Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 30.06.2016 betreffend schulaufsichtliche Begleitung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen II und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 17.03.2016 (Drucks. 19/3242) wird richtigerweise betont, dass (jeglicher) Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Weiter wird auf die Verpflichtungen von Schulleitungen und der Schulaufsichtsbehörde verwiesen, die Aufsicht auszuüben und sich über das Unterrichtsgeschehen zu informieren, etwa durch Unterrichtsbesuche. Sodann wird berichtet, dass "im Kern" keine Unregelmäßigkeiten festzustellen waren und seitens der Schulleiterinnen und Schulleiter nur auf den Mangel an Lehrkräften hingewiesen wurde. Vorbemerkung des Kultusministers: In den drei zurückliegenden Schuljahren wurden die bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichte bedarfsorientiert und sukzessive im Schuljahr 2013/2014 an 27 Grundschulen, im Schuljahr 2014/2015 an weiteren elf Grundschulen und im Schuljahr 2015/2016 an zusätzlichen 8 Grundschulen eingerichtet. Insgesamt wurden im letzten Schuljahr an 46 Grundschulen die bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichte erteilt. An den Schulen sind zunächst die Schulleiterinnen und Schulleiter für die Unterrichtsqualität und -entwicklung verantwortlich. Entsprechend überprüfen und begleiten sie auch die Lehrkräfte für die bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichte (folgend: IRU-Lehrkräfte). Die Beamtinnen und Beamten der Schulaufsicht führen Unterrichtsbesuche in allen Unterrichtsfächern durch. Der IRU stellt diesbezüglich keine Ausnahme dar. Allerdings ist IRU ein neues Fach und muss dementsprechend in der Einführungs- und Aufbauphase eng begleitet werden. Deshalb beraten die Schulleiterinnen und Schulleiter die IRU-Lehrkräfte im Hinblick auf die Schulorganisation und die schulpädagogischen Ausführungen der jeweiligen Grundschule. Die Schulleiterinnen und Schulleiter befinden sich mit den IRU-Lehrkräften in ständigem Kontakt . Dazu gehören auch zweckgebundene, kurze Aufenthalte der Schulleitung im Klassenzimmer während des Unterrichts. Die Rückmeldungen der zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten (untere Schulaufsichtsbehörden wie oberste Schulaufsichtsbehörde) zeigen bezüglich der Unterrichtsqualität ein positives Gesamtbild. Es ergaben sich bislang keine Beanstandungen. Die IRU-Lehrkräfte sind integrierter Teil des Kollegiums. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchem Umfang liegen der Beantwortung der Anfrage valide Erkenntnisse aus Unterrichtsbesuchen von: a) Schulleitungsmitgliedern und b) Schulaufsichtsbeamten zugrunde? (Bitte jeweils Zahl der Unterrichtsbesuche in den Schuljahren 13/14, 14/15 und laufendes Schuljahr angeben)? Die Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten stehen bei der Einrichtung und dem Ausbau der bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichte in Bezug auf den Einsatz der IRU-Lehrkräfte in regem Austausch mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der jeweiligen Grundschulen. Eingegangen am 14. September 2016 · Bearbeitet am 14. September 2016 · Ausgegeben am 19. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3558 14. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3558 In den letzten drei Schuljahren haben durch die Schulleiterinnen und Schulleiter der 46 Grundschulen ca. 75 Unterrichtsbesuche (2013/2014: 26; 2014/2015: 29; 2015/2016: 20) und durch die Schulaufsicht ca. 31 Unterrichtsbesuche (2013/2014: 15; 2014/2015: 10; 2015/2016: 6) stattgefunden. Aufgrund von Personaländerungen (u.a. Eintritt in den Ruhestand) im Bereich der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten lässt sich die Zahl von Unterrichtsbesuchen nicht mehr exakt ermitteln. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Zahl tatsächlich höher ist. Bis zum Ende des Jahres 2016 werden alle neu ausgewählten Grundschulen erstmalig und die schon länger teilnehmenden Grundschulen erneut besucht. Frage 2. Welche Unregelmäßigkeiten wurden festgestellt, die nicht unter die Bewertung "im Kern" einzuordnen sind? Bei einer Lehrkraft wurde im Verlauf des ersten Schulhalbjahres 2013/2014 anhand von Unterrichtsbesuchen der Schulleitungen und der Schulaufsicht festgestellt, dass sie nicht die erforderliche Lehrqualifikation besaß. Entsprechend notwendige Maßnahmen wurden von Seiten der Schulaufsichtsbehörde ergriffen (vgl. Kleine Anfrage 19/3242). Frage 3. Wie viele Lehrkräfte für den bekenntnisorientierten (islamischen) Religionsunterricht wurden zunächst jeweils als TV-H-Lehrkräfte und als Beamte beschäftigt? Wie viele der TV-H-Lehrkräfte wurden zwischenzeitlich in ein Beamtenverhältnis übernommen? 56 IRU-Lehrkräfte wurden sukzessive von der ersten Jahrgangsstufe bis zur dritten Jahrgangsstufe im Schuljahr 2015/2016 eingesetzt. Davon wurden 18 Lehrkräfte mit einem TV-H-Vertrag und 38 Lehrkräfte in einem Beamtenverhältnis beschäftigt. Von den 18 Lehrkräften mit einem TV-H-Vertrag, die ein abgeschlossenes berufsbegleitendes Weiterbildungsstudium in IRU absolviert haben, sind zehn Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis übernommen worden. Wiesbaden, 31.August 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz