit aus und zeigt für über 20 typische Straßenraumsituationen Möglichkeiten zu deren Ausgestaltung. - Der barrierefreie Zugang von öffentlichen Anlagen ist bei allen Umgestaltungs- oder Neubauten von touristischen Infrastrukturprojekten Gegenstand der Projektdiskussion und nach Möglichkeit der Umsetzung. - Für Menschen mit einer Behinderung sind detaillierte und verlässliche Informationen über die Nutz- und Erreichbarkeit touristischer Angebote eine wesentliche Grundlage für ihre Reiseentscheidung. Mit dem bundesweiten Projekt "Reisen für Alle" wird ein Kennzeichnungssystem auch in Hessen eingeführt. Hierdurch werden erstmals alle notwendigen Informationen für ein sicheres barrierefreies Reisen durch ausgebildete Erheber erfasst und mit klaren Qualitätskriterien bewertet, die in Zusammenarbeit von Betroffenen- und Touristischen -Verbänden erarbeitet worden sind. Die Angebote von "Reisen für Alle" umfassen Unterkünfte, Gastronomie, Verkehr, Touristinformationen, Shopping, Messe-, Tagungsund Veranstaltungsstätten, Freizeit und Sport. Dieses Informations- und Bewertungssystem ermöglicht es dem Gast, die Eignung des Angebotes für seine Ansprüche eigenständig zu beurteilen. Bislang haben sich 56 Betriebe für die Zertifizierung "Reisen für Alle" entschieden . Hiervon sind neun Betriebe bereits zertifiziert und die restlichen Betriebe befinden sich im Prüfungsverfahren. Analog dazu befasst sich die Modellregion Inklusion Waldeck- Frankenberg als eine stark vom Tourismus geprägte Region mit der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am touristischen Leben. Dies geschieht durch den Abbau von Barrieren im Gastronomie- und Tourismusbereich. - Die Zugänglichkeit zu Dokumenten wird grundsätzlich gewährleistet, wenn bereits bei der Erstellung der Dokumente bestimmte Regeln beachtet werden. Diese Themen sind seit längerem im Blickpunkt, um bei der Erstellung von Schriftstücken berücksichtigt zu werden. Dazu wurden im Bereich barrierefreie Dokumente und Webseiten bereits folgende konkrete Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt: Redakteursschulungen für Internetredakteure, Zurverfügungstellung von Links und Anleitungen z.B. zum Erstellen von barrierefreien Dokumenten für ein Selbststudium. Darüber hinaus werden Fachschulungen zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten über die zentrale Fortbildung angeboten. - Die genutzten Informationstechnologien sind weitestgehend barrierefrei gestaltet. Verbesserungsmöglichkeiten werden zeitnah umgesetzt. - Im Rahmen des Vorhabens der Dokumenten-Management-System-Modernisierung (DMS) in der Hessischen Landesverwaltung wird bei der anstehenden Ausschreibung und Weiterentwicklung die Barrierefreiheit als grundlegendes Kriterium im Auswahlprozess berücksichtigt und die Hauptschwerbehindertenbeauftragten entsprechend eingebunden. - Normprüfungsverfahren: Mit der Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Staatskanzlei, der Ministerien des Landes Hessen sowie der Landesvertretung Berlin ist die verpflichtende Anwendung des Normprüfleitfaden in Kraft getreten, der durch die Max- Planck-Stiftung im Auftrag des Landes entwickelt worden ist. Mit Hilfe dieses Instrumentes 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535 werden alle Gesetze und Verordnungen des Landes sukzessive auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und entsprechend angepasst. Der Prüfleitfaden hilft dabei herauszufiltern, welche gesetzlichen Regelungen einer Anpassung bedürfen, um den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Damit kann für ein höheres Maß Barrierefreiheit und Teilhabechancen gesorgt werden. - Weitere innovative Ideen werden in den Hessischen Museen umgesetzt, z.B. hat die Museumslandschaft Hessen-Kassel im Jahr 2015 ein Projekt mit dem Stiftsheim Kassel und der Universität Kassel begründet, um demenziell Erkrankten bei gemeinsamen Besuchen in Schloss Wilhelmshöhe und in der Neuen Galerie den Zugang zur Kunst zu ermöglichen und beim Betrachten von Kunstwerken gemeinsam Geschichten zu erfinden. Diese sollen die Sprachfähigkeit fördern und die Möglichkeit geben, ggf. Erinnertes wieder zu verbalisieren. - Die Landesregierung ist sich ihrer Vorbildrolle zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention sehr bewusst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Hessischen Bauordnung (§ 46) und die entsprechenden Regelungen in der GA-Bau (Geschäftsanweisung Bau) legen für die Neubauten des Landes Hessen in besonderem Maße hochwertige Standards der Barrierefreiheit fest, die eine uneingeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben gewähren sollen. Mit der bei der Beantwortung der Frage 3 beschriebenen Vorgehensweise wird auch in den nächsten Jahren die Schaffung der Barrierefreiheit in den öffentlich zugänglichen Bestandsgebäuden weiter vorangetrieben. Der LBIH wird sich im Rahmen des Projektes zur Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Bestandsgebäuden - nach weitgehender Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit - auch den sensorischen Funktionen widmen, wobei dann möglichst eine Fortführung der im öffentlichen Straßenbereich bereits vorhandenen Struktur angestrebt werden sollte. - Bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) soll in 2016 die Erstellung einer Ergonomie-Richtlinie für Benutzeroberflächen von IT-Anwendungen (Usability Guideline) beauftragt werden, welche über die zuständigen Gremien des Landes, (Arbeitskreis Standards /Architektur/Controlling und Gremium der E-Government-Verantwortlichen der Ressorts ) als Richtlinie für Fachanwendungen des Landes verabschiedet werden soll. - Ergänzend dazu beabsichtigt das HMdIS unter Einbeziehung von Expertenunterstützung ein Grundsatzpapier als Grundlage für weitere Maßnahmen hinsichtlich barrierefreier Dokumente zu erarbeiten. Dieses Grundsatzpapier soll unter Einbeziehung der Interessenvertretungen abgestimmt und danach ggf. zusammen mit o.g. Usability Guideline zur Softwareergonomie in den Gremien verabschiedet werden. - Als kurzfristige Maßnahme plant das HMdIS, die HZD zu beauftragen, um die wichtigsten im HMdIS verwendeten Vorlagen bzgl. Barrierefreiheit zu prüfen und bei Bedarf zu optimieren . Wiesbaden, 22. November 2016 Stefan Grüttner Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 Wirtschaftseinheit Behörde / Betrieb Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Barrierefreier Zugang ja Barrierefreier Zugang nein WE 2593/04270001 Finanzamt Bensheim 64625 Bensheim Berliner Ring 35 X W E 2593/04270002 Landgericht Darmstadt 64625 Bensheim Darmstädter Straße 56 X W E 2593/04270002 Amtsgericht Bensheim 64625 Bensheim Darmstädter Straße 56 X W E 2593/04270002 Regierungspräsidium Darmstadt 64625 Bensheim Darmstädter Straße 56 X W E 2593/04270006 Amtsgericht Bensheim 64625 Bensheim Wilhelmstraße 26 X W E 2593/04270007 Polizeipräsidium Darmstadt 64625 Bensheim Wilhelmstraße 52 X W E 2593/04270014 Hessen Mobil 64295 Darmstadt Groß-Gerauer Weg 2-4 X W E 2593/04270017 Hessen Mobil 64283 Darmstadt Heinrichstraße 60 X W E 2593/04270019 Hessisches Staatsarchiv Darmstadt 64289 Darmstadt Karolinenplatz 3 X W E 2593/04270019 Technische Universität Darmstadt 64289 Darmstadt Karolinenplatz 3 X W E 2593/04270019 Hessisches Landesmuseum 64289 Darmstadt Karolinenplatz 3 X W E 2593/04270020 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 64293 Darmstadt Kasinostraße 60 X W E 2593/04270024 Finanzamt Darmstadt 64283 Darmstadt Lindenhofstraße 15 X W E 2593/04270025 Regierungspräsidium Darmstadt 64283 Darmstadt Luisenplatz 2 X WE 2593/04270026 Amtsgericht Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 12 X W E 2593/04270027 Landgericht Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 13 X WE 2593/04270029 Landgericht Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 15 X W E 2593/04270029 Amtsgericht Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 15 X W E 2593/04270029 Staatsanwaltschaft Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 15 X W E 2593/04270029 Regierungspräsidium Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 15 X WE 2593/04270030 Finanzamt Darmstadt 64283 Darmstadt Neckarstraße 3 X WE 2593/04270033 Staatl. Schulamt fü r den Landkreis 64295 Darmstadt Rheinstraße 95 X WE 2593/04270034 Finanzamt Darmstadt 64283 Darmstadt Soderstraße 30 X WE 2593/04270035 Arbeitsgericht Darmstadt 64293 Darmstadt Steubenplatz 14 X W E 2593/04270035 Hessisches Landessozialgericht 64293 Darmstadt Steuben platz 14 X W E 2593/04270035 Sozialgericht Darmstadt 64293 Darmstadt Steubenplatz 14 X WE 2593/04270036 Landgericht Darmstadt 64293 Darmstadt Steubenplatz 9-11 X W E 2593/04270037 Regierungspräsidium Darmstadt 64283 Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 X WE 2593/04270041 Finanzamt Dieburg 64807 Dieburg Marienstraße 17 + 19 X W E 2593/04270044 Finanzamt Bensheim 64658 Fürth/Odw, Erbacher Straße 23 X WE 2593/04270045 Finanzamt Bensheim 64658 Fürth/Odw. Erbacher Straße 34 X W E 2593/04270046 Amtsgericht Fürth 64658 Fürth/Odw. Heppenheimer Str. 15 X W E 2593/04270047 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 64347 Griesheim b. Darmstadt Pfützenstr. 67 X W E 2593/04270049 Hessische Landesstelle fü r Technologiefortbildunq 64521 Groß-Gerau Berliner Straße 19 X W E 2593/04270050 Amtsgericht Groß-Gerau 64521 Groß-Gerau Europaring 11-13 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 W E 2593/04270050 Finanzamt Groß-Gerau 64521 Groß-Gerau Europaring 11-13 X W E 2593/04270056 Staat!. Schulamt für den Landkreis 64646 Heppenheim Weiherhausstraße 8 c X W E 2593/04270057 Amtsgericht Lampertheim 68623 Lampertheim Bürstädter Straße 1-3 X W E 2593/04270059 Finanzamt Langen 63225 Langen Zimmerstr. 2 7 -2 9 X W E 2593/04270059 Amtsgericht Langen 63225 Langen Zimmerstr. 2 7 -2 9 X W E 2593/04270060 Finanzamt Michelstadt 64720 Michelstadt Erbacher Straße 46-43 X W E 2593/04270060 Amt für Bodenmanagement 64720 Michelstadt Erbacher Straße 46-48 X W E 2593/04270061 Amtsgericht Michelstadt 64720 Michelstadt Erbacher Straße 47 X W E 2593/04270063 Finanzamt Michelstadt 64720 Michelstadt Unterer Hammer 27 X W E 2593/04270064 Finanzamt Offenbach II 63065 Offenbach Bieberer Straße 59 X W E 2593/04270064 Finanzamt Offenbach I 63065 Offenbach Bieberer Straße 59 X W E 2593/04270067 Amtsgericht Offenbach 63065 Offenbach Kaiserstraße 16 X W E 2593/04270067 Landgericht Darmstadt 63065 Offenbach Kaiserstraße 16 X W E 2593/04270068 Amtsgericht Offenbach 63065 Offen bach Kaiserstraße 18 X W E 2593/04270068 Staatsanwaltschaft 63065 Offenbach Kaiserstraße 18 X W E 2593/04270068 Arbeitsgericht Offenbach 63065 Offen bach Kaiserstraße 18 X W E 2593/04270069 Landgericht Darmstadt 63065 Offenbach Luisenstraße 27 X W E 2593/04270069 Amtsgericht Offen bach 63065 Offenbach Luisenstraße 27 X W E 2593/04270073 Amtsgericht Rüsselsheim 65428 Rüsselsheim Johann-Sebastian-Bach-Straße 45 X WE 2593/04270074 Staat). Schulamt LK GG u. Main-Taun 65428 Rüsselsheim Walter-Flex-Straße 60-66 X WE 2593/04270077 Amtsgericht Seligenstadt 63500 Seligenstadt Klein-Welzheimer-Str. 1 X W E 2593/04270305 Polizeipräsidium Südosthessen 63150 Heusenstamm Am Frankfurter Weg 27 X W E 2593/04270306 Polizeipräsidium Südhessen 64739 Höchst i.Odw. Aschaffenburger Straße 2 X W E 2593/04270307 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 63329 Egelsbach G räfin- von-Stauffenberg-Weg 20 X W E 2593/04270308 Polizeipräsidium Südhessen 64653 Lorsch BAB 67, Außerhalb 53 X W E 2593/04270309 Polizeipräsidium Frankfurt 63263 Neu-Isenburg Autobahnmeisterei 4 X W E 2593/04270310 Polizeipräsidium Südhessen 69434 Hirschhorn Bahnhofstraße 5 X W E 2593/04270311 Polizeipräsidium Südosthessen 63067 Offen bach Berliner Straße 213/215 X WE 2593/04270312 Polizeipräsidium Südhessen 64372 Ober-Ramstadt Brückengasse 2-6 X WE 2593/04270313 Polizeipräsidium Südhessen 64331 W eiterstadt Darmstädter Str. 32a X WE 2593/04270314 Polizeipräsidium Südhessen 64579 Gernsheim Darmstädter Str. 28 X WE 2593/04270315 Polizeipräsidium Südosthessen 63128 Dietzenbach Darmstädter Str. 33 X W E 2593/04270316 Polizeipräsidium Südosthessen 63263 Neu-Isenburg Dreiherrnsteinplatz 4 X W E 2593/04270317 Polizeipräsidium Südhessen 64521 Groß-Gerau Europaring 15 X W E 2593/04270318 Polizeipräsidium Darmstadt 68623 Lampertheim Florianstraße 2 X W E 2593/04270321 Polizeipräsidium Südosthessen 63067 Offenbach am Main Geleitsstraße 124 X W E 2593/04270322 Polizeipräsidium Südosthessen 63500 Seligenstadt Giselastr. 1 X W E 2593/04270323 Polizeipräsidium Südhessen 64807 Dieburg Groß-Umstädter Straße 82 X W E 2593/04270324 Polizeipräsidium Südosthessen 63263 Neu-Isenburg Hugenottenallee 53 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X CO 145 160 o> COCO , ClJ CO2tö 149 oCO 161-163 16-17 cn CO CO COCD rü OCO 20 - HSOG O NT CO CO CO CO 37-39 37-39 ■tf CD (O IDCO c(ü-COH Schumannstr. Stadthof Tilsiter Straße Tilsiter Straße Tilsiter Straße W.-Leuschner-Str. &£n«/>305€0)szl Eisenstraße Friedenstraße Grüner Weg Grenzstraße Holzhofallee Stadthof Schottener Weg Schottener Weg Ziegelstraße Julius-Reiber-Str. Julius-Reiber-Str. Mathildenplatz Mathildenplatz Odenwalstr. Odenwalstr. Friedberger Strasse Groß-Gerauer-Weg Viernheim t5§to§OJQ Wald-Michelbach Bischofsheim Offenbach am Main Kelsterbach Erbach Darmstadt Mörfelden Walldorf Darmstadt €5§Q Mühlheim am Main Darmstadt Darmstadt Gernsheim Offenbach Offenbach Mühlheim am Main Mühlheim am Main Mühlheim am Main Griesheim b. Darmstadt Heppenheim Rüsselsheim Mühlheim am Main Pfungstadt Dietzenbach Darmstadt Offenbach am Main Darmstadt Darmstadt Offenbach Darmstadt Darmstadt Darmstadt Darmstadt Heppenheim Heppenheim Rodgau Darmstadt 68519 64285 69483 65474 63065 65451 64711 64297 64546 64285 63303 63165 IOo>CNJ**■<£> 64295 64579 63069 63067 63165 63165 63165 64347 i 65428 63165 64319 63128 64283 63065 CDCOCNTTCD 64289 63065 64293 64293 COCOCNJ3 64283 CDo-1Q.oX Akademiestraße I Nußallee Nußallee Nußallee Nord ring 4)e>£< X X X < X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 23-27 1ö o 112-138 112-138 112-138 112-138 112-138 112-138 112-138 112-138 112-138 112-138 112-138 112-138 O V- No co CO CNCO CO 100 365 100 8-10 Börsenplatz Flughafen 9. Etage ACC Flughafen, Geb. 454 Perishable Cent Große Friedberger Straße u cd S13 2 K e 1 & u ji c 2 Klingerstraße 0»C2S20)o>c2 0äsE1)ca)ü ü T) TO 0 S" 5 1TO 3> u.E 0 < Am Freiheitsplatz Hessen-Homburg-Platz Burgweg TO=21 §C 0 2 TO 1 1 4 | 2 ü Gutleutstraße 0)C—£aTO?o £2I£e> Gutleutstraße Gutleutstraße TO(=2| 5 E E TJ TO - t 3 3 2 £ 3 c 5 2 u. Frankfurt am Main Frankfurt am Main ii1 31 Hanau Hanau Königstein cCO2E _1 1 8 TO D U- Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main 5 cTO«O) S I Eriensee Hanau Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Hattersheim Frankfurt am Main 60313 60549 60549 60313 COCOoCD 60313 COt -cooCD 63450 63450 63450 61462 D h- * CN Jj- CO - o D CD 60327 60327 60327 60327 60327 60327 60327 60327 60327 60327 60327 60322 65934 ccrt'ic 61462 63526 63452 N"COoCD 60388 60528 60326 65795 65929 Hess. Ministerium fü r W irtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hess. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Landesbetrieb Hessisches Landeslabor 1 = 1 ro ul« i %S ■ <2 TO 8 CO ,gTO2ETO•e3325TOU.l 1 5 2 -Ö 1 Oberlandesgericht Frankfurt am Main Hessisches Ministerium der Justiz 1 / ACI \i itooiounc lci ii r\i ai iccaouci nie y \ r i . / Finanzamt Hanau Polizeipräsidium Südosthessen Staatl. Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis Amtsgericht Königstein nebbibu ie Lenr iraueaiiaaem ie ^n rL ; Finanzamt Frankfurt am Main 1 Finanzamt Frankfurt am Main II Finanzamt Frankfurt am Main III Finanzamt Frankfurt am Main IV Finanzamt Frankfurt am Main V-Höchst Regierungspräsidium Darmstadt Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) Arbeitsgericht Frankfurt Hessisches Landesarbeitsgericht Sozialgericht Frankfurt am Main Oberfinanzdirektion Frankfurt Regierungspräsidium Darmstadt Polizeipräsidium Frankfurt icsLLE3jg t CO :2 :j .9 - o ’a NoCL Ü c«Dco15Eoisw:TO i o . TONöQ. Polizeipräsidium Südosthessen Polizeipräsidium Südosthessen Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Frankfurt W E 2593/04330053 W E 2593/04330055 W E 2593/04330058 o>ioo0COIOCNLU U § v v i_ t v j v / v n v v v u u v W E 2593/04330061 W E 2593/04330061 W E 2593/04330061 \A /C D C a *5 /rM * 3*5 n n ß /¥ ¥ l_ \J~1yJsJ\JWT W E 2593/04330065 W E 2593/04330065 W E 2593/04330066 WE 2593/04330072 tA / r r n e r n r n i o o n n t h CDh-O OCOCONo COCT)inCNLU§ W E 2593/04330076 WE 2593/04330076 WE 2593/04330076 WE 2593/04330076 W E 2593/04330076 WE 2593/04330076 j WE 2593/04330076 WE 2593/04330076 W E 2593/04330076 WE 2593/04330076 W E 2593/04330076 W E 2593/04330078 o> c f'- o c o c COco c* N-O 5 COo>ID U CN 0 LU U § < WE 2593/04330081 W E 2593/04330082 WE 2593/04330086 WE 2593/04330087 W E 2593/04330088 W E 2593/04330090 WE 2593/04330091 | W E 2593/04330092 W E 2593/04330093 Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X iDCM cg 300 (0 CO£ f- OIQ i'- o>CM CD COCM o05COCO co 7-9 37-43 05 COCO O)IQ 116 3-7 CDh- 20-24 20-24 COCM 8 73-79 65 60-62 46-50 24 Goldsteinstraße 21O£HU)c(0X Hauptstraße Hauptstraße s(/)TIc —J.c:22 Lindleystraße (Osthafen) 0) C2 A3£O852 Oberhöchstadter Str. Offenbacher Landstraße Pfortenstraße Saalburgstraße Sandgasse s«d lO Tituscorso Turmstraße Westerbachstraße Wickenweg Zeil Zeilsheimer Straße Flughafen Airportring Walter-Möller-Platz Walter-Möller-Platz Walter-Möller-Platz £1 SE(0■ec2u. Maintal Frankfurt am Main Frankfurt am Main 12üO Frankfurt am Main Frankfurt am Main Bad Homburg v.d.H. Hanau Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Hofheim a. Ts. Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Kelkheim Flörsheim Frankfurt am Main Frankfurt am Main Frankfurt am Main Hofheim Maintal Frankfurt am Main Frankfurt Frankfurt Frankfurt a.M. Frankfurt Hünfeld 60528 60596 65760 63486 60437 63477 60314 60316 61440 60599 60386 61350 63457 60486 60439 60385 60489 60433 60313 65719 60549 60439 60439 60439 60439 rcoo(D 65779 65439 60594 65929 65929 65719 63477 60489 60594 60439 60313 60311 36088 Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Südosthessen Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Südosthessen Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Südosthessen Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Frankfurt Hessisches Amt fü r Versorgung Hessisches Landesprüfungsamt Regierungspräsidium Gießen cs0)0Ep'O)ca £ Hessisches Landesarbeitsgericht Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Westhessen Oberfinanzdirektion Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Staatsanwaltschaft Frankfurt Am t fü r Bodenmanagement Limburg Hessische Eichdirektion Hessen Mobil Oberfinanzdirektion Frankfurt Polizeipräsidium Frankfurt Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main Staatsanwaltschaft Frankfurt Amtsgericht Hünfeld W E 2593/04330094 WE 2593/04330095 W E 2593/04330096 W E 2593/04330097 | W E 2593/04330099 | W E 2593/04330100 W E 2593/04330101 W E 2593/04330102 | W E 2593/04330104 | W E 2593/04330105 W E 2593/04330106 W E 2593/04330107 W E 2593/04330108 | W E 2593/04330109 W E 2593/04330110 W E 2593/04330111 W E 2593/04330115 W E 2593/04330116 W E 2593/04330117 W E 2593/04330118 o0 CO CO1 05 IQ CM W E 2593/04330135 W E 2593/04330135 W E 2593/04330135 W E 2593/04330135 W E 2593/04330137 W E 2593/04330138 WE 2593/04330141 W E 2593/04330164 W E 2593/04330165 W E 2593/04330165 W E 2593/04330168 I W E 2593/04330228 W E 2593/04330234 W E 2593/04330238 W E 2593/04330239 W E 2593/04330240 W E 2593/04330242 W E 2593/04340001 Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 W E 2593/04340004 Regierungspräsidium Kassel 36088 Hünfeld Niedertor 13 X W E 2593/04340006 Hessen Mobil 36043 Fulda Schillerstraße 8 X W E 2593/04340009 Staat!. Schulamt fü r den Landkreis 36039 Fulda Josefstraße 22-26 X W E 2593/04340009 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 36039 Fulda Josefstraße 22-26 X W E 2593/04340010 Hessen Mobil 63679 Schotten Vogelsbergstraße 51 X W E 2593/04340011 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach 36304 Alsfeld In der Rambach 11 X W E 2593/04340013 Amt fü r Bodenmanagement Fulda 36341 Lauterbach Adolf-Spieß-Straße 28 X W E 2593/04340014 Amt für Bodenmanagement Fulda 36341 Lauterbach Adolf-Spieß-Straße 34 X W E 2593/04340016 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach 36341 Lauterbach Bahnhofstraße 69 X W E 2593/04340017 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach 36341 Lauterbach Bahnhofstraße 71 X W E 2593/04340022 Regierungspräsidium Kasse! 36251 Bad Hersfeld Hubertusweg 19 X W E 2593/04340023 Finanzamt Hersfeld-Rotenburg 36251 Bad Hersfeld Im Stift 7 X W E 2593/04340024 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 36251 Bad Hersfeld Im Stift 9 X W E 2593/04340026 Finanzamt Hersfeld-Rotenburg 36199 Rotenburg a. d. Fulda Dickenrücker Straße 12 X W E 2593/04340027 Studienzentrum der Finanzverwaltung 36199 Rotenburg a. d. Fulda Weidenberggasse 11 X W E 2593/04340031 Polizeipräsidium Südosthessen 63571 Gelnhausen Herzbachweg 63 X W E 2593/04340033 Finanzamt Fulda 36037 Fulda Königstraße / Am Rosengarten 2+38/4+6 X W E 2593/04340033 Amtsgericht Fulda 36037 Fulda Königstraße / Am Rosengarten 2+38/4+6 X W E 2593/04340033 Landgericht Fulda 36037 Fulda Königstraße / Am Rosengarten 2+38/4+6 X W E 2593/04340033 Staatsanwaltschaft 36037 Fulda Königstraße / Am Rosengarten 2+38/4+6 X W E 2593/04340043 Finanzamt Gelnhausen 63571 Gelnhausen Frankfurter Straße 10-14 X W E 2593/04340043 Finanzamt Gelnhausen 63571 Gelnhausen Frankfurter Straße 10-14 X WE 2593/04340044 Hessen Mobil 63571 Gelnhausen Gutenbergstraße 2-4 X W E 2593/04340045 Amtsgericht Gelnhausen 63571 Gelnhausen Philipp-Reis-Straße 9 X W E 2593/04340046 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 36039 Fulda Hundeshagenstraße 6 X W E 2593/04340047 Regierungspräsidium Darmstadt 63594 Hasselrath Weiherweg 1 X W E 2593/04340050 Landgericht Hanau 63607 Wächtersbach Bahnhofstraße 2 X W E 2593/04340055 Staatliche Technikakademie Alsfeld 36304 Alsfeld In der Krebsbach 6 X W E 2593/04340056 Amtsgericht Alsfeld 36304 Alsfeld Landgraf-Hermann-Straße 1 X W E 2593/04340056 Oberlandesgericht Frankfurt am Main 36304 Alsfeld Landgraf-Hermann-Straße 1 X W E 2593/04340057 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 36304 Alsfeld Marburger Straße 69 X W E 2593/04340058 Staat!. Schulamt fü r den Landkreis 36179 Bebra Rathausstraße 8 X W E 2593/04340060 Studienzentrum der Finanzverwaltung 36199 Rotenburg a. d. Fulda Josef-Durstewitz-Straße 2-6 X W E 2593/04340061 Studienzentrum der Finanzverwaltung 36199 Rotenburg a. d. Fulda Am Schlosstor 7 X W E 2593/04340061 Studienzentrum der Finanzverwaltung 36199 Rotenburg a. d. Fulda Am Schlosstor 7 X W E 2593/04340064 Amtsgericht Bad Hersfeld 36251 Bad Hersfeld Dudenstraße 10 X W E 2593/04340064 Landgericht Fulda 36251 Bad Hersfeld Dudenstraße 10 X WE 2593/04340066 Landgericht Fulda 36041 Fulda Am Rosengarten 4 X W E 2593/04340066 Hessisches Am t fü r Versorgung 36041 Fulda Washingtonallee 2 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 W E 2593/04340066 Polizeipräsidium Osthessen 36041 Fulda Severingstr. 1-7 X W E 2593/04340066 Am t fü r Bodenmanagement 36041 Fulda Washingtonallee 1 X W E 2593/04340066 Amtsgericht Fulda 36041 Fulda Königstraße 38 X W E 2593/04340068 Amtsgericht Biedenkopf 35216 Biedenkopf Hainstraße 70 u. 72 X W E 2593/04340070 Finanzamt Marburg-Biedenkopf 35216 Biedenkopf Im Feldchen 2 X W E 2593/04340072 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 35274 Kirchhain Edenstraße 9 X W E 2593/04340073 Amtsgericht Kirchhain 35274 Kirchhain Niederrheinische Straße 32 X W E 2593/04340076 Hessisches Staatsarchiv Marburg 35037 Marburg Friedrichsplatz / Friedrichstr. 15/24 X W E 2593/04340077 Sozialgericht Marburg 35037 Marburg Gutenbergstraße 29 u. 29 a X W E 2593/04340079 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 35039 Marburg Hermann-Jacobsohn-Weg 1 X W E 2593/04340081 Landesamt fü r Denkmalpflege 35037 Marburg Ketzerbach 10 X W E 2593/04340082 Polizeipräsidium Mittelhessen 35043 Marburg Raiffeisenstraße 1 und 7 X W E 2593/04340082 Hessen Mobil 35043 Marburg Raiffeisenstraße 7 X W E 2593/04340083 Finanzamt Marburg-Biedenkopf 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X WE 2593/04340083 Staatl. Schulamt fü r den Landkreis 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X W E 2593/04340083 Am t fü r Bodenmanagement Marburg 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X W E 2593/04340083 HKM Zentralstelle eGovernment- 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X W E 2593/04340083 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X W E 2593/04340083 Hessisches Landesprüfungsamt 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X W E 2593/04340084 Landgericht Marburg 35037 Marburg Schuistraße 12 X W E 2593/04340084 Staatsanwaltschaft Marburg 35037 Marburg Schulstraße 12 X W E 2593/04340085 Amtsgericht Marburg 35037 Marburg Universitätsstraße 48 X W E 2593/04340085 Landgericht Marburg 35037 Marburg Universitätsstraße 48 X W E 2593/04340085 Staatsanwaltschaft Marburg 35037 Marburg Universitätsstraße 48 X W E 2593/04340086 Hessisches Staatsarchiv Marburg 35279 Neustadt Leipziger Straße 83 X W E 2593/04340092 Polizeipräsidium Osthessen 36251 Bad Hersfeld Am Weinberg 31 X W E 2593/04340093 Polizeipräsidium Osthessen 36304 Alsfeld An der Au 5 X W E 2593/04340095 Polizeipräsidium Südosthessen 63505 Langenselbold Autobahnmeisterei 10 X W E 2593/04340096 Polizeipräsidium Osthessen 36115 Hilders Battentor 13 X W E 2593/04340099 Polizeipräsidium Osthessen 36199 Rotenburg a. d. Fulda Hainweg 3 X W E 2593/04340100 Polizeipräsidium Osthessen 36088 Hünfeld Im Honigfeld 2 X W E 2593/04340101 Polizeipräsidium Osthessen 36251 Bad Hersfeld Kleine Industriestraße 3 X W E 2593/04340103 Polizeipräsidium Südosthessen 36381 Schlüchtern Lotichiusstraße 36 X W E 2593/04340104 Polizeipräsidium Osthessen 36129 Gersfeld Marktplatz 19 X W E 2593/04340106 Polizeipräsidium Osthessen 36179 Bebra Rathausmarkt 1 X W E 2593/04340107 Polizeipräsidium Südosthessen 63619 Bad Orb Sauerbomstraße 2 X W E 2593/04340108 Polizeipräsidium Osthessen 36037 Fulda Schloßstr. 1 X W E 2593/04340112 Polizeipräsidium Mittelhessen 35091 Cölbe Heuberg 15 X W E 2593/04340113 Polizeipräsidium Mittelhessen 35216 Biedenkopf Hospitalstraße 57 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 W E 2593/04340114 Polizeipräsidium Mittelhessen 35037 Marburg Markt 8 X W E 2593/04340115 Polizeipräsidium Mittelhessen 35083 Wetter Marktplatz 1 X W E 2593/04340116 Polizeipräsidium Mittelhessen 35260 Stadtallendorf Schulstraße 2b X W E 2593/04340120 Polizeipräsidium Mittelhessen 35075 Gladenbach Marktplatz 5 X W E 2593/04340121 Hessen Mobil 63679 Schotten Vogelsbergstraße 33a X W E 2593/04340122 Finanzamt Fulda 36037 Fulda Am Hopfengarten 3 X W E 2593/04340122 Arbeitsgericht Fulda 36037 Fulda Am Hopfengarten 3 X WE 2593/04340122 Sozialgericht Fulda 36037 Fulda Am Hopfengarten 3 X W E 2593/04340122 Staatsanwaltschaft 36037 Fulda Am Hopfengarten 3 X W E 2593/04340123 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach 36341 Lauterbach Eselswörth 17 X WE 2593/04340126 Hessische Eichdirektion 36039 Fulda Buttlarstr. 51 X W E 2593/04340128 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 63607 Wächtersbach Am Sportplatz 6 X W E 2593/04340129 Polizeipräsidium Südosthessen 63607 Wächtersbach Gelnhäuser-Str. 15-17 X W E 2593/04340131 Hessische Zentrale fü r Datenverarbeitung 36088 Hünfeld Mackenzeller Str. 3 X W E 2593/04340134 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 36100 Petersberg Kreuzgrundweg 1b X W E 2593/04340246 Hessische Zentrale fü r Datenverarbeitung 36088 Hünfeld Karl-Medler-Straße - X W E 2593/04340247 Hessische Zentrale fü r Datenverarbeitung 36088 Hünfeld Töpferstraße 26 X W E 2593/04340321 Hessen Mobil 63571 Gelnhausen Herzbachweg 65 X WE 2593/04350002 Amtsgericht Frankfurt am Main 61118 Bad Vilbel Friedrich-Ebert-Straße 28 X W E 2593/04350004 Amtsgericht Büdingen 63654 Büdingen Stiegelwiese 1 X W E 2593/04350006 Finanzamt Dillenburg 35683 Dillenburg Hindenburgstr. 19+21 X W E 2593/04350006 Polizeipräsidium Mittelhessen 35683 Dillenburg Hindenburgstr. 19+21 X W E 2593/04350007 Hessen Mobil 35683 Dillenburg Moritzstraße 16 X WE 2593/04350008 Amtsgericht Dillenburg 35683 Dillenburg Wilhelmstraße 7 X WE 2593/04350009 Finanzamt Dillenburg 35683 Dillenburg Wilhelmstraße 9 X W E 2593/04350010 Hessisches Landesprüfungsamt 35683 Dillenburg Wolframstraße 33 X W E 2593/04350011 Finanzamt Friedberg 61169 Friedberg In der Burg 13 a-e X W E 2593/04350012 Amtsgericht Friedberg 61169 Fried berg Homburger Straße 18 X W E 2593/04350013 Finanzamt Friedberg 61169 Fried berg Leonhardstraße 10-12 X W E 2593/04350015 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Braugasse 8 X W E 2593/04350016 Hessische Eichdirektion 35390 Gießen Dammstraße 47 X W E 2593/04350016 Oberfinanzdirektion Frankfurt 35390 Gießen Dammstraße 47 X W E 2593/04350018 Verwaltungsgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X W E 2593/04350018 Staatsanwaltschaft Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X W E 2593/04350018 Amtsgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X W E 2593/04350018 Landgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X W E 2593/04350018 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X W E 2593/04350018 Amtsgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X W E 2593/04350018 Amtsgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X CNJ m 15,17 15,17 CD oCD OCD oCD OCD OCD 'fr T 'ff CM CO* CO CD ■o- 1 214 ! 12 14 COCO 20-22 I 20-22 20-22 o o CNJ CM in(N in m COCN CO CO m I 1 und 2 Leihgestemer Weg Ostanlage Ostanlage Ostanlage Schubertstraße Schubertstraße Schubertstraße Schubertstraße Schubertstraße Südanlage Südanlage Gymnasiumstr. Gymnasiumstraße Mainzer Landstraße Mainzer Landstraße Westerwaldstr. Schiede Schiede Schiede Walderdorffstraße &S£0 ■E01 H1 Walderdorffstraße Schillerstraße Frankfurter Straße Frankfurter Straße Frankfurter Straße Frankfurter Straße Frankfurter Straße Johann-Ernst-Straße Johann-Ernst-Straße Kruppstraße I Mauerstraße Brühlsbachstraße 0) c22Vt S1oro-QJAJZ:Dm I Philosophenweg Schanzenfeldstraße Schanzenfeldstraße Sportparkstraße 5|e■D ■Ctr1 C ir>COCD 1 65549 65549 63667 35781 I 35781 35781 35781 35781 35781 35781 35781 I 35781 35578 35578 I 35578 35578 35578 COmmCO f5IOinCO Justus Liebig Universität Gießen Landgericht Gießen Landgericht Gießen Sozialgericht Gießen Finanzamt Gießen Oberfinanzdirektion Frankfurt Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Staat!. Schulamt für den Landkreis Hessisches Am t fü r Versorgung Am t fü r Bodenmanagement Marburg Regierungspräsidium Gießen Amtsgericht Limburg Staatliche Glasfachschuie Staatliche Glasfachschule Amtsgericht Dillenburg Amtsgericht Limburg Landgericht Limburg Staatsanwaltschaft Limburg Finanzamt Limburg-Weilburg Amtsgericht Limburg Staatsanwaltschaft Limburg Finanzamt Nidda Staatl. Schulamt fü r den Lahn-Dill- Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) Amtsgericht Weilburg Staatliche Technikakademie Weilburg Staatliche Technikakademie Weilburg Staatliche Technikakademie Weilburg Staatliche Technikakademie Weilburg Finanzamt Limburg-Weilburg I Amtsgericht Weilburg Hessenkolleg Wetzlar. Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) I Staatsanwaltschaft Limburg Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Regierungspräsidium Gießen Hessen Mobil Amtsgericht Wetzlar | W E 2593/04350019 W E 2593/04350023 W E 2593/04350023 W E 2593/04350024 W E 2593/04350025 W E 2593/04350025 W E 2593/04350025 | I W E 2593/04350025 I W E 2593/04350025 W E 2593/04350026 W E 2593/04350026 WE 2593/04350027 WE 2593/04350028 I W E 2593/04350029 I W E 2593/04350029 W E 2593/04350031 W E 2593/04350033 | W E 2593/04350033 W E 2593/04350033 WE 2593/04350034 | W E 2593/04350035 | W E 2593/04350035 W E 2593/04350038 W E 2593/04350043 I W E 2593/04350043 I W E 2593/04350043 W E 2593/04350044 | W E 2593/04350044 W E 2593/04350045 W E 2593/04350045 WE 2593/04350046 I W E 2593/04350047 W E 2593/04350049 W E 2593/04350049 W E 2593/04350050 , W E 2593/04350051 W E 2593/04350051 W E 2593/04350052 W E 2593/04350055 Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 W E 2593/04350075 Regierungspräsidium Gießen 60549 Frankfurt am Main Flugh., Perishable-Center, Gebäude 454 X W E 2593/04350076 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 61169 Friedberg Homburger Straße 17 X W E 2593/04350078 Staat!. Schulamt fü r den Hoch- 61169 Friedberg Mainzer-Tor-Anlage 8 X W E 2593/04350083 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Südanlage 17 X W E 2593/04350084 Hessische Hochschule fü r Polizei 35394 Gießen Talstraße 3 X W E 2593/04350087 Finanzamt Limburg-Weilburg 65549 Limburg Walderdorffstraße 10 X W E 2593/04350087 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 65549 Limburg Walderdorffstraße 10 X W E 2593/04350089 Finanzamt Wetzlar 35578 Wetzlar Bergstraße 54 X W E 2593/04350093 Regierungspräsidium Gießen 35578 Wetzlar Schanzenfeldstraße 12 X W E 2593/04350097 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Landgraf-Philipp - Platz 1-7 X W E 2593/04350098 Regierungspräsidium Gießen 35396 Gießen Marburger Straße 91 X W E 2593/04350099 Finanzamt Wetzlar 35578 Wetzlar Frankfurter Straße 59-61 X W E 2593/04350099 Polizeipräsidium Mittelhessen 35578 Wetzlar Frankfurter Straße 59-61 X W E 2593/04350100 Polizeipräsidium Westhessen 65520 Bad Camberg Obertorstraße 10 X W E 2593/04350101 Polizeipräsidium Westhessen 65549 Limburg Bahnhofsplatz 1 X W E 2593/04350102 Polizeipräsidium Westhessen 35781 Weilburg An der Backstania 3 X W E 2593/04350103 Polizeipräsidium Mittelhessen 63654 Büdingen An der Saline 40 X W E 2593/04350105 Polizeipräsidium Mittelhessen 35510 Butzbach Bismarckstrasse 15 X W E 2593/04350106 Polizeipräsidium Mittelhessen 63667 Nidda Burgring 31 X W E 2593/04350107 Polizeipräsidium Mittelhessen 35394 Gießen Ferniestraße 8 X WE 2593/04350108 Polizeipräsidium Mittelhessen 35745 Herborn Friedrich Birkendahl-Straße 55 X W E 2593/04350109 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 35423 Lieh Garbenteicher Straße 103 X WE 2593/04350110 Polizeipräsidium Mittelhessen 61169 Friedberg Grüner Weg 3 X WE 2593/04350111 Polizeipräsidium Mittelhessen 61231 Bad Nauheim Hauptstr 54 X W E 2593/04350114 Polizeipräsidium Westhessen 65549 Limburg Offheimer Weg 44 X W E 2593/04350115 Polizeipräsidium Mittelhessen 61118 Bad Vilbel Riedweg 1 X W E 2593/04350116 Polizeipräsidium Mittelhessen 35510 Butzbach Roter Lohweg 29 X W E 2593/04350117 Polizeipräsidium Mittelhessen 35510 Butzbach Schorbachstrasse 3 X W E 2593/04350118 Polizeipräsidium Mittelhessen 35708 Haiger Burgstraße 23 X W E 2593/04350119 Polizeipräsidium Mittelhessen 35630 Ehringshausen Rathausstraße 1 X W E 2593/04350121 Landesamt für Denkmalpflege Hessen 63695 Glauburg Keltenwelt - Am Glauberg 1 X W E 2593/04350128 Regierungspräsidium Gießen 35578 Wetzlar Schanzenfeldstraße 11 X W E 2593/04350129 Amt fü r Bodenmanagement Limburg 65552 Limburg Berner Str. 11 X W E 2593/04350130 Am t fü r Bodenmanagement Büdingen 63654 Büdingen Bahnhofstraße 33 X W E 2593/04350132 Polizeipräsidium Mittelhessen 35305 Grünberg Carl-Benz-Straße 22-24 X W E 2593/04350133 Polizeipräsidium Mittelhessen 35390 Gießen Berliner Platz 1 X W E 2593/04350139 Landgericht Limburg 65549 Limburg Schiede 22 X W E 2593/04350140 Hessisches Am t fü r Versorgung 35390 Gießen Südanlage 14a X W E 2593/04350142 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Neuen Bäue 2 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 W E 2593/04350483 Hessen Mobil 35683 Dillenburg Oranienstr. 32 X W E 2593/04350514 Amt fü r Bodenmanagement Marburg 35392 Gießen Asterweg 20 X W E 2593/04350524 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Südanlage 21 X W E 2593/04540016 Hessische Bezügestelle 34119 Kassel Fried rich-Ebert-Straße 106 X W E 2593/04540048 Finanzamt Schwalm-Eder 34613 Schwalmstadt Landgraf-Philipp-Straße 17-19 X W E 2593/04540050 H essen kolleg Kassel. 34126 Kassel-Rothenditmold Witzenhäuser Str. 5 X W E 2593/04540051 Landesbetrieb Hessisches Landeslabor 34128 Kassel Am Versuchsfeld 11,13,15,17 11 usw. X W E 2593/04540051 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34128 Kassel Am Versuchsfeld 11,13,15,17 11 usw. X W E 2593/04540051 Regierungspräsidium Gießen 34128 Kassel Am Versuchsfeld 11,13,15,17 11 usw. X W E 2593/04540052 Finanzamt Schwalm-Eder 34613 Schwalmstadt Landgraf-Philipp-Straße 15 X W E 2593/04540055 Hessisches Landesamt fü r Naturschutz, Umwelt und Geologie 34121 Kassel Ludwig-Mond-Straße 33,43,45 X W E 2593/04540057 Amt fü r Bodenmanagement Homberg 34576 Homberg/Efze Hans-Scholl-Straße 6 X W E 2593/04540058 Amtsgericht Eschwege 37269 Eschwege Friedrich-Wilhelm-Straße 39 X W E 2593/04540059 Amtsgericht Eschwege 37269 Eschwege Friedrich-Wilhelm-Straße 52 X W E 2593/04540060 Amtsgericht Kassel 34117 Kassel Friedrichsstraße 33 X W E 2593/04540060 Staatsanwaltschaft Kassel 34117 Kassel Friedrichsstraße 33 X W E 2593/04540062 Finanzamt Kassel Il-Hofgeismar 34369 Hofgeismar Altstädter Kirchplatz 10 X W E 2593/04540063 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Kurt-Schumacher-Straße 31 X W E 2593/04540064 Amtsgericht Schwalmstadt 34613 Schwalmstadt Steinkautsweg 2 X WE 2593/04540066 Hessisches Ministerium fü r Soziales 34121 Kassel Wilhelmshöher Allee 157-159 X W E 2593/04540067 Finanzamt Eschwege-Witzenhausen 37213 Witzenhausen Südbahnhofstraße 37+39 X W E 2593/04540068 Hessen Mobil 37269 Eschwege Kurt-Holzapfel-Straße 37 X W E 2593/04540069 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34560 Fritzlar Schladenweg 39 X W E 2593/04540070 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 34233 Fuldatal Rothwestener Straße 2-14 X W E 2593/04540071 Amtsgericht Kassel 34369 Hofgeismar Friedrich-Pfaff -Str. 8 X W E 2593/04540075 Finanzamt Korbach-Frankenberg 34497 Korbach Medebacher Landstraße 29 X W E 2593/04540076 Amtsgericht Melsungen 34212 Melsungen Kasseler Straße 29-31 X W E 2593/04540076 Finanzamt Schwalm-Eder 34212 Melsungen Kasseler Straße 29-31 X W E 2593/04540078 Finanzamt Korbach-Frankenberg 35066 Frankenberg (Eder) Geismarer Straße 16 X WE 2593/04540080 Amtsgericht Frankenberg 35066 Frankenberg (Eder) Geismarer Straße 22 X W E 2593/04540082 Hessischer Verwaltungsgerichtshof 34117 Kassel Brüder-Grimm-Platz 1-3 X W E 2593/04540083 Hessenmobil 34121 Kassel Knorrstraße 32 X W E 2593/04540083 Regierungspräsidium Kassel 34121 Kassel Knorrstraße 34 X W E 2593/04540085 Polizeipräsidium Nordhessen 34369 Hofgeismar Manteuffel-Anlage - X W E 2593/04540085 Amt für Bodenmanagement Korbach 34369 Hofgeismar Manteuffel-Anlage - X W E 2593/04540086 Hessisches Amt fü r Versorgung 34121 Kassel Frankfurter Straße 84 A X W E 2593/04540086 Regierungspräsidium Kassel 34121 Kassel Frankfurter Straße 84 A X W E 2593/04540088 Staatl. Schulamt für den Landkreis 34121 Kassel Holländische Straße 141 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 W E 2593/04540091 Finanzamt Eschwege-Witzenhausen 37269 Eschwege Max-Woelm-Straße 5-7 X W E 2593/04540092 Oberlandesgericht Frankfurt am Main 34117 Kassel Frankfurter Straße 7+9 X W E 2593/04540092 Landgericht Kassel 34117 Kassel Frankfurter Straße 7+9 X W E 2593/04540092 Staatsanwaltschaft Kassel 34117 Kassel Frankfurter Straße 7+9 X W E 2593/04540092 Amtsgericht Kassel 34117 Kassel Frankfurter Straße 7+9 X WE 2593/04540093 Amtsgericht Kassel 34117 Kassel Friedrichsstraße 32-34 X W E 2593/04540093 Staatsanwaltschaft Kassel 34117 Kassel Friedrichsstraße 32-34 X W E 2593/04540094 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34117 Kassel Kölnische Straße 48-50 X WE 2593/04540095 Landgericht Marburg 34613 Schwalmstadt Bahnhofstraße 34 X W E 2593/04540098 Landgericht Kassel 34560 Fritzlar Kasseler Straße 22a X W E 2593/04540100 Hessen Mobil 34117 Kassel Untere Königsstraße 95 X W E 2593/04540102 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34497 Korbach Auf Lülingskreuz 60 X W E 2593/04540102 Landesbetrieb Hessisches Landeslabor 34497 Korbach Auf Lülingskreuz 60 X WE 2593/04540103 Polizeipräsidium Nordhessen 34497 Korbach Pommernstraße 39-41 X W E 2593/04540104 Hessen Mobil 34454 Bad Arolsen Grosse Allee 22 X WE 2593/04540105 Am t fü r Bodenmanagement Homberg 37269 Eschwege Goldbachstraße 12a X W E 2593/04540110 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Obere Königsstraße 3 X W E 2593/04540111 Polizeipräsidium Nordhessen 34466 Wolfhagen Liemeckestraße 2 X W E 2593/04540113 Finanzamt Eschwege-Witzenhausen 37269 Eschwege Schlesienstraße 2 X W E 2593/04540119 Finanzamt Schwalm-Eder 34560 Fritzlar Georgengasse 3-5 X W E 2593/04540121 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Scheidemannplatz 1 X W E 2593/04540123 Prüfungsamt des Rechnungshofes 34121 Kassel Tischbeinstraße 32 X W E 2593/04540123 Verwaltungsgericht Kassel 34121 Kassel Tischbeinstraße 32 X W E 2593/04540124 Landesbetrieb Hessisches Landeslabor 34131 Kassel Druseltalstraße 67 X WE 2593/04540130 Amtsgericht Fritzlar 34560 Fritzlar Am Hospital 15 X WE 2593/04540133 Staatl. Schulamt fü r den Schwalm-Eder-Kreis 34560 Fritzlar Am Hospital 9 X WE 2593/04540133 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 34560 Fritzlar Am Hospital 9 X W E 2593/04540134 Amtsgericht Fritzlar 34560 Fritzlar Schladenweg 1 X W E 2593/04540138 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 37269 Eschwege Werragasse 1 X W E 2593/04540140 Arbeitsgericht Kassel 34117 Kassel Ständeplatz 19 X W E 2593/04540141 Sozialgericht Kassel 34117 Kassel Ständeplatz 23 X W E 2593/04540143 Landgericht Kassel 34497 Korbach Hagenstr. 2a X W E 2593/04540145 Hessisches Finanzgericht 34117 Kassel Königstor 35 X W E 2593/04540147 Amtsgericht Korbach 34497 Korbach Hagenstr. 2 X W E 2593/04540148 Amtsgericht Korbach 34497 Korbach Nordwall 3 X W E 2593/04540150 Präsidium fü r Technik, 34117 Kassel Steinweg 6 X W E 2593/04540150 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Steinweg 6 X WE 2593/04540157 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 34125 Kassel Am Hafen 15 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 W E 25S3/04540158 Polizeipräsidium Nordhessen 34246 Vellmar Am Hopfenberg 5 X W E 2593/04540160 Polizeipräsidium Nordhessen 34454 Bad Arolsen Am tollen Bom 2 X W E 2593/04540161 Polizeipräsidium Nordhessen 34576 Homberg/Efze August-Vilmar-Straße 20 X W E 2593/04540162 Polizeipräsidium Nordhessen 35066 Frankenberg (Eder) Breslauer Straße 2 X W E 2593/04540163 Polizeipräsidium Nordhessen 37242 Bad Sooden-Allendorf Brunnenplatz 2 X W E 2593/04540165 Polizeipräsidium Nordhessen 34225 Baunatal Fasanenweg 1 X W E 2593/04540167 Polizeipräsidium Nordhessen 34117 Kassel Friedrich-Engels-Straße 1-3 X W E 2593/04540168 Polizeipräsidium Nordhessen 34537 Bad Wildungen Giflitzer Straße 17 X W E 2593/04540169 Polizeipräsidium Nordhessen 34117 Kassel Grüner Weg 33 X W E 2593/04540171 Polizeipräsidium Nordhessen 34613 Schwalmstadt Hessenallee 66 X W E 2593/04540172 Polizeipräsidium Nordhessen 34127 Kassel Holländische Straße 78+90 X W E 2593/04540173 Polizeipräsidium Nordhessen 37235 Hess. Lichtenau Industriestraße 53-55 X W E 2593/04540174 Polizeipräsidium Nordhessen 34125 Kassel Kaulbachstraße 12 X W E 2593/04540175 Polizeipräsidium Nordhessen 37269 Eschwege Niederhoner Straße 44 X W E 2593/04540176 Polizeipräsidium Nordhessen 34131 Kassel Rolandstraße 1c X W E 2593/04540177 Polizeipräsidium Nordhessen 34212 Melsungen Sandstraße 23 X W E 2593/04540178 Polizeipräsidium Nordhessen 34560 Fritzlar Schladenweg 31 X W E 2593/04540179 Polizeipräsidium Nordhessen 37213 Witzenhausen Sudetenstraße 15 X WE 2593/04540181 Polizeipräsidium Nordhessen 36205 Sontra Wichmannswiese 7 X W E 2593/04540182 Polizeipräsidium Nordhessen 34117 Kassel Wolfsschlucht 5 X W E 2593/04540183 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 34134 Kassel Frankfurter Straße 365 X W E 2593/04540183 Hessische Polizeiakademie 34134 Kassel Frankfurter Straße 365 X W E 2593/04540186 Finanzamt Kassel Il-Hofgeismar 34125 Kassel Altmarkt 1 X W E 2593/04540186 Finanzamt Kassel I 34125 Kassel Altmarkt 1 X W E 2593/04540190 Hessische Eichdirektion 34117 Kassel Karthäuserstraße 21 X W E 2593/04540193 Amt für Bodenmanagement Korbach 34497 Korbach Medebacher Landstr. 27 X W E 2593/04540199 Hessische Bezügestelle 34119 Kassel Friedrich Ebert Straße 104 X W E 2593/04540206 Polizeipräsidium Nordhessen 34123 Kassel Leipziger Str. 242 X W E 2593/04540209 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34560 Fritzlar Schladenweg 39 X WE 2593/04540339 Landgericht Kassel 37269 Eschwege Forstgasse 26 X W E 2593/04540340 Hessen Mobil 37269 Eschwege Fuldaer Straße 6 X WE 2593/04540454 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Fünffensterstraße 4 X W E 2593/04540502 Regierungspräsidium Kassel 34379 Calden Fieseler-Storch-Straße 40 X W E 2593/04540503 Polizeipräsidium Nordhessen 34225 Baunatal Friedrich-Ebert-Allee 10 X W E 2593/04540504 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 37213 Witzenhausen Am Sande 20 X W E 2593/04550002 Polizeipräsidium Westhessen 65187 Wiesbaden Konrad-Adenauer-Ring 41-51 X W E 2593/04550002 Landgericht Wiesbaden 65187 Wiesbaden Konrad-Adenauer-Ring 41-51 X W E 2593/04550002 Hessisches Landeskriminalamt 65187 Wiesbaden Konrad-Adenauer-Ring 41-51 X W E 2593/04550005 Oberfinanzdirektion Frankfurt 65185 Wiesbaden Mainzer Straße 75 X Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X CO o in 3-7 1-3 1-3 inin CO 1-5 inr*- 35-37 COin 16-18 16-18 3-7 CO 140 186 COCO 186 OCT) CM CM CD CO1 0 h- CD rin -QCO+CO O mCM+h-CM 27+27a 23-25/10- | 4-8, u.a Alexandrastraße Luisenplatz Luisenplatz Ü)c2£COc2fl)i Gerichtsstraße Gerichtsstraße Mosbacher Straße 1 Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Bad Schwalbach Rüdesheim Wiesbaden ‘1 Ü UJ Hünstetten Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Bad Schwalbach Bad Schwalbach Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden £inCO 65185 65185 65197 65510 65510 65187 m CN CN 124 CD CN 38-42 CDCO CDCO 164 CO Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber Bahnhofstraße Aarstraße Am Hafen Auf der Lach Calvinstr. Dresdner Ring Im Kappelhof Rathausstraße Schönbergstr. Schönbergstr. Schönbergstr. Schönbergstr. W iesbadener Str. W iesbadener Str. Wildsachsener Str. Maaraue Willy-Brandt-Allee Willy-Brandt-Allee Willy-Brandt-Allee Rosselstr. Bertramstr. Hagenauer Str. Mainzer Straße Kirchgasse Mainzer Str. Brentanostr. Große Hub Abraham-Lincoln-Str. Kostheimer Landstraße Mainzer Str. Dotzheimer Straße Fried rich-Ebert-Allee Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Taunusstein Rüdesheim Rüdesheim Wiesbaden Wiesbaden Eltville Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Mainz-Kastel Mainz-Kastel Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden Geisenheim Eltville Wiesbaden Mainz-Kostheim Wiesbaden Wiesbaden Wiesbaden 65185 65185 65185 65185 65185 IOCOiocs 65232 65385 65385 65199 65191 65343 65203 65199 65199 65199 65199 55252 55252 65207 55246 65187 65187 65187 65183 65185 65203 65185 IOCOLOCD 65189 65366 65344 65189 55246 65185 65189 65185 Hessisches Ministerium fü r Soziales Finanzamt Wiesbaden ! und II Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Landeskriminalamt Hessisches Landeskriminalamt Hessisches Ministerium der Finanzen Polizeipräsidium Westhessen Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Westhessen Hessische Polizeiakademie Hessisches Landeskriminalamt Präsidium fü r Technik, Logistik und Verwaltung Hessische Hochschule für Polizei Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Polizeipräsidium Westhessen Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Präsidium fü r Technik, Logistik und Verwaltung Präsidium fü r Technik, Logistik und Verwaltung Polizeipräsidium Westhessen Hessische Staatskanzlei Polizeipräsidium Westhessen Hessische Eichdirektion Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Hessisches Kultusministerium Landgericht Wiesbaden Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Am t für Bodenmanagement Limburg Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) Polizeipräsidium Westhessen Hessisches Am t fü r Versorgung Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium der Finanzen W E 2593/04550085 W E 2593/04550085 W E 2593/04550085 W E 2593/04550085 W E 2593/04550085 W E 2593/04550087 W E 2593/04550089 W E 2593/04550090 W E 2593/04550091 W E 2593/04550093 W E 2593/04550094 W E 2593/04550096 W E 2593/04550098 W E 2593/04550099 W E 2593/04550099 W E 2593/04550099 W E 2593/04550099 W E 2593/04550100 W E 2593/04550100 I W E 2593/04550101 | W E 2593/04550103 W E 2593/04550105 W E 2593/04550105 W E 2593/04550106 W E 2593/04550108 WE 2593/04550116 W E 2593/04550122 W E 2593/04550123 W E 2593/04550129 W E 2593/04550130 W E 2593/04550131 W E 2593/04550136 W E 2593/04550144 WE 2593/04550162 W E 2593/04550163 W E 2593/04550171 W E 2593/04550172 Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535 Kommunalisierte Dienststellen (z. B. Veterinäramt, Amt für ländlichen Raum) sind nicht in der Liste erfasst, da sich die Kleine Anfrage auf Landesdienststellen bezieht. Anlage 2 zu LT-Drs. 19/3535 Umsetzungsstand Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Berichtszeitraum 2012 – 2015 Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 2 Inhaltsverzeichnis Einführung ................................................................................................................. 3 Kapitel 2 – Bewusstseinsbildung ............................................................................. 4 Kapitel 3 – Recht – Verwaltungshandeln............................................................... 12 Kapitel 4 - Zugänglichkeit – Barrierefreiheit – Bauen und Wohnen .................... 14 Kapitel 5 - Kinder und Familie ................................................................................ 29 Kapitel 6 – Schule und Bildung .............................................................................. 38 Kapitel 7 - Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, Studium ............................... 58 Kapitel 9 - Frauen mit Behinderungen ................................................................... 76 Kapitel 11 – Gesundheit und Pflege ...................................................................... 81 Kapitel 12 – Kultur – Tourismus – Freizeit – Sport ............................................... 83 Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 3 Einführung Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 2. Juli 2012 durch das Hessische Kabinett in Kraft gesetzt. Der Aktionsplan wurde unter enger Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Der Umsetzungsprozess sowie die fortlaufende Überprüfung der geplanten Maßnahmen und angestrebten Ziele wurde unter anderem durch ein landesweites und mit allen relevanten Akteuren besetztes Gremium und einer Interministeriellen Arbeitsgruppe begleitet. Die Landesregierung legt nun den Umsetzungsstand hinsichtlich der Ziele und Maßnahmen des Hessischen Aktionsplanes vor. Die Daten basieren auf den umfangreichen Erhebungen in den einzelnen Ressorts sowie den Beschlüssen der Interministeriellen Arbeitsgruppe und der Lenkungsgruppe . Die Beschlüsse der Lenkungsgruppe basieren auf eingebrachten Ergänzungen der in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Umsetzungsvorschläge. Die gewählte Darstellung verdeutlicht, welche Entwicklung die Umsetzung der Inklusion und auch die damit verbundene Bewusstseinsbildung in den Ressorts genommen hat. Eine Evaluierung des Prozesses der Erstellung des Hessischen Aktionsplanes erfolgte bereits in 2014 durch die Monitoringstelle beim Institut für Menschenrechte in Berlin. Die veröffentlichten Ergebnisse können über die Internetseite http://www.brk.hessen.de abgerufen werden. Zur Erleichterung der Orientierung und Lesbarkeit, wurde die bisherige Gliederung des Aktionsplans beibehalten, lediglich neu eingebrachte Ziele und Maßnahmen wurden in der Gliederung entsprechend ergänzt. In der Regel sind die Felder „Ziele“ und „Maßnahmen“ mit denen im Aktionsplan identisch. Da wo es erforderlich war wurden Aktualisierungen vorgenommen, ohne diese jedoch näher zu kennzeichnen. Die Spalten „Gute Beispiele“, „Zuständigkeiten“ und „Zeitlicher Rahmen“ wurden ersetzt durch „Umsetzungsstand“, „Federführung“ und „Status/Zeitplan“. Ziele, zu denen es keine weitere Fortschreibung zu berichten gab bzw. deren Maßnahmen bereits in das Verwaltungshandeln übernommen worden sind, wurden nicht erneut aufgeführt. Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 4 Kapitel 2 – Bewusstseinsbildung Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 2.1 Stärkung der Selbstvertretungs -kompetenz und der Interessensvertretung der Behinderten - und Selbsthilfeverbände , sowie der Menschen mit Behinderungen Beratung und Unterstützung von Behindertenverbänden , Institutionen , Selbsthilfegruppen , Bürgern, etc. zu den Bereichen Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht Behindertenverbände werden im Rahmen von Landesmitteln (freiwillige Transferleistungen) bei ihrer Arbeit unterstützt und gefördert. Die Förderung von Behindertenverbänden über freiwillige Transferleistungen wurde mit dem Jahr 2015 auf 277.000 € und damit um 80.000 € gegenüber den Vorjahren erhöht. Pro Jahr werden regelmäßig zwischen 12 und 15 Einzelförderungen daraus bewilligt. Die Mittel zur Umsetzung der UN- BRK wurden auf insgesamt 500.000 € aufgestockt, die ebenfalls zur Förderung der Behindertenverbände genutzt werden. Dauerhaft HMSI 2.2 Bekanntmachung der UN-BRK in der gesamten Gesellschaft Anregung und Förderung von Kampagnen über die Bedeutung und Umsetzung der UN-BRK in den Medien z. B. durch Presseinformationen Veröffentlichung und Bekanntmachung der UN-BRK in den Ressorts und deren Geschäftsbereichen Die UN-BRK wurde im Mitarbeiterportal Hessen veröffentlicht und bekannt gemacht. Durch Pressemitteilungen, Veranstaltungen und Wettbewerben wurde auf das Thema aufmerksam gemacht, z.B. Preisvergabe Universelles Design , Tag der Menschen mit Behinderungen im Hessischen Landtag u.a. Das Regierungspräsidium Gießen hat im Rahmen einer groß angelegten Informationskampagne mit Interessenverbänden für Menschen mit Behinderungen die UN-BRK bekannt gemacht. Am regelmäßig stattfindenden „Tag der Ausbildung“ (https://finanzverwaltung-meinjob .hessen.de/irj/Ausbildungsseite_In ternet) der Finanzämter in Frankfurt sowie an verschiedenen Ausbildungsbörsen in Hessen wird durch die Finanzverwaltung u. a. über den Hessischen Aktionsplan und die Teilhaberichtlinien informiert. An der Universität Kassel erfolgt die Bekanntmachung unter Berücksichtigung folgender Maßgaben: Die Fachgebiete „Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen“ sowie „Behinderung und Inklusion“ im Institut für Sozialwesen, behandeln die UN-BRK in Lehre, Forschung und Dauerhaft Dauerhaft Alle Ressorts Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 5 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Wissenstransfer, insbesondere in der Arbeitsgruppe „Teilhabeforschung “ im Forschungsverbund Sozialrecht und Sozialpolitik mit der Hochschule Fulda. Der Leiter des Fachgebiets Sozialrecht der Rehabilitation ist geschäftsführender Herausgeber des „Diskussionsforum Rehabilitations - und Teilhaberecht“ (http://www.reharecht .de/diskussionen/). Das Diskussionsforum , gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, trägt zur Information einer breiteren Öffentlichkeit über die UN-BRK bei. Der Fachbereich Humanwissenschaften und das Institut für Sozialwesen haben die BRK und Inklusion zum Thema zahlreicher öffentlicher Veranstaltungen gemacht . 2.3 Förderung der Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Behinderung Bekanntmachung und Beteiligung behinderter Mädchen und Jungen am Girls Day bzw. Boys Day Angebot von mehrmonatigen Praktika für Jugendliche mit Behinderungen Angebot besonderer Hilfen (Assistenz/ Betreuer in Schule bzw. Praxis) bei Problemen in der Ausbildung Die Beteiligung von Mädchen und Jungen mit Behinderungen am Girls bzw. Boys Day ist in allen Ressorts möglich und hängt von entsprechenden Anmeldungen ab. Teilweise werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bevorzugt berücksichtigt oder auch gezielt beteiligt. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen in einigen Ressorts bevorzugt berücksichtigt. Seitens der Polizeiakademie Hessen (HPA) werden im Rahmen einer seit mehreren Jahren bestehenden erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk Hausfrauenbund mehrmonatige Praktika im Bereich Küche angeboten, die speziell auch von jungen Auszubildenden mit Lernbehinderungen wahrgenommen werden . In Einzelfällen führten diese Maßnahmen auch zu Einstellungen im Küchenbereich. Im Geschäftsbereich des HMdIS werden mehrmonatige Praktika angeboten . Ebenso werden im Bereich des HMWK Praktika angeboten und durchgeführt, die eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz unterstützen können. Auf Messen wird über Aus- Dauerhaft Dauerhaft mit 3-4 mehrmonatigen Praktika je Jahr Alle Ressorts Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 6 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung bildungsmöglichkeiten informiert. Beim Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium besteht seit 2013 eine Kooperation mit dem Bildungswerk Hessen in Bezug auf die Vergabe von Praktikumsplätzen. Im Bereich des HMWK findet eine Zusammenarbeit mit Betreuungseinrichtungen zur Vorbereitung behinderter Jugendlicher auf eine Ausbildung (oder das Erwerbsleben bzw. zur Integration in den Arbeitsmarkt )statt. Bei Problemen in der Ausbildung werden besondere Hilfen (Assistenz/ Betreuer in Schule bzw. Praxis) angeboten. 2.4 Sensibilisierung der im Justizwesen tätigen Personen zum Thema „Menschen mit Behinderungen “ einschließlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafvollzugsbediensteten Implementierung von jährlichen Fortbildungen zum Thema Menschen mit Behinderungen Fortbildungsangebot zum Thema Gewalt gegen Frauen und Männer mit Behinderung inkl. der Möglichkeit der anonymisierten Fallbesprechung Die bei der Polizei tätigen Personen werden zum Thema Menschen mit Behinderung durch vielfältige Maßnahmen besonders sensibilisiert, z.B. Seminar „Verkehrspädagogik – Menschen mit Handicap“ für Bedienstete der hessischen Polizei mit Verwendung in der Verkehrserziehung von Menschen mit Behinderungen der Polizeiakademie Hessen (HPA). Die Thematik „Polizeilicher Umgang mit Menschen mit Handicap“ ist mittlerweile fester Bestandteil des Curriculums der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. Die Inhalte werden im Grundlagentraining an den Standorten der Hessischen Bereitschaftspolizei in Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen vermittelt. Die Thematik „Menschen mit Behinderungen “ wird im Justizvollzug ins Fortbildungsprogramm 2015 aufgenommen Die Thematik „Menschen mit Behinderungen “ ist fester Bestandteil der Führungskräfteentwicklung des Landes geworden (Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung – Teilhaberichtlinien ). Dauerhaft Dauerhaft ab 2015 jährlich seit 2009 HMdIS 2.5 Vergabe öffentlicher Aufträge bei Erfüllung Prüfung der rechtlichen Umsetzung Am 1. März 2015 ist das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Kraft getreten. Es ersetzt Dauerhaft HMWEVL für die Prüfung der Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 7 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung der Beschäftigungspflicht nach SGB IX das vorhergehende Hessische Vergabegesetz (HVgH). In § 3 des Gesetzes ist erstmals eine Regelung zur Berücksichtigung sozialer Anforderungen aufgenommen worden. Voraussetzung für die Berücksichtigung der jeweiligen Anforderung ist insbesondere, dass diese „mit dem Auftragswert in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen“ (§ 3 Abs. 1 HVTG). Beispielhalft enthält Absatz 2 eine Aufzählung sozialer Anforderungen . rechtlichen Umsetzung 2.6 Umfangreiche Vermittlung von Grundwissen zur Barrierefreiheit Erstellung von Richtlinien und barrierefreien Informationsmaterialien wie z.B. rechtliche Grundlagen der Barrierefreiheit , Planungshilfen zum barrierefreien Bauen, Durchführung barrierefreier Veranstaltungen , Erstellung barrierefreier Dokumente Schulung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Fragen der Barrierefreiheit erfolgt nach der Erstellung eines Kriterienkatalogs. Zum Thema „Planungshilfe zum barrierefreien Bauen“: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ein Auftragsforschungsprojekt im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau initiiert, mit dem Ziel, einen Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ zu erstellen. In einer hierzu eingerichteten forschungsbegleitenden Arbeitsgruppe der Länder war das HMdF vertreten. Der Leitfaden wurde inzwischen fertiggestellt und für den Bundesbau eingeführt. Für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessens ist eine entsprechende Planungshilfe eingeführt worden . Das HMdIS hat im Mitarbeiterportal umfangreiche Anleitungen zur Erstellung von barrierefreien Webseiten und Dokumenten veröffentlicht. (Verwaltungsmodernisierung > E- Government > Barrierefreiheit). Ebenso gab es im Fortbildungsangebot 2014 im HMdIS ein Inhouse- Seminar „Barrierefreie Dokumente“ für Portalredakteure. In Planung August 2015 Dauerhaft HKM HMdF HMdIS Im Bereich des HMdJ werden Online- Formulare für Lebenslagen im Rahmen einer bundesweiten Länderarbeitsgruppe „Zentrale Online- Formulare (ZOF)“, die sich zur Aufgabe gestellt hat, in einem bundesweiten Portal Formulare für Lebenslagen bereit zu stellen, erstellt. ab 2014 HMdJ Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 8 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Im Bereich des HMSI erfolgt die Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit der Beratungseinrichtungen (Schwerpunkt Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt). Dabei werden bestehende Zugangshindernisse ermittelt sowie Fortbildungsund Vernetzungsbedarfe. Geplant ist die Erstellung eines Verzeichnisses der barrierefreien bzw. barrierearmen Beratungsangebote für behinderte Gewaltbelastete (sog. Landkarte). Der Ergebnisbericht (http://www.brk.hessen.de/global/sho w_document.asp?id=aaaaaaaaaaaco ff) liegt vor. Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in der Beratungslandschaft /Schwerpunkt Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt durch Fortbildung und Vernetzung Konzeptentwicklung für die Durchführung von Fortbildungs- und Vernetzungskonferenzen : Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in der Beratungslandschaft und Vernetzung zwischen Beratungs- und Behinderteneinrichtungen (Schwerpunkt Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt) Landesweite Fortbildungs- und Vernetzungskonferenz (Auftaktveranstaltung ) gefolgt von Fortbildungs- und Vernetzungstagungen regional verteilt , die künftig periodisch regional fortgesetzt werden 2014 2013 2014 2015 HMSI Das HMSI fördert im Bereich der Offenen Altenhilfe die Hessisches Fachstelle für Wohnberatung. Diese führt selbst Beratungen durch und qualifiziert Wohnberaterinnen und Wohnberater insbesondere zu altersgerechtem Wohnen, aber auch zu barrierefreiem Wohnen. HMSI Informationsmaterial: vollständig überarbeitete Broschüre „Universales – Barrierefreies Bauen“ 2012 als Pdf- Dokument veröffentlicht, Broschüre liegt seit Herbst 2013 in gedruckter und elektronischer Form vor. Sie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (https://verwaltung.hessen.de/irj/HM WVL_Internet?cid=35a1bdb246d249 Ab 2013 Dauerhaft HMWEVL Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 9 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 3f10ed1377bff62292) abrufbar. Aktualisierung erfolgt bei Bedarf in Abhängigkeit von wesentlichen Änderungen im Baurecht. Das HMWK organisiert seit 2012 einbis zweimal im Jahr Workshops zum Thema „Barrierefreies Bauen im Geschäftsbereich des HMWK/ Hessische Hochschulen“. Der Teilnehmerkreis umfasst die Schwerbehindertenvertretungen und die Bauvertreter der Hessischen Hochschulen. Zudem nehmen Vertreter des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) sowie weitere Experten an den Treffen teil. Die Workshops finden jeweils an den Hochschulen statt. Im Rahmen von Rundgängen durch mehrere Gebäudeteile werden anschauliche Punkte zum barrierefreien Bauen besprochen . Neben der fachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema, hat sich zwischenzeitlich auch ein gutes Netzwerk zwischen allen Beteiligten gebildet. Angebot einer Schulung zum Thema „Baupläne lesen“ durch den LBIH für die Schwerbehindertenvertretungen. JLU Gießen: Fertigstellung einer Planungshilfe „Behindertengerechte Sanitäranlagen “ als Standard für Um-, Aus- und Neubauten. Schulungen für Dozentinnen und Dozenten zur Gestaltung Barrierefreier Lehre. Dozentenleitfaden (http://www.unigies - sen.de/cms/studium/dateien/informati onberatung/dozentenleitfaden )zur Gestaltung Barrierefreier Lehre. Philipps-Universität Marburg: Erstellung eines Leitfadens zum barrierefreien Bauen an der Philipps- Universität durch die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) (aktualisiert im Januar 2015). Regelmäßig HMWK 2.7 Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Öffentlich- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Menschen mit Behinderungen und Im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks gibt es bislang noch kein Mitglied aus dem Bereich der Menschen mit Behinderungen. Der Ver- HMSI HStK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 10 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung keitsarbeit zu den Themen „Barrierefreiheit “ und „Leben mit Behinderungen“ ihrer Angehörigen Einrichtung eines Vertreters /einer Vertreterin für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat des HR treter der im Rundfunkreferat sitzenden freien Wohlfahrtspflege in Hessen thematisiert aber bisweilen auch Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Förderung des Einsatzes von Menschen , die in Gebärdensprache übersetzen können, bei Angeboten im Rahmen des Qualifizierungsprogramms für bürgerschaftliches Engagement 2.8 Sensibilisierung von verschiedenen Berufsgruppen für die Belange von Menschen mit Behinderungen Regelmäßige Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kultureinrichtungen hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderungen Regelmäßige Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Sport sowie im Bereich Umwelt und Naturschutz hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderungen Die Belange von Menschen mit Behinderungen wurden in der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Landessportbundes Hessen berücksichtigt . Hierzu werden derzeit konkrete Module entwickelt. Bildungsakademie des Landessportbundes (http://www.sporterlebnisse .de/index.php) Dauerhaft HMdIS HMWK Projekt „Netzwerkarbeit von rechtlicher Betreuung , Medizin und Pflege zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen“. Das landesweite Fortbildungskonzept fokussierte sich 2014 insbesondere auf Einrichtungen der Behindertenhilfe . In 2015 darüber hinaus auch auf Einrichtungen der Altenhilfe. Mehrere Fortbildungs - wochen in 2014 und 2015 HMSI Laufende Information und Fortbildung der MitarbeiterInnen in den Dienststellen , durch Besuch verschiedener Fortbildungsveranstaltungen (z. B.: „Barrierefreiheit im Museum“ durch den Hessischen Museumsverband). Berücksichtigung der Themen im Weiterbildungs- und Fortbildungsangebot . TUD: Rollstuhlhandball - Inklusionsprojekt (VSG Darmstadt) Uni Kassel: Fortbildungsangebot "Karrierementoring Divers": Das Mentoringprogramm unterstützt den Berufseinstieg und die Karriereentwicklung von Studentinnen und Doktorandinnen und rich- Regelmäßig HMWK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 11 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung tet sich u.a. an Frauen mit Behinderung Staatliche Verwaltung Schlösser und Gärten (VSG): Die Mitarbeiter/innen, die Besucher durch die Kulturdenkmäler führen, werden kontinuierlich für die Belange der Menschen mit Behinderungen sensibilisiert. Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 12 Kapitel 3 – Recht – Verwaltungshandeln Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 3.3 Zeitnahe und kontinuierliche Umsetzung der UN-BRK - Evaluierung der Ziele Koordination der Umsetzung der UN-BRK in enger Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung eingerichteten Gremien, wie z.B. Lenkungsgruppe , Interministerielle Arbeitsgruppe In der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG UN-BRK) sind alle Ressorts vertreten. In jedem Ressort der Landesverwaltung wurde eine koordinierende Stelle eingerichtet, die die Umsetzung im jeweiligen Ressort koordiniert und begleitet . Einrichtung einer Lenkungsgruppe mit darunter angegliederten Arbeitsgruppen , die zu einzelnen Themenfeldern Umsetzungsvorschläge zur Aufnahme in den Aktionsplan unterbreiten. Folgende Arbeitsgruppen wurden eingerichtet : Arbeit und Beschäftigung Barrierefreiheit Bildung und Schule Frauen und Mädchen Bewusstseinsbildung Dauerhaft HMSI 3.4 Vereinfachung von Anträgen Prüfung von der Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtung in die GGO Antragsformulare in leichter Sprache und in digitaler Form Das Thema „Barrierefreiheit“ ist mit dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten “ (in Kraft getreten Oktober 2013) in die Änderungen des § 191 a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgenommen worden. Die Bund- Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (kurz: BLK) entwickelt derzeit eine Strategie dazu. Diese Anpassungen betreffen nicht nur Angebote nach „außen“, an die Bürgerinnen und Bürger (mit barrierefreien Formularen), sondern auch die Barrierefreiheit nach „innen“ für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz. Zusätzlich gibt es für sehbehinderte und blinde Justizangehörige jeweils spezielle Software, die zur Verfügung gestellt werden kann. Ansprechpartner dazu ist im Justizbereich die IT-Stelle der hessischen Justiz, die dazu Software prüft und unter Berücksichtigung der jeweiligen Sehbehinderung Empfehlungen ausspricht und die Gerichte und Behörden unterstützt. Dauerhaft HMdJ Antragsformulare in leichter Sprache und in digitaler Form Modellregion Wiesbaden Das Modellprojekt der Stadt Wiesbaden „Barrierefreie Verwaltungsbescheide“ ist weitgehend umgesetzt. Die Ergeb- HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 13 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung nisse werden Ende 2015 in Berichtsform veröffentlicht 3.5 Abbau der Barrieren bei Entwicklungs- und Planungsprozessen Förderung einer frühzeitigen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache Etablierung neuer Beteiligungsformen bzw. Neugestaltung der Beteiligung bei bestehenden Gremien und Verfahren Im Zuge der beabsichtigten Neufassung der GGO wurde auf Vorschlag der Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderungen (LBA) die Beteiligung der bestehenden Gremien neu gestaltet , insbesondere soll die Beteiligung der Fachkreise und Dachverbände von Menschen mit Behinderungen zeitgleich mit der Beteiligung der LBA erfolgen . Derzeit befindet sich der Entwurf der neugefassten GGO in der Ressortabstimmung. Mit der Verabschie - dung der neugefassten GGO ist im ersten Quartal 2016 u rechnen HMdIS Frühzeitige Einbeziehung und regelmäßig Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung in Planungs- und Entscheidungsprozesse sowie an Bauplanungsverfahren . Frühzeitige Einbindung des betroffenen Menschen mit Behinderung in Entscheidungen , die seinen konkreten Aufgabenbereich betreffen. An Entwicklungs- und Planungsprozessen im Hochschulbau sowie teilweise auch in der IT-Entwicklung nimmt die/der Beauftragte für Behinderung und Studium teil. Punktuell auch Einbeziehung externer Vertreter von Behindertenverbänden . Museum Darmstadt und Hochschule Darmstadt: Einbindung von Menschen mit Behinderungen durch Kooperation mit dem „Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V." (CBF). Laufend laufend Regelmäßig HMWEVL HMWK 3.6 Steuervereinfachung für Menschen mit Behinderungen Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen nach § 33b EStG Der Gesetzesantrag der Länder Hessen , Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für das Steuervereinfachungsgesetz 2013 wurde in 2014 unter der Bundesrat-Drucksache 92/14 erneut beim Bundestag eingebracht Umsetzung noch nicht absehbar HMdF Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 14 Kapitel 4 - Zugänglichkeit – Barrierefreiheit – Bauen und Wohnen Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 4.1.1 Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bereichen öffentlicher Gebäude (Neubauten und Bestand), und Außenanlagen Bei Baumaßnahmen werden die Hessische Bauordnung und die geltenden gesetzlichen Regelungen und DIN- Normen zur Barrierefreiheit beachtet Einrichtung von visuellen und taktilen Leitsystemen und Orientierungshilfen bei Neubauten und schrittweise Umsetzung bei Umbaumaßnahmen im Bestand Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen im Planungsprozess bei Neuund Umbaumaßnahmen . Schulung von Schwerbehindertenvertretung zur kompetenten Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgabe Frühzeitige Abstimmung und Überwachung der Ausführung der Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Übergangs Innen- /Außenbereich Bei Altbauten, die unter Denkmalschutz stehen, werden die behindertengerechten Belange so weit als möglich berücksichtigt, soweit es der Denkmalschutz zulässt Mit Erlass vom 18. Juni 2012 (StAnz. S. 693) hat das HMWEVL eine aktualisierte Liste mit technischen Regeln und zugehörigen Anlagen als Technische Baubestimmungen eingeführt. Diese sind bei der Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen im Regelungsbereich der Hessischen Bauordnung (HBO) gemäß den dort erfolgten Festlegungen, zu beachten. DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Teil 1 – öffentlich zugängliche Gebäude “ als Technische Baubestimmung wurde damit eingeführt. Sie ersetzt die bisher gültige DIN 18024-2. Diese DIN ist für den Landeshochbau verbindlich anzuwenden. Per Erlass des HMdF vom 1. August 2012 wurde verfügt, dass im Zuge der Planung jeder Baumaßnahme ein „Konzept zur Barrierefreiheit“ unter der Leitung Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) durch das Planungsteam, in enger Abstimmung mit dem Nutzer und der Schwerbehindertenvertretung zu entwickeln ist. In der Entscheidungsunterlage -Bau (ES-Bau) ist dies zu dokumentieren und ggf. in der weiteren Planung zu konkretisieren. Die Einrichtung und Gestaltung von Leit- und Orientierungssystemen ist in der neuen DIN unter Punkt 4.4 „Warnen /Orientieren/Informieren/Leiten“, beschrieben. Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung bei Neubauten. Bei Bestandsbauten werden, wenn eine entsprechend geeignete Umbau- oder Sanierungsmaßnahme erfolgt, die Systeme umgesetzt. Die Einbindung der Schwerbehindertenvertretung ist Aufgabe des Arbeitgebers /der nutzenden Verwaltung/des Bauherren. Der LBIH ist durch Erlass angewiesen, die Planung zur Barrierefreiheit mit der Schwerbehindertenvertretung abzustimmen , bzw. von der nutzenden Verwaltung eine entsprechende Beteiligung einzufordern. Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Belange der schwerbehinderten Menschen und Dauerhaft HMdF Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 15 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung bezieht sich auf die Bereiche, die die Berufsausübung betreffen. Die öffentlich zugänglichen Bereiche, die in der Bauordnung geregelt sind, unterliegen nicht direkt dem Beteiligungsbereich der Schwerbehindertenvertretung. Im Sinne einer beratenden Mitwirkung werden sie aber auch bei der Festlegung der Ausgestaltung dieser Bereiche beteiligt. Bei Architektenwettbewerben wird die Barrierefreiheit der Planung bei der Vorprüfung und Bewertung der Arbeiten berücksichtigt. Durch die Festlegung, dass mit der Planung ein Konzept zur Barrierefreiheit zu erstellen ist, ist die entsprechende Umsetzung einer barrierefreien Planung sichergestellt, dabei ist auch und insbesondere der Übergang von Innen- zu Außenbereich zu berücksichtigen . 4.1.3 Barrierefreiheit bei Bauprojekten im Wege von Public Private Partnership- Maßnahmen (PPP- Maßnahmen) Festschreibung von Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit als Bestandteil der Leistungsbeschreibung . Projektspezifische Erarbeitung dieser Mindestanforderungen mit den Schwerbehindertenvertretern und - beauftragten Durchsicht der vorgelegten Planung und fachliche Begleitung des Abstimmungsprozesses mit den Schwerbehindertenvertretungen Beteiligung im Rahmen des Vertragscontrollings in der Realisierungsphase des Projektes Aufnahme des Aspektes „Übergreifende Mindestanforderungen – Barrierefreiheit“ in die Funktionale Leistungsbeschreibung für PPP- Maßnahmen Bei der Planung eines neuen Laborgebäudes in Kassel werden in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit als Bestandteil der Leistungsbeschreibung festgeschrieben. Die Schwerbehindertenvertretung wird eingebunden. Dauerhaft HMdF Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 16 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 4.1.4 Barrierefreiheit bei Umbau-, Instantsetzungs - und Bauunterhaltungsmaßnahmen sowohl für den Zugang zum Gebäude als auch für die Nutzung des Gebäudes Untersuchung von Möglichkeiten der Umsetzung der Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden , z.B. Einbau barrierefrei gestalteter Aufzüge, Hebeplattformen und Rampen, barrierefreie Toilettenanlagen , Kontrastreiche Beschilderung, taktile Hinweise, Überwindung von unterschiedlichem Fußbodenniveau durch Rampen , Türschwellenrampen oder Hebeplattformen , Markierung von Stufen, Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen Flächendeckende Erhebung der öffentlich zugänglichen Gebäude ohne barrierefreien Zugang Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen im Planungsprozess Bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahme wird auch die Verbesserung der Barrierefreiheit projektspezifisch berücksichtigt . Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) hat eine flächendeckende Erhebung seiner öffentlich zugänglichen Gebäude im Hinblick auf das Vorhandensein eines barrierefreien Zuganges durchgeführt. Bei rd. 280 Gebäuden ist ein barrierefreier Zugang vorhanden. 145 landeseigene und 25 rückangemietete Gebäude verfügen noch nicht über einen barrierefreien Zugang. Entsprechende Maßnahmen wurden abgestimmt. Im Jahre 2011 wurden alle Dienstgebäude des Regierungspräsidiums Darmstadt auf ihre Barrierefreiheit hin untersucht und ein mehrjähriger Maßnahmenplan gemeinsam mit dem LBIH vereinbart. Es wurden seither vielfältige Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit umgesetzt. In den Jahren 2011 bis 2013 wurden in Gebäuden des LBIH bereits 70 barrierefreie Toiletten hergerichtet und hierfür rd. 1,5 Mio. € aufgewendet. Insgesamt wurden aus dem Investitionszuschuss für Barrierefreiheit seit dem Jahr 2013 Maßnahmen für rd. 1,2° Mio. € beauftragt. Derzeit werden im Bereich des LBIH in rd. 10 Liegenschaften Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit begleitend zu laufenden Instandsetzungsmaßnahmen sowie rd. 20 Einzelmaßnahmen für schwerbehinderte Beschäftigte durchgeführt . Davon sind 12 Maßnahmen baulich abgeschlossen. Bei 4 Gerichtsgebäuden wurden die Baumaßnahmen abgeschlossen. Bei 10 Gerichten befinden sich die Maßnahmen derzeit in der Ausführung. In den verbleibenden Gerichten soll in den kommenden Jahren die Barrierefreiheit hergestellt werden. Schwerpunktmäßige barrierefreie Erschließung der Polizeidienststellen in Abstimmung mit dem HMdIS. Baumaßnahmen unter Federführung des LBIH und für die eine Entscheidungsunterlage -Bau (ES-Bau) zu erstellen ist, ist die Abstimmung der Pla- Dauerhaft 2011 - 2015 2015 ff. HMdF HMdIS HMWEVL Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 17 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung nung mit dem Nutzer und der Schwerbehindertenvertretung festgelegt. Das LBIH achtet bei seinen Bauunterhaltungsmaßnahmen ebenfalls auf die Einbindung der Schwerbehindertenvertretung . Das Dienstgebäude der Hessischen Staatskanzlei ist ein denkmalgeschützter Altbau - es wurde durch große Umbaumaßnahmen 2004 barrierefrei und behindertengerecht umgestaltet, z.B. taktile Beschilderung von Kunstwerken für blinde und sehbehinderte Menschen , taktiler Plan für den Repräsentationsbereich , elektrische Türöffnung. HStK 4.2.1 „Universelles Design“, „Universelles Bauen“ Auslobung eines Wettbewerbs zur Förderung der Bewusstseinsbildung zum Abbau von Barrieren auf allen gesellschaftlichen Ebenen Auszeichnung von positiven Konzepten und Projekten, die richtungsweisende Lösungen anbieten Der „Hessische Staatspreis Universelles Design“ ist eine gemeinsame Auszeichnung des HMSI und des HMdF und steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten, Volker Bouffier . Der Preis zeichnet Vorreiter auf dem Gebiet des universellen Designs aus. Es handelt sich um einen Ehrenpreis, der alle drei Jahre vergeben wird. In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb auch Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen hessischer Hochschulen offen. Die erstmalige Preisverleihung fand am 02.10.2013 statt In 2014 konnte die Wanderausstellung „Preisträger Staatspreis Universelles Design 2013“ im HMdF und auf dem Deutschen Mobilitätskongress in Frankfurt gezeigt werden. In 2015 wird die Ausstellung an vier weiteren Hochschulstandorten in Hessen gezeigt, um damit gleichzeitig auch auf das neue Wettbewerbsverfahren in 2016 aufmerksam zu machen. Weitere Informationen im Internetauftritt BRK-Hessen (http://www.brk.hessen.de/aw/home/Pr eise-und- Auszeichnungen/~bko/Hessischer- Staatspreis-Universelles-Desi/) 2013 2015/2016 HMdF 4.2.2 Bei der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren ist das Thema Erweiterung der Studien - und Prüfungsinhalte bei der Überarbeitung der entsprechen- Frankfurt University of Applied Sciences (FRA UAS): Der Studiengang „Barrierefreie Systeme “ beinhaltet in einem 4-Semestrigen Dauerhaft HMWK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 18 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Barrierefreiheit Studien - und Prüfungsinhalt den Curricula Masterstudiengang die Belange des Behindertenrechts. Er ist einzigartig in Deutschland. Die FRA UAS widmet sich den Themen des Behindertenrechtes sehr stark und konzeptionell. Darüber hinaus wird in den Studiengängen „Architektur“ das Thema modulübergreifend behandelt, wie z. B. auch die Themen „Energieeffizienz“ oder „Demographischer Wandel“, auch ohne dass das Wort „Behindertenrecht“ im Modulnamen zu finden ist. Dies ist z. B. in den diversen Modulen des Entwerfens wie auch des Baubetriebes als notwendiger und zeitgemäßer Baustein zu finden. Hochschule Geisenheim: Bei der Ausbildung der Landschaftsarchitekten /innen wird das Thema „Barrierefreiheit “ innerhalb der Module „Entwurfsplanung und Normen“ und „Wegebau “ behandelt. Uni Kassel: Im Bereich der Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung spielt das Thema Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. Beispiele: Bausteine für das Entwerfen von Gebäuden; Gebäudetypologien; Schrankenlos, Baulicher Brandschutz und barrierefreies Bauen Das Fachgebiet „Arbeits- und Organisationspsychologie “ im Fachbereich Maschinenbau, greift Aspekte der Barrierefreiheit auf 4.2.4 Informationsverbreitung zum Thema „Barrierefreies Bauen“ für Ingenieure , Bauämter, Architekten und Verbände Durchführung von Informationsveranstal - tungen Unterstützung durch das HMWVL bei entsprechenden Informationsveranstaltungen Unterstützung des Lehrgangs „Barrierefreies Planen und Bauen“ der Architekten - und Stadtplanerkammer Hessen durch einen Vortrag zu den Vorschriften für barrierefreies Bauen im Bauordnungsrecht Seit 2013 jeweils auf Anfrage HMWEVL 4.2.6 Förderung einer Forschungsstelle „Univer- Schaffung eines Gremiums mit dem Ziel, eine Forschungsstelle einzurichten Uni Kassel: Eine gesonderte Forschungsstelle gibt es nicht, aber den Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS). HMWK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 19 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung selles Design“ Beteiligt am FoSS: Universität Kassel insbesondere die Fachbereiche Humanwissenschaften , Gesellschaftswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften Hochschule Fulda die Fachbereiche Pflege und Gesundheit, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie Sozialwesen . Fachliche Arbeit in acht nach Sachund Querschnittsthemen gegliederten Gruppen, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von beiden Hochschulen und aus verschiedenen Disziplinen vertreten sind. Sie bearbeiten die Felder: Arbeitsleben und Existenzsicherung (einschließlich Altersvorsorge und Rente); Kindheit, Jugend und Familie; Gesundheit und Pflege; Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe ; Teilhabeforschung; Soziale Menschenrechte; Wohlfahrtsstaatliche Infrastruktur und Leistungserbringung Gender Migration. 4.3.1 Sicherstellung der Zugänglichmachung öffentlich -rechtlicher Dokumente für Blinde und sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Menschen, für Menschen mit kognitiven Einschränkungen in einer für sie wahrnehmbaren , geeigneten Form Umsetzung der Hessischen Verordnung zur Ausführung des Hess- BGG (HessBGGAV) Übersetzung von öffentlich -rechtlichen Dokumenten in geeigneter Form In allen Ressorts werden die benötigten Dokumente bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Hessische Archive: Das neue Archivdokumentationssystem „Arcinsys“ sieht eine Nutzung der Web- Site durch Screen-Reader vor. Uni Kassel: Beim Beauftragten für Behinderung und Studium und im IT-Servicezentrum sind entsprechende Kompetenzen vorhanden . Die Kooperation mit einem entsprechenden Projekt (BITI) zum Aufbau eines Kompetenzzentrums wird angestrebt . Modellregion Wiesbaden: Übersetzung von Dokumenten in Leichte Sprache als Anhang zum rechtsmittelfähigem Bescheid Dauerhaft Alle Ressorts Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 20 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 4.3.3 Die schrittweise Sicherstellung des barrierefreien Zugangs und die Nutzbarkeit von öffentlich zugänglichen Bereichen von öffentlichen Gebäuden auch für Menschen mit Hörbehinderungen Berücksichtigung von Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung bei Umbaumaßnahmen öffentlich zugänglicher Bereiche von öffentlichen Gebäuden Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Barrierefreiheit“ für Bauplanungs- und Durchführungsverantwortliche Bei der Durchführung von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen wird die Verbesserung der Barrierefreiheit mitberücksichtigt . Dies beinhaltet auch Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung . Die Art der Umsetzung ist jeweils projektspezifisch von der jeweiligen Maßnahme abhängig. Siehe auch 4.1.1 Die fachliche Begleitung kann bedarfsweise durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) erfolgen . Dies beinhaltet auch die Beratung der Ressorts, der nutzenden Verwaltungen und der Schwerbehindertenvertretungen . Der LBIH bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Barrierefreiheit“ an. Dauerhaft HMdF 4.3.4 Schaffung barrierefrei zugänglicher und nutzbarer Intra- und Internetangebote Anpassung der HVBIT an die technischen Standards der BITV erfolgt im Novellierungsverfahren zur HVBIT Kontinuierliche Verbesserung der Internetund Intranet-Angebote des Landes Hessen hinsichtlich barrierefreier Information und Kommunikation Vorgaben für alle Redakteure von Intra- und Internetangeboten, die Barrierefreiheit beim Einstellen und Ändern von Informationen im Internet und Mitarbeiterportal zu beachten (z.B. Acronyme, Sprachwechsel im Text, Bildbeschreibung) Hessische Verordnung barrierefreie Informationstechnik - HVBIT vom 18.9.2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.11.2012 (GVBl. S. 421) bezieht sich auf die BITV- Standards. Mit dem Relaunch des Hessenportals und der Ministerien-Seiten im Frühjahr 2013 wurden umfangreiche Maßnahmen getroffen. Bereits für das Design des Layouts war Vorgabe, dieses barrierefrei zu gestalten. So wurde der ausreichende Kontrastwert im Layout berücksichtigt , die Umschaltmöglichkeit auf Schwarz-Weiß-Ansicht wurde in das Design integriert. Weitere Maßnahmen, die getroffen wurden: • Technische und redaktionelle Berücksichtigung der BITV- Anforderungen • Professionelle Videos in Gebärdensprache , die die Inhalte und die Navigation der Webseiten beschreiben • Texte in leichter Sprache zur Erklärung von Inhalten und Funktionen auf jedem Auftritt • Alternativ-Text für alle Bilder Kontinuierlich wurden mit Unterstützung der BIK-Beratungsstelle Marburg (BIK = „barrierefrei informieren und kommunizieren“) und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten die Ziele der Barrierefreiheit bei der Dauerhaft Seit 2011 Dauerhaft Dauerhaft Alle Ressorts Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 21 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Produktentwicklung umgesetzt. Bei der Überarbeitung der jeweiligen Internet-Auftritte der nachgeordneten Behörden und Stellen, wie z.B. der hessischen Polizei, der Regierungspräsidien , der Universitäten, der Staatlichen Museen wurden und werden die Aspekte der Barrierefreiheit gem. HVBIT/BITV berücksichtigt, ebenso bei Themenportalen der Ressorts, wie z.B. „Kulturportal Hessen“, „Familienatlas“. An der Verbesserung der Angebote wird kontinuierlich gearbeitet. Bei der Philipps-Universität Marburg beispielsweise werden u.a. für Studierende wichtige Websites von einer blinden studentischen Hilfskraft der „Servicestelle für behinderte Studierende“ (SBS) auf ihre Zugänglichkeit überprüft. Ebenso unterstützt die Universität Beschäftigte mit einer Hörbehinderung durch Beschaffung und Bereitstellung individuell notwendiger Hilfsmittel, wie z. B. angepasste TK- Endgeräte/Funkrufempfänger. Die Verständlichkeit von Texten ist ein zentrales Arbeits- und Qualitätsprinzip der für Kommunikation zuständigen Abteilung der FRA UAS. Texte/Informationen werden bedarfsgerecht ins Internet gestellt; auch dort hat verständliche Sprache höchste Priorität. Alle Broschüren und Faltblätter des Regierungspräsidiums Darmstadt sind auch digital online abrufbar. Die Sensibilisierung und Schulung der Redakteure ist in der Regel eine flankierende Maßnahme. Ein Teil der Standardschulung der HZD im Content- Management behandelt Barrierefreiheit. 4.3.5 Sicherstellung der Kommunikation für hörund sprachbehinderte Menschen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprechbegleitenden Gebärden oder über andere Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren Umsetzung der Hess- BGGAV Die Finanzämter informieren darüber, dass die Berechtigten die geeignete Kommunikationshilfe auswählen bzw. eine geeignete Kommunikationshilfe bereitstellen können Das Verfahren der Finanzämter wird seit 2008 praktiziert Teil II der HessBGGAV wurde im November 2014 hinsichtlich der Vergütung der Leistungen der Gebärdensprachdolmetscher novelliert Bei Neubeschaffungen im Bereich Telefonanlagen wird auf die Kommunikationshilfe für Hörbehinderte geachtet. (siehe auch 7.1.8) Dauerhaft HMdF HMSI HMWK 4.3.6 Barrierefreie Informa- Barrierefreie Gestaltung von Flexnow, Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen durch die Vertreter der Efortlaufend HMWK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 22 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung tions- und Kommunikationstechnik im Studium Stud.IP und des Zentralen Web-auftritts der JLU Gießen Informations-, Beratungs - und Schulungsangebot zur Schaffung „barrierefreier Informationstechnik “ in Studium und Lehre (Anleitungen zur Erstellung barrierearmer PDF- Dokumente und Formulare ) Zentrale Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL) Learning-Kompetenzzentren der hessischen Hochschulen. Frankfurt University of Applied Sciences (FRA UAS): Unterstützung durch Tutoren, Bereitstellung von Hard- und Software, Beratung durch den Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Hochschule Fulda: Es gibt einen Pool entsprechender ausleihbarer Hilfsmittel für seh- und hörbehinderte Studierende. Hierzu zählen z.B. Lupen, FM-Anlagen (Sender -Empfänger) etc. Bei Bedarf werden diese den Studierenden zur Verfügung gestellt. In der Bibliothek wurde ein Arbeitsplatz für sehbehinderte Personen eingerichtet. Dieser kann bei Bedarf auch für blinde Personen aufgerüstet werden. JLU Gießen: „Mit inklusiver IT studieren und lehren“, Schwerpunkte: Optimierung der systemseitigen Voraussetzungen zur Schaffung „Inklusiver IT“ in Studium und Lehre Barrierefreie Gestaltung der Online- Bewerbung auf Basis der neuen Software-Lösung HISconnect zur Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) Konzipierung und Erprobung eines hochschuldidaktischen Weiterbildungsangebots für Lehrende im Kontext „Inklusiver IT in Studium und Lehre“. Technische Hochschule Marburg (THM): Entwicklung barrierefreier Portale für Blinde und Sehbehinderte, E-Learning- Angebote, Keyhole: behindertengerechter Zugriff auf das Web, div. Weitere Projekte wie HeLB. Hochschule Darmstadt: Im Lernzentrum auf dem Campus Darmstadt wurde ein Computerarbeitsplatz für Studierende mit Behinderung eingerichtet. spezifische Hard- und Software für Sehbeeinträchtigung Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 23 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Kompensationssoftware für Lese- Rechtschreibschwäche elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch ausreichende Türbreite für Rollstuhlnutzung ausreichende Raumgröße für Begleitperson Kapazität für weitere beeinträchtigungsspezifische Technologie Ein entsprechender Arbeitsplatz wird derzeit im Lernzentrum auf dem Campus Dieburg eingerichtet. Philipps-Universität Marburg: Einrichtung und Betreuung von 9 blinden - / sehbehindertengerecht adaptierten PC Arbeitsplätzen (u.a. Braille-, Sprach-, Großschriftausgabe, Scanner, Brailledrucker), in 2014 grundlegend modernisiert. Einsatz von stud. Hilfskräften zur Betreuung der o.g. PC Arbeitsplätze. Für ausgewählte elektronische Semesterapparate , die auf der Lernplattform ILIAS aus urheberrechtlichen sowie aus Kostengründen im Image-pdf-Format bereitgestellt werden, also als Bilddatei vorliegen, die von den blindenspezifischen PC-Peripheriegeräten nicht genutzt werden können, wird eine WORD- Version erstellt. 4.3.7 Barriefreie Angebote im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen ) Weiterer Ausbau von barrierefreien Angeboten im öffentlichrechtlichen und im privaten Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) und in Telemedien Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei den Planungen und Maßnahmen des Hessischen Rundfunks, wie z.B. Untertitelung von Fernsehprogrammen, Bildbeschreibungen für Blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen Die Intendantin oder der Intendant des Hes- Der Hessische Rundfunk baut sein Angebot von barrierefreien Sendungen kontinuierlich aus und berichtet jährlich dem Rundfunkrat über den erreichten Sachstand. Sämtliche Medienprojektzentren Offener Kanal werden auch von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung genutzt. Auch die nichtkommerziellen Lokalradios bieten Nutzerinnen und Nutzern mit körperlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, sich aktiv an der Programmgestaltung zu beteiligen . Der Hessische Landtag stellt die Sitzungen des Plenums als Videos ab September 2015 barrierefrei in einem Youtube-Kanal zur Verfügung. Über den neuen Youtube-Kanal können die Nutzer die Debatten zu den vielfältigen HStK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 24 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung sischen Rundfunks berichtet dem Rundfunkrat regelmäßig über die getroffenen Maßnahmen Weiterer Ausbau der Einblendung von Gebärdensprach - Dolmetschern Prüfung durch den Hessischen Rundfunk bzgl. der Ausstrahlung von Landtagsdebatten aus dem hessischen Landtag mit Gebärdenspracheinblendung und Untertitel Themen des Hessischen Landtags wann sie wollen nach eigenem Interesse und überwiegend in HD Qualität nachverfolgen. In den Videos werden die Namen der Redner sowie die Fraktionszugehörigkeit zur Erhöhung der Transparenz zu Beginn der Rede eingeblendet . Zudem bieten die Videos über Untertitel, die auf Grundlage der vorläufigen stenographischen Protokolle erstellt werden, einen barrierefreien Zugang für hörgeschädigte und gehörlose Menschen. Die Untertitel können über die Abspielgeschwindigkeit auch an das individuelle Leseverhalten des Nutzers angepasst werden. 4.3.8 Sicherstellung bzw. Optimierung der technischen Ausstattung für hörbehinderte Menschen im Landesdienst Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur behindertengerechten Anpassung, z.B. Telefon mit optischer Signalanzeige , Hörverstärkung über T- Spule/blue-tooth- Technik, optische Alarmgeber der Haussirene , mobile Verstärkerschleifen für Konferenzräume mit Verstärker /Mikrofonanlage zur Verstärkung an geeigneten Hörgeräten, Sichtkontrolle für Telefonanlage Die Ministerien und deren nachgeordnete Bereiche unterstützen hörgeschädigte Menschen durch Beschaffung und Bereitstellung entsprechender technischer Ausstattung individuell notwendiger Hilfsmittel, wie z.B. FM-Anlagen, Technische Anpassungen im Laborbereich ; aber auch durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z.B. zwecks Einarbeitung in neue Sachverhalte . Telefone mit optischer Signalanzeige, darüber hinaus Bereitstellung von Mobiltelefonen mit Vibrationsalarm im Bedarfsfall ab sofort. Bei der Neuplanung oder Umstellung von Telefonanlagen auf VOIP-Technik werden die Vorgaben der Barrierefreiheit berücksichtigt sowie in einzelnen Bereichen die Verfügbarkeit von Endgeräten für hörbehinderte Menschen Im Bereich des HMSI wurde eine mobile FM-Anlage beschafft, die bei Konferenzen und anderen Veranstaltungen genutzt werden kann. Sie steht auch zur Ausleihe zur Verfügung. Beschaffung von Induktionsspulen bzw. „T-Spule“. Die Spule ermöglicht es, die Worte des Pfortenpersonals von deren Mikrofon direkt an das Hörgerät der Besucherinnen und Besucher zu senden . Dauerhaft Alle Ressorts 4.3.10 Erreichbarkeit der Kurzwahlnummern 110 In einem ersten Schritt soll für den Bereich der hessischen Polizei geprüft werden, ob eine Im Bereich 112 (Rettungsdienst- Feuerwehr) wurde die Umsetzung als SMS auf die 112 geprüft und als tech- HMdIS Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 25 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung und 112 mit mobilen Kurznachrichten. Aufbau eines Notrufnetzwerks via SMS. Behelfslösung über die Einrichtung einer SMS- Kommunikationsmöglichkeit bei den Notrufabfragestellen der 7 Polizeipräsidien (neue Leitstellen) in Verbindung mit jeweils einer besonderen Rufnummer für SMS- Nachrichten sich in Notfällen als akzeptabel und praktikabel erweisen kann Weitere Prüfung von Möglichkeiten, unter den beschriebenen Randbedingungen durch Ausnutzung moderner mobiler Datenendgeräte eine flächendeckende – möglichst deutschlandweite - einfache und betriebssichere nonverbale mobile Notrufmöglichkeit zu schaffen nisch nicht möglich verworfen. Als bessere Lösung wurde eine Notruf- App für Smartphones favorisiert. Die Umsetzung eines Lastenheftes für eine offiziell autorisierte Anwendung für einen dem aktuellen Telekommunikationsgesetz (TKG) konformen Notruf wurde im Rahmen der Expertengruppe Notruf (EGN) – als im Bereich des AK II der IMK angesiedeltes Fachgremium - vorangetrieben. Die daraus resultierende Lösungsmöglichkeit war jedoch nicht geeignet, eine akzeptable Marktdurchdringung zu erreichen und kann aktuell lediglich als Machbarkeitsstudie angesehen werden. Ab Februar 2014 wurde in der Leitstelle des Polizeipräsidiums Westhessen (110) ein Testbetrieb zur Notfallmeldung mittels SMS, in Zusammenarbeit mit der Björn-Steiger-Stiftung, durchgeführt . Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine flächendeckende Einführung einer SMS- Notfallmeldung noch nicht empfohlen werden kann; weitere Prüfungen / Testgestellungen sind erforderlich. ab Februar 2014 4.3.11 Barrierefreier Zugang zu Informationen Übersetzung von Publikationen und Informationen in Leichte Sprache und Verbreitung über barrierefreies Internet Zahlreiche Broschüren wurden in Leichte Sprache übertragen, z.B. „Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz “ „Broschüre zum Betreuungsrecht “, „Hessisches Gesetz über Betreuungs - und Pflegeleistungen“, „Petitionsrecht “, in Planung befinden sich die Übersetzungen der Broschüren zum Hessischen Bildungsurlaubsgesetz , zum Arbeitsschutz und zur Familienkarte sowie zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Zur Landtagswahl wurde einen eigene Broschüre in leichter Sprache herausgegeben . Die Informationen können über den Internetauftritt BRK-Hessen (http://www.brk.hessen.de/aw/home/Th emen/~bnk/Zugang-zu-Informationen/) heruntergeladen werden. Vom HMSI wird bei der Neuauflage von Broschüren die Übersetzung in leichte Sprache regelhaft geprüft. laufend HMJ HKM HMSI 4.3.12 Förderung der Verwendung von Leichter Prüfung der Erstellung einer Gemeinsamen Richtlinie zur Verwen- In der Modellregion UN-BRK Wiesbaden wurde die Erstellung Barrierefreier Bescheide erprobt. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite BRK- Dauerhaft HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 26 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung (verständlicher) Sprache in der behördlichen Kommunikation und in den öffentlichrechtlichen Medien dung Leichten Sprache Prüfung des Verweises auf die Richtlinie an geeigneter Stelle in der GGO Hessen (http://www.brk.hessen.de/aw/home/Mo dellregionen/~bke/Wiesbaden/) 4.3.13 (neu) Sicherstellung der Kommunikation für hörund sprachbehinderte Menschen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprechbegleitenden Gebärden oder über andere Kommunikationshilfen mit der hessischen Polizei Errichtung einer hessenweiten Dolmetscherdatenbank mit einer flächendeckenden Erreichbarkeit von Gebärdensprachdolmetschern In einem ersten Schritt wurden die Polizeipräsidien gebeten, in ihren internen Dolmetscherdateien Gebärdensprachdolmetscher aufzunehmen. Das Hessische Landeskriminalamt wurde beauftragt mit einer Vereinigung von Gebärdensprachdolmetscher die flächendeckende Aufnahme von Dolmetschern zu prüfen und ggfls. vorzunehmen Bis Ende 2015 HMdIS 4.4.1 Schaffung von einheitlichen technischen Standards hinsichtlich Barrierefreiheit im Nahverkehr sowie barrierefrei Gestaltung aller Haltestellen Investitionsprogramme zwecks Anschaffung einheitlich technischer Hilfsmittel, neuer Fahrzeuge und Umbau bestehender Haltestellen Erweiterung bestehender Gremien um Verbände von Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit der Kommunen mit den Verbänden Einbringung der Vorstellungen zu Art und Form der Umsetzung in vorhandene Gremien um dort in geeigneter Expertenrunde darüber zu befinden. Sicherstellung der Barrierefreiheit als Voraussetzung für die finanzielle Förderung von investiven Vorhaben der Kommunen durch das Land Verbände setzen sich mit den kommunalen Spitzenverbänden wegen der Aufnahme in die entsprechenden Gremien in Verbindung Dauerhaft /period isch HMWEVL 4.4.2 Entwicklung und Umsetzung definierter Standards für barrierefrei Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum Entwicklung, Herausgabe und Einführung von Leitfäden für unbehinderte Mobilität unter Einbeziehung hessischer Behindertenverbände , Mobilitätstrainer und kommunaler Vertreter , vertragliche Vereinbarung mit Deutschem Blindenbund. Entwicklung, Herausgabe und Einführung des „Leitfadens für unbehinderte Mobilität“ im Dezember 2006. Mit den entwickelten Standards übernimmt das Land eine Vorreiterrolle in Deutschland. Aktualisierung geplant. Herausgabe Bericht „Ungehinderte Mobilität – Erfahrung und Untersuchungen “ im Juli 2010 Vertragliche Vereinbarung mit Deutschem Blindenbund unter Einbeziehung hessischer Behindertenverbände, Mobilitätstrainer und kommunaler Vertreter Dauerhaft /period isch HMWEVL Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 27 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 4.5.1 Selbstständiges und Unabhängiges Wohnen von Menschen mit Behinderungen Förderung der baulichen Gestaltung von Wohnungen, dass Menschen mit Behinderungen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein Im Rahmen des Förderprodukts „Investive Förderung von Behinderteneinrichtungen “ werden sowohl barrierefreie Wohnplätze im Stationären als auch im Betreuten Wohnen gefördert. Es werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert , die mitten in der Gemeinde angesiedelt sind, um das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung zu stärken. Seit 2012 wurden mehr als 15 Projekte mit ca. 275 Plätzen im ambulanten und im stationären Wohnen im Rahmen des Förderprodukts „Investive Förderung von Behinderteneinrichtungen“ gefördert . Förderung im Rahmen des Programms „Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“ (2014: 315 Fälle, 1 Mio. € Fördervolumen . Seit 2015 2 Mio. € Fördervolumen ; wie viele Fälle gefördert werden konnten, ist derzeit noch nicht bekannt .) Dauerhaft jährlich HMSI HMUKLV 4.5.2 Ausbau der Wohnmöglichkeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Schaffung neuer und Stärkung differenzierter ambulanter Wohnformen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Im Rahmen des Förderprodukts „Investive Förderung von Behinderteneinrichtungen “ werden sowohl im stationären Bereich als auch im Betreuten Wohnen Wohnplätze für Menschen hohem Unterstützungsbedarf finanziell gefördert. Hier werden auch inklusive Modellprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung gefördert. Speziell die Förderung von Plätzen für Menschen mit Fremd- und Selbstgefährdungspotential wird seit 2015 nach den internen Förderrichtlinien mit einer höheren Summe pro Platz gefördert, um hier sukzessive die Plätze dem Bedarf anzupassen. Dauerhaft HMSI 4.5.3 Schaffung ausreichender Wohnangebotsmöglichkeiten Erhebung der Daten Bestand – Bedarf Übersicht über bestehende und zu planende Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen Bericht gem. § 7 der Vereinbarung über die Einrichtung, Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission nach § 3b des HAG/SGB XII Betreute Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Hessen. Der Bericht der Fachkommission „Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen“ wurde veröffentlicht auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/familiesoziales /menschen-mitbehinderung /betreutes-wohnen-fuer- September 2013. Bericht über das Jahr 2014 wird im dritten Quartal 2015 vorliegen . HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 28 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung menschen-mit-behinderungen). Im Rahmen des Förderprodukts „Investive Förderung von Behinderteneinrichtungen “ besteht eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Im Bereich des stationären Wohnens werden die Bedarfe an Wohnplätzen in den Regionen seitens des LWV mit dem HMSI kommuniziert. Rückmeldung erfolgt auch über die Regionalkonferenzen , in denen unter anderem die Bedarfe an Plätzen im Betreuten Wohnen erörtert werden. Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 29 Kapitel 5 - Kinder und Familie Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 5.1 Entwicklung der Fähigkeit von Kindern mit Hörschädigung und anderen Einschränkungen zur Kommunikation Ganzheitliche Förderung der Hör- und Sprachentwicklung und der allgemeinen Entwicklung des Kindes Umfassende Beratung der Eltern in Bezug auf die Möglichkeiten und Bedingungen zum Lernen von Hören, Lautsprache und Deutsche Gebärdensprache (DGS) im Alltag des Kindes incl. der Beratung im Hinblick auf den Einsatz von Hörtechnik Information der Erzieher /innen über die Besonderheiten von Hörschädigungen Kindern mit Taubblindheit taktile Kommunikation (Lormen usw.) anbieten Einsatz von Methoden der Unterstützten Kommunikation Überregionale Beratungs- und Förderzentren für den Förderschwerpunkt Hören. Die Frühförderstelle des Kasseler Familienberatungszentrums bietet neben den speziellen Frühförderstellen für hörgeschädigte Kinder Information über die Besonderheiten von Hörschädigungen und einen Arbeitskreis zum Thema Unterstützte Kommunikation für Erzieher /innen an. Immer mehr Kitas lassen sich fortbilden; ebenso Logopädische Praxen. Der Einsatz von Methoden der Unterstützten Kommunikation ist in den Frühförderstellen gewährleistet. Die Arbeitsstelle Frühförderung Hessen hat das Thema als Fortbildungsangebot. Dauerhaft Jährliche Fortbildungsan - gebote der Arbeitsstelle Frühförderung HKM HMSI 5.2 Abbau der Warteliste für Frühförderangebote Sicherung des mobilen/ aufsuchenden Arbeitens von Frühförderung Bereitstellung ausreichender Personalkapazitäten zur Gewährleistung zeitnaher individueller und behinderungsspezifischer Frühförderangebote in im Einzelfall erforderlichen Umfang Bei der Frühförderstelle Kasseler Familienberatungszentrum wurde die Warteliste durch Änderung des Anmeldeverfahrens abgebaut. Die Sicherung des mobilen Arbeitens findet entsprechend des Elternwunsches statt. HMSI 5.3 Sicherstellung der Interdisziplinären Frühförderung in Umsetzung der Komplexleistung gemäß SGB IX und FrühförderV Interdisziplinäre Besetzung und Kooperation von Frühförderstellen Evaluation und wissenschaftliche Begleitung der interdisziplinären Strukturen der Hessischen Frühförderung Arbeitshilfe zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung in Hessen Die Arbeitshilfe https://soziales.hessen.de//sites/default /files/media/hsm/komplexleistung_arbei tshilfe.pdf ) wurde veröffentlicht und ist erhältlich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden oder als Download (https://soziales.hessen.de/familiesoziales /menschen-mitbehinderung /fruehfoerderung-beikindern -mit-behinderungen-und) Januar 2013 HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 30 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 5.4 50 Prozent der schulpflichtig gewordenen Kinder aus der speziellen Frühförderung besuchen die Regelschule Verbindliche Qualitätsstandards für die spezielle Frühförderung ersetzen die derzeitigen Qualitätsmerkmale Die Qualitätsstandards wurden in die neue gemeinsame Rahmenkonzeption aufgenommen als Maßnahme der weiteren Qualitätssicherung. Siehe 5.13 HMSI 5.5 Die speziellen Frühförderstellen erbringen bedarfsgerechte Komplexleistungen gem. § 30 SGB IX Die speziellen Frühförderstellen werden gem. der Vereinbarung zur Umsetzung der FrühV in Hessen als interdisziplinäre FF-Stellen anerkannt Strukturell umgesetzt: Vereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Frühförderstellen für Kinder mit Sehbehinderung und Blindheit Frühförderstellen für Kinder mit Hörschädigung HMSI 5.6 Sicherstellung der Kommunikation von Eltern mit Hör- /Sprachbehinderung mit der Kita oder Tagespflegestelle ihres Kindes Kostenerstattung für Kommunikationshilfedienste , insbesondere Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern für Eltern mit Hör- oder Sprachbehinderung bei der Kommunikation mit der Kindertageseinrichtung oder der Tagespflegestelle ihres Kindes Seit 1.1.2014 gesetzliche Reglung zur Kostenerstattung der notwendigen Aufwendungen für geeignete Kommunikationshilfen nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Behinderten- Gleichstellungsgesetzes für Erziehungsberechtigte mit einer Hör- oder Sprachbehinderung zur Kommunikation mit der Tageseinrichtung oder der Tagespflegeperson auf Antrag. (§§ 27 Abs. 5, 29 Abs. 2 Satz 3 HKJGB) Seit 1.1.2014 Dauerhaft HMSI 5.7 Gewährleistung einer Übergangsbegleitung aus dem Elementarbereich in den schulischen Bereich Kooperation mit Förder - und Beratungszentren durch Einbezug der Frühförderstellen und Kindertagesstätten Mitarbeit von Frühförderstellen und Kindertagesstätten in den Förderausschüssen Förderung von Beratungsangeboten zur Übergangsbegleitung von Kindern in die Schule Kooperation zwischen Kindertagesstätte und Schule auf der Grundlage des BEP Partnerschaftliche Einbindung der Eltern. Zusammenarbeit mit den Beratungsund Förderzentren ist gewährleistet. Beispielsweise ist die Frühförderstelle Kasseler Familienzentrum ist Multiplikator für die Umsetzung des Bildungsund Erziehungsplans (BEP) und bietet Fortbildungen für Kindertagesstätten und Schulen auf der Grundlage des BEP an. Modellprojekt „Qualifizierte Schulvorbereitung “( https://soziales.hessen.de/familiesoziales /familie/fruehkindliche-bildungund -kinderbetreuung/modellprojektqualifizierte ) an 28 Modellstandorten. In Hessen haben sich seit Beginn der Implementation des Bildungs- und Erziehungsplans 730 sogenannte Tandems , bestehend aus mindestens einer Kindertageseinrichtung und einer Grundschule, gebildet und an gemeinschaftlichen Fortbildungen zum BEP teilgenommen. Dauerhaft Projektzeitraum von 2012-2014 HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 31 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 5.9 Förderung des offenen Zugangs zu Frühförderangeboten durch Sicherstellung frühzeitiger Informationsvermittlung Verankerung der Informationen zu bestehenden Frühförderangeboten bei: Geburtskliniken / Neonatologischen Stationen, Kinderärztinnen / Kinderärzten , Hebammen, Niedergelassenen Therapeutin - nen/Therapeuten, Kinderbetreuungseinrich - tungen, Tagesmüttern/- vätern, Sozial-/ Gesundheitsämtern , Jugendämtern , Angebotsträgern der Kinder- und Jugendhilfe, Anbietern aus dem Bereich der Frühen Hilfen, Psychosozialen Beratungsstellen , Beratungsstellen und Treffpunkten für Familien mit jungen Kindern Im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen und dem ergänzenden Landesprogramm Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz wird verstärkt der Fokus auf die Vernetzung der Angebote und Träger im Bereich der Frühen Hilfen gelegt. Hierzu wurden die hessischen Netzwerkkoordinatoren für Frühe Hilfen geschult, um theoretisches und praktisches Wissen über Netzwerke und die Rolle von Netzwerkkoordination zu erlangen. In den Netzwerken des Bereichs Frühe Hilfen sind die Frühförderstellen flächendeckend vertreten, z.T. von Beginn an und in einigen Regionen haben sie bei der Gründung mitgewirkt (z.B. Bad Hersfeld). In diesem Zusammenhang ist ein Anstieg von Überweisungen zu verzeichnen, der u.a. in der sich etablierenden Zusammenarbeit mit den Familienhebammen begründet ist. Die Frühförderstelle Kasseler Familienzentrum (www.familienberatungszentrum.de) hat Elternbriefe zu aktuellen Themen erarbeitet, die auf der Homepage abrufbar sind. Landesprogramm Frühe Hilfen , Prävention und Kinder -schutz, Oktober 2013 – Dezember 2015 Dauerhaft HMSI 5.11 Sicherstellung und Weiterentwicklung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Frühförderstellen und Kindertageseinrichtungen Beratung von Erzieher /innen beim Übergang eines Kindes in die Einrichtung (Raumgestaltung , Hilfsmittel, etc.) Gemeinsame Planung von Unterstützungs-, Begleitungs- und Fördermöglichkeiten innerhalb der Kindertagesstätte Durchführung von Fördermaßnahmen in der Einrichtung Evaluationsprojekt „Inklusion! Geht das von alleine? Die Heilpädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen der Frühförderstellen – ein unterstützendes Angebot zur Weiterentwicklung der Inklusion aller Kinder in das Regelsystem“ des HMSI und der LAG Frühe Hilfen Hessen e.V: Die Ergebnisse des Evaluierungsprojektes (http://www.brk.hessen.de/global/show _document.asp?id=aaaaaaaaaaacmel) wurden veröffentlicht und stehen als Download zur Verfügung. März 2014 HMSI 5.12 Sicherstellung und ggf. Ausbau des Angebots der Heilpädagogischen Kindergartenfachberatung der Frühförderstellen Stärkung der Beratungs - und Qualifikationsangebote für Kindertageseinrichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Inklusion Siehe 5.11 HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 32 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 5.13 Alle Kinder erhalten die für ihren Bedarf spezielle Frühförderung In den Qualitätsstandards wird die Zuständigkeit der speziellen Frühförderstellen für alle sinnesgeschädigten Kinder festgelegt sowie für Kinder mit Autismus Vernetzung der speziellen Frühförderstellen und der Zentren für Autismus in Hessen mit örtlichen Frühförderstellen oder anderen Angeboten für Kinder in den Kreisen und Städten Einbeziehung der Qualitätsstandards der speziellen Frühförderstellen in die Aktualisierung der Rahmenkonzeption „Frühförderung“ (http://www.asffh.de/uploads/media/Ra hmkonzeption-2014-final_02.pdf) aus dem Jahr 2003. Die Broschüre wurde veröffentlicht und kann im Internet, heruntergeladen oder bestellt werden bei: Arbeitsstelle Frühförderung Hessen* Ludwigstraße 136, 63067 Offenbach, *(www.asffh.de) Landesarbeitsgemeinschaft Frühe Hilfen * in Hessen e.V., Grünberger Straße 222, 35394 Gießen, *(www.fruehehilfen -hessen.de) Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden, www.soziales.hessen.de Die Vernetzung erfolgt über die regionalen Arbeitskreise der Arbeitsstelle Frühförderung. Teilnahme an Netzwerk Autismus Nordhessen (NANo), Netzwerk unterstützte Kommunikation (Inuk). September 2014 Regelhaft HMSI 5.14 Früherkennung von Sinnesschädigungen und Zugangsvermittlung an weiterführende Angebote Absicherung und Weiterentwicklung des Neugeborenenhörscreenings (z.B. in Bezug auf Tracking- Stellen) Geburtskliniken, Fachkliniken , Pädaudiologen , Augenärzte, Kinderärzte (Anm.: Im Aktionsplan unter Zuständigkeiten /Beteiligungen) Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendärzten etc. Siehe auch 5.13 HMSI 5.15 Auf- und Ausbau eines inklusiven Gesamtsystems Kinderbetreuungseinrichtun - gen Begleitung der Weiterentwicklung von Kinderbetreuungseinrich - tungen bei der Entwicklung zur Inklusion durch: Beratungsangebote Implementierung von entsprechenden Fort- und Weiterbil- Die Frühförderstellen sind häufig an den regionalen Planungskonferenzen bzw. Steuerungsgruppen beteiligt. Durchführung von zwei Fachveranstaltungen zum Thema „Inklusion“ Hier wurden auch die Belange der Kinder mit Behinderung thematisiert. 2012 fand ein Expertenworkshop zum Thema „Bildung für Alle von Anfang an – inklusive Pädagogik vor dem Hintergrund des BEP“ statt. 2014 wurde eine Dauerhaft 2012 HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 33 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung dungskonzepten Unterstützung und Organisation von Fachveranstaltungen Erarbeitung kommunaler Aktionsund Umsetzungspläne Fachtagung zum Thema „Vielfalt als Chance – inklusive pädagogische Konzepte in der frühkindlichen Bildung“ in Kooperation mit der schwedischen Botschaft unter Einbeziehung der Hochschule in Fulda durchgeführt. Durchführung eines inklusiven Projektes : Im Zeitraum von Juni 2015 bis August 2017 führt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ein Projekt zum Thema „Inklusion in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Hessen“ durch. Das Projekt verfolgt das Ziel, 10 Kindertageseinrichtungen und deren Kommunen bei der Entwicklung eines inklusiven Handlungskonzeptes für den Bereich der frühkindlichen Bildung - unter Einbeziehung der BEP Fortbildungsstrukturen , zu unterstützen. Die auf der Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes entwickelten , neuen Fortbildungsangebote werden ab 2016 mit einem eigenständigen Modul für den Bereich der Inklusion -„Inklusion: die Vielfalt als Chance nutzen“- für alle Tandems bzw. für Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen angeboten. 2014 2015-2017 Ab 2016 5.17 Verbesserung der Lebensbedingungen von Eltern behinderter Kinder Sicherung und Ausbau der familienentlastenden Dienste (FED) Förderung im Rahmen der kommunalisierten Landesmittel 2013: 941.112,09 (2012: 930.029,04 €). In Ergänzung zur Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (1.7.2012 – 31.12.2015) gibt es seit Oktober 2013 das Landesprogramm Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz. Im Rahmen des Landesprogramms werden Projekte und Maßnahmen gefördert , deren Träger in die regionalen Netzwerke der Frühen Hilfen eingebundene sind und deren Konzepte das regionale Angebot in den Bereichen Frühen Hilfen, Prävention und Kinderschutz sinnvoll ergänzen. Jährlich Oktober 2013 bis 31.12.2015 Eine Nachfolgerege - lung ist in Vorbereitung . HMSI 5.20 Verbesserung der Unterstützung durch Assistenz / Integrations- Ausbau der Versorgung mit Assistenten Feststellung/Erhebung der Bedarfe und nicht Beispielsweise kooperiert die Frühförderstelle des Kasseler Familienzentrums mit ambulanten Diensten, wie Lichtenau e.V:, Fab e.V., Lebenshilfe, die die Schulassistenten rekrutieren Dauerhaft HMSI HKM HMWK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 34 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung kräfte in Schule, Ausbildung und Studium abgedeckter Bedarfe (Dokumentation) Erstellung von Aufgaben - und Kompetenzprofilen für Laienhelfer Innen und fachqualifizierte AssistentInnen (Messkriterien entwickeln ) Entwicklung konzeptioneller Grundlagen“ und unterstützt Eltern beim Einsatz der Hilfskräfte. Bedarfsorientierte Unterstützung der Menschen mit Behinderungen z. B. durch Arbeitsassistenzen, durch behindertengerechte Büroausstattungen, barrierefreie Bildschirmarbeitsplätze. Zudem Unterstützung durch Tutoren und Beratung durch die/den Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Philipps-Universität Marburg: Einsatz von stud. Hilfskräften z.B. zur Unterstützung bei der Bibliotheksbenutzung , Unterstützung bei den blinden - und sehbehindertengerechten PCs, sehgeschädigtengerechte Textaufbereitung (stud. Hilfskräfte mit ca. 190 Std. mtl.) „Mensa-Service“ zur Unterstützung sehgeschädigter Studierender bei der Essensausgabe Studierendenwohnheim mit integriertem Pflege- und Fahrdienst für körperbehinderte Studierende (Konrad- Biesalski-Haus) regelmäßig regelmäßig 5.22 Unterstützung bei der weiteren Umsetzung von Kinderrechten in teilstationären und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Erstellung von Beteiligungs -, Beschwerdeund Präventionskonzepten Sicherung struktureller Mindestvoraussetzungen zur Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Einrichtungen Herausgabe einer Handreichung „Präventionskonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - Kriterien zur Entwicklung und Implementation“ Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Präventionskonzepte in Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderungen “ für Mitarbeiter/innen der Heimaufsicht /-beratung. Fachveranstaltung zum Thema „Aufsicht über Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderungen“ für Mitarbeiter /innen Heimaufsicht/-beratung und Beteiligung des LWV und des HAVS Gießen (Einrichtungsaufsicht). Neufassung der „Hessischen Heimrichtlinien “ (Beschluss des LJHA 24.2.2014); derzeit: Nachbearbeitung der für Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderungen relevanten Vorgaben in Zusammenarbeit mit dem LWV (geplant: ergänzender LJHA- Beschluss) „Ronneburg-Tagung“ für jugendliche Heimräte/Gruppensprecher sowie päd. Fachkräfte zur Förderung der Partizipa- 2013 2013 2014 2014 HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 35 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung tion in Einrichtungen (nach Möglichkeit auch Teilnahme von jungen Menschen mit Behinderungen) jährlich 5.25 Sicherstellung und Weiterentwicklung der bestehenden Integrationsrahmenbedingun - gen für Kinder mit Behinderungen in Kinderbetreuungseinrichtun - gen Fortschreibung der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz Grundlage: Vereinbarung der Kommunalen Spitzenverbände und der Liga der freien Wohlfahrtspflege von 1999 - zunächst Betreuung für Kinder im Kindergartenalter . Seit 1. August 2014 Erweiterung der Regelung in der „Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder“ zur Sicherstellung, dass jedem Kind mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine wohnortnahe Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht. Das Land Hessen fördert die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Kontext der Rahmenvereinbarung seit dem Jahr 2000. Gesetzliche Regelung der Landesförderung im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Förderpauschale für Träger von Kindertageseinrichtungen (§ 32 Abs. 5 HKJGB) im Rahmen der Betriebskostenförderung : 2.340°Euro pro Jahr für jedes Kind mit Behinderung. Nach Abschluss der Integrationsvereinbarung stellt das Land zusätzlich nochmals 10 Mio. Euro/jährlich zur Förderung von Kindern mit Behinderungen zur Verfügung. Die entsprechende Erhöhung der Landesförderung wird durch eine Änderung des HKJGB (§ 32 Abs. 5) im Jahre 2015 gesetzlich verankert. Seit 2014 seit 2014 jährlich HMSI 5.26 Ausbau der Frühförderstellen in Funktion der „offenen Anlaufstellen “ Förderung von „offenen Anlaufstellen“ durch Land, LWV Hessen, Krankenkassen und Sozialhilfeträger Landesförderung im Rahmen der kommunalisierten Mittel für die allg. Frühförderstellen 2013: 2.244.858,68 Euro und der freiwilligen Leistungen für die speziellen Frühförderstellen 2013: 668.700 Euro HMSI, 5.27 Familienzentren zur Vernetzung von Kindertagesstätten mit Fach- Aufbau von Familienzentren als Grundlage der Entwicklung einer ganzheitlichen familienbezogenen Infra- Die Etablierung von Familienzentren* seit 2011. Aktuell fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) 121 Familienzentren in ganz Hessen. seit 2011 HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 36 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung diensten struktur *(https://verwaltung.hessen.de/irj/RPKS _Internet?cid=f1d9e1c3d9e7278fd7aa3 681a4a6a05b) 5.28 Verankerung inklusionspädagogischen Wissens in der Ausbildung der Erzieher /innen und Lehrer /innen Anpassung bestehender Ausbildungsrichtlinien und Studieninhalte Hochschule Fulda (HFD): An der HFD wurde der Studiengang „B.A. frühkindliche inklusive Bildung“ eingerichtet. Studierende erwerben in diesem Studiengang differenziertes Fachwissen über den Umgang mit Verschiedenheit . JLU Gießen: Das Zentrum für Lehrerbildung und die Arbeitsstelle für Inklusion (Lernwerkstatt ) der JLU haben eine mehrteilige Vortragsreihe* „Inklusion in hessischen Schulen“ durchgeführt. Die Vortragsreihe zielte darauf ab, die Herausforderungen und Chancen, die in der Verpflichtung zur Inklusion liegen, aufzuzeigen , die Diskussion unter den beteiligten Institutionen und Personen anzuregen und die Weiterentwicklung der pädagogischen und bildungspolitischen Konzepte zu unterstützen. *( http://www.unigies - sen.de/cms/fbz/zentren/zfl/weiterbild ung/vl/inklusionII) Uni Kassel: Die Verankerung des Kompetenzbereichs Inklusion in der Modulprüfungsordnung Kernstudium i. d. F. vom 02.2013 erfolgt primär in den Modulen „Beobachten, Beraten und Fördern im pädagogischen Feld (Basis- und Schwerpunktmodul)“ sowie „Bildung und Erziehung im gesellschaftlichen Kontext (Basis- und Schwerpunktmodul )“. Beispiele: Im Basismodul „Bildung und Erziehung im gesellschaftlichen Kontext“, Thema: „Inklusive Bildung – Ansprüche, Realisierungsmöglichkeiten und Grenzen“ angeboten. Im Schwerpunktmodul „Schule und Bildungsinstitutionen mitgestalten und entwickeln“, Thema: „Schwache Jugendliche in der beruflichen Bildung“. Thema „Bildung und Freizeit bei Behin- Seit Wintersemes - ter 2013/2014 WS 2013/14 SoSe 2014 HMWK HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 37 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung derung“. Ringvorlesung im Fachgebiet Schulpädagogik . Eine systematische Verankerung des Themas in der Ausbildung der Lehrkräfte ist noch erforderlich. Im Zuständigkeitsbereich des HKM wurde der Lehrplan der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik angepasst sowie das „Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen /Fachakademien“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011) im Rahmen der Lehrplanentwicklung (Aufgabenfeld „Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern“) umgesetzt . SoSe 2014 SoSe 2013 Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 38 Kapitel 6 – Schule und Bildung Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 6.1.1 Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung , die an der allgemeinen Schule unterrichtet werden, wird erhöht Gesetzliche Grundlage für inklusiven Unterricht ist durch das Hessische Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2011 (GVBl. I S. 679) geschaffen worden Die Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (VOSB) regelt die Umsetzung des HSchG in Bezug auf sonderpädagogische Förderung und Unterstützung an der allgemeinen Schule Im Schuljahr 2010/11 wurden 4.363 2011/12 wurden 5197 2012/13 wurden 6379 2013/14 wurden 6671 2014/15 wurden 7200 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule unterrichtet Veröffentlichung der VOSB 6/2012 Seit 2011/2012 Sukzessive Umsetzung HKM 6.1.3 Ressourcen und Mittel des Landes, der Kommunen und/oder Dritter zur Gestaltung von Schule werden für eine inklusive Schulentwicklung eingesetzt und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Kooperationen zwischen Schulen, Schulträgern und evtl. Dritten Modellregionen Inklusive Bildung: Stadt Wiesbaden Hochtaunuskreis Wetteraukreis Landkreis Offenbach Neue Modellregionen ab Herbst 2015: Stadt Frankfurt Stadt Kassel Main Kinzig Kreis Stadt Hanau Groß Gerau /Rüsselsheim /Kelsterbach HKM 6.1.4 Ressourcen und Mittel des Landes zur Gestaltung von Schule werden gebündelt Das Projekt „selbstständige Schule“ mit der Möglichkeit der Selbstverwaltung des großen Schulbudgets durch die Schulen 104 bzw. 105% Zuweisung an alle Schulen. Unterschiedliche Möglichkeiten zur Verwendung ab dem Schuljahr 2013/14 HKM 6.2.1 Inklusion ist gemeinsame Aufgabe der Regelmäßiger Austausch der Leiter/innen der schulfachlichen Enge Kooperation mit allen Referaten, die für die Umsetzung der schulischen Inklusion verantwortlich sind. fortlaufend HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 39 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung schulfachlichen Referate des HKM Referate, der beruflichen Bildung Benachteiligter , individuelle Förderung, kulturelle Bildung, Schulsport, Lebenslanges Lernen, Personalentwicklung/ Hessische Lehrkräfteakademie , Ganztagsschule in der Steuergruppe des Hessischen Kultusministeriums 6.3.1 Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter Einbeziehung der Schulträger und der Jugendhilfe wird systematisch fortgeführt . Der Bestandsaufnahme folgen Gespräche mit allen Schulträgern zur Schulentwicklungsplanung , um Entwicklungsbedarfe aufzuzeigen und das Genehmigungsverfahren von Schulentwicklungsplänen im Teilbereich Sonderpädagogische Förderung und unter Berücksichtigung der UN-BRK zu begleiten bestehende und geplante Modellregionen „Inklusive Bildung“ (siehe dazu 6.1.3) Seit Schuljahr 2012 HKM 6.3.2 Sonderpädagogische Ressourcen werden transparent und verlässlich in der allgemeinen Schule eingesetzt Transparente Ressourcenverteilung In den Modellregionen werden frei werdende Ressourcen aus dem stationären Angeboten in den inklusiven Unterricht gegeben. fortlaufend HKM 6.4.1 Die Umsetzung von Standards für eine inklusive Schule in den Schulen wird evaluiert Standards zur Externen Evaluation der Beratungs - und Förderzentren (BFZ) werden weiterentwickelt In Fachtagungen (Herbst 2014 und 2015) wird an den Standards für eine professionelle und wirksame Unterstützung der allgemeinen Schule gearbeitet . Ab 2014 fortlaufend HKM 6.4.2 Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität wird transparent genutzt Ausschärfung des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität (Fassung Dezember 2011) um Aspekte inklusiver Schul- und Unterrichtsgestaltung Erstellung einer „Checkliste Inklusion“ auf Grundlage des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität zur Selbsteinschätzung /Standortbestimm Implementierung der Checkliste Inklusion im Hessischen Referenzrahmens Schulqualität (HRS). Die Checkliste Inklusion wurde in Tagungen der Dezernentinnen und Dezernenten Förderschule und Grundschule vorgestellt und der Einsatz gemeinsam thematisiert. Die Einsatzmöglichkeiten der Checkliste werden fortlaufend weiterentwickelt. seit Februar 2012 HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 40 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung ung der Schulentwicklung hinsichtlich Inklusion 6.4.3 Die Umsetzung von Standards für eine inklusive Schule in den Schulen wird evaluiert Die Berücksichtigung inklusiver Aspekte innerhalb der Schulinspektion wird geprüft Auf der Basis der priorisierten Kriterien, der aktualisierten Version HRS und gültigen schulrechtlichen Grundlagen werden Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung von Inklusion innerhalb der Schulinspektion erarbeitet Eine Profilbildung Inklusive Schulentwicklung ist möglich und wird durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) evaluiert. Seit Februar 2012 HKM 6.4.4 Standards von Ganztagsschule , die inklusive Aspekte betreffen, werden umgesetzt Entwicklung der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen inklusive eines Qualitätsrahmens Ganztagsschule , Übereinstimmung wesentlicher Kriterien mit Kriterien inklusiver Schule (z.B. Umgang mit Heterogenität , Kompetenzorientiertes Lernen, Rhythmisierung des Lernens) Anwendung der Standards bei der Aufnahme von Schulen in das Ganztagsprogramm Schulen im Ganztagsprogramm: 850 Schulen im Schuljahr 2012/13 916 Schulen im Schuljahr 2013/14 956 Schulen im Schuljahr 2014/15 Entwicklung einer Arbeitshilfe für „Inklusive Ganztagsschulen“ in Anlehnung an den Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen Frühjahr 2016 HKM 6.4.6 Standards für hochwertigen Unterricht für Schülerinnen und Schüler in allen Förderschwerpunkten sind entwickelt Entwicklung von Qualitätsstandards der sonderpädagogischen Förderung für jeden Förderschwerpunkt, die in einer Richtlinie zusammengefasst werden und insbesondere für die allgemeine Schule als Arbeitshilfe dienen sollen. Besondere Berücksichtigung der Bereiche der praktischen Lebensbewältigung , wie z.B. Orientierung und Mobilität, Verwenden von Hilfsmittel etc. Richtlinie für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vom 24.01.2013 Einstiegshilfen Autismus werden in Kürze veröffentlicht Richtlinien für emotionale und soziale Entwicklung/ Lernen/Sprache werden derzeit erstellt Frühjahr 2016 Ziel Ende 2016 HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 41 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 6.5.1 Die allgemeine Schule wird bei der Förderung ihrer heterogenen Schülerschaft sowie bei der Stärkung ihrer Haltekraft unterstützt Regionale Beratungsund Förderzentren (rBFZ) arbeiten nachfrageorientiert mit allgemeinen Schulen zusammen. Sie unterstützen die Schulen bei Diagnose, Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schülern i. d. R. in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprachheilpädagogik und emotionale und soziale Entwicklung . Regionale BFZ sind für die Bereitstellung sonderpädagogischen Expertise in der allgemeinen Schule zuständig. Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern können die spezifische Beratung und Unterstützung entsprechend der Beeinträchtigung oder Behinderung erhalten. Auch Lehrkräfte erhalten die entsprechende Beratung und Unterstützung durch das rBFZ. Die Beratungs- und Förderzentren unterstützen die allgemeine Schule in der Entwicklung eines inklusiven Konzepts. Regionale und überregionale Beratungs - und Förderzentren 2015/16: 124 HKM 6.5.4 Es bestehen Beratungs - und Informations -angebote für allgemeine Schulen zum Themengebiet Inklusion und inklusive Beschulung in den Regionen Seit dem Schuljahr 2010/11 sind in allen Staatlichen Schulämtern Fachberaterinnen und Fachberater Inklusion mit einer halben Stelle benannt, die in enger Kooperation mit dem Projektbüro Inklusion des HKM Schulleitungen als kompetente Ansprechpartner in Fragen der Schul- und Organisationsentwicklung , Schulorganisation , möglicher Unterstützungssysteme , Bilanzierung und Einsatz der Ressourcen zur Verfügung stehen. Kooperationsangebote von Schulentwicklungsberater /innen und Die Fachberaterinnen und Fachberater für Inklusion der Staatlichen Schulämter arbeiten nachfrageorientiert mit allgemeinen Schulen in Bezug auf das Thema Inklusion zusammen. Die 15 Staatlichen Schulämter und die Hessische Lehrkräfteakademie * bieten Unterstützungs- und Abrufangebote zum Thema Inklusion an. *(https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet? uid=a6857b1d-107e-f317-9cdaa 2b417c0cf46) Seit Schuljahr 2010/11 fortlaufend HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 42 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Fachberater/innen Inklusion werden entwickelt und erprobt 6.5.5 Es bestehen Beratungs - und Informationsangebote für allgemeine Schulen zum Themengebiet Inklusion und Schulentwicklung in den Regionen Kooperationsangebote von Schulentwicklungsberater /innen und Fachberater/innen Inklusion werden entwickelt und erprobt In allen staatlichen Schulämtern arbeiten die verschiedenen Fachberater gemeinsam und bauen ein Netzwerk auf. HKM 6.5.6 Inklusion findet in der Begleitung von Schulentwicklungsprozessen der (Ganztags-)schulen Berücksichtigung Es bestehen Informations - und Beratungsangebote zum Themengebiet Inklusion und ganztägiges Lernen Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Fortbildungs-/ Beratungsangebote durch die Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ und das Projektbüro Inklusion/Fachberatung Inklusion Fortbildungen der „Serviceagentur Ganztägig Lernen Kassel“ und „Fachberatung Inklusion Kassel“ Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Ganztagsschulen Inklusion in der Ganztagsschule (Sek.I) Hospitation an der Offenen Schule Waldau in Kassel Verfahren für inklusive Entwicklungsprozesse in ganztägig arbeitenden Schulen Differenzierung in heterogenen Lerngruppen Seit 2012 fortlaufend HKM 6.6.1 Die Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen am Unterricht der beruflichen Schulen wird ermöglicht Eine Empfehlung zur inklusiven Bildung von Jugendlichen mit Behinderungen in beruflichen Schulen wurde beschlossen. (Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung vom 25.11.2011) Die regionalen Beratungs- und Förderzentren arbeiten regional bedarfsorientiert in den beruflichen Schulen Dauerhaft HKM 6.6.3 Die allgemeine Schule hat Vorkehrungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen getroffen Um inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern eines Förderschwerpunktes Peergroup -erfahrung zu ermöglichen, werden behinderungsspezifische sächlichräumliche Ausstattung und didaktischmethodische und organisatorische Konzeptionen vorgehalten. Absprachen zu baulichen Veränderungen erfolgen im Rahmen der Fortführung der Schulentwicklungspläne Dauerhaft HKM 6.6.4 Die Teilhabe an der Fortsetzung der Kooperation von ver- Die allgemeinen Schulen werden durch Lehrkräfte der regionalen Beratungs- Dauerhaft Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 43 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung allgemeinen Schule wird Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen ermöglicht . Abhängig von ihrer Behinderung und/oder Beeinträchtigung werden sie lernzielgleich oder lernzieldifferent unterrichtet. schiedenen Professionen (Lehrkräfte der allgemeinen Schule und der Förderschullehrkräfte , Integrationshelfer ), um die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung sicherzustellen. und Förderzentren unterstützt. Die Förderschullehrkräfte werden mit dem vollen Stundenumfang an einer (maximal zwei) Schule(n) eingesetzt. 6.6.5 Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen in der Grundschule werden gestaltet und ausgebaut Weiterentwicklung der Programme: Flexibler Schulanfang Vorlaufkurse, Schulverbünde Gestaltung der Übergänge im Sinne des Bildungs- und Erziehungsplans Die Anzahl der Vorlaufkurse wurden jährlich erhöht Schuljahr 2011/12 975 Kurse mit 7929 Kindern Schuljahr 2012/13 1075 Kurse mit 8902 Kindern Schuljahr 2013/14 1092 Kurs mit 9121 Kindern Vorlaufkurse (https://kultusministerium.hessen.de/sc hule/sprachfoerderung/vorlaufkurse) Teilnehmende Grundschulen am flexiblen Schulanfang: 95 im Schuljahr 2013/14, 98 im Schuljahr 2014/15, 106 im Schuljahr 2015/16 Neukonzeptionierung der Modulfortbildung zum BEP Neukonzeptionierung der Weiterentwicklung des BEP Teilnehmende Grundschulen am Schulversuch Jahrgangsgemischte Grundschule (für Grundschulen mit flexiblen Schulanfang): 8 ab Schuljahr 2015/16 21 ab Schuljahr 2016/17 Dauerhaft HKM 6.6.6 Kooperationen von allgemeiner Schule und Förderschule werden gestärkt Kooperationsklassen und kooperative Angebote nach § 51 Abs. 2 Satz 2 des neuen HSchG nutzen die örtliche Nähe für gemeinsame Unterrichts- und Schulprojekte. Der Schulträger legt im Schulentwicklungsplan (§145 HSchG) die voraussichtlich dem öffentlichen Bedürfnis entsprechende Anzahl und die Standorte der Kooperationsklassen Fortbildungsangebote der Hessischen Lehrkräfteakademie: Kooperation rBFZ und allgemeine Schule – wie geht das? Im Schulamt Hochtaunuskreis bekommen die Lehrkräfte der 1. und 5. Klasse eine Kooperationsstunde für die Zusammenarbeit mit den Förderschullehrkräften Im Schulamt Darmstadt/Dieburg wird erfolgreich in Kooperationsklassen sowohl im Bereich Lernen wie auch Sprache gearbeitet. Die Beratungs- und Förderzentren unterstützen die allgemeinen Schulen bei Dauerhaft HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 44 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung an allgemeinen Schulen fest. Kooperative Angebote sind Maßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler, die zwischen den beteiligten Schulen abgestimmt werden. Kooperationsklassen oder kooperative Angebote sind insbesondere für die Förderschwerpunkte Lernen oder geistige Entwicklung zu entwickeln. In der Sekundarstufe I dienen sie der Rückführung von Schülergruppen in die allgemeine Schule. (§19 VOSB) der Durchführung pädagogischer Tage zum Thema Inklusion 6.6.7 Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen wird ganztägiges Lernen ermöglicht Das Land Hessen unterstützt Schulen mit Ganztagsangeboten durch zusätzliche Personalausstattung Ganztagsangebot in drei Profilen Profil 1: freiwillige Teilnahme an 3 Tagen Profil 2: freiwillige Teilnahme an 5 Tagen Profil 3: verpflichtende Teilnahme an 5 Tagen zusätzlich ab Schuljahr 2015/16 Pakt für den Nachmittag an Grundschulen in Kooperation mit den Schulträgern . Ganztagsangebote (https://kultusministerium.hessen.de/sc hule/ganztagsangebote) HKM 6.6.8 Die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen an Leistungsbewertungen und Leistungsfeststellungen in der allgemeinen Schule/ im Unterricht mit lernzielgleichen Bildungsgängen ist ermöglicht Anwendung des Nachteilsausgleichs für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen . Nachteilsausgleich geregelt in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses und der VOSB Regelung zum Nachteilsausgleich in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses HKM 6.6.10 Die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern, Freigabe der personellen Ausstattung von Förderschulen für de- Regionales Beratungs- und Förderzentrum des Lahn-Dill-Kreises Schule für Erziehungshilfe des Lahn- Seit dem Schuljahr 2010/11 HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 45 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung deren emotionale und soziale Möglichkeiten noch weiterzuentwickeln sind, am Unterricht der allgemeinen Schule wird ermöglicht zentrale Unterstützungssysteme an der allgemeinen Schule für Schülerinnen und Schüler, die im Sinne der Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung oder kranke Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, ohne Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung. Die Stellenzuweisung für diese beiden Förderschwerpunkte wird systemisch und nicht schülerbezogen ausgebracht Dill-Kreises (www.sfeh.de/index2.html) 6.6.14 Ein Fachunterrichtsangebot für Schülerinnen und Schülern mit starken Beeinträchtigungen des Sehvermögens sowie blinde Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang wird sichergestellt . Kooperation zwischen Förderschule und allgemeiner Schule zum Ausbau eines gemeinsamen Fächerangebots Programm ist erstellt und wird umgesetzt Dauerhaft HKM 6.6.15 Die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit starken Beeinträchtigungen ihres Sehvermögens oder von blinden Schülerinnen und Schüler am Unterricht der allgemeinen Schule wird ermöglicht Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen werden Lehr- und Arbeitsmittel , wie Schulbücher , Anschauungsmaterialien , Karten etc. entsprechend in die jeweils spezifische Form (z. B. Brailleschrift , Großdruck, taktile oder sprachliche Übertragungen etc.) übertragen. Aktualisierung des Vertrags zwischen Land Hessen und Bildungsmedien e.V. über den erleichterten Zugang von sehbehinderten Schülerinnen und Schüler zu den Inhalten von Unterrichtswerken zu Bildung und Ausbildung (2013) HKM 6.6.17 Die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen am Unterricht der allgemeinen Schulen wird ermöglicht Weiterführung der engen Kooperation mit dem Beratungs- und Förderzentrum zur Sicherstellung inklusiven Unterrichts oder differenzierter Förderangebote an Integrierten Gesamtschulen für Zuordnungskonzeption (Regionale Beratungs- und Förderzentren und allgemeine Schulen) Neufestlegung der Einzugsbereiche der überregionalen Beratungs- und Förderzentren Dauerhaft HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 46 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Schülerinnen und Schüler einschließlich der Förderschwerpunkte Sehen bzw. Hören 6.6.18 Der Zugang zur Arbeitswelt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Schülerinnen und Schüler, die die Lernziele der allgemeinen Schule nicht erreichen werden, wird gefördert Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen erhalten ab dem Schuljahr 2011/12 einen Berufsorientierten Abschluss . Der neue Abschluss erfordert eine teamorientierte Projektprüfung (wie beim Hauptschulabschluss) und vielfältige lebensweltbezogene Kompetenzen . Die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen wird gestärkt durch die Verzahnung von betrieblicher Praxis und schulischem Lernen Der Berufsorientierte Abschluss wurde eingeführt Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf können den Berufsorientierten Abschluss an der allgemeinen Schule erwerben. mit In- Kraft- Treten der VOSB HKM 6.6.21 Die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern, bei denen aufgrund einer umfassenden, schweren und lang andauernden Lernbeeinträchtigung eine kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe angestrebt wird, am Unterricht der allgemeinen Schule wird ermöglicht Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterstützen die allgemeinen Schulen in der schülerbezogenen Förderung. Für die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird eine zusätzliche Ressource bereitgestellt Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der inklusiven Beschulung an der allgemeinen Schule Schuljahr 2012/13 233 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2013/14 298 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2014/15 423 Schülerinnen und Schüler HKM 6.6.22 Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarf Lernen wird das Erreichen des Hauptschulabschlusses in Kooperation mit einer Schule „Bildungsgang Hauptschule“ ermöglicht Im ESF geförderten Projekt PuSch A (Praxis und Schule an allgemeinen Schulen)) können Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen haben und denen zugetraut wird mit Unterstützung in PuSch A Klassen an allgemeinen Schulen PuSch-Klassen in Hessen Start des PuSch A Programm im Schuljahr 2015/16 mit 61 Klassen an 45 Standorten ESF- Förderung ab 2015 bis 2020 HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 47 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung den Hauptschulabschluss zu erreichen, diesen erwerben. Der Unterricht findet nach einer veränderten Stundentafel statt. Fester Bestandteil sind zwei Praktikumstage und sozialpädagogische Unterstützung. 6.6.23 Hochbegabte Schülerinnen und Schülern mit Problembelastung („Underachiever“ bzw. „Minderleister) werden beschult und gefördert Mit dem Programm „Gütesiegel Hochbegabung “ wird die Erkennung und Unterstützung von Schülerinnen und Schüler unterstützt Schulen mit dem Gütesiegel Hochbegabung 159 im Schuljahr 2014/15 174 im Schuljahr 2015/16 Aktuelle Informationen zur Hochbegabung auf dem Hessischen Bildungsserver (http://dmsschu - le.bildung.hessen.de/allgemeines/bega bung/Aktuelle_Einladungen/index.html) Beratungsstelle BRAIN (https://www.uni-marburg.de/fb04/agpp -ep/brain) Hessische Schülerakademie (http://www.hsaka.de/) Internatsschule Hansenberg (http://www.hansenberg.de/) Dauerhaft, Programm seit 2004 HKM 6.6.28 Die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigungen am Unterricht der allgemeinen Schule wird ermöglicht Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung sind grundsätzlich als Durchgangsschule zu errichten. Bestehende Förderschulangebote der Mittel- und Hauptstufe sind im Einzelnen bei der Fortschreibung der Schulentwicklungspläne an allgemeinen Schulen zu entwickeln (§ 16 Abs. 2 VOSB) Planung für weitestgehende Dezentralisierung der Sprachheilförderung in Frankfurt im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung und einzelnen Schulen in Hessen Dauerhaft HKM 6.6.29 (neu) Die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Sehen am Unterricht der allgemeinen Schule wird ermöglicht Bereitstellung von fachbezogenen Unterrichtsmaterialien (Themenhafte ) und die Vorbereitung der Lehrkräfte auf deren Einsatz Die Deutsche Blindenstudienanstalt in Marburg* (Blista) berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte *(www.blista.de) 6.7.2 Der Zugang zur Arbeitswelt für Schülerin- In durch den ESF geförderten Projekten PuSch A (Praxis und PuSch B startet zum Schuljahr 2015/16 mit 82 Klassen an 46 Standorten Durch Blockpraktika und wöchentlichen PuSch B ab 2015 bis 2020 HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 48 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung nen und Schüler, die die Lernziele der allgemeinen Schule nur mit sonderpädagogischer Förderung erreichen , wird ermöglicht Schule in der allgemeinen Schule) und PuSch B (Praxis und Schule in der beruflichen Schule) erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und einem erfolgreich erworbenen Berufsorientierten Abschluss die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss zu erwerben. Über die Praktika lernen die Schülerinnen und Schüler vielfältige Berufe kennen und können häufig in Ausbildung oder Arbeit auf den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. Durch den berufsorientierten Unterricht in den Stufen 7 bis 9 und dem Berufsorientierten Abschluss für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Förderbedarf erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen guten Einblick in die Arbeitswelt und erwerben berufsrelevante Kompetenzen . Praxistagen knüpfen Schülerinnen und Schüler Kontakte, die zu einem Ausbildungsplatz führen können. Teilnahme der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an KomPo7 6.7.3 Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe für Schülerinnen und Schüler, mit einer umfassenden , schweren und lang andauernden Lernbeeinträchtigung wird über den Zugang zur Arbeitswelt ermöglicht Sicherstellung der schulspezifischen „Berufsorientierungsstufe “ für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als berufsorientierende Maßnahme Durch Blockpraktika und wöchentlichen Praxistagen lernen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowohl in Werkstätten wie auch auf dem 1. Arbeitsmarkt Berufsbilder kennen und können Kontakte für eine spätere Arbeit knüpfen Dauerhaft HKM 6.8.1 Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für das Thema „Inklusion “ im Bereich Hauptund Realschule wird gefördert Gestaltung der Übergange Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen ermöglichen einen geregelten Übergang In enger Kooperation der allgemeinen Schulen untereinander und mit dem Beratungs- und Förderzentrum wird der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe gestaltet. Dauerhaft HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 49 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 6.8.2 Schulaufsicht ist über HSchG und VOSB informiert und in Umsetzungsfragen beraten . Informationsaustausch Regelmäßiger Austausch und Durchführung von gemeinsamen Dezernentinnen – und Dezernententagungen und Schulleiterinnen- und Schulleiterdienstversammlungen fortlaufend HKM 6.8.3 Kooperationsstrukturen der Fachberatung in den Staatlichen Schulämtern sind entwickelt Fortbildungsdezernentinnen und – dezernenten der Staatlichen Schulämter, Fachberaterinnen und -berater Inklusion, Schulentwicklungsberaterinnen und -berater sowie Fachberatungen BEP treffen sich regelmäßig und entwickeln gemeinsam bedarfsorientierte Fortbildungen zum Thema Inklusion und vernetzen sich Maßnahme erfolgreich implementiert HKM 6.8.5 Eltern mit Migrationshintergrund werden über das Hessische Schulsystem, insbesondere über die schulischen Angebote für Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen , informiert Schulung von „Bildungslotsen “ (Abrufangebot für Kindertagesstätten und Schulen zur Information von Eltern) hinsichtlich Inklusion, inklusiver schulischer Angebote Es wurden zwei Fortbildungen für die Bildungslotsen und Integrationsassistenten durch das Staatliche Schulamt Wiesbaden durchgeführt. Fortlaufend HKM 6.9.1 Erkenntnisse über Bedingungen für gelingende Inklusion mittels Beteiligung von betroffenen Kindern und Jugendlichen bei der Umsetzung der UN- BRK (Art. 7 und 8 UN- BRK) werden ermittelt Kinderinklusionsbarometer : Befragung von Kindern zu ihren Vorstellungen über eine gelungene Inklusion, um Schlussfolgerungen zur Beschreibung von Qualitätsstandards inklusiver Bildung zu ziehen. Durch die „hessenstiftung – familie hat zukunft“ und PROKIDS wurden im 2013 Kinder zu ihren Vorstellungen über eine gelungene Inklusion befragt. Der Befragungskreis umfasst Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen , Kinder mit geistiger Behinderung und Kinder mit Lernschwierig- Inklusionsbarometer (http://www.hessenstiftung.de/projekte/i nklusionsbarometer-hessen.htm) Hessenstiftung und Institut für empirische Sozialforschung der PROSOZ Herten GmbH in Kooperation mit dem HKM Für die quantitative Studie „Inklusionsbarometer Hessen 2014“ wurden im Herbst 2013 jeweils ca. 700 Kinder mit und ohne Behinderungen /Beeinträchtigungen aus der vierten und siebten Klasse befragt. Der Ergebnisbericht wurde im April 2014 im Expertenkreis diskutiert und im November 2014 veröffentlicht. 2011/12 2013/14 HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 50 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung keiten. Neun- bis Zehnjährige tun ihre Ideen dazu kund, wie z.B. gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern stattfinden kann. Wo liegen die eigentlichen Barrieren, die abgebaut sein müssen, damit Kinder mit Behinderungen mit möglichst wenigen Einschränkungen am täglichen Leben teilnehmen können? 6.9.2 Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für das Thema „Inklusion “ im Bereich Gymnasium wird gefördert. Jährlich im November stattfindende Generalisten Tagung Auf der Tagung der Generalisten (Dezernenten der Staatlichen Schulämter für den Bereich Gymnasien) wird zu dem Thema Inklusion informiert und Einzelfälle, die eine neue Herausforderung darstellen, werden besprochen Dauerhaft HKM 6.9.3 Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen oder Beeinträchtigungen pflegen durch gegenseitige Anerkennung ihrer Leistungen eine respektvolle Einstellung und einen selbstverständlicheren Umgang miteinander Förderung Inklusiver Projekte Alkor Projekt* – Sensibilisierung der Kinder für Behinderung und Barrierefreiheit in einer Projektwoche *(http://www.vdk.de/hessenthuerin - gen/pages/inklusion/28697/barrieren_i m_kopf_abbauen) „Rollstuhlbasketball macht Schule in Hessen" * – ein bewegtes Inklusions- Projekt von UKH und DRS (Deutscher Rollstuhlsportverband) *(http://www.ukh.de/praevention/projekt e/rollstuhlbasketball/) Inklusives Tanzprojekt: Die Schöpfung von J. Haydn – ein Tanzprojekt für Jung und Alt, Profis und Laien, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen , Aufführung in Frankfurt und Wiesbaden Inklusives Tanzprojekt Die Schöpfung von Haydn (http://www.gemeinsamneu -erleben.de/aktuelles/) 2014 und fortlaufend 2015 HKM 6.9.5 Bewusstseinsbildung und Kompetenzerweiterung der Schulsportkoordinatoren und Fachberater wird gefördert Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Fortbildung der Schulsportkoordinatoren Fortbildung von Lehrkräften zur Thematik „Inklusion im Schul- Fortbildungsveranstaltungen für Fachberaterinnen und Fachberater Schulsport und für Lehrkräfte werden durchgeführt . Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien zum inklusiven Sportunterricht Dauerhaft Dezember 2015 HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 51 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung sport“ Durchführung von schulsportlichen Wettbewerben für Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen Durchführung von Workshops Erweiterung von schulsportlichen Angebots für alle Behinderungsformen unter Berücksichtigung von inklusiven und exklusiven Wettbewerbsformen Verankerung des Wettbewerbs: Jugend trainiert für Paralympics auf Bundesund auf Landesebene und organisatorische Zusammenführung mit dem Wettbewerb : Jugend trainiert für Olympia Dauerhaft Dauerhaft Dauerhaft 6.9.6 Informationen für Eltern an allgemeinen Schulen zum Thema Inklusion stehen zur Verfügung Auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums und der Internetseite Bildungsserver Hessen werden Informationen für Eltern zum Thema Inklusion in der Schule bereitgestellt . Informationen zum Thema Inklusion in der Schule (https://kultusministerium.hessen.de/sc hule/individuelle-foerderung/inklusion) Bildungsserver Hessen* mit Informationen zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention an Schulen . *( http://dmsschu - le.bildung.hessen.de/allgemeines/inklus ion/) Stadtgespräche in Wiesbaden: Das Landesschulamt wendet sich mit diesem Angebot regelmäßig an die Wiesbadener Bürger, um sich über die Entwicklung inklusiver Angebote in der Stadt auszutauschen. In allen Modellregionen sind Elternvertreter in die Konzeptentwicklung eingebunden In den Schulen finden Elternabende zum Thema Inklusion statt Fortlaufend Seit 2015 Seit 2012 fortlaufend HKM 6.10.1 Die Neustrukturierung der Arbeit der Beratungs - und Förderzentren (BFZ) im Hinblick auf die neuen Aufgabenstellungen des neuen HSchG und der VOSB wird unterstützt Tagung aller BFZ- Leiter/innen sowie der Dezernent/innen sonderpädagogische Förderung der Staatlichen Schulämter zur Information und Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes der BFZ-Arbeit im Hinblick auf die neuen Aufgabenstellungen durch das neue HSchG und die VOSB Jährliche Fachtagung zur Qualitätsentwicklung der Beratungs- und Förderzentren mit den Dezernentinnen und Dezernenten Förderpädagogik und den Leitungen der BFZ Ein(e) HKM Beauftragte(r) für die Weiterentwicklung der BFZ ist beauftragt. Sie/er koordiniert Fortbildungsbedarfe und bildet die Schnittstelle zwischen HKM und BFZ Dezember 2013/ Januar 2014 2014 und 2015 HKM 6.10.2 Die Kompetenzen der Lehrkräfte im Hinblick auf inklusive Beschulung und sonderpäda- Die hessische Lehrkräfteakademie entwickelt Fortbildungen im Bereich Organisationsentwicklung und Unterrichtsentwicklung für Individualisierung des Lernens als Voraussetzung für eine gelingende Inklusion in der Schule- Abrufangebote des Kompetenzzentrums Förderpädagogik am Studienseminar GHRF – Hessische Lehrkräfteakademie Friedberg 2009-2011 HKM (Landesschul - amt+ Lehrkräf- HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 52 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung gogische Förderung werden erweitert verschiedene Zielgruppen im Themenfeld Inklusion und führt diese gegebenenfalls selbst durch. Nachfrageorientierte und bedarfsgerechte Fortbildungen zu den Themen Inklusion, inklusive Beschulung und sonderpädagogische Förderung für Schulen und Lehrkräfte an allgemeinen Schulen sowie Förderschulen (http://lakk.sts-ghrffriedberg .bildung.hessen.de) Fortbildungsreihe Inklusion. Herausforderung und Chance von Heterogenität in Schule- 4 Bausteine StS GHRF Marburg teakademie ) Seit 2013 „Qualifizierung von Förderschullehrkräften mit den Modulen „Pädagogische Diagnostik online“ HKM Fortbildungsreihe „Inklusion in der Ganztagsschule (Sek.I) der Serviceagentur ganztägig lernen 2. Fachtagung auf dem Weg zur Inklusion „Unterrichtsstörungen begegnen“ „Landesfachtagung „Ganztagsschule und Inklusion“ Bundesfachkongress Aus-, Fort-und Weiterbildung Bei vds, Schule am Budenberg, Schule für Erziehungshilfe LDK und Ganztagsschulverband Fortbildungsangebot für fachfremd unterrichtende Förderschullehrkräfte im Fach Englisch im Förderschwerpunkt Lernen Fortbildungsreihe „Berufsorientierter Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen in der inklusiven Beschulung Fortbildungsreihe für BFZ Lehrkräfte im Förderschwerpunkt Sprache zum Kompetenztransfer Fortbildungsangebote für BFZ- Lehrkräfte im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Fortbildungsangebote der Arbeitsstelle für Diversität und Unterrichtsentwicklung (http://www.unifrankfurt .de/53416512/Ueberblick) „Prävention-Förderung-Inklusion“ zu den Bereichen Lernen und Verhalten, HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 53 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Sprache, Mathematik, Beratung, Inklusion (Kooperationsprojekt mit dem Hess. Kultusministerium) Inklusive Schulentwicklung (http://www.unifrankfurt .de/49227093/1_Inklusive- Schulentwicklung) Fortbildungsangebote der Lernwerkstatt der Universität Gießen/ Arbeitsstelle für Inklusion (http://www.unigies - sen.de/cms/fbz/fb03/institute/hsp/abtei/ emo/lern) Angebote der Lernwerkstatt im Schulamt Marburg (https://schulamtmar - burg.hessen.de/irj/SSA_Marburg_Intern et?cid=21cf4eb5769002f007e9dffb1c3d afa1) 6.10.3.1 (neu) Inklusion, individuelle Förderung und Umgang mit Vielfalt wird als Querschnittsaufgabe für die Lehrerbildung 2. Phase umgesetzt Regelmäßige Dienstbesprechungen der Dezernats- und Sachgebietsleitungen sowie der Studienseminarleitungen . Arbeitsprogramme der Studienseminare Hessische Lehrkräfteakademie Dez. I.2 Individuelle Förderung und Inklusion im Sinne von optimaler Förderung stehen im Fokus der 2. Phase der Lehrkräfteausbildung . Konzeptionelle und strukturelle Umsetzungsmöglichkeiten werden im Rahmen von installierten Arbeitsgruppen festgeschrieben. Eine lehramtsübergreifende Arbeitsgruppe entwickelt Maßnahmen und stimmt diese mit dem Dezernat und den Studienseminaren ab. Der Arbeitsbereich „Individuelle Förderung und Inklusion“ ist verpflichtend in den Arbeitsprogrammen der Studienseminare auszuweisen. Den aus den Arbeitsprogrammen resultierenden Maßnahmen liegt eine Bestandsaufnahme zum Thema „Inklusion in der Ausbildung“ zugrunde. Diese wurde an den Studienseminaren (StS) Berufliche Schulen (BS), Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen (GHRF) sowie Gymnasien (Gym) durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in die Dienstbesprechungen der Studienseminarleitungen eingebracht. Dauerhaft 6.10.3.2 (neu) Die Kompetenzen der Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare aller Lehrämter in Bezug auf die Maßnahmen zur Fortbildung sowie Weiterentwicklung an den Studienseminaren, ggf. in regionaler Kooperation von Studiensemi- Klausurtagung der Leitungen der Staatlichen Schulämter „Individuelle Förderung und Inklusion als Querschnittsaufgabe für die Studienseminare“ 21./22.09.15 RWS Fuldatal (u.a. Einblick in die inklusive Arbeit – Beispiele Dauerhaft, landesweit Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 54 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Thematik Inklusion, Individuelle Förderung und Umgang mit Vielfalt werden erweitert. naren unterschiedlicher Lehrämter. aus Schulpraxis und Schulverwaltung: Grundschule mit inklusiver Schulpraxis und Ganztagsprofil, Sekundarstufenschule mit inklusiver Schulpraxis und Ganztagsprofil, Überregionales Beratungs - und Förderzentrum, Staatliches Schulamt) 6.10.3.3 (neu) Die Kompetenzen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LIV) aller Lehrämter werden erweitert, in Bezug auf die Thematik Inklusion, Individuelle Förderung und Umgang mit Vielfalt . Module für den Vorbereitungsdienst genehmigt vom Hessischen Kultusministerium durch Erlass 139.11. vom 16. Nov. 2012 Veranstaltungen an allen Studienseminaren durchgeführt von Expertinnen und Experten der Universitäten, aus der Schulpraxis, den Staatlichen Schulämtern sowie den Studienseminaren selbst. In Form von Pädagogischen Tagen, Klausurtagungen bzw. Projekten zum Thema Inklusion und Lehrerbildung . Module aller Lehrämter (http://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid =743be501f875c949992644dd4074c0d 3) Modulcurriculum und Bildungsauftrag Lehramtsübergreifende Module Erziehen, Beraten, Betreuen (MEBB) Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen (DFB) Module für das Lehramt an Grundschulen , Haupt- und Realschulen und Förderschulen Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen (MDLL) (a.a.O. S. 87) 6.10.3.4 (neu) Die Kompetenzen der Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare aller Lehrämter in Bezug auf die Thematik Inklusion, Individuelle Förderung und Umgang mit Vielfalt werden erweitert. Regelmäßige Modulkonferenzen mit dem Ziel der Weiterentwicklung sowie des Austausches in lehramtsbezogenen Fachforen Modulkonferenzen in den Lehrämtern für die Module zum Unterrichten in den Fächern oder Fachrichtungen, für die lehramtsübergreifenden Module sowie die spezifischen Module der Lehrämter 6.10.3.5 (neu) Inklusion, individuelle Förderung und Umgang mit Vielfalt wird als Querschnittsaufgabe für die Lehrerbildung 2. Phase umgesetzt Maßnahmen zur Information , Vernetzung und gemeinsamen Arbeit der Studienseminare (Delegierte aus allen Studienseminaren ) Der „Entwurf Strategiepapier “, der „Entwurf Handreichung“ sowie der „Entwurf Anhang Netzwerkkonferenz (Netzwerk Inklusion StS BS, GHRF, Gym – Schwerpunkt GHRF) Netzwerkkonferenz (Netzwerk Inklusion StS BS, GHRF, Gym) „Entwurf Strategiepapier“, „Entwurf Handreichung“ sowie „Entwurf Anhang Praxisbeispiele“ liegen zur Zeichnung (Entwurf Strategiepapier) bzw. zur Kenntnisnahme (Entwurf Handrei- 14.07.2014 13.07.2015 Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 55 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Praxisbeispiele aus den Studienseminaren“ dient der Orientierung der Studienseminare chung, Entwurf Anhang Praxisbeispiele ) im HKM zur Prüfung. 6.10.3.6 (neu) Die Kompetenzen der Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare aller Lehrämter in Bezug auf die Thematik Inklusion, Individuelle Förderung und Umgang mit Vielfalt werden erweitert. Maßnahmen zur Information und Fortbildung von Multiplikatoren im Bereich der Ausbildung (2. Phase) – Zielgruppe verantwortliche Teamleitungen der Lehrerbildungsforen Hessische Lehrkräfteakademie , Abt. I, Dez. I.2 (Lehrerbildung 2. Phase) Lehrerbildungsforen Förderpädagogik – Grundschule Fortbildungsangebot für eine definierte Zielgruppe in der Regel in der Reinhardswaldschule , Fuldatal bei Kassel. 2 tägiges Fortbildungsangebot, zusätzlich ein Praxistag in Verbindung mit einer Schulhospitation „Inklusive Schulkonzepte “, einmal im Jahr Eingebunden in die Lehrerbildungsforen sind Referentinnen und Referenten aus der 1. Phase, der Schulpraxis, einem Staatlichen Schulamt (Kassel), dem Projektbüro Inklusion (HKM) sowie dem HKM – Sonderpädagogische Förderung . Übersicht zu den Themen „Allen Kindern gerecht werden“ Individuell fördern – Kompetenzen stärken „Gemeinsam lernen - Gemeinsam unterrichten - Gemeinsam ausbilden “ Lehrerbildung für eine inklusive Schule – Beispiele aus der schulischen Praxis“ „Lehrerbildung für eine inklusive Schule - Kooperation und Teamentwicklung in Schule und Ausbildung “ „Lehrerbildung für eine inklusive Schule - Rollen- und Aufgabenklärung in der Zusammenarbeit in Schule und im Studienseminar“ (30.09.-01.10.2015) Informationsseite auf dem Hessischen Bildungsserver zu diesem Lehrerbildungsforum *: Einblick in Programme, Vorträge, WS Präsentationen sowie Materialien *(http://lsa.lakk.bildung.hessen.de/fortbi ldung/afl_dez4/foren/foepaedgs/index.h tml) 2015 2011 2012 2013 2014 2015 6.10.3.7 (neu) Die Kompetenzen der Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare aller Lehrämter in Bezug auf die Thematik Inklusion, Individuelle Förderung und Umgang mit Vielfalt werden erweitert. Fortbildung im Rahmen von phasenverbindenden Fachtagungen Zielgruppe Ausbilderinnen und Ausbilder aller Lehrämter, Mentoren und Mentorinnen an Schulen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten Fortbildung im Rahmen von phasenverbindenden Fachtagungen in Kooperation von Landesschulamt und Lehrkräfteakademie , Goethe Universität Frankfurt, HKM, vhs Hochbegabtenförderung Frankfurt a.M.: a) 11. 06.2012 Fachtag 'Diversität in Lehr-und Lernprozessen nutzen‘, in Frankfurt am Main. Hauptreferentin Fr. Prof. Dr. A. Prengel, Universität Potsdam b) 04.03.2015 Fachtagung: „Vielfalt als HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 56 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Chance nutzen! Inklusive Begabtenförderung als Prinzip von Schule – Konsequenzen für Lehrerbildung, Schulentwicklung und Fachdidaktik“ in Frankfurt am Main. Hauptreferentin Fr. Prof. Dr. Kucharz, Goethe Universität Frankfurt a.M. Informationsseite auf dem Hessischen Bildungsserver (http://lb.bildung.hessen.de/) Informationsseite Inklusion und Lehrerbildung seit 2010 (http://lsa.lakk.bildung.hessen.de/fortbil dung/afl_dez4/inklusion/index.html) 6.10.4 Die Anzahl von sonderpädagogischen Lehrkräften in den Fachrichtungen „Körperbehindertenpäda - gogik“, „Blinden- und Sehbehindertenpädagogik “, „Geistigbehindertenpädagogik “, „Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik “ wird erhöht Diese Fachrichtungen sind bei der Einstellung in der zweiten Ausbildungsphase als Mangelfachrichtungen festgelegt . (§ 42 Abs. 2 Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes ) Weiterbildungsmaßnahme Hören Weiterbildungsmaßnahme KMK (in Arbeit) Seit 2012 HKM 6.10.6 Die Kompetenzen der Lehrkräfte im Hinblick auf inklusive Beschulung und sonderpädagogische Förderung werden erweitert Fortbildungsangebote für Lehrkräfte aller Schulformen zu den Themenbereichen Inklusion , Unterricht in heterogenen Lerngruppen und sonderpädagogische Fachrichtungen Fortbildungsprogramm der Hessischen Lehrkräfteakademie (https://la.hessen.de ) Fortbildungsprogramm 2014 der Arbeitsstelle für Diversität und Unterrichtsentwicklung - Didaktische Werkstatt (http://www.unifrank - furt.de/49152150/Didaktische_Werkstat t Fortlaufend HKM 6.10.7 Die Kompetenzen der Lehrkräfte im Umgang mit Heterogenität werden erweitert Fortbildungen zur individuellen Förderung im Unterricht, zu Diagnose und Lernstandsermittlung , zum Unterricht in heterogenen Lerngruppen Fortbildungsreihe (Bausteine) des Projektbüros für förder-und kompetenzorientierten Unterricht* Wiesbaden *(https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?c id=6c53f840724962d2965de6a88cef4c e7) Fortbildungsangebote des Projektbüros Individuelle Förderung Nordhessen (http://lsa.lakk.bildung.hessen.de/fortbil dung/afl_dez4/hkmpifn/index.html) Dauerhaft HKM 6.10.8 Die Kompetenzen von Lehrkräften, LiV und Studierenden zur Er- Sicherstellung und Weiterentwicklung spezifischer materialgestützter Besuchs- und Landesweit fortlaufend aktualisierte Informationsseite auf dem Hessischen Bildungsserver zur Lehrerbildung und Inklusion HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 57 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung höhung der Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen am Unterricht der allgemeinen Schulen werden erweitert Hospitationsangebote für externe Lehrkräfte (inkl. LiV und Studierende ) sowie Weiterentwicklung anlassbezogener Fortbildungen der schulinternen Lehrund Assistenzkräfte (https://lehrerbildung.bildung.hessen.de /index.html) Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“ (MDLL)-Lehrerbildung 2. Phase; hier i.d.R. auch Hospitationsmöglichkeiten für die LIV FIN-Fit in Inklusion (http://www.unigies - sen.de/cms/fbz/fb03/institute/hsp/abtei/ gb/forsch/fin )-Angebote zur studiengangsübergreifenden Auseinandersetzung mit Inklusion, Justus-Liebig- Universtität Gießen 6.11.2 (neu) Einrichtung des flächendeckenden inklusiven Unterrichts Einrichtung von Modellregionen „Inklusive Bildung“ in Hessen. Dabei wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und einzelnen Schulträgern geschlossen, um ein flächendeckendes Angebot für inklusiven Unterricht zu ermöglichen. Landeshauptstadt Wiesbaden Landkreis Hochtaunus Landkreis Wetterau Landkreis Offenbach Neue Modellregionen ab Herbst 2015: Stadt Frankfurt Stadt Kassel Main Kinzig Kreis Stadt Hanau Groß Gerau /Rüsselsheim /Kelsterbach Je nach Zeitpunkt der Einrichtung 5 Jahre HKM 6.11.3 (neu) Evaluation BFZ (Hillenbrandt ) Erhebung der Aufgaben sonderpädagogischer Lehrkräfte in Hessen um Ideen und Vorschläge zu sammeln , die als sinnvolle Konsequenzen aus dieser Studie gezogen werden können. Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Institut für Sonder- und Rehabilitationswissenschaften Pädagogik und Didaktik bei Beeinträchtigungen des Lernens (http://lsa.lakk.bildung.hessen.de/fortbil dung/sonderpaed/beratung.html) Schuljahr 2013/14 HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 58 Kapitel 7 - Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, Studium Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 7.1.1 Verringerung der Arbeitslosigkeit der Menschen mit Behinderungen Diagnose, angemessene Vorkehrungen. Weiterentwicklung der Diagnoseinstrumente der Agentur für Arbeit Sicherstellung eines aussagefähigen Clearing -Verfahrens Unterstützung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch Maßnahmen wie z.B. Einzelcoaching, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen Mit dem Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) werden Beschäftigungsverhältnisse für schwerbehinderte Personen durch Gewährung von Prämien an ihre Ausbildungs- oder Arbeitgeber und insbesondere der Bereitstellung von Begleitungsmaßnahmen von Anfang an erschlossen und stabilisiert. Gerade das neue Angebot der Förderung von Praktika hat zu einer Verdopplung der Inanspruchnahme zu 2014 geführt, Fast 35% der geförderten Praktika führten unmittelbar zu Anschlussbeschäftigungsverhältnissen wie Ausbildung oder Arbeit. Bis 7/2015 war es mit Hilfe des Programms möglich , 56 neue Ausbildungsverhältnisse und fast 500 neue Arbeitsplätze zu unterstützen. Dies entspricht fast einer Verdopplung der in 2014 mit HePAS geförderten Arbeitsverhältnisse. Es wurden drei Projekte bewilligt, u.a. auch Angebote aus der Wirtschaft für die Wirtschaft. Damit soll durch eine unbürokratische Entlastung und Flexibilität dafür Sorge getragen werden, dass Arbeitgeber verstärkt sensibilisiert werden , schwerbehinderten Menschen eine Chance in ihrem Unternehmen zu geben. Das HMSI und der LWV Hessen wollen in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Arbeitsvermittlung mit Hilfe dieses Programms die Zugangschancen schwerbehinderter Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern, um deren Chancen, in ein Dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden zu können, zu erhöhen. Gefördert werden können arbeitslose und arbeitsuchende Menschen ohne den Status einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. Es stehen insgesamt 30 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung. Gesamtkonzept Fachkräftesicherung Hessen: Zuständigkeit durch Bundesagentur für Arbeit, Kammern, HMWVL 2014-2016 Ab 2014 HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 59 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 7.1.2 Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst und Initiativen für die erhöhte Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch Regelmäßige Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen zum Erlangen von Berufspraxis Beschäftigung von Auszubildenden mit Behinderungen (Peer-Effekt, Vorbildfunktion ) Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Information z.B. kann bei der jährlich stattfindenden Ausbildungsmesse in Wiesbaden über die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst gezielt informiert werden Die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen wird im Landesdienst deutlich überschritten (7,86 % in 2014). So konnte die Beschäftigungsquote nach einem geringfügigen Absinken im Vorjahr erneut gesteigert werden. Bei allen Stellenausschreibungen wird darauf hingewiesen, dass schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Einstellungen von Menschen mit Behinderungen in allen Laufbahnen erfolgen laufend. Der Eigenverpflichtung des Landes zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen wird im vollen Maße Rechnung getragen. (letzte Projekte, in deren Rahmen verstärkt Stellen für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden konnten: Aufbau von Scan-Stellen, Einstellungen im Bereich der Eingangskontrolle der Gerichte ). Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt, z. B. verstärkte Ausbildung von Menschen mit Behinderung in Fachberufen, Inklusion und Integration der behinderten Auszubildenden mit Nichtbehinderten (Inka-Projekt, THM), Unterstützung bei der Antragstellung von Fördermitteln für Assistenzen. Beschäftigung von Praktikanten zur Vorbereitung der Ausbildung und zur Erlangung von beruflichen Kenntnissen. Im Bereich des HMWEVL findet regelmäßige Sensibilisierung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die Belange der UN-BRK und des Hessischen Aktionsplans bezüglich einer bevorzugten Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen statt. In der Landesverwaltung wurden 50 Auszubildende und AnwärterInnen mit Behinderungen eingestellt in 2014. Gezielte Informationen über die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst bei der Ausbildungsmesse 2013 und 2014 in Wiesbaden. Zur Informationsverbreitung werden Flyer zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Dauerhaft 2014 Alle Ressorts Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 60 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Behinderung erstellt, die sowohl innerhalb der Ressorts als auch öffentlich bekanntgegeben werden. Das öffentlich zugängliche Karriereportal des Landes enthält Hinweise für Menschen mit Behinderungen, wie sie bei ihren Bewerbungen durch die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen (LBA) unterstützt werden können. Bestimmungen bzw. Regelungen in neu zu fassenden Rechtsvorschriften, wie z.B. in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Archivdienst in Hessen (StAnz. 1/13, S.26, § 13 Abs. 4) oder im Organisationserlass für die Archivschule (StAnz. 52/13, S. 1591, § 10 Abs. 4) werden unter Berücksichtigung der UN-BRK und der Umsetzung des Hessischen Aktionsplanes aufgenommen. Technische Universität Darmstadt (TUD): Sensibilisierung der zuständigen Sachbearbeiter/innen und Ausbilder /innen für schwerbehinderte Bewerber /innen um Praktika bzw. Ausbildungsplätze Information über Möglichkeiten des Praktikums und der Ausbildung auf allen Messen, an denen teilgenommen wird (Ausbildungsinfotag, Messe der Arbeitsagentur, Ausbildungsmesse Südhessen) Assistenzkräfte, Gebärdensprach- Dolmetscher Hilfe zur Selbsthilfe, wie Netzwerke mit Kommilitonen, Studiendekanen und diversen Ansprechpartnern u.a. in den Fachbereichen, Bibliotheken Uni Kassel: Die Universität Kassel nimmt seit 2013 an dem Programm Qualifikation und Promotion schwerbehinderter Akademikerinnen und Akademiker „PROMI – Promotion inklusive“ teil. Beteiligung an PROMI mit jeweils einer halben Qualifikationsstelle der Wertigkeit nach EG 13 TV-H, der Eigenanteil an den Personalkosten beträgt für die Universität Kassel 30 Prozent. Ein eventuell erforderliches 4. Jahr finan- 2013, 2014 Dauerhaft Dauerhaft 2013 - Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 61 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung ziert die Universität Kassel 2015 7.1.3 Sicherung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitsassistenz Enge Kooperation mit dem Integrationsfachdienst (IFD) Im Bedarfsfall erfolgt die Kooperation mit dem Integrationsfachdienst. Daueraufgabe des LWV im Rahmen der begleitenden Hilfe. HMSI 7.1.4 Behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes Weiterführung und Sicherstellung der Finanzierung der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes für alle Behinderungsgruppen Überwindung der Barrieren (z.B. in Bezug auf sehbehinderte Beschäftigte ) durch Einsatz modernder Informationstechnologie und Ausstattung der Arbeitsplätze (Braille- Zeile, Lesehilfen, geeignetes Mobiliar u.ä.) in Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten oder externen Spezialisten (z.B. Blindenstudienanstalt Marburg -blista, BFW) Die entsprechenden Arbeitsplätze sind bzw. werden bei Bedarf behindertengerecht ausgestattet. Daueraufgabe des LWV im Rahmen der begleitenden Hilfe und der zuständigen Leistungsträger nach dem SGB IX. Die Gestaltung von barrierefreien Arbeitsplätzen liegt in der Verantwortung /Zuständigkeit jedes Reha-Trägers. laufend HMJ HMSI 7.1.5 Berücksichtigung der Belange Beschäftigter mit Behinderungen in der Fort- und Weiterbildung Fort- und Weiterbildung /Lebensbegleitend es Lernen auch im Kontext des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) Aufbau und Entwicklung von Projekten zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen / Behinderungen Planung der Fortbildungsangebote und Auswahl der Fortbildungsstätten unter Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen; z.B. Buchung von barrierefrei zugänglichen und nutzbaren Tagungsstätten, Übernahme der Kosten für erforderliche Begleitpersonen, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Organisation eines Abholservices bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, barrierefreie Unterlagen in Bezug auf die Behinderung (z.B. elektronisch lesbar für blinde Teilnehmer, Leichte Sprache für kognitiv beeinträchtige Menschen). Themenbezogene Fortbildung der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie der Beauftragten des Arbeitsgebers bei landesinternen und externen Trägern. Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Auswahl von Inhalten Dauerhaft Alle Ressorts Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 62 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung des Inhouse-Fortbildungsprogramms. Interne Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch im Hinblick auf die Vermeidung von Diskriminierungen im Zusammenhang mit Behinderungen. Die Inhouse-Veranstaltungen rund um das Thema Gesundheit richten sich gleichermaßen an Beschäftigte mit und ohne Behinderung. 7.1.7 Förderung der Partizipation und chancengleichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt Nutzung des TVöD- Instruments „Dienstbzw . Betriebsvereinbarung zum Leistungsbezogenen Entgelt“, um die Ziele der UN-BRK der Belegschaft nachhaltig zu verankern Aktive Einbindung der Behindertenvertretung in die Ausgestaltung des Instruments Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) sieht bei der Frage der Leistungsentgelte spezifische Vereinbarungen vor (§ 18 TVöD) (Modell-)projekte der Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung für Benachteiligte Förderprogramm Arbeitsmarktbudget: Mobile Beratungsstelle für Menschen mit Handicap, „MoBiSta“, Träger Kommunales Jobcenter im Landkreis Bergstraße in Kooperation mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft „Impulse der Arbeitsmarktpolitik“ (IdeA) Projektförderung „Inklusion und Innovation “, Träger Deutsche Blindenstudienanstalt (BLISTA) Marburg in Kooperation mit KOMPASS; Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt; Entwicklung Erprobung neuer Ansätze der Arbeitsmarktintegration von sinnesbehinderten Menschen „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ Projektförderung „Rothschild“, Produktionsschule / Lernbetrieb; Träger Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit Frankfurt; Inklusives Qualifizierungsund Ausbildungsprojekt für gehörlose, schwerhörige und hörende Jugendliche und junge Erwachsene Projektförderung „Jugend im Risiko“, Träger Jugendwerkstatt Gießen in Kooperation mit dem Zentrum für Kinderheilkunde der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Humboldt-Universität Berlin; Scharnier zwischen pädagogischer und psychologischer Arbeit „Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget “: Projektförderung „BerT“, die Beratungsstelle für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen; Träger Kommunales Jobcenter im Landkreis Bergstraße in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH Ausbildungsprojekt HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 63 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Erprobung eines Ausbildungsprojekts nach § 4 Abs. 7 HAltPflG beim BBW- Karben mit dem Ziel des Abschlusses zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer /-in, Zielgruppe: Jugendliche Rehabilitanden im Behindertenbereich (Einrichtung nach § 36 SGB IX, Maßnahmenförderung nach SGB III) Beginn der Entwicklung des Curriculums durch Fachbeirat unter Beteiligung HMSI und Prüfungsbehörde RP DA ab Sommer 2015 7.1.8 Ausbau der Nutzung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen zur gleichberechtigten Teilnahme am Arbeitsleben Zur Verfügungstellung eines Gebärdensprachdolmetschers im Arbeitsleben, z.B. Betriebsversammlungen , Fortbildungsveranstaltungen usw. Weiterführung und Ausbau von Seminaren für Vorgesetzte und Arbeitskollegen/innen von Menschen mit Hörschädigung zur Verbesserung des Verständnisses von Hörschädigung und deren Folgen Gebärdensprachdolmetscher werden im Arbeitsleben bei Bedarf zur Verfügung gestellt, z.B. bei Einstellungsgesprächen , dienstlichen bei Dienst- und Personalversammlungen. Seminare werden bei Bedarf angeboten . Kommunikation ist weitestgehend über Elektronik möglich (E-Mail) Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Interne Gebärdensprachkurse für Beschäftigte mit hoher Publikumsintensität in Planung. Technische Universität Darmstadt (TUD): Schulung einzelner Personalsachbearbeiter /innen in Gebärdensprache. Dauerhaft Alle Ressorts 7.1.9 Ausbau von Integrationsbetrieben Weiterer Ausbau von Integrationsbetrieben im Rahmen der Initiative Inklusion Handlungsfeld III unter der maßvollen Berücksichtigung der Folgekosten pro Platz. Verbesserung der dauerhaften Unterstützung der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen. Damit verbunden, Verbesserung der Planbarkeit der Betriebsführung und Stabilisierung der Integrationsbetriebe . Vereinbarung zwischen dem LWV Integrationsamt und der LAG der Integrationsbetriebe Hessen unter Beteiligung des HMSI, durch die im Rahmen einer deutlich verbesserten und pauschalierten Gewährung von Minderleistungszuschüssen für den Personenkreis nach § 132 Absatz 2 SGB IX die Anzahl der diesem Personenkreis angehörenden Beschäftigten in Integrationsbetrieben um 20 % gesteigert werden soll. Initiative Inklusion Bei der Initiative Inklusion handelt es sich um ein Modellvorhaben mit dem Ziel zu erproben, ob nach Abschluss der Modellphase insbesondere im Handlungsfeld Berufsorientierung eine Verankerung im Regelinstrumentarium des SGB II/III (Arbeitsförderung) sinnvoll bzw. notwendig erscheint. Das Programm hat ein Volumen von 100 Zunächst 01.01.2015 – 31.12.2019 , danach Überprüfung der Ergebnisse . HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 64 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Mio. Euro (Mittel aus dem Ausgleichsfonds ). Es setzt dabei folgende Schwerpunkte (Handlungsfelder): • Die Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler: Bundesweit werden 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, jährlich 10.000 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beruflich intensiv zu orientieren In Hessen stehen für die Erreichung dieser Ziele 3,4 Mio. Euro zur Verfügung . Als einziges Bundesland wird dabei zur Umsetzung die große Erfahrung der Berufsbildungswerke auf diesem Gebiet genutzt. Es ist das Ziel, das System der Berufsorientierung flächendeckend zu implementieren und damit die Eingliederungschancen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachhaltig zu verbessern. • Die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen: Es werden insgesamt 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. In Hessen sollen über 100 Ausbildungsplätze bis 2016 mit rund 1,2 Mio. Euro geschaffen werden. • Arbeitsplätze für ältere (über 50- jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen : Es werden 40 Mio. Euro insgesamt zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel 4.000 Arbeitsplätze zu schaffen. Ältere schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte arbeitslose Menschen werden aber insbesondere auch durch Leistungen der Arbeitsförderung , etwa durch spezielle Eingliederungszuschüsse, bei der Aufnahme einer Beschäftigung gezielt unterstützt. Für Hessen sollen bis 2018 über 300 Arbeitsplätze mit einer Prämie gefördert werden, die neu für schwerbehinderte Menschen bereitgestellt werden. Dafür stehen 3,4 Mio. Euro zur Verfügung. 7.1.11 Erhalt der Beschäftigungsmöglichkeiten Verbesserung der beruflichen Rehabilitation Erschließung neuer Die in den einschlägigen Richtlinien im HMSI für schwerbehinderte Beschäftigte vorgesehenen Möglichkeiten der HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 65 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung von Menschen mit Behinderungen Tätigkeitsfelder Schaffung von Möglichkeiten alternierender Telearbeit für Beschäftigte mit Behinderungen Heimatnaher Einsatz von schwerbehinderten Beschäftigten Telearbeit wird von mehreren Beschäftigten genutzt. 7.1.12 Verbesserung des Übergangs Schule /Beruf Frühzeitige und umfassende Berufsberatung, Schaffung von Praktikumsmöglichkeiten und beruflichen Orientierungsphasen schon während der Schulausbildung Vorhaltung von Hilfsmitteln , Assistenz und Schulungsmaßnahmen zur Zugänglichkeit Begleitung während des beruflichen Einstiegs Beratung durch selbst Betroffene, Zugang zur Selbsthilfe Personenbezogenes Coachingsystem Entwicklung geeigneter Konzepte und Leistungsangebote zur Stärkung des Zutrauens von Jugendlichen in ihre beruflichen Stärken und Chancen unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Resilienzforschung . Hinführung zu einem realistischen Berufswunsch. Ressourcenorientierte Konzepte Curricula und Prüfungsordnungen sollten über Öffnungsklauseln individuelle Lösungen zur Anerkennung von Nachteilsausgleichen ermöglichen. Gesamtkonzept Fachkräftesicherung Hessen: Entwicklung einer Gesamtstrategie im Übergang Schule/Beruf; flankierend Mehrbedarf für schwerbehinderte Abgänger aus Förderschulen im Rahmen der Verstetigung des Handlungsfeldes I der Initiative Inklusion bei Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen prüfen Kirstin Vollmer und Claudia Frohnenberg : “Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende – ein Handbuch für Ausbildungs- und Prüfungspraxis“ (2014) HMSI HKM Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 66 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 7.1.13 Schaffung eines Übergangsmanagements von der Schule in den Beruf Individualisierung der Berufswegeplanung auch als Lebenswegeplanung in der Schule Unabhängige Beratung zum Übergang in den Beruf Finanzierung des gesetzlichen Auftrags der Integrationsfachdienste , den Übergang Schule – Beruf zu unterstützen (§§ 109 ff. SGB IX) Auftrag und Finanzierung zur Organisation und Begleitung, sowie Bereitstellung von Kommunikationsmitteln für die Durchführung von Praktika in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts während der Schulzeit Beauftragung und Finanzierung von Berufswegekonferenzen als Teil der Schulbildung (externer Träger, Selbsthilfe) Stärkung der IFD bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zum Übergang von der Schule in den Beruf, um Schülerpraktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich zu machen Projekt „OloV“ (http://www.olovhessen .de/) OloV steht für „Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule – Beruf“. Ziel der Strategie ist es, die Qualität der Prozesse zu sichern und Parallelstrukturen zu vermeiden, so dass Jugendliche den Einstieg in ihre berufliche Zukunft schaffen – ohne unnötige Umwege, Abbrüche und Warteschleifen . OloV wurde 2005 als ein Projekt des Hessischen Paktes für Ausbildung ins Leben gerufen. Seit 2013 hat der Hessische Landesausschuss für Berufsbildung mit einem eigenen Unterausschuss OloV die Steuerung der OloV-Strategie auf Landesebene übernommen. 7.1.14 Verbesserung der Vermittlung von Menschen mit Hörbehinderungen in den Arbeitsmarkt Sicherstellung von barrierefreier und an den individuellen Bedürfnissen orientierter Arbeitsvermittlung für Menschen mit Hörschädigungen Weiterentwicklung von (Schrift-)Deutschkursen für Erwachsene mit Hörschädigungen Bedarfe, die bestimmte Beeinträchtigungen fokussieren finden in verschiedenen Programmen (z.B. im Rahmen des Programms zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen vom 18.12.2013 besondere Beachtung. Im Rahmen der freiwilligen Transferleistung erfolgt eine Förderung des Landesverbandes der Gehörlosen (LVGH) und des Deutschen Schwerhörigenbundes – Landesverband Hessen (DSB). Diese bietet auch Beratung im Zusammenhang mit Teilhabefragen an. Dauerhaft HMSI, Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 67 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 7.1.16 Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zum Thema Barrierefreier Arbeitsplatz Schulungen zur Gestaltung von barrierefreien Arbeitsumgebungen Informationen über psychische Erkrankungen und den Umgang mit erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Themenbezogene Seminare sind im Fortbildungsprogramm der Zentralen Fortbildung enthalten. Sie werden allen Beschäftigten übers Mitarbeiterportal zugänglich gemacht. Schulungen stehen im Rahmen des Angebots des Landeswohlfahrtsverbandes – Integrationsamtes (LWV/InA) zur Verfügung. Sensibilisierungsmaßnahmen für Arbeitgeber werden in verschiedenen Projekten der Bundesanstalt für Arbeit (BA) forciert und erfolgen zusätzlich im Rahmen der Netzwerkarbeit bei der Umsetzung der Initiative Inklusion durch den LWV und die Integrationsfachdienste Im Rahmen der Projektförderung (HMSI) wurde eine Sensibilisierungsmaßnahme (Sensko-Koffer) zu Menschen mit Hörbehinderung für Arbeitgeber erstellt, die über den Landesverband der Gehörlosen bezogen werden kann. Dauerhaft HMdIS HMSI 7.1.17 Erhöhung der Beschäftigten mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Werbung für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen Programmen Nutzung des Persönlichen Budgets zum Zugang zum Arbeitsmarkt Stärkere Nutzung der Arbeitsmarktprogramme sowie Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen . Entwicklung von Modellen der Zusammenarbeit , des Zusammenwirkens von Wirtschaftsbetrieben und Rehabilitationszentren (wie z.B. Berufsbildungswerke , Mitglieder der Hessisch- Thüringischen Arbeits- Bundesprogramm Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung 80 Mio. € zur Intensivierung der Beschäftigung und Beratung potentieller Beschäftigungsgeber mit innovativen Konzepten. Zuständig SGB II/III-Träger (finanziert aus dem Ausgleichsfond) Handlungsfeld IV der Initiative Inklusion Finanzielle Unterstützung der Kammern bei der Entwicklung von Konzepten zur Implementierung einer Kernkompetenz Inklusion in den Mitgliedsorganisationen (Handlungsfeld IV der Initiative Inklusion) = zuständig Kammern/BMAS (finanziert aus dem Ausgleichsfond) Bundesprojekt „Wirtschaft inklusiv“ Durch das arbeitgeberseitig eingeleitete Bundesprojekt „Wirtschaft inklusiv“ erhalten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine am betrieblichen Alltag ausgerichtete Beratung und Unterstützung rund um „Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit [Schwer-] Behinderung“. Wesentlicher Bestandteil sind die Inklusionslotsen , die den Unternehmen und betrieblichen Entscheidungsträgern bei fachlichen und (förder-) rechtlichen Dauerhaft HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 68 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung gemeinschaft (HTAG)). Überführung bestehende Modelle, wie Verzahnte Ausbildung von Berufsbildungswerken in Betrieben (VAmB) in Regelangebote. Fragen zur Seite stehen, und bei Bedarf Kontakt zu weiteren relevanten Akteuren herstellen. Zuständig: Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante berufliche Rehabilitation, und BMAS (finanziert aus dem Ausgleichsfond) 7.1.21 Steigerung der Angebotsnachfrage von Produkten, an deren Herstellung Menschen mit Behinderungen beteiligt sind Öffentlichkeitswirksame Verwendung von (landestypischen ) Produkten , an deren Herstellung Menschen mit Behinderungen beteiligt waren Öffentliche Auftragsvergabe durch alle Ressorts bei Beachtung des Vergaberechts Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Tätigkeitsfelder reichen von Wäschereinigungsdiensten über Druckaufträge , Bürobedarf, Besticken von Webwaren / Handtüchern mit dem Hessenlöwen , zur Verwendung in den Repräsentationsbereichen bis hin zu Grünpflegearbeiten . Alle Ressorts 7.1.22 (neu) Betriebsintegrierte Beschäftigung und Wechsel von Beschäftigten in WfbM auf den Ersten Arbeitsmarkt Intensivierung der Bemühungen , WfbM- Beschäftigten Möglichkeiten der Betriebsintegrierten Beschäftigung (BiB) zu bieten und den Wechsel auf den Ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen durch konzeptionelle Entwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu „Agenturen für angepasste Arbeit“. Ausbau der Instrumente zur Begleitung, Förderung und Unterstützung der Beschäftigten in BiB sowie im Ersten Arbeitsmarkt durch Sicherung und Verbesserung der Finanzierung der Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) in den Werkstätten . Hessisches Übergangspapier mit Rahmenzielvereinbarung über den Ausbau Betriebsintegrierter Beschäftigungsplätze . 01/2013 bis 12/2016 7.1.23 (neu) Vermittlung und finanzielle Förderung Nutzung der Professionalität der Integrationsfachdienste (IFD) im Zusammenhang mit der Vermittlung schwerbehinderter Menschen und der Vermittlungsangebot für den Rheingau- Taunus-Kreis der Gemeinnützigen Gesellschaft für Integrationsfachdienste Wiesbaden-Rheingau-Taunus mbH. Das Angebot zur Vermittlung von langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 69 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Erschließung geeigneter Arbeitsplätze durch Beauftragung durch die zuständigen Leistungserbringer . Zusätzliche Entwicklung und Erprobung von Möglichkeiten, die sich diesbezüglich aus dem Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) für IFD und andere Dritte ergeben. Verlässliche Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von „WfbM- Abgängern“. Offensive Nutzung von Ermessensspielräumen bei der Gewährung von Eingliederungszuschüssen (EGZ) seitens der Arbeitsagentur im Anschluss an eine Beschäftigung in einer WfbM nach den Bestimmungen der §§ 88 ff. SGB III. Menschen besteht seit dem 01.06.2015, Auftraggeber ist das Job Center Rheingau-Taunus-Kreis. Es sind insgesamt 40 Teilnehmerplätze pro Jahr vorhanden, die voraussichtlich von ca. 50-60 ALG-II-Empfänger/innen aus dem Rheingau-Taunus-Kreis genutzt werden können. Es bestehen wöchentliche Gesprächsangebote bei einem festen Berater oder einer festen Beraterin, flankiert von Kurzseminaren zu Fachthemen rund um den Bereich „Schwerbehinderung und Arbeit“. 7.1.24 (neu) Vorrang einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt Konzeptionelle Weiterentwicklung des Fachausschusses bei der WfbM, stärkere inhaltliche Befassung mit dem Einzelfall, Einbindung aller am Einzelfall Beteiligter , Verbesserung der Einbeziehung der Betroffenen bei bzw. im Vorfeld der Beratung im Fachausschuss, um Perspektivwechsel zu ermöglichen. Konzept „Agentur für angepasste Arbeit “ der LAG WfbM als Beispiel für innovative Konzepte der beruflichen Eingliederung in Werkstätten für behinderte Menschen. 7.2.1 Verbesserung der Förderung der Studierenden Berücksichtigung der besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen, § 3 Abs. 1 Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen vom 26.6.2006 (GVBL I, Vielfältige Berücksichtigung der Belange behinderter Studierender durch: Qualifizierte barrierefreie Beratungsund Informationsangebote u.a. zu Studienfinanzierung, Organisation des Alltags, Nachteilsausgleich, Berufsperspektiven; Behindertenbeauftragte / Servicestellen, Bereitstellung Dauerhafte Maßnahmen / Einrichtungen HMWK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 70 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 345) von Gebärdensprachdolmetschern, Homepage und Speisepläne in Blindenschrift Barrierefreier Campus einschließlich studentisches Wohnen und Hochschulgastronomie u.a. durch barrierefreie, rollstuhlgerechte Zimmer (Belegungsrichtlinie), Sanitäranlagen , Hochschul- und Mensaeinrichtungen , Parkplätze, Blindenleitsysteme Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von behinderten Studierenden sind bei den Studentenwerken in Planung 7.2.4 Herstellung chancengleicher Bedingungen bei der Zulassung zu grundständigen und zu Masterstudiengängen bei der Hochschulausbildung Verpflichtung der Universitäten zur Gewährung von Nachteilsausgleichen Härtequotenregelungen bei der Studienplatzvergabe (durch den Landesgesetzgeber) Regelungen zum Nachteilsausgleich sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Hochschulen enthalten. Bei der Vergabe von Studienplätzen werden die Regelungen zu Härtefällen und Nachteilsausgleich der VergabeVO Hessen angewandt. In Einzelfällen berät die/der Beauftragte für Behinderung und Studium über die Möglichkeit zu Härteregelungen. Dauerhafte gesetzliche Regelung HMWK 7.2.5 Herstellung chancengleicher Bedingungen bei der Studiengestaltung und bei Prüfungen (Diskriminierungsfreiheit im Sinne von Art. 5 UN-BRK und Barrierefreiheit im Sinne von Art. 9 UN-BRK) Erstellung (und später die semesterweise oder anlassbezogene Evaluation) individueller Studienpläne, in denen inhaltliche und zeitliche Vorgaben für Durchführung und Verlauf des Studiums bedarfsgerecht angepasst werden können; Ermöglichung eines phasenweisen Teilzeitstudiums , die Modifikation von Präsenzpflichten sowie flexible Beurlaubungs -, Aussetzungsund Wiedereinstiegsregelungen . Nachteilsausgleiche für Durchführung, den Verlauf und die Unterbrechung eines Studiums verankern Spezielle Regelungen für das Erbringen von Prüfungsleistungen nach individuellen Bedürfnissen der Studierenden mit Behinderung durch Regelung in jeweiligen Prüfungsordnungen, die eine individuelle Gestaltung von Prüfungen zulässt. Z. B. ist geregelt, dass Studierende mit einer Benachteiligung Prüfungen in verlängerter oder abgewandelter Form durchführen können. Auf Antrag sind individuelle Anpassungen an die Gestaltung des Studiums möglich. Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben die Möglichkeit, sich bevorzugt in Module oder Semesterpläne einzutragen. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Bei Prüfungen sind Nachteilsausgleiche in den allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Hochschulen enthalten. Seit 2013 sind Nachteilsausgleiche auch für chronisch Erkrankte möglich. Fallspezifische Beratung durch die/ den Regelmäßig HMWK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 71 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Beauftragten für Studierende mit Behinderung . Dieser ist im ständigen Kontakt mit den Prüfungsämtern und Prüfungsausschüssen über die Handhabung der in den Prüfungsordnungen verankerten Nachteilsausgleichsregelungen . Die Ernennung von professoralen Behindertenbeauftragten hat dazu geführt, dass behinderte Studierende und chronisch Kranke auf die Beratungsangebote der Hochschule aufmerksam werden und diese stärker nutzen. Auch strukturell sollen Studienbedingungen die besonderen Belange dieser Gruppe berücksichtigen. Hochschule Rhein-Main (HSRM): Sowohl bei den Zulassungsverfahren (Härtefallregelung), als auch im Studium (Prüfungsbedingungen) werden behinderten und chronisch kranken Studierenden bei Bedarf auf Antrag Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gewährt, die bestehende Beeinträchtigungen bzw. ungleich erschwerte Bedingungen kompensieren und ein erfolgreiches Studium durch adäquate Modalitäten ermöglichen. 7.2.6 Notwendige Unterstützungsangebote zur Durchführung eines Studiums für Menschen mit Behinderungen stehen zur Verfügung Bereitstellung notwendiger Unterstützungsangebote zur Durchführung eines Studiums für Menschen mit Behinderungen Technische Hochschule Mittelhessen (THM): Das seit 12 Jahren bestehende Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ) an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) erfüllt diese Aufgabe. BliZ entwickelt sich weiterhin erfolgreich. Informationen dazu auf der Internetseite der Technischen Hochschule Mittelhessen (http://www.thm.de/bliz/) Frankfurt University of Applied Sciences : Beratung durch den Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Auch Beratung schon vor der Aufnahme eines Studiums. Unterstützung kann erfolgen durch den Einsatz von Tutoren , Bereitstellung von Hard- und Software , Korrespondenz mit Behörden, Rücksprache mit den zuständigen Lehrenden , etc. Hochschule Darmstadt: Individuelle Beratung und Unterstützung von Studierenden und Studienin- Regelmäßig HMWK; Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 72 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung teressierten mit Behinderung durch Benennung eines Beauftragten für Studierende und Studieninteressierten mit Behinderung. Einstellung eines Mitarbeiters für das zweijährige Projekt „Studieren unter besonderen Bedingungen“ mit dem Ziel ein Konzept zur Unterstützung und Inklusion von Studierenden mit Behinderung zu entwickeln und umzusetzen. Hochschule Fulda (HFD): 2012 wurde eine Beauftragte für Studierende mit Behinderung/ chronischer Erkrankung benannt. Sie berät, informiert und unterstützt Studierende und Studieninteressierte und setzt sich für deren Belange ein. Studierende haben die Möglichkeit technische Hilfsmittel (z.B. Lupen oder FM-Anlagen) auszuleihen. In der Hochschul - und Landesbibliothek (HLB) gibt es einen Arbeitsplatz für sehbehinderte Studierende. Es können auch studentische Assistenzen zur Unterstützung angestellt werden. Für Veranstaltungen wird ein Leitfaden für die barrierefreie Planung und Gestaltung erarbeitet und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, Technische Universität Darmstadt (TUD): Projekt „Handicap“: als konstante Hauptanlaufstelle für Studenten oder Dozenten mit einer chronischen, psychischen oder temporären Beeinträchtigung zur effektiven Hilfe in kurzer Zeit durch konsequente Nutzung vorhandener Synergien und Netzwerke. Auf Wunsch erfolgt die Unterstützung auch anonym per E-Mail. In Konfliktfällen treten sie als Vermittler zwischen den Klienten, den Fachgebieten sowie Krankenkassen, Integrationsämter etc. auf. Allgemeines Ziel: Partizipation und Inklusion der Betroffenen in den Studien - bzw. Fachbereichsalltag JLU Gießen: Verstetigung einer ½ Beraterstelle (0,5) für behinderte und chronisch kranke Studierende an der JLU. Beratung von Studierenden und auch Studieninteressierten schon vor der Aufnahme eines Studiums. Informationsangebote für Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 73 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Lehrende. Infobroschüre für Studierende (https://www.unigies - sen.de/cms/studium/dateien/informa tionberatung/infostudmitbehin) Leitfaden für Dozentinnen und Dozenten (https://www.unigies - sen.de/cms/studium/dateien/informa tionberatung/dozentenleitfaden) Philipps-Universität Marburg: Die „Servicesstelle für behinderte Studierende “ (SBS) ist mit vier Mitarbeitern und mehreren studentischen Hilfskräften Anlaufstelle für alle behinderten und chronisch kranken Studierenden und Studieninteressierten. Zur Aufgabe der Servicestelle gehört neben der individuellen Unterstützung auch die Beratung der verschiedenen Einrichtungen der Universität in allen Fragen, die für das Studium von Menschen mit Behinderung von Bedeutung sind. Die Philipps -Universität Marburg ist mit 150 blinden und wesentlich sehbehinderten sowie ca. 40 auf den Rollstuhl angewiesenen und ca. 30 wesentlich mobilitätsbehinderten Studierenden bundesweit die Hochschule mit dem mit Abstand höchsten Anteil an schwerstbehinderten Studierenden. U.a. werden folgende Unterstützungsangebote durch die SBS bereit gestellt: Grundausstattung der Universität mit „konventionellen“ Hilfsmitteln für Sehgeschädigte 9 sehgeschädigtengerechte PC- Arbeitsplätze Einsatz von studentischen Hilfskräften als Studienhelfer für behinderte Studierende Sehgeschädigtengerechte Aufbereitung von Informations- und Studienunterlagen Mailingliste für sehgeschädigte Studierende 7.2.7 (neu) Förderung jugendlicher Strafgefangener mit Behinderungen in Hes- Entwicklung eines diagnostischen Instrumentariums zur Identifizierung von Gefangenen , die Anspruch auf Beispielhaft wurde in einer Kooperation der hessischen. Jugendanstalten mit dem BBW Nordhessen ein den Kriterien der Zugangssteue- 01.01.2011 bis 31.12.2014 HMdJ Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 74 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung sen besondere Leistungen nach §102 SGB III haben. Erarbeitung eines Verfahrens , das inhaftierten jungen Erwachsenen mit Behinderungen einen nahtlosen Übergang aus der Haft in ein Berufsbildungswerk (BBW) ermöglicht. Schaffung der Möglichkeit Teile der beruflichen Qualifizierung in der Haft zu realisieren und so die Phase der beruflichen Rehabilitation kürzer und damit kostengünstiger zu gestalten durch institutionsübergreifende Förderplanung. Schaffung eines Verfahrens , das auf andere Institutionen und Zielgruppen übertragen werden kann rung der Bundesagentur für Arbeit entsprechendes diagnostisches Instrumentarium entwickelt, mit dem die Gefangenen identifiziert werden können, die Anspruch auf besondere Leistungen nach §102 SGB III haben. ein Förderkonzept erarbeitet, mit dem für diese Klientel ein nahtloser Übergang aus der Haft in ein Berufsbildungswerk möglich wird. Wenn möglich und sinnvoll (in Abhängigkeit von Haftdauer, Alter und Entwicklungsstand der Inhaftierten) sollen bereits in der Haft Qualifizierungsmodule umgesetzt werden, die in der anschließenden Reha- Maßnahme anerkannt werden können . Entsprechende Module sollen entwickelt werden. Die Maßnahmen wurden in den Jugendanstalten Rockenberg und Wiesbaden und in der Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt/M III eingeführt. Aufgrund der im Jahr 2012 entwickelten Zugangsdiagnostik wurden folgende Zuteilungsempfehlungen in der Justizvollzugsanstalt Rockenberg ausgesprochen : 2012 n= 113 Vollausbildung (bedingt) möglich: 36 (31,9 %) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) (bedingt) möglich: 62 (54,9 %) Arbeitstherapeutische Maßnahme: 15 (13,2 %) Reha-Fälle von n= 113 identifiziert: 22 (19,5 %) 2013 n= 101 Vollausbildung (bedingt) möglich: 38 (37,6 %) BVB (bedingt) möglich: 55(54,5 %) Arbeitstherapeutische Maßnahme: 8 (7,9 %) Reha-Fälle von n= 101 identifiziert: 20 (19,8 %) 2014 n= 90 seit 2014 Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 75 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Vollausbildung (bedingt) möglich: 36 (40,0 %) BVB (bedingt) möglich: 39 (43,4 %) Arbeitstherapeutische Maßnahme: 15 (16,6 %) Reha-Fälle von n= 90 identifiziert: 18 (20,0 %) In der Justizvollzugsanstalt Rockenberg wurden während der Projektlaufzeit 15 Qualifizierungsbausteine entwickelt, die im Frühjahr 2014 durch die Handwerkskammer Wiesbaden oder die Industrie- und Handelskammer Kassel zertifiziert wurden Die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit -Agentur für Arbeit in Gießen und Wiesbaden-wird kontinuierlich fortgesetzt. 7.2.8 (neu) Erhöhung der Zahl der Ausbildungen und Umschulungen von Menschen mit Familienverantwortung oder mit gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit . Berufsausbildungen und Umschulungen in Teilzeit bekanntmachen und nachhaltig als eine reguläre Form im Ausbildungssystem etablieren Netzwerk „Taff in Hessen“ konstituiert Taff = Teilzeitausbildung finden und fördern Die Vereinbarung über die Ziele und Aufgaben werden über die Kommunalen Spitzenverbände (KSpV) den Kommunen zur Kenntnis gegeben. Dauerhaft HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 76 Kapitel 9 - Frauen mit Behinderungen Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 9.1 Stärkung der Beteiligungsrechte von Frauen mit Behinderung Vertretung behinderter Frauen in Gremien der Landesregierung Unterstützung und Förderung des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung. Fördersumme für Koordinationsbüro und Netzwerk, die zusammengelegt wurden, in 2015 auf 70.000 € erhöht (plus 15.000 €). Die Vertreterin des Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen vertritt die Anliegen des Landesbehindertenrats in der Lenkungsgruppe zur Umsetzung der UN-BRK Dauerhaft 2015 Dauerhaft HMSI 9.2 Stärkung der Selbstvertretungskompetenz Durchführung und Unterstützung von Empowermentkursen zur Selbstvertretung behinderter Menschen unter besonderer Berücksichtigung behinderter Mädchen und Frauen und des Peer counseling Schaffung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben von Frauen und Mädchen mit Behinderung Förderung der Gleichberechtigung sowohl gegenüber Männern mit Behinderung als auch gegenüber Frauen und Männern ohne Behinderung Förderung des Sonderprojekts 2013 „Selbstbehauptungskurs für gehörlose und schwerhörige Frauen“ des Hessischen Netzwerks behinderter Frauen JLU Gießen: Im Rahmen der Ringvorlesung der Frauenbeauftragten „Caring, Cooking, Cleaning – Gleichstellungs- und beschäftigungspolitische Perspektiven haushaltsnaher Dienstleistungen“ wurde im Sommersemester 2014 folgende Fortbildungsveranstaltung angeboten Goldener Herbst oder eisiger Winter ? – Probleme und Perspektiven des demographischen Wandels bei geistiger Behinderung Uni Kassel: Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) beim AStA vertritt die Interessen der behinderten Studierenden eigenständig und organisiert Aktivitäten zum Empowerment. Der Beauftragte für Behinderung und Studium kooperiert mit dem ABeR. Philipps-Universität Marburg: Das autonome Referat für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen des AStA der Philipps- Universität vertritt behinderte Studierende und arbeitet bei der Wahrnehmung ihrer Interessen eng mit der „Servicestelle für behinderte Studierende “ (SBS) zusammen. 2013 Sommersemester 2014 HMSI HMWK 9.3 Sensibilisierung für die Situation von Frauen Führen von geschlechtsspezifischen Statistiken zur geschlechtergerechten Aufgrund des Kabinettsbeschlusses „Maßnahmen zur verstärkten Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung“ vom Dauerhaft HMdIS HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 77 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung mit Behinderungen Auswertung sowie zur differenzierten Darstellung der Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderung in den Berichten des Landes Hessen Auswertung speziell von Daten der Frauen mit Behinderungen aus SAP HR Thematisierung der Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderung in den Berichten des Landes Hessen 11. Dezember 2001 werden geschlechtsspezifische Daten erhoben, die in einem gemeinsamen Erfahrungsund Tätigkeitsbereich des HMdIS und der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung jährlich vorgestellt werden. Dieser Kabinettsbeschluss wurde am 15. Dezember 2014 um die Erhebung weiterer geschlechtsspezifischer Daten ergänzt. Fallweise erfolgt die Datenerhebung nach dem Geschlecht differenziert, durch das Hessische Statistische Landesamt . Im Bereich des HMWEVL erfolgt die weitreichende Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung sowie frühzeitige und umfassende Beteiligung bei Planungs - und Entscheidungsprozessen, Sensibilisierung der behördlichen Entscheidungsträger für die Situation und Belange von Frauen mit Behinderungen laufend HMWEVL Uni Kassel: in den nächsten Jahren werden die Aktivitäten im Bereich „Diversity Management “ intensiviert. Beteiligung am Diversity Audit "Vielfalt gestalten" des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft . Im Rahmen des Diversity Audit wird die Kategorie Behinderung bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen in Überlagerung mit weiteren Diversitykategorien berücksichtigt werden . Es ist vorgesehen, ein Diversity Monitoring aufzubauen. Hochschule Rhein-Main (HSRM): Benennung von Behindertenbeauftragten an den Studienorten Wiesbaden und Rüsselsheim, um die Sensibilisierung für die Belange von behinderten oder chronisch kranken Hochschulangehörigen zu fördern, die Sensibilität der Thematik an der Hochschule RheinMain fortzuentwickeln und eine weitere strukturelle Optimierung der Studienbedingungen zu erreichen. Umfassende Beratungsangebote für Studierende mit Behinderung. Fortlaufend HMWK Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 78 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Alle hochschuleigenen und angemieteten Gebäude sind rollstuhlzugänglich und mit mindestens einem Behinderten -WC ausgestattet. Ausgewiesene Parkplätze für Behinderte stehen an den Studienorten zur Verfügung. 9.4 Verbesserung des Schutzes vor Gewalt Missbrauch und Ausbeutung Etablierung von Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragten in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Im Zuge der Novellierung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) soll die Bestellung /Wahl von Frauenbeauftragten in Einrichtungen ermöglicht werden. Ziel: Gewaltprävention in Einrichtungen . HMSI Aufklärungs- und Informationsmaterial für Menschen mit Behinderungen zu den Themen „Frau sein/Mann sein“, „Sexualität“, „Partnerschaft “, „Elternschaft“, „sexuelle Ausbeutung und Gewalt“, „Gewaltprävention “, auch in Leichter Sprache sowie in einer akustischen Version Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung des Merkblatts über Rechte von Verletzten u. Geschädigten im Strafverfahren (Opfermerkblatt) für Menschen mit Behinderung durch die Verantwortlichen für Opferschutz der hessischen Polizei. Internetangebot „Frauen mit Behinderung “ im Sozialnetz Hessen mit den genannten Themen Erstellung einer barrierearmen pdf- Datei (Beratungslandkarte), der alle Beratungsstellen zum Gewaltschutz in Hessen zu entnehmen sind und Veröffentlichung auf der HSM-Internetseite Das Thema „Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen“ wird in verschiedenen Seminaren der Polizeiakademie angesprochen, u. a. „Sexualdelikte “, „Gewalt in Ehe und Partnerschaft “. In diesem Kontext wird auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen Bezug genommen, einschließlich der Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“. Im Seminar „Gewalt in Ehe und Partnerschaft “ wird zudem auf das „Hilfetelefon in einfacher Sprache“ hingewiesen. Beim Polizeipräsidium Südhessen werden regelmäßig berufsübergreifende Fachveranstaltungen der Regionalen Geschäftsstelle Südhessen „Netzwerk gegen Gewalt“ durchgeführt. Diese Fachveranstaltungen finden in Kooperation mit den Arbeitskreisen „gegen sexuellen Missbrauch“ in den Landkreisen Bergstraße und Odenwald statt. Dauerhaft 2014/201 5 HMdIS HMSI Implementierung von jährlichen Fortbildun- Fortbildungsveranstaltung zur Zugänglichkeit von Beratungsstellen und HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 79 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung gen zu den Themen „Gewalt, Grenzüberschreitungen gegenüber Menschen mit Behinderungen“ Schutzeinrichtungen. In diesem Rahmen bieten pro familia Rüsselsheim und pro familia Wiesbaden vom HMSI geförderte Fachveranstaltungen an. 2014 und 2015 Verpflichtung der Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarung , zur Erarbeitung von Leitlinien zur Gewaltprävention sowie lnterventionsplänen bei Übergriffen bzw. Gewaltvorkommnissen Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit im weiteren Sinne der Unterstützungseinrichtungen und Konzeptentwicklung für Kompetenzerweiterung der Fachkräfte durch Fortbildung und Vernetzung mit Behinderteneinrichtungen – siehe hierzu oben, Ziff. 2.6 Erstellung einer „Muster- Handlungsempfehlung“ sowie einer „Muster-Dienstvereinbarung zur Verhinderung sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe“(Stand 29.07.2013) als Orientierungshilfe für die Praxis. Erarbeitung und Anwendung von Verbindlichen Mindestkriterien zur „sexuellen Gewaltprävention, Umgang mit Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen, sowie Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in Behinderteneinrichtungen “ (Stand 27.01.2014), die von den Zuwendungsempfängern als Auflage im Bereich der investiven Förderung von Behinderteneinrichtungen des HMSI zu erfüllen sind. Die Mindestkriterien wurden 2013 erarbeitet und 2014 um die Thematik „Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen“ erweitert. Sie werden im Bereich der investiven Förderung seit 2013 angewendet. Seit 2012 Dauerhaft verfügbar Dauerhaft HMSI Prüfung mit der Landesärztekammer , ob Aufnahme des Themas „Gewalt, unter Berücksichtigung der besonderen Gewaltproblematik gegenüber Menschen mit Behinderungen , Migrantinnen und Migranten“ in die Grundausbildung von Medizinerinnen und Medizinern, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weiteren relevanten Berufsgruppen im Bereich der Medizin übernommen Erarbeitung und Umsetzung eines „Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen“ auf Grundlage der Empfehlungen der AG IX des Landespräventionsrates . Umsetzung von Maßnahmen seitens der hessischen Polizei: Spezialisierte Polizeivollzugsbeamte in den Fachkommissariaten; Einbeziehung von Fachkräften (Kinderpsychologen , Zentraler Polizeipsychologischer Dienst) bei Vernehmungen; Einrichtung von speziellen Vernehmungszimmern /Video-Vernehmung Zur Fortentwicklung der Gewaltprävention bei sog. geistig behinderten und lernbehinderten Kindern, Jugendlichen Seit 2012 fortlaufend HMdIS Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 80 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung werden kann und Heranwachsenden ist im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südhessen durch das ressortübergreifende Netzwerk gegen Gewalt eine Arbeitsgemeinschaft („runder Tisch“) einberufen worden, unter Beteiligung von Polizei, Forensik, Staatsanwaltschaft , Gerichten, Behinderteneinrichtungen sowie des Landeswohlfahrtsverbandes . Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 81 Kapitel 11 – Gesundheit und Pflege Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 11.3 Sensibilisierung des medizinischen und therapeutischen Fachund Praxispersonals für die besondere Situation der Menschen mit Behinderungen in der medizinischen und therapeutischen Versorgung Kontaktaufnahme mit den Heilberufskammern (LÄKH, LZKH, Psychotherapeutenkammer ) hinsichtlich der Implementierung regelmäßiger Fortbildungen für medizinisches und therapeutisches Fachpersonal sowie für das Praxispersonal zum Thema „Menschen mit Behinderungen in der medizinischen Versorgung“ Anregung der Durchführung einer Veranstaltungsreihe zum Thema "Barrierefreie Arztpraxen“ bei der LÄKH Hessischer Gesundheitspakt 2.0 am 23.03.15 ratifiziert, sieht in Kapitel 6 vor, die Angebote der medizinischen, gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für Menschen mit Behinderung zu stärken und damit deren Teilhabe an den weiterzuentwickelnden Versorgungsstrukturen zu gewährleisten . Gründung einer Arbeitsgruppe mit allen maßgeblichen Pakt-Partnern, um die konkrete Umsetzung zu konzipieren. Vereinbarung eines Maßnahmenplans. Hierbei soll geprüft werden, ob und inwieweit die Implementierung eines Gütesiegels oder die Vergabe eines Preisgeldes geeignete Anreize darstellen , die Umsetzung zu beschleunigen Vereinbarung Maßnahme - plan bis zum Ende des Jahres 2015 HMSI Weiterverbreitung der „Handlungsorientierung für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte , Therapeutinnen, Therapeuten und Praxispersonal “ auch über Artikel in entsprechenden Fachpublikationen 2013 Publikation des Ärztlichen Praxishandbuchs GEWALT, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe , Hessisches Sozialministerium unter Beteiligung u.a. des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen; Kapitel „Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen – Hintergründe verstehen, Signale erkennen, gezielt handeln“ Periodische Maßnahmen zur Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgen in Fachkreisen landes- und bundesweit mit dem Ziel, dass sie in Aus- Weiterund Fortbildung der Gesundheitsberufe berücksichtigt wird. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Bekanntmachung über Buchbesprechungen in Fachzeitschriften für unterschiedliche Fachrichtungen gelegt. 2013/2014 11.4 Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung von Frauen mit Behinderung , insbesondere im gynäkologischen Bereich Aufnahme der spezifischen Gegebenheiten von Sexualität, Schwangerschaft und Geburt in Verbindung mit Behinderungen - inklusive der Kenntnisse über behinderungsbedingte alternative Behandlungsmethoden - in die Ausbildung von Zur Klärung der Versorgungslage wurde die KV Hessen, als Verantwortliche für die Sicherstellung, um eine Bedarfsaufstellung ggfls. unter der Beteiligung des Berufsverbands der Frauenärzte gebeten. HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 82 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Gynäkologinnen und Gynäkologen Prüfung mit der LÄKH zur Aufnahme in die ärztliche / fachärztliche Fort- und Weiterbildung , die Zuständigkeit ist dort rechtlich zugewiesen 11.5 Kontinuierliche Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Weiterentwicklung ambulanter Angebote für psychisch kranke Menschen vor Ort Weiterentwicklung und Ausbau der bereits vorhandenen gemeindepsychiatrischen Versorgungsstruktur für Menschen mit psychischen Erkrankungen Fachlich sind bei der Verbesserung der Versorgung Schwerpunkte zu setzen bei: Installation von aufsuchenden und nachgehenden Hilfen Installationen von SGB übergreifenden Hilfen Gleichzeitigkeit von Maßnahmen Sozialraumbezogene Budgetmodelle Im Januar 2015 richtete das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V einen Arbeitsausschuss „Psychische Gesundheit“ ein. Grundsätzliche Novellierung des „Hessischen Freiheitsentziehungsgesetzes (HFEG) durch ein „Psychisch-Kranken- Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Hessen. Enge Zusammenarbeit zwischen den für die Umsetzung der UN-BRK zuständigen und des PsychKHG zuständigen Referate in Hinsicht auf die Vereinbarkeit eines PsychKHG mit der UN- BRK. HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 83 Kapitel 12 – Kultur – Tourismus – Freizeit – Sport Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung 12.1 Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Behindertensport in Hessen Der Hessische Behinderten - und Rehabilitationsverband , der Hessische Gehörlosen- Sportverband sowie Special Olympics werden bei der Organisation und Durchführung des Behindertensports in Hessen finanziell unterstützt Förderungen des Hessischen Behinderten - und Rehabilitations- Sportverband, Hessischen Gehörlosen- Sportverbandes und Special Olympics Dauerhaft HMdIS Sowohl Großveranstaltungen (z. B. die Rollstuhlbasketball Europameisterschaft 2013 in Hessen) als auch die jährlich im Rahmen des Hessentages angebotenen Breitensportangebote für Behinderte werden mit Landesmitteln gefördert Förderung Rollstuhlbasketball- Europameisterschaft und Rollstuhlbasketball World-Supercup Förderung Behindertensportveranstaltungen im Rahmen des Hessentages Förderung der 1. Hessischen Landesspiele von Special Olympics Hessen Förderung diverser Behindertensportveranstaltungen Dauerhaft HMdIS Schaffung struktureller Voraussetzungen für Inklusion und Sport Die 37. und 38. Sportministerkonferenz (SMK) haben zum Thema „Inklusion und Sport“ Beschlüsse gefasst. Es wurde beschlossen, die bisherigen Aktivitäten im Bereich Inklusion zu intensivieren , die bisherigen Bemühungen , die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Sportstätten zu verstärken und die grundsätzliche Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Herstellung von barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zu berücksichtigen . Mit dem organisierten Sport sollen gemeinsam weitere Angebote entwickelt werden, um die Umsetzung der UN-BRK und die Erweiterung von Sportangeboten für Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Unter dem Vorsitz des Landes Hessen wurde eine Fachkonferenz zur Thematik „Inklusion in und mit dem Sport“ durchgeführt. Eine Umfrage hat die Situation in den anderen Ländern aufgezeigt . Im Anschluss daran wurden von der AG Inklusion der Sportreferentenkonferenz (SRK) unter dem Vorsitz Hessens Handlungsleitsätze „Inklusion im und durch Sport“ erarbeitet. September 2013/Nov ember 2014 Dauerhaft September 2014 September 2014- Oktober 2014 HMdIS Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 84 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Diese Handlungsleitsätze mit konkreten Umsetzungsvorschlägen wurden bei der 39. SMK von Hessen vorgestellt. Sie sollen nun in den Ländern umgesetzt werden. Tag der Menschen mit Behinderungen unter dem Motto "Inklusion leben. Sport gestalten". Einrichtung eines Referats “Sport für Menschen mit Behinderung, Inklusion “ beim HMdIS Gemeinsame Absichtserklärung zu „Inklusion im hessischen Sport“ des HMdIS mit den entsprechenden Sportverbänden (Landessportbund Hessen, Hessischen Behinderten- und Rehabilitations -Sportverband, Sportjugend Hessen, Special Olympics Hessen, Hessischen Gehörlosen-Sportverband) November 2015 Dauerhaft Juli 2015 August 2015 November 2015 12.3 Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Kunst- und Kulturangeboten Die Neubauten im Kulturbereich werden behindertengerecht gebaut Bei den Altbauten, die zum größten Teil unter Denkmalschutz stehen, werden die behindertengerechten Belange berücksichtigt, soweit es der Denkmalschutz zulässt Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu Kultureinrichtungen sowie die Förderung von barrierefreien Präsentationen von Sammlungen und Ausstellungen im Kulturbereich Im Bereich des HWMK wurden Bestimmungen bzw. Regelungen in neu zu fassende Rechtsvorschriften zur Sicherstellung der barrierefreien Nutzung aufgenommen, z.B. in der Nutzungsordnung für die Hessischen Staatsarchive (StAnz. 3/14, S. 49, § 7 Abs. 6) Besucher- und Informationszentren: Die Besucher- und Informationszentren der Grube Messel, am Herkules in Kassel und dem Museum am Glauberg wurden behindertengerecht in den letzten Jahren neugebaut. HMWK Landesmuseum Darmstadt: Bei der Sanierung wurde dem Ziel der Barrierefreiheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes Rechnung getragen . Die Besucher können sich über einen Orientierungsplan, der auch im Internet zur Verfügung steht, über die neuen Möglichkeiten informieren. Unter dem Motto „Gemälde fühlen“ ermöglicht das Museum als eines der ersten Museen in Deutschland blinden und seheingeschränkten Besuchern mit Hilfe Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 85 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung von tastbaren Reliefs den barrierefreien Besuch einer Dauerausstellung. Die Inhalte zweier Ausstellungsbereiche , die aufgrund der baulichen Situation nicht für körperlich beeinträchtige Personen zugänglich gemacht werden konnten, sind über Medienstationen erlebbar. Pilotprojekt mit dem CBF Darmstadt, Fachschule für Holz- und Elfenbeinbearbeitung , gesponsert von EVONIK Darmstadt zur Erstellung von speziellen Tastmodellen zweidimensionaler Kunstobjekte. Diese werden in die Dauerausstellung integriert. Zur Wiedereröffnung werden sechs Stück realisiert sein. Das Projekt wird weitergeführt . Landesmuseum Wiesbaden: Die Belange der Menschen mit Behinderungen wurden bei den Sanierungen berücksichtigt, soweit es der Denkmalschutz zulässt. Weitere Verbesserungen in Bezug auf den barrierefreien Eingang sind im Rahmen der anstehenden Neugestaltung des Museumsvorplatzes geplant. geplant 2016 UNESCO-Welterbestätte Kloster Lorsch: Das neue Besucherinformationsgebäude im Freilichtmuseum Lauresheim, UNESCO-Welterbestätte Kloster Lorsch, wurde barrierefrei errichtet so wie auch das Gelände der Welterbestätte , soweit es Topographie, Archäologie und Denkmalschutz zugelassen hat. Liegenschaften der Staatlichen Verwaltung der Schlösser und Gärten (VSG): Ein, auch auf die Belange von Menschen mit Behinderungen abgestimmtes , Besucherleitsystem für Liegenschaften der Staatlichen Verwaltung der Schlösser und Gärten (VSG) wird gerade vorbereitet und entwickelt. Realisierung ab 2016 Schloss Bad Homburg: Fest installiertes Tastmodell der gesamten Liegenschaft im Foyer, an dem Menschen mit Sehbehinderungen das Denkmal vermittelt werden Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 86 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung kann. Einbau eines Behindertenfahrstuhls. Beschaffung einer elektrisch betriebene Treppenrampe, zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen vom Schlosspark über das Vestibül des Schlosses in die Museumsräume im Obergeschoss Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Schlossbereich, zum Beispiel der Abbau von Schwellen zur Schlosskirche . In Planung: Das Kopfsteinpflaster im Außenbereich mit einer Rollator- Spur zu versehen. 2016 ff Hanau Wilhelmsbad: Einbau einer barrierefreien Toilette in den neu hergerichteten Sälen in Hanau Wilhelmsbad (Arkadenbau), die für verschiedenste Veranstaltungen vermietet werden. ehem. Kloster Seligenstadt: In der sanierten Remise im ehem. Kloster Seligenstadt wurde eine neue öffentliche , barrierefreie Toilette eingebaut . Der Zugang zum Museum in der Prälatur wurde für gehbehinderte Menschen durch den Abbau von Schwellen erleichtert . Planung 2016: Kopfsteinpflaster im Außenbereich mit einer Rollator-Spur zu versehen. Museumslandschaft Hessen Kassel: Alle Museumsgebäude, soweit der Denkmalschutz es zulässt, werden barrierefrei hergerichtet, so dass z. B. die Ausstellungen im Landesmuseum barrierefrei besichtigt werden können (spezielle barrierefreie Führungsangebote für Besucherinnen und Besucher mit Behinderung). Hochschule für Musik und Darstellende Kunst: Die Bedarfsplanung für die Umnutzung und Sanierung der Kunsthochschule Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 87 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung enthält den barrierefreien Ausbau. Hessische Staatstheater: Staatstheater Darmstadt, im Rahmen einer Bauunterhaltungsmaßnahme „Barrierefreies Staatstheater“ u.a. mit Behindertenloge, Verbesserung der Zugänglichkeit und Berücksichtigung der Belange seh- und hörbehinderter Theaterbesucher nachgerüstet. Beim Staatstheater Wiesbaden wird die Barrierefreiheit gemäß Mittelbereitstellung in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt. Das Gutachten zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit ist im Prüfungsverfahren. 12.5 Sicherstellung barrierefreier Angebote im Tourismus- und Freizeitbereich Barrierefreier Ausbau von Umweltbildungszentren Ausbau der Projekte zum barrierefreien Naturerleben (stärkere Berücksichtigung bei der Neuanlage von Walderlebnispfaden durch geeignete Standortwahl /Topographie und entsprechende Wegoberflächen und gegebenenfalls Leitsysteme) Barrierefreie Besucherlenkung in Naturerholungs - und Naturerlebnisräumen Planung unter Einbeziehung von Betroffenen aus den unterschiedlichen Verbänden der Menschen mit Behinderungen Jugendwaldheim Meißner: Eingangsbereich barrierefrei gestaltet. Zugang zu allen Seminarräumen mit Rollstuhl möglich. Integration von Menschen mit Einschränkungen bei allen waldpädagogischen Aktivitäten im Außenbereich möglich und bereits praktiziert. Dauerhaft HMUKLV Jugendwaldheim Hasselroth: Einrichtung eines behindertengerechten Sanitärraumes mit WC und bodenebener Dusche. Ein ebenerdiges Zimmer mit 2 barrierefrei zugänglichen Betten für Kinder und Jugendliche. 2009 fertiggestellt Seit 1983 Seit 2006 HMUKLV Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 88 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Zwei ebenerdige Einzelzimmer. Barrierefrei zugänglicher Speise- und Aufenthaltsraum. Anschaffung einer Rampe um Informationszentrum , wo Tiere in ihren Lebensräumen dargestellt sind, zugänglich zu machen. Barrierefreier Steg an Amphipienschutzteich , um Wasseruntersuchung für Menschen mit Behinderung möglich zu machen. (Finanzierung durch Fraport). Barrierefreier Lehrpfad zum Thema „Wald“ Seit 1974 Geplant für Anfang 2014 2010 fertiggestellt Periodisch (kein Winterdienst ) Jugendwaldheim Weilburg: Bereitstellen und unterhalten barrierefreier Zugänge zu den entsprechenden Einrichtungen des Jugendwaldheimes Weilburg (Lehrräume, Toiletten) sowie für ausgewählte Aufgabenstellungen im Wald (Waldstationen) Besondere waldpädagogische Angebote an örtlich vorhandene Einrichtungen und örtliche Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen durch das JWH Weilburg Einrichtung eines dauerhaften „Nachmittags - Angebotes“ an der Windhofschule in Weilburg (Kinder mit Lernbehinderungen ) Dauerhaft ab 2011 Dauerhaft , seit Februar 2012 HMUKLV Naturschutzinformationszentrum Hofgut Guntershausen: Barrierefreie Ausstellung für Rollstuhlfahrer auf mehreren Ebenen; Audio- und Videoanimationen an den Exponaten Barrierefreiheit des Gebäudes: Es entstehen behindertengerechte Toiletten, die Durchgängigkeit des Gebäudes für Rollstuhlfahrer ist gewährleistet (Aufzug, Türbreiten, Absätze usw.) HMUKLV Nationalpark Kellerwald-Edersee: Hinsichtlich Barrierefreiheit für Roll- HMUKLV Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 89 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung stuhlfahrer sind nachfolgende Informationshäuser zugänglich gemacht: Nationalpark-Zentrum Wildnis-Schule/ Buchenhaus WildtierPark teilweise Nationalparkverwaltung Der Wanderweg von der Himmelsbreite bis zum Aussichtspunkt „Am Hagenstein “ ist barrierefrei, ebenso die Wildbeobachtungskanzel "Im Rosengrund" zwischen Frankenau und Altenlotheim. Holz + Technikmuseum in Wettenberg: Ausstellung ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei . Möglichkeit, die Ausstellung per Audioguide zu erleben. HMUKLV Barrierefrei für Rollstuhlfahrer: Jagdhistorischer Lehrpfad (Forstamt Darmstadt) Hartig-Walderlebnispfad im Hessenpark (Forstamt Weilrod) Habichtswald/Kassel (Forstamt Wolfhagen ) mit Sportgeräten vom Herkules zu Elfbuchen Forstamt Hess. Lichtenau – Hoher Meißner Barrierefreier Wanderweg auf dem Plateau („Rebbes“) HMUKLV Naturpark Taunus: Das Gebäude des Taunusinformationszentrums wurde behindertengerecht gestaltet z.B. durch Aufzug, Toiletten, Flurbreiten etc. Der Wanderweg an den Eschbacher Klippen ist mit dem Rollstuhl befahrbar. seit 2011 seit 2005 HMUKLV Geonaturpark Odenwald: Der Geo-Naturpark besitzt keine eigenen Naturparkzentren. Von den kooperierenden Zentren in Hessen sind 5 barrierefrei ausgebaut Grube Messel, Bioversum Kranichstein, Felsenmeer-Infozentrum, Schatzinsel Kühkopf, Naturschutzzentrum Bergstraße Dauerhaft seit 2008, seit 2008, seit 2007 seit 2014 seit 2004 HMUKLV Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 90 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Einrichtung von 2 barrierefreien Wegen unter Mitarbeit von Vertretern der Behindertenverbände Schulungs- und Sensibilisierungsseminar „Fortbildung der Geopark-Ranger zum barrierefreien Tourismus“ durch die Natko 2012. Einmalig (bei einer erneuten Rangerausbildung ist die Schulung neuer Mitarbeiter geplant) Erarbeiten von Ausflugstipps für mobilitäts - u. kognitiv eingeschränkten Menschen (Homepage) „Ausflugstipps“ auf der Geo-Naturpark- Homepage (http://www.geonaturpark .de) unter der Rubrik „Barrierefrei “ (z.Zt. 11 Ausflugsziele) abrufbar. Dauerhaft Wald- Michelbach und Mühltal seit 2012 Seit 2012 kontinuierliche Erweiterung Naturpark Habichtswald: Barrierefreies Naturparkzentrum seit dessen Einrichtung in 2009. (http://www.naturpark-habichtswald.de) Anschaffung eines Geländerollstuhles inkl. Verleihsystem und Ausweisung von 3 geeigneten Strecken unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades Umgestaltung / Ergänzung des vorhandenen Blindenpfades in Kooperation mit einem blinden Mitbürger Engagement eines Gebärdensprachdolmetschers für Naturparkführungen Kooperation mit der AG nordhessischer kommunaler Behindertenbeauftragter (jährliche Mitgestaltung eines „Marktes der Möglichkeiten“) Erstes Wochenende im Juli Dauerhaft Seit 2010 Dauerhaft Bedarfsfall Seit 2014 HMUKLV Naturpark Hoher Vogelsberg: Naturpark-Infozentrum. Der Zugang zur Touristinfo und der damit verbundenen Naturparkausstellung ist durchgehend ebenerdig und für Rollstuhlfahrer nutzbar . In der Ausstellung sind Elemente wie Riechstation, Tierstimmen und ein Geophon die die Naturerfahrung auch für Menschen mit Sehbehinderung teilweise ermöglichen. Die Naturparkführer bieten auf Wunsch auch Wandertouren an, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Ein- Dauerhaft HMUKLV Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 91 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung schränkungen eingehen. Behindertentoiletten vor Ort. Naturpark Meissner-Kaufunger Wald: Regelmäßige Unterhaltung des seit mehreren Jahren bestehenden Weges. Barrierefreier Rundwanderweg Hoher Meißner „Rebbes“, Länge:3,8 km, mit vielen Ruhebänken und nur geringer Steigung. Behindertengrechte Toiletten am Startpunkt Berggasthof Hoher Meißner. Sehr gut ausgeschildert. Auf Wunsch Begleitung/Führung durch Naturparkführer möglich. Dauerhaft Seit 2005 HMUKLV Naturpark Hessische Rhön: Nutzung durch Rollstuhlfahrer möglich: UNESCO-Infozentrum Wasserkuppe Groenhoff-Haus Bohlenweg mit Infopfad im NSG Rotes Moor NABU-Infohaus am Roten Moor Dauerhaft Dauerhaft Seit 2015 HMUKLV 12.6 Verankerung der Barrierefreiheit in den touristischen Konzepten für Hessen Umsetzung der Zielvereinbarung der DEHOGA mit Behindertenverbänden („Barrierefreie Hotels- und Gaststätten“) Aufbau einer zentralen Datenbank über barrierefreie Tourismusangebote in Hessen Angaben zur Barrierefreiheit in Informationsmaterialien nach Behinderungen spezifizieren Konsequente Anwendung der Signets der Nationalen Koordinationsstelle „Tourismus für Alle (NatKo)“ in touristischen Informationsmaterialen Die geplante Fortschreibung des tourismuspolitischen Handlungsrahmens in Hessen wird Barrierefreiheit behandeln . Noch in 2015 soll die Fertigstellung und Veröffentlichung erfolgen. Deutschlandweit einheitliche Kriterien und Kennzeichnungen wurden im von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Projekt „Tourismus für Alle“ erarbeitet. Die Kennzeichnung touristischer Angebote auf dieser Grundlage soll ab 2014 beginnen . In Vorbereitung ist eine Datenbank , die den Zugriff auf die entsprechend klassifizierten Angebote ermöglichen soll. Datenbank „Reisen für alle“ (http://www.reisen-fuer-alle.de) Modellregion Waldeck-Frankenberg Der Landkreis Waldeck-Frankenberg widmet sich dem Abbau von Barrieren im Gastronomie und Tourismusbereich. Neben der Erschließung touristischer Angebote soll ein Serviceportal für Besucherinnen und Besucher des 2015 2014- 2016 HMWEVL HMSI Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016 Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015) 92 Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/ Zeitplan Federführung Landkreises aufgebaut und eine Bestandaufnahme zur Barrierefreiheit im Landkreis durchgeführt werden. 12.8 Förderung der sportlichen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen Bereitstellung von inklusiven Angeboten vor Ort Im Zuge der Gewährung von Landeszuwendungen für Sportanlagen werden barrierefreie Zugänge und Behinderteneinrichtungen (z.B. Toiletten) gefördert Förderung Sportstättenbau Im Rahmen der Zuschussgewährung für den Bau von Sportanlagen wird die Barrierefreiheit geprüft und bei Neubauten zwingend vorgegeben. Dauerhaft HMdIS 12.9 Gleichstellung von Behindertensportlerinnen und -sportlern Bei allen Ehrungen sind Behindertensportlerinnen und -sportler gleichberechtigt einbezogen 1/3 der Sportplaketten wird an Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung verliehen. Verleihung Dr. Horst Schmidt- Jugendsport-Stipendium Dauerhaft HMdIS 12.10 Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und Gesellschaft Förderung der Entwicklung der Vereine zu aktiven Mitgestaltern im inklusiven Gemeinwesen : Auflage zur Öffnung der Angebote für Menschen mit Behinderungen und Auflage zur barrierefreien Gestaltung der Angebote Für den Bereich der Sportvereine werden im Rahmen einer Fachtagung Handlungsempfehlungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung erarbeitet. Landesamt für Denkmalpflege: Angebote vorhanden: Museumsführer in Blindenschrift, Führungen für Sehund Gehbehinderte. Kostenloser Versand des Blindenführers an alle einschlägigen Institutionen. HMdIS HMWK 3535_Anlagen.pdf Anlage_1 Anlage_2