Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 28.06.2016 betreffend Abordnungen an Schulämter (Teil 2) und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 19/3383 hat die Landesregierung dargelegt, dass derzeit mehr als 15 % der 115 Stellen der schulfachlichen Aufsicht durch Abordnungen besetzt sind. Diese Tatsache wirft weitere Fragen auf. Vorbemerkung des Kultusministers: Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Stelle in der schulfachlichen Aufsicht durch eine Abordnung "besetzt“ sein kann. So wird eine Abordnung vorgenommen, um die Aufgabenerledigung während eines laufenden Stellenbesetzungsverfahrens für dessen Dauer abzusichern, aber z.B. auch dann, wenn sich nach einer Ausschreibung eine ausgewählte Bewerberin bzw. ein ausgewählter Bewerber noch im Kommissariat befindet und noch nicht endgültig an die Dienststelle versetzt ist. Zu beachten ist weiterhin, dass z.T. abgeordnete Lehrkräfte eingesetzt sind, ohne dass dem freie, d.h. besetzbare Stellen zugrunde liegen, etwa im Falle der längeren Erkrankung einer Stelleninhaberin/ eines Stelleninhabers. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Ausschreibungen von vakanten Stellen nur veranlasst werden, soweit keine vorrangige Personallenkungsmaßnahme (Versetzung oder Umsetzung) erfolgt . Grundsätzlich werden im Sinne einer bestmöglichen Besetzung der schulfachlichen Stellen sämtliche Maßnahmen zwischen den Leitungen der Staatlichen Schulämter und dem Hessischen Kultusministerium eng abgestimmt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Gründe liegen jeweils vor, weshalb ein Stellenumfang von 18 der 115 Stellen in der schulfachlichen Aufsicht teilweise seit April 2015 lediglich durch Abordnungen besetzt ist? (Darstellung bitte analog der Tabelle aus der Antwort auf Frage 3 der Drs. 19/3383) Frage 2. Wann erfolgten jeweils die Ausschreibungen zur Besetzung der Stellen? (Darstellung bitte analog der Tabelle aus der Antwort auf Frage 3 der Drs. 19/3383) Frage 4. Sollten noch keine Ausschreibungen erfolgt sein, welche Gründe liegen jeweils vor, weshalb Stellen trotz einer bevorstehenden oder bereits erfolgten Vakanz nicht ausgeschrieben wurden? (Darstellung bitte analog der Tabelle aus der Antwort auf Frage 3 der Drs. 19/3383) Die Fragen 1, 2 und 4 werden gemeinsam beantwortet, weil für alle drei Fragen dieselbe Tabelle erbeten wurde (Stand Juli 2016). Eingegangen am 2. August 2016 · Bearbeitet am 11. August 2016 · Ausgegeben am 16. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3538 02. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3538 Staatliches Schulamt Frage 1 (Gründe für Abordnung) Frage 2 (Ausschreibungstermin ) Antwort zu Frage 4 (ggf. Gründe, warum noch keine Ausschreibung erfolgt ist) Bebra (2 Stellen) Ausschreibung erfolgt Ausgewählter Bewerber im Kommissariat Darmstadt Ausschreibung erfolgt Frankfurt Die Stelle befindet sich im Besetzungsverfahren Zweitausschreibung 05/2015 (Erstausschreibung 12/2013: keine Bewerbung) Friedberg Personelle Bedarfslage musste geklärt werden, nunmehr wird Ausschreibung erfolgen Fritzlar Die Stelle befindet sich im Besetzungsverfahren 01/2016 Fulda Prüfung von Personallenkungs maßnahmen Gießen Personelle Bedarfslage muss geklärt werden Hanau Personelle Bedarfslage muss geklärt werden Marburg Ausgewählter Bewerber im Kommissariat Offenbach (2 Stellen) Stelle ist ausgeschrieben 06/2016 Prüfung von Personallenkungsmaßnahmen Rüsselsheim (2 Stellen) Prüfung von Personallenkungsmaßnahmen Prüfung von Personallenkungs - maßnahmen Wiesbaden (2 Stellen) Stelle ist ausgeschrieben 06/2016 Ausschreibung ist in Vorbereitung Weilburg (2 Stellen) Stelle ist ausgeschrieben 06/2016 Stelle ist ausgeschrieben 06/2016 Frage 3. Sollten Ausschreibungsverfahren abgebrochen worden sein, welche Gründe lagen dafür jeweils vor? (Darstellung bitte analog der Tabelle aus der Antwort auf Frage 3 der Drs. 19/3383) Folgende Ausschreibungsverfahren wurden seit April 2015 abgebrochen: Staatliches Schulamt Gründe Friedberg veränderte Bedarfslage Fritzlar Aktualisierung und Erweiterung des Bewerberkreises Wiesbaden Aktualisierung und Erweiterung des Bewerberkreises Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3538 3 Frage 5. Mit welchen Vakanzen ist in den nächsten drei Jahren in der schulfachlichen Aufsicht zu rechnen, beispielsweise durch Versetzungen in den Ruhestand? (Darstellung bitte analog der Tabelle aus der Antwort auf Frage 3 der Drs. 19/3383) Staatliches Schulamt Zukünftig vakante Stellen Bebra 1 Darmstadt 1 Frankfurt 4 Friedberg 1 Fulda 1 Gießen 1 Hanau 4 Heppenheim 3 Kassel 1 Marburg 2 Offenbach 1 Rüsselsheim 1 Wiesbaden 1 Weilburg 1 Frage 6. Welche dieser Stellen sind bereits ausgeschrieben bzw. wann ist im Verlauf der nächsten drei Jahre im Sinne einer vorausschauenden Personalpolitik mit einer Ausschreibung jeweils zu rechnen, um eine möglichst nahtlose Neubesetzung zu gewährleisten? Für die dauerhafte Besetzung der freiwerdenden Stellen kommen grundsätzlich eine Ausschreibung oder eine Personallenkungsmaßnahme in Betracht. Dies wird jeweils im Einzelfall geprüft und entschieden, sobald alle dafür zu berücksichtigenden Umstände bekannt bzw. geklärt sind. Hierzu gehört neben Abordnungs- und Versetzungswünschen z.B. auch die Abdeckung der unterschiedlichen Lehrämter bzw. Schulformen. Hierüber befinden sich die Amtsleitungen mit dem Hessischen Kultusministerium regelmäßig in Gesprächen, um eine möglichst nahtlose Neubesetzung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, wird für eine Absicherung der Aufgabenerledigung Sorge getragen. Frage 7. Beabsichtigt die Landesregierung die Anzahl der 115 Stellen in der schulfachlichen Aufsicht bis zum Ende der Wahlperiode zu reduzieren, beizubehalten oder zu erhöhen? Die Landesregierung beabsichtigt, die Anzahl der Stellen in der schulfachlichen Aufsicht vor dem Hintergrund des entstehenden Mehraufwands im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbeschulung bis zum Ende der Wahlperiode zu erhöhen. Frage 8. Wie viele Stellen der schulfachlichen Aufsicht waren zum Beginn der aktuellen Wahlperiode an den Staatlichen Schulämtern bzw. dem Landesschulamt vorhanden? (Darstellung bitte analog der Tabelle aus der Antwort auf Frage 3 der Drs. 19/3383) Zu Beginn der Wahlperiode waren in der schulfachlichen Aufsicht 123 Stellen vorhanden. Ihre Verteilung auf die Staatlichen Schulämter wird nachfolgend dargestellt: Staatliches Schulamt Stellenumfang Bebra 6,0 Darmstadt 9,0 Frankfurt 11,0 Friedberg 9,0 Fritzlar 8,0 Fulda 6,0 Gießen 9,0 Hanau 9,0 Heppenheim 7,0 Kassel 8,0 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3538 Marburg 5,0 Offenbach 8,0 Rüsselsheim 8,0 Wiesbaden 8,0 Weilburg 9,0 Landesschulamt 3,0 Frage 9. Wie viele Stellen sind seitdem aus welchen Gründen an den einzelnen Standorten weggefallen? (Darstellung bitte analog der Tabelle aus der Antwort auf Frage 3 der Drs.19/3383) Die Landesregierung hat zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Schuldenbremse ein Programm zum Stellenabbau beschlossen. Die einzelnen einzusparenden Stellen im Bereich der Staatlichen Schulämter sind unter Beteiligung der Amtsleitungen und der Gremien festgelegt worden. Seit Beginn der Legislaturperiode sind in der schulfachlichen Aufsicht fünf Stellen weggefallen sowie drei Stellen ressortintern umgesetzt worden. Die Verteilung auf die Staatlichen Schulämter sowie die Begründungen sind nachfolgend dargestellt : Staatliches Schulamt Stellenwegfall Gründe Bebra -1,0 Stellenabbauprogramm, 2. Rate (2016) Darmstadt Frankfurt Friedberg Fritzlar Fulda -1,0 Stellenabbauprogramm, 1. Rate (2015) Gießen Hanau -1,0 Wirksam gewordener kw Heppenheim -1,0 Stellenabbauprogramm, 2. Rate (2016) Kassel Marburg Offenbach Rüsselsheim Wiesbaden Weilburg -1,0 Stellenabbauprogramm, 2. Rate (2016) Landesschulamt -3,0 Aufgabenverlagerung; Stellenumsetzung Frage 10. Welche Faktoren liegen der Stellenbedarfsplanung der einzelnen Schulämter von Seiten der Landesregierung zu Grunde? (Beispielsweise seien genannt ein erhöhter Bedarf durch Mehraufgaben durch die Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern oder ein erhöhter Bedarf durch steigende Schülerzahlen in den Ballungsregionen) Den maßgeblichen Faktor bei der Stellenbedarfsplanung bildet die Anzahl der zu betreuenden öffentlichen Schulen im jeweiligen Schulamtsbezirk. Darüber hinaus werden regelmäßig weitere Bezugsgrößen wie z.B. die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Anzahl der Schulen in freier Trägerschaft sowie die Anzahl der verwalteten Lehrerstellen pro Schulamtsbezirk erhoben, um eine bedarfsgerechte Verteilung der Ressourcen auf die Schulamtsbezirke zu gewährleisten. Wiesbaden, 21. Juli 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz