Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 28.06.2016 betreffend Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: § 20 f Sozialgesetzbuch V (SGBV) regelt zum Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie "zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, auch für die Pflegekassen, mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und mit den in den Ländern zuständigen Stellen gemeinsame Rahmenvereinbarungen auf Landesebene.(...). An der Vorbereitung der Rahmenvereinbarungen werden die Bundesagentur für Arbeit, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene beteiligt." Die an den Rahmenvereinbarungen Beteiligten sollen Festlegungen unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen nach § 20d Abs. 2 Nr.1 SGB V bezüglich der regionalen Erfordernisse gemeinsam treffen. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Hessen wurde am 1. April 2016 mit den übrigen im- Präventionsgesetz benannten Partnern die Landesrahmenvereinbarung (LRV) unterzeichnet. Eine zentrales Element der hessischen Landesrahmenvereinbarung ist die Gründung eines gemeinsamen "Dialogforums Prävention" als permanente Plattform zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung . Dessen Hauptaufgabe besteht insbesondere darin, über die Gesundheitsförderungs - und Präventionsprojekte sowie deren Ergebnisse zu berichten, deren Zielerreichung zu evaluieren und Ziele sowie Handlungsfelder in der Prävention weiterzuentwickeln. Der Vorsitz und die Geschäftsführung liegen hierbei bei der Gesetzlichen Krankenversicherung; der Verband der Ersatzkassen Hessen (VdEK) wurde hierzu von den übrigen GKV-Verbänden beauftragt . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wer ist an den Vorbereitungen einer Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in Hessen beteiligt worden? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Beteiligung? Direkt nach Verabschiedung des Präventionsgesetztes erfolgten sowohl mit den Fachreferaten des Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) als auch mit dem Innenministerium (HMdIS), dem Umwelt- und Verbraucherschutzministerium (HMUKLV) und dem Kultusministerium (HKM) die entsprechenden Abstimmungen. Auf der Arbeitsebene fanden mehrere Sitzungen zur Ausarbeitung der Landesrahmenvereinbarung unter der Federführung der GKV zusammen mit der Rentenversicherung und der Unfallversicherung sowie dem HMSI statt. Frage 2. Wer wird in welcher Form und mit welchem Ziel in die Umsetzung eingebunden? Nach § 2 Abs. 1 der LRV ist es den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit möglich, der Landesrahmenvereinbarung unmittelbar beizutreten. Dazu wurden am 8. Juli 2016 in einer Sitzung mit den kommunalen Spitzenver- Eingegangen am 5. August 2016 · Bearbeitet am 8. August 2016 · Ausgegeben am 12. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3541 05. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3541 bänden die Beitrittsmodalitäten besprochen und die in § 2 Abs. 2 LRV beschriebene Beitrittserklärung vorgestellt. In Hessen ist es uns zusätzlich durch die Vereinbarung von § 4 der LRV gelungen dafür zu sorgen , dass die Beteiligung der Lebensweltverantwortlichen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen explizit erwähnt wird. Davon versprechen wir uns eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen für die Lebenswelten und Zielgruppen relevanten Organisationen. Diese können und sollen dann nach der konstituierenden Sitzung des hessischen Dialogforums im kommenden Herbst sukzessive eingebunden werden. Frage 3. Stimmt es, dass die Kommunalen Spitzenverbände an der Vorbereitung der Landesrahmenvereinbarung nicht beiliegt worden sind? Wenn ja, warum nicht? Die kommunalen Spitzenverbände und die Regionaldirektion der Bundesarbeitsagentur waren im Kontakt mit dem VdEK und zum Teil auch mit den Fachreferaten des HMSI und somit in die Vorbereitung der Landesrahmenvereinbarung mittelbar eingebunden. Allerdings kamen die Vertragspartner der Landesrahmenvereinbarung zu Beginn der Verhandlungen aufgrund der divergierenden Interessen überein, zunächst eine abgestimmte Diskussionsgrundlage zu erarbeiten und diese dann mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern. Nach § 2 Abs. 1 LRV ist es den kommunalen Spitzenverbänden möglich, der Landesrahmenvereinbarung unmittelbar beizutreten. In diesem Sinne hat mich der Hessische Städtetag nunmehr darüber informiert, der Landesrahmenvereinbarung beitreten zu wollen. Frage 4. Stimmt es, dass die Agentur der Arbeit nicht beteiligt worden ist? Wenn ja, warum nicht? Der VdEK als der vom GKV-Steuerungsgremium mit der Organisation der Umsetzung des Präventionsgesetzes und der LRV Beauftragte hat kontinuierlich mit der Regionaldirektion Frankfurt der Arbeitsagentur Kontakt und hat in diesem Rahmen über die laufenden Beratungen zur Umsetzung der LRV und das Angebot dieser beizutreten informiert. Nach § 2 Abs. 1 LRV ist es den Vertretern der Arbeitsagentur möglich, der Landesrahmenvereinbarung unmittelbar beizutreten. Frage 5. Welche Gelder werden von wem für welche Präventionsmaßnahmen in den Kommunen (im Sport, in der Gemeinwesenarbeit, auch in der Jugendarbeit) ausgegeben? Eine aktuelle Zusammenstellung von Präventionsprojekten findet sich im 2016 publizierten Hessischen Gesundheitsbericht (www.gesundheitsbericht.hessen.de) und in dem Projektatlas der HAGE (www.hage.de/projektatlas). In der Zukunft sollen gemäß § 3 Abs. 2 der Landesrahmenvereinbarung die Beteiligten der LRV gemeinsam im "Dialogforum Prävention" als ständige Plattform über die Gesundheitsförderungs - und Präventionsprojekte und deren Ergebnisse berichten. Sobald die konstituierende Sitzung des Dialogforums im Herbst stattgefunden hat, sollte für Hessen die Transparenz über die Präventionsmaßnahmen in Hessen hergestellt werden können. Zeitnah soll mit der Umsetzung erster Präventionsprojekte in den in der LRV adressierten Zielgruppen Erwerbslose, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund begonnen werden. Die GKV hat zur Gesundheitsförderung Erwerbsloser auf Bundesebene bereits einen Auftrag an die BZgA erteilt, welcher ein bereits bestehendes Projekt des VdEK auf weitere Kommunen in Hessen ausdehnen wird. Derzeit wird aktiv nach weiteren Projektvorschlägen gesucht , die auch durch die Partner der LRV eingebracht werden können. Wiesbaden, 2. August 2016 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel