Kleine Anfrage des Abg. Siebel (SPD) vom 06.05.2014 betreffend Nutzung des Kollegiengebäudes in Darmstadt als Rathaus und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Im "Darmstädter Echo" vom 22. März 2014 wird Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch mit folgenden Worten zitiert: "Das Kollegiengebäude, so hat es das Land signalisiert, stünde uns gar nicht mehr zur Verfügung." Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann hat das Land Hessen wem signalisiert, dass das Kollegiengebäude der Stadt Darmstadt nicht mehr zur Verfügung steht, und damit eine Nutzung des Gebäudes als Rathaus nicht mehr möglich ist? Frage 2. a) In welcher Form (schriftlich, mündlich) hat das Land Hessen dies der Stadt Darmstadt und wem gegenüber signalisiert? b) Wer war für das Land Hessen damit beauftragt?? Wegen der Vielzahl der Beteiligten bei dem Land Hessen, kann naturgemäß nicht festgestellt werden, ob und ggf. wann ein Mitarbeiter des Landes Hessen mit Dritten Gespräche über das Kollegiengebäude in Darmstadt geführt hat, nachdem durch die Medien bekannt wurde, dass einzelne Vertreter der Stadt Darmstadt eine Nutzung der Liegenschaft als Rathaus diskutieren. Schriftliche Stellungnahmen des Landes Hessen gegenüber der Stadt Darmstadt wurden zu dem Thema aktuell nicht verfasst. Frage 3. Gibt es ein offizielles Rücktrittsschreiben des Landes Hessen von dem vorliegenden "Letter of Intent" vom 14. März 2008: "Unterbringung des Regierungspräsidiums in Darmstadt - Verkauf des ‘Kollegiengebäudes‘ an die Wissenschaftsstadt Darmstadt"? Frage 4. Wann und wie hat Oberbürgermeister Partsch im Jahr 2011 dem Land Hessen mitgeteilt, dass die Stadt vom Kauf des Kollegiengebäudes aus funktionalen und finanziellen Gründen Abstand genommen hat? Frage 5. Wenn die Stadt Darmstadt dem Land Hessen ein adäquates Angebot zur Unterbringung des Re- gierungspräsidiums machen würde, wäre das Land dann wieder bereit, über einen Verkauf des Kollegiengebäudes an die Stadt Darmstadt nachzudenken und neu zu verhandeln, oder besteht von Seiten des Landes grundsätzlich keine Verkaufsabsicht mehr? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3. bis 5. gemeinsam beantwortet. Ein Rücktrittsschreiben des Landes von dem seinerzeitigen Letter of Intent wurde nicht verfasst. Vielmehr war im Laufe des Jahres 2011 der Presse zu entnehmen, dass die Stadt Darmstadt Verkaufsverhandlungen über das städtische Grundstück Marienplatz geführt, das bei einer Freistellung des Kollegiengebäudes zur Unterbringung des Regierungspräsidiums vorgesehen war. Schließlich hat Herr Oberbürgermeister Partsch mit Schreiben vom 18.08.2011 Herrn Ministerpräsidenten Bouffier mitgeteilt, dass die Stadt aus funktionalen und finanziellen Gründen von dem Kauf des Kollegiengebäudes Abstand nimmt. Aus diesem Grund besteht seitens des Landes Hessen grundsätzlich keine Verkaufsabsicht mehr für das Kollegiengebäude. Eingegangen am 15. Juli 2014 · Ausgegeben am 18. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/360 15. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/360 Frage 6. Falls keine Verkaufsabsicht mehr besteht: weshalb nicht? Frage 7. a) Ist das Land Hessen bereit, zu den Bedingungen, die im "Letter of Intent" vom 14. März 2008 formuliert sind, über einen Erwerb des Kollegiengebäudes durch die Stadt Darmstadt erneut zu verhandeln? b) Falls nein, weshalb nicht? Frage 8. Was hat das Land Hessen mit dem Kollegiengebäude und dem angrenzenden Wilhelminenhaus langfristig vor? Frage 9. Gibt es bereits Pläne des Landes für eine Nutzung des Wilhelminenhauses nach Auslaufen der bestehenden Mietverträge? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6. bis 9. gemeinsam beantwortet. Nach der verbindlichen Absage der Stadt Darmstadt am 18.08.2011 war der am 14.03.2008 geschlossene Letter of Intent obsolet, da die gegenseitige Absichtserklärung von der Stadt Darmstadt dadurch aufgehoben wurde. Das Land hat daher Veranlassungen getroffen, alle Dependancen des Regierungspräsidiums am Standort Luisenplatz/Wilhelminenstraße zu konzentrieren, zumal das Mietverhältnis über das Wilhelminengebäude bis zum Jahr 2021 besteht. Die Unterbringungssituation des Regierungspräsidiums soll dabei durch Sanierungsmaßnahmen in allen Objekten verbessert werden. Die Verbesserung der Unterbringungssituation des Regierungspräsidiums wird derzeit weiter betrieben ; damit gibt es für die Unterbringung des Regierungspräsidiums eine feste Perspektive. Wiesbaden, 6. Juli 2014 Dr. Thomas Schäfer