Kleine Anfrage
der Abg. Dr. Sommer, Siebel, Alex und Roth (SPD) vom 23.06.2016
betreffend Berücksichtigung der Barrierefreiheit in Landesbehörden
und
Antwort
des Ministers für Soziales und Integration
Vorbemerkung der Fragesteller:
Bei der Barrierefreiheit in den Bereichen Wohnen oder öffentliche Anlagen, im Verkehrsraum, bei privaten
Gütern und Dienstleistungen ist es wichtig, dass das Land Vorbild ist und in den Landesbehörden allen Bürgerinnen
und Bürgern Zugang und Teilhabe ermöglicht. In der Fragestunde der 72. Plenarsitzung hat Staatsminister
Grüttner Broschüren etc. in leichter Sprache genannt, die Frage nach baulichen Änderungen von
Landesbehörden leider unbeantwortet gelassen.
Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration:
Es ist der Hessischen Landesregierung ein besonderes Anliegen, allen Menschen gleiche Teilhabe
- und Zugangsmöglichkeiten zu ermöglichen. Wie bereits in meiner Antwort auf die Frage
522 in der 72. Plenarsitzung ausgeführt, sind die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung
hinsichtlich der Umsetzung der Barrierefreiheit in der Fortschreibung des Hessischen Aktionsplans
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgeführt. Diese erste Fortschreibung
wurde am 01.02.2016 veröffentlicht. In Kapitel 4 finden sich die Maßnahmen hinsichtlich
baulicher Barrierefreiheit. Wie dort entnommen werden kann, wurden in den letzten Jahren in
Hessen schon sehr viele Dienstgebäude barrierefrei umgestaltet. Weitere Umbaumaßnahmen befinden
sich im Prozess.
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit
dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister des Innern und für Sport, dem Minister der Finanzen
, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst,
dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowie der Ministerin für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt:
Frage 1. Welche Landesbehörden sind derzeit barrierefrei und somit für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich
?
Frage 2. Bei welchen Landesbehörden ist derzeit kein barrierefreier Zugang vorhanden?
Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet:
In einer umfangreichen Erhebung hat das Land Hessen die Barrierefreiheit der Landesbehörden
überprüft. Die beigefügte Liste enthält eine Übersicht von Landesbehörden ohne Gewähr der
Vollständigkeit. Nicht darin enthalten sind Sonderliegenschaften, wie z.B. Landtag, Museen,
Justizvollzugsanstalten, Liegenschaften des Landesbetriebes Forst, da eine Erhebung dieser
Daten mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden und damit unverhältnismäßig wäre
. Von den in der Liste 634 aufgeführten Behörden sind derzeit bereits 420 barrierefrei (siehe
Anlage 1). Dies entspricht ca. 67 %. Aus Sicht der Hessischen Landesregierung ist dies bereits
ein sehr gutes Ergebnis, das dazu anspornt, die bisher noch nicht barrierefrei umgebauten
Dienststellen im Rahmen der zukünftigen Planung sukzessive umzugestalten, mit dem Ziel, die
weitestgehende Barrierefreiheit aller Landesbehörden zu erreichen. Der Fokus der barrierefreien
Umgestaltung liegt auf den öffentlich zugänglichen Bereichen, aber auch auf der barrierefreien
Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Eingegangen am 29. November 2016 · Bearbeitet am 7. Dezember 2016 · Ausgegeben am 12. Dezember 2016
Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
Drucksache 19/3535
29. 11. 2016
19. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535
Frage 3. Welche Maßnahmen fanden, finden oder werden wann stattfinden, um die noch vorhandenen Barrieren
abzubauen?
Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die dazu
ergangene Aktualisierung zum Umsetzungsstand 2012 bis 2015 enthalten umfangreiche Maßnahmen
zur Herstellung von Barrierefreiheit in verschiedensten Bereichen. Die Maßnahmen reichen
von Barrierefreiheit beim Bau, der barrierefreien Kommunikation und Information, der
barrierefreien Mobilität, dem barrierefreien Studium, dem barrierefreien Wohnen und der Bewusstseinsbildung
zur Barrierefreiheit in den verschiedensten Aufgabenfeldern. Das Kabinett
hat der beigefügten Aktualisierung (siehe Anlage 2) des Umsetzungsstands für den Berichtszeitraum
2012 bis 2015 am 01.02.2016 zugestimmt. Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention
sind die Belange der Barrierefreiheit ein fester Bestandteil des Aufgabenbereichs
der ehemaligen Landesbetriebe Hessisches Immobilienmanagement (HI) und Hessisches
Baumanagement (hbm) gewesen sowie seit Beginn des Jahres des Landesbetriebs Bau und Immobilien
Hessen (LBIH). Seit 2013 erhält der LBIH (vormals HI) für die Umsetzung von Maßnahmen
zur Barrierefreiheit einen Investitionszuschuss in Höhe von 500.000 € jährlich. Bei der
Umsetzung richtete sich der Fokus bei der Planung und Durchführung auf die barrierefreie Erreichbarkeit
des Haupteinganges, die barrierefreie Erschließung und Zugänglichkeit der öffentlichen
Bereiche des Erdgeschosses sowie die Herrichtung einer behindertengerechten Toilettenanlage
. In den vergangenen Jahren erfolgte dies zunächst vorrangig in den Liegenschaften der
Justiz (Gerichte). Bei den Finanzämtern wurden die entsprechenden Maßnahmen in aller Regel
bereits mit der Herrichtung und den Einbauten der Finanzservice-Stellen berücksichtigt.
Unabhängig von der oben geschilderten Reihenfolge wurden und werden Maßnahmen, die dazu
dienen, schwerbehinderten Beschäftigten durch bauliche Anpassungen eine Teilhabe am Arbeitsleben
zu ermöglichen, in der Regel durch die einzelnen Behörden als Arbeitgeber initiiert und
von HI/hbm bzw. nunmehr LBIH baulich umgesetzt. Mit dem Einführungserlass des HMWVL
vom 18.06.2012 wurde die DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude bauaufsichtlich als
Technische Baubestimmung (TB) eingeführt. Sie ist die Planungsgrundlage für das barrierefreie
Bauen und führt sogenannte Schutzziele auf, die zu barrierefreien Nutzung erfüllt sein müssen.
Sie regelt vor allem allgemeine Aspekte der Erschließung des Gebäudes und der Gebäudestruktur
(wie Türanforderungen, Bewegungsflächen im Erschließungsbereich und in den Räumen
oder Zugängen) und macht Vorgaben für die Beschaffenheit und zur Platzierung von Ausstattungselementen
(wie Bedienelemente, Service-Schalter oder Sanitärobjekte).
Frage 4. Wo kann aus welchen Gründen ein barrierefreier Zugang nicht geschaffen werden?
Nach derzeitiger Erhebung stellt sich nur in wenigen Liegenschaften, bedingt durch bauliche
Gegebenheiten, die Schaffung eines barrierefreien Zugangs als technisch äußerst schwierig und
aufwendig bis zum Teil nicht durchführbar dar.
Vereinzelt gibt es Bereiche der Webdarstellung, die aus technischen Gründen derzeit lediglich
barrierearm, aber nicht komplett barrierefrei erstellt werden können. In den wenigen Bereichen,
in denen Informationstechnologien, die bereits langjährig im Gebrauch sind, Barrierefreiheit aus
technischen Gründen nicht gegeben ist, wird bei der Einführung neuer Informationstechnologien
Barrierefreiheit im Ausschreibungsverfahren als zwingende Voraussetzung gefordert.
Frage 5. Welche weiteren barrierefreien Teilhabe- und Zugangsmöglichkeiten stellen die Landesbehörden
zur Verfügung (Broschüren, Materialien etc. in leichter Sprache, in Blindenschrift etc., bitte einzeln
auflisten)?
Frage 6. In welchen Bereichen fehlen Teilhabe- und Zugangsmöglichkeiten in leichter Sprache bzw. Blindenschrift
etc. und wann sollen diese zur Verfügung gestellt werden?
Die Fragen 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet:
Die Einschränkungen der betroffenen Menschen sind vielfältig und so müssen auch die Angebote
für sie unterschiedlich sein. Deshalb gibt es keinen allgemeingültigen Maßnahmenkatalog, der
aufgestellt und abgearbeitet werden könnte. Die Dienststellen richten sich bei ihren Konzeptionen
deshalb nach ihrem Profil und der Nachfrage von Betroffenen und deren Verbänden und Interessengruppen
. Die Landesregierung stellt umfangreiche barrierefreie Teilhabe- und Zugangsmöglichkeiten
in den verschiedensten Bereichen zur Verfügung und arbeitet daran, weitere
Angebote zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind dabei die Bereiche Information und
Kommunikation, Kultur und Freizeit, Arbeit und Beschäftigung sowie Mobilität zu nennen.
Eine vollständige Auflistung der vielfältigen Aktivitäten der Landesregierung würde den Rahmen
sprengen, sodass hier lediglich exemplarisch einzelne Beispiele hervorgehoben werden:
- Bei der Realisierung des in 2013 neu gestalteten Informationsportals www.hessen.de und
den Ministeriumsseiten wurde auf die Barrierefreiheit großen Wert gelegt. Bei der Programmierung
wurden die Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informations-
Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535 3
technik-Verordnung - BITV 2.0) bzw. der neuen Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (Hessische
Verordnung über barrierefreie Informationstechnik - HVBIT) umgesetzt. Dies gilt auch für
die Themenauftritte der Landesregierung (z.B. www.brk.hessen.de, www.tierschutz.
hessen.de, www.verbraucherfenster.hessen.de). Zusätzlich verfügen das Informationsportal
und die Internetauftritte der Ministerien über professionelle Videos in Deutscher Gebärdensprache
sowie Texte in leichter Sprache zur Erklärung von Inhalten und Funktionen jedes
Auftritts und einer Umschaltmöglichkeit auf Schwarz-Weiß-Ansicht.
- Das Land Hessen hat es sich zum Ziel gesetzt, jeder/m Bürgerin/Bürger einen möglichst
barrierefreien Zugang zu Informationsmöglichkeiten zu verschaffen. Bereits jetzt gibt es
schon eine umfangreiche Anzahl an Materialien und Broschüren in leichter bzw. einfacher
Sprache oder in Gebärdensprache. Die barrierefrei verfügbaren Broschüren können jeweils
auf den Internetseiten der Ministerien abgerufen werden. Bei Ausschreibungen für die Erstellung
neuer Materialien (Internetseiten, Broschüren) muss das Kriterium der Barrierefreiheit
berücksichtigt werden. Ältere Publikationen werden, abhängig von personellen und finanziellen
Ressourcen, nachgearbeitet und sukzessive als barrierefreie Dateien zur Verfügung
gestellt.
- Zur barrierefreien Teilhabe an Kultur- und Freizeitangeboten werden Museen und Theater
schrittweise mit entsprechenden Angeboten für Menschen mit Behinderungen ausgestattet,
z.B. "Audioguide"-Führung für Blinde und sehbehinderte Besucherinnen und Besucher, Visio
-Guide in Gebärdensprache für taube und gehörgeschädigte Besucherinnen und Besucher,
Medienstationen mit Informationen in Gebärdensprache, Schwerhörigenfunkanlage für gehörgeschädigte
und schwerhörige Besucherinnen und Besucher, Tastmodelle für blinde und
sehbehinderte Besucherinnen und Besucher, Veranstaltungsangebote für Demenzkranke,
über das Handy abrufbarer kostenloser Audioguide, Hörangebote in einer Smartphone-App,
taktile Führungen und spezielle Angebote für Besucherinnen und Besucher mit eingeschränkter
Mobilität, Erläuterungen und Führer in Brailleschrift, Führungen für Menschen mit Sehschwäche
, Führungen in leichter Sprache, induktive Höranlagen für Menschen mit Hörgerät,
mobile Hörschleifen, Hands-On-Objekte, Tastmodelle und mediale Hilfen für blinde und
sehbehinderte Menschen, um auch dieser Zielgruppe die verschiedenen Materialgattungen
der Ausstellungsobjekte erfahrbar zu machen, Faltblatt zur Orientierungshilfe für Rollstuhlfahrer
und Informationen zur Zugänglichkeit im Haus, rollstuhlgerechte Medienstationen für
nicht zugängliche Bereiche, über die die jeweiligen Inhalte erschlossen werden können.
- Der Landesregierung ist das Thema "Leichte Sprache" ein großes Anliegen. Sie arbeitet daran
, sukzessive Informationen in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Hessische
Landesregierung hat dabei den Weg der realistischen Bebilderung gewählt und erarbeitet
derzeit einen Bilderpool, der dann allen in der Landesregierung sowie den Kommunen in
Hessen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Verfügung stehen wird, um entsprechende
Broschüren zu erstellen. Beispielhaft sei dabei genannt die "Wahlbroschüre Hessen
" anlässlich der Bundestags- und Landtagswahl am 22. September 2013, die von der Beauftragten
der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen unter Mitarbeit
des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration mit fachlicher Unterstützung des
Landeswahlleiters für Hessen in leichter Sprache herausgegeben wurde.
- Zur Teilhabe von blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten in Hessen am politischen
Leben wird der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. durch den Landeswahlleiter
für Hessen bei der Herstellung von Stimmzettelschablonen und einer Informations-CD
unterstützt mit welcher blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten eine autonome Stimmabgabe
bei staatlichen Wahlen ermöglicht werden soll.
- Angebot spezifischer Informations- und Präventionsangebote für unterschiedlichste Zielgruppen
. Das Landesamt für Verfassungsschutz befindet sich zurzeit in der Planung einer
Präventionskooperation mit dem Landesverband der Gehörlosen Hessen e.V., um zielgruppengerechte
Präventionsangebote für Gehörlose zu schaffen. Diese Kooperation wird voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2017 mit einer Auftaktveranstaltung zum Thema "Salafismus
und Rechtsextremismus für Multiplikatoren des Landesverbands" starten. Ferner werden
im Rahmen der Kooperation mit dem Landesverband der Gehörlosen Hessen e.V. künftig
die wesentlichen Fachinformationen des LfV Hessen in Gebärdensprache aufbereitet und
der Zielgruppe u.a. online zugänglich gemacht.
- Blinde Menschen nutzen überwiegend die modernen Technikangebote, um sich schriftliche
Texte zu erschließen. Dazu ist es erforderlich, diese in einer screenreaderfähigen Version
zur Verfügung zu stellen. Broschüren werden deshalb in barrierefreier Version im Internet
durch die verschiedenen Ministerien zur Verfügung gestellt. Zu berücksichtigen ist, dass
nicht alle blinden Menschen der Brailleschrift mächtig sind und entsprechende screenreaderlesbare
Formate bevorzugen.
4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535
- Im Rahmen der Personalauswahlverfahren (Assessment-Center) werden im Hessischen Ministerium
des Innern und für Sport (HMdIS) die Belange behinderter Menschen - z.B. durch
Bereitstellung von Gebärdendolmetschern, Räumlichkeiten etc. - berücksichtigt.
- Es gibt ein Braille-Archiv auf dem Hessischen Bildungsserver. Hier arbeiten Medienzentren
aus ganz Deutschland zusammen, um sich auf der Basis einer gemeinsamen Datenbank
wechselseitig darüber zu informieren, welche Texte, Grafiken etc. für sehgeschädigte Menschen
bereits aufbereitet wurden bzw. welche Aufbereitungsprozesse geplant sind. Das
Braille-Archiv ist über folgenden Link zu erreichen: http://braille.bildung.hessen.de/.
- Um sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen,
wird durch die Hessische Landesregierung die Herstellung und Beschaffung der benötigten
Lernmittel finanziell unterstützt. So werden z.B. Schülerinnen und Schülern mit einer Sehbehinderung
DIN A 3-Farbkopien zur Verfügung gestellt, die eine Teilnahme am Unterricht
auch ohne technische Hilfsmittel ermöglichen. Ebenso werden Unterrichtswerke für blinde
und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler nach dem E-Buch-Standard in
Braille-Schrift übertragen und bereitgestellt. Zusätzlich stellt die Hessische Landesregierung
der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) Mittel für die Beschaffung von Lernmitteln
in Blindenschrift, Schwarzschrift oder digitaler Ausführung zur Verfügung. Im Jahr 2016
werden durch die Hessische Landesregierung insgesamt 29.000 € für die dargestellten Zwecke
aufgewendet. Diese Mittel sind eine zentrale Grundlage für eine erfolgreiche Versorgung
blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtswerken.
Frage 7. Welche weiteren Maßnahmen und Anstrengungen hat das Land bisher zum barrierefreien Zugang
von öffentlichen Anlagen, zur barrierefreien Umgestaltung öffentlicher Schriftstücken der
Landesbehörden bzw. der Informationstechnologien unternommen?
Frage 8. Wie will die Landesregierung die Initiativen im Bereich der Umsetzung der Barrierefreiheit und
damit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Landesbehörden intensivieren, um
als Beispiel voran zu gehen?
Die Fragen 7 und 8 werden wie folgt gemeinsam beantwortet:
Insgesamt wird seitens der Hessischen Landesregierung der Umsetzung der Barrierefreiheit ein
hoher Stellenwert eingeräumt. Dies kommt nicht nur durch den in 2012 durch das Kabinett verabschiedeten
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck,
sondern auch durch die umfangreichen Maßnahmen und Aktivitäten in den verschiedensten Bereichen
der Landesregierung. Für die IT-Technologie legt die HVBIT technische Standards fest
nach Maßgabe der ausführlichen Regelungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
(BITV 2.0) des Bundes. Dabei hat Hessen im Einvernehmen mit den anderen Bundesländern auf
die Normierung eigener technischer Vorschriften verzichtet, damit die betroffenen Menschen
mit Behinderungen bundesweit einheitliche Bedingungen vorfinden können. Auch an dieser Stelle
würde eine Auflistung aller Maßnahmen den Rahmen sprengen, sodass exemplarisch einzelne
Maßnahmenfelder benannt werden:
- Barrierefreiheit in der IT-Landschaft der Landesverwaltung: Zurzeit werden in Hessen viele
e-Anwendungen genutzt bzw. vorbereitet (u.a. SAP, DMS HeDok, ePersonalakte, eGesetz,
eFortbildung, eLearning, eReisekosten, eRecruiting). Die IT-Landschaft wird ständig weiter
ausgebaut. In unserer heutigen Arbeitswelt ist ein Arbeiten ohne IT-Umgebung nicht mehr
möglich, zudem gibt es den Trend "papierlos" zu arbeiten. Dabei muss es das Ziel sein, dass
sowohl das Internet als auch das Intranet barrierefrei gestaltet sind, damit zum einen die
Bürgerinnen und Bürger und zum anderen die Beschäftigten die Angebote nutzen können.
Bei der Planung und Umstellung unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit hat sich die
Landesregierung ein planvolles Vorgehen zu Eigen gemacht. Ziel muss es sein, auch in Zukunft
die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Einschränkungen (Behinderungen) zu erhalten
bzw. sie auszubauen, wie sich dies die Landesregierung zum Ziel gesetzt hat. Die
Verpflichtung zur Einrichtung von barrierefreien Internetseiten ist an verschiedenen Stellen
geregelt: im Hessischen Behinderten Gleichstellungsgesetz und in der Verordnung über barrierefreie
Kommunikation (HVBIT).
Im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums ist die Informationstechnikstelle
der hessischen Justiz (IT-Stelle, ITS) als Landesoberbehörde errichtet, die für die Informationsund
Kommunikationstechnik der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs, insbesondere
für die Entwicklung, Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Fachverfahren
einschließlich des elektronischen Rechtsverkehrs, die Anwenderbetreuung sowie für die Ausstattung
der Dienststellen mit Geräten und Software zuständig ist. Der IT-Stelle ist auch die Beachtung
der Barrierefreiheit der Informationstechnologie übertragen.
- Neben der besonderen Bedeutung, die der barrierefreien Programmierung der Software für
den elektronischen Rechtsverkehr im Länderverbund mit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
, Saarland, Sachsen-Anhalt und Bremen (e2-Verbund) zukommt, werden durch die IT-
Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535 5
Stelle weitere Maßnahmen vorangetrieben, die die Zugänglichkeit verbessern sollen. So
werden derzeit die Fachanwendungsentwickler für Eureka-Programme der ITS im Thema
Barrierefreiheit geschult.
- Eine Studentin der Fachhochschule Frankfurt am Main im Studiengang "Barrierefreie Systeme
" wird seitens der IT-Stelle der hessischen Justiz bei ihrer Masterarbeit unterstützt.
Zielsetzung ist, Barrieren in bestehenden Anwendungen aufzuzeigen und neue Anwendungen
von Anfang an barrierefrei zu entwickeln. Das Thema der Masterarbeit "Erarbeitung eines
adaptiven Modells zum Testen von Anwendungen im hessischen E-Justice Umfeld auf Barrierefreiheit
" soll neue Erkenntnisse erbringen, die unmittelbar der praktischen Arbeit zu
Gute kommen könnten.
- Bei der Erstellung von Formularen, die die Bürger aus dem Justizportal des Bundes und der
Länder (http://www.justiz.de) unter dem Navigationspunkt "Formulare" aufrufen und herunterladen
können, wird die barrierefreie Verfügbarkeit der Formulare angestrebt und
schrittweise umgesetzt.
- Weiterer barrierefreier Ausbau der Umweltbildungszentren und der Zugänglichkeit von Naturparks
: Zum Beispiel wurde im Nationalpark Kellerwald-Edersee im April 2016 ein barrierefreies
3D-Modell eingeweiht, das Blinden und Menschen mit einer Sehbehinderung Informationen
zum UNESCO Weltnaturerbe gibt.
- Mit dem von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrswesen herausgegebenen Leitfaden "Unbehinderte
Mobilität" wurde eine Hilfe zum Thema Barrierefreiheit bei der Planung von Wegen
und Straßen zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden geht von den unterschiedlichen Anforderungen
an Barrierefreiheit aus und zeigt für über 20 typische Straßenraumsituationen
Möglichkeiten zu deren Ausgestaltung.
- Der barrierefreie Zugang von öffentlichen Anlagen ist bei allen Umgestaltungs- oder Neubauten
von touristischen Infrastrukturprojekten Gegenstand der Projektdiskussion und nach
Möglichkeit der Umsetzung.
- Für Menschen mit einer Behinderung sind detaillierte und verlässliche Informationen über
die Nutz- und Erreichbarkeit touristischer Angebote eine wesentliche Grundlage für ihre
Reiseentscheidung. Mit dem bundesweiten Projekt "Reisen für Alle" wird ein Kennzeichnungssystem
auch in Hessen eingeführt. Hierdurch werden erstmals alle notwendigen Informationen
für ein sicheres barrierefreies Reisen durch ausgebildete Erheber erfasst und mit
klaren Qualitätskriterien bewertet, die in Zusammenarbeit von Betroffenen- und Touristischen
-Verbänden erarbeitet worden sind. Die Angebote von "Reisen für Alle" umfassen
Unterkünfte, Gastronomie, Verkehr, Touristinformationen, Shopping, Messe-, Tagungsund
Veranstaltungsstätten, Freizeit und Sport. Dieses Informations- und Bewertungssystem
ermöglicht es dem Gast, die Eignung des Angebotes für seine Ansprüche eigenständig zu
beurteilen. Bislang haben sich 56 Betriebe für die Zertifizierung "Reisen für Alle" entschieden
. Hiervon sind neun Betriebe bereits zertifiziert und die restlichen Betriebe befinden sich
im Prüfungsverfahren. Analog dazu befasst sich die Modellregion Inklusion Waldeck-
Frankenberg als eine stark vom Tourismus geprägte Region mit der Förderung der Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen am touristischen Leben. Dies geschieht durch den Abbau
von Barrieren im Gastronomie- und Tourismusbereich.
- Die Zugänglichkeit zu Dokumenten wird grundsätzlich gewährleistet, wenn bereits bei der
Erstellung der Dokumente bestimmte Regeln beachtet werden. Diese Themen sind seit längerem
im Blickpunkt, um bei der Erstellung von Schriftstücken berücksichtigt zu werden.
Dazu wurden im Bereich barrierefreie Dokumente und Webseiten bereits folgende konkrete
Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt: Redakteursschulungen für Internetredakteure, Zurverfügungstellung
von Links und Anleitungen z.B. zum Erstellen von barrierefreien Dokumenten
für ein Selbststudium. Darüber hinaus werden Fachschulungen zur Erstellung von
barrierefreien Dokumenten über die zentrale Fortbildung angeboten.
- Die genutzten Informationstechnologien sind weitestgehend barrierefrei gestaltet. Verbesserungsmöglichkeiten
werden zeitnah umgesetzt.
- Im Rahmen des Vorhabens der Dokumenten-Management-System-Modernisierung (DMS) in
der Hessischen Landesverwaltung wird bei der anstehenden Ausschreibung und Weiterentwicklung
die Barrierefreiheit als grundlegendes Kriterium im Auswahlprozess berücksichtigt
und die Hauptschwerbehindertenbeauftragten entsprechend eingebunden.
- Normprüfungsverfahren: Mit der Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Staatskanzlei, der Ministerien des Landes Hessen sowie der Landesvertretung Berlin ist die
verpflichtende Anwendung des Normprüfleitfaden in Kraft getreten, der durch die Max-
Planck-Stiftung im Auftrag des Landes entwickelt worden ist. Mit Hilfe dieses Instrumentes
6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3535
werden alle Gesetze und Verordnungen des Landes sukzessive auf ihre Vereinbarkeit mit der
UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und entsprechend angepasst. Der Prüfleitfaden
hilft dabei herauszufiltern, welche gesetzlichen Regelungen einer Anpassung bedürfen, um
den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Damit kann für ein
höheres Maß Barrierefreiheit und Teilhabechancen gesorgt werden.
- Weitere innovative Ideen werden in den Hessischen Museen umgesetzt, z.B. hat die Museumslandschaft
Hessen-Kassel im Jahr 2015 ein Projekt mit dem Stiftsheim Kassel und der
Universität Kassel begründet, um demenziell Erkrankten bei gemeinsamen Besuchen in
Schloss Wilhelmshöhe und in der Neuen Galerie den Zugang zur Kunst zu ermöglichen und
beim Betrachten von Kunstwerken gemeinsam Geschichten zu erfinden. Diese sollen die
Sprachfähigkeit fördern und die Möglichkeit geben, ggf. Erinnertes wieder zu verbalisieren.
- Die Landesregierung ist sich ihrer Vorbildrolle zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
sehr bewusst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Hessischen Bauordnung
(§ 46) und die entsprechenden Regelungen in der GA-Bau (Geschäftsanweisung Bau)
legen für die Neubauten des Landes Hessen in besonderem Maße hochwertige Standards der
Barrierefreiheit fest, die eine uneingeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am
gesellschaftlichen Leben gewähren sollen. Mit der bei der Beantwortung der Frage 3 beschriebenen
Vorgehensweise wird auch in den nächsten Jahren die Schaffung der Barrierefreiheit
in den öffentlich zugänglichen Bestandsgebäuden weiter vorangetrieben. Der LBIH
wird sich im Rahmen des Projektes zur Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen
Bestandsgebäuden - nach weitgehender Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit
- auch den sensorischen Funktionen widmen, wobei dann möglichst eine Fortführung
der im öffentlichen Straßenbereich bereits vorhandenen Struktur angestrebt werden
sollte.
- Bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) soll in 2016 die Erstellung einer
Ergonomie-Richtlinie für Benutzeroberflächen von IT-Anwendungen (Usability Guideline)
beauftragt werden, welche über die zuständigen Gremien des Landes, (Arbeitskreis Standards
/Architektur/Controlling und Gremium der E-Government-Verantwortlichen der Ressorts
) als Richtlinie für Fachanwendungen des Landes verabschiedet werden soll.
- Ergänzend dazu beabsichtigt das HMdIS unter Einbeziehung von Expertenunterstützung ein
Grundsatzpapier als Grundlage für weitere Maßnahmen hinsichtlich barrierefreier Dokumente
zu erarbeiten. Dieses Grundsatzpapier soll unter Einbeziehung der Interessenvertretungen
abgestimmt und danach ggf. zusammen mit o.g. Usability Guideline zur Softwareergonomie
in den Gremien verabschiedet werden.
- Als kurzfristige Maßnahme plant das HMdIS, die HZD zu beauftragen, um die wichtigsten
im HMdIS verwendeten Vorlagen bzgl. Barrierefreiheit zu prüfen und bei Bedarf zu optimieren
.
Wiesbaden, 22. November 2016
Stefan Grüttner
Anlage(n):
Die komplette Drucksache inklusive der Anlage
kann im Landtagsinformationssystem abgerufen
werden www.Hessischer-Landtag.de
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
Wirtschaftseinheit Behörde / Betrieb Postleitzahl Ort Straße Hausnummer
Barrierefreier
Zugang
ja
Barrierefreier
Zugang
nein
WE 2593/04270001 Finanzamt Bensheim 64625 Bensheim Berliner Ring 35 X
W E 2593/04270002 Landgericht Darmstadt 64625 Bensheim Darmstädter Straße 56 X
W E 2593/04270002 Amtsgericht Bensheim 64625 Bensheim Darmstädter Straße 56 X
W E 2593/04270002 Regierungspräsidium Darmstadt 64625 Bensheim Darmstädter Straße 56 X
W E 2593/04270006 Amtsgericht Bensheim 64625 Bensheim Wilhelmstraße 26 X
W E 2593/04270007 Polizeipräsidium Darmstadt 64625 Bensheim Wilhelmstraße 52 X
W E 2593/04270014 Hessen Mobil 64295 Darmstadt Groß-Gerauer Weg 2-4 X
W E 2593/04270017 Hessen Mobil 64283 Darmstadt Heinrichstraße 60 X
W E 2593/04270019 Hessisches Staatsarchiv Darmstadt 64289 Darmstadt Karolinenplatz 3 X
W E 2593/04270019 Technische Universität Darmstadt 64289 Darmstadt Karolinenplatz 3 X
W E 2593/04270019 Hessisches Landesmuseum 64289 Darmstadt Karolinenplatz 3 X
W E 2593/04270020
Hessisches Landesamt für Naturschutz,
Umwelt und Geologie
64293 Darmstadt Kasinostraße 60 X
W E 2593/04270024 Finanzamt Darmstadt 64283 Darmstadt Lindenhofstraße 15 X
W E 2593/04270025 Regierungspräsidium Darmstadt 64283 Darmstadt Luisenplatz 2 X
WE 2593/04270026 Amtsgericht Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 12 X
W E 2593/04270027 Landgericht Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 13 X
WE 2593/04270029 Landgericht Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 15 X
W E 2593/04270029 Amtsgericht Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 15 X
W E 2593/04270029 Staatsanwaltschaft Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 15 X
W E 2593/04270029 Regierungspräsidium Darmstadt 64283 Darmstadt Mathildenplatz 15 X
WE 2593/04270030 Finanzamt Darmstadt 64283 Darmstadt Neckarstraße 3 X
WE 2593/04270033 Staatl. Schulamt fü r den Landkreis 64295 Darmstadt Rheinstraße 95 X
WE 2593/04270034 Finanzamt Darmstadt 64283 Darmstadt Soderstraße 30 X
WE 2593/04270035 Arbeitsgericht Darmstadt 64293 Darmstadt Steubenplatz 14 X
W E 2593/04270035 Hessisches Landessozialgericht 64293 Darmstadt Steuben platz 14 X
W E 2593/04270035 Sozialgericht Darmstadt 64293 Darmstadt Steubenplatz 14 X
WE 2593/04270036 Landgericht Darmstadt 64293 Darmstadt Steubenplatz 9-11 X
W E 2593/04270037 Regierungspräsidium Darmstadt 64283 Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 X
WE 2593/04270041 Finanzamt Dieburg 64807 Dieburg Marienstraße 17 + 19 X
W E 2593/04270044 Finanzamt Bensheim 64658 Fürth/Odw, Erbacher Straße 23 X
WE 2593/04270045 Finanzamt Bensheim 64658 Fürth/Odw. Erbacher Straße 34 X
W E 2593/04270046 Amtsgericht Fürth 64658 Fürth/Odw. Heppenheimer Str. 15 X
W E 2593/04270047 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 64347 Griesheim b. Darmstadt Pfützenstr. 67 X
W E 2593/04270049 Hessische Landesstelle fü r Technologiefortbildunq
64521 Groß-Gerau Berliner Straße 19 X
W E 2593/04270050 Amtsgericht Groß-Gerau 64521 Groß-Gerau Europaring 11-13 X
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
W E 2593/04270050 Finanzamt Groß-Gerau 64521 Groß-Gerau Europaring 11-13 X
W E 2593/04270056 Staat!. Schulamt für den Landkreis 64646 Heppenheim Weiherhausstraße 8 c X
W E 2593/04270057 Amtsgericht Lampertheim 68623 Lampertheim Bürstädter Straße 1-3 X
W E 2593/04270059 Finanzamt Langen 63225 Langen Zimmerstr. 2 7 -2 9 X
W E 2593/04270059 Amtsgericht Langen 63225 Langen Zimmerstr. 2 7 -2 9 X
W E 2593/04270060 Finanzamt Michelstadt 64720 Michelstadt Erbacher Straße 46-43 X
W E 2593/04270060 Amt für Bodenmanagement 64720 Michelstadt Erbacher Straße 46-48 X
W E 2593/04270061 Amtsgericht Michelstadt 64720 Michelstadt Erbacher Straße 47 X
W E 2593/04270063 Finanzamt Michelstadt 64720 Michelstadt Unterer Hammer 27 X
W E 2593/04270064 Finanzamt Offenbach II 63065 Offenbach Bieberer Straße 59 X
W E 2593/04270064 Finanzamt Offenbach I 63065 Offenbach Bieberer Straße 59 X
W E 2593/04270067 Amtsgericht Offenbach 63065 Offenbach Kaiserstraße 16 X
W E 2593/04270067 Landgericht Darmstadt 63065 Offenbach Kaiserstraße 16 X
W E 2593/04270068 Amtsgericht Offenbach 63065 Offen bach Kaiserstraße 18 X
W E 2593/04270068 Staatsanwaltschaft 63065 Offenbach Kaiserstraße 18 X
W E 2593/04270068 Arbeitsgericht Offenbach 63065 Offen bach Kaiserstraße 18 X
W E 2593/04270069 Landgericht Darmstadt 63065 Offenbach Luisenstraße 27 X
W E 2593/04270069 Amtsgericht Offen bach 63065 Offenbach Luisenstraße 27 X
W E 2593/04270073 Amtsgericht Rüsselsheim 65428 Rüsselsheim Johann-Sebastian-Bach-Straße 45 X
WE 2593/04270074 Staat). Schulamt LK GG u. Main-Taun 65428 Rüsselsheim Walter-Flex-Straße 60-66 X
WE 2593/04270077 Amtsgericht Seligenstadt 63500 Seligenstadt Klein-Welzheimer-Str. 1 X
W E 2593/04270305 Polizeipräsidium Südosthessen 63150 Heusenstamm Am Frankfurter Weg 27 X
W E 2593/04270306 Polizeipräsidium Südhessen 64739 Höchst i.Odw. Aschaffenburger Straße 2 X
W E 2593/04270307 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 63329 Egelsbach G räfin- von-Stauffenberg-Weg 20 X
W E 2593/04270308 Polizeipräsidium Südhessen 64653 Lorsch BAB 67, Außerhalb 53 X
W E 2593/04270309 Polizeipräsidium Frankfurt 63263 Neu-Isenburg Autobahnmeisterei 4 X
W E 2593/04270310 Polizeipräsidium Südhessen 69434 Hirschhorn Bahnhofstraße 5 X
W E 2593/04270311 Polizeipräsidium Südosthessen 63067 Offen bach Berliner Straße 213/215 X
WE 2593/04270312 Polizeipräsidium Südhessen 64372 Ober-Ramstadt Brückengasse 2-6 X
WE 2593/04270313 Polizeipräsidium Südhessen 64331 W eiterstadt Darmstädter Str. 32a X
WE 2593/04270314 Polizeipräsidium Südhessen 64579 Gernsheim Darmstädter Str. 28 X
WE 2593/04270315 Polizeipräsidium Südosthessen 63128 Dietzenbach Darmstädter Str. 33 X
W E 2593/04270316 Polizeipräsidium Südosthessen 63263 Neu-Isenburg Dreiherrnsteinplatz 4 X
W E 2593/04270317 Polizeipräsidium Südhessen 64521 Groß-Gerau Europaring 15 X
W E 2593/04270318 Polizeipräsidium Darmstadt 68623 Lampertheim Florianstraße 2 X
W E 2593/04270321 Polizeipräsidium Südosthessen 63067 Offenbach am Main Geleitsstraße 124 X
W E 2593/04270322 Polizeipräsidium Südosthessen 63500 Seligenstadt Giselastr. 1 X
W E 2593/04270323 Polizeipräsidium Südhessen 64807 Dieburg Groß-Umstädter Straße 82 X
W E 2593/04270324 Polizeipräsidium Südosthessen 63263 Neu-Isenburg Hugenottenallee 53 X
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Polizeipräsidium Südhessen
Amtsgericht Bad Homburg
Finanzamt Bad Homburg
Hessenkolleg Frankfurt
Amtsgericht Frankfurt am Main
Landgericht Frankfurt am Main
Staatsanwaltschaft Frankfurt
Amtsgericht Frankfurt am Main
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Staatsanwaltschaft Frankfurt
Landgericht Frankfurt am Main
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
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Hessisches Ministerium der Justiz
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main
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Staatsanwaltschaft Frankfurt
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
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I Landgericht Frankfurt am Main
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main
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Hessisches Ministerium der Justiz
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main
Finanzamt Frankfurt am Main V-Höchs
Staatliche Zeichenakademie
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Polizeipräsidium Westhessen
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Finanzamt Bad Homburg
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Amtsgericht Frankfurt am Main
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Hessisches Landesarbeitsgericht
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Regierungspräsidium Darmstadt
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Polizeipräsidium Frankfurt
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeipräsidium Südosthessen
Polizeipräsidium Frankfurt
Polizeipräsidium Südosthessen
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
Polizeipräsidium Frankfurt
Polizeipräsidium Westhessen
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Polizeipräsidium Westhessen
Polizeipräsidium Südosthessen
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Staatsanwaltschaft Frankfurt
Am t fü r Bodenmanagement Limburg
Hessische Eichdirektion
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Oberfinanzdirektion Frankfurt
Polizeipräsidium Frankfurt
Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main
Staatsanwaltschaft Frankfurt
Amtsgericht Hünfeld
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W E 2593/04330138
WE 2593/04330141
W E 2593/04330164
W E 2593/04330165
W E 2593/04330165
W E 2593/04330168 I
W E 2593/04330228
W E 2593/04330234
W E 2593/04330238
W E 2593/04330239
W E 2593/04330240
W E 2593/04330242
W E 2593/04340001
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
W E 2593/04340004 Regierungspräsidium Kassel 36088 Hünfeld Niedertor 13 X
W E 2593/04340006 Hessen Mobil 36043 Fulda Schillerstraße 8 X
W E 2593/04340009 Staat!. Schulamt fü r den Landkreis 36039 Fulda Josefstraße 22-26 X
W E 2593/04340009 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 36039 Fulda Josefstraße 22-26 X
W E 2593/04340010 Hessen Mobil 63679 Schotten Vogelsbergstraße 51 X
W E 2593/04340011 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach 36304 Alsfeld In der Rambach 11 X
W E 2593/04340013 Amt fü r Bodenmanagement Fulda 36341 Lauterbach Adolf-Spieß-Straße 28 X
W E 2593/04340014 Amt für Bodenmanagement Fulda 36341 Lauterbach Adolf-Spieß-Straße 34 X
W E 2593/04340016 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach 36341 Lauterbach Bahnhofstraße 69 X
W E 2593/04340017 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach 36341 Lauterbach Bahnhofstraße 71 X
W E 2593/04340022 Regierungspräsidium Kasse! 36251 Bad Hersfeld Hubertusweg 19 X
W E 2593/04340023 Finanzamt Hersfeld-Rotenburg 36251 Bad Hersfeld Im Stift 7 X
W E 2593/04340024 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 36251 Bad Hersfeld Im Stift 9 X
W E 2593/04340026 Finanzamt Hersfeld-Rotenburg 36199 Rotenburg a. d. Fulda Dickenrücker Straße 12 X
W E 2593/04340027 Studienzentrum der Finanzverwaltung 36199 Rotenburg a. d. Fulda Weidenberggasse 11 X
W E 2593/04340031 Polizeipräsidium Südosthessen 63571 Gelnhausen Herzbachweg 63 X
W E 2593/04340033 Finanzamt Fulda 36037 Fulda Königstraße / Am Rosengarten 2+38/4+6 X
W E 2593/04340033 Amtsgericht Fulda 36037 Fulda Königstraße / Am Rosengarten 2+38/4+6 X
W E 2593/04340033 Landgericht Fulda 36037 Fulda Königstraße / Am Rosengarten 2+38/4+6 X
W E 2593/04340033 Staatsanwaltschaft 36037 Fulda Königstraße / Am Rosengarten 2+38/4+6 X
W E 2593/04340043 Finanzamt Gelnhausen 63571 Gelnhausen Frankfurter Straße 10-14 X
W E 2593/04340043 Finanzamt Gelnhausen 63571 Gelnhausen Frankfurter Straße 10-14 X
WE 2593/04340044 Hessen Mobil 63571 Gelnhausen Gutenbergstraße 2-4 X
W E 2593/04340045 Amtsgericht Gelnhausen 63571 Gelnhausen Philipp-Reis-Straße 9 X
W E 2593/04340046 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 36039 Fulda Hundeshagenstraße 6 X
W E 2593/04340047 Regierungspräsidium Darmstadt 63594 Hasselrath Weiherweg 1 X
W E 2593/04340050 Landgericht Hanau 63607 Wächtersbach Bahnhofstraße 2 X
W E 2593/04340055 Staatliche Technikakademie Alsfeld 36304 Alsfeld In der Krebsbach 6 X
W E 2593/04340056 Amtsgericht Alsfeld 36304 Alsfeld Landgraf-Hermann-Straße 1 X
W E 2593/04340056 Oberlandesgericht Frankfurt am Main 36304 Alsfeld Landgraf-Hermann-Straße 1 X
W E 2593/04340057 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 36304 Alsfeld Marburger Straße 69 X
W E 2593/04340058 Staat!. Schulamt fü r den Landkreis 36179 Bebra Rathausstraße 8 X
W E 2593/04340060 Studienzentrum der Finanzverwaltung 36199 Rotenburg a. d. Fulda Josef-Durstewitz-Straße 2-6 X
W E 2593/04340061 Studienzentrum der Finanzverwaltung 36199 Rotenburg a. d. Fulda Am Schlosstor 7 X
W E 2593/04340061 Studienzentrum der Finanzverwaltung 36199 Rotenburg a. d. Fulda Am Schlosstor 7 X
W E 2593/04340064 Amtsgericht Bad Hersfeld 36251 Bad Hersfeld Dudenstraße 10 X
W E 2593/04340064 Landgericht Fulda 36251 Bad Hersfeld Dudenstraße 10 X
WE 2593/04340066 Landgericht Fulda 36041 Fulda Am Rosengarten 4 X
W E 2593/04340066 Hessisches Am t fü r Versorgung 36041 Fulda Washingtonallee 2 X
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
W E 2593/04340066 Polizeipräsidium Osthessen 36041 Fulda Severingstr. 1-7 X
W E 2593/04340066 Am t fü r Bodenmanagement 36041 Fulda Washingtonallee 1 X
W E 2593/04340066 Amtsgericht Fulda 36041 Fulda Königstraße 38 X
W E 2593/04340068 Amtsgericht Biedenkopf 35216 Biedenkopf Hainstraße 70 u. 72 X
W E 2593/04340070 Finanzamt Marburg-Biedenkopf 35216 Biedenkopf Im Feldchen 2 X
W E 2593/04340072 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 35274 Kirchhain Edenstraße 9 X
W E 2593/04340073 Amtsgericht Kirchhain 35274 Kirchhain Niederrheinische Straße 32 X
W E 2593/04340076 Hessisches Staatsarchiv Marburg 35037 Marburg Friedrichsplatz / Friedrichstr. 15/24 X
W E 2593/04340077 Sozialgericht Marburg 35037 Marburg Gutenbergstraße 29 u. 29 a X
W E 2593/04340079 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 35039 Marburg Hermann-Jacobsohn-Weg 1 X
W E 2593/04340081 Landesamt fü r Denkmalpflege 35037 Marburg Ketzerbach 10 X
W E 2593/04340082 Polizeipräsidium Mittelhessen 35043 Marburg Raiffeisenstraße 1 und 7 X
W E 2593/04340082 Hessen Mobil 35043 Marburg Raiffeisenstraße 7 X
W E 2593/04340083 Finanzamt Marburg-Biedenkopf 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X
WE 2593/04340083 Staatl. Schulamt fü r den Landkreis 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X
W E 2593/04340083 Am t fü r Bodenmanagement Marburg 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X
W E 2593/04340083 HKM Zentralstelle eGovernment- 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X
W E 2593/04340083 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X
W E 2593/04340083 Hessisches Landesprüfungsamt 35037 Marburg Robert-Koch-Straße / Am Mühlgraben 5-17/ X
W E 2593/04340084 Landgericht Marburg 35037 Marburg Schuistraße 12 X
W E 2593/04340084 Staatsanwaltschaft Marburg 35037 Marburg Schulstraße 12 X
W E 2593/04340085 Amtsgericht Marburg 35037 Marburg Universitätsstraße 48 X
W E 2593/04340085 Landgericht Marburg 35037 Marburg Universitätsstraße 48 X
W E 2593/04340085 Staatsanwaltschaft Marburg 35037 Marburg Universitätsstraße 48 X
W E 2593/04340086 Hessisches Staatsarchiv Marburg 35279 Neustadt Leipziger Straße 83 X
W E 2593/04340092 Polizeipräsidium Osthessen 36251 Bad Hersfeld Am Weinberg 31 X
W E 2593/04340093 Polizeipräsidium Osthessen 36304 Alsfeld An der Au 5 X
W E 2593/04340095 Polizeipräsidium Südosthessen 63505 Langenselbold Autobahnmeisterei 10 X
W E 2593/04340096 Polizeipräsidium Osthessen 36115 Hilders Battentor 13 X
W E 2593/04340099 Polizeipräsidium Osthessen 36199 Rotenburg a. d. Fulda Hainweg 3 X
W E 2593/04340100 Polizeipräsidium Osthessen 36088 Hünfeld Im Honigfeld 2 X
W E 2593/04340101 Polizeipräsidium Osthessen 36251 Bad Hersfeld Kleine Industriestraße 3 X
W E 2593/04340103 Polizeipräsidium Südosthessen 36381 Schlüchtern Lotichiusstraße 36 X
W E 2593/04340104 Polizeipräsidium Osthessen 36129 Gersfeld Marktplatz 19 X
W E 2593/04340106 Polizeipräsidium Osthessen 36179 Bebra Rathausmarkt 1 X
W E 2593/04340107 Polizeipräsidium Südosthessen 63619 Bad Orb Sauerbomstraße 2 X
W E 2593/04340108 Polizeipräsidium Osthessen 36037 Fulda Schloßstr. 1 X
W E 2593/04340112 Polizeipräsidium Mittelhessen 35091 Cölbe Heuberg 15 X
W E 2593/04340113 Polizeipräsidium Mittelhessen 35216 Biedenkopf Hospitalstraße 57 X
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
W E 2593/04340114 Polizeipräsidium Mittelhessen 35037 Marburg Markt 8 X
W E 2593/04340115 Polizeipräsidium Mittelhessen 35083 Wetter Marktplatz 1 X
W E 2593/04340116 Polizeipräsidium Mittelhessen 35260 Stadtallendorf Schulstraße 2b X
W E 2593/04340120 Polizeipräsidium Mittelhessen 35075 Gladenbach Marktplatz 5 X
W E 2593/04340121 Hessen Mobil 63679 Schotten Vogelsbergstraße 33a X
W E 2593/04340122 Finanzamt Fulda 36037 Fulda Am Hopfengarten 3 X
W E 2593/04340122 Arbeitsgericht Fulda 36037 Fulda Am Hopfengarten 3 X
WE 2593/04340122 Sozialgericht Fulda 36037 Fulda Am Hopfengarten 3 X
W E 2593/04340122 Staatsanwaltschaft 36037 Fulda Am Hopfengarten 3 X
W E 2593/04340123 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach 36341 Lauterbach Eselswörth 17 X
WE 2593/04340126 Hessische Eichdirektion 36039 Fulda Buttlarstr. 51 X
W E 2593/04340128 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 63607 Wächtersbach Am Sportplatz 6 X
W E 2593/04340129 Polizeipräsidium Südosthessen 63607 Wächtersbach Gelnhäuser-Str. 15-17 X
W E 2593/04340131 Hessische Zentrale fü r Datenverarbeitung 36088 Hünfeld Mackenzeller Str. 3 X
W E 2593/04340134 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 36100 Petersberg Kreuzgrundweg 1b X
W E 2593/04340246 Hessische Zentrale fü r Datenverarbeitung 36088 Hünfeld Karl-Medler-Straße - X
W E 2593/04340247 Hessische Zentrale fü r Datenverarbeitung 36088 Hünfeld Töpferstraße 26 X
W E 2593/04340321 Hessen Mobil 63571 Gelnhausen Herzbachweg 65 X
WE 2593/04350002 Amtsgericht Frankfurt am Main 61118 Bad Vilbel Friedrich-Ebert-Straße 28 X
W E 2593/04350004 Amtsgericht Büdingen 63654 Büdingen Stiegelwiese 1 X
W E 2593/04350006 Finanzamt Dillenburg 35683 Dillenburg Hindenburgstr. 19+21 X
W E 2593/04350006 Polizeipräsidium Mittelhessen 35683 Dillenburg Hindenburgstr. 19+21 X
W E 2593/04350007 Hessen Mobil 35683 Dillenburg Moritzstraße 16 X
WE 2593/04350008 Amtsgericht Dillenburg 35683 Dillenburg Wilhelmstraße 7 X
WE 2593/04350009 Finanzamt Dillenburg 35683 Dillenburg Wilhelmstraße 9 X
W E 2593/04350010 Hessisches Landesprüfungsamt 35683 Dillenburg Wolframstraße 33 X
W E 2593/04350011 Finanzamt Friedberg 61169 Friedberg In der Burg 13 a-e X
W E 2593/04350012 Amtsgericht Friedberg 61169 Fried berg Homburger Straße 18 X
W E 2593/04350013 Finanzamt Friedberg 61169 Fried berg Leonhardstraße 10-12 X
W E 2593/04350015 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Braugasse 8 X
W E 2593/04350016 Hessische Eichdirektion 35390 Gießen Dammstraße 47 X
W E 2593/04350016 Oberfinanzdirektion Frankfurt 35390 Gießen Dammstraße 47 X
W E 2593/04350018 Verwaltungsgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X
W E 2593/04350018 Staatsanwaltschaft Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X
W E 2593/04350018 Amtsgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X
W E 2593/04350018 Landgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X
W E 2593/04350018 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X
W E 2593/04350018 Amtsgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X
W E 2593/04350018 Amtsgericht Gießen 35390 Gießen Gutfleisch / Marburger / Ostanlage 1 X
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
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Ostanlage
Ostanlage
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Schubertstraße
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Schubertstraße
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Südanlage
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Gymnasiumstr.
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Mainzer Landstraße
Mainzer Landstraße
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Schiede
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Walderdorffstraße
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Walderdorffstraße
Schillerstraße
Frankfurter Straße
Frankfurter Straße
Frankfurter Straße
Frankfurter Straße
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Johann-Ernst-Straße
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Schanzenfeldstraße
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Justus Liebig Universität Gießen
Landgericht Gießen
Landgericht Gießen
Sozialgericht Gießen
Finanzamt Gießen
Oberfinanzdirektion Frankfurt
Hessische Lehrkräfteakademie (AFL)
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Staat!. Schulamt für den Landkreis
Hessisches Am t fü r Versorgung
Am t fü r Bodenmanagement Marburg
Regierungspräsidium Gießen
Amtsgericht Limburg
Staatliche Glasfachschuie
Staatliche Glasfachschule
Amtsgericht Dillenburg
Amtsgericht Limburg
Landgericht Limburg
Staatsanwaltschaft Limburg
Finanzamt Limburg-Weilburg
Amtsgericht Limburg
Staatsanwaltschaft Limburg
Finanzamt Nidda
Staatl. Schulamt fü r den Lahn-Dill-
Hessische Lehrkräfteakademie (AFL)
Amtsgericht Weilburg
Staatliche Technikakademie Weilburg
Staatliche Technikakademie Weilburg
Staatliche Technikakademie Weilburg
Staatliche Technikakademie Weilburg
Finanzamt Limburg-Weilburg
I Amtsgericht Weilburg
Hessenkolleg Wetzlar.
Hessische Lehrkräfteakademie (AFL)
I Staatsanwaltschaft Limburg
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Regierungspräsidium Gießen
Hessen Mobil
Amtsgericht Wetzlar
| W E 2593/04350019
W E 2593/04350023
W E 2593/04350023
W E 2593/04350024
W E 2593/04350025
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W E 2593/04350025 |
I W E 2593/04350025 I
W E 2593/04350025
W E 2593/04350026
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WE 2593/04350027
WE 2593/04350028
I W E 2593/04350029 I
W E 2593/04350029
W E 2593/04350031
W E 2593/04350033
| W E 2593/04350033
W E 2593/04350033
WE 2593/04350034
| W E 2593/04350035 |
W E 2593/04350035
W E 2593/04350038
W E 2593/04350043
I W E 2593/04350043 I
W E 2593/04350043
W E 2593/04350044
| W E 2593/04350044
W E 2593/04350045
W E 2593/04350045
WE 2593/04350046
I W E 2593/04350047
W E 2593/04350049
W E 2593/04350049
W E 2593/04350050 ,
W E 2593/04350051
W E 2593/04350051
W E 2593/04350052
W E 2593/04350055
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
W E 2593/04350075 Regierungspräsidium Gießen 60549 Frankfurt am Main Flugh., Perishable-Center, Gebäude 454 X
W E 2593/04350076 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 61169 Friedberg Homburger Straße 17 X
W E 2593/04350078 Staat!. Schulamt fü r den Hoch- 61169 Friedberg Mainzer-Tor-Anlage 8 X
W E 2593/04350083 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Südanlage 17 X
W E 2593/04350084 Hessische Hochschule fü r Polizei 35394 Gießen Talstraße 3 X
W E 2593/04350087 Finanzamt Limburg-Weilburg 65549 Limburg Walderdorffstraße 10 X
W E 2593/04350087 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 65549 Limburg Walderdorffstraße 10 X
W E 2593/04350089 Finanzamt Wetzlar 35578 Wetzlar Bergstraße 54 X
W E 2593/04350093 Regierungspräsidium Gießen 35578 Wetzlar Schanzenfeldstraße 12 X
W E 2593/04350097 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Landgraf-Philipp - Platz 1-7 X
W E 2593/04350098 Regierungspräsidium Gießen 35396 Gießen Marburger Straße 91 X
W E 2593/04350099 Finanzamt Wetzlar 35578 Wetzlar Frankfurter Straße 59-61 X
W E 2593/04350099 Polizeipräsidium Mittelhessen 35578 Wetzlar Frankfurter Straße 59-61 X
W E 2593/04350100 Polizeipräsidium Westhessen 65520 Bad Camberg Obertorstraße 10 X
W E 2593/04350101 Polizeipräsidium Westhessen 65549 Limburg Bahnhofsplatz 1 X
W E 2593/04350102 Polizeipräsidium Westhessen 35781 Weilburg An der Backstania 3 X
W E 2593/04350103 Polizeipräsidium Mittelhessen 63654 Büdingen An der Saline 40 X
W E 2593/04350105 Polizeipräsidium Mittelhessen 35510 Butzbach Bismarckstrasse 15 X
W E 2593/04350106 Polizeipräsidium Mittelhessen 63667 Nidda Burgring 31 X
W E 2593/04350107 Polizeipräsidium Mittelhessen 35394 Gießen Ferniestraße 8 X
WE 2593/04350108 Polizeipräsidium Mittelhessen 35745 Herborn Friedrich Birkendahl-Straße 55 X
W E 2593/04350109 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 35423 Lieh Garbenteicher Straße 103 X
WE 2593/04350110 Polizeipräsidium Mittelhessen 61169 Friedberg Grüner Weg 3 X
WE 2593/04350111 Polizeipräsidium Mittelhessen 61231 Bad Nauheim Hauptstr 54 X
W E 2593/04350114 Polizeipräsidium Westhessen 65549 Limburg Offheimer Weg 44 X
W E 2593/04350115 Polizeipräsidium Mittelhessen 61118 Bad Vilbel Riedweg 1 X
W E 2593/04350116 Polizeipräsidium Mittelhessen 35510 Butzbach Roter Lohweg 29 X
W E 2593/04350117 Polizeipräsidium Mittelhessen 35510 Butzbach Schorbachstrasse 3 X
W E 2593/04350118 Polizeipräsidium Mittelhessen 35708 Haiger Burgstraße 23 X
W E 2593/04350119 Polizeipräsidium Mittelhessen 35630 Ehringshausen Rathausstraße 1 X
W E 2593/04350121 Landesamt für Denkmalpflege Hessen 63695 Glauburg Keltenwelt - Am Glauberg 1 X
W E 2593/04350128 Regierungspräsidium Gießen 35578 Wetzlar Schanzenfeldstraße 11 X
W E 2593/04350129 Amt fü r Bodenmanagement Limburg 65552 Limburg Berner Str. 11 X
W E 2593/04350130 Am t fü r Bodenmanagement Büdingen 63654 Büdingen Bahnhofstraße 33 X
W E 2593/04350132 Polizeipräsidium Mittelhessen 35305 Grünberg Carl-Benz-Straße 22-24 X
W E 2593/04350133 Polizeipräsidium Mittelhessen 35390 Gießen Berliner Platz 1 X
W E 2593/04350139 Landgericht Limburg 65549 Limburg Schiede 22 X
W E 2593/04350140 Hessisches Am t fü r Versorgung 35390 Gießen Südanlage 14a X
W E 2593/04350142 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Neuen Bäue 2 X
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
W E 2593/04350483 Hessen Mobil 35683 Dillenburg Oranienstr. 32 X
W E 2593/04350514 Amt fü r Bodenmanagement Marburg 35392 Gießen Asterweg 20 X
W E 2593/04350524 Regierungspräsidium Gießen 35390 Gießen Südanlage 21 X
W E 2593/04540016 Hessische Bezügestelle 34119 Kassel Fried rich-Ebert-Straße 106 X
W E 2593/04540048 Finanzamt Schwalm-Eder 34613 Schwalmstadt Landgraf-Philipp-Straße 17-19 X
W E 2593/04540050 H essen kolleg Kassel. 34126 Kassel-Rothenditmold Witzenhäuser Str. 5 X
W E 2593/04540051 Landesbetrieb Hessisches Landeslabor 34128 Kassel Am Versuchsfeld 11,13,15,17 11 usw. X
W E 2593/04540051 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34128 Kassel Am Versuchsfeld 11,13,15,17 11 usw. X
W E 2593/04540051 Regierungspräsidium Gießen 34128 Kassel Am Versuchsfeld 11,13,15,17 11 usw. X
W E 2593/04540052 Finanzamt Schwalm-Eder 34613 Schwalmstadt Landgraf-Philipp-Straße 15 X
W E 2593/04540055 Hessisches Landesamt fü r Naturschutz,
Umwelt und Geologie
34121 Kassel Ludwig-Mond-Straße 33,43,45 X
W E 2593/04540057 Amt fü r Bodenmanagement Homberg 34576 Homberg/Efze Hans-Scholl-Straße 6 X
W E 2593/04540058 Amtsgericht Eschwege 37269 Eschwege Friedrich-Wilhelm-Straße 39 X
W E 2593/04540059 Amtsgericht Eschwege 37269 Eschwege Friedrich-Wilhelm-Straße 52 X
W E 2593/04540060 Amtsgericht Kassel 34117 Kassel Friedrichsstraße 33 X
W E 2593/04540060 Staatsanwaltschaft Kassel 34117 Kassel Friedrichsstraße 33 X
W E 2593/04540062 Finanzamt Kassel Il-Hofgeismar 34369 Hofgeismar Altstädter Kirchplatz 10 X
W E 2593/04540063 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Kurt-Schumacher-Straße 31 X
W E 2593/04540064 Amtsgericht Schwalmstadt 34613 Schwalmstadt Steinkautsweg 2 X
WE 2593/04540066 Hessisches Ministerium fü r Soziales 34121 Kassel Wilhelmshöher Allee 157-159 X
W E 2593/04540067 Finanzamt Eschwege-Witzenhausen 37213 Witzenhausen Südbahnhofstraße 37+39 X
W E 2593/04540068 Hessen Mobil 37269 Eschwege Kurt-Holzapfel-Straße 37 X
W E 2593/04540069 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34560 Fritzlar Schladenweg 39 X
W E 2593/04540070 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 34233 Fuldatal Rothwestener Straße 2-14 X
W E 2593/04540071 Amtsgericht Kassel 34369 Hofgeismar Friedrich-Pfaff -Str. 8 X
W E 2593/04540075 Finanzamt Korbach-Frankenberg 34497 Korbach Medebacher Landstraße 29 X
W E 2593/04540076 Amtsgericht Melsungen 34212 Melsungen Kasseler Straße 29-31 X
W E 2593/04540076 Finanzamt Schwalm-Eder 34212 Melsungen Kasseler Straße 29-31 X
W E 2593/04540078 Finanzamt Korbach-Frankenberg 35066 Frankenberg (Eder) Geismarer Straße 16 X
WE 2593/04540080 Amtsgericht Frankenberg 35066 Frankenberg (Eder) Geismarer Straße 22 X
W E 2593/04540082 Hessischer Verwaltungsgerichtshof 34117 Kassel Brüder-Grimm-Platz 1-3 X
W E 2593/04540083 Hessenmobil 34121 Kassel Knorrstraße 32 X
W E 2593/04540083 Regierungspräsidium Kassel 34121 Kassel Knorrstraße 34 X
W E 2593/04540085 Polizeipräsidium Nordhessen 34369 Hofgeismar Manteuffel-Anlage - X
W E 2593/04540085 Amt für Bodenmanagement Korbach 34369 Hofgeismar Manteuffel-Anlage - X
W E 2593/04540086 Hessisches Amt fü r Versorgung 34121 Kassel Frankfurter Straße 84 A X
W E 2593/04540086 Regierungspräsidium Kassel 34121 Kassel Frankfurter Straße 84 A X
W E 2593/04540088 Staatl. Schulamt für den Landkreis 34121 Kassel Holländische Straße 141 X
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
W E 2593/04540091 Finanzamt Eschwege-Witzenhausen 37269 Eschwege Max-Woelm-Straße 5-7 X
W E 2593/04540092 Oberlandesgericht Frankfurt am Main 34117 Kassel Frankfurter Straße 7+9 X
W E 2593/04540092 Landgericht Kassel 34117 Kassel Frankfurter Straße 7+9 X
W E 2593/04540092 Staatsanwaltschaft Kassel 34117 Kassel Frankfurter Straße 7+9 X
W E 2593/04540092 Amtsgericht Kassel 34117 Kassel Frankfurter Straße 7+9 X
WE 2593/04540093 Amtsgericht Kassel 34117 Kassel Friedrichsstraße 32-34 X
W E 2593/04540093 Staatsanwaltschaft Kassel 34117 Kassel Friedrichsstraße 32-34 X
W E 2593/04540094 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34117 Kassel Kölnische Straße 48-50 X
WE 2593/04540095 Landgericht Marburg 34613 Schwalmstadt Bahnhofstraße 34 X
W E 2593/04540098 Landgericht Kassel 34560 Fritzlar Kasseler Straße 22a X
W E 2593/04540100 Hessen Mobil 34117 Kassel Untere Königsstraße 95 X
W E 2593/04540102 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34497 Korbach Auf Lülingskreuz 60 X
W E 2593/04540102 Landesbetrieb Hessisches Landeslabor 34497 Korbach Auf Lülingskreuz 60 X
WE 2593/04540103 Polizeipräsidium Nordhessen 34497 Korbach Pommernstraße 39-41 X
W E 2593/04540104 Hessen Mobil 34454 Bad Arolsen Grosse Allee 22 X
WE 2593/04540105 Am t fü r Bodenmanagement Homberg 37269 Eschwege Goldbachstraße 12a X
W E 2593/04540110 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Obere Königsstraße 3 X
W E 2593/04540111 Polizeipräsidium Nordhessen 34466 Wolfhagen Liemeckestraße 2 X
W E 2593/04540113 Finanzamt Eschwege-Witzenhausen 37269 Eschwege Schlesienstraße 2 X
W E 2593/04540119 Finanzamt Schwalm-Eder 34560 Fritzlar Georgengasse 3-5 X
W E 2593/04540121 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Scheidemannplatz 1 X
W E 2593/04540123 Prüfungsamt des Rechnungshofes 34121 Kassel Tischbeinstraße 32 X
W E 2593/04540123 Verwaltungsgericht Kassel 34121 Kassel Tischbeinstraße 32 X
W E 2593/04540124 Landesbetrieb Hessisches Landeslabor 34131 Kassel Druseltalstraße 67 X
WE 2593/04540130 Amtsgericht Fritzlar 34560 Fritzlar Am Hospital 15 X
WE 2593/04540133 Staatl. Schulamt fü r den
Schwalm-Eder-Kreis 34560 Fritzlar Am Hospital 9 X
WE 2593/04540133 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 34560 Fritzlar Am Hospital 9 X
W E 2593/04540134 Amtsgericht Fritzlar 34560 Fritzlar Schladenweg 1 X
W E 2593/04540138 Hessische Lehrkräfteakademie (AFL) 37269 Eschwege Werragasse 1 X
W E 2593/04540140 Arbeitsgericht Kassel 34117 Kassel Ständeplatz 19 X
W E 2593/04540141 Sozialgericht Kassel 34117 Kassel Ständeplatz 23 X
W E 2593/04540143 Landgericht Kassel 34497 Korbach Hagenstr. 2a X
W E 2593/04540145 Hessisches Finanzgericht 34117 Kassel Königstor 35 X
W E 2593/04540147 Amtsgericht Korbach 34497 Korbach Hagenstr. 2 X
W E 2593/04540148 Amtsgericht Korbach 34497 Korbach Nordwall 3 X
W E 2593/04540150 Präsidium fü r Technik, 34117 Kassel Steinweg 6 X
W E 2593/04540150 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Steinweg 6 X
WE 2593/04540157 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 34125 Kassel Am Hafen 15 X
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
W E 25S3/04540158 Polizeipräsidium Nordhessen 34246 Vellmar Am Hopfenberg 5 X
W E 2593/04540160 Polizeipräsidium Nordhessen 34454 Bad Arolsen Am tollen Bom 2 X
W E 2593/04540161 Polizeipräsidium Nordhessen 34576 Homberg/Efze August-Vilmar-Straße 20 X
W E 2593/04540162 Polizeipräsidium Nordhessen 35066 Frankenberg (Eder) Breslauer Straße 2 X
W E 2593/04540163 Polizeipräsidium Nordhessen 37242 Bad Sooden-Allendorf Brunnenplatz 2 X
W E 2593/04540165 Polizeipräsidium Nordhessen 34225 Baunatal Fasanenweg 1 X
W E 2593/04540167 Polizeipräsidium Nordhessen 34117 Kassel Friedrich-Engels-Straße 1-3 X
W E 2593/04540168 Polizeipräsidium Nordhessen 34537 Bad Wildungen Giflitzer Straße 17 X
W E 2593/04540169 Polizeipräsidium Nordhessen 34117 Kassel Grüner Weg 33 X
W E 2593/04540171 Polizeipräsidium Nordhessen 34613 Schwalmstadt Hessenallee 66 X
W E 2593/04540172 Polizeipräsidium Nordhessen 34127 Kassel Holländische Straße 78+90 X
W E 2593/04540173 Polizeipräsidium Nordhessen 37235 Hess. Lichtenau Industriestraße 53-55 X
W E 2593/04540174 Polizeipräsidium Nordhessen 34125 Kassel Kaulbachstraße 12 X
W E 2593/04540175 Polizeipräsidium Nordhessen 37269 Eschwege Niederhoner Straße 44 X
W E 2593/04540176 Polizeipräsidium Nordhessen 34131 Kassel Rolandstraße 1c X
W E 2593/04540177 Polizeipräsidium Nordhessen 34212 Melsungen Sandstraße 23 X
W E 2593/04540178 Polizeipräsidium Nordhessen 34560 Fritzlar Schladenweg 31 X
W E 2593/04540179 Polizeipräsidium Nordhessen 37213 Witzenhausen Sudetenstraße 15 X
WE 2593/04540181 Polizeipräsidium Nordhessen 36205 Sontra Wichmannswiese 7 X
W E 2593/04540182 Polizeipräsidium Nordhessen 34117 Kassel Wolfsschlucht 5 X
W E 2593/04540183 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 34134 Kassel Frankfurter Straße 365 X
W E 2593/04540183 Hessische Polizeiakademie 34134 Kassel Frankfurter Straße 365 X
W E 2593/04540186 Finanzamt Kassel Il-Hofgeismar 34125 Kassel Altmarkt 1 X
W E 2593/04540186 Finanzamt Kassel I 34125 Kassel Altmarkt 1 X
W E 2593/04540190 Hessische Eichdirektion 34117 Kassel Karthäuserstraße 21 X
W E 2593/04540193 Amt für Bodenmanagement Korbach 34497 Korbach Medebacher Landstr. 27 X
W E 2593/04540199 Hessische Bezügestelle 34119 Kassel Friedrich Ebert Straße 104 X
W E 2593/04540206 Polizeipräsidium Nordhessen 34123 Kassel Leipziger Str. 242 X
W E 2593/04540209 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 34560 Fritzlar Schladenweg 39 X
WE 2593/04540339 Landgericht Kassel 37269 Eschwege Forstgasse 26 X
W E 2593/04540340 Hessen Mobil 37269 Eschwege Fuldaer Straße 6 X
WE 2593/04540454 Regierungspräsidium Kassel 34117 Kassel Fünffensterstraße 4 X
W E 2593/04540502 Regierungspräsidium Kassel 34379 Calden Fieseler-Storch-Straße 40 X
W E 2593/04540503 Polizeipräsidium Nordhessen 34225 Baunatal Friedrich-Ebert-Allee 10 X
W E 2593/04540504 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 37213 Witzenhausen Am Sande 20 X
W E 2593/04550002 Polizeipräsidium Westhessen 65187 Wiesbaden Konrad-Adenauer-Ring 41-51 X
W E 2593/04550002 Landgericht Wiesbaden 65187 Wiesbaden Konrad-Adenauer-Ring 41-51 X
W E 2593/04550002 Hessisches Landeskriminalamt 65187 Wiesbaden Konrad-Adenauer-Ring 41-51 X
W E 2593/04550005 Oberfinanzdirektion Frankfurt 65185 Wiesbaden Mainzer Straße 75 X
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
X
X
X
X
X
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Luisenplatz
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Gerichtsstraße
Gerichtsstraße
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Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber
Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber
Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber
Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber
Dostojewskistr. - Schiersteiner Ber
Bahnhofstraße
Aarstraße
Am Hafen
Auf der Lach
Calvinstr.
Dresdner Ring
Im Kappelhof
Rathausstraße
Schönbergstr.
Schönbergstr.
Schönbergstr.
Schönbergstr.
W iesbadener Str.
W iesbadener Str.
Wildsachsener Str.
Maaraue
Willy-Brandt-Allee
Willy-Brandt-Allee
Willy-Brandt-Allee
Rosselstr.
Bertramstr.
Hagenauer Str.
Mainzer Straße
Kirchgasse
Mainzer Str.
Brentanostr.
Große Hub
Abraham-Lincoln-Str.
Kostheimer Landstraße
Mainzer Str.
Dotzheimer Straße
Fried rich-Ebert-Allee
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Taunusstein
Rüdesheim
Rüdesheim
Wiesbaden
Wiesbaden
Eltville
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Mainz-Kastel
Mainz-Kastel
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Wiesbaden
Geisenheim
Eltville
Wiesbaden
Mainz-Kostheim
Wiesbaden
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65199
55252
55252
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55246
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65183
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65189
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55246
65185
65189
65185
Hessisches Ministerium fü r Soziales
Finanzamt Wiesbaden ! und II
Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessisches Landeskriminalamt
Hessisches Landeskriminalamt
Hessisches Ministerium der Finanzen
Polizeipräsidium Westhessen
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeipräsidium Westhessen
Hessische Polizeiakademie
Hessisches Landeskriminalamt
Präsidium fü r Technik, Logistik und
Verwaltung
Hessische Hochschule für Polizei
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Polizeipräsidium Westhessen
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
Präsidium fü r Technik, Logistik und
Verwaltung
Präsidium fü r Technik, Logistik und
Verwaltung
Polizeipräsidium Westhessen
Hessische Staatskanzlei
Polizeipräsidium Westhessen
Hessische Eichdirektion
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Hessisches Kultusministerium
Landgericht Wiesbaden
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Am t für Bodenmanagement Limburg
Hessische Lehrkräfteakademie (AFL)
Polizeipräsidium Westhessen
Hessisches Am t fü r Versorgung
Hessisches Ministerium des Innern und
für Sport
Hessisches Ministerium der Finanzen
W E 2593/04550085
W E 2593/04550085
W E 2593/04550085
W E 2593/04550085
W E 2593/04550085
W E 2593/04550087
W E 2593/04550089
W E 2593/04550090
W E 2593/04550091
W E 2593/04550093
W E 2593/04550094
W E 2593/04550096
W E 2593/04550098
W E 2593/04550099
W E 2593/04550099
W E 2593/04550099
W E 2593/04550099
W E 2593/04550100
W E 2593/04550100 I
W E 2593/04550101 |
W E 2593/04550103
W E 2593/04550105
W E 2593/04550105
W E 2593/04550106
W E 2593/04550108
WE 2593/04550116
W E 2593/04550122
W E 2593/04550123
W E 2593/04550129
W E 2593/04550130
W E 2593/04550131
W E 2593/04550136
W E 2593/04550144
WE 2593/04550162
W E 2593/04550163
W E 2593/04550171
W E 2593/04550172
Anlage 1 zu LT-Drs. 19/3535
Kommunalisierte Dienststellen (z. B. Veterinäramt, Amt für ländlichen Raum) sind nicht in der Liste erfasst, da sich die Kleine Anfrage auf Landesdienststellen bezieht.
Anlage 2 zu LT-Drs. 19/3535
Umsetzungsstand
Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
Berichtszeitraum 2012 – 2015
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
2
Inhaltsverzeichnis
Einführung ................................................................................................................. 3
Kapitel 2 – Bewusstseinsbildung ............................................................................. 4
Kapitel 3 – Recht – Verwaltungshandeln............................................................... 12
Kapitel 4 - Zugänglichkeit – Barrierefreiheit – Bauen und Wohnen .................... 14
Kapitel 5 - Kinder und Familie ................................................................................ 29
Kapitel 6 – Schule und Bildung .............................................................................. 38
Kapitel 7 - Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, Studium ............................... 58
Kapitel 9 - Frauen mit Behinderungen ................................................................... 76
Kapitel 11 – Gesundheit und Pflege ...................................................................... 81
Kapitel 12 – Kultur – Tourismus – Freizeit – Sport ............................................... 83
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
3
Einführung
Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde am
2. Juli 2012 durch das Hessische Kabinett in Kraft gesetzt. Der Aktionsplan wurde unter enger
Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.
Der Umsetzungsprozess sowie die fortlaufende Überprüfung der geplanten Maßnahmen und
angestrebten Ziele wurde unter anderem durch ein landesweites und mit allen relevanten Akteuren
besetztes Gremium und einer Interministeriellen Arbeitsgruppe begleitet.
Die Landesregierung legt nun den Umsetzungsstand hinsichtlich der Ziele und Maßnahmen des
Hessischen Aktionsplanes vor. Die Daten basieren auf den umfangreichen Erhebungen in den
einzelnen Ressorts sowie den Beschlüssen der Interministeriellen Arbeitsgruppe und der Lenkungsgruppe
. Die Beschlüsse der Lenkungsgruppe basieren auf eingebrachten Ergänzungen
der in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Umsetzungsvorschläge.
Die gewählte Darstellung verdeutlicht, welche Entwicklung die Umsetzung der Inklusion und
auch die damit verbundene Bewusstseinsbildung in den Ressorts genommen hat. Eine Evaluierung
des Prozesses der Erstellung des Hessischen Aktionsplanes erfolgte bereits in 2014 durch
die Monitoringstelle beim Institut für Menschenrechte in Berlin. Die veröffentlichten Ergebnisse
können über die Internetseite http://www.brk.hessen.de abgerufen werden.
Zur Erleichterung der Orientierung und Lesbarkeit, wurde die bisherige Gliederung des Aktionsplans
beibehalten, lediglich neu eingebrachte Ziele und Maßnahmen wurden in der Gliederung
entsprechend ergänzt. In der Regel sind die Felder „Ziele“ und „Maßnahmen“ mit denen im Aktionsplan
identisch. Da wo es erforderlich war wurden Aktualisierungen vorgenommen, ohne
diese jedoch näher zu kennzeichnen. Die Spalten „Gute Beispiele“, „Zuständigkeiten“ und „Zeitlicher
Rahmen“ wurden ersetzt durch „Umsetzungsstand“, „Federführung“ und „Status/Zeitplan“.
Ziele, zu denen es keine weitere Fortschreibung zu berichten gab bzw. deren Maßnahmen bereits
in das Verwaltungshandeln übernommen worden sind, wurden nicht erneut aufgeführt.
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
4
Kapitel 2 – Bewusstseinsbildung
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
2.1
Stärkung der Selbstvertretungs
-kompetenz
und der Interessensvertretung
der Behinderten
- und Selbsthilfeverbände
, sowie der
Menschen mit Behinderungen
Beratung und Unterstützung
von Behindertenverbänden
, Institutionen
, Selbsthilfegruppen
, Bürgern, etc. zu
den Bereichen
Schwerbehindertenrecht
und soziales Entschädigungsrecht
Behindertenverbände werden im
Rahmen von Landesmitteln (freiwillige
Transferleistungen) bei ihrer Arbeit
unterstützt und gefördert.
Die Förderung von Behindertenverbänden
über freiwillige Transferleistungen
wurde mit dem Jahr 2015 auf
277.000 € und damit um 80.000 €
gegenüber den Vorjahren erhöht. Pro
Jahr werden regelmäßig zwischen 12
und 15 Einzelförderungen daraus
bewilligt.
Die Mittel zur Umsetzung der UN-
BRK wurden auf insgesamt 500.000
€ aufgestockt, die ebenfalls zur Förderung
der Behindertenverbände
genutzt werden.
Dauerhaft
HMSI
2.2
Bekanntmachung der
UN-BRK in der gesamten
Gesellschaft
Anregung und Förderung
von Kampagnen
über die Bedeutung
und Umsetzung der
UN-BRK in den Medien
z. B. durch Presseinformationen
Veröffentlichung und
Bekanntmachung der
UN-BRK in den Ressorts
und deren Geschäftsbereichen
Die UN-BRK wurde im Mitarbeiterportal
Hessen veröffentlicht und bekannt
gemacht.
Durch Pressemitteilungen, Veranstaltungen
und Wettbewerben wurde auf
das Thema aufmerksam gemacht,
z.B. Preisvergabe Universelles Design
, Tag der Menschen mit Behinderungen
im Hessischen Landtag u.a.
Das Regierungspräsidium Gießen hat
im Rahmen einer groß angelegten
Informationskampagne mit Interessenverbänden
für Menschen mit Behinderungen
die UN-BRK bekannt
gemacht.
Am regelmäßig stattfindenden „Tag
der Ausbildung“
(https://finanzverwaltung-meinjob
.hessen.de/irj/Ausbildungsseite_In
ternet) der Finanzämter in Frankfurt
sowie an verschiedenen Ausbildungsbörsen
in Hessen wird durch
die Finanzverwaltung u. a. über den
Hessischen Aktionsplan und die Teilhaberichtlinien
informiert.
An der Universität Kassel erfolgt die
Bekanntmachung unter Berücksichtigung
folgender Maßgaben:
Die Fachgebiete „Sozialrecht der
Rehabilitation und Recht der behinderten
Menschen“ sowie „Behinderung
und Inklusion“ im Institut
für Sozialwesen, behandeln die
UN-BRK in Lehre, Forschung und
Dauerhaft
Dauerhaft
Alle Ressorts
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
5
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Wissenstransfer, insbesondere in
der Arbeitsgruppe „Teilhabeforschung
“ im Forschungsverbund
Sozialrecht und Sozialpolitik mit
der Hochschule Fulda.
Der Leiter des Fachgebiets Sozialrecht
der Rehabilitation ist geschäftsführender
Herausgeber
des „Diskussionsforum Rehabilitations
- und Teilhaberecht“
(http://www.reharecht
.de/diskussionen/). Das Diskussionsforum
, gefördert vom
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, trägt zur Information einer
breiteren Öffentlichkeit über
die UN-BRK bei.
Der Fachbereich Humanwissenschaften
und das Institut für Sozialwesen
haben die BRK und Inklusion
zum Thema zahlreicher öffentlicher
Veranstaltungen gemacht
.
2.3
Förderung der Ausbildungschancen
von
Jugendlichen mit Behinderung
Bekanntmachung und
Beteiligung behinderter
Mädchen und Jungen
am Girls Day bzw.
Boys Day
Angebot von mehrmonatigen
Praktika für
Jugendliche mit Behinderungen
Angebot besonderer
Hilfen (Assistenz/ Betreuer
in Schule bzw.
Praxis) bei Problemen
in der Ausbildung
Die Beteiligung von Mädchen und
Jungen mit Behinderungen am Girls
bzw. Boys Day ist in allen Ressorts
möglich und hängt von entsprechenden
Anmeldungen ab. Teilweise werden
Schülerinnen und Schüler mit
Behinderung bevorzugt berücksichtigt
oder auch gezielt beteiligt.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
werden bei der Vergabe
von Ausbildungsplätzen in einigen
Ressorts bevorzugt berücksichtigt.
Seitens der Polizeiakademie Hessen
(HPA) werden im Rahmen einer seit
mehreren Jahren bestehenden erfolgreichen
Zusammenarbeit mit dem
Bildungswerk Hausfrauenbund
mehrmonatige Praktika im Bereich
Küche angeboten, die speziell auch
von jungen Auszubildenden mit Lernbehinderungen
wahrgenommen werden
. In Einzelfällen führten diese
Maßnahmen auch zu Einstellungen
im Küchenbereich.
Im Geschäftsbereich des HMdIS
werden mehrmonatige Praktika angeboten
. Ebenso werden im Bereich
des HMWK Praktika angeboten und
durchgeführt, die eine Bewerbung um
einen Ausbildungsplatz unterstützen
können. Auf Messen wird über Aus-
Dauerhaft
Dauerhaft
mit 3-4
mehrmonatigen
Praktika
je Jahr
Alle Ressorts
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
6
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
bildungsmöglichkeiten informiert.
Beim Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium
besteht seit 2013 eine
Kooperation mit dem Bildungswerk
Hessen in Bezug auf die Vergabe
von Praktikumsplätzen.
Im Bereich des HMWK findet eine
Zusammenarbeit mit Betreuungseinrichtungen
zur Vorbereitung behinderter
Jugendlicher auf eine Ausbildung
(oder das Erwerbsleben bzw.
zur Integration in den Arbeitsmarkt
)statt. Bei Problemen in der
Ausbildung werden besondere Hilfen
(Assistenz/ Betreuer in Schule bzw.
Praxis) angeboten.
2.4
Sensibilisierung der im
Justizwesen tätigen
Personen zum Thema
„Menschen mit Behinderungen
“ einschließlich
Polizei, Staatsanwaltschaft
und Strafvollzugsbediensteten
Implementierung von
jährlichen Fortbildungen
zum Thema Menschen
mit Behinderungen
Fortbildungsangebot
zum Thema Gewalt
gegen Frauen und
Männer mit Behinderung
inkl. der Möglichkeit
der anonymisierten
Fallbesprechung
Die bei der Polizei tätigen Personen
werden zum Thema Menschen mit
Behinderung durch vielfältige Maßnahmen
besonders sensibilisiert, z.B.
Seminar „Verkehrspädagogik – Menschen
mit Handicap“ für Bedienstete
der hessischen Polizei mit Verwendung
in der Verkehrserziehung von
Menschen mit Behinderungen der
Polizeiakademie Hessen (HPA).
Die Thematik „Polizeilicher Umgang
mit Menschen mit Handicap“ ist mittlerweile
fester Bestandteil des Curriculums
der Hessischen Hochschule
für Polizei und Verwaltung.
Die Inhalte werden im Grundlagentraining
an den Standorten der Hessischen
Bereitschaftspolizei in Zusammenarbeit
mit verschiedenen
Einrichtungen und Werkstätten für
behinderte Menschen vermittelt.
Die Thematik „Menschen mit Behinderungen
“ wird im Justizvollzug ins
Fortbildungsprogramm 2015 aufgenommen
Die Thematik „Menschen mit Behinderungen
“ ist fester Bestandteil der
Führungskräfteentwicklung des Landes
geworden (Richtlinien zur Integration
und Teilhabe schwerbehinderter
Angehöriger der hessischen
Landesverwaltung – Teilhaberichtlinien
).
Dauerhaft
Dauerhaft
ab 2015
jährlich
seit 2009
HMdIS
2.5
Vergabe öffentlicher
Aufträge bei Erfüllung
Prüfung der rechtlichen
Umsetzung
Am 1. März 2015 ist das Hessische
Vergabe- und Tariftreuegesetz
(HVTG) in Kraft getreten. Es ersetzt
Dauerhaft HMWEVL
für die Prüfung
der
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
7
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
der Beschäftigungspflicht
nach SGB IX
das vorhergehende Hessische
Vergabegesetz (HVgH).
In § 3 des Gesetzes ist erstmals eine
Regelung zur Berücksichtigung sozialer
Anforderungen aufgenommen
worden. Voraussetzung für die Berücksichtigung
der jeweiligen Anforderung
ist insbesondere, dass diese
„mit dem Auftragswert in Verbindung
stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses
betreffen“ (§ 3 Abs. 1
HVTG). Beispielhalft enthält Absatz 2
eine Aufzählung sozialer Anforderungen
.
rechtlichen
Umsetzung
2.6
Umfangreiche Vermittlung
von Grundwissen
zur Barrierefreiheit
Erstellung von Richtlinien
und barrierefreien
Informationsmaterialien
wie z.B. rechtliche
Grundlagen der Barrierefreiheit
, Planungshilfen
zum barrierefreien
Bauen, Durchführung
barrierefreier Veranstaltungen
, Erstellung
barrierefreier Dokumente
Schulung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
in Fragen der Barrierefreiheit
erfolgt nach der Erstellung eines
Kriterienkatalogs.
Zum Thema „Planungshilfe zum barrierefreien
Bauen“: Das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat ein Auftragsforschungsprojekt
im Rahmen der Forschungsinitiative
Zukunft Bau initiiert,
mit dem Ziel, einen Leitfaden „Barrierefreies
Bauen“ zu erstellen. In einer
hierzu eingerichteten forschungsbegleitenden
Arbeitsgruppe der Länder
war das HMdF vertreten. Der Leitfaden
wurde inzwischen fertiggestellt
und für den Bundesbau eingeführt.
Für den Staatlichen Hochbau des
Landes Hessens ist eine entsprechende
Planungshilfe eingeführt worden
.
Das HMdIS hat im Mitarbeiterportal
umfangreiche Anleitungen zur Erstellung
von barrierefreien Webseiten
und Dokumenten veröffentlicht. (Verwaltungsmodernisierung
> E-
Government > Barrierefreiheit).
Ebenso gab es im Fortbildungsangebot
2014 im HMdIS ein Inhouse-
Seminar „Barrierefreie Dokumente“
für Portalredakteure.
In Planung
August
2015
Dauerhaft
HKM HMdF
HMdIS
Im Bereich des HMdJ werden Online-
Formulare für Lebenslagen im Rahmen
einer bundesweiten Länderarbeitsgruppe
„Zentrale Online-
Formulare (ZOF)“, die sich zur Aufgabe
gestellt hat, in einem bundesweiten
Portal Formulare für Lebenslagen
bereit zu stellen, erstellt.
ab 2014 HMdJ
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
8
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Im Bereich des HMSI erfolgt die Bestandsaufnahme
der Barrierefreiheit
der Beratungseinrichtungen
(Schwerpunkt Prävention geschlechtsspezifischer
Gewalt). Dabei
werden bestehende Zugangshindernisse
ermittelt sowie Fortbildungsund
Vernetzungsbedarfe. Geplant ist
die Erstellung eines Verzeichnisses
der barrierefreien bzw. barrierearmen
Beratungsangebote für behinderte
Gewaltbelastete (sog. Landkarte).
Der Ergebnisbericht
(http://www.brk.hessen.de/global/sho
w_document.asp?id=aaaaaaaaaaaco
ff) liegt vor.
Weiterentwicklung der Barrierefreiheit
in der Beratungslandschaft
/Schwerpunkt Prävention geschlechtsspezifischer
Gewalt durch
Fortbildung und Vernetzung
Konzeptentwicklung für die Durchführung
von Fortbildungs- und Vernetzungskonferenzen
: Weiterentwicklung
der Barrierefreiheit in der Beratungslandschaft
und Vernetzung zwischen
Beratungs- und Behinderteneinrichtungen
(Schwerpunkt Prävention
geschlechtsspezifischer Gewalt)
Landesweite Fortbildungs- und Vernetzungskonferenz
(Auftaktveranstaltung
) gefolgt von Fortbildungs- und
Vernetzungstagungen regional verteilt
, die künftig periodisch regional
fortgesetzt werden
2014
2013
2014
2015
HMSI
Das HMSI fördert im Bereich der
Offenen Altenhilfe die Hessisches
Fachstelle für Wohnberatung. Diese
führt selbst Beratungen durch und
qualifiziert Wohnberaterinnen und
Wohnberater insbesondere zu altersgerechtem
Wohnen, aber auch zu
barrierefreiem Wohnen.
HMSI
Informationsmaterial: vollständig
überarbeitete Broschüre „Universales
– Barrierefreies Bauen“ 2012 als Pdf-
Dokument veröffentlicht, Broschüre
liegt seit Herbst 2013 in gedruckter
und elektronischer Form vor. Sie ist
über die Internetseite des Ministeriums
für Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Landesentwicklung
(https://verwaltung.hessen.de/irj/HM
WVL_Internet?cid=35a1bdb246d249
Ab 2013
Dauerhaft
HMWEVL
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
9
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
3f10ed1377bff62292) abrufbar. Aktualisierung
erfolgt bei Bedarf in Abhängigkeit
von wesentlichen Änderungen
im Baurecht.
Das HMWK organisiert seit 2012 einbis
zweimal im Jahr Workshops zum
Thema „Barrierefreies Bauen im Geschäftsbereich
des HMWK/ Hessische
Hochschulen“. Der Teilnehmerkreis
umfasst die Schwerbehindertenvertretungen
und die Bauvertreter
der Hessischen Hochschulen. Zudem
nehmen Vertreter des Landesbetriebs
Bau und Immobilien Hessen
(LBIH) sowie weitere Experten an
den Treffen teil.
Die Workshops finden jeweils an den
Hochschulen statt. Im Rahmen von
Rundgängen durch mehrere Gebäudeteile
werden anschauliche Punkte
zum barrierefreien Bauen besprochen
. Neben der fachlichen Auseinandersetzung
mit dem Thema, hat
sich zwischenzeitlich auch ein gutes
Netzwerk zwischen allen Beteiligten
gebildet.
Angebot einer Schulung zum Thema
„Baupläne lesen“ durch den LBIH für
die Schwerbehindertenvertretungen.
JLU Gießen:
Fertigstellung einer Planungshilfe
„Behindertengerechte Sanitäranlagen
“ als Standard für Um-, Aus- und
Neubauten.
Schulungen für Dozentinnen und
Dozenten zur Gestaltung Barrierefreier
Lehre. Dozentenleitfaden
(http://www.unigies
-
sen.de/cms/studium/dateien/informati
onberatung/dozentenleitfaden )zur
Gestaltung Barrierefreier Lehre.
Philipps-Universität Marburg:
Erstellung eines Leitfadens zum barrierefreien
Bauen an der Philipps-
Universität durch die Servicestelle für
behinderte Studierende (SBS) (aktualisiert
im Januar 2015).
Regelmäßig
HMWK
2.7
Beteiligung von Menschen
mit Behinderungen
bei der Öffentlich-
Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements
Menschen mit
Behinderungen und
Im Rundfunkrat des Hessischen
Rundfunks gibt es bislang noch kein
Mitglied aus dem Bereich der Menschen
mit Behinderungen. Der Ver-
HMSI
HStK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
10
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
keitsarbeit zu den
Themen „Barrierefreiheit
“ und „Leben mit
Behinderungen“
ihrer Angehörigen
Einrichtung eines Vertreters
/einer Vertreterin
für die Belange von
Menschen mit Behinderungen
im Rundfunkrat
des HR
treter der im Rundfunkreferat sitzenden
freien Wohlfahrtspflege in Hessen
thematisiert aber bisweilen auch
Themen, die Menschen mit Behinderungen
betreffen.
Förderung des Einsatzes von Menschen
, die in Gebärdensprache übersetzen
können, bei Angeboten im
Rahmen des Qualifizierungsprogramms
für bürgerschaftliches Engagement
2.8
Sensibilisierung von
verschiedenen Berufsgruppen
für die Belange
von Menschen mit
Behinderungen
Regelmäßige Fortbildungsangebote
für die
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Kultureinrichtungen
hinsichtlich
der Belange von Menschen
mit Behinderungen
Regelmäßige Fortbildungsangebote
für die
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Bereich
Sport sowie im Bereich
Umwelt und Naturschutz
hinsichtlich der
Belange von Menschen
mit Behinderungen
Die Belange von Menschen mit Behinderungen
wurden in der Aus-,
Fort- und Weiterbildung des Landessportbundes
Hessen berücksichtigt
. Hierzu werden derzeit konkrete
Module entwickelt. Bildungsakademie
des Landessportbundes
(http://www.sporterlebnisse
.de/index.php)
Dauerhaft
HMdIS
HMWK
Projekt „Netzwerkarbeit
von rechtlicher Betreuung
, Medizin und Pflege
zur Vermeidung
freiheitsentziehender
Maßnahmen“.
Das landesweite Fortbildungskonzept
fokussierte sich 2014 insbesondere
auf Einrichtungen der Behindertenhilfe
. In 2015 darüber hinaus auch auf
Einrichtungen der Altenhilfe.
Mehrere
Fortbildungs
-
wochen in
2014 und
2015
HMSI
Laufende Information und Fortbildung
der MitarbeiterInnen in den Dienststellen
, durch Besuch verschiedener
Fortbildungsveranstaltungen (z. B.:
„Barrierefreiheit im Museum“ durch
den Hessischen Museumsverband).
Berücksichtigung der Themen im
Weiterbildungs- und Fortbildungsangebot
.
TUD:
Rollstuhlhandball - Inklusionsprojekt
(VSG Darmstadt)
Uni Kassel:
Fortbildungsangebot "Karrierementoring
Divers": Das Mentoringprogramm
unterstützt den Berufseinstieg und
die Karriereentwicklung von Studentinnen
und Doktorandinnen und rich-
Regelmäßig
HMWK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
11
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
tet sich u.a. an Frauen mit Behinderung
Staatliche Verwaltung Schlösser und
Gärten (VSG):
Die Mitarbeiter/innen, die Besucher
durch die Kulturdenkmäler führen,
werden kontinuierlich für die Belange
der Menschen mit Behinderungen
sensibilisiert.
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
12
Kapitel 3 – Recht – Verwaltungshandeln
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
3.3
Zeitnahe und kontinuierliche
Umsetzung der
UN-BRK - Evaluierung
der Ziele
Koordination der Umsetzung
der UN-BRK in
enger Zusammenarbeit
mit den für die Umsetzung
eingerichteten
Gremien, wie z.B. Lenkungsgruppe
, Interministerielle
Arbeitsgruppe
In der Interministeriellen Arbeitsgruppe
(IMAG UN-BRK) sind alle Ressorts
vertreten.
In jedem Ressort der Landesverwaltung
wurde eine koordinierende Stelle
eingerichtet, die die Umsetzung im
jeweiligen Ressort koordiniert und begleitet
.
Einrichtung einer Lenkungsgruppe mit
darunter angegliederten Arbeitsgruppen
, die zu einzelnen Themenfeldern
Umsetzungsvorschläge zur Aufnahme
in den Aktionsplan unterbreiten. Folgende
Arbeitsgruppen wurden eingerichtet
:
Arbeit und Beschäftigung
Barrierefreiheit
Bildung und Schule
Frauen und Mädchen
Bewusstseinsbildung
Dauerhaft
HMSI
3.4
Vereinfachung von
Anträgen
Prüfung von der Aufnahme
einer entsprechenden
Verpflichtung
in die GGO
Antragsformulare in
leichter Sprache und in
digitaler Form
Das Thema „Barrierefreiheit“ ist mit
dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten
“ (in Kraft getreten Oktober
2013) in die Änderungen des § 191 a
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
aufgenommen worden. Die Bund-
Länder-Kommission für Informationstechnik
in der Justiz (kurz: BLK) entwickelt
derzeit eine Strategie dazu.
Diese Anpassungen betreffen nicht nur
Angebote nach „außen“, an die Bürgerinnen
und Bürger (mit barrierefreien
Formularen), sondern auch die Barrierefreiheit
nach „innen“ für alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Justiz.
Zusätzlich gibt es für sehbehinderte
und blinde Justizangehörige jeweils
spezielle Software, die zur Verfügung
gestellt werden kann. Ansprechpartner
dazu ist im Justizbereich die IT-Stelle
der hessischen Justiz, die dazu Software
prüft und unter Berücksichtigung
der jeweiligen Sehbehinderung Empfehlungen
ausspricht und die Gerichte
und Behörden unterstützt.
Dauerhaft
HMdJ
Antragsformulare in
leichter Sprache und in
digitaler Form
Modellregion Wiesbaden
Das Modellprojekt der Stadt Wiesbaden
„Barrierefreie Verwaltungsbescheide“
ist weitgehend umgesetzt. Die Ergeb-
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
13
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
nisse werden Ende 2015 in Berichtsform
veröffentlicht
3.5
Abbau der Barrieren
bei Entwicklungs- und
Planungsprozessen
Förderung einer frühzeitigen
Beteiligung
von Menschen mit Behinderungen
als Experten
in eigener Sache
Etablierung neuer Beteiligungsformen
bzw.
Neugestaltung der
Beteiligung bei bestehenden
Gremien und
Verfahren
Im Zuge der beabsichtigten Neufassung
der GGO wurde auf Vorschlag der
Landesbeauftragen für Menschen mit
Behinderungen (LBA) die Beteiligung
der bestehenden Gremien neu gestaltet
, insbesondere soll die Beteiligung
der Fachkreise und Dachverbände von
Menschen mit Behinderungen zeitgleich
mit der Beteiligung der LBA erfolgen
. Derzeit befindet sich der Entwurf
der neugefassten GGO in der
Ressortabstimmung.
Mit der
Verabschie
-
dung der
neugefassten
GGO ist
im ersten
Quartal
2016 u
rechnen
HMdIS
Frühzeitige Einbeziehung und regelmäßig
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
in Planungs- und Entscheidungsprozesse
sowie an Bauplanungsverfahren
.
Frühzeitige Einbindung des betroffenen
Menschen mit Behinderung in Entscheidungen
, die seinen konkreten
Aufgabenbereich betreffen.
An Entwicklungs- und Planungsprozessen
im Hochschulbau sowie teilweise
auch in der IT-Entwicklung nimmt
die/der Beauftragte für Behinderung
und Studium teil. Punktuell auch Einbeziehung
externer Vertreter von Behindertenverbänden
.
Museum Darmstadt und Hochschule
Darmstadt:
Einbindung von Menschen mit Behinderungen
durch Kooperation mit dem
„Club Behinderter und ihrer Freunde in
Darmstadt und Umgebung e.V." (CBF).
Laufend
laufend
Regelmäßig
HMWEVL
HMWK
3.6
Steuervereinfachung
für Menschen mit Behinderungen
Erhöhung der Pauschbeträge
für Menschen
mit Behinderungen
nach § 33b EStG
Der Gesetzesantrag der Länder Hessen
, Bremen, Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein für das Steuervereinfachungsgesetz
2013 wurde in 2014
unter der Bundesrat-Drucksache 92/14
erneut beim Bundestag eingebracht
Umsetzung
noch
nicht
absehbar
HMdF
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
14
Kapitel 4 - Zugänglichkeit – Barrierefreiheit – Bauen und
Wohnen
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
4.1.1
Barrierefreiheit von
öffentlich zugänglichen
Bereichen öffentlicher
Gebäude (Neubauten
und Bestand), und
Außenanlagen
Bei Baumaßnahmen
werden die Hessische
Bauordnung und die
geltenden gesetzlichen
Regelungen und DIN-
Normen zur Barrierefreiheit
beachtet
Einrichtung von visuellen
und taktilen Leitsystemen
und Orientierungshilfen
bei Neubauten
und schrittweise
Umsetzung bei Umbaumaßnahmen
im
Bestand
Beteiligung der
Schwerbehindertenvertretungen
im Planungsprozess
bei Neuund
Umbaumaßnahmen
. Schulung von
Schwerbehindertenvertretung
zur kompetenten
Wahrnehmung ihrer
Beratungsaufgabe
Frühzeitige Abstimmung
und Überwachung
der Ausführung
der Maßnahmen, insbesondere
hinsichtlich
des Übergangs Innen-
/Außenbereich
Bei Altbauten, die unter
Denkmalschutz stehen,
werden die behindertengerechten
Belange
so weit als möglich
berücksichtigt, soweit
es der Denkmalschutz
zulässt
Mit Erlass vom 18. Juni 2012 (StAnz. S.
693) hat das HMWEVL eine aktualisierte
Liste mit technischen Regeln und
zugehörigen Anlagen als Technische
Baubestimmungen eingeführt. Diese
sind bei der Errichtung, Änderung und
Instandhaltung von baulichen Anlagen
im Regelungsbereich der Hessischen
Bauordnung (HBO) gemäß den dort
erfolgten Festlegungen, zu beachten.
DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen –
Teil 1 – öffentlich zugängliche Gebäude
“ als Technische Baubestimmung
wurde damit eingeführt. Sie ersetzt die
bisher gültige DIN 18024-2.
Diese DIN ist für den Landeshochbau
verbindlich anzuwenden. Per Erlass
des HMdF vom 1. August 2012 wurde
verfügt, dass im Zuge der Planung
jeder Baumaßnahme ein „Konzept zur
Barrierefreiheit“ unter der Leitung Landesbetriebs
Bau und Immobilien Hessen
(LBIH) durch das Planungsteam, in
enger Abstimmung mit dem Nutzer und
der Schwerbehindertenvertretung zu
entwickeln ist. In der Entscheidungsunterlage
-Bau (ES-Bau) ist dies zu dokumentieren
und ggf. in der weiteren Planung
zu konkretisieren.
Die Einrichtung und Gestaltung von
Leit- und Orientierungssystemen ist in
der neuen DIN unter Punkt 4.4 „Warnen
/Orientieren/Informieren/Leiten“,
beschrieben. Auf dieser Grundlage
erfolgt die Umsetzung bei Neubauten.
Bei Bestandsbauten werden, wenn eine
entsprechend geeignete Umbau- oder
Sanierungsmaßnahme erfolgt, die Systeme
umgesetzt.
Die Einbindung der Schwerbehindertenvertretung
ist Aufgabe des Arbeitgebers
/der nutzenden Verwaltung/des
Bauherren.
Der LBIH ist durch Erlass angewiesen,
die Planung zur Barrierefreiheit mit der
Schwerbehindertenvertretung abzustimmen
, bzw. von der nutzenden Verwaltung
eine entsprechende Beteiligung
einzufordern. Die Schwerbehindertenvertretung
vertritt die Belange
der schwerbehinderten Menschen und
Dauerhaft HMdF
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
15
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
bezieht sich auf die Bereiche, die die
Berufsausübung betreffen. Die öffentlich
zugänglichen Bereiche, die in der
Bauordnung geregelt sind, unterliegen
nicht direkt dem Beteiligungsbereich
der Schwerbehindertenvertretung. Im
Sinne einer beratenden Mitwirkung
werden sie aber auch bei der Festlegung
der Ausgestaltung dieser Bereiche
beteiligt.
Bei Architektenwettbewerben wird die
Barrierefreiheit der Planung bei der
Vorprüfung und Bewertung der Arbeiten
berücksichtigt.
Durch die Festlegung, dass mit der
Planung ein Konzept zur Barrierefreiheit
zu erstellen ist, ist die entsprechende
Umsetzung einer barrierefreien
Planung sichergestellt, dabei ist auch
und insbesondere der Übergang von
Innen- zu Außenbereich zu berücksichtigen
.
4.1.3
Barrierefreiheit bei
Bauprojekten im Wege
von Public Private
Partnership-
Maßnahmen (PPP-
Maßnahmen)
Festschreibung von
Mindestanforderungen
an die Barrierefreiheit
als Bestandteil der
Leistungsbeschreibung
. Projektspezifische
Erarbeitung dieser
Mindestanforderungen
mit den
Schwerbehindertenvertretern
und -
beauftragten
Durchsicht der vorgelegten
Planung und
fachliche Begleitung
des Abstimmungsprozesses
mit den
Schwerbehindertenvertretungen
Beteiligung im Rahmen
des Vertragscontrollings
in der Realisierungsphase
des Projektes
Aufnahme des Aspektes
„Übergreifende
Mindestanforderungen
– Barrierefreiheit“ in die
Funktionale Leistungsbeschreibung
für PPP-
Maßnahmen
Bei der Planung eines neuen Laborgebäudes
in Kassel werden in Zusammenarbeit
mit dem Landesbetrieb Bau
und Immobilien Hessen Mindestanforderungen
an die Barrierefreiheit als
Bestandteil der Leistungsbeschreibung
festgeschrieben.
Die Schwerbehindertenvertretung wird
eingebunden.
Dauerhaft HMdF
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
16
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
4.1.4
Barrierefreiheit bei
Umbau-, Instantsetzungs
- und Bauunterhaltungsmaßnahmen
sowohl für den Zugang
zum Gebäude als auch
für die Nutzung des
Gebäudes
Untersuchung von
Möglichkeiten der Umsetzung
der Barrierefreiheit
in Bestandsgebäuden
, z.B. Einbau
barrierefrei gestalteter
Aufzüge, Hebeplattformen
und Rampen,
barrierefreie Toilettenanlagen
, Kontrastreiche
Beschilderung,
taktile Hinweise, Überwindung
von unterschiedlichem
Fußbodenniveau
durch Rampen
, Türschwellenrampen
oder Hebeplattformen
, Markierung von
Stufen, Leitsystem für
blinde und sehbehinderte
Menschen
Flächendeckende Erhebung
der öffentlich
zugänglichen Gebäude
ohne barrierefreien
Zugang
Beteiligung der
Schwerbehindertenvertretungen
im Planungsprozess
Bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahme
wird auch die Verbesserung der
Barrierefreiheit projektspezifisch berücksichtigt
.
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien
Hessen (LBIH) hat eine flächendeckende
Erhebung seiner öffentlich zugänglichen
Gebäude im Hinblick auf
das Vorhandensein eines barrierefreien
Zuganges durchgeführt. Bei rd. 280
Gebäuden ist ein barrierefreier Zugang
vorhanden. 145 landeseigene und 25
rückangemietete Gebäude verfügen
noch nicht über einen barrierefreien
Zugang. Entsprechende Maßnahmen
wurden abgestimmt.
Im Jahre 2011 wurden alle Dienstgebäude
des Regierungspräsidiums
Darmstadt auf ihre Barrierefreiheit hin
untersucht und ein mehrjähriger Maßnahmenplan
gemeinsam mit dem LBIH
vereinbart. Es wurden seither vielfältige
Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit
umgesetzt.
In den Jahren 2011 bis 2013 wurden in
Gebäuden des LBIH bereits 70 barrierefreie
Toiletten hergerichtet und hierfür
rd. 1,5 Mio. € aufgewendet.
Insgesamt wurden aus dem Investitionszuschuss
für Barrierefreiheit seit
dem Jahr 2013 Maßnahmen für rd. 1,2°
Mio. € beauftragt.
Derzeit werden im Bereich des LBIH in
rd. 10 Liegenschaften Umbaumaßnahmen
zur Barrierefreiheit begleitend zu
laufenden Instandsetzungsmaßnahmen
sowie rd. 20 Einzelmaßnahmen für
schwerbehinderte Beschäftigte durchgeführt
. Davon sind 12 Maßnahmen
baulich abgeschlossen.
Bei 4 Gerichtsgebäuden wurden die
Baumaßnahmen abgeschlossen. Bei
10 Gerichten befinden sich die Maßnahmen
derzeit in der Ausführung. In
den verbleibenden Gerichten soll in den
kommenden Jahren die Barrierefreiheit
hergestellt werden.
Schwerpunktmäßige barrierefreie Erschließung
der Polizeidienststellen in
Abstimmung mit dem HMdIS.
Baumaßnahmen unter Federführung
des LBIH und für die eine Entscheidungsunterlage
-Bau (ES-Bau) zu erstellen
ist, ist die Abstimmung der Pla-
Dauerhaft
2011 -
2015
2015 ff.
HMdF
HMdIS
HMWEVL
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
17
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
nung mit dem Nutzer und der Schwerbehindertenvertretung
festgelegt.
Das LBIH achtet bei seinen Bauunterhaltungsmaßnahmen
ebenfalls auf die
Einbindung der Schwerbehindertenvertretung
.
Das Dienstgebäude der Hessischen
Staatskanzlei ist ein denkmalgeschützter
Altbau - es wurde durch große Umbaumaßnahmen
2004 barrierefrei und
behindertengerecht umgestaltet, z.B.
taktile Beschilderung von Kunstwerken
für blinde und sehbehinderte Menschen
, taktiler Plan für den Repräsentationsbereich
, elektrische Türöffnung.
HStK
4.2.1
„Universelles Design“,
„Universelles Bauen“
Auslobung eines Wettbewerbs
zur Förderung
der Bewusstseinsbildung
zum Abbau von
Barrieren auf allen
gesellschaftlichen Ebenen
Auszeichnung von
positiven Konzepten
und Projekten, die richtungsweisende
Lösungen
anbieten
Der „Hessische Staatspreis Universelles
Design“ ist eine gemeinsame Auszeichnung
des HMSI und des HMdF
und steht unter der Schirmherrschaft
des Ministerpräsidenten, Volker Bouffier
.
Der Preis zeichnet Vorreiter auf dem
Gebiet des universellen Designs aus.
Es handelt sich um einen Ehrenpreis,
der alle drei Jahre vergeben wird. In
der Kategorie Nachwuchs steht der
Wettbewerb auch Studierenden sowie
Absolventinnen und Absolventen hessischer
Hochschulen offen.
Die erstmalige Preisverleihung fand am
02.10.2013 statt
In 2014 konnte die Wanderausstellung
„Preisträger Staatspreis Universelles
Design 2013“ im HMdF und auf dem
Deutschen Mobilitätskongress in Frankfurt
gezeigt werden.
In 2015 wird die Ausstellung an vier
weiteren Hochschulstandorten in Hessen
gezeigt, um damit gleichzeitig auch
auf das neue Wettbewerbsverfahren in
2016 aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen im Internetauftritt
BRK-Hessen
(http://www.brk.hessen.de/aw/home/Pr
eise-und-
Auszeichnungen/~bko/Hessischer-
Staatspreis-Universelles-Desi/)
2013
2015/2016
HMdF
4.2.2
Bei der Ausbildung von
Architekten und Ingenieuren
ist das Thema
Erweiterung der Studien
- und Prüfungsinhalte
bei der Überarbeitung
der entsprechen-
Frankfurt University of Applied Sciences
(FRA UAS):
Der Studiengang „Barrierefreie Systeme
“ beinhaltet in einem 4-Semestrigen
Dauerhaft HMWK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
18
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Barrierefreiheit Studien
- und Prüfungsinhalt
den Curricula Masterstudiengang die Belange des
Behindertenrechts. Er ist einzigartig in
Deutschland. Die FRA UAS widmet
sich den Themen des Behindertenrechtes
sehr stark und konzeptionell.
Darüber hinaus wird in den Studiengängen
„Architektur“ das Thema modulübergreifend
behandelt, wie z. B.
auch die Themen „Energieeffizienz“
oder „Demographischer Wandel“, auch
ohne dass das Wort „Behindertenrecht“
im Modulnamen zu finden ist. Dies ist z.
B. in den diversen Modulen des Entwerfens
wie auch des Baubetriebes als
notwendiger und zeitgemäßer Baustein
zu finden.
Hochschule Geisenheim:
Bei der Ausbildung der Landschaftsarchitekten
/innen wird das Thema „Barrierefreiheit
“ innerhalb der Module „Entwurfsplanung
und Normen“ und „Wegebau
“ behandelt.
Uni Kassel:
Im Bereich der Architektur, Landschaftsarchitektur
und Stadtplanung
spielt das Thema Barrierefreiheit eine
wichtige Rolle.
Beispiele:
Bausteine für das Entwerfen von
Gebäuden;
Gebäudetypologien;
Schrankenlos,
Baulicher Brandschutz und barrierefreies
Bauen
Das Fachgebiet „Arbeits- und Organisationspsychologie
“ im Fachbereich
Maschinenbau, greift Aspekte
der Barrierefreiheit auf
4.2.4
Informationsverbreitung
zum Thema „Barrierefreies
Bauen“ für Ingenieure
, Bauämter, Architekten
und Verbände
Durchführung von Informationsveranstal
-
tungen
Unterstützung durch
das HMWVL bei entsprechenden
Informationsveranstaltungen
Unterstützung des Lehrgangs „Barrierefreies
Planen und Bauen“ der Architekten
- und Stadtplanerkammer Hessen
durch einen Vortrag zu den Vorschriften
für barrierefreies Bauen im Bauordnungsrecht
Seit 2013
jeweils auf
Anfrage
HMWEVL
4.2.6
Förderung einer Forschungsstelle
„Univer-
Schaffung eines Gremiums
mit dem Ziel,
eine Forschungsstelle
einzurichten
Uni Kassel:
Eine gesonderte Forschungsstelle gibt
es nicht, aber den Forschungsverbund
für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS).
HMWK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
19
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
selles Design“ Beteiligt am FoSS:
Universität Kassel insbesondere die
Fachbereiche Humanwissenschaften
, Gesellschaftswissenschaften
und Wirtschaftswissenschaften
Hochschule Fulda die Fachbereiche
Pflege und Gesundheit, Sozial- und
Kulturwissenschaften sowie Sozialwesen
.
Fachliche Arbeit in acht nach Sachund
Querschnittsthemen gegliederten
Gruppen, in denen Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler von beiden
Hochschulen und aus verschiedenen
Disziplinen vertreten sind. Sie bearbeiten
die Felder:
Arbeitsleben und Existenzsicherung
(einschließlich Altersvorsorge und
Rente);
Kindheit, Jugend und Familie;
Gesundheit und Pflege;
Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe
; Teilhabeforschung;
Soziale Menschenrechte;
Wohlfahrtsstaatliche Infrastruktur
und Leistungserbringung
Gender
Migration.
4.3.1
Sicherstellung der Zugänglichmachung
öffentlich
-rechtlicher Dokumente
für Blinde und
sehbehinderte, gehörlose
und schwerhörige
Menschen, für Menschen
mit kognitiven
Einschränkungen in
einer für sie wahrnehmbaren
, geeigneten
Form
Umsetzung der Hessischen
Verordnung zur
Ausführung des Hess-
BGG (HessBGGAV)
Übersetzung von öffentlich
-rechtlichen
Dokumenten in geeigneter
Form
In allen Ressorts werden die benötigten
Dokumente bei Bedarf zur Verfügung
gestellt.
Hessische Archive:
Das neue Archivdokumentationssystem
„Arcinsys“ sieht eine Nutzung der Web-
Site durch Screen-Reader vor.
Uni Kassel:
Beim Beauftragten für Behinderung und
Studium und im IT-Servicezentrum sind
entsprechende Kompetenzen vorhanden
. Die Kooperation mit einem entsprechenden
Projekt (BITI) zum Aufbau
eines Kompetenzzentrums wird angestrebt
.
Modellregion Wiesbaden:
Übersetzung von Dokumenten in Leichte
Sprache als Anhang zum rechtsmittelfähigem
Bescheid
Dauerhaft
Alle Ressorts
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
20
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
4.3.3
Die schrittweise Sicherstellung
des barrierefreien
Zugangs und
die Nutzbarkeit von
öffentlich zugänglichen
Bereichen von öffentlichen
Gebäuden auch
für Menschen mit Hörbehinderungen
Berücksichtigung von
Maßnahmen für Menschen
mit Hörbehinderung
bei Umbaumaßnahmen
öffentlich zugänglicher
Bereiche
von öffentlichen Gebäuden
Durchführung von
Fortbildungsveranstaltungen
zum Thema
„Barrierefreiheit“ für
Bauplanungs- und
Durchführungsverantwortliche
Bei der Durchführung von Umbau- oder
Sanierungsmaßnahmen wird die Verbesserung
der Barrierefreiheit mitberücksichtigt
. Dies beinhaltet auch Maßnahmen
für Menschen mit Hörbehinderung
. Die Art der Umsetzung ist jeweils
projektspezifisch von der jeweiligen
Maßnahme abhängig. Siehe auch 4.1.1
Die fachliche Begleitung kann bedarfsweise
durch den Landesbetrieb Bau
und Immobilien Hessen (LBIH) erfolgen
. Dies beinhaltet auch die Beratung
der Ressorts, der nutzenden Verwaltungen
und der Schwerbehindertenvertretungen
.
Der LBIH bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen
zum Thema
„Barrierefreiheit“ an.
Dauerhaft HMdF
4.3.4
Schaffung barrierefrei
zugänglicher und nutzbarer
Intra- und Internetangebote
Anpassung der HVBIT
an die technischen
Standards der BITV
erfolgt im Novellierungsverfahren
zur
HVBIT
Kontinuierliche Verbesserung
der Internetund
Intranet-Angebote
des Landes Hessen
hinsichtlich barrierefreier
Information und
Kommunikation
Vorgaben für alle Redakteure
von Intra- und
Internetangeboten, die
Barrierefreiheit beim
Einstellen und Ändern
von Informationen im
Internet und Mitarbeiterportal
zu beachten
(z.B. Acronyme,
Sprachwechsel im
Text, Bildbeschreibung)
Hessische Verordnung barrierefreie
Informationstechnik - HVBIT vom
18.9.2007, zuletzt geändert durch Verordnung
vom 14.11.2012 (GVBl. S.
421) bezieht sich auf die BITV-
Standards.
Mit dem Relaunch des Hessenportals
und der Ministerien-Seiten im Frühjahr
2013 wurden umfangreiche Maßnahmen
getroffen. Bereits für das Design
des Layouts war Vorgabe, dieses barrierefrei
zu gestalten. So wurde der ausreichende
Kontrastwert im Layout berücksichtigt
, die Umschaltmöglichkeit
auf Schwarz-Weiß-Ansicht wurde in
das Design integriert.
Weitere Maßnahmen, die getroffen
wurden:
• Technische und redaktionelle Berücksichtigung
der BITV-
Anforderungen
• Professionelle Videos in Gebärdensprache
, die die Inhalte und die Navigation
der Webseiten beschreiben
• Texte in leichter Sprache zur Erklärung
von Inhalten und Funktionen
auf jedem Auftritt
• Alternativ-Text für alle Bilder
Kontinuierlich wurden mit Unterstützung
der BIK-Beratungsstelle Marburg
(BIK = „barrierefrei informieren und
kommunizieren“) und unter Berücksichtigung
der technischen Möglichkeiten
die Ziele der Barrierefreiheit bei der
Dauerhaft
Seit 2011
Dauerhaft
Dauerhaft
Alle Ressorts
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
21
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Produktentwicklung umgesetzt.
Bei der Überarbeitung der jeweiligen
Internet-Auftritte der nachgeordneten
Behörden und Stellen, wie z.B. der
hessischen Polizei, der Regierungspräsidien
, der Universitäten, der Staatlichen
Museen wurden und werden die
Aspekte der Barrierefreiheit gem.
HVBIT/BITV berücksichtigt, ebenso bei
Themenportalen der Ressorts, wie z.B.
„Kulturportal Hessen“, „Familienatlas“.
An der Verbesserung der Angebote
wird kontinuierlich gearbeitet. Bei der
Philipps-Universität Marburg beispielsweise
werden u.a. für Studierende
wichtige Websites von einer blinden
studentischen Hilfskraft der „Servicestelle
für behinderte Studierende“
(SBS) auf ihre Zugänglichkeit überprüft.
Ebenso unterstützt die Universität Beschäftigte
mit einer Hörbehinderung
durch Beschaffung und Bereitstellung
individuell notwendiger Hilfsmittel, wie
z. B. angepasste TK-
Endgeräte/Funkrufempfänger. Die Verständlichkeit
von Texten ist ein zentrales
Arbeits- und Qualitätsprinzip der für
Kommunikation zuständigen Abteilung
der FRA UAS. Texte/Informationen
werden bedarfsgerecht ins Internet
gestellt; auch dort hat verständliche
Sprache höchste Priorität.
Alle Broschüren und Faltblätter des
Regierungspräsidiums Darmstadt sind
auch digital online abrufbar.
Die Sensibilisierung und Schulung der
Redakteure ist in der Regel eine flankierende
Maßnahme. Ein Teil der
Standardschulung der HZD im Content-
Management behandelt Barrierefreiheit.
4.3.5
Sicherstellung der
Kommunikation für hörund
sprachbehinderte
Menschen in Deutscher
Gebärdensprache, mit
lautsprechbegleitenden
Gebärden oder über
andere Kommunikationshilfen
im Verwaltungsverfahren
Umsetzung der Hess-
BGGAV
Die Finanzämter informieren
darüber, dass
die Berechtigten die
geeignete Kommunikationshilfe
auswählen
bzw. eine geeignete
Kommunikationshilfe
bereitstellen können
Das Verfahren der Finanzämter wird
seit 2008 praktiziert
Teil II der HessBGGAV wurde im November
2014 hinsichtlich der Vergütung
der Leistungen der Gebärdensprachdolmetscher
novelliert
Bei Neubeschaffungen im Bereich Telefonanlagen
wird auf die Kommunikationshilfe
für Hörbehinderte geachtet.
(siehe auch 7.1.8)
Dauerhaft HMdF
HMSI
HMWK
4.3.6
Barrierefreie Informa-
Barrierefreie Gestaltung
von Flexnow,
Berücksichtigung der einschlägigen
Regelungen durch die Vertreter der Efortlaufend
HMWK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
22
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
tions- und Kommunikationstechnik
im Studium
Stud.IP und des Zentralen
Web-auftritts der
JLU Gießen
Informations-, Beratungs
- und Schulungsangebot
zur Schaffung
„barrierefreier Informationstechnik
“ in Studium
und Lehre (Anleitungen
zur Erstellung
barrierearmer PDF-
Dokumente und Formulare
)
Zentrale Mittel zur Verbesserung
der Qualität
der Studienbedingungen
und der Lehre
(QSL)
Learning-Kompetenzzentren der hessischen
Hochschulen.
Frankfurt University of Applied Sciences
(FRA UAS):
Unterstützung durch Tutoren, Bereitstellung
von Hard- und Software, Beratung
durch den Beauftragten für Studierende
mit Behinderung.
Hochschule Fulda:
Es gibt einen Pool entsprechender
ausleihbarer Hilfsmittel für seh- und
hörbehinderte Studierende. Hierzu
zählen z.B. Lupen, FM-Anlagen (Sender
-Empfänger) etc. Bei Bedarf werden
diese den Studierenden zur Verfügung
gestellt. In der Bibliothek wurde ein
Arbeitsplatz für sehbehinderte Personen
eingerichtet. Dieser kann bei Bedarf
auch für blinde Personen aufgerüstet
werden.
JLU Gießen:
„Mit inklusiver IT studieren und lehren“,
Schwerpunkte:
Optimierung der systemseitigen
Voraussetzungen zur Schaffung „Inklusiver
IT“ in Studium und Lehre
Barrierefreie Gestaltung der Online-
Bewerbung auf Basis der neuen
Software-Lösung HISconnect zur
Teilnahme am Dialogorientierten
Serviceverfahren (DoSV)
Konzipierung und Erprobung eines
hochschuldidaktischen Weiterbildungsangebots
für Lehrende im
Kontext „Inklusiver IT in Studium
und Lehre“.
Technische Hochschule Marburg
(THM):
Entwicklung barrierefreier Portale für
Blinde und Sehbehinderte, E-Learning-
Angebote, Keyhole: behindertengerechter
Zugriff auf das Web, div. Weitere
Projekte wie HeLB.
Hochschule Darmstadt:
Im Lernzentrum auf dem Campus
Darmstadt wurde ein Computerarbeitsplatz
für Studierende mit Behinderung
eingerichtet.
spezifische Hard- und Software für
Sehbeeinträchtigung
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
23
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Kompensationssoftware für Lese-
Rechtschreibschwäche
elektrisch höhenverstellbarer
Schreibtisch
ausreichende Türbreite für Rollstuhlnutzung
ausreichende Raumgröße für Begleitperson
Kapazität für weitere beeinträchtigungsspezifische
Technologie
Ein entsprechender Arbeitsplatz wird
derzeit im Lernzentrum auf dem Campus
Dieburg eingerichtet.
Philipps-Universität Marburg:
Einrichtung und Betreuung von 9 blinden
- / sehbehindertengerecht adaptierten
PC Arbeitsplätzen (u.a. Braille-,
Sprach-, Großschriftausgabe, Scanner,
Brailledrucker), in 2014 grundlegend
modernisiert.
Einsatz von stud. Hilfskräften zur Betreuung
der o.g. PC Arbeitsplätze.
Für ausgewählte elektronische Semesterapparate
, die auf der Lernplattform
ILIAS aus urheberrechtlichen sowie aus
Kostengründen im Image-pdf-Format
bereitgestellt werden, also als Bilddatei
vorliegen, die von den blindenspezifischen
PC-Peripheriegeräten nicht genutzt
werden können, wird eine WORD-
Version erstellt.
4.3.7
Barriefreie Angebote im
öffentlich-rechtlichen
und privaten Rundfunk
(Hörfunk und Fernsehen
)
Weiterer Ausbau von
barrierefreien Angeboten
im öffentlichrechtlichen
und im privaten
Rundfunk (Hörfunk
und Fernsehen)
und in Telemedien
Berücksichtigung der
Barrierefreiheit bei den
Planungen und Maßnahmen
des Hessischen
Rundfunks, wie
z.B. Untertitelung von
Fernsehprogrammen,
Bildbeschreibungen für
Blinde, erblindete und
sehbehinderte Menschen
Die Intendantin oder
der Intendant des Hes-
Der Hessische Rundfunk baut sein
Angebot von barrierefreien Sendungen
kontinuierlich aus und berichtet jährlich
dem Rundfunkrat über den erreichten
Sachstand.
Sämtliche Medienprojektzentren Offener
Kanal werden auch von Menschen
mit geistiger oder körperlicher Behinderung
genutzt. Auch die nichtkommerziellen
Lokalradios bieten Nutzerinnen
und Nutzern mit körperlichen Beeinträchtigungen
die Möglichkeit, sich aktiv
an der Programmgestaltung zu beteiligen
.
Der Hessische Landtag stellt die Sitzungen
des Plenums als Videos ab
September 2015 barrierefrei in einem
Youtube-Kanal zur Verfügung. Über
den neuen Youtube-Kanal können die
Nutzer die Debatten zu den vielfältigen
HStK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
24
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
sischen Rundfunks
berichtet dem Rundfunkrat
regelmäßig
über die getroffenen
Maßnahmen
Weiterer Ausbau der
Einblendung von Gebärdensprach
-
Dolmetschern
Prüfung durch den
Hessischen Rundfunk
bzgl. der Ausstrahlung
von Landtagsdebatten
aus dem hessischen
Landtag mit Gebärdenspracheinblendung
und
Untertitel
Themen des Hessischen Landtags
wann sie wollen nach eigenem Interesse
und überwiegend in HD Qualität
nachverfolgen. In den Videos werden
die Namen der Redner sowie die Fraktionszugehörigkeit
zur Erhöhung der
Transparenz zu Beginn der Rede eingeblendet
. Zudem bieten die Videos
über Untertitel, die auf Grundlage der
vorläufigen stenographischen Protokolle
erstellt werden, einen barrierefreien
Zugang für hörgeschädigte und gehörlose
Menschen. Die Untertitel können
über die Abspielgeschwindigkeit auch
an das individuelle Leseverhalten des
Nutzers angepasst werden.
4.3.8
Sicherstellung bzw.
Optimierung der technischen
Ausstattung für
hörbehinderte Menschen
im Landesdienst
Umsetzung geeigneter
Maßnahmen zur behindertengerechten
Anpassung, z.B. Telefon
mit optischer Signalanzeige
, Hörverstärkung
über T-
Spule/blue-tooth-
Technik, optische
Alarmgeber der Haussirene
, mobile Verstärkerschleifen
für Konferenzräume
mit Verstärker
/Mikrofonanlage zur
Verstärkung an geeigneten
Hörgeräten,
Sichtkontrolle für Telefonanlage
Die Ministerien und deren nachgeordnete
Bereiche unterstützen hörgeschädigte
Menschen durch Beschaffung und
Bereitstellung entsprechender technischer
Ausstattung individuell notwendiger
Hilfsmittel, wie z.B. FM-Anlagen,
Technische Anpassungen im Laborbereich
; aber auch durch den Einsatz von
Gebärdensprachdolmetschern z.B.
zwecks Einarbeitung in neue Sachverhalte
.
Telefone mit optischer Signalanzeige,
darüber hinaus Bereitstellung von Mobiltelefonen
mit Vibrationsalarm im
Bedarfsfall ab sofort.
Bei der Neuplanung oder Umstellung
von Telefonanlagen auf VOIP-Technik
werden die Vorgaben der Barrierefreiheit
berücksichtigt sowie in einzelnen
Bereichen die Verfügbarkeit von Endgeräten
für hörbehinderte Menschen
Im Bereich des HMSI wurde eine mobile
FM-Anlage beschafft, die bei Konferenzen
und anderen Veranstaltungen
genutzt werden kann. Sie steht auch
zur Ausleihe zur Verfügung.
Beschaffung von Induktionsspulen bzw.
„T-Spule“. Die Spule ermöglicht es, die
Worte des Pfortenpersonals von deren
Mikrofon direkt an das Hörgerät der
Besucherinnen und Besucher zu senden
.
Dauerhaft
Alle Ressorts
4.3.10
Erreichbarkeit der
Kurzwahlnummern 110
In einem ersten Schritt
soll für den Bereich der
hessischen Polizei
geprüft werden, ob eine
Im Bereich 112 (Rettungsdienst-
Feuerwehr) wurde die Umsetzung als
SMS auf die 112 geprüft und als tech-
HMdIS
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
25
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
und 112 mit mobilen
Kurznachrichten. Aufbau
eines Notrufnetzwerks
via SMS.
Behelfslösung über die
Einrichtung einer SMS-
Kommunikationsmöglichkeit
bei den Notrufabfragestellen
der 7
Polizeipräsidien (neue
Leitstellen) in Verbindung
mit jeweils einer
besonderen Rufnummer
für SMS-
Nachrichten sich in
Notfällen als akzeptabel
und praktikabel
erweisen kann
Weitere Prüfung von
Möglichkeiten, unter
den beschriebenen
Randbedingungen
durch Ausnutzung moderner
mobiler Datenendgeräte
eine flächendeckende
– möglichst
deutschlandweite
- einfache und betriebssichere
nonverbale
mobile Notrufmöglichkeit
zu schaffen
nisch nicht möglich verworfen.
Als bessere Lösung wurde eine Notruf-
App für Smartphones favorisiert. Die
Umsetzung eines Lastenheftes für eine
offiziell autorisierte Anwendung für
einen dem aktuellen Telekommunikationsgesetz
(TKG) konformen Notruf
wurde im Rahmen der Expertengruppe
Notruf (EGN) – als im Bereich des AK II
der IMK angesiedeltes Fachgremium -
vorangetrieben. Die daraus resultierende
Lösungsmöglichkeit war jedoch
nicht geeignet, eine akzeptable Marktdurchdringung
zu erreichen und kann
aktuell lediglich als Machbarkeitsstudie
angesehen werden.
Ab Februar 2014 wurde in der Leitstelle
des Polizeipräsidiums Westhessen
(110) ein Testbetrieb zur Notfallmeldung
mittels SMS, in Zusammenarbeit
mit der Björn-Steiger-Stiftung, durchgeführt
. Im Ergebnis bleibt festzuhalten,
dass zum jetzigen Zeitpunkt eine flächendeckende
Einführung einer SMS-
Notfallmeldung noch nicht empfohlen
werden kann; weitere Prüfungen /
Testgestellungen sind erforderlich.
ab Februar
2014
4.3.11
Barrierefreier Zugang
zu Informationen
Übersetzung von Publikationen
und Informationen
in Leichte Sprache
und Verbreitung
über barrierefreies
Internet
Zahlreiche Broschüren wurden in
Leichte Sprache übertragen, z.B. „Hessisches
Behindertengleichstellungsgesetz
“ „Broschüre zum Betreuungsrecht
“, „Hessisches Gesetz über Betreuungs
- und Pflegeleistungen“, „Petitionsrecht
“, in Planung befinden sich
die Übersetzungen der Broschüren
zum Hessischen Bildungsurlaubsgesetz
, zum Arbeitsschutz und zur Familienkarte
sowie zur Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund.
Zur Landtagswahl wurde einen eigene
Broschüre in leichter Sprache herausgegeben
.
Die Informationen können über den
Internetauftritt BRK-Hessen
(http://www.brk.hessen.de/aw/home/Th
emen/~bnk/Zugang-zu-Informationen/)
heruntergeladen werden.
Vom HMSI wird bei der Neuauflage von
Broschüren die Übersetzung in leichte
Sprache regelhaft geprüft.
laufend
HMJ
HKM
HMSI
4.3.12
Förderung der Verwendung
von Leichter
Prüfung der Erstellung
einer Gemeinsamen
Richtlinie zur Verwen-
In der Modellregion UN-BRK Wiesbaden
wurde die Erstellung Barrierefreier
Bescheide erprobt. Informationen dazu
finden sich auf der Internetseite BRK-
Dauerhaft
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
26
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
(verständlicher) Sprache
in der behördlichen
Kommunikation und in
den öffentlichrechtlichen
Medien
dung Leichten Sprache
Prüfung des Verweises
auf die Richtlinie an
geeigneter Stelle in der
GGO
Hessen
(http://www.brk.hessen.de/aw/home/Mo
dellregionen/~bke/Wiesbaden/)
4.3.13 (neu)
Sicherstellung der
Kommunikation für hörund
sprachbehinderte
Menschen in Deutscher
Gebärdensprache, mit
lautsprechbegleitenden
Gebärden oder über
andere Kommunikationshilfen
mit der hessischen
Polizei
Errichtung einer hessenweiten
Dolmetscherdatenbank
mit
einer flächendeckenden
Erreichbarkeit von
Gebärdensprachdolmetschern
In einem ersten Schritt wurden die Polizeipräsidien
gebeten, in ihren internen
Dolmetscherdateien Gebärdensprachdolmetscher
aufzunehmen.
Das Hessische Landeskriminalamt
wurde beauftragt mit einer Vereinigung
von Gebärdensprachdolmetscher die
flächendeckende Aufnahme von Dolmetschern
zu prüfen und ggfls. vorzunehmen
Bis Ende
2015
HMdIS
4.4.1
Schaffung von einheitlichen
technischen
Standards hinsichtlich
Barrierefreiheit im Nahverkehr
sowie barrierefrei
Gestaltung aller
Haltestellen
Investitionsprogramme
zwecks Anschaffung
einheitlich technischer
Hilfsmittel, neuer Fahrzeuge
und Umbau
bestehender Haltestellen
Erweiterung bestehender
Gremien um Verbände
von Menschen
mit Behinderungen in
Zusammenarbeit der
Kommunen mit den
Verbänden
Einbringung der Vorstellungen
zu Art und
Form der Umsetzung in
vorhandene Gremien
um dort in geeigneter
Expertenrunde darüber
zu befinden.
Sicherstellung der Barrierefreiheit als
Voraussetzung für die finanzielle Förderung
von investiven Vorhaben der
Kommunen durch das Land
Verbände setzen sich mit den kommunalen
Spitzenverbänden wegen der
Aufnahme in die entsprechenden Gremien
in Verbindung
Dauerhaft
/period
isch
HMWEVL
4.4.2
Entwicklung und Umsetzung
definierter
Standards für barrierefrei
Anlagen im öffentlichen
Verkehrsraum
Entwicklung, Herausgabe
und Einführung
von Leitfäden für unbehinderte
Mobilität unter
Einbeziehung hessischer
Behindertenverbände
, Mobilitätstrainer
und kommunaler Vertreter
, vertragliche Vereinbarung
mit Deutschem
Blindenbund.
Entwicklung, Herausgabe und Einführung
des „Leitfadens für unbehinderte
Mobilität“ im Dezember 2006. Mit den
entwickelten Standards übernimmt das
Land eine Vorreiterrolle in Deutschland.
Aktualisierung geplant.
Herausgabe Bericht „Ungehinderte
Mobilität – Erfahrung und Untersuchungen
“ im Juli 2010
Vertragliche Vereinbarung mit Deutschem
Blindenbund unter Einbeziehung
hessischer Behindertenverbände,
Mobilitätstrainer und kommunaler Vertreter
Dauerhaft
/period
isch
HMWEVL
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
27
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
4.5.1
Selbstständiges und
Unabhängiges Wohnen
von Menschen mit Behinderungen
Förderung der baulichen
Gestaltung von
Wohnungen, dass
Menschen mit Behinderungen
darin einen
eigenen Haushalt führen
sowie selbstständig
und unabhängig leben
können. Weiterhin sollen
die Wohngebäude
und die Wohnungen
barrierefrei erreichbar
sein
Im Rahmen des Förderprodukts „Investive
Förderung von Behinderteneinrichtungen
“ werden sowohl barrierefreie
Wohnplätze im Stationären als auch im
Betreuten Wohnen gefördert. Es werden
schwerpunktmäßig Projekte gefördert
, die mitten in der Gemeinde angesiedelt
sind, um das Wunsch- und
Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
zu stärken.
Seit 2012 wurden mehr als 15 Projekte
mit ca. 275 Plätzen im ambulanten und
im stationären Wohnen im Rahmen des
Förderprodukts „Investive Förderung
von Behinderteneinrichtungen“ gefördert
.
Förderung im Rahmen des Programms
„Behindertengerechter Umbau von
selbstgenutztem Wohneigentum“
(2014: 315 Fälle, 1 Mio. € Fördervolumen
. Seit 2015 2 Mio. € Fördervolumen
; wie viele Fälle gefördert werden
konnten, ist derzeit noch nicht bekannt
.)
Dauerhaft
jährlich
HMSI
HMUKLV
4.5.2
Ausbau der Wohnmöglichkeiten
für Menschen
mit hohem Unterstützungsbedarf
Schaffung neuer und
Stärkung differenzierter
ambulanter Wohnformen
für Menschen mit
hohem Unterstützungsbedarf
Im Rahmen des Förderprodukts „Investive
Förderung von Behinderteneinrichtungen
“ werden sowohl im stationären
Bereich als auch im Betreuten Wohnen
Wohnplätze für Menschen hohem Unterstützungsbedarf
finanziell gefördert.
Hier werden auch inklusive Modellprojekte
für Menschen mit und ohne Behinderung
gefördert. Speziell die Förderung
von Plätzen für Menschen mit
Fremd- und Selbstgefährdungspotential
wird seit 2015 nach den internen Förderrichtlinien
mit einer höheren Summe
pro Platz gefördert, um hier sukzessive
die Plätze dem Bedarf anzupassen.
Dauerhaft HMSI
4.5.3
Schaffung ausreichender
Wohnangebotsmöglichkeiten
Erhebung der Daten
Bestand – Bedarf
Übersicht über bestehende
und zu planende
Wohnangebote für
Menschen mit Behinderungen
Bericht gem. § 7 der Vereinbarung über
die Einrichtung, Zusammensetzung und
Konkretisierung der Aufgaben der
Fachkommission nach § 3b des
HAG/SGB XII Betreute Wohnmöglichkeiten
für Menschen mit Behinderungen
in Hessen. Der Bericht der Fachkommission
„Betreutes Wohnen für
Menschen mit Behinderungen“ wurde
veröffentlicht auf der Internetseite des
Hessischen Ministeriums für Soziales
und Integration
(https://soziales.hessen.de/familiesoziales
/menschen-mitbehinderung
/betreutes-wohnen-fuer-
September
2013.
Bericht
über das
Jahr 2014
wird im
dritten
Quartal
2015 vorliegen
.
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
28
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
menschen-mit-behinderungen).
Im Rahmen des Förderprodukts „Investive
Förderung von Behinderteneinrichtungen
“ besteht eine enge Zusammenarbeit
und Abstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband
Hessen (LWV).
Im Bereich des stationären Wohnens
werden die Bedarfe an Wohnplätzen in
den Regionen seitens des LWV mit
dem HMSI kommuniziert. Rückmeldung
erfolgt auch über die Regionalkonferenzen
, in denen unter anderem die
Bedarfe an Plätzen im Betreuten Wohnen
erörtert werden.
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
29
Kapitel 5 - Kinder und Familie
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
5.1
Entwicklung der Fähigkeit
von Kindern mit
Hörschädigung und
anderen Einschränkungen
zur Kommunikation
Ganzheitliche Förderung
der Hör- und
Sprachentwicklung und
der allgemeinen Entwicklung
des Kindes
Umfassende Beratung
der Eltern in Bezug auf
die Möglichkeiten und
Bedingungen zum Lernen
von Hören, Lautsprache
und Deutsche
Gebärdensprache
(DGS) im Alltag des
Kindes incl. der Beratung
im Hinblick auf
den Einsatz von Hörtechnik
Information der Erzieher
/innen über die Besonderheiten
von Hörschädigungen
Kindern mit Taubblindheit
taktile Kommunikation
(Lormen usw.)
anbieten
Einsatz von Methoden
der Unterstützten
Kommunikation
Überregionale Beratungs- und Förderzentren
für den Förderschwerpunkt
Hören.
Die Frühförderstelle des Kasseler Familienberatungszentrums
bietet neben
den speziellen Frühförderstellen für
hörgeschädigte Kinder Information über
die Besonderheiten von Hörschädigungen
und einen Arbeitskreis zum Thema
Unterstützte Kommunikation für Erzieher
/innen an. Immer mehr Kitas lassen
sich fortbilden; ebenso Logopädische
Praxen.
Der Einsatz von Methoden der Unterstützten
Kommunikation ist in den Frühförderstellen
gewährleistet. Die Arbeitsstelle
Frühförderung Hessen hat das
Thema als Fortbildungsangebot.
Dauerhaft
Jährliche
Fortbildungsan
-
gebote der
Arbeitsstelle
Frühförderung
HKM
HMSI
5.2
Abbau der Warteliste
für Frühförderangebote
Sicherung des mobilen/
aufsuchenden Arbeitens
von Frühförderung
Bereitstellung ausreichender
Personalkapazitäten
zur Gewährleistung
zeitnaher individueller
und behinderungsspezifischer
Frühförderangebote in
im Einzelfall erforderlichen
Umfang
Bei der Frühförderstelle Kasseler Familienberatungszentrum
wurde die Warteliste
durch Änderung des Anmeldeverfahrens
abgebaut.
Die Sicherung des mobilen Arbeitens
findet entsprechend des Elternwunsches
statt.
HMSI
5.3
Sicherstellung der Interdisziplinären
Frühförderung in Umsetzung
der Komplexleistung
gemäß SGB IX
und FrühförderV
Interdisziplinäre Besetzung
und Kooperation
von Frühförderstellen
Evaluation und wissenschaftliche
Begleitung
der interdisziplinären
Strukturen der Hessischen
Frühförderung
Arbeitshilfe zur Umsetzung
der Komplexleistung
Frühförderung in
Hessen
Die Arbeitshilfe
https://soziales.hessen.de//sites/default
/files/media/hsm/komplexleistung_arbei
tshilfe.pdf ) wurde veröffentlicht und ist
erhältlich beim Hessischen Ministerium
für Soziales und Integration,
Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden
oder als Download
(https://soziales.hessen.de/familiesoziales
/menschen-mitbehinderung
/fruehfoerderung-beikindern
-mit-behinderungen-und)
Januar
2013
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
30
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
5.4
50 Prozent der schulpflichtig
gewordenen
Kinder aus der speziellen
Frühförderung besuchen
die Regelschule
Verbindliche Qualitätsstandards
für die spezielle
Frühförderung
ersetzen die derzeitigen
Qualitätsmerkmale
Die Qualitätsstandards wurden in die
neue gemeinsame Rahmenkonzeption
aufgenommen als Maßnahme der weiteren
Qualitätssicherung.
Siehe 5.13
HMSI
5.5
Die speziellen Frühförderstellen
erbringen
bedarfsgerechte Komplexleistungen
gem. §
30 SGB IX
Die speziellen Frühförderstellen
werden gem.
der Vereinbarung zur
Umsetzung der FrühV
in Hessen als interdisziplinäre
FF-Stellen
anerkannt
Strukturell umgesetzt: Vereinbarung zur
Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung
und Frühförderung behinderter
und von Behinderung bedrohter
Kinder
Frühförderstellen für Kinder mit
Sehbehinderung und Blindheit
Frühförderstellen für Kinder mit Hörschädigung
HMSI
5.6
Sicherstellung der
Kommunikation von
Eltern mit Hör-
/Sprachbehinderung
mit der Kita oder Tagespflegestelle
ihres
Kindes
Kostenerstattung für
Kommunikationshilfedienste
, insbesondere
Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern
für
Eltern mit Hör- oder
Sprachbehinderung bei
der Kommunikation mit
der Kindertageseinrichtung
oder der Tagespflegestelle
ihres Kindes
Seit 1.1.2014 gesetzliche Reglung zur
Kostenerstattung der notwendigen
Aufwendungen für geeignete Kommunikationshilfen
nach Maßgabe der Verordnung
zur Ausführung des Hessischen
Behinderten-
Gleichstellungsgesetzes für Erziehungsberechtigte
mit einer Hör- oder
Sprachbehinderung zur Kommunikation
mit der Tageseinrichtung oder der Tagespflegeperson
auf Antrag. (§§ 27
Abs. 5, 29 Abs. 2 Satz 3 HKJGB)
Seit
1.1.2014
Dauerhaft
HMSI
5.7
Gewährleistung einer
Übergangsbegleitung
aus dem Elementarbereich
in den schulischen
Bereich
Kooperation mit Förder
- und Beratungszentren
durch Einbezug
der Frühförderstellen
und Kindertagesstätten
Mitarbeit von Frühförderstellen
und Kindertagesstätten
in den
Förderausschüssen
Förderung von Beratungsangeboten
zur
Übergangsbegleitung
von Kindern in die
Schule
Kooperation zwischen
Kindertagesstätte und
Schule auf der Grundlage
des BEP
Partnerschaftliche Einbindung
der Eltern.
Zusammenarbeit mit den Beratungsund
Förderzentren ist gewährleistet.
Beispielsweise ist die Frühförderstelle
Kasseler Familienzentrum ist Multiplikator
für die Umsetzung des Bildungsund
Erziehungsplans (BEP) und bietet
Fortbildungen für Kindertagesstätten
und Schulen auf der Grundlage des
BEP an.
Modellprojekt „Qualifizierte Schulvorbereitung
“(
https://soziales.hessen.de/familiesoziales
/familie/fruehkindliche-bildungund
-kinderbetreuung/modellprojektqualifizierte
) an 28 Modellstandorten.
In Hessen haben sich seit Beginn der
Implementation des Bildungs- und Erziehungsplans
730 sogenannte Tandems
, bestehend aus mindestens einer
Kindertageseinrichtung und einer
Grundschule, gebildet und an gemeinschaftlichen
Fortbildungen zum BEP
teilgenommen.
Dauerhaft
Projektzeitraum
von
2012-2014
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
31
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
5.9
Förderung des offenen
Zugangs zu Frühförderangeboten
durch
Sicherstellung frühzeitiger
Informationsvermittlung
Verankerung der Informationen
zu bestehenden
Frühförderangeboten
bei: Geburtskliniken
/ Neonatologischen
Stationen, Kinderärztinnen
/ Kinderärzten
, Hebammen,
Niedergelassenen Therapeutin
-
nen/Therapeuten, Kinderbetreuungseinrich
-
tungen, Tagesmüttern/-
vätern, Sozial-/ Gesundheitsämtern
, Jugendämtern
, Angebotsträgern
der Kinder- und
Jugendhilfe, Anbietern
aus dem Bereich der
Frühen Hilfen, Psychosozialen
Beratungsstellen
, Beratungsstellen
und Treffpunkten für
Familien mit jungen
Kindern
Im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke
Frühe Hilfen und Familienhebammen
und dem ergänzenden Landesprogramm
Frühe Hilfen, Prävention
und Kinderschutz wird verstärkt der
Fokus auf die Vernetzung der Angebote
und Träger im Bereich der Frühen
Hilfen gelegt. Hierzu wurden die hessischen
Netzwerkkoordinatoren für Frühe
Hilfen geschult, um theoretisches und
praktisches Wissen über Netzwerke
und die Rolle von Netzwerkkoordination
zu erlangen.
In den Netzwerken des Bereichs Frühe
Hilfen sind die Frühförderstellen flächendeckend
vertreten, z.T. von Beginn
an und in einigen Regionen haben
sie bei der Gründung mitgewirkt (z.B.
Bad Hersfeld). In diesem Zusammenhang
ist ein Anstieg von Überweisungen
zu verzeichnen, der u.a. in der sich
etablierenden Zusammenarbeit mit den
Familienhebammen begründet ist.
Die Frühförderstelle Kasseler Familienzentrum
(www.familienberatungszentrum.de)
hat Elternbriefe zu aktuellen Themen
erarbeitet, die auf der Homepage abrufbar
sind.
Landesprogramm
Frühe Hilfen
, Prävention
und Kinder
-schutz,
Oktober
2013 –
Dezember
2015
Dauerhaft
HMSI
5.11
Sicherstellung und
Weiterentwicklung von
Kooperationsmöglichkeiten
zwischen Frühförderstellen
und Kindertageseinrichtungen
Beratung von Erzieher
/innen beim Übergang
eines Kindes in
die Einrichtung (Raumgestaltung
, Hilfsmittel,
etc.)
Gemeinsame Planung
von Unterstützungs-,
Begleitungs- und Fördermöglichkeiten
innerhalb
der Kindertagesstätte
Durchführung von Fördermaßnahmen
in der
Einrichtung
Evaluationsprojekt „Inklusion! Geht das
von alleine? Die Heilpädagogische
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
der Frühförderstellen – ein unterstützendes
Angebot zur Weiterentwicklung
der Inklusion aller Kinder in
das Regelsystem“ des HMSI und der
LAG Frühe Hilfen Hessen e.V:
Die Ergebnisse des Evaluierungsprojektes
(http://www.brk.hessen.de/global/show
_document.asp?id=aaaaaaaaaaacmel)
wurden veröffentlicht und stehen als
Download zur Verfügung.
März 2014 HMSI
5.12
Sicherstellung und ggf.
Ausbau des Angebots
der Heilpädagogischen
Kindergartenfachberatung
der Frühförderstellen
Stärkung der Beratungs
- und Qualifikationsangebote
für Kindertageseinrichtungen
im Zusammenhang mit
der Umsetzung von
Inklusion
Siehe 5.11 HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
32
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
5.13
Alle Kinder erhalten die
für ihren Bedarf spezielle
Frühförderung
In den Qualitätsstandards
wird die Zuständigkeit
der speziellen
Frühförderstellen für
alle sinnesgeschädigten
Kinder festgelegt
sowie für Kinder mit
Autismus
Vernetzung der speziellen
Frühförderstellen
und der Zentren für
Autismus in Hessen mit
örtlichen Frühförderstellen
oder anderen
Angeboten für Kinder in
den Kreisen und Städten
Einbeziehung der Qualitätsstandards
der speziellen Frühförderstellen in die
Aktualisierung der Rahmenkonzeption
„Frühförderung“
(http://www.asffh.de/uploads/media/Ra
hmkonzeption-2014-final_02.pdf) aus
dem Jahr 2003.
Die Broschüre wurde veröffentlicht und
kann im Internet, heruntergeladen oder
bestellt werden bei:
Arbeitsstelle Frühförderung Hessen*
Ludwigstraße 136, 63067 Offenbach,
*(www.asffh.de)
Landesarbeitsgemeinschaft Frühe Hilfen
* in Hessen e.V., Grünberger Straße
222, 35394 Gießen, *(www.fruehehilfen
-hessen.de)
Hessisches Ministerium für Soziales
und Integration, Dostojewskistraße 4,
65187 Wiesbaden,
www.soziales.hessen.de
Die Vernetzung erfolgt über die regionalen
Arbeitskreise der Arbeitsstelle
Frühförderung. Teilnahme an Netzwerk
Autismus Nordhessen (NANo), Netzwerk
unterstützte Kommunikation
(Inuk).
September
2014
Regelhaft
HMSI
5.14
Früherkennung von
Sinnesschädigungen
und Zugangsvermittlung
an weiterführende
Angebote
Absicherung und Weiterentwicklung
des
Neugeborenenhörscreenings
(z.B. in
Bezug auf Tracking-
Stellen)
Geburtskliniken, Fachkliniken
, Pädaudiologen
,
Augenärzte, Kinderärzte
(Anm.: Im Aktionsplan
unter Zuständigkeiten
/Beteiligungen)
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
den Kinder- und Jugendärzten etc.
Siehe auch 5.13
HMSI
5.15
Auf- und Ausbau eines
inklusiven Gesamtsystems
Kinderbetreuungseinrichtun
-
gen
Begleitung der Weiterentwicklung
von Kinderbetreuungseinrich
-
tungen bei der Entwicklung
zur Inklusion
durch:
Beratungsangebote
Implementierung
von entsprechenden
Fort- und Weiterbil-
Die Frühförderstellen sind häufig an
den regionalen Planungskonferenzen
bzw. Steuerungsgruppen beteiligt.
Durchführung von zwei Fachveranstaltungen
zum Thema „Inklusion“ Hier
wurden auch die Belange der Kinder
mit Behinderung thematisiert. 2012
fand ein Expertenworkshop zum Thema
„Bildung für Alle von Anfang an –
inklusive Pädagogik vor dem Hintergrund
des BEP“ statt. 2014 wurde eine
Dauerhaft
2012
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
33
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
dungskonzepten
Unterstützung und
Organisation von
Fachveranstaltungen
Erarbeitung kommunaler
Aktionsund
Umsetzungspläne
Fachtagung zum Thema „Vielfalt als
Chance – inklusive pädagogische Konzepte
in der frühkindlichen Bildung“ in
Kooperation mit der schwedischen
Botschaft unter Einbeziehung der
Hochschule in Fulda durchgeführt.
Durchführung eines inklusiven Projektes
:
Im Zeitraum von Juni 2015 bis August
2017 führt die Deutsche Kinder- und
Jugendstiftung im Auftrag des Hessischen
Ministeriums für Soziales und
Integration ein Projekt zum Thema
„Inklusion in der frühkindlichen Bildung,
Betreuung und Erziehung in Hessen“
durch. Das Projekt verfolgt das Ziel, 10
Kindertageseinrichtungen und deren
Kommunen bei der Entwicklung eines
inklusiven Handlungskonzeptes für den
Bereich der frühkindlichen Bildung -
unter Einbeziehung der BEP Fortbildungsstrukturen
, zu unterstützen.
Die auf der Grundlage des Hessischen
Bildungs- und Erziehungsplanes entwickelten
, neuen Fortbildungsangebote
werden ab 2016 mit einem eigenständigen
Modul für den Bereich der Inklusion
-„Inklusion: die Vielfalt als Chance
nutzen“- für alle Tandems bzw. für
Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen
und Grundschulen angeboten.
2014
2015-2017
Ab 2016
5.17
Verbesserung der Lebensbedingungen
von
Eltern behinderter Kinder
Sicherung und Ausbau
der familienentlastenden
Dienste (FED)
Förderung im Rahmen der kommunalisierten
Landesmittel 2013: 941.112,09
(2012: 930.029,04 €).
In Ergänzung zur Bundesinitiative
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
(1.7.2012 – 31.12.2015)
gibt es seit Oktober 2013 das Landesprogramm
Frühe Hilfen, Prävention und
Kinderschutz.
Im Rahmen des Landesprogramms
werden Projekte und Maßnahmen gefördert
, deren Träger in die regionalen
Netzwerke der Frühen Hilfen eingebundene
sind und deren Konzepte das
regionale Angebot in den Bereichen
Frühen Hilfen, Prävention und Kinderschutz
sinnvoll ergänzen.
Jährlich
Oktober
2013 bis
31.12.2015
Eine Nachfolgerege
-
lung ist in
Vorbereitung
.
HMSI
5.20
Verbesserung der Unterstützung
durch Assistenz
/ Integrations-
Ausbau der Versorgung
mit Assistenten
Feststellung/Erhebung
der Bedarfe und nicht
Beispielsweise kooperiert die Frühförderstelle
des Kasseler Familienzentrums
mit ambulanten Diensten, wie
Lichtenau e.V:, Fab e.V., Lebenshilfe,
die die Schulassistenten rekrutieren
Dauerhaft
HMSI
HKM
HMWK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
34
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
kräfte in Schule, Ausbildung
und Studium
abgedeckter Bedarfe
(Dokumentation)
Erstellung von Aufgaben
- und Kompetenzprofilen
für Laienhelfer
Innen und fachqualifizierte
AssistentInnen
(Messkriterien entwickeln
)
Entwicklung konzeptioneller
Grundlagen“
und unterstützt Eltern beim Einsatz der
Hilfskräfte.
Bedarfsorientierte Unterstützung der
Menschen mit Behinderungen z. B.
durch Arbeitsassistenzen, durch behindertengerechte
Büroausstattungen,
barrierefreie Bildschirmarbeitsplätze.
Zudem Unterstützung durch Tutoren
und Beratung durch die/den Beauftragten
für Studierende mit Behinderung.
Philipps-Universität Marburg:
Einsatz von stud. Hilfskräften z.B. zur
Unterstützung bei der Bibliotheksbenutzung
, Unterstützung bei den blinden
- und sehbehindertengerechten
PCs, sehgeschädigtengerechte
Textaufbereitung (stud. Hilfskräfte mit
ca. 190 Std. mtl.)
„Mensa-Service“ zur Unterstützung
sehgeschädigter Studierender bei der
Essensausgabe
Studierendenwohnheim mit integriertem
Pflege- und Fahrdienst für körperbehinderte
Studierende (Konrad-
Biesalski-Haus)
regelmäßig
regelmäßig
5.22
Unterstützung bei der
weiteren Umsetzung
von Kinderrechten in
teilstationären und
stationären Einrichtungen
für Menschen mit
Behinderungen
Erstellung von Beteiligungs
-, Beschwerdeund
Präventionskonzepten
Sicherung struktureller
Mindestvoraussetzungen
zur Gewährleistung
des Schutzes von
Kindern und Jugendlichen
mit Behinderungen
in Einrichtungen
Herausgabe einer Handreichung „Präventionskonzepte
in Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe - Kriterien zur
Entwicklung und Implementation“
Fortbildungsveranstaltung zum Thema
„Präventionskonzepte in Einrichtungen
für junge Menschen mit Behinderungen
“ für Mitarbeiter/innen der Heimaufsicht
/-beratung.
Fachveranstaltung zum Thema „Aufsicht
über Einrichtungen für junge Menschen
mit Behinderungen“ für Mitarbeiter
/innen Heimaufsicht/-beratung und
Beteiligung des LWV und des HAVS
Gießen (Einrichtungsaufsicht).
Neufassung der „Hessischen Heimrichtlinien
“ (Beschluss des LJHA
24.2.2014); derzeit: Nachbearbeitung
der für Einrichtungen für junge Menschen
mit Behinderungen relevanten
Vorgaben in Zusammenarbeit mit dem
LWV (geplant: ergänzender LJHA-
Beschluss)
„Ronneburg-Tagung“ für jugendliche
Heimräte/Gruppensprecher sowie päd.
Fachkräfte zur Förderung der Partizipa-
2013
2013
2014
2014
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
35
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
tion in Einrichtungen (nach Möglichkeit
auch Teilnahme von jungen Menschen
mit Behinderungen)
jährlich
5.25
Sicherstellung und
Weiterentwicklung der
bestehenden Integrationsrahmenbedingun
-
gen für Kinder mit Behinderungen
in Kinderbetreuungseinrichtun
-
gen
Fortschreibung der
Rahmenvereinbarung
Integrationsplatz
Grundlage: Vereinbarung der Kommunalen
Spitzenverbände und der Liga
der freien Wohlfahrtspflege von 1999 -
zunächst Betreuung für Kinder im Kindergartenalter
.
Seit 1. August 2014 Erweiterung der
Regelung in der „Vereinbarung zur
Integration von Kindern mit Behinderung
vom vollendeten 1. Lebensjahr bis
zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen
für Kinder“ zur Sicherstellung, dass
jedem Kind mit Behinderung vom vollendeten
1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
eine wohnortnahe Betreuung in
einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung
steht.
Das Land Hessen fördert die gemeinsame
Betreuung von Kindern mit und
ohne Behinderung im Kontext der
Rahmenvereinbarung seit dem Jahr
2000.
Gesetzliche Regelung der Landesförderung
im Hessischen Kinder- und
Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Förderpauschale
für Träger von Kindertageseinrichtungen
(§ 32 Abs. 5 HKJGB)
im Rahmen der Betriebskostenförderung
: 2.340°Euro pro Jahr für jedes
Kind mit Behinderung.
Nach Abschluss der Integrationsvereinbarung
stellt das Land zusätzlich
nochmals 10 Mio. Euro/jährlich zur
Förderung von Kindern mit Behinderungen
zur Verfügung. Die entsprechende
Erhöhung der Landesförderung
wird durch eine Änderung des HKJGB
(§ 32 Abs. 5) im Jahre 2015 gesetzlich
verankert.
Seit 2014
seit 2014
jährlich
HMSI
5.26
Ausbau der Frühförderstellen
in Funktion
der „offenen Anlaufstellen
“
Förderung von „offenen
Anlaufstellen“ durch
Land, LWV Hessen,
Krankenkassen und
Sozialhilfeträger
Landesförderung im Rahmen der
kommunalisierten Mittel für die allg.
Frühförderstellen 2013: 2.244.858,68
Euro und der freiwilligen Leistungen für
die speziellen Frühförderstellen 2013:
668.700 Euro
HMSI,
5.27
Familienzentren zur
Vernetzung von Kindertagesstätten
mit Fach-
Aufbau von Familienzentren
als Grundlage
der Entwicklung einer
ganzheitlichen familienbezogenen
Infra-
Die Etablierung von Familienzentren*
seit 2011.
Aktuell fördert das Hessische Ministerium
für Soziales und Integration (HMSI)
121 Familienzentren in ganz Hessen.
seit 2011 HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
36
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
diensten struktur *(https://verwaltung.hessen.de/irj/RPKS
_Internet?cid=f1d9e1c3d9e7278fd7aa3
681a4a6a05b)
5.28
Verankerung inklusionspädagogischen
Wissens in der Ausbildung
der Erzieher
/innen und Lehrer
/innen
Anpassung bestehender
Ausbildungsrichtlinien
und Studieninhalte
Hochschule Fulda (HFD):
An der HFD wurde der Studiengang
„B.A. frühkindliche inklusive Bildung“
eingerichtet. Studierende erwerben in
diesem Studiengang differenziertes
Fachwissen über den Umgang mit Verschiedenheit
.
JLU Gießen:
Das Zentrum für Lehrerbildung und die
Arbeitsstelle für Inklusion (Lernwerkstatt
) der JLU haben eine mehrteilige
Vortragsreihe* „Inklusion in hessischen
Schulen“ durchgeführt. Die Vortragsreihe
zielte darauf ab, die Herausforderungen
und Chancen, die in der Verpflichtung
zur Inklusion liegen, aufzuzeigen
, die Diskussion unter den beteiligten
Institutionen und Personen anzuregen
und die Weiterentwicklung der
pädagogischen und bildungspolitischen
Konzepte zu unterstützen.
*( http://www.unigies
-
sen.de/cms/fbz/zentren/zfl/weiterbild
ung/vl/inklusionII)
Uni Kassel:
Die Verankerung des Kompetenzbereichs
Inklusion in der Modulprüfungsordnung
Kernstudium i. d. F. vom
02.2013 erfolgt primär in den Modulen
„Beobachten, Beraten und Fördern im
pädagogischen Feld (Basis- und
Schwerpunktmodul)“ sowie „Bildung
und Erziehung im gesellschaftlichen
Kontext (Basis- und Schwerpunktmodul
)“.
Beispiele:
Im Basismodul „Bildung und Erziehung
im gesellschaftlichen Kontext“, Thema:
„Inklusive Bildung – Ansprüche, Realisierungsmöglichkeiten
und Grenzen“
angeboten.
Im Schwerpunktmodul „Schule und
Bildungsinstitutionen mitgestalten und
entwickeln“, Thema: „Schwache Jugendliche
in der beruflichen Bildung“.
Thema „Bildung und Freizeit bei Behin-
Seit Wintersemes
-
ter
2013/2014
WS
2013/14
SoSe 2014
HMWK
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
37
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
derung“.
Ringvorlesung im Fachgebiet Schulpädagogik
.
Eine systematische Verankerung des
Themas in der Ausbildung der Lehrkräfte
ist noch erforderlich.
Im Zuständigkeitsbereich des HKM
wurde der Lehrplan der Fachschule für
Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
angepasst sowie das „Kompetenzorientierte
Qualifikationsprofil für
die Ausbildung von Erzieherinnen und
Erziehern an Fachschulen
/Fachakademien“ (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom
01.12.2011) im Rahmen der Lehrplanentwicklung
(Aufgabenfeld „Lebenswelten
und Diversität wahrnehmen, verstehen
und Inklusion fördern“) umgesetzt
.
SoSe 2014
SoSe 2013
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
38
Kapitel 6 – Schule und Bildung
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
6.1.1
Die Anzahl der Schülerinnen
und Schüler mit
Anspruch auf sonderpädagogische
Förderung
, die an der allgemeinen
Schule unterrichtet
werden, wird
erhöht
Gesetzliche Grundlage
für inklusiven Unterricht
ist durch das Hessische
Schulgesetz
(HSchG) in der Fassung
vom 14. Juni
2005 (GVBl. I S. 441),
zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. November
2011 (GVBl. I
S. 679) geschaffen
worden
Die Verordnung über
Unterricht, Erziehung
und sonderpädagogische
Förderung von
Schülerinnen und
Schülern mit Beeinträchtigungen
und Behinderungen
(VOSB)
regelt die Umsetzung
des HSchG in Bezug
auf sonderpädagogische
Förderung und
Unterstützung an der
allgemeinen Schule
Im Schuljahr
2010/11 wurden 4.363
2011/12 wurden 5197
2012/13 wurden 6379
2013/14 wurden 6671
2014/15 wurden 7200
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch
auf sonderpädagogische Förderung in
der allgemeinen Schule unterrichtet
Veröffentlichung der VOSB 6/2012
Seit
2011/2012
Sukzessive
Umsetzung
HKM
6.1.3
Ressourcen und Mittel
des Landes, der Kommunen
und/oder Dritter
zur Gestaltung von
Schule werden für eine
inklusive Schulentwicklung
eingesetzt und in
einer Kooperationsvereinbarung
festgehalten.
Kooperationen zwischen
Schulen, Schulträgern
und evtl. Dritten
Modellregionen Inklusive Bildung:
Stadt Wiesbaden
Hochtaunuskreis
Wetteraukreis
Landkreis Offenbach
Neue Modellregionen ab Herbst 2015:
Stadt Frankfurt
Stadt Kassel
Main Kinzig Kreis
Stadt Hanau
Groß Gerau /Rüsselsheim /Kelsterbach
HKM
6.1.4
Ressourcen und Mittel
des Landes zur Gestaltung
von Schule werden
gebündelt
Das Projekt „selbstständige
Schule“ mit
der Möglichkeit der
Selbstverwaltung des
großen Schulbudgets
durch die Schulen
104 bzw. 105% Zuweisung an alle
Schulen. Unterschiedliche Möglichkeiten
zur Verwendung
ab dem
Schuljahr
2013/14
HKM
6.2.1
Inklusion ist gemeinsame
Aufgabe der
Regelmäßiger Austausch
der Leiter/innen
der schulfachlichen
Enge Kooperation mit allen Referaten,
die für die Umsetzung der schulischen
Inklusion verantwortlich sind.
fortlaufend HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
39
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
schulfachlichen Referate
des HKM
Referate, der beruflichen
Bildung Benachteiligter
, individuelle
Förderung, kulturelle
Bildung, Schulsport,
Lebenslanges Lernen,
Personalentwicklung/
Hessische Lehrkräfteakademie
, Ganztagsschule
in der Steuergruppe
des Hessischen
Kultusministeriums
6.3.1
Die Umsetzung der
UN-Konvention über
die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
unter Einbeziehung
der Schulträger
und der Jugendhilfe
wird systematisch fortgeführt
.
Der Bestandsaufnahme
folgen Gespräche mit
allen Schulträgern zur
Schulentwicklungsplanung
, um Entwicklungsbedarfe
aufzuzeigen
und das Genehmigungsverfahren
von
Schulentwicklungsplänen
im Teilbereich
Sonderpädagogische
Förderung und unter
Berücksichtigung der
UN-BRK zu begleiten
bestehende und geplante Modellregionen
„Inklusive Bildung“ (siehe dazu
6.1.3)
Seit Schuljahr
2012
HKM
6.3.2
Sonderpädagogische
Ressourcen werden
transparent und verlässlich
in der allgemeinen
Schule eingesetzt
Transparente Ressourcenverteilung
In den Modellregionen werden frei werdende
Ressourcen aus dem stationären
Angeboten in den inklusiven Unterricht
gegeben.
fortlaufend HKM
6.4.1
Die Umsetzung von
Standards für eine
inklusive Schule in den
Schulen wird evaluiert
Standards zur Externen
Evaluation der Beratungs
- und Förderzentren
(BFZ) werden weiterentwickelt
In Fachtagungen (Herbst 2014 und
2015) wird an den Standards für eine
professionelle und wirksame Unterstützung
der allgemeinen Schule gearbeitet
.
Ab 2014
fortlaufend
HKM
6.4.2
Der Hessische Referenzrahmen
Schulqualität
wird transparent
genutzt
Ausschärfung des
Hessischen Referenzrahmens
Schulqualität
(Fassung Dezember
2011) um Aspekte inklusiver
Schul- und
Unterrichtsgestaltung
Erstellung einer
„Checkliste Inklusion“
auf Grundlage des
Hessischen Referenzrahmens
Schulqualität
zur Selbsteinschätzung
/Standortbestimm
Implementierung der Checkliste Inklusion
im Hessischen Referenzrahmens
Schulqualität (HRS).
Die Checkliste Inklusion wurde in Tagungen
der Dezernentinnen und Dezernenten
Förderschule und Grundschule
vorgestellt und der Einsatz gemeinsam
thematisiert. Die Einsatzmöglichkeiten
der Checkliste werden fortlaufend
weiterentwickelt.
seit Februar
2012
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
40
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
ung der Schulentwicklung
hinsichtlich Inklusion
6.4.3
Die Umsetzung von
Standards für eine
inklusive Schule in den
Schulen wird evaluiert
Die Berücksichtigung
inklusiver Aspekte innerhalb
der Schulinspektion
wird geprüft
Auf der Basis der priorisierten
Kriterien, der
aktualisierten Version
HRS und gültigen
schulrechtlichen
Grundlagen werden
Vorschläge zur stärkeren
Berücksichtigung
von Inklusion innerhalb
der Schulinspektion
erarbeitet
Eine Profilbildung Inklusive Schulentwicklung
ist möglich und wird durch das
Institut für Qualitätsentwicklung (IQ)
evaluiert.
Seit Februar
2012
HKM
6.4.4
Standards von Ganztagsschule
, die inklusive
Aspekte betreffen,
werden umgesetzt
Entwicklung der Richtlinie
für ganztägig arbeitende
Schulen inklusive
eines Qualitätsrahmens
Ganztagsschule
, Übereinstimmung
wesentlicher
Kriterien mit Kriterien
inklusiver Schule (z.B.
Umgang mit Heterogenität
, Kompetenzorientiertes
Lernen, Rhythmisierung
des Lernens)
Anwendung der Standards
bei der Aufnahme
von Schulen in das
Ganztagsprogramm
Schulen im Ganztagsprogramm:
850 Schulen im Schuljahr 2012/13
916 Schulen im Schuljahr 2013/14
956 Schulen im Schuljahr 2014/15
Entwicklung einer Arbeitshilfe für „Inklusive
Ganztagsschulen“ in Anlehnung
an den Qualitätsrahmen für ganztägig
arbeitende Schulen in Hessen
Frühjahr
2016
HKM
6.4.6
Standards für hochwertigen
Unterricht für
Schülerinnen und
Schüler in allen Förderschwerpunkten
sind
entwickelt
Entwicklung von Qualitätsstandards
der sonderpädagogischen
Förderung für jeden
Förderschwerpunkt, die
in einer Richtlinie zusammengefasst
werden
und insbesondere
für die allgemeine
Schule als Arbeitshilfe
dienen sollen. Besondere
Berücksichtigung
der Bereiche der praktischen
Lebensbewältigung
, wie z.B. Orientierung
und Mobilität,
Verwenden von Hilfsmittel
etc.
Richtlinie für Unterricht und Erziehung
im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
vom 24.01.2013
Einstiegshilfen Autismus werden in
Kürze veröffentlicht
Richtlinien für emotionale und soziale
Entwicklung/ Lernen/Sprache werden
derzeit erstellt
Frühjahr
2016
Ziel Ende
2016
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
41
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
6.5.1
Die allgemeine Schule
wird bei der Förderung
ihrer heterogenen
Schülerschaft sowie bei
der Stärkung ihrer Haltekraft
unterstützt
Regionale Beratungsund
Förderzentren
(rBFZ) arbeiten nachfrageorientiert
mit allgemeinen
Schulen
zusammen. Sie unterstützen
die Schulen bei
Diagnose, Beratung
und Förderung von
Schülerinnen und
Schülern i. d. R. in den
Förderschwerpunkten
Lernen, Sprachheilpädagogik
und emotionale
und soziale Entwicklung
. Regionale BFZ
sind für die Bereitstellung
sonderpädagogischen
Expertise in der
allgemeinen Schule
zuständig. Schülerinnen
und Schüler sowie
ihre Eltern können die
spezifische Beratung
und Unterstützung
entsprechend der Beeinträchtigung
oder
Behinderung erhalten.
Auch Lehrkräfte erhalten
die entsprechende
Beratung und Unterstützung
durch das
rBFZ.
Die Beratungs- und Förderzentren unterstützen
die allgemeine Schule in der
Entwicklung eines inklusiven Konzepts.
Regionale und überregionale Beratungs
- und Förderzentren 2015/16: 124
HKM
6.5.4
Es bestehen Beratungs
- und Informations
-angebote für allgemeine
Schulen zum
Themengebiet Inklusion
und inklusive Beschulung
in den Regionen
Seit dem Schuljahr
2010/11 sind in allen
Staatlichen Schulämtern
Fachberaterinnen
und Fachberater Inklusion
mit einer halben
Stelle benannt, die in
enger Kooperation mit
dem Projektbüro Inklusion
des HKM Schulleitungen
als kompetente
Ansprechpartner in
Fragen der Schul- und
Organisationsentwicklung
, Schulorganisation
, möglicher Unterstützungssysteme
,
Bilanzierung und Einsatz
der Ressourcen
zur Verfügung stehen.
Kooperationsangebote
von Schulentwicklungsberater
/innen und
Die Fachberaterinnen und Fachberater
für Inklusion der Staatlichen Schulämter
arbeiten nachfrageorientiert mit
allgemeinen Schulen in Bezug auf das
Thema Inklusion zusammen.
Die 15 Staatlichen Schulämter und die
Hessische Lehrkräfteakademie * bieten
Unterstützungs- und Abrufangebote
zum Thema Inklusion an.
*(https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?
uid=a6857b1d-107e-f317-9cdaa
2b417c0cf46)
Seit Schuljahr
2010/11
fortlaufend
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
42
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Fachberater/innen Inklusion
werden entwickelt
und erprobt
6.5.5
Es bestehen Beratungs
- und Informationsangebote
für allgemeine
Schulen zum
Themengebiet Inklusion
und Schulentwicklung
in den Regionen
Kooperationsangebote
von Schulentwicklungsberater
/innen und
Fachberater/innen Inklusion
werden entwickelt
und erprobt
In allen staatlichen Schulämtern arbeiten
die verschiedenen Fachberater
gemeinsam und bauen ein Netzwerk
auf.
HKM
6.5.6
Inklusion findet in der
Begleitung von Schulentwicklungsprozessen
der (Ganztags-)schulen
Berücksichtigung
Es bestehen Informations
- und Beratungsangebote
zum Themengebiet
Inklusion
und ganztägiges Lernen
Entwicklung und
Durchführung gemeinsamer
Fortbildungs-/
Beratungsangebote
durch die Serviceagentur
„Ganztägig Lernen“
und das Projektbüro
Inklusion/Fachberatung
Inklusion
Fortbildungen der „Serviceagentur
Ganztägig Lernen Kassel“ und „Fachberatung
Inklusion Kassel“
Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in
Ganztagsschulen
Inklusion in der Ganztagsschule (Sek.I)
Hospitation an der Offenen Schule
Waldau in Kassel
Verfahren für inklusive Entwicklungsprozesse
in ganztägig arbeitenden
Schulen
Differenzierung in heterogenen Lerngruppen
Seit 2012
fortlaufend
HKM
6.6.1
Die Teilhabe von Jugendlichen
mit Behinderungen
und Beeinträchtigungen
am Unterricht
der beruflichen
Schulen wird ermöglicht
Eine Empfehlung zur
inklusiven Bildung von
Jugendlichen mit Behinderungen
in beruflichen
Schulen wurde
beschlossen.
(Beschluss des Unterausschusses
für Berufliche
Bildung vom
25.11.2011)
Die regionalen Beratungs- und Förderzentren
arbeiten regional bedarfsorientiert
in den beruflichen Schulen
Dauerhaft HKM
6.6.3
Die allgemeine Schule
hat Vorkehrungen für
Schülerinnen und
Schüler mit Behinderungen
getroffen
Um inklusiv beschulten
Schülerinnen und
Schülern eines Förderschwerpunktes
Peergroup
-erfahrung zu
ermöglichen, werden
behinderungsspezifische
sächlichräumliche
Ausstattung
und didaktischmethodische
und organisatorische
Konzeptionen
vorgehalten.
Absprachen zu baulichen Veränderungen
erfolgen im Rahmen der Fortführung
der Schulentwicklungspläne
Dauerhaft HKM
6.6.4
Die Teilhabe an der
Fortsetzung der Kooperation
von ver-
Die allgemeinen Schulen werden durch
Lehrkräfte der regionalen Beratungs-
Dauerhaft
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
43
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
allgemeinen Schule
wird Schülerinnen und
Schülern mit Behinderungen
und/oder Beeinträchtigungen
ermöglicht
. Abhängig von
ihrer Behinderung
und/oder Beeinträchtigung
werden sie lernzielgleich
oder lernzieldifferent
unterrichtet.
schiedenen Professionen
(Lehrkräfte der
allgemeinen Schule
und der Förderschullehrkräfte
, Integrationshelfer
), um die inklusive
Beschulung von Schülerinnen
und Schülern
mit Anspruch auf sonderpädagogische
Förderung
sicherzustellen.
und Förderzentren unterstützt.
Die Förderschullehrkräfte werden mit
dem vollen Stundenumfang an einer
(maximal zwei) Schule(n) eingesetzt.
6.6.5
Förderangebote für
Schülerinnen und
Schüler mit Beeinträchtigungen
oder Behinderungen
in der Grundschule
werden gestaltet
und ausgebaut
Weiterentwicklung der
Programme:
Flexibler Schulanfang
Vorlaufkurse,
Schulverbünde
Gestaltung der
Übergänge im Sinne
des Bildungs- und
Erziehungsplans
Die Anzahl der Vorlaufkurse wurden
jährlich erhöht
Schuljahr 2011/12
975 Kurse mit 7929 Kindern
Schuljahr 2012/13
1075 Kurse mit 8902 Kindern
Schuljahr 2013/14
1092 Kurs mit 9121 Kindern
Vorlaufkurse
(https://kultusministerium.hessen.de/sc
hule/sprachfoerderung/vorlaufkurse)
Teilnehmende Grundschulen am flexiblen
Schulanfang:
95 im Schuljahr 2013/14,
98 im Schuljahr 2014/15,
106 im Schuljahr 2015/16
Neukonzeptionierung der Modulfortbildung
zum BEP
Neukonzeptionierung der Weiterentwicklung
des BEP
Teilnehmende Grundschulen am
Schulversuch Jahrgangsgemischte
Grundschule (für Grundschulen mit
flexiblen Schulanfang):
8 ab Schuljahr 2015/16
21 ab Schuljahr 2016/17
Dauerhaft HKM
6.6.6
Kooperationen von
allgemeiner Schule und
Förderschule werden
gestärkt
Kooperationsklassen
und kooperative Angebote
nach § 51 Abs. 2
Satz 2 des neuen
HSchG nutzen die örtliche
Nähe für gemeinsame
Unterrichts- und
Schulprojekte. Der
Schulträger legt im
Schulentwicklungsplan
(§145 HSchG) die voraussichtlich
dem öffentlichen
Bedürfnis
entsprechende Anzahl
und die Standorte der
Kooperationsklassen
Fortbildungsangebote der Hessischen
Lehrkräfteakademie: Kooperation rBFZ
und allgemeine Schule – wie geht das?
Im Schulamt Hochtaunuskreis bekommen
die Lehrkräfte der 1. und 5. Klasse
eine Kooperationsstunde für die Zusammenarbeit
mit den Förderschullehrkräften
Im Schulamt Darmstadt/Dieburg wird
erfolgreich in Kooperationsklassen
sowohl im Bereich Lernen wie auch
Sprache gearbeitet.
Die Beratungs- und Förderzentren unterstützen
die allgemeinen Schulen bei
Dauerhaft HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
44
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
an allgemeinen Schulen
fest. Kooperative
Angebote sind Maßnahmen
für einzelne
Schülerinnen und
Schüler, die zwischen
den beteiligten Schulen
abgestimmt werden.
Kooperationsklassen
oder kooperative Angebote
sind insbesondere
für die Förderschwerpunkte
Lernen
oder geistige Entwicklung
zu entwickeln. In
der Sekundarstufe I
dienen sie der Rückführung
von Schülergruppen
in die allgemeine
Schule. (§19
VOSB)
der Durchführung pädagogischer Tage
zum Thema Inklusion
6.6.7
Schülerinnen und
Schülern mit Behinderungen
und Beeinträchtigungen
wird ganztägiges
Lernen ermöglicht
Das Land Hessen unterstützt
Schulen mit
Ganztagsangeboten
durch zusätzliche Personalausstattung
Ganztagsangebot in drei Profilen
Profil 1: freiwillige Teilnahme an 3 Tagen
Profil 2: freiwillige Teilnahme an 5 Tagen
Profil 3: verpflichtende Teilnahme an 5
Tagen
zusätzlich ab Schuljahr 2015/16
Pakt für den Nachmittag an Grundschulen
in Kooperation mit den Schulträgern
.
Ganztagsangebote
(https://kultusministerium.hessen.de/sc
hule/ganztagsangebote)
HKM
6.6.8
Die Teilhabe von Schülerinnen
und Schülern
mit Beeinträchtigungen
und Behinderungen an
Leistungsbewertungen
und Leistungsfeststellungen
in der allgemeinen
Schule/ im Unterricht
mit lernzielgleichen
Bildungsgängen
ist ermöglicht
Anwendung des Nachteilsausgleichs
für
Schülerinnen und
Schüler mit Beeinträchtigungen
oder Behinderungen
.
Nachteilsausgleich
geregelt in der Verordnung
zur Gestaltung
des Schulverhältnisses
und der VOSB
Regelung zum Nachteilsausgleich in
der Verordnung zur Gestaltung des
Schulverhältnisses
HKM
6.6.10
Die Teilhabe von Schülerinnen
und Schülern,
Freigabe der personellen
Ausstattung von
Förderschulen für de-
Regionales Beratungs- und Förderzentrum
des Lahn-Dill-Kreises
Schule für Erziehungshilfe des Lahn-
Seit dem
Schuljahr
2010/11
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
45
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
deren emotionale und
soziale Möglichkeiten
noch weiterzuentwickeln
sind, am Unterricht
der allgemeinen
Schule wird ermöglicht
zentrale Unterstützungssysteme
an der
allgemeinen Schule für
Schülerinnen und
Schüler, die im Sinne
der Förderschwerpunkte
emotionale und soziale
Entwicklung oder
kranke Schülerinnen
und Schüler unterrichtet
werden, ohne Feststellung
des Anspruchs
auf sonderpädagogische
Förderung. Die
Stellenzuweisung für
diese beiden Förderschwerpunkte
wird
systemisch und nicht
schülerbezogen ausgebracht
Dill-Kreises (www.sfeh.de/index2.html)
6.6.14
Ein Fachunterrichtsangebot
für Schülerinnen
und Schülern mit starken
Beeinträchtigungen
des Sehvermögens
sowie blinde Schülerinnen
und Schüler im
gymnasialen Bildungsgang
wird sichergestellt
.
Kooperation zwischen
Förderschule und allgemeiner
Schule zum
Ausbau eines gemeinsamen
Fächerangebots
Programm ist erstellt und wird umgesetzt
Dauerhaft HKM
6.6.15
Die Teilhabe von Schülerinnen
und Schülern
mit starken Beeinträchtigungen
ihres Sehvermögens
oder von
blinden Schülerinnen
und Schüler am Unterricht
der allgemeinen
Schule wird ermöglicht
Für Schülerinnen und
Schüler mit dem Förderschwerpunkt
Sehen
werden Lehr- und Arbeitsmittel
, wie Schulbücher
, Anschauungsmaterialien
, Karten etc.
entsprechend in die
jeweils spezifische
Form (z. B. Brailleschrift
, Großdruck,
taktile oder sprachliche
Übertragungen etc.)
übertragen.
Aktualisierung des Vertrags zwischen
Land Hessen und Bildungsmedien e.V.
über den erleichterten Zugang von
sehbehinderten Schülerinnen und
Schüler zu den Inhalten von Unterrichtswerken
zu Bildung und Ausbildung
(2013)
HKM
6.6.17
Die Teilhabe von Schülerinnen
und Schülern
mit Behinderungen und
Beeinträchtigungen am
Unterricht der allgemeinen
Schulen wird
ermöglicht
Weiterführung der engen
Kooperation mit
dem Beratungs- und
Förderzentrum zur
Sicherstellung inklusiven
Unterrichts oder
differenzierter Förderangebote
an Integrierten
Gesamtschulen für
Zuordnungskonzeption (Regionale
Beratungs- und Förderzentren und
allgemeine Schulen)
Neufestlegung der Einzugsbereiche der
überregionalen Beratungs- und Förderzentren
Dauerhaft HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
46
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Schülerinnen und
Schüler einschließlich
der Förderschwerpunkte
Sehen bzw. Hören
6.6.18
Der Zugang zur Arbeitswelt
und die Teilhabe
am gesellschaftlichen
Leben für Schülerinnen
und Schüler, die
die Lernziele der allgemeinen
Schule nicht
erreichen werden, wird
gefördert
Schülerinnen und
Schüler im Förderschwerpunkt
Lernen
erhalten ab dem Schuljahr
2011/12 einen
Berufsorientierten Abschluss
. Der neue Abschluss
erfordert eine
teamorientierte Projektprüfung
(wie beim
Hauptschulabschluss)
und vielfältige lebensweltbezogene
Kompetenzen
. Die Berufsorientierung
für Schülerinnen
und Schüler im
Förderschwerpunkt
Lernen wird gestärkt
durch die Verzahnung
von betrieblicher Praxis
und schulischem Lernen
Der Berufsorientierte Abschluss wurde
eingeführt
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch
auf sonderpädagogischen Förderbedarf
können den Berufsorientierten Abschluss
an der allgemeinen Schule
erwerben.
mit In-
Kraft-
Treten der
VOSB
HKM
6.6.21
Die Teilhabe von Schülerinnen
und Schülern,
bei denen aufgrund
einer umfassenden,
schweren und lang
andauernden Lernbeeinträchtigung
eine
kulturelle und gesellschaftliche
Teilhabe
angestrebt wird, am
Unterricht der allgemeinen
Schule wird
ermöglicht
Schulen mit dem Förderschwerpunkt
geistige
Entwicklung unterstützen
die allgemeinen
Schulen in der schülerbezogenen
Förderung.
Für die Förderung von
Schülerinnen und
Schüler mit dem Förderschwerpunkt
geistige
Entwicklung wird
eine zusätzliche Ressource
bereitgestellt
Schulen mit Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung in der inklusiven Beschulung
an der allgemeinen Schule
Schuljahr 2012/13
233 Schülerinnen und Schüler
Schuljahr 2013/14
298 Schülerinnen und Schüler
Schuljahr 2014/15
423 Schülerinnen und Schüler
HKM
6.6.22
Schülerinnen und
Schülern mit den Förderbedarf
Lernen wird
das Erreichen des
Hauptschulabschlusses
in Kooperation mit einer
Schule „Bildungsgang
Hauptschule“
ermöglicht
Im ESF geförderten
Projekt PuSch A (Praxis
und Schule an allgemeinen
Schulen))
können Schülerinnen
und Schüler, die einen
Anspruch auf sonderpädagogische
Förderung
im Förderschwerpunkt
Lernen haben
und denen zugetraut
wird mit Unterstützung
in PuSch A Klassen an
allgemeinen Schulen
PuSch-Klassen in Hessen
Start des PuSch A Programm im Schuljahr
2015/16 mit 61 Klassen an 45
Standorten
ESF-
Förderung
ab 2015
bis 2020
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
47
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
den Hauptschulabschluss
zu erreichen,
diesen erwerben. Der
Unterricht findet nach
einer veränderten
Stundentafel statt. Fester
Bestandteil sind
zwei Praktikumstage
und sozialpädagogische
Unterstützung.
6.6.23
Hochbegabte Schülerinnen
und Schülern
mit Problembelastung
(„Underachiever“ bzw.
„Minderleister) werden
beschult und gefördert
Mit dem Programm
„Gütesiegel Hochbegabung
“ wird die Erkennung
und Unterstützung
von Schülerinnen
und Schüler unterstützt
Schulen mit dem Gütesiegel Hochbegabung
159 im Schuljahr 2014/15
174 im Schuljahr 2015/16
Aktuelle Informationen zur Hochbegabung
auf dem Hessischen Bildungsserver
(http://dmsschu
-
le.bildung.hessen.de/allgemeines/bega
bung/Aktuelle_Einladungen/index.html)
Beratungsstelle BRAIN
(https://www.uni-marburg.de/fb04/agpp
-ep/brain)
Hessische Schülerakademie
(http://www.hsaka.de/)
Internatsschule Hansenberg
(http://www.hansenberg.de/)
Dauerhaft,
Programm
seit 2004
HKM
6.6.28
Die Teilhabe von Schülerinnen
und Schülern
mit Sprachbeeinträchtigungen
am Unterricht
der allgemeinen Schule
wird ermöglicht
Schulen mit dem Förderschwerpunkt
Sprachheilförderung
sind grundsätzlich als
Durchgangsschule zu
errichten. Bestehende
Förderschulangebote
der Mittel- und Hauptstufe
sind im Einzelnen
bei der Fortschreibung
der Schulentwicklungspläne
an allgemeinen
Schulen zu entwickeln
(§ 16 Abs. 2 VOSB)
Planung für weitestgehende Dezentralisierung
der Sprachheilförderung in
Frankfurt im Rahmen der Modellregion
Inklusive Bildung und einzelnen Schulen
in Hessen
Dauerhaft HKM
6.6.29 (neu)
Die Teilhabe von Schülerinnen
und Schülern
mit Beeinträchtigungen
im Sehen am Unterricht
der allgemeinen Schule
wird ermöglicht
Bereitstellung von
fachbezogenen Unterrichtsmaterialien
(Themenhafte
) und die Vorbereitung
der Lehrkräfte
auf deren Einsatz
Die Deutsche Blindenstudienanstalt in
Marburg* (Blista) berät und unterstützt
Schülerinnen und Schüler, Eltern und
Lehrkräfte
*(www.blista.de)
6.7.2
Der Zugang zur Arbeitswelt
für Schülerin-
In durch den ESF geförderten
Projekten
PuSch A (Praxis und
PuSch B startet zum Schuljahr 2015/16
mit 82 Klassen an 46 Standorten
Durch Blockpraktika und wöchentlichen
PuSch B
ab 2015
bis 2020
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
48
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
nen und Schüler, die
die Lernziele der allgemeinen
Schule nur
mit sonderpädagogischer
Förderung erreichen
, wird ermöglicht
Schule in der allgemeinen
Schule) und PuSch
B (Praxis und Schule in
der beruflichen Schule)
erhalten Schülerinnen
und Schüler mit dem
Förderschwerpunkt
Lernen und einem erfolgreich
erworbenen
Berufsorientierten Abschluss
die Möglichkeit,
einen Hauptschulabschluss
zu erwerben.
Über die Praktika lernen
die Schülerinnen
und Schüler vielfältige
Berufe kennen und
können häufig in Ausbildung
oder Arbeit auf
den 1. Arbeitsmarkt
vermittelt werden.
Durch den berufsorientierten
Unterricht in den
Stufen 7 bis 9 und dem
Berufsorientierten Abschluss
für Schülerinnen
und Schüler mit
Anspruch auf Förderbedarf
erhalten alle
Schülerinnen und
Schüler einen guten
Einblick in die Arbeitswelt
und erwerben
berufsrelevante Kompetenzen
.
Praxistagen knüpfen Schülerinnen und
Schüler Kontakte, die zu einem Ausbildungsplatz
führen können.
Teilnahme der Schülerinnen und Schüler
mit Förderbedarf an KomPo7
6.7.3
Gesellschaftliche und
kulturelle Teilhabe für
Schülerinnen und
Schüler, mit einer umfassenden
, schweren
und lang andauernden
Lernbeeinträchtigung
wird über den Zugang
zur Arbeitswelt ermöglicht
Sicherstellung der
schulspezifischen „Berufsorientierungsstufe
“
für Schülerinnen und
Schüler mit dem Förderschwerpunkt
geistige
Entwicklung als
berufsorientierende
Maßnahme
Durch Blockpraktika und wöchentlichen
Praxistagen lernen Schülerinnen und
Schüler mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung sowohl in Werkstätten
wie auch auf dem 1. Arbeitsmarkt
Berufsbilder kennen und können
Kontakte für eine spätere Arbeit knüpfen
Dauerhaft HKM
6.8.1
Sensibilisierung und
Bewusstseinsbildung
für das Thema „Inklusion
“ im Bereich Hauptund
Realschule wird
gefördert
Gestaltung der Übergange
Kooperationen zwischen Kindertagesstätten
und Grundschulen ermöglichen
einen geregelten Übergang
In enger Kooperation der allgemeinen
Schulen untereinander und mit dem
Beratungs- und Förderzentrum wird der
Übergang von der Grundschule in die
Sekundarstufe gestaltet.
Dauerhaft HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
49
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
6.8.2
Schulaufsicht ist über
HSchG und VOSB
informiert und in Umsetzungsfragen
beraten
.
Informationsaustausch
Regelmäßiger Austausch und Durchführung
von gemeinsamen Dezernentinnen
– und Dezernententagungen und
Schulleiterinnen- und Schulleiterdienstversammlungen
fortlaufend HKM
6.8.3
Kooperationsstrukturen
der Fachberatung in
den Staatlichen Schulämtern
sind entwickelt
Fortbildungsdezernentinnen
und –
dezernenten der Staatlichen
Schulämter,
Fachberaterinnen und
-berater Inklusion,
Schulentwicklungsberaterinnen
und -berater
sowie Fachberatungen
BEP treffen sich regelmäßig
und entwickeln
gemeinsam bedarfsorientierte
Fortbildungen
zum Thema Inklusion
und vernetzen sich
Maßnahme erfolgreich implementiert HKM
6.8.5
Eltern mit Migrationshintergrund
werden
über das Hessische
Schulsystem, insbesondere
über die schulischen
Angebote für
Kinder mit Behinderungen
oder Beeinträchtigungen
, informiert
Schulung von „Bildungslotsen
“ (Abrufangebot
für Kindertagesstätten
und Schulen zur
Information von Eltern)
hinsichtlich Inklusion,
inklusiver schulischer
Angebote
Es wurden zwei Fortbildungen für die
Bildungslotsen und Integrationsassistenten
durch das Staatliche Schulamt
Wiesbaden durchgeführt.
Fortlaufend HKM
6.9.1
Erkenntnisse über Bedingungen
für gelingende
Inklusion mittels
Beteiligung von betroffenen
Kindern und
Jugendlichen bei der
Umsetzung der UN-
BRK (Art. 7 und 8 UN-
BRK) werden ermittelt
Kinderinklusionsbarometer
: Befragung von
Kindern zu ihren Vorstellungen
über eine
gelungene Inklusion,
um Schlussfolgerungen
zur Beschreibung von
Qualitätsstandards
inklusiver Bildung zu
ziehen. Durch die „hessenstiftung
– familie hat
zukunft“ und PROKIDS
wurden im 2013 Kinder
zu ihren Vorstellungen
über eine gelungene
Inklusion befragt. Der
Befragungskreis umfasst
Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen
,
Kinder mit geistiger
Behinderung und Kinder
mit Lernschwierig-
Inklusionsbarometer
(http://www.hessenstiftung.de/projekte/i
nklusionsbarometer-hessen.htm)
Hessenstiftung und Institut für empirische
Sozialforschung der PROSOZ
Herten GmbH in Kooperation mit dem
HKM
Für die quantitative Studie „Inklusionsbarometer
Hessen 2014“ wurden im
Herbst 2013 jeweils ca. 700 Kinder mit
und ohne Behinderungen
/Beeinträchtigungen aus der vierten
und siebten Klasse befragt. Der Ergebnisbericht
wurde im April 2014 im Expertenkreis
diskutiert und im November
2014 veröffentlicht.
2011/12
2013/14
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
50
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
keiten. Neun- bis Zehnjährige
tun ihre Ideen
dazu kund, wie z.B.
gemeinsame Beschulung
von behinderten
und nicht behinderten
Kindern stattfinden
kann. Wo liegen die
eigentlichen Barrieren,
die abgebaut sein
müssen, damit Kinder
mit Behinderungen mit
möglichst wenigen
Einschränkungen am
täglichen Leben teilnehmen
können?
6.9.2
Sensibilisierung und
Bewusstseinsbildung
für das Thema „Inklusion
“ im Bereich Gymnasium
wird gefördert.
Jährlich im November
stattfindende Generalisten
Tagung
Auf der Tagung der Generalisten (Dezernenten
der Staatlichen Schulämter
für den Bereich Gymnasien) wird zu
dem Thema Inklusion informiert und
Einzelfälle, die eine neue Herausforderung
darstellen, werden besprochen
Dauerhaft HKM
6.9.3
Schülerinnen und
Schüler mit und ohne
Behinderungen oder
Beeinträchtigungen
pflegen durch gegenseitige
Anerkennung
ihrer Leistungen eine
respektvolle Einstellung
und einen selbstverständlicheren
Umgang
miteinander
Förderung Inklusiver
Projekte
Alkor Projekt* – Sensibilisierung der
Kinder für Behinderung und Barrierefreiheit
in einer Projektwoche
*(http://www.vdk.de/hessenthuerin
-
gen/pages/inklusion/28697/barrieren_i
m_kopf_abbauen)
„Rollstuhlbasketball macht Schule in
Hessen" * – ein bewegtes Inklusions-
Projekt von UKH und DRS (Deutscher
Rollstuhlsportverband)
*(http://www.ukh.de/praevention/projekt
e/rollstuhlbasketball/)
Inklusives Tanzprojekt: Die Schöpfung
von J. Haydn – ein Tanzprojekt für
Jung und Alt, Profis und Laien, Schülerinnen
und Schüler mit und ohne Behinderungen
, Aufführung in Frankfurt
und Wiesbaden
Inklusives Tanzprojekt Die Schöpfung
von Haydn (http://www.gemeinsamneu
-erleben.de/aktuelles/)
2014 und
fortlaufend
2015
HKM
6.9.5
Bewusstseinsbildung
und Kompetenzerweiterung
der Schulsportkoordinatoren
und
Fachberater wird gefördert
Regelmäßiger Erfahrungsaustausch
und
Fortbildung der Schulsportkoordinatoren
Fortbildung von Lehrkräften
zur Thematik
„Inklusion im Schul-
Fortbildungsveranstaltungen für Fachberaterinnen
und Fachberater Schulsport
und für Lehrkräfte werden durchgeführt
.
Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien
zum inklusiven Sportunterricht
Dauerhaft
Dezember
2015
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
51
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
sport“
Durchführung von
schulsportlichen Wettbewerben
für Schülerinnen
und Schülern
mit Behinderungen
Durchführung von Workshops
Erweiterung von schulsportlichen Angebots
für alle Behinderungsformen
unter Berücksichtigung von inklusiven
und exklusiven Wettbewerbsformen
Verankerung des Wettbewerbs: Jugend
trainiert für Paralympics auf Bundesund
auf Landesebene und organisatorische
Zusammenführung mit dem Wettbewerb
: Jugend trainiert für Olympia
Dauerhaft
Dauerhaft
Dauerhaft
6.9.6
Informationen für Eltern
an allgemeinen Schulen
zum Thema Inklusion
stehen zur Verfügung
Auf der Homepage des
Hessischen Kultusministeriums
und der
Internetseite Bildungsserver
Hessen werden
Informationen für Eltern
zum Thema Inklusion
in der Schule bereitgestellt
.
Informationen zum Thema Inklusion in
der Schule
(https://kultusministerium.hessen.de/sc
hule/individuelle-foerderung/inklusion)
Bildungsserver Hessen* mit Informationen
zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention an Schulen
. *( http://dmsschu
-
le.bildung.hessen.de/allgemeines/inklus
ion/)
Stadtgespräche in Wiesbaden: Das
Landesschulamt wendet sich mit diesem
Angebot regelmäßig an die Wiesbadener
Bürger, um sich über die Entwicklung
inklusiver Angebote in der
Stadt auszutauschen.
In allen Modellregionen sind Elternvertreter
in die Konzeptentwicklung eingebunden
In den Schulen finden Elternabende
zum Thema Inklusion statt
Fortlaufend
Seit 2015
Seit 2012
fortlaufend
HKM
6.10.1
Die Neustrukturierung
der Arbeit der Beratungs
- und Förderzentren
(BFZ) im Hinblick
auf die neuen Aufgabenstellungen
des
neuen HSchG und der
VOSB wird unterstützt
Tagung aller BFZ-
Leiter/innen sowie der
Dezernent/innen sonderpädagogische
Förderung
der Staatlichen
Schulämter zur Information
und Entwicklung
eines Umsetzungskonzeptes
der
BFZ-Arbeit im Hinblick
auf die neuen Aufgabenstellungen
durch
das neue HSchG und
die VOSB
Jährliche Fachtagung zur Qualitätsentwicklung
der Beratungs- und Förderzentren
mit den Dezernentinnen und
Dezernenten Förderpädagogik und den
Leitungen der BFZ
Ein(e) HKM Beauftragte(r) für die Weiterentwicklung
der BFZ ist beauftragt.
Sie/er koordiniert Fortbildungsbedarfe
und bildet die Schnittstelle zwischen
HKM und BFZ
Dezember
2013/ Januar
2014
2014 und
2015
HKM
6.10.2
Die Kompetenzen der
Lehrkräfte im Hinblick
auf inklusive Beschulung
und sonderpäda-
Die hessische Lehrkräfteakademie
entwickelt
Fortbildungen im Bereich
Organisationsentwicklung
und Unterrichtsentwicklung
für
Individualisierung des Lernens als Voraussetzung
für eine gelingende Inklusion
in der Schule- Abrufangebote des
Kompetenzzentrums Förderpädagogik
am Studienseminar GHRF – Hessische
Lehrkräfteakademie Friedberg
2009-2011
HKM (Landesschul
-
amt+
Lehrkräf-
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
52
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
gogische Förderung
werden erweitert
verschiedene Zielgruppen
im Themenfeld
Inklusion und führt
diese gegebenenfalls
selbst durch.
Nachfrageorientierte
und bedarfsgerechte
Fortbildungen zu den
Themen Inklusion,
inklusive Beschulung
und sonderpädagogische
Förderung für
Schulen und Lehrkräfte
an allgemeinen Schulen
sowie Förderschulen
(http://lakk.sts-ghrffriedberg
.bildung.hessen.de)
Fortbildungsreihe Inklusion. Herausforderung
und Chance von Heterogenität
in Schule- 4 Bausteine StS GHRF Marburg
teakademie
)
Seit 2013
„Qualifizierung von Förderschullehrkräften
mit den Modulen „Pädagogische
Diagnostik online“
HKM
Fortbildungsreihe „Inklusion in der
Ganztagsschule (Sek.I) der Serviceagentur
ganztägig lernen
2. Fachtagung auf dem Weg zur Inklusion
„Unterrichtsstörungen begegnen“
„Landesfachtagung „Ganztagsschule
und Inklusion“
Bundesfachkongress Aus-, Fort-und
Weiterbildung
Bei vds, Schule am Budenberg, Schule
für Erziehungshilfe LDK und Ganztagsschulverband
Fortbildungsangebot für fachfremd
unterrichtende Förderschullehrkräfte im
Fach Englisch im Förderschwerpunkt
Lernen
Fortbildungsreihe „Berufsorientierter
Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen
in der inklusiven Beschulung
Fortbildungsreihe für BFZ Lehrkräfte im
Förderschwerpunkt Sprache zum Kompetenztransfer
Fortbildungsangebote für BFZ-
Lehrkräfte im Förderschwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung
Fortbildungsangebote der Arbeitsstelle
für Diversität und Unterrichtsentwicklung
(http://www.unifrankfurt
.de/53416512/Ueberblick)
„Prävention-Förderung-Inklusion“ zu
den Bereichen Lernen und Verhalten,
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
53
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Sprache, Mathematik, Beratung, Inklusion
(Kooperationsprojekt mit dem
Hess. Kultusministerium)
Inklusive Schulentwicklung
(http://www.unifrankfurt
.de/49227093/1_Inklusive-
Schulentwicklung)
Fortbildungsangebote der Lernwerkstatt
der Universität Gießen/ Arbeitsstelle
für Inklusion (http://www.unigies
-
sen.de/cms/fbz/fb03/institute/hsp/abtei/
emo/lern)
Angebote der Lernwerkstatt im Schulamt
Marburg (https://schulamtmar
-
burg.hessen.de/irj/SSA_Marburg_Intern
et?cid=21cf4eb5769002f007e9dffb1c3d
afa1)
6.10.3.1 (neu)
Inklusion, individuelle
Förderung und Umgang
mit Vielfalt wird
als Querschnittsaufgabe
für die Lehrerbildung
2. Phase umgesetzt
Regelmäßige Dienstbesprechungen
der
Dezernats- und Sachgebietsleitungen
sowie
der Studienseminarleitungen
.
Arbeitsprogramme der
Studienseminare
Hessische Lehrkräfteakademie Dez. I.2
Individuelle Förderung und Inklusion im
Sinne von optimaler Förderung stehen
im Fokus der 2. Phase der Lehrkräfteausbildung
. Konzeptionelle und strukturelle
Umsetzungsmöglichkeiten werden
im Rahmen von installierten Arbeitsgruppen
festgeschrieben.
Eine lehramtsübergreifende Arbeitsgruppe
entwickelt Maßnahmen und
stimmt diese mit dem Dezernat und
den Studienseminaren ab.
Der Arbeitsbereich „Individuelle Förderung
und Inklusion“ ist verpflichtend in
den Arbeitsprogrammen der Studienseminare
auszuweisen.
Den aus den Arbeitsprogrammen resultierenden
Maßnahmen liegt eine Bestandsaufnahme
zum Thema „Inklusion
in der Ausbildung“ zugrunde. Diese
wurde an den Studienseminaren (StS)
Berufliche Schulen (BS), Grund-,
Haupt-, Real- und Förderschulen
(GHRF) sowie Gymnasien (Gym)
durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in
die Dienstbesprechungen der Studienseminarleitungen
eingebracht.
Dauerhaft
6.10.3.2 (neu)
Die Kompetenzen der
Ausbilderinnen und
Ausbilder der Studienseminare
aller Lehrämter
in Bezug auf die
Maßnahmen zur Fortbildung
sowie Weiterentwicklung
an den
Studienseminaren, ggf.
in regionaler Kooperation
von Studiensemi-
Klausurtagung der Leitungen der Staatlichen
Schulämter „Individuelle Förderung
und Inklusion als Querschnittsaufgabe
für die Studienseminare“
21./22.09.15 RWS Fuldatal (u.a. Einblick
in die inklusive Arbeit – Beispiele
Dauerhaft,
landesweit
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
54
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Thematik Inklusion,
Individuelle Förderung
und Umgang mit Vielfalt
werden erweitert.
naren unterschiedlicher
Lehrämter.
aus Schulpraxis und Schulverwaltung:
Grundschule mit inklusiver Schulpraxis
und Ganztagsprofil, Sekundarstufenschule
mit inklusiver Schulpraxis und
Ganztagsprofil, Überregionales Beratungs
- und Förderzentrum, Staatliches
Schulamt)
6.10.3.3 (neu)
Die Kompetenzen der
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
(LIV) aller
Lehrämter werden
erweitert, in Bezug auf
die Thematik Inklusion,
Individuelle Förderung
und Umgang mit Vielfalt
.
Module für den Vorbereitungsdienst
genehmigt
vom Hessischen
Kultusministerium
durch Erlass 139.11.
vom 16. Nov. 2012
Veranstaltungen an allen Studienseminaren
durchgeführt von Expertinnen
und Experten der Universitäten, aus
der Schulpraxis, den Staatlichen
Schulämtern sowie den Studienseminaren
selbst. In Form von Pädagogischen
Tagen, Klausurtagungen bzw. Projekten
zum Thema Inklusion und Lehrerbildung
.
Module aller Lehrämter
(http://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid
=743be501f875c949992644dd4074c0d
3)
Modulcurriculum und Bildungsauftrag
Lehramtsübergreifende Module
Erziehen, Beraten, Betreuen
(MEBB)
Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen
(DFB)
Module für das Lehramt an Grundschulen
, Haupt- und Realschulen und Förderschulen
Diversität in Lehr- und Lernprozessen
nutzen (MDLL) (a.a.O. S. 87)
6.10.3.4 (neu)
Die Kompetenzen der
Ausbilderinnen und
Ausbilder der Studienseminare
aller Lehrämter
in Bezug auf die
Thematik Inklusion,
Individuelle Förderung
und Umgang mit Vielfalt
werden erweitert.
Regelmäßige Modulkonferenzen
mit dem
Ziel der Weiterentwicklung
sowie des Austausches
in lehramtsbezogenen
Fachforen
Modulkonferenzen in den Lehrämtern
für die Module zum Unterrichten in den
Fächern oder Fachrichtungen, für die
lehramtsübergreifenden Module sowie
die spezifischen Module der Lehrämter
6.10.3.5 (neu)
Inklusion, individuelle
Förderung und Umgang
mit Vielfalt wird
als Querschnittsaufgabe
für die Lehrerbildung
2. Phase umgesetzt
Maßnahmen zur Information
, Vernetzung
und gemeinsamen
Arbeit der Studienseminare
(Delegierte aus
allen Studienseminaren
)
Der „Entwurf Strategiepapier
“, der „Entwurf
Handreichung“ sowie
der „Entwurf Anhang
Netzwerkkonferenz (Netzwerk Inklusion
StS BS, GHRF, Gym – Schwerpunkt
GHRF)
Netzwerkkonferenz (Netzwerk Inklusion
StS BS, GHRF, Gym)
„Entwurf Strategiepapier“, „Entwurf
Handreichung“ sowie „Entwurf Anhang
Praxisbeispiele“ liegen zur Zeichnung
(Entwurf Strategiepapier) bzw. zur
Kenntnisnahme (Entwurf Handrei-
14.07.2014
13.07.2015
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
55
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Praxisbeispiele aus
den Studienseminaren“
dient der Orientierung
der Studienseminare
chung, Entwurf Anhang Praxisbeispiele
) im HKM zur Prüfung.
6.10.3.6 (neu)
Die Kompetenzen der
Ausbilderinnen und
Ausbilder der Studienseminare
aller Lehrämter
in Bezug auf die
Thematik Inklusion,
Individuelle Förderung
und Umgang mit Vielfalt
werden erweitert.
Maßnahmen zur Information
und Fortbildung
von Multiplikatoren im
Bereich der Ausbildung
(2. Phase) – Zielgruppe
verantwortliche Teamleitungen
der Lehrerbildungsforen
Hessische Lehrkräfteakademie
, Abt. I,
Dez. I.2 (Lehrerbildung
2. Phase)
Lehrerbildungsforen
Förderpädagogik –
Grundschule
Fortbildungsangebot
für eine definierte Zielgruppe
in der Regel in
der Reinhardswaldschule
, Fuldatal bei
Kassel.
2 tägiges Fortbildungsangebot, zusätzlich
ein Praxistag in Verbindung mit
einer Schulhospitation „Inklusive Schulkonzepte
“, einmal im Jahr
Eingebunden in die Lehrerbildungsforen
sind Referentinnen und Referenten
aus der 1. Phase, der Schulpraxis,
einem Staatlichen Schulamt (Kassel),
dem Projektbüro Inklusion (HKM) sowie
dem HKM – Sonderpädagogische Förderung
.
Übersicht zu den Themen
„Allen Kindern gerecht werden“ Individuell
fördern – Kompetenzen stärken
„Gemeinsam lernen - Gemeinsam
unterrichten - Gemeinsam ausbilden
“
Lehrerbildung für eine inklusive
Schule – Beispiele aus der schulischen
Praxis“
„Lehrerbildung für eine inklusive
Schule - Kooperation und Teamentwicklung
in Schule und Ausbildung
“
„Lehrerbildung für eine inklusive
Schule - Rollen- und Aufgabenklärung
in der Zusammenarbeit in
Schule und im Studienseminar“
(30.09.-01.10.2015)
Informationsseite auf dem Hessischen
Bildungsserver zu diesem Lehrerbildungsforum
*: Einblick in Programme,
Vorträge, WS Präsentationen sowie
Materialien
*(http://lsa.lakk.bildung.hessen.de/fortbi
ldung/afl_dez4/foren/foepaedgs/index.h
tml)
2015
2011
2012
2013
2014
2015
6.10.3.7 (neu)
Die Kompetenzen der
Ausbilderinnen und
Ausbilder der Studienseminare
aller Lehrämter
in Bezug auf die
Thematik Inklusion,
Individuelle Förderung
und Umgang mit Vielfalt
werden erweitert.
Fortbildung im Rahmen
von phasenverbindenden
Fachtagungen
Zielgruppe Ausbilderinnen
und Ausbilder aller
Lehrämter, Mentoren
und Mentorinnen an
Schulen, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter an
Universitäten
Fortbildung im Rahmen von phasenverbindenden
Fachtagungen in Kooperation
von Landesschulamt und Lehrkräfteakademie
, Goethe Universität
Frankfurt, HKM, vhs Hochbegabtenförderung
Frankfurt a.M.:
a) 11. 06.2012 Fachtag 'Diversität in
Lehr-und Lernprozessen nutzen‘, in
Frankfurt am Main. Hauptreferentin
Fr. Prof. Dr. A. Prengel, Universität
Potsdam
b) 04.03.2015 Fachtagung: „Vielfalt als
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
56
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Chance nutzen! Inklusive Begabtenförderung
als Prinzip von Schule –
Konsequenzen für Lehrerbildung,
Schulentwicklung und Fachdidaktik“
in Frankfurt am Main. Hauptreferentin
Fr. Prof. Dr. Kucharz, Goethe
Universität Frankfurt a.M.
Informationsseite auf dem Hessischen
Bildungsserver
(http://lb.bildung.hessen.de/)
Informationsseite Inklusion und Lehrerbildung
seit 2010
(http://lsa.lakk.bildung.hessen.de/fortbil
dung/afl_dez4/inklusion/index.html)
6.10.4
Die Anzahl von sonderpädagogischen
Lehrkräften in den
Fachrichtungen „Körperbehindertenpäda
-
gogik“, „Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik
“, „Geistigbehindertenpädagogik
“,
„Gehörlosen- und
Schwerhörigenpädagogik
“ wird erhöht
Diese Fachrichtungen
sind bei der Einstellung
in der zweiten Ausbildungsphase
als Mangelfachrichtungen
festgelegt
. (§ 42 Abs. 2
Verordnung zur Durchführung
des Hessischen
Lehrerbildungsgesetzes
)
Weiterbildungsmaßnahme Hören
Weiterbildungsmaßnahme KMK (in
Arbeit)
Seit 2012
HKM
6.10.6
Die Kompetenzen der
Lehrkräfte im Hinblick
auf inklusive Beschulung
und sonderpädagogische
Förderung
werden erweitert
Fortbildungsangebote
für Lehrkräfte aller
Schulformen zu den
Themenbereichen Inklusion
, Unterricht in
heterogenen Lerngruppen
und sonderpädagogische
Fachrichtungen
Fortbildungsprogramm der Hessischen
Lehrkräfteakademie
(https://la.hessen.de )
Fortbildungsprogramm 2014 der Arbeitsstelle
für Diversität und Unterrichtsentwicklung
- Didaktische Werkstatt
(http://www.unifrank
-
furt.de/49152150/Didaktische_Werkstat
t
Fortlaufend HKM
6.10.7
Die Kompetenzen der
Lehrkräfte im Umgang
mit Heterogenität werden
erweitert
Fortbildungen zur individuellen
Förderung
im Unterricht, zu Diagnose
und Lernstandsermittlung
, zum Unterricht
in heterogenen
Lerngruppen
Fortbildungsreihe (Bausteine) des Projektbüros
für förder-und kompetenzorientierten
Unterricht* Wiesbaden
*(https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?c
id=6c53f840724962d2965de6a88cef4c
e7)
Fortbildungsangebote des Projektbüros
Individuelle Förderung Nordhessen
(http://lsa.lakk.bildung.hessen.de/fortbil
dung/afl_dez4/hkmpifn/index.html)
Dauerhaft HKM
6.10.8
Die Kompetenzen von
Lehrkräften, LiV und
Studierenden zur Er-
Sicherstellung und
Weiterentwicklung spezifischer
materialgestützter
Besuchs- und
Landesweit fortlaufend aktualisierte
Informationsseite auf dem Hessischen
Bildungsserver zur Lehrerbildung und
Inklusion
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
57
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
höhung der Teilhabe
von Schülerinnen und
Schülern mit Behinderungen
und Beeinträchtigungen
am Unterricht
der allgemeinen Schulen
werden erweitert
Hospitationsangebote
für externe Lehrkräfte
(inkl. LiV und Studierende
) sowie Weiterentwicklung
anlassbezogener
Fortbildungen
der schulinternen Lehrund
Assistenzkräfte
(https://lehrerbildung.bildung.hessen.de
/index.html)
Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen
nutzen“ (MDLL)-Lehrerbildung
2. Phase; hier i.d.R. auch Hospitationsmöglichkeiten
für die LIV
FIN-Fit in Inklusion (http://www.unigies
-
sen.de/cms/fbz/fb03/institute/hsp/abtei/
gb/forsch/fin )-Angebote zur studiengangsübergreifenden
Auseinandersetzung
mit Inklusion, Justus-Liebig-
Universtität Gießen
6.11.2 (neu)
Einrichtung des flächendeckenden
inklusiven
Unterrichts
Einrichtung von Modellregionen
„Inklusive
Bildung“ in Hessen.
Dabei wird eine Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Land
und einzelnen Schulträgern
geschlossen,
um ein flächendeckendes
Angebot für inklusiven
Unterricht zu
ermöglichen.
Landeshauptstadt Wiesbaden
Landkreis Hochtaunus
Landkreis Wetterau
Landkreis Offenbach
Neue Modellregionen ab Herbst 2015:
Stadt Frankfurt
Stadt Kassel
Main Kinzig Kreis
Stadt Hanau
Groß Gerau /Rüsselsheim /Kelsterbach
Je nach
Zeitpunkt
der Einrichtung
5
Jahre
HKM
6.11.3 (neu)
Evaluation BFZ (Hillenbrandt
)
Erhebung der Aufgaben
sonderpädagogischer
Lehrkräfte in
Hessen um Ideen und
Vorschläge zu sammeln
, die als sinnvolle
Konsequenzen aus
dieser Studie gezogen
werden können.
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Institut für Sonder- und Rehabilitationswissenschaften
Pädagogik und Didaktik bei Beeinträchtigungen
des Lernens
(http://lsa.lakk.bildung.hessen.de/fortbil
dung/sonderpaed/beratung.html)
Schuljahr
2013/14
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
58
Kapitel 7 - Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, Studium
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
7.1.1
Verringerung der Arbeitslosigkeit
der Menschen
mit Behinderungen
Diagnose, angemessene
Vorkehrungen. Weiterentwicklung
der Diagnoseinstrumente
der
Agentur für Arbeit
Sicherstellung eines
aussagefähigen Clearing
-Verfahrens
Unterstützung der Aufnahme
einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung durch
Maßnahmen wie z.B.
Einzelcoaching, Eingliederungszuschüsse
an Arbeitgeber bei der
Einstellung von
schwerbehinderten
Menschen
Mit dem Hessischen Perspektivprogramm
zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen
schwerbehinderter Menschen
(HePAS) werden Beschäftigungsverhältnisse
für schwerbehinderte
Personen durch Gewährung von
Prämien an ihre Ausbildungs- oder
Arbeitgeber und insbesondere der Bereitstellung
von Begleitungsmaßnahmen
von Anfang an erschlossen und
stabilisiert. Gerade das neue Angebot
der Förderung von Praktika hat zu einer
Verdopplung der Inanspruchnahme zu
2014 geführt, Fast 35% der geförderten
Praktika führten unmittelbar zu Anschlussbeschäftigungsverhältnissen
wie Ausbildung oder Arbeit. Bis 7/2015
war es mit Hilfe des Programms möglich
, 56 neue Ausbildungsverhältnisse
und fast 500 neue Arbeitsplätze zu
unterstützen. Dies entspricht fast einer
Verdopplung der in 2014 mit HePAS
geförderten Arbeitsverhältnisse. Es
wurden drei Projekte bewilligt, u.a.
auch Angebote aus der Wirtschaft für
die Wirtschaft. Damit soll durch eine
unbürokratische Entlastung und Flexibilität
dafür Sorge getragen werden, dass
Arbeitgeber verstärkt sensibilisiert werden
, schwerbehinderten Menschen
eine Chance in ihrem Unternehmen zu
geben.
Das HMSI und der LWV Hessen wollen
in enger Zusammenarbeit mit den Trägern
der Arbeitsvermittlung mit Hilfe
dieses Programms die Zugangschancen
schwerbehinderter Menschen zum
allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern,
um deren Chancen, in ein Dauerhaftes
Beschäftigungsverhältnis vermittelt
werden zu können, zu erhöhen. Gefördert
werden können arbeitslose und
arbeitsuchende Menschen ohne den
Status einer sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit. Es stehen insgesamt
30 Mio. Euro für das Programm
zur Verfügung.
Gesamtkonzept Fachkräftesicherung
Hessen: Zuständigkeit durch Bundesagentur
für Arbeit, Kammern, HMWVL
2014-2016
Ab 2014
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
59
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
7.1.2
Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen
im Landesdienst
Förderung der Beschäftigung
von Menschen
mit Behinderungen
im Landesdienst
und Initiativen für die
erhöhte Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen
durch
Regelmäßige Beschäftigung
von
Praktikantinnen und
Praktikanten mit
Behinderungen zum
Erlangen von Berufspraxis
Beschäftigung von
Auszubildenden mit
Behinderungen
(Peer-Effekt, Vorbildfunktion
)
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
und
Information z.B.
kann bei der jährlich
stattfindenden Ausbildungsmesse
in
Wiesbaden über die
Förderung der Beschäftigung
von
Menschen mit Behinderungen
im
Landesdienst gezielt
informiert werden
Die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote
von Menschen mit Behinderungen
wird im Landesdienst deutlich
überschritten (7,86 % in 2014). So
konnte die Beschäftigungsquote nach
einem geringfügigen Absinken im Vorjahr
erneut gesteigert werden.
Bei allen Stellenausschreibungen wird
darauf hingewiesen, dass schwerbehinderte
Menschen bei gleicher Eignung
bevorzugt eingestellt werden.
Einstellungen von Menschen mit Behinderungen
in allen Laufbahnen erfolgen
laufend. Der Eigenverpflichtung
des Landes zur Einstellung von Menschen
mit Behinderungen wird im vollen
Maße Rechnung getragen. (letzte
Projekte, in deren Rahmen verstärkt
Stellen für Menschen mit Behinderungen
geschaffen werden konnten: Aufbau
von Scan-Stellen, Einstellungen im
Bereich der Eingangskontrolle der Gerichte
).
Menschen mit Behinderung werden bei
gleicher Eignung bevorzugt eingestellt,
z. B. verstärkte Ausbildung von Menschen
mit Behinderung in Fachberufen,
Inklusion und Integration der behinderten
Auszubildenden mit Nichtbehinderten
(Inka-Projekt, THM), Unterstützung
bei der Antragstellung von Fördermitteln
für Assistenzen. Beschäftigung von
Praktikanten zur Vorbereitung der Ausbildung
und zur Erlangung von beruflichen
Kenntnissen.
Im Bereich des HMWEVL findet regelmäßige
Sensibilisierung im Rahmen
des Auswahlverfahrens für die Belange
der UN-BRK und des Hessischen Aktionsplans
bezüglich einer bevorzugten
Berücksichtigung von Menschen mit
Behinderungen bei der Vergabe von
Ausbildungs- und Praktikumsplätzen
statt.
In der Landesverwaltung wurden 50
Auszubildende und AnwärterInnen mit
Behinderungen eingestellt in 2014.
Gezielte Informationen über die Förderung
der Beschäftigung von Menschen
mit Behinderungen im Landesdienst bei
der Ausbildungsmesse 2013 und 2014
in Wiesbaden.
Zur Informationsverbreitung werden
Flyer zur beruflichen und gesellschaftlichen
Integration von Menschen mit
Dauerhaft
2014
Alle Ressorts
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
60
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Behinderung erstellt, die sowohl innerhalb
der Ressorts als auch öffentlich
bekanntgegeben werden.
Das öffentlich zugängliche Karriereportal
des Landes enthält Hinweise für
Menschen mit Behinderungen, wie sie
bei ihren Bewerbungen durch die Beauftragte
der Hessischen Landesregierung
für Menschen mit Behinderungen
(LBA) unterstützt werden können.
Bestimmungen bzw. Regelungen in
neu zu fassenden Rechtsvorschriften,
wie z.B. in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für den höheren Archivdienst
in Hessen (StAnz. 1/13, S.26, §
13 Abs. 4) oder im Organisationserlass
für die Archivschule (StAnz. 52/13, S.
1591, § 10 Abs. 4) werden unter Berücksichtigung
der UN-BRK und der
Umsetzung des Hessischen Aktionsplanes
aufgenommen.
Technische Universität Darmstadt
(TUD):
Sensibilisierung der zuständigen
Sachbearbeiter/innen und Ausbilder
/innen für schwerbehinderte Bewerber
/innen um Praktika bzw.
Ausbildungsplätze
Information über Möglichkeiten des
Praktikums und der Ausbildung auf
allen Messen, an denen teilgenommen
wird (Ausbildungsinfotag, Messe
der Arbeitsagentur, Ausbildungsmesse
Südhessen)
Assistenzkräfte, Gebärdensprach-
Dolmetscher
Hilfe zur Selbsthilfe, wie Netzwerke
mit Kommilitonen, Studiendekanen
und diversen Ansprechpartnern u.a.
in den Fachbereichen, Bibliotheken
Uni Kassel:
Die Universität Kassel nimmt seit 2013
an dem Programm Qualifikation und
Promotion schwerbehinderter Akademikerinnen
und Akademiker „PROMI –
Promotion inklusive“ teil.
Beteiligung an PROMI mit jeweils einer
halben Qualifikationsstelle der Wertigkeit
nach EG 13 TV-H, der Eigenanteil
an den Personalkosten beträgt für die
Universität Kassel 30 Prozent. Ein
eventuell erforderliches 4. Jahr finan-
2013, 2014
Dauerhaft
Dauerhaft
2013 -
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
61
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
ziert die Universität Kassel 2015
7.1.3
Sicherung des Arbeitsverhältnisses
durch
Arbeitsassistenz
Enge Kooperation mit
dem Integrationsfachdienst
(IFD)
Im Bedarfsfall erfolgt die Kooperation
mit dem Integrationsfachdienst.
Daueraufgabe des LWV im Rahmen
der begleitenden Hilfe.
HMSI
7.1.4
Behindertengerechte
Gestaltung des Arbeitsplatzes
Weiterführung und
Sicherstellung der Finanzierung
der behindertengerechten
Ausstattung
des Arbeitsplatzes
für alle Behinderungsgruppen
Überwindung der Barrieren
(z.B. in Bezug
auf sehbehinderte Beschäftigte
) durch Einsatz
modernder Informationstechnologie
und Ausstattung der
Arbeitsplätze (Braille-
Zeile, Lesehilfen, geeignetes
Mobiliar u.ä.)
in Zusammenarbeit mit
den Integrationsfachdiensten
oder externen
Spezialisten (z.B. Blindenstudienanstalt
Marburg
-blista, BFW)
Die entsprechenden Arbeitsplätze sind
bzw. werden bei Bedarf behindertengerecht
ausgestattet.
Daueraufgabe des LWV im Rahmen
der begleitenden Hilfe und der zuständigen
Leistungsträger nach dem SGB
IX. Die Gestaltung von barrierefreien
Arbeitsplätzen liegt in der Verantwortung
/Zuständigkeit jedes Reha-Trägers.
laufend
HMJ
HMSI
7.1.5
Berücksichtigung der
Belange Beschäftigter
mit Behinderungen in
der Fort- und Weiterbildung
Fort- und Weiterbildung
/Lebensbegleitend
es Lernen auch im
Kontext des Hessischen
Gesetzes über
den Anspruch auf Bildungsurlaub
(HBUG)
Aufbau und Entwicklung
von Projekten zur
Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit für
Menschen mit psychischen
Erkrankungen /
Behinderungen
Planung der Fortbildungsangebote und
Auswahl der Fortbildungsstätten unter
Berücksichtigung der Belange der
Menschen mit Behinderungen; z.B.
Buchung von barrierefrei zugänglichen
und nutzbaren Tagungsstätten, Übernahme
der Kosten für erforderliche
Begleitpersonen, Erreichbarkeit mit
öffentlichen Verkehrsmitteln, Organisation
eines Abholservices bei Anreise
mit öffentlichen Verkehrsmitteln, barrierefreie
Unterlagen in Bezug auf die
Behinderung (z.B. elektronisch lesbar
für blinde Teilnehmer, Leichte Sprache
für kognitiv beeinträchtige Menschen).
Themenbezogene Fortbildung der Vertrauenspersonen
der schwerbehinderten
Menschen sowie der Beauftragten
des Arbeitsgebers bei landesinternen
und externen Trägern.
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
bei der Auswahl von Inhalten
Dauerhaft
Alle Ressorts
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
62
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
des Inhouse-Fortbildungsprogramms.
Interne Schulungen zum Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch
im Hinblick auf die Vermeidung von
Diskriminierungen im Zusammenhang
mit Behinderungen.
Die Inhouse-Veranstaltungen rund um
das Thema Gesundheit richten sich
gleichermaßen an Beschäftigte mit und
ohne Behinderung.
7.1.7
Förderung der Partizipation
und chancengleichen
Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen
auf dem
Allgemeinen Arbeitsmarkt
Nutzung des TVöD-
Instruments „Dienstbzw
. Betriebsvereinbarung
zum Leistungsbezogenen
Entgelt“, um
die Ziele der UN-BRK
der Belegschaft nachhaltig
zu verankern
Aktive Einbindung der
Behindertenvertretung
in die Ausgestaltung
des Instruments
Der Tarifvertrag des
öffentlichen Dienstes
(TVöD) sieht bei der
Frage der Leistungsentgelte
spezifische
Vereinbarungen vor (§
18 TVöD)
(Modell-)projekte der
Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung
für
Benachteiligte
Förderprogramm Arbeitsmarktbudget:
Mobile Beratungsstelle für Menschen
mit Handicap, „MoBiSta“, Träger Kommunales
Jobcenter im Landkreis Bergstraße
in Kooperation mit dem Bildungswerk
der Hessischen Wirtschaft
„Impulse der Arbeitsmarktpolitik“ (IdeA)
Projektförderung „Inklusion und Innovation
“, Träger Deutsche Blindenstudienanstalt
(BLISTA) Marburg in Kooperation
mit KOMPASS; Zentrum für Existenzgründungen
Frankfurt; Entwicklung
Erprobung neuer Ansätze der Arbeitsmarktintegration
von sinnesbehinderten
Menschen
„Qualifizierung und Beschäftigung junger
Menschen“
Projektförderung „Rothschild“, Produktionsschule
/ Lernbetrieb; Träger Evangelischer
Verein für Jugendsozialarbeit
Frankfurt; Inklusives Qualifizierungsund
Ausbildungsprojekt für gehörlose,
schwerhörige und hörende Jugendliche
und junge Erwachsene
Projektförderung „Jugend im Risiko“,
Träger Jugendwerkstatt Gießen in Kooperation
mit dem Zentrum für Kinderheilkunde
der Justus-Liebig-Universität
Gießen und der Humboldt-Universität
Berlin; Scharnier zwischen pädagogischer
und psychologischer Arbeit
„Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget
“:
Projektförderung „BerT“, die Beratungsstelle
für Behinderte und von Behinderung
bedrohte Menschen; Träger
Kommunales Jobcenter im Landkreis
Bergstraße in Kooperation mit dem
Berufsbildungswerk Neckargemünd
GmbH
Ausbildungsprojekt
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
63
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Erprobung eines Ausbildungsprojekts
nach § 4 Abs. 7 HAltPflG beim BBW-
Karben mit dem Ziel des Abschlusses
zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer
/-in, Zielgruppe: Jugendliche Rehabilitanden
im Behindertenbereich
(Einrichtung nach § 36 SGB IX, Maßnahmenförderung
nach SGB III)
Beginn der Entwicklung des Curriculums
durch Fachbeirat unter Beteiligung
HMSI und Prüfungsbehörde RP
DA
ab Sommer
2015
7.1.8
Ausbau der Nutzung
von Gebärdensprache
und anderen Kommunikationshilfen
zur
gleichberechtigten
Teilnahme am Arbeitsleben
Zur Verfügungstellung
eines Gebärdensprachdolmetschers
im
Arbeitsleben, z.B. Betriebsversammlungen
,
Fortbildungsveranstaltungen
usw.
Weiterführung und
Ausbau von Seminaren
für Vorgesetzte und
Arbeitskollegen/innen
von Menschen mit Hörschädigung
zur Verbesserung
des Verständnisses
von Hörschädigung
und deren
Folgen
Gebärdensprachdolmetscher werden
im Arbeitsleben bei Bedarf zur Verfügung
gestellt, z.B. bei Einstellungsgesprächen
, dienstlichen bei Dienst- und
Personalversammlungen.
Seminare werden bei Bedarf angeboten
.
Kommunikation ist weitestgehend über
Elektronik möglich (E-Mail)
Technische Hochschule Mittelhessen
(THM)
Interne Gebärdensprachkurse für Beschäftigte
mit hoher Publikumsintensität
in Planung.
Technische Universität Darmstadt
(TUD):
Schulung einzelner Personalsachbearbeiter
/innen in Gebärdensprache.
Dauerhaft
Alle Ressorts
7.1.9
Ausbau von Integrationsbetrieben
Weiterer Ausbau von
Integrationsbetrieben
im Rahmen der Initiative
Inklusion Handlungsfeld
III unter der
maßvollen Berücksichtigung
der Folgekosten
pro Platz.
Verbesserung der dauerhaften
Unterstützung
der Beschäftigten mit
Beeinträchtigungen.
Damit verbunden, Verbesserung
der Planbarkeit
der Betriebsführung
und Stabilisierung
der Integrationsbetriebe
.
Vereinbarung zwischen dem LWV Integrationsamt
und der LAG der Integrationsbetriebe
Hessen unter Beteiligung
des HMSI, durch die im Rahmen einer
deutlich verbesserten und pauschalierten
Gewährung von Minderleistungszuschüssen
für den Personenkreis nach §
132 Absatz 2 SGB IX die Anzahl der
diesem Personenkreis angehörenden
Beschäftigten in Integrationsbetrieben
um 20 % gesteigert werden soll.
Initiative Inklusion
Bei der Initiative Inklusion handelt es
sich um ein Modellvorhaben mit dem
Ziel zu erproben, ob nach Abschluss
der Modellphase insbesondere im
Handlungsfeld Berufsorientierung eine
Verankerung im Regelinstrumentarium
des SGB II/III (Arbeitsförderung) sinnvoll
bzw. notwendig erscheint. Das
Programm hat ein Volumen von 100
Zunächst
01.01.2015
–
31.12.2019
, danach
Überprüfung
der
Ergebnisse
.
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
64
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Mio. Euro (Mittel aus dem Ausgleichsfonds
).
Es setzt dabei folgende Schwerpunkte
(Handlungsfelder):
• Die Berufsorientierung schwerbehinderter
Schülerinnen und Schüler:
Bundesweit werden 40 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel,
jährlich 10.000 schwerbehinderte
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
beruflich intensiv zu orientieren In
Hessen stehen für die Erreichung
dieser Ziele 3,4 Mio. Euro zur Verfügung
. Als einziges Bundesland
wird dabei zur Umsetzung die große
Erfahrung der Berufsbildungswerke
auf diesem Gebiet genutzt. Es ist
das Ziel, das System der Berufsorientierung
flächendeckend zu implementieren
und damit die Eingliederungschancen
von Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf nachhaltig zu
verbessern.
• Die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter
Jugendlicher in anerkannten
Ausbildungsberufen: Es
werden insgesamt 15 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. In Hessen sollen
über 100 Ausbildungsplätze bis
2016 mit rund 1,2 Mio. Euro geschaffen
werden.
• Arbeitsplätze für ältere (über 50-
jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende
schwerbehinderte Menschen
: Es werden 40 Mio. Euro insgesamt
zur Verfügung gestellt, mit
dem Ziel 4.000 Arbeitsplätze zu
schaffen. Ältere schwerbehinderte
und ihnen gleichgestellte arbeitslose
Menschen werden aber insbesondere
auch durch Leistungen der Arbeitsförderung
, etwa durch spezielle
Eingliederungszuschüsse, bei der
Aufnahme einer Beschäftigung gezielt
unterstützt. Für Hessen sollen
bis 2018 über 300 Arbeitsplätze mit
einer Prämie gefördert werden, die
neu für schwerbehinderte Menschen
bereitgestellt werden. Dafür stehen
3,4 Mio. Euro zur Verfügung.
7.1.11
Erhalt der Beschäftigungsmöglichkeiten
Verbesserung der beruflichen
Rehabilitation
Erschließung neuer
Die in den einschlägigen Richtlinien im
HMSI für schwerbehinderte Beschäftigte
vorgesehenen Möglichkeiten der
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
65
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
von Menschen mit Behinderungen
Tätigkeitsfelder
Schaffung von Möglichkeiten
alternierender
Telearbeit für Beschäftigte
mit Behinderungen
Heimatnaher Einsatz
von schwerbehinderten
Beschäftigten
Telearbeit wird von mehreren Beschäftigten
genutzt.
7.1.12
Verbesserung des
Übergangs Schule
/Beruf
Frühzeitige und umfassende
Berufsberatung,
Schaffung von Praktikumsmöglichkeiten
und
beruflichen Orientierungsphasen
schon
während der Schulausbildung
Vorhaltung von Hilfsmitteln
, Assistenz und
Schulungsmaßnahmen
zur Zugänglichkeit
Begleitung während
des beruflichen Einstiegs
Beratung durch selbst
Betroffene, Zugang zur
Selbsthilfe
Personenbezogenes
Coachingsystem
Entwicklung geeigneter
Konzepte und Leistungsangebote
zur
Stärkung des Zutrauens
von Jugendlichen
in ihre beruflichen Stärken
und Chancen unter
Berücksichtigung der
Erfahrungen der Resilienzforschung
. Hinführung
zu einem realistischen
Berufswunsch.
Ressourcenorientierte
Konzepte
Curricula und Prüfungsordnungen
sollten
über Öffnungsklauseln
individuelle Lösungen
zur Anerkennung von
Nachteilsausgleichen
ermöglichen.
Gesamtkonzept Fachkräftesicherung
Hessen:
Entwicklung einer Gesamtstrategie im
Übergang Schule/Beruf; flankierend
Mehrbedarf für schwerbehinderte Abgänger
aus Förderschulen im Rahmen
der Verstetigung des Handlungsfeldes I
der Initiative Inklusion bei Änderung der
gesetzlichen Voraussetzungen prüfen
Kirstin Vollmer und Claudia Frohnenberg
: “Nachteilsausgleich für behinderte
Auszubildende – ein Handbuch für
Ausbildungs- und Prüfungspraxis“
(2014)
HMSI
HKM
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
66
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
7.1.13
Schaffung eines Übergangsmanagements
von der Schule in den
Beruf
Individualisierung der
Berufswegeplanung
auch als Lebenswegeplanung
in der Schule
Unabhängige Beratung
zum Übergang in den
Beruf
Finanzierung des gesetzlichen
Auftrags der
Integrationsfachdienste
, den Übergang
Schule – Beruf zu unterstützen
(§§ 109 ff.
SGB IX)
Auftrag und Finanzierung
zur Organisation
und Begleitung, sowie
Bereitstellung von
Kommunikationsmitteln
für die Durchführung
von Praktika in Betrieben
des ersten Arbeitsmarkts
während
der Schulzeit
Beauftragung und Finanzierung
von Berufswegekonferenzen
als Teil der Schulbildung
(externer Träger,
Selbsthilfe)
Stärkung der IFD bei
ihrer Aufgabenwahrnehmung
zum Übergang
von der Schule in
den Beruf, um Schülerpraktika
in Betrieben
des allgemeinen Arbeitsmarktes
möglich
zu machen
Projekt „OloV“ (http://www.olovhessen
.de/)
OloV steht für „Optimierung der lokalen
Vermittlungsarbeit im Übergang Schule
– Beruf“. Ziel der Strategie ist es, die
Qualität der Prozesse zu sichern und
Parallelstrukturen zu vermeiden, so
dass Jugendliche den Einstieg in ihre
berufliche Zukunft schaffen – ohne
unnötige Umwege, Abbrüche und Warteschleifen
. OloV wurde 2005 als ein
Projekt des Hessischen Paktes für
Ausbildung ins Leben gerufen. Seit
2013 hat der Hessische Landesausschuss
für Berufsbildung mit einem
eigenen Unterausschuss OloV die
Steuerung der OloV-Strategie auf Landesebene
übernommen.
7.1.14
Verbesserung der
Vermittlung von Menschen
mit Hörbehinderungen
in den Arbeitsmarkt
Sicherstellung von
barrierefreier und an
den individuellen Bedürfnissen
orientierter
Arbeitsvermittlung für
Menschen mit Hörschädigungen
Weiterentwicklung von
(Schrift-)Deutschkursen
für Erwachsene mit
Hörschädigungen
Bedarfe, die bestimmte Beeinträchtigungen
fokussieren finden in verschiedenen
Programmen (z.B. im Rahmen
des Programms zur intensivierten Eingliederung
und Beratung von schwerbehinderten
Menschen vom 18.12.2013
besondere Beachtung.
Im Rahmen der freiwilligen Transferleistung
erfolgt eine Förderung des
Landesverbandes der Gehörlosen
(LVGH) und des Deutschen Schwerhörigenbundes
– Landesverband Hessen
(DSB). Diese bietet auch Beratung im
Zusammenhang mit Teilhabefragen an.
Dauerhaft HMSI,
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
67
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
7.1.16
Sensibilisierung von
Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern zum
Thema Barrierefreier
Arbeitsplatz
Schulungen zur Gestaltung
von barrierefreien
Arbeitsumgebungen
Informationen über
psychische Erkrankungen
und den Umgang
mit erkrankten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern
Themenbezogene Seminare sind im
Fortbildungsprogramm der Zentralen
Fortbildung enthalten. Sie werden allen
Beschäftigten übers Mitarbeiterportal
zugänglich gemacht.
Schulungen stehen im Rahmen des
Angebots des Landeswohlfahrtsverbandes
– Integrationsamtes (LWV/InA)
zur Verfügung.
Sensibilisierungsmaßnahmen für Arbeitgeber
werden in verschiedenen
Projekten der Bundesanstalt für Arbeit
(BA) forciert und erfolgen zusätzlich im
Rahmen der Netzwerkarbeit bei der
Umsetzung der Initiative Inklusion
durch den LWV und die Integrationsfachdienste
Im Rahmen der Projektförderung
(HMSI) wurde eine Sensibilisierungsmaßnahme
(Sensko-Koffer) zu Menschen
mit Hörbehinderung für Arbeitgeber
erstellt, die über den Landesverband
der Gehörlosen bezogen werden
kann.
Dauerhaft
HMdIS
HMSI
7.1.17
Erhöhung der Beschäftigten
mit Behinderungen
auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt
Werbung für die Beschäftigung
von Menschen
mit Behinderungen
auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt
Öffentlichkeitsarbeit in
den einzelnen Programmen
Nutzung des Persönlichen
Budgets zum
Zugang zum Arbeitsmarkt
Stärkere Nutzung der
Arbeitsmarktprogramme
sowie Unterstützte
Beschäftigung für Menschen
mit Behinderungen
.
Entwicklung von Modellen
der Zusammenarbeit
, des Zusammenwirkens
von Wirtschaftsbetrieben
und
Rehabilitationszentren
(wie z.B. Berufsbildungswerke
, Mitglieder
der Hessisch-
Thüringischen Arbeits-
Bundesprogramm Inklusionsinitiative
für Ausbildung und Beschäftigung
80 Mio. € zur Intensivierung der Beschäftigung
und Beratung potentieller
Beschäftigungsgeber mit innovativen
Konzepten. Zuständig SGB II/III-Träger
(finanziert aus dem Ausgleichsfond)
Handlungsfeld IV der Initiative Inklusion
Finanzielle Unterstützung der Kammern
bei der Entwicklung von Konzepten zur
Implementierung einer Kernkompetenz
Inklusion in den Mitgliedsorganisationen
(Handlungsfeld IV der Initiative
Inklusion) = zuständig Kammern/BMAS
(finanziert aus dem Ausgleichsfond)
Bundesprojekt „Wirtschaft inklusiv“
Durch das arbeitgeberseitig eingeleitete
Bundesprojekt „Wirtschaft inklusiv“
erhalten vor allem kleine und mittelständische
Unternehmen (KMU) eine
am betrieblichen Alltag ausgerichtete
Beratung und Unterstützung rund um
„Ausbildung und Beschäftigung von
Menschen mit [Schwer-] Behinderung“.
Wesentlicher Bestandteil sind die Inklusionslotsen
, die den Unternehmen und
betrieblichen Entscheidungsträgern bei
fachlichen und (förder-) rechtlichen
Dauerhaft HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
68
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
gemeinschaft (HTAG)).
Überführung bestehende
Modelle, wie Verzahnte
Ausbildung von
Berufsbildungswerken
in Betrieben (VAmB) in
Regelangebote.
Fragen zur Seite stehen, und bei Bedarf
Kontakt zu weiteren relevanten
Akteuren herstellen. Zuständig: Bundesverband
der deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA), Bundesarbeitsgemeinschaft
für ambulante berufliche
Rehabilitation, und BMAS (finanziert
aus dem Ausgleichsfond)
7.1.21
Steigerung der Angebotsnachfrage
von
Produkten, an deren
Herstellung Menschen
mit Behinderungen
beteiligt sind
Öffentlichkeitswirksame
Verwendung von (landestypischen
) Produkten
, an deren Herstellung
Menschen mit
Behinderungen beteiligt
waren
Öffentliche Auftragsvergabe
durch alle
Ressorts bei Beachtung
des Vergaberechts
Vergabe von Aufträgen an Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen. Die
Tätigkeitsfelder reichen von Wäschereinigungsdiensten
über Druckaufträge
, Bürobedarf, Besticken von Webwaren
/ Handtüchern mit dem Hessenlöwen
, zur Verwendung in den Repräsentationsbereichen
bis hin zu Grünpflegearbeiten
.
Alle Ressorts
7.1.22 (neu)
Betriebsintegrierte Beschäftigung
und Wechsel
von Beschäftigten
in WfbM auf den Ersten
Arbeitsmarkt
Intensivierung der Bemühungen
, WfbM-
Beschäftigten Möglichkeiten
der Betriebsintegrierten
Beschäftigung
(BiB) zu bieten und den
Wechsel auf den Ersten
Arbeitsmarkt zu
ermöglichen durch
konzeptionelle Entwicklung
der Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen
zu „Agenturen
für angepasste
Arbeit“.
Ausbau der Instrumente
zur Begleitung, Förderung
und Unterstützung
der Beschäftigten
in BiB sowie im Ersten
Arbeitsmarkt durch
Sicherung und Verbesserung
der Finanzierung
der Fachkräfte für
berufliche Integration
(FBI) in den Werkstätten
.
Hessisches Übergangspapier mit Rahmenzielvereinbarung
über den Ausbau
Betriebsintegrierter Beschäftigungsplätze
.
01/2013
bis
12/2016
7.1.23 (neu)
Vermittlung und finanzielle
Förderung
Nutzung der Professionalität
der Integrationsfachdienste
(IFD) im
Zusammenhang mit
der Vermittlung
schwerbehinderter
Menschen und der
Vermittlungsangebot für den Rheingau-
Taunus-Kreis der Gemeinnützigen
Gesellschaft für Integrationsfachdienste
Wiesbaden-Rheingau-Taunus mbH.
Das Angebot zur Vermittlung von langzeitarbeitslosen
schwerbehinderten
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
69
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Erschließung geeigneter
Arbeitsplätze durch
Beauftragung durch die
zuständigen Leistungserbringer
.
Zusätzliche Entwicklung
und Erprobung
von Möglichkeiten, die
sich diesbezüglich aus
dem Hessischen Perspektivprogramm
zur
Verbesserung der Arbeitsmarktchancen
schwerbehinderter
Menschen (HePAS) für
IFD und andere Dritte
ergeben.
Verlässliche Förderung
der Teilhabe am Arbeitsleben
von „WfbM-
Abgängern“. Offensive
Nutzung von Ermessensspielräumen
bei
der Gewährung von
Eingliederungszuschüssen
(EGZ) seitens
der Arbeitsagentur
im Anschluss an eine
Beschäftigung in einer
WfbM nach den Bestimmungen
der §§ 88 ff.
SGB III.
Menschen besteht seit dem
01.06.2015, Auftraggeber ist das Job
Center Rheingau-Taunus-Kreis. Es
sind insgesamt 40 Teilnehmerplätze
pro Jahr vorhanden, die voraussichtlich
von ca. 50-60 ALG-II-Empfänger/innen
aus dem Rheingau-Taunus-Kreis genutzt
werden können. Es bestehen
wöchentliche Gesprächsangebote bei
einem festen Berater oder einer festen
Beraterin, flankiert von Kurzseminaren
zu Fachthemen rund um den Bereich
„Schwerbehinderung und Arbeit“.
7.1.24 (neu)
Vorrang einer Beschäftigung
auf dem ersten
Arbeitsmarkt
Konzeptionelle Weiterentwicklung
des Fachausschusses
bei der
WfbM, stärkere inhaltliche
Befassung mit dem
Einzelfall, Einbindung
aller am Einzelfall Beteiligter
, Verbesserung
der Einbeziehung der
Betroffenen bei bzw. im
Vorfeld der Beratung
im Fachausschuss, um
Perspektivwechsel zu
ermöglichen.
Konzept „Agentur für angepasste Arbeit
“ der LAG WfbM als Beispiel für
innovative Konzepte der beruflichen
Eingliederung in Werkstätten für behinderte
Menschen.
7.2.1
Verbesserung der Förderung
der Studierenden
Berücksichtigung der
besonderen Belange
von Studierenden mit
Behinderungen, § 3
Abs. 1 Gesetz über die
Studentenwerke bei
den Hochschulen des
Landes Hessen vom
26.6.2006 (GVBL I,
Vielfältige Berücksichtigung der Belange
behinderter Studierender durch:
Qualifizierte barrierefreie Beratungsund
Informationsangebote
u.a. zu Studienfinanzierung, Organisation
des Alltags, Nachteilsausgleich,
Berufsperspektiven; Behindertenbeauftragte
/ Servicestellen, Bereitstellung
Dauerhafte
Maßnahmen
/ Einrichtungen
HMWK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
70
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
345)
von Gebärdensprachdolmetschern,
Homepage und Speisepläne in Blindenschrift
Barrierefreier Campus einschließlich
studentisches Wohnen und Hochschulgastronomie
u.a. durch barrierefreie, rollstuhlgerechte
Zimmer (Belegungsrichtlinie), Sanitäranlagen
, Hochschul- und Mensaeinrichtungen
, Parkplätze, Blindenleitsysteme
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung
der Situation von behinderten Studierenden
sind bei den Studentenwerken
in Planung
7.2.4
Herstellung chancengleicher
Bedingungen
bei der Zulassung zu
grundständigen und zu
Masterstudiengängen
bei der Hochschulausbildung
Verpflichtung der Universitäten
zur Gewährung
von Nachteilsausgleichen
Härtequotenregelungen
bei der Studienplatzvergabe
(durch den
Landesgesetzgeber)
Regelungen zum Nachteilsausgleich
sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen
der Hochschulen enthalten.
Bei der Vergabe von Studienplätzen
werden die Regelungen zu Härtefällen
und Nachteilsausgleich der VergabeVO
Hessen angewandt. In Einzelfällen
berät die/der Beauftragte für Behinderung
und Studium über die Möglichkeit
zu Härteregelungen.
Dauerhafte
gesetzliche
Regelung
HMWK
7.2.5
Herstellung chancengleicher
Bedingungen
bei der Studiengestaltung
und bei Prüfungen
(Diskriminierungsfreiheit
im Sinne von Art. 5
UN-BRK und Barrierefreiheit
im Sinne von
Art. 9 UN-BRK)
Erstellung (und später
die semesterweise
oder anlassbezogene
Evaluation) individueller
Studienpläne, in
denen inhaltliche und
zeitliche Vorgaben für
Durchführung und Verlauf
des Studiums bedarfsgerecht
angepasst
werden können; Ermöglichung
eines phasenweisen
Teilzeitstudiums
, die Modifikation
von Präsenzpflichten
sowie flexible Beurlaubungs
-, Aussetzungsund
Wiedereinstiegsregelungen
.
Nachteilsausgleiche für
Durchführung, den
Verlauf und die Unterbrechung
eines Studiums
verankern
Spezielle Regelungen für das Erbringen
von Prüfungsleistungen nach individuellen
Bedürfnissen der Studierenden
mit Behinderung durch Regelung in
jeweiligen Prüfungsordnungen, die eine
individuelle Gestaltung von Prüfungen
zulässt.
Z. B. ist geregelt, dass Studierende mit
einer Benachteiligung Prüfungen in
verlängerter oder abgewandelter Form
durchführen können. Auf Antrag sind
individuelle Anpassungen an die Gestaltung
des Studiums möglich.
Studierende mit einer Behinderung
oder chronischen Erkrankung haben
die Möglichkeit, sich bevorzugt in Module
oder Semesterpläne einzutragen.
Es besteht zudem die Möglichkeit, einen
Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
Bei Prüfungen sind Nachteilsausgleiche
in den allgemeinen Bestimmungen für
Prüfungsordnungen der Hochschulen
enthalten. Seit 2013 sind Nachteilsausgleiche
auch für chronisch Erkrankte
möglich.
Fallspezifische Beratung durch die/ den
Regelmäßig
HMWK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
71
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Beauftragten für Studierende mit Behinderung
. Dieser ist im ständigen Kontakt
mit den Prüfungsämtern und Prüfungsausschüssen
über die Handhabung
der in den Prüfungsordnungen
verankerten Nachteilsausgleichsregelungen
.
Die Ernennung von professoralen Behindertenbeauftragten
hat dazu geführt,
dass behinderte Studierende und chronisch
Kranke auf die Beratungsangebote
der Hochschule aufmerksam werden
und diese stärker nutzen. Auch strukturell
sollen Studienbedingungen die
besonderen Belange dieser Gruppe
berücksichtigen.
Hochschule Rhein-Main (HSRM):
Sowohl bei den Zulassungsverfahren
(Härtefallregelung), als auch im Studium
(Prüfungsbedingungen) werden
behinderten und chronisch kranken
Studierenden bei Bedarf auf Antrag
Maßnahmen zum Nachteilsausgleich
gewährt, die bestehende Beeinträchtigungen
bzw. ungleich erschwerte Bedingungen
kompensieren und ein erfolgreiches
Studium durch adäquate
Modalitäten ermöglichen.
7.2.6
Notwendige Unterstützungsangebote
zur
Durchführung eines
Studiums für Menschen
mit Behinderungen
stehen zur Verfügung
Bereitstellung notwendiger
Unterstützungsangebote
zur Durchführung
eines Studiums
für Menschen mit Behinderungen
Technische Hochschule Mittelhessen
(THM):
Das seit 12 Jahren bestehende Zentrum
für blinde und sehbehinderte Studierende
(BliZ) an der Technischen
Hochschule Mittelhessen (THM) erfüllt
diese Aufgabe. BliZ entwickelt sich
weiterhin erfolgreich. Informationen
dazu auf der Internetseite der Technischen
Hochschule Mittelhessen
(http://www.thm.de/bliz/)
Frankfurt University of Applied Sciences
:
Beratung durch den Beauftragten für
Studierende mit Behinderung. Auch
Beratung schon vor der Aufnahme
eines Studiums. Unterstützung kann
erfolgen durch den Einsatz von Tutoren
, Bereitstellung von Hard- und Software
, Korrespondenz mit Behörden,
Rücksprache mit den zuständigen Lehrenden
, etc.
Hochschule Darmstadt:
Individuelle Beratung und Unterstützung
von Studierenden und Studienin-
Regelmäßig
HMWK;
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
72
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
teressierten mit Behinderung durch
Benennung eines Beauftragten für
Studierende und Studieninteressierten
mit Behinderung.
Einstellung eines Mitarbeiters für das
zweijährige Projekt „Studieren unter
besonderen Bedingungen“ mit dem Ziel
ein Konzept zur Unterstützung und
Inklusion von Studierenden mit Behinderung
zu entwickeln und umzusetzen.
Hochschule Fulda (HFD):
2012 wurde eine Beauftragte für Studierende
mit Behinderung/ chronischer
Erkrankung benannt. Sie berät, informiert
und unterstützt Studierende und
Studieninteressierte und setzt sich für
deren Belange ein.
Studierende haben die Möglichkeit
technische Hilfsmittel (z.B. Lupen oder
FM-Anlagen) auszuleihen. In der Hochschul
- und Landesbibliothek (HLB) gibt
es einen Arbeitsplatz für sehbehinderte
Studierende. Es können auch studentische
Assistenzen zur Unterstützung
angestellt werden.
Für Veranstaltungen wird ein Leitfaden
für die barrierefreie Planung und Gestaltung
erarbeitet und den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zur Verfügung
gestellt,
Technische Universität Darmstadt
(TUD):
Projekt „Handicap“: als konstante
Hauptanlaufstelle für Studenten oder
Dozenten mit einer chronischen, psychischen
oder temporären Beeinträchtigung
zur effektiven Hilfe in kurzer Zeit
durch konsequente Nutzung vorhandener
Synergien und Netzwerke. Auf
Wunsch erfolgt die Unterstützung auch
anonym per E-Mail. In Konfliktfällen
treten sie als Vermittler zwischen den
Klienten, den Fachgebieten sowie
Krankenkassen, Integrationsämter etc.
auf. Allgemeines Ziel: Partizipation und
Inklusion der Betroffenen in den Studien
- bzw. Fachbereichsalltag
JLU Gießen:
Verstetigung einer ½ Beraterstelle (0,5)
für behinderte und chronisch kranke
Studierende an der JLU. Beratung von
Studierenden und auch Studieninteressierten
schon vor der Aufnahme eines
Studiums. Informationsangebote für
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
73
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Lehrende.
Infobroschüre für Studierende
(https://www.unigies
-
sen.de/cms/studium/dateien/informa
tionberatung/infostudmitbehin)
Leitfaden für Dozentinnen und Dozenten
(https://www.unigies
-
sen.de/cms/studium/dateien/informa
tionberatung/dozentenleitfaden)
Philipps-Universität Marburg:
Die „Servicesstelle für behinderte Studierende
“ (SBS) ist mit vier Mitarbeitern
und mehreren studentischen Hilfskräften
Anlaufstelle für alle behinderten und
chronisch kranken Studierenden und
Studieninteressierten. Zur Aufgabe der
Servicestelle gehört neben der individuellen
Unterstützung auch die Beratung
der verschiedenen Einrichtungen
der Universität in allen Fragen, die für
das Studium von Menschen mit Behinderung
von Bedeutung sind. Die Philipps
-Universität Marburg ist mit 150
blinden und wesentlich sehbehinderten
sowie ca. 40 auf den Rollstuhl angewiesenen
und ca. 30 wesentlich mobilitätsbehinderten
Studierenden bundesweit
die Hochschule mit dem mit Abstand
höchsten Anteil an schwerstbehinderten
Studierenden. U.a. werden
folgende Unterstützungsangebote
durch die SBS bereit gestellt:
Grundausstattung der Universität
mit „konventionellen“ Hilfsmitteln für
Sehgeschädigte
9 sehgeschädigtengerechte PC-
Arbeitsplätze
Einsatz von studentischen Hilfskräften
als Studienhelfer für behinderte
Studierende
Sehgeschädigtengerechte Aufbereitung
von Informations- und Studienunterlagen
Mailingliste für sehgeschädigte Studierende
7.2.7 (neu)
Förderung jugendlicher
Strafgefangener mit
Behinderungen in Hes-
Entwicklung eines diagnostischen
Instrumentariums
zur Identifizierung
von Gefangenen
, die Anspruch auf
Beispielhaft wurde in einer Kooperation
der hessischen. Jugendanstalten mit
dem BBW Nordhessen
ein den Kriterien der Zugangssteue-
01.01.2011
bis
31.12.2014
HMdJ
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
74
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
sen
besondere Leistungen
nach §102 SGB III
haben.
Erarbeitung eines Verfahrens
, das inhaftierten
jungen Erwachsenen
mit Behinderungen
einen nahtlosen Übergang
aus der Haft in
ein Berufsbildungswerk
(BBW) ermöglicht.
Schaffung der Möglichkeit
Teile der beruflichen
Qualifizierung in
der Haft zu realisieren
und so die Phase der
beruflichen Rehabilitation
kürzer und damit
kostengünstiger zu
gestalten durch institutionsübergreifende
Förderplanung.
Schaffung eines Verfahrens
, das auf andere
Institutionen und
Zielgruppen übertragen
werden kann
rung der Bundesagentur für Arbeit
entsprechendes diagnostisches Instrumentarium
entwickelt, mit dem
die Gefangenen identifiziert werden
können, die Anspruch auf besondere
Leistungen nach §102 SGB III
haben.
ein Förderkonzept erarbeitet, mit
dem für diese Klientel ein nahtloser
Übergang aus der Haft in ein Berufsbildungswerk
möglich wird.
Wenn möglich und sinnvoll (in Abhängigkeit
von Haftdauer, Alter und
Entwicklungsstand der Inhaftierten)
sollen bereits in der Haft Qualifizierungsmodule
umgesetzt werden, die
in der anschließenden Reha-
Maßnahme anerkannt werden können
. Entsprechende Module sollen
entwickelt werden.
Die Maßnahmen wurden in den Jugendanstalten
Rockenberg und Wiesbaden
und in der Jugendabteilung der
Justizvollzugsanstalt Frankfurt/M III
eingeführt.
Aufgrund der im Jahr 2012 entwickelten
Zugangsdiagnostik wurden folgende
Zuteilungsempfehlungen in der Justizvollzugsanstalt
Rockenberg ausgesprochen
:
2012 n= 113
Vollausbildung (bedingt) möglich:
36 (31,9 %)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
(BVB) (bedingt) möglich:
62 (54,9 %)
Arbeitstherapeutische Maßnahme:
15 (13,2 %)
Reha-Fälle von n= 113 identifiziert:
22 (19,5 %)
2013 n= 101
Vollausbildung (bedingt) möglich:
38 (37,6 %)
BVB (bedingt) möglich:
55(54,5 %)
Arbeitstherapeutische Maßnahme:
8 (7,9 %)
Reha-Fälle von n= 101 identifiziert:
20 (19,8 %)
2014 n= 90
seit 2014
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
75
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Vollausbildung (bedingt) möglich:
36 (40,0 %)
BVB (bedingt) möglich:
39 (43,4 %)
Arbeitstherapeutische Maßnahme:
15 (16,6 %)
Reha-Fälle von n= 90 identifiziert:
18 (20,0 %)
In der Justizvollzugsanstalt Rockenberg
wurden während der Projektlaufzeit 15
Qualifizierungsbausteine entwickelt, die
im Frühjahr 2014 durch die Handwerkskammer
Wiesbaden oder die
Industrie- und Handelskammer Kassel
zertifiziert wurden
Die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur
für Arbeit -Agentur für Arbeit
in Gießen und Wiesbaden-wird kontinuierlich
fortgesetzt.
7.2.8 (neu)
Erhöhung der Zahl der
Ausbildungen und Umschulungen
von Menschen
mit Familienverantwortung
oder mit
gesundheitlichen Einschränkungen
in Teilzeit
.
Berufsausbildungen
und Umschulungen in
Teilzeit bekanntmachen
und nachhaltig als
eine reguläre Form im
Ausbildungssystem
etablieren
Netzwerk „Taff in Hessen“ konstituiert
Taff = Teilzeitausbildung finden und
fördern
Die Vereinbarung über die Ziele und
Aufgaben werden über die Kommunalen
Spitzenverbände (KSpV) den
Kommunen zur Kenntnis gegeben.
Dauerhaft HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
76
Kapitel 9 - Frauen mit Behinderungen
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
9.1
Stärkung der Beteiligungsrechte
von Frauen
mit Behinderung
Vertretung behinderter
Frauen in Gremien der
Landesregierung
Unterstützung und Förderung des Hessischen
Koordinationsbüros für Frauen
mit Behinderung.
Fördersumme für Koordinationsbüro
und Netzwerk, die zusammengelegt
wurden, in 2015 auf 70.000 € erhöht
(plus 15.000 €).
Die Vertreterin des Hessischen Koordinationsbüro
für behinderte Frauen vertritt
die Anliegen des Landesbehindertenrats
in der Lenkungsgruppe zur
Umsetzung der UN-BRK
Dauerhaft
2015
Dauerhaft
HMSI
9.2
Stärkung der Selbstvertretungskompetenz
Durchführung und Unterstützung
von Empowermentkursen
zur
Selbstvertretung behinderter
Menschen
unter besonderer Berücksichtigung
behinderter
Mädchen und
Frauen und des Peer
counseling
Schaffung einer gleichberechtigten
Teilhabe
am Leben von Frauen
und Mädchen mit Behinderung
Förderung der Gleichberechtigung
sowohl
gegenüber Männern
mit Behinderung als
auch gegenüber Frauen
und Männern ohne
Behinderung
Förderung des Sonderprojekts 2013
„Selbstbehauptungskurs für gehörlose
und schwerhörige Frauen“ des Hessischen
Netzwerks behinderter Frauen
JLU Gießen:
Im Rahmen der Ringvorlesung der
Frauenbeauftragten „Caring, Cooking,
Cleaning – Gleichstellungs- und beschäftigungspolitische
Perspektiven
haushaltsnaher Dienstleistungen“ wurde
im Sommersemester 2014 folgende
Fortbildungsveranstaltung angeboten
Goldener Herbst oder eisiger Winter
? – Probleme und Perspektiven
des demographischen Wandels bei
geistiger Behinderung
Uni Kassel:
Das Autonome Behindertenreferat
(ABeR) beim AStA vertritt die Interessen
der behinderten Studierenden eigenständig
und organisiert Aktivitäten
zum Empowerment. Der Beauftragte
für Behinderung und Studium kooperiert
mit dem ABeR.
Philipps-Universität Marburg:
Das autonome Referat für Studierende
mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
des AStA der Philipps-
Universität vertritt behinderte Studierende
und arbeitet bei der Wahrnehmung
ihrer Interessen eng mit der
„Servicestelle für behinderte Studierende
“ (SBS) zusammen.
2013
Sommersemester
2014
HMSI
HMWK
9.3
Sensibilisierung für die
Situation von Frauen
Führen von geschlechtsspezifischen
Statistiken zur geschlechtergerechten
Aufgrund des Kabinettsbeschlusses
„Maßnahmen zur verstärkten Beschäftigung
von schwerbehinderten Menschen
in der Landesverwaltung“ vom
Dauerhaft
HMdIS
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
77
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
mit Behinderungen
Auswertung sowie zur
differenzierten Darstellung
der Situation von
Mädchen und Frauen
mit Behinderung in den
Berichten des Landes
Hessen
Auswertung speziell
von Daten der Frauen
mit Behinderungen aus
SAP HR
Thematisierung der
Situation von Mädchen
und Frauen mit Behinderung
in den Berichten
des Landes Hessen
11. Dezember 2001 werden geschlechtsspezifische
Daten erhoben,
die in einem gemeinsamen Erfahrungsund
Tätigkeitsbereich des HMdIS und
der Beauftragten der Hessischen Landesregierung
für Menschen mit Behinderung
jährlich vorgestellt werden.
Dieser Kabinettsbeschluss wurde am
15. Dezember 2014 um die Erhebung
weiterer geschlechtsspezifischer Daten
ergänzt.
Fallweise erfolgt die Datenerhebung
nach dem Geschlecht differenziert,
durch das Hessische Statistische Landesamt
.
Im Bereich des HMWEVL erfolgt die
weitreichende Zusammenarbeit mit der
Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung
sowie frühzeitige
und umfassende Beteiligung bei Planungs
- und Entscheidungsprozessen,
Sensibilisierung der behördlichen Entscheidungsträger
für die Situation und
Belange von Frauen mit Behinderungen
laufend HMWEVL
Uni Kassel:
in den nächsten Jahren werden die
Aktivitäten im Bereich „Diversity Management
“ intensiviert. Beteiligung am
Diversity Audit "Vielfalt gestalten" des
Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft
. Im Rahmen des Diversity
Audit wird die Kategorie Behinderung
bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen
in Überlagerung mit weiteren
Diversitykategorien berücksichtigt werden
. Es ist vorgesehen, ein Diversity
Monitoring aufzubauen.
Hochschule Rhein-Main (HSRM):
Benennung von Behindertenbeauftragten
an den Studienorten Wiesbaden
und Rüsselsheim, um die Sensibilisierung
für die Belange von behinderten
oder chronisch kranken Hochschulangehörigen
zu fördern, die Sensibilität
der Thematik an der Hochschule
RheinMain fortzuentwickeln und eine
weitere strukturelle Optimierung der
Studienbedingungen zu erreichen.
Umfassende Beratungsangebote für
Studierende mit Behinderung.
Fortlaufend
HMWK
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
78
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Alle hochschuleigenen und angemieteten
Gebäude sind rollstuhlzugänglich
und mit mindestens einem Behinderten
-WC ausgestattet. Ausgewiesene
Parkplätze für Behinderte stehen an
den Studienorten zur Verfügung.
9.4
Verbesserung des
Schutzes vor Gewalt
Missbrauch und Ausbeutung
Etablierung von
Gleichstellungs- oder
Frauenbeauftragten in
den Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen
Im Zuge der Novellierung des Hessischen
Gesetzes über Betreuungs- und
Pflegeleistungen (HGBP) soll die Bestellung
/Wahl von Frauenbeauftragten
in Einrichtungen ermöglicht werden.
Ziel: Gewaltprävention in Einrichtungen
.
HMSI
Aufklärungs- und Informationsmaterial
für
Menschen mit Behinderungen
zu den Themen
„Frau sein/Mann sein“,
„Sexualität“, „Partnerschaft
“, „Elternschaft“,
„sexuelle Ausbeutung
und Gewalt“, „Gewaltprävention
“, auch in
Leichter Sprache sowie
in einer akustischen
Version
Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung
des Merkblatts über Rechte
von Verletzten u. Geschädigten im
Strafverfahren (Opfermerkblatt) für
Menschen mit Behinderung durch die
Verantwortlichen für Opferschutz der
hessischen Polizei.
Internetangebot „Frauen mit Behinderung
“ im Sozialnetz Hessen mit den
genannten Themen
Erstellung einer barrierearmen pdf-
Datei (Beratungslandkarte), der alle
Beratungsstellen zum Gewaltschutz in
Hessen zu entnehmen sind und Veröffentlichung
auf der HSM-Internetseite
Das Thema „Gewalt gegenüber Menschen
mit Behinderungen“ wird in verschiedenen
Seminaren der Polizeiakademie
angesprochen, u. a. „Sexualdelikte
“, „Gewalt in Ehe und Partnerschaft
“. In diesem Kontext wird auf
aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
und praktische Erfahrungen Bezug
genommen, einschließlich der Studie
„Lebenssituation und Belastungen von
Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
in Deutschland“. Im Seminar
„Gewalt in Ehe und Partnerschaft
“ wird zudem auf das „Hilfetelefon
in einfacher Sprache“ hingewiesen.
Beim Polizeipräsidium Südhessen werden
regelmäßig berufsübergreifende
Fachveranstaltungen der Regionalen
Geschäftsstelle Südhessen „Netzwerk
gegen Gewalt“ durchgeführt.
Diese Fachveranstaltungen finden in
Kooperation mit den Arbeitskreisen
„gegen sexuellen Missbrauch“ in den
Landkreisen Bergstraße und Odenwald
statt.
Dauerhaft
2014/201
5
HMdIS
HMSI
Implementierung von
jährlichen Fortbildun-
Fortbildungsveranstaltung zur Zugänglichkeit
von Beratungsstellen und
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
79
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
gen zu den Themen
„Gewalt, Grenzüberschreitungen
gegenüber
Menschen mit
Behinderungen“
Schutzeinrichtungen.
In diesem Rahmen bieten pro familia
Rüsselsheim und pro familia Wiesbaden
vom HMSI geförderte Fachveranstaltungen
an.
2014 und
2015
Verpflichtung der Träger
von Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen
im Rahmen
der Ziel- und Leistungsvereinbarung
, zur
Erarbeitung von Leitlinien
zur Gewaltprävention
sowie lnterventionsplänen
bei Übergriffen
bzw. Gewaltvorkommnissen
Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit
im weiteren Sinne der Unterstützungseinrichtungen
und Konzeptentwicklung
für Kompetenzerweiterung der Fachkräfte
durch Fortbildung und Vernetzung
mit Behinderteneinrichtungen –
siehe hierzu oben, Ziff. 2.6
Erstellung einer „Muster-
Handlungsempfehlung“ sowie einer
„Muster-Dienstvereinbarung zur Verhinderung
sexueller Belästigung und
sexualisierter Gewalt gegen Menschen
mit Behinderungen in Einrichtungen der
Behindertenhilfe“(Stand 29.07.2013)
als Orientierungshilfe für die Praxis.
Erarbeitung und Anwendung von Verbindlichen
Mindestkriterien zur „sexuellen
Gewaltprävention, Umgang mit
Grenzverletzungen und sexuellen
Übergriffen, sowie Vermeidung freiheitsentziehender
Maßnahmen in Behinderteneinrichtungen
“ (Stand
27.01.2014), die von den Zuwendungsempfängern
als Auflage im Bereich der
investiven Förderung von Behinderteneinrichtungen
des HMSI zu erfüllen
sind. Die Mindestkriterien wurden 2013
erarbeitet und 2014 um die Thematik
„Vermeidung freiheitsentziehender
Maßnahmen“ erweitert. Sie werden im
Bereich der investiven Förderung seit
2013 angewendet.
Seit 2012
Dauerhaft
verfügbar
Dauerhaft
HMSI
Prüfung mit der Landesärztekammer
, ob
Aufnahme des Themas
„Gewalt, unter Berücksichtigung
der besonderen
Gewaltproblematik
gegenüber Menschen
mit Behinderungen
, Migrantinnen und
Migranten“ in die
Grundausbildung von
Medizinerinnen und
Medizinern, Therapeutinnen
und Therapeuten
sowie weiteren
relevanten Berufsgruppen
im Bereich der
Medizin übernommen
Erarbeitung und Umsetzung eines
„Landesaktionsplans zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Gewalt in Institutionen“ auf Grundlage
der Empfehlungen der AG IX des Landespräventionsrates
.
Umsetzung von Maßnahmen seitens
der hessischen Polizei:
Spezialisierte Polizeivollzugsbeamte in
den Fachkommissariaten; Einbeziehung
von Fachkräften (Kinderpsychologen
, Zentraler Polizeipsychologischer
Dienst) bei Vernehmungen; Einrichtung
von speziellen Vernehmungszimmern
/Video-Vernehmung
Zur Fortentwicklung der Gewaltprävention
bei sog. geistig behinderten und
lernbehinderten Kindern, Jugendlichen
Seit 2012
fortlaufend
HMdIS
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
80
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
werden kann und Heranwachsenden ist im Zuständigkeitsbereich
des Polizeipräsidiums
Südhessen durch das ressortübergreifende
Netzwerk gegen Gewalt eine
Arbeitsgemeinschaft („runder Tisch“)
einberufen worden, unter Beteiligung
von Polizei, Forensik, Staatsanwaltschaft
, Gerichten, Behinderteneinrichtungen
sowie des Landeswohlfahrtsverbandes
.
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
81
Kapitel 11 – Gesundheit und Pflege
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
11.3
Sensibilisierung des
medizinischen und
therapeutischen Fachund
Praxispersonals für
die besondere Situation
der Menschen mit Behinderungen
in der
medizinischen und
therapeutischen Versorgung
Kontaktaufnahme mit
den Heilberufskammern
(LÄKH, LZKH,
Psychotherapeutenkammer
) hinsichtlich
der Implementierung
regelmäßiger Fortbildungen
für medizinisches
und therapeutisches
Fachpersonal
sowie für das Praxispersonal
zum Thema
„Menschen mit Behinderungen
in der medizinischen
Versorgung“
Anregung der Durchführung
einer Veranstaltungsreihe
zum
Thema "Barrierefreie
Arztpraxen“ bei der
LÄKH
Hessischer Gesundheitspakt 2.0
am 23.03.15 ratifiziert, sieht in Kapitel 6
vor, die Angebote der medizinischen,
gesundheitlichen und pflegerischen
Versorgung für Menschen mit Behinderung
zu stärken und damit deren Teilhabe
an den weiterzuentwickelnden
Versorgungsstrukturen zu gewährleisten
.
Gründung einer Arbeitsgruppe mit allen
maßgeblichen Pakt-Partnern, um die
konkrete Umsetzung zu konzipieren.
Vereinbarung eines Maßnahmenplans.
Hierbei soll geprüft werden, ob und
inwieweit die Implementierung eines
Gütesiegels oder die Vergabe eines
Preisgeldes geeignete Anreize darstellen
, die Umsetzung zu beschleunigen
Vereinbarung
Maßnahme
-
plan bis
zum Ende
des Jahres
2015
HMSI
Weiterverbreitung der
„Handlungsorientierung
für Ärztinnen, Ärzte,
Zahnärztinnen, Zahnärzte
, Therapeutinnen,
Therapeuten und Praxispersonal
“ auch über
Artikel in entsprechenden
Fachpublikationen
2013 Publikation des Ärztlichen Praxishandbuchs
GEWALT, Hrsg. Deutsche
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
, Hessisches Sozialministerium
unter Beteiligung u.a. des Hessischen
Koordinationsbüros für behinderte
Frauen; Kapitel „Sexualisierte Gewalt
gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen
– Hintergründe verstehen,
Signale erkennen, gezielt handeln“
Periodische Maßnahmen zur Bekanntmachung
der Veröffentlichung erfolgen
in Fachkreisen landes- und bundesweit
mit dem Ziel, dass sie in Aus- Weiterund
Fortbildung der Gesundheitsberufe
berücksichtigt wird. Ein besonderer
Schwerpunkt wird auf die Bekanntmachung
über Buchbesprechungen in
Fachzeitschriften für unterschiedliche
Fachrichtungen gelegt.
2013/2014
11.4
Sicherstellung einer
ausreichenden medizinischen
Versorgung
von Frauen mit Behinderung
, insbesondere
im gynäkologischen
Bereich
Aufnahme der spezifischen
Gegebenheiten
von Sexualität,
Schwangerschaft und
Geburt in Verbindung
mit Behinderungen -
inklusive der Kenntnisse
über behinderungsbedingte
alternative
Behandlungsmethoden
- in die Ausbildung von
Zur Klärung der Versorgungslage wurde
die KV Hessen, als Verantwortliche
für die Sicherstellung, um eine Bedarfsaufstellung
ggfls. unter der Beteiligung
des Berufsverbands der Frauenärzte
gebeten.
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
82
Ziel Maßnahmen Umsetzungsstand Status/
Zeitplan
Federführung
Gynäkologinnen und
Gynäkologen
Prüfung mit der LÄKH
zur Aufnahme in die
ärztliche / fachärztliche
Fort- und Weiterbildung
, die Zuständigkeit
ist dort rechtlich zugewiesen
11.5
Kontinuierliche Verbesserung
der Versorgung
von Menschen mit psychischen
Erkrankungen
Weiterentwicklung ambulanter
Angebote für
psychisch kranke Menschen
vor Ort
Weiterentwicklung und
Ausbau der bereits
vorhandenen gemeindepsychiatrischen
Versorgungsstruktur
für
Menschen mit psychischen
Erkrankungen
Fachlich sind bei der
Verbesserung der Versorgung
Schwerpunkte
zu setzen bei:
Installation von aufsuchenden
und
nachgehenden Hilfen
Installationen von
SGB übergreifenden
Hilfen
Gleichzeitigkeit von
Maßnahmen
Sozialraumbezogene
Budgetmodelle
Im Januar 2015 richtete das Gemeinsame
Landesgremium nach § 90a SGB
V einen Arbeitsausschuss „Psychische
Gesundheit“ ein.
Grundsätzliche Novellierung des „Hessischen
Freiheitsentziehungsgesetzes
(HFEG) durch ein „Psychisch-Kranken-
Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Hessen.
Enge Zusammenarbeit zwischen den
für die Umsetzung der UN-BRK zuständigen
und des PsychKHG zuständigen
Referate in Hinsicht auf die Vereinbarkeit
eines PsychKHG mit der UN-
BRK.
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
83
Kapitel 12 – Kultur – Tourismus – Freizeit – Sport
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
12.1
Verbesserung der
Rahmenbedingungen
für den Behindertensport
in Hessen
Der Hessische Behinderten
- und Rehabilitationsverband
, der Hessische
Gehörlosen-
Sportverband sowie
Special Olympics werden
bei der Organisation
und Durchführung
des Behindertensports
in Hessen finanziell
unterstützt
Förderungen des Hessischen Behinderten
- und Rehabilitations-
Sportverband, Hessischen Gehörlosen-
Sportverbandes und Special Olympics
Dauerhaft HMdIS
Sowohl Großveranstaltungen
(z. B. die Rollstuhlbasketball
Europameisterschaft
2013
in Hessen) als auch die
jährlich im Rahmen des
Hessentages angebotenen
Breitensportangebote
für Behinderte
werden mit Landesmitteln
gefördert
Förderung Rollstuhlbasketball-
Europameisterschaft und Rollstuhlbasketball
World-Supercup
Förderung Behindertensportveranstaltungen
im Rahmen des Hessentages
Förderung der 1. Hessischen Landesspiele
von Special Olympics Hessen
Förderung diverser Behindertensportveranstaltungen
Dauerhaft HMdIS
Schaffung struktureller
Voraussetzungen für
Inklusion und Sport
Die 37. und 38. Sportministerkonferenz
(SMK) haben zum Thema „Inklusion
und Sport“ Beschlüsse gefasst. Es
wurde beschlossen, die bisherigen
Aktivitäten im Bereich Inklusion zu intensivieren
, die bisherigen Bemühungen
, die barrierefreie Zugänglichkeit
und Nutzbarkeit von Sportstätten zu
verstärken und die grundsätzliche Förderfähigkeit
von Maßnahmen zur Herstellung
von barrierefreier Zugänglichkeit
und Nutzbarkeit zu berücksichtigen
. Mit dem organisierten Sport sollen
gemeinsam weitere Angebote entwickelt
werden, um die Umsetzung der
UN-BRK und die Erweiterung von
Sportangeboten für Menschen mit Behinderung
voran zu treiben.
Unter dem Vorsitz des Landes Hessen
wurde eine Fachkonferenz zur Thematik
„Inklusion in und mit dem Sport“
durchgeführt. Eine Umfrage hat die
Situation in den anderen Ländern aufgezeigt
.
Im Anschluss daran wurden von der
AG Inklusion der Sportreferentenkonferenz
(SRK) unter dem Vorsitz Hessens
Handlungsleitsätze „Inklusion im und
durch Sport“ erarbeitet.
September
2013/Nov
ember
2014
Dauerhaft
September
2014
September
2014-
Oktober
2014
HMdIS
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
84
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
Diese Handlungsleitsätze mit konkreten
Umsetzungsvorschlägen wurden bei
der 39. SMK von Hessen vorgestellt.
Sie sollen nun in den Ländern umgesetzt
werden.
Tag der Menschen mit Behinderungen
unter dem Motto "Inklusion leben. Sport
gestalten".
Einrichtung eines Referats “Sport für
Menschen mit Behinderung, Inklusion “
beim HMdIS
Gemeinsame Absichtserklärung zu
„Inklusion im hessischen Sport“ des
HMdIS mit den entsprechenden Sportverbänden
(Landessportbund Hessen,
Hessischen Behinderten- und Rehabilitations
-Sportverband, Sportjugend
Hessen, Special Olympics Hessen,
Hessischen Gehörlosen-Sportverband)
November
2015
Dauerhaft
Juli 2015
August
2015
November
2015
12.3
Barrierefreiheit und
Zugänglichkeit von
Kunst- und Kulturangeboten
Die Neubauten im Kulturbereich
werden behindertengerecht
gebaut
Bei den Altbauten, die
zum größten Teil unter
Denkmalschutz stehen,
werden die behindertengerechten
Belange
berücksichtigt, soweit
es der Denkmalschutz
zulässt
Schaffung eines barrierefreien
Zugangs zu
Kultureinrichtungen
sowie die Förderung
von barrierefreien Präsentationen
von
Sammlungen und Ausstellungen
im Kulturbereich
Im Bereich des HWMK wurden Bestimmungen
bzw. Regelungen in neu zu
fassende Rechtsvorschriften zur Sicherstellung
der barrierefreien Nutzung
aufgenommen, z.B. in der Nutzungsordnung
für die Hessischen Staatsarchive
(StAnz. 3/14, S. 49, § 7 Abs. 6)
Besucher- und Informationszentren:
Die Besucher- und Informationszentren
der Grube Messel, am Herkules in
Kassel und dem Museum am Glauberg
wurden behindertengerecht in den letzten
Jahren neugebaut.
HMWK
Landesmuseum Darmstadt:
Bei der Sanierung wurde dem Ziel der
Barrierefreiheit unter Berücksichtigung
des Denkmalschutzes Rechnung getragen
. Die Besucher können sich über
einen Orientierungsplan, der auch im
Internet zur Verfügung steht, über die
neuen Möglichkeiten informieren. Unter
dem Motto „Gemälde fühlen“ ermöglicht
das Museum als eines der ersten Museen
in Deutschland blinden und seheingeschränkten
Besuchern mit Hilfe
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
85
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
von tastbaren Reliefs den barrierefreien
Besuch einer Dauerausstellung.
Die Inhalte zweier Ausstellungsbereiche
, die aufgrund der baulichen Situation
nicht für körperlich beeinträchtige
Personen zugänglich gemacht werden
konnten, sind über Medienstationen
erlebbar.
Pilotprojekt mit dem CBF Darmstadt,
Fachschule für Holz- und Elfenbeinbearbeitung
, gesponsert von EVONIK
Darmstadt zur Erstellung von speziellen
Tastmodellen zweidimensionaler
Kunstobjekte. Diese werden in die
Dauerausstellung integriert. Zur Wiedereröffnung
werden sechs Stück realisiert
sein. Das Projekt wird weitergeführt
.
Landesmuseum Wiesbaden:
Die Belange der Menschen mit Behinderungen
wurden bei den Sanierungen
berücksichtigt, soweit es der Denkmalschutz
zulässt. Weitere Verbesserungen
in Bezug auf den barrierefreien
Eingang sind im Rahmen der anstehenden
Neugestaltung des Museumsvorplatzes
geplant.
geplant
2016
UNESCO-Welterbestätte Kloster
Lorsch:
Das neue Besucherinformationsgebäude
im Freilichtmuseum Lauresheim,
UNESCO-Welterbestätte Kloster
Lorsch, wurde barrierefrei errichtet so
wie auch das Gelände der Welterbestätte
, soweit es Topographie, Archäologie
und Denkmalschutz zugelassen
hat.
Liegenschaften der Staatlichen Verwaltung
der Schlösser und Gärten (VSG):
Ein, auch auf die Belange von Menschen
mit Behinderungen abgestimmtes
, Besucherleitsystem für Liegenschaften
der Staatlichen Verwaltung
der Schlösser und Gärten (VSG) wird
gerade vorbereitet und entwickelt.
Realisierung
ab
2016
Schloss Bad Homburg:
Fest installiertes Tastmodell der
gesamten Liegenschaft im Foyer, an
dem Menschen mit Sehbehinderungen
das Denkmal vermittelt werden
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
86
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
kann.
Einbau eines Behindertenfahrstuhls.
Beschaffung einer elektrisch betriebene
Treppenrampe, zur Beförderung
von Menschen mit Behinderungen
vom Schlosspark über das
Vestibül des Schlosses in die Museumsräume
im Obergeschoss
Umsetzung verschiedener Maßnahmen
zur Barrierefreiheit im
Schlossbereich, zum Beispiel der
Abbau von Schwellen zur Schlosskirche
.
In Planung: Das Kopfsteinpflaster im
Außenbereich mit einer Rollator-
Spur zu versehen.
2016 ff
Hanau Wilhelmsbad:
Einbau einer barrierefreien Toilette in
den neu hergerichteten Sälen in Hanau
Wilhelmsbad (Arkadenbau), die für
verschiedenste Veranstaltungen vermietet
werden.
ehem. Kloster Seligenstadt:
In der sanierten Remise im ehem. Kloster
Seligenstadt wurde eine neue öffentliche
, barrierefreie Toilette eingebaut
.
Der Zugang zum Museum in der Prälatur
wurde für gehbehinderte Menschen
durch den Abbau von Schwellen erleichtert
.
Planung 2016: Kopfsteinpflaster im
Außenbereich mit einer Rollator-Spur
zu versehen.
Museumslandschaft Hessen Kassel:
Alle Museumsgebäude, soweit der
Denkmalschutz es zulässt, werden
barrierefrei hergerichtet, so dass z. B.
die Ausstellungen im Landesmuseum
barrierefrei besichtigt werden können
(spezielle barrierefreie Führungsangebote
für Besucherinnen und Besucher
mit Behinderung).
Hochschule für Musik und Darstellende
Kunst:
Die Bedarfsplanung für die Umnutzung
und Sanierung der Kunsthochschule
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
87
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
enthält den barrierefreien Ausbau.
Hessische Staatstheater:
Staatstheater Darmstadt, im Rahmen
einer Bauunterhaltungsmaßnahme
„Barrierefreies Staatstheater“ u.a. mit
Behindertenloge, Verbesserung der
Zugänglichkeit und Berücksichtigung
der Belange seh- und hörbehinderter
Theaterbesucher nachgerüstet.
Beim Staatstheater Wiesbaden wird die
Barrierefreiheit gemäß Mittelbereitstellung
in den nächsten Jahren sukzessive
umgesetzt. Das Gutachten zu den
Maßnahmen der Barrierefreiheit ist im
Prüfungsverfahren.
12.5
Sicherstellung barrierefreier
Angebote im
Tourismus- und Freizeitbereich
Barrierefreier Ausbau
von Umweltbildungszentren
Ausbau der Projekte
zum barrierefreien Naturerleben
(stärkere
Berücksichtigung bei
der Neuanlage von
Walderlebnispfaden
durch geeignete
Standortwahl
/Topographie und entsprechende
Wegoberflächen
und gegebenenfalls
Leitsysteme)
Barrierefreie Besucherlenkung
in Naturerholungs
- und Naturerlebnisräumen
Planung unter Einbeziehung
von Betroffenen
aus den unterschiedlichen
Verbänden
der Menschen mit
Behinderungen
Jugendwaldheim Meißner:
Eingangsbereich barrierefrei gestaltet.
Zugang zu allen Seminarräumen mit
Rollstuhl möglich.
Integration von Menschen mit Einschränkungen
bei allen waldpädagogischen
Aktivitäten im Außenbereich
möglich und bereits praktiziert.
Dauerhaft
HMUKLV
Jugendwaldheim Hasselroth:
Einrichtung eines behindertengerechten
Sanitärraumes mit WC und bodenebener
Dusche.
Ein ebenerdiges Zimmer mit 2 barrierefrei
zugänglichen Betten für Kinder und
Jugendliche.
2009
fertiggestellt
Seit 1983
Seit 2006
HMUKLV
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
88
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
Zwei ebenerdige Einzelzimmer.
Barrierefrei zugänglicher Speise- und
Aufenthaltsraum.
Anschaffung einer Rampe um Informationszentrum
, wo Tiere in ihren Lebensräumen
dargestellt sind, zugänglich zu
machen.
Barrierefreier Steg an Amphipienschutzteich
, um Wasseruntersuchung
für Menschen mit Behinderung möglich
zu machen. (Finanzierung durch
Fraport).
Barrierefreier Lehrpfad zum Thema
„Wald“
Seit 1974
Geplant
für Anfang
2014
2010
fertiggestellt
Periodisch
(kein
Winterdienst
)
Jugendwaldheim Weilburg:
Bereitstellen und unterhalten barrierefreier
Zugänge zu den entsprechenden
Einrichtungen des Jugendwaldheimes
Weilburg (Lehrräume, Toiletten) sowie
für ausgewählte Aufgabenstellungen im
Wald (Waldstationen)
Besondere waldpädagogische Angebote
an örtlich vorhandene Einrichtungen
und örtliche Vereinigungen von Menschen
mit Behinderungen durch das
JWH Weilburg
Einrichtung eines dauerhaften „Nachmittags
- Angebotes“ an der Windhofschule
in Weilburg (Kinder mit Lernbehinderungen
)
Dauerhaft
ab 2011
Dauerhaft
, seit
Februar
2012
HMUKLV
Naturschutzinformationszentrum Hofgut
Guntershausen:
Barrierefreie Ausstellung für Rollstuhlfahrer
auf mehreren Ebenen;
Audio- und Videoanimationen an den
Exponaten
Barrierefreiheit des Gebäudes:
Es entstehen behindertengerechte
Toiletten, die Durchgängigkeit des Gebäudes
für Rollstuhlfahrer ist gewährleistet
(Aufzug, Türbreiten, Absätze
usw.)
HMUKLV
Nationalpark Kellerwald-Edersee:
Hinsichtlich Barrierefreiheit für Roll-
HMUKLV
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
89
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
stuhlfahrer sind nachfolgende Informationshäuser
zugänglich gemacht:
Nationalpark-Zentrum
Wildnis-Schule/ Buchenhaus
WildtierPark teilweise
Nationalparkverwaltung
Der Wanderweg von der Himmelsbreite
bis zum Aussichtspunkt „Am Hagenstein
“ ist barrierefrei, ebenso die Wildbeobachtungskanzel
"Im Rosengrund"
zwischen Frankenau und Altenlotheim.
Holz + Technikmuseum in Wettenberg:
Ausstellung ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei
. Möglichkeit, die Ausstellung per
Audioguide zu erleben.
HMUKLV
Barrierefrei für Rollstuhlfahrer:
Jagdhistorischer Lehrpfad (Forstamt
Darmstadt)
Hartig-Walderlebnispfad im Hessenpark
(Forstamt Weilrod)
Habichtswald/Kassel (Forstamt Wolfhagen
) mit Sportgeräten vom Herkules
zu Elfbuchen
Forstamt Hess. Lichtenau – Hoher
Meißner Barrierefreier Wanderweg auf
dem Plateau („Rebbes“)
HMUKLV
Naturpark Taunus:
Das Gebäude des Taunusinformationszentrums
wurde behindertengerecht
gestaltet z.B. durch Aufzug, Toiletten,
Flurbreiten etc.
Der Wanderweg an den Eschbacher
Klippen ist mit dem Rollstuhl befahrbar.
seit 2011
seit 2005
HMUKLV
Geonaturpark Odenwald:
Der Geo-Naturpark besitzt keine eigenen
Naturparkzentren. Von den kooperierenden
Zentren in Hessen sind 5
barrierefrei ausgebaut
Grube Messel,
Bioversum Kranichstein,
Felsenmeer-Infozentrum,
Schatzinsel Kühkopf,
Naturschutzzentrum Bergstraße
Dauerhaft
seit 2008,
seit 2008,
seit 2007
seit 2014
seit 2004
HMUKLV
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
90
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
Einrichtung von 2 barrierefreien Wegen
unter Mitarbeit von Vertretern der Behindertenverbände
Schulungs- und Sensibilisierungsseminar
„Fortbildung der Geopark-Ranger
zum barrierefreien Tourismus“ durch
die Natko 2012. Einmalig (bei einer
erneuten Rangerausbildung ist die
Schulung neuer Mitarbeiter geplant)
Erarbeiten von Ausflugstipps für mobilitäts
- u. kognitiv eingeschränkten Menschen
(Homepage)
„Ausflugstipps“ auf der Geo-Naturpark-
Homepage (http://www.geonaturpark
.de) unter der Rubrik „Barrierefrei
“ (z.Zt. 11 Ausflugsziele) abrufbar.
Dauerhaft
Wald-
Michelbach
und
Mühltal
seit 2012
Seit 2012
kontinuierliche
Erweiterung
Naturpark Habichtswald:
Barrierefreies Naturparkzentrum seit
dessen Einrichtung in 2009.
(http://www.naturpark-habichtswald.de)
Anschaffung eines Geländerollstuhles
inkl. Verleihsystem und Ausweisung
von 3 geeigneten Strecken unterschiedlichen
Schwierigkeitsgrades
Umgestaltung / Ergänzung des vorhandenen
Blindenpfades in Kooperation
mit einem blinden Mitbürger
Engagement eines Gebärdensprachdolmetschers
für Naturparkführungen
Kooperation mit der AG nordhessischer
kommunaler Behindertenbeauftragter
(jährliche Mitgestaltung eines „Marktes
der Möglichkeiten“) Erstes Wochenende
im Juli
Dauerhaft
Seit 2010
Dauerhaft
Bedarfsfall
Seit 2014
HMUKLV
Naturpark Hoher Vogelsberg:
Naturpark-Infozentrum. Der Zugang zur
Touristinfo und der damit verbundenen
Naturparkausstellung ist durchgehend
ebenerdig und für Rollstuhlfahrer nutzbar
.
In der Ausstellung sind Elemente wie
Riechstation, Tierstimmen und ein Geophon
die die Naturerfahrung auch für
Menschen mit Sehbehinderung teilweise
ermöglichen.
Die Naturparkführer bieten auf Wunsch
auch Wandertouren an, die auf die
Bedürfnisse von Menschen mit Ein-
Dauerhaft
HMUKLV
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
91
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
schränkungen eingehen. Behindertentoiletten
vor Ort.
Naturpark Meissner-Kaufunger Wald:
Regelmäßige Unterhaltung des seit
mehreren Jahren bestehenden Weges.
Barrierefreier Rundwanderweg Hoher
Meißner „Rebbes“, Länge:3,8 km, mit
vielen Ruhebänken und nur geringer
Steigung.
Behindertengrechte Toiletten am Startpunkt
Berggasthof Hoher Meißner.
Sehr gut ausgeschildert.
Auf Wunsch Begleitung/Führung durch
Naturparkführer möglich.
Dauerhaft
Seit 2005
HMUKLV
Naturpark Hessische Rhön:
Nutzung durch Rollstuhlfahrer möglich:
UNESCO-Infozentrum Wasserkuppe
Groenhoff-Haus
Bohlenweg mit Infopfad im NSG
Rotes Moor
NABU-Infohaus am Roten Moor
Dauerhaft
Dauerhaft
Seit 2015
HMUKLV
12.6
Verankerung der Barrierefreiheit
in den touristischen
Konzepten für
Hessen
Umsetzung der Zielvereinbarung
der
DEHOGA mit Behindertenverbänden
(„Barrierefreie
Hotels- und
Gaststätten“)
Aufbau einer zentralen
Datenbank über barrierefreie
Tourismusangebote
in Hessen
Angaben zur Barrierefreiheit
in Informationsmaterialien
nach
Behinderungen spezifizieren
Konsequente Anwendung
der Signets der
Nationalen Koordinationsstelle
„Tourismus
für Alle (NatKo)“ in
touristischen Informationsmaterialen
Die geplante Fortschreibung des tourismuspolitischen
Handlungsrahmens
in Hessen wird Barrierefreiheit behandeln
. Noch in 2015 soll die Fertigstellung
und Veröffentlichung erfolgen.
Deutschlandweit einheitliche Kriterien
und Kennzeichnungen wurden im von
Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie geförderten Projekt „Tourismus
für Alle“ erarbeitet. Die Kennzeichnung
touristischer Angebote auf
dieser Grundlage soll ab 2014 beginnen
. In Vorbereitung ist eine Datenbank
, die den Zugriff auf die entsprechend
klassifizierten Angebote ermöglichen
soll. Datenbank „Reisen für alle“
(http://www.reisen-fuer-alle.de)
Modellregion Waldeck-Frankenberg
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg
widmet sich dem Abbau von Barrieren
im Gastronomie und Tourismusbereich.
Neben der Erschließung touristischer
Angebote soll ein Serviceportal für
Besucherinnen und Besucher des
2015
2014-
2016
HMWEVL
HMSI
Zugestimmt durch Kabinett am 1 Februar 2016
Umsetzungsstand hessischer Aktionsplan UN-BRK (Berichtszeitraum 2012-2015)
92
Ziel
Maßnahmen
Umsetzungsstand
Status/
Zeitplan
Federführung
Landkreises aufgebaut und eine Bestandaufnahme
zur Barrierefreiheit im
Landkreis durchgeführt werden.
12.8
Förderung der sportlichen
Teilhabemöglichkeiten
für Menschen
mit Behinderungen
Bereitstellung von inklusiven
Angeboten vor
Ort
Im Zuge der Gewährung
von Landeszuwendungen
für Sportanlagen
werden barrierefreie
Zugänge und
Behinderteneinrichtungen
(z.B. Toiletten)
gefördert
Förderung Sportstättenbau
Im Rahmen der Zuschussgewährung
für den Bau von Sportanlagen wird die
Barrierefreiheit geprüft und bei Neubauten
zwingend vorgegeben.
Dauerhaft HMdIS
12.9
Gleichstellung von
Behindertensportlerinnen
und -sportlern
Bei allen Ehrungen
sind Behindertensportlerinnen
und -sportler
gleichberechtigt einbezogen
1/3 der Sportplaketten wird an Sportlerinnen
und Sportler mit Behinderung
verliehen.
Verleihung Dr. Horst Schmidt-
Jugendsport-Stipendium
Dauerhaft HMdIS
12.10
Abbau von Barrieren im
öffentlichen Raum und
Gesellschaft
Förderung der Entwicklung
der Vereine zu
aktiven Mitgestaltern im
inklusiven Gemeinwesen
: Auflage zur Öffnung
der Angebote für
Menschen mit Behinderungen
und Auflage zur
barrierefreien Gestaltung
der Angebote
Für den Bereich der Sportvereine werden
im Rahmen einer Fachtagung
Handlungsempfehlungen für die Teilhabe
von Menschen mit Behinderung
erarbeitet.
Landesamt für Denkmalpflege:
Angebote vorhanden: Museumsführer
in Blindenschrift, Führungen für Sehund
Gehbehinderte. Kostenloser Versand
des Blindenführers an alle einschlägigen
Institutionen.
HMdIS
HMWK
3535_Anlagen.pdf
Anlage_1
Anlage_2