Kleine Anfrage des Abg. Kummer (SPD) vom 28.06.2016 betreffend nicht genutzter lärmmindernder Technik in Flugzeugen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß dem Zeitungsartikel "Lufthansa speckt sogar beim Porzellan ab" ("Ried Echo" vom 08.06.2016) kommen bereits auf dem Markt verfügbare Vorrichtungen für den Lärmschutz an Flugzeugen in der Praxis nicht zum Einsatz, weil diese ein Mehrgewicht verursachen und die Bemühungen, Flugzeuge leichter zu machen, konterkarieren. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Seit wann ist es der Landesregierung bekannt, dass die technischen Möglichkeiten in Flugzeugen zur Lärmminderung nicht eingesetzt werden? Der Landesregierung sind keine am Markt verfügbaren technischen Möglichkeiten oder Nachrüstlösungen am Fluggerät bekannt, die nicht zur Lärmreduzierung an der Quelle eingesetzt werden. Frage 2. Wie sieht die Landesregierung die Haltung der Luftfahrt, die Reduzierung des Kerosinverbrauchs dem berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nach Schutz vor Lärm vorzuziehen? Der Landesregierung ist keine offizielle Haltung seitens der Luftverkehrswirtschaft bekannt, in der die Kostenreduktion u. a. durch sinkenden Kerosinverbrauch einen höheren Stellenwert gegenüber aktiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm besitzt. Frage 3. Um welche im Sinne der beschriebenen "zusätzlichen Vorrichtungen für Lärmschutz" genannten lärmmindernden Maßnahmen, die genutzt werden könnten, handelt es sich? Der Landesregierung liegen keinerlei Informationen bezüglich der im oben erwähnten Zeitungsartikel unter Zitierung eines anonymen "Mitarbeiters eines Flugzeugherstellers" erwähnten "zusätzlichen Vorrichtungen für den Lärmschutz an Flugzeugen" vor. Daher ist es der Landesregierung im Weiteren nicht möglich, hierzu Stellung zu nehmen. Frage 4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um dafür zu sorgen, dass die existierenden technischen Möglichkeiten zur Lärmminderung auch angewendet werden? Die Einführung einer Lärmobergrenze – als zentrales strategisches Instrument für mehr Lärmschutz – soll neben der Entgeltordnung weitere Anreize für mehr Lärmschutz in der Rhein- Main-Region setzen, damit die Luftverkehrsgesellschaften möglichst nur mit den modernsten und leisesten Fluggeräten über das lärmärmste An- und Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt /Main verkehren. Die fachlichen Arbeiten hierzu sind bereits weit vorangeschritten, sodass die Landesregierung einen entsprechenden Vorschlag alsbald vorlegen wird. Schließlich unterstützt die Landesregierung die weiteren Arbeiten an aktiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Forums Flughafen und Region (FFR) und stellt im Rahmen der Finanzierung des FFR Mittel für weitere Forschungsprojekte zur Verfügung. Eingegangen am 11. August 2016 · Bearbeitet am 15. August 2016 · Ausgegeben am 18. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3544 11. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3544 Frage 5. Inwiefern hat dies Auswirkungen auf die Start- und Landegebühren am Frankfurter Flughafen? Die Landesregierung wirkt zum einen in zahlreichen Gesprächen mit der Luftverkehrsbranche und zum anderen in ihrer Rolle als Genehmigungsbehörde für die Flughafenentgelte unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten darauf hin, dass der technologische Fortschritt bei den Flugzeugen in Bezug auf eine Lärmminderung auch den Flughafenentgelten adäquat zugrunde gelegt wird. Damit wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Ausschöpfung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte bewirkt. So setzt sich die Landesregierung derzeit beispielsweise dafür ein, dass der Einbau von Vortex- Generatoren, die nachweislich zu einer Reduzierung des Landelärms beitragen, in größerem Umfang als bisher durch Nachlässe auf die Flughafenentgelte belohnt wird. Des Weiteren tritt die Landesregierung für eine finanzielle Förderung der bordseitigen Umrüstung auf ein neues - lärmarme Flugverfahren ermöglichendes - Navigationssystem (GBAS) im Rahmen der Flughafenentgelte ein. Weiterhin wird bereits in den letzten Jahren zusätzlich eine Belohnung für besonders lärmeffiziente Flugzeugmuster aufgrund ihres technologischen Fortschritts gewährt, womit eine Reduzierung der lärmabhängigen Entgelte bis zu 10 % erreicht werden kann. Hierzu wird die Lärmeffizienz der Flugzeugmuster bezogen auf die jeweilige Gewichtsklasse bewertet. Im Gegenzug wird ein Malus in Höhe von 50 % auf das zu entrichtende, reguläre lärmabhängige Entgelt für Flugzeuge erhoben, die die festgelegten Lärmhöchstwerte nur minimal unterschreiten, soweit diese in der Zeit zwischen 20:00 und 07:59 Uhr und von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr am Flughafen Frankfurt Main starten oder landen. Frage 6. Beabsichtigt die Landesregierung die Nichtanwendung bestehender technischer Möglichkeiten bei der Höhe der Gebühren zukünftig zu berücksichtigen und wenn ja, auf welche Weise wird sie dies gewährleisten? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Wiesbaden, 9. August 2016 Tarek Al-Wazir