Kleine Anfrage der Abg. Merz und Roth (SPD) vom 07.07.2016 betreffend Modellvorhaben zur Ansiedlung von Flüchtlingen in ländlichen Kommunen und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung der Fragesteller: Nach einer dpa-Meldung hat das Land Hessen ein Modellprojekt gestartet, mit dem sieben Kommunen im ländlichen Bereich bei der Integration von Flüchtlingen unterstützt werden sollen. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Der demografische Wandel führt insbesondere in kleineren und mittleren Kommunen im ländlichen Raum zu einem mitunter deutlichen Bevölkerungsrückgang. Unterauslastung der Infrastrukturen , Überalterung der noch vor Ort wohnenden Bevölkerung und steigende Kosten pro Einwohner sind nur einige der Folgen. Vor diesem Hintergrund haben viele Kommunen im ländlichen Raum erkannt, dass u.a. auch in der Ansiedlung von Flüchtlingen mit dauerhafter Bleibeperspektive eine Chance für ihre künftige Entwicklung liegen kann. Mit dem Modellvorhaben "Integration von Flüchtlingen im ländlichen Raum" unterstützt die Hessische Landesregierung ausgewählte Kommunen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Ansiedlung und Integration von Flüchtlingen mit dauerhafter Bleibeperspektive in ländlichen und vom demografischen Wandel besonders betroffenen Kommunen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann ist das Projekt ausgeschrieben worden und welches Projektziel wurde in der Ausschreibung vorgegeben? Die Ausschreibung für das Modellvorhaben "Integration von Flüchtlingen im ländlichem Raum" erfolgte am 24. Februar 2016 durch ein Anschreiben des Chefs der Staatskanzlei und Demografiebeauftragten der Hessischen Landesregierung, Staatsminister Axel Wintermeyer, an 90 Kommunen, die entsprechend der Zielsetzung des Modellvorhabens nach den folgenden Kriterien ausgewählt wurden: ländlicher Raum, angelehnt an die Fördergebiete der "Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung" (Pkt. 3.1, LEADER-Fördergebiete), Größe zwischen 5.000 bis zu max. 10.000 Einwohnern (Basis: Einwohnerzahl in den Jahren 2013 oder 2014 liegt zwischen 5.000 Einwohnern bis zu max. 10.000 Einwohnern, Quelle: HSL), der prognostizierte Bevölkerungsrückgang im Zeitraum 2013 bis 2030 ist größer als -2,5 % (Quelle: Gemeindedatenbank der Servicestelle Vitale Orte 2030). 90 Kommunen erfüllten diese Voraussetzungen und hatten damit die Möglichkeit, sich um eine Teilnahme an dem Modellvorhaben zu bewerben. Mit dem Modellvorhaben sollen Kommunen im ländlichen Raum mit anhaltendem Bevölkerungsrückgang unterstützt werden, Flüchtlinge mit dauerhafter Bleibeperspektive für einen Verbleib oder einen Zuzug in eine ländliche Kommune zu gewinnen und langfristig zu integrieren. Die Kommunen sollen aufzeigen, wo die Chancen der Integration im ländlichen Raum liegen und innovative, an den Ort angepasste Maßnahmen entwickeln, wie eine Integration gelingen kann. Diese sollen modellhaft und auf andere Kommunen im ländlichen Raum übertragbar sein. Eingegangen am 18. Juli 2016 · Bearbeitet am 19. Juli 2016 · Ausgegeben am 22. Juli 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3580 18. 07. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3580 Frage 2. Welche Kommunen haben sich im Einzelnen für das Modellprojekt beworben? Folgende Kommunen haben sich um eine Teilnahme am Modellvorhaben beworben: Neustadt (Hessen), Landkreis Marburg-Biedenkopf, Diemelstadt, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Aarbergen, Rheingau-Taunus-Kreis, Marktflecken Mengerskirchen, Landkreis Limburg-Weilburg, Laubach, Landkreis Gießen, Alheim, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kreis, Burghaun, Landkreis Fulda, Bad Endbach, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gersfeld (Rhön), Landkreis Fulda, Sontra, Werra-Meißner-Kreis. Frage 3. Wer hat der Jury angehört, die die Auswahl der Kommunen vorgenommen hat? In der Jury haben mitgewirkt: Hessischer Städte- und Gemeindebund, Geschäftsführender Direktor, Hessischer Landkreistag, Geschäftsführender Direktor, HessenAgentur, Servicestelle Vitale Orte 2030 und Vertreterinnen folgender Ministerien: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), Hessische Staatskanzlei. Frage 4. Nach welchen Kriterien hat die Jury die Auswahl vorgenommen? Die Zielsetzung des Modellvorhabens ist es, innovative und auf die jeweils vor Ort zugeschnittenen Gegebenheiten abgestimmte Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Die Unterstützung des Vorhabens durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ebenso wie von Betrieben, Vereinen etc. und der Bürgerschaft war als unverzichtbar gefordert und in der Bewerbung nachzuweisen. Ferner wurde Wert auf den Aufbau bzw. die Nutzung von Netzwerken gelegt. Die vorgeschlagenen Konzepte und Maßnahmen sollten modellhaft sein und von anderen Kommunen übernommen werden können. Anhand dieser Kriterien hat die Jury alle Bewerbungen diskutiert und ihre Entscheidung einvernehmlich getroffen. Frage 5. Erhalten die sieben Kommunen die Projektmittel nur in diesem Jahr oder ist eine Verlängerung des Projektes vorgesehen? Wenn letzteres bejaht wird, für welchen Zeitraum? Die Mittel von insgesamt max. 300.000 € verteilen sich zu gleichen Teilen auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017. Eine Verlängerung darüber hinaus ist im Rahmen dieses Modellvorhabens nicht vorgesehen. Wiesbaden, 12. Juli 2016 Axel Wintermeyer