Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 12.07.2016 betreffend des Besitzes unerlaubter Mobiltelefone in Justizvollzugsanstalten und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. In wie vielen Fällen und in welcher hessischen Justizvollzugsanstalt wurden aufgrund von Zellendurchsuchungen oder weiteren Kontrollen im Jahr 2014, 2015 und im ersten Halbjahr2016 unerlaubte Mobiltelefone bei Häftlingen gefunden? Bitte nach Möglichkeit aufschlüsseln nach Männer -Vollzugsanstalten, Frauen-Vollzugsanstalten und Jugendvollzugsanstalten. Die Anzahl der Fälle der bei Durchsuchungen von Hafträumen und weiteren Kontrollen im Jahr 2014, 2015 und im ersten Halbjahr2016 gefundenen unerlaubten Mobiltelefone bei Gefangenen ist den als Anlage beigefügten Tabellen zu entnehmen. Frage 2. Konnte in diesen Fällen jeweils ermittelt werden, wie die Mobiltelefone in die Justizvollzugsanstalten gelangten? Mangels entsprechender Ermittlungsansätze konnte regelmäßig nicht ermittelt werden, wie die Mobiltelefone in die Anstalt gelangt sind. Sofern die Mobiltelefone außerhalb der Hafträume gefunden wurden, blieb in aller Regel unklar, wem sie zuzuordnen sind. Wurden sie in Hafträumen gefunden, sagten die Gefangenen kaum je überzeugend zur Herkunft aus. Oftmals wird angegeben , dass das Mobiltelefon ein längst entlassener Gefangener hinterlassen habe, ohne dass dies widerlegt werden könnte. Frage 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in den Jahren 2014, 2015 und ersten Halbjahr2016 gegen Bedienstete hessischer Justizvollzugsanstalten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit in Zusammenhang mit unerlaubt aufgefundenen Mobiltelefonen eingeleitet? Im Jahr 2014 wurden zwei Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete hessischer Justizvollzugsanstalten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit in Zusammenhang mit unerlaubt aufgefundenen Mobiltelefonen eingeleitet. Jeweils ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen dieses Vorwurfs wurde im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr des Jahres 2016 eingeleitet. Frage 4. Welche Maßnahmen werden seitens der Justizvollzugsanstalten unternommen, um das Einschmuggeln unerlaubter Mobiltelefone in hessischen Justizvollzugsanstalten zu unterbinden? Um das Einschmuggeln unerlaubter Mobiltelefone zu unterbinden, müssen die Besucher der Justizvollzugsanstalten vor dem Besuch ihre Taschen in Schließfächern einschließen. Die Besucher werden vor dem Besuch mit Hilfe eines Metallsuchrahmens bzw. einer Metallsuchsonde abgesucht. Der Besuch wird optisch überwacht und findet an Glastischen mit Durchreichsperren statt. Die Anstalt kann die Nutzung einer Trennvorrichtung anordnen und jeglichen Körperkontakt zwischen Besucher und Gefangenem untersagen, wenn dies im Einzelfall zur Verhinderung der Übergabe von Gegenständen erforderlich ist. Nach dem Besuch werden die Gefangenen einer gründlichen Durchsuchung unterzogen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kommt bei Gefangenen eine Untersuchung von Körperöffnungen durch den ärztlichen Dienst nur bei konkretem dringendem Verdacht in Frage. Im Übrigen werden Gefangene anlassbezogen kontrolliert (z. B. nach Rückkehr aus dem Werkbetrieb). Eingegangen am 23. August 2016 · Bearbeitet am 24. August 2016 · Ausgegeben am 26. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3593 23. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3593 Eine weitere Maßnahme gegen das Einschmuggeln unerlaubter Mobiltelefone ist der Einsatz eines sogenannten Handyspürhundes. Seit April 2016 setzt der hessische Justizvollzug einen solchen Hund ein. Der Vorteil dieses Hundes gegenüber den sogenannten Handyfindern ist, dass der Hund ein Mobiltelefon auch im ausgeschalteten Zustand finden kann. Darüber hinaus kann der Hund Akkus der Mobiltelefone und SIM-Karten finden. Frage 5. Wie hoch ist die Frequenz der Zellendurchsuchungen bzw. Personenkontrolle nach unerlaubten Mobiltelefonen? Hafträume müssen in unregelmäßigen Abständen mindestens einmal in 14 Tagen durchsucht werden. Liegt gegen einen Gefangenen ein besonderer Verdacht vor, wird sein Haftraum häufiger durchsucht. Darüber hinaus gibt es immer wieder Sonderkontrollen durch die Anstalt selbst oder im Wege einer groß angelegten Durchsuchungsaktion mit den Mitgliedern der Sicherheitsgruppe und Vertretern der Vollzugsabteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz. Frage 6. Kommen neben sog. Handyfindern noch weitere technische Möglichkeiten, wie z.B. Störsender, zum Aufspüren von unerlaubten Mobiltelefonen in hessischen Justizvollzugsanstalten zum Einsatz ? a) Falls ja: Welche und in welchen Justizvollzugsanstalten? b) Falls nein: Aus welchen Gründen nicht? Als weitere technische Möglichkeit sind die fest installierten Handydetektionsanlagen in der JVA Frankfurt am Main I, in der JVA Hünfeld und in der JVA Frankfurt am Main III zu nennen. Im Rahmen von Planungen aktueller Bau- und Sanierungsvorhaben werden fest installierte technische Anlagen zur Detektion mitberücksichtigt. Wie im Rahmen der Antwort zu den Fragen 4. und 5. dargelegt, stellt eine weitere Maßnahme zudem der Einsatz des sogenannten Handyspürhundes dar. Frage 7. Welche Investitionen hat das Land Hessen in den letzten fünf Jahren in den weiteren Einsatz technischer Möglichkeiten zum Aufspüren von unerlaubten Mobiltelefonen getätigt? Bitte nach Möglichkeit je nach Justizvollzugsanstalt, durchgeführter Maßnahme und Investitionssumme aufschlüsseln . Folgende Investitionen hat das Land Hessen in den letzten fünf Jahren in den weiteren Einsatz technischer Möglichkeiten zum Aufspüren von unerlaubten Mobiltelefonen getätigt: Für die Detektionsanlage in einem der Gebäude der JVA Frankfurt am Main III wurden rund 125.000 € investiert. Planungs- und Einbaukosten sind darin nicht enthalten. Eine Aufschlüsselung der Kosten der Detektionsanlage der JVA Frankfurt am Main I ist nicht möglich, da der Auftrag zum Neubau zu einem pauschalen Festpreis vergeben worden ist. Die Kosten für den sogenannten Handyspürhund haben rund 10.000 € betragen (Anschaffung und Ausbildung des Hundes). Hinzu kommen die laufenden Kosten für den Hund sowie für den Hundeführer (ein Bediensteter des allgemeinen Vollzugsdienstes). Die Kosten für die sogenannten Handyfinder bestreiten die Justizvollzugsanstalten in der Regel aus ihrem eigenen Budget. Die jeweils entsprechend der baulichen Gegebenheiten eingesetzten Geräte kosten zwischen 700 und 1.700 €. Frage 8. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit für bzw. plant sie den Einsatz zusätzlicher technischer Möglichkeiten für das Auffinden von Mobiltelefonen? a) Falls ja: Mit welchen geschätzten Kosten ist dafür zu rechnen? b) Falls nein: Aus welchen Gründen nicht? Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist geplant, weitere technische Anlagen für das Auffinden von Mobiltelefonen zu installieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitigen Kosten für eine Mobilfunkdetektion im Rahmen eines Neubaus je Hafthaus bei ca. 250.000 bis 300.000 € liegen. Für eine Anstalt mit ca. 500 Haftplätzen werden für die Mobilfunkdetektion Kosten in Höhe von 1 bis 1,5 Mio. € veranschlagt . Bei Implementierung von technischen Detektionsanlagen im Bestand sind noch höhere Kosten zu kalkulieren. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3593 3 Frage 9. In wie vielen Fällen führte das Auffinden und Auslesen unerlaubter Mobiltelefone in hessischen Justizvollzugsanstalten zum Aufdecken weiterer Straftaten? Bitte nach Deliktart und Justizvollzugsanstalt aufschlüsseln. Die in der Frage genannten Fälle werden nicht gesondert statistisch erfasst. Die staatsanwaltliche Praxis hat im Übrigen keine Fälle mitgeteilt, in denen durch das Auffinden und Auslesen unerlaubter Mobiltelefone in hessischen Justizvollzugsanstalten weitere Straftaten aufgedeckt wurden. Wiesbaden, 15. August 2016 In Vertretung: Thomas Metz Anlagen