Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 05.07.2016 betreffend Aufnahme der Ortsdurchfahrt Rendel im Zuge der L 3205 und der Ortsdurchfahrt Petterweil im Bereich der L 3352 in das Landesstraßenbauprogramm III und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Sowohl mit Drucks. 19/2173 als auch mit Drucks. 19/2407 hat die Landesregierung zu den Fragen hinsichtlich der Aufnahme Stellung genommen. In letzterer Antwort wurde festgestellt, dass "die angesprochenen Streckenabschnitte aufgrund ihres Erhaltungszustandes in der Laufzeit der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 zu erneuern sind". Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Sanierung der Ortsdurchfahrten Rendel im Zuge der L 3205 und Petterweil im Zuge der L 3352 wurde der Stadt Karben mit Schreiben vom 22.10.2015 für die Laufzeit der Sanierungsoffensive zugesagt. Eine Finanzierung der Vorhaben im Zeitraum bis 2022 ist damit sichergestellt . Die Landesregierung hat Hessen Mobil bereits mit der Planung und Vorbereitung der Projekte beauftragt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann ist nunmehr mit einem konkreten Realisierungszeitpunkt zu rechnen? Frage 2. Liegt der Landesregierung ein entsprechender Kriterienkatalog vor, der die Grundlage für die Aufteilung der Projekte auf die jeweiligen Realisierungszeiten transparent nachvollziehen lässt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Generell erfolgt eine zeitliche Einplanung der Vorhaben der Sanierungsoffensive 2022 mit der Aufstellung der jährlichen Landesstraßenbauprogramme. Maßgebliche Kriterien für die Berücksichtigung der einzelnen Vorhaben sind u.a. das Vorliegen des Baurechts, Zusammenhänge und Verknüpfungen mit anderen Infrastrukturvorhaben sowie Anforderungen der Verkehrsführung im Streckennetz. Die bauliche Realisierung der Maßnahmen setzt voraus, dass die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Aufgrund der Unwägbarkeiten in der Planung können dazu erst dann konkrete Aussagen getroffen werden, wenn die wesentlichen Randbedingungen des Planungsraums ermittelt und bewertet wurden. Zur Klärung dieser Voraussetzungen sind zunächst Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Karben und Hessen Mobil zu führen. Diese Gespräche sollen nach derzeitiger Planung Anfang 2017 aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund kann eine zeitlich verbindliche Festlegung im Hinblick auf die Realisierung der Ortsdurchfahrten Rendel und Petterweil derzeit noch nicht getroffen werden. Wiesbaden, 22. Juli 2016 In Vertretung Mathias Samson Eingegangen am 3. August 2016 · Ausgegeben am 5. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3565 03. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG