Kleine Anfrage der Abg. Waschke (SPD) vom 28.06.2016 betreffend Lernpartnerschaften von hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Kleinen Anfrage 19/2287 ging es um eine Lernpartnerschaft zwischen der staatlichen Realschule Konrad -Adenauer-Schule in Petersberg und der CDU-Mittelstandsvereinigung Fulda mit dem Zweck, Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Nach erheblicher Kritik hatte das Kultusministerium zugesagt, dass dieser Vertrag aufgelöst wird. Am 22. Juni 2016 war Medienberichten zu entnehmen, dass die CDU-Mittelstandsvereinigung Fulda eine weitere Partnerschaft mit der Lichtbergschule in Eiterfeld eingegangen ist. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Schulen sollen im Prozess der Studien- und Berufsorientierung u.a. mit Verbänden und anderen Institutionen kooperieren (vgl. § 9 Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 8. Juni 2015 [ABl. S. 217]). Gleichwohl haben Lehrkräfte zur Gewährleistung der Grundsätze des § 3 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in Schule und Unterricht politische Neutralität zu wahren (§ 86 Abs. 3 HSchG). Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Kooperationsvertrag zwischen der Konrad-Adenauer-Schule in Petersberg und der CDU- Mittelstandsvereinigung inzwischen aufgelöst worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann? Die Kooperationsvereinbarung der Schule wird im Schuljahr 2016/17 nicht mehr fortbestehen. Frage 2. Welche Laufzeit hat der Kooperationsvertrag zwischen der Lichtenbergschule in Eiterfeld und der CDU-Mittelstandsvereinigung? Die Vereinbarung über eine Lernpartnerschaft der MIT mit der Lichtenbergschule in Eiterfeld hat keine Laufzeitregelung. Die Lernpartnerschaft soll aufgelöst werden. Am 13. Juli 2016 hat ein entsprechender Gesprächstermin mit Vorstandsmitgliedern der MIT und dem Staatlichen Schulamt Fulda stattgefunden. Bei diesem wurde vereinbart, dass die bestehenden Lernpartnerschaften der MIT nach den Sommerferien nicht mehr fortgesetzt werden. Frage 3. Welche Maßnahmen hat das Kultusministerium ergriffen, um solche Kooperationsverträge zu unterbinden? In der kommenden Dienstversammlung aller Schulleiterinnen und Schulleiter im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamts Fulda am 28. September 2016 wird das Thema "Abschluss von Kooperationsvereinbarungen“ ein Tagesordnungspunkt sein, um die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen klar zu stellen. Eingegangen am 17. August 2016 · Bearbeitet am 18. August 2016 · Ausgegeben am 22. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3542 17. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3542 Frage 4. Geht der Hessische Kultusminister davon aus, dass solche Kooperationsverträge zwischen staatlichen Schulen und der CDU-Mittelstandsvereinigung in Zukunft unterbleiben? Wenn nein, welche Maßnahmen wird er ergreifen, um solche Partnerschaften zu unterbinden? Es wird davon ausgegangen, dass weitere Kooperationen dieser Art von staatlichen Schulen in Zukunft nicht abgeschlossen werden. Mit der Aufnahme der Thematik als Tagesordnungspunkt bei der Dienstversammlung aller Schulleiterinnen und Schulleiter sollen die Schulen nochmals sensibilisiert werden. Wiesbaden, 10. August 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz