Kleine Anfrage der Abg. Irmer, Banzer, Bauer, Bächle-Scholz, Caspar, Dietz, Klee, Lannert, Pentz, Reif, Reul, Schwarz, Tipi, Wallmann, Wiegel (CDU) vom 28.01.2014 betreffend Beihilfe im Land Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie viele Beamte waren im Land Hessen im Jahr 2005 beihilfeberechtigt? Wie viele im Jahr 2010 und wie viele im Jahr 2013? Die Anzahl der beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten belief sich im Jahr 2005 auf rund 90.000, im Jahr 2010 auf rund 105.200 und im Jahr 2013 auf rund 106.700. Die Zahlen des Jahres 2005 beruhen auf systembedingt unscharfer statistischer Basis. Frage 2. Wie hoch war die pro Jahr ausgezahlte Beihilfe in den Jahren 2005, 2010 und 2013? Die Summe der ausgezahlten Beihilfe belief sich im Jahr 2005 auf rund 408 Mio. €, im Jahr 2010 auf rund 526 Mio. € und im Jahr 2013 auf rund 569 Mio. €. Frage 3. Wie viel Pensionäre gab es 2005, 2010 und 2013 im Land Hessen? Die Zahl der versorgungsberechtigten Personen (Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung) belief sich jeweils zum Stand 31. Dezember für das Jahr 2005 auf rund 56.000, für das Jahr 2010 auf rund 62.500 und für das Jahr 2013 auf rund 67.000. Frage 4. Mit wie viel Pensionären rechnet die Landesregierung ca. im Jahr 2020? Die Zahl der versorgungsberechtigten Personen wird zum Stichtag 1. Januar 2020 voraussichtlich bei rund 80.400 liegen. Frage 5. Wie hoch wird schätzungsweise der Beihilfebetrag pro Jahr im Jahr 2019 aussehen? Die Ausgaben für Beihilfen werden bei einer Fortschreibung der Plan-Zahlen 2014 und hochgerechnet aus den Zuwächsen der vergangenen drei Jahre voraussichtlich bei rund 660 Mio. € im Jahr 2019 liegen. Frage 6. Welche Bundesländer haben welche Beihilferegelungen in welcher Form verändert, gekürzt, ge- deckelt? Der Bund und alle Länder passen ihr Beihilferecht laufend an. Wesentliche Faktoren sind aktuelle finanzielle und gesundheitspolitische Entwicklungen, Veränderungen im Bereich des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung und anderer bundesrechtlicher Vorschriften, weiterhin der Fortschritt auf dem medizinischen Gebiet hinsichtlich neuer Therapien und Behandlungsformen oder der Entwicklung der Gebühren für Behandler (z.B. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten). Exemplarisch kann auf Folgendes hingewiesen werden: Eingegangen am 19. März 2014 · Ausgegeben am 24. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/36 19. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/36 Die Leistungsbereiche der Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie der Kreis der Berechtigten sind im Wesentlichen vergleichbar. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Beihilfen für Aufwendungen wegen ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen, Heilbehandlungen , Medikamenten und Hilfsmitteln. Stationäre Wahlleistungen im Krankenhaus, also "Chefarzt und Zweibettzimmer", sind - mit jeweiligen Eigenanteilen-und Modifizierungen - beihilfefähig beim Bund und in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein -Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bei der Berücksichtigung von Ehegatten /Lebenspartnern hat Hessen die (mit Abstand) niedrigste Einkommensgrenze (steuerlicher Grundfreibetrag, für 2014: 8.354 €). Hessen und Bremen haben ein familienbezogenes Bemessungssatzsystem, der Bund und die anderen Länder haben ein System der personenbezogenen Bemessungssätze. Über Deckelungsregelungen verfügen der Bund und alle Länder; teilweise sind diese als sog. Kostendämpfungspauschalen jahresbezogen ausgestaltet (so z.B. Baden-Württemberg, Nordrhein -Westfalen oder Rheinland-Pfalz), teilweise gelten konkret an bestimmte Aufwendungen angeknüpfte Eigenanteile, Höchstbeträge und Selbstbehalte (z.B. in Hessen, Bremen, Bayern). Frage 7. Wie hoch sind die Pensionslasten des Landes Hessen im Jahr 2013? Wie hoch werden sie voraussichtlich ca. im Jahr 2019 sein? Die Ausgaben für die versorgungsberechtigten Personen des Landes Hessen im Jahr 2013 beliefen sich auf rund 2,2 Mrd. €. Bis zum Jahr 2019 werden sie voraussichtlich auf rund 2,8 Mrd. € ansteigen. Hinzuweisen ist darauf, dass bei jeder Fortschreibung der Versorgungsausgaben Annahmen über die Entwicklung der Zahl der versorgungsberechtigten Personen, zur Versorgungsstruktur sowie über die Höhe möglicher Versorgungsanpassungen getroffen werden müssen. Insofern sind Prognosen über die künftige Entwicklung der Versorgungsausgaben mit Unsicherheiten behaftet. Wiesbaden, 6. März 2014 Peter Beuth