Kleine Anfrage der Abg. Grumbach, Ypsilanti und Yüksel (SPD) vom 12.07.2016 betreffend Zuweisung von Stellen für den Ganztagsschulausbau in Frankfurt und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: In einer Pressemitteilung vom 1. Juli 2016 kritisiert die scheidende Frankfurter Bildungsdezernentin Sarah Sorge die Zuweisung des Landes für den Ausbau von Ganztagsprogrammen für das kommende Schuljahr. Sie bedauert darin die unzureichende Berücksichtigung der Stadt mit den Worten, dass sie sich für Frankfurt "mehr erhofft und auch gefordert" hat. Da der Bedarf für Ganztagsschulplätze im Zuge des Bevölkerungszuwachses sowie der wachsenden Nachfrage stetig steigt, wie auch angesichts der zusätzlichen Ressourcen in Höhe von 6 Mio. €, überrascht es, dass der Stadt im nächsten Schuljahr nur noch ein Stellenkontingent von 8,5 statt wie bisher 10 Stellen zugewiesen wurde. Wie Kultusminister Lorz in einer Meldung vom 21. Juni 2016 einräumt, gibt es in Hessen weiteren Entwicklungsbedarf sowohl im Grundschulbereich als auch im Bereich der Sekundarstufe I beim Ganztagsschulausbau. Vorbemerkung des Kultusministers: Insgesamt erhält die Stadt Frankfurt für das kommende Schuljahr 18,48 Stellen zusätzlich zum Ausbau ganztägiger Angebote. Im Vergleich dazu wurde der Stadt Frankfurt in den vergangenen Schuljahren ein jährliches Entwicklungskontingent von zehn Stellen zum Ausbau ganztägiger Angebote zur Verfügung gestellt . Die Fragesteller beziehen sich in ihrer Kleinen Anfrage auf dieses den Schulträgern bekannte und jährlich zugesicherte Entwicklungskontingent (sog. "Stellenkorridor"). Somit werden der Stadt Frankfurt für das Schuljahr 2016/2017 in Summe 8,48 mehr Stellen zur Deckung von Entwicklungsbedarfen bereitgestellt als in den vergangenen Schuljahren im Rahmen des bekannten Stellenkorridors. Im Einzelnen setzt sich das zusätzliche Stellenkontingent für das Schuljahr 2016/2017 in Höhe von 18,48 Stellen wie folgt zusammen: Die Stadt Frankfurt nimmt als Pilotschulträger mit nunmehr 13 Schulen am Pakt für den Nachmittag teil. Im Schuljahr 2015/2016 haben bereits zehn Schulen in Frankfurt den Pakt für den Nachmittag umgesetzt. Für die drei ab dem Schuljahr 2016/2017 neu hinzukommenden Schulen erhält die Stadt Frankfurt insgesamt 5,78 zusätzliche Stellen. Zudem erhält sie unter Berücksichtigung der steigenden Schülerzahlen der zehn bereits am Pakt für den Nachmittag teilnehmenden Schulen im kommenden Schuljahr 2,86 Stellen mehr zur Umsetzung des Pakts für den Nachmittag. Aus den zusätzlich vom Hessischen Landtag für das Schuljahr 2016/2017 bereitgestellten Ressourcen erhält die Stadt Frankfurt 8,5 Stellen von rund 95 Stellen, die zweckgebunden für den Ausbau ganztägiger Angebote für Grundschulen und weiterführende Schulen zugebilligt wurden. Das vom Hessischen Landtag bereitgestellte Kontingent in Höhe von insgesamt 22 Stellen für die Weiterentwicklung von Grundschulen ins Profil 3 wurde von der Stadt Frankfurt nicht in Anspruch genommen. Zusätzlich wurden der Stadt Frankfurt 1,34 Stellen für den Ausbau ganztägiger Angebote weiterer Schulen zugebilligt. Eingegangen am 18. August 2016 · Bearbeitet am 18. August 2016 · Ausgegeben am 22. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3601 18. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3601 Frage 1. Wie hoch ist der weitere Entwicklungsbedarf im Ganztagsschulbereich in den einzelnen Schulamtsbezirken im Grundschulbereich und im Bereich der weiterführenden Schulen aktuell und in den nächsten fünf bis zehn Jahren? (bitte nach Schulamtsbezirken getrennt auflisten) Für den erfragten Zeitraum von fünf bis zehn Jahren liegen im Hessischen Kultusministerium keine Daten vor. Die vorliegenden Entwicklungsbedarfe beziehen sich auf das jeweils kommende Schuljahr. Mit Stichtag zum 31.12. eines Schuljahres melden die Schulträger ihre Bedarfe im Ganztagsschulbereich an das Hessische Kultusministerium. Im Rahmen eines ihnen bereitgestellten Entwicklungskontingents prüfen die Schulträger im Benehmen mit den jeweiligen Staatlichen Schulämtern die vorliegenden Meldungen und Anträge zu den ganztägigen Entwicklungsvorhaben der Schulen. Die Schulträger leiten die geprüften Anträge der Schulen gemäß der Gesamtentwicklung , die die Schulträger mit Blick auf ihre ganztägigen Angebote in ihren Regionen anstreben, an das Hessische Kultusministerium weiter. Dort werden die pädagogischen Konzepte geprüft und ein Abgleich mit der Schulträgerplanung durchgeführt. Anschließend ergeht der Bescheid zur Genehmigung. Frage 2. Falls der Entwicklungsbedarf noch nicht ermittelt wurde, ist die Landesregierung bereit, eine Bedarfsabfrage in allen Schulamtsbezirken durchzuführen, um den Bedarf zu ermitteln und wenn nein, warum nicht? Das Hessische Kultusministerium befürwortet aus folgendem Grund keine Bedarfsabfrage für die nächsten fünf bis zehn Jahre in allen Schulamtsbezirken: Entwicklungslinien vor Ort in den Schulträgerbezirken sind entsprechend den regionalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich und werden immer wieder an die aktuellen schulischen Entwicklungen angepasst. Die Schulen werden in ihrer Prozessentwicklung von zahlreichen unterstützenden Institutionen und Organisationen begleitet, wie z.B. den Staatlichen Schulämtern, den Schulträgern oder der Service-Agentur "Ganztägig in Hessen lernen". Die Entscheidungsprozesse zu ganztägigen Entwicklungen an Schulen sind an schulische Gremienbeschlüsse gekoppelt, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen. Erst nach Vorliegen dieses gemeinsamen gremiengestützten Konsenses in der Schule bzw. in der Schulgemeinde leiten die Schulen ihre Entwicklungsbedarfe an den Schulträger bzw. an die Staatlichen Schulämter weiter. Eine allgemeine längerfristig angelegte Bedarfsabfrage in allen Schulamtsbezirken über 5 bis 10 Jahre ohne Rückkopplung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort in den Schulen würde einer adäquaten und passgenauen Ganztagsschulentwicklung, die sich eng an den Bedarfen in den Schulen orientiert und von den Kollegien bzw. in der Schulgemeinde mitgetragen wird, nicht gerecht werden und keine validen, tragfähigen Ergebnisse tatsächlicher Entwicklungsbedarfe in hessischen Schulen ergeben. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Vorwürfe der Frankfurter Bildungs-dezernentin und insbesondere die Forderung nach mehr Stellen? Zu Pressemitteilungen ehemaliger Amtsträger enthält sich das Hessische Kultusministerium einer Bewertung. Die Interessen der regionalen Schulentwicklung werden weiterhin durch die zuständige Dezernentin vertreten werden können. Frage 4. Gibt es neben Frankfurt weitere Staatliche Schulämter, die mehr Stellen zum kommenden Schuljahr gefordert haben und wenn ja, wie viele zusätzliche Stellen waren das? Neben der Stadt Frankfurt wurden von zwei weiteren Staatlichen Schulämtern mehr Stellen gefordert , als ihnen im Rahmen der zugebilligten Entwicklungskontingente zur Verfügung gestellt werden konnten. Es wurden im Rahmen der über die bereitgestellten Ressourcen hinaus gehenden Anträge insgesamt fünf zusätzliche Stellen beantragt. Frage 5. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass der Bedarf an Nachmittagsbetreuung in Frankfurt wächst und wenn ja, warum wird dieser wachsende Bedarf nicht bei der Stellenzuweisung berücksichtigt ? Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass der Bedarf an Bildungs- und Betreuungsangeboten am Nachmittag in Frankfurt in einem hohen Maße wächst. Die Landesregierung hat diesem Zuwachs an Bedarf von ganztägigen Angeboten bereits durch die zusätzliche Bereitstellung von insgesamt 18,48 Stellen - und damit einer Erhöhung des jährlichen Entwicklungskontingents um 8,48 Stellen - entgegengewirkt. Auch im kommenden Schuljahr wird das Hessische Kultusministerium die stark ansteigende Nachfrage von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Frankfurt im Blick behalten und durch geeignete Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3601 3 Planungen dafür sorgen, dass die besondere Situation der Stadt Frankfurt auch weiterhin Berücksichtigung findet. Frage 6. Welche Anreize will sie schaffen, damit sich künftig mehr Grundschulen für das Ganztagsschulprogramm bewerben und die ernüchternde Bilanz der Landesregierung in diesem Bereich aufbessern ? Der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen ist ein zentrales Anliegen der Hessischen Landesregierung und eine der größten Bildungsoffensiven dieser Legislaturperiode. Um mehr Schülerinnen und Schülern an Grundschulen sowie an Grundstufen der Förderschulen ein verlässliches und am Bedarf orientiertes ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot anbieten zu können, hat das Land Hessen mit dem Schuljahr 2015/2016 den sogenannten "Pakt für den Nachmittag" gestartet. In diesem Projekt übernehmen in Hessen zum ersten Mal das Land und die Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein verlässliches Bildungs - und Betreuungsangebot an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen an fünf Tagen in der Woche von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und in den Schulferien. Die Auswertung von individuellen Fördermöglichkeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine bessere individuelle Förderung sind die gemeinsamen Ziele. Auf der Basis vorhandener Strukturen und auf Grundlage einer gemeinsamen Konzeptentwicklung vor Ort werden im Pakt für den Nachmittag bedarfsorientierte, ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen. Jugendhilfe und Angebotsträger sind eingebunden. So kann ein für die Kommune passgenaues, integriertes und freiwilliges Ganztagsangebot im Bereich der Grundschulen sowie der Grundstufen von Förderschulen bereitgestellt werden. Das Land und die Schulträger tragen die Finanzierung gemeinsam. Erstmals ist eine Ferienbetreuung integraler Bestandteil. Bei der Umsetzung des Paktes werden Initiativen mit einbezogen, die bereits in der Vergangenheit an schulischen Ganztagsangeboten mitgewirkt haben. Im kommenden Schuljahr nehmen in sechzehn Schulträgerbezirken insgesamt 122 Schulen am Pakt für den Nachmittag teil. Die Stadt Frankfurt gehört mit fünf weiteren Schulträgern zu den sechs Pilotschulträgern , die bereits seit dem Schuljahr 2015/2016 am Pakt für den Nachmittag mit großem Erfolg teilnehmen. Insgesamt nehmen an der Umsetzung dieses Bildungs- und Betreuungsprogramms für Grundschulen in Frankfurt dreizehn Grundschulen bzw. verbundene Grundschulen teil. Neben dem Pakt für den Nachmittag setzt die Landesregierung auch weiterhin einen Schwerpunkt auf den Ausbau der bisherigen Angebote im Rahmen von Profil 1, Profil 2 und Profil 3 an Grundschulen. Zur Umsetzung dieser bildungspolitischen Zielsetzungen und Vorhaben hat die Landesregierung vielfältige Informations- und Unterstützungsdienste eingerichtet. Neben bereitstehenden Informationen und Materialien zu allen Ganztagsprofilen in Hessen, können sich interessierte Schulen über ein sog. "Starterpaket", das seit dem Schuljahr 2015/2016 auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums eingerichtet ist, zum Pakt für den Nachmittag informieren. In ihrem Prozess der Ganztagsschulentwicklung stehen den Schulen beratend, unterstützend und informierend die Service-Agentur "Ganztägig in Hessen lernen", die jeweiligen Staatlichen Schulämter und die Schulträger zur Verfügung. Gezielte, an die spezifischen Bedarfslagen der Schulen angepasste Beratung und Unterstützung wird insbesondere auch von den Fachberatungen im Bereich ganztägigen Lernens geleistet. Grundständig erhalten Schulen und ihre Kooperations- und Bildungspartner im Rahmen von Fortbildungen, Hospitationsangeboten und Veranstaltungen Unterstützung und Beratung zu allen den Ganztag betreffenden Themen. Frage 7. Wie bewertet sie den schleppenden Ausbau der Ganztagsbetreuung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Insgesamt verfügten im Schuljahr 2015/2016 in Hessen 1.008 Schulen über ein Ganztagsangebot . Das entspricht einem Anteil von 59,3 % aller allgemeinbildenden Schulen der Grundstufe und der Sekundarstufe I inklusive der Förderschulen. Damit hat sich die Zahl der ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen gegenüber dem Beginn des Ganztagsschulausbaus im Jahr 1999 vervielfacht. Im Vergleich etwa zum Schuljahr 2012/2013 ergibt sich ein Anstieg von ca. 10 %: zum damaligen Zeitpunkt waren es noch 847 in den benannten Schulformen und somit 50 % der Schulen, die ein ganztägiges Angebot umgesetzt haben. Diese Tendenz ist weiter steigend, im Schuljahr 2016/2017 werden nach der aktuellen Datenlage rund 64 % aller Schulen ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot haben. Dies gilt sowohl im Rahmen der Ganztagsprofile 1, 2 oder 3 als auch im Rahmen der bildungspolitischen Offerte der Landesregierung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen, dem Pakt für den Nachmittag. Ein Blick auf die Verteilung aller ganztägigen Angebote nach Schulformen zeigt Folgendes: Im Schuljahr 2016/2017 sind an 50,7 % aller Grundschulen und an 89,3 % aller weiterführenden Schulen ganztägige Angebote eingerichtet. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3601 Die Landesregierung hat den zentralen Fokus auf den Ausbau des landesweiten Angebots im Grundschulbereich gelegt. Die Rückmeldungen der bisherigen sechzehn Pilotschulträger zum grundschulspezifischen Ausbauprogramm, dem Pakt für den Nachmittag, sind äußerst positiv und zeigen der Landesregierung, dass die angestrebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf diesem Weg in überzeugender Weise voranschreitet. Für das Schuljahr 2017/2018 liegen zum jetzigen Zeitpunkt bereits Interessenbekundungen für die Teilnahme weiterer Schulträger in Hessen am Pakt für den Nachmittag vor. Neben dem gezielten Ausbau von ganztägigen Angeboten an Grundschulen fördert die Landesregierung weiterhin die bereits etablierten Profile 1,2 und 3 sowie deren Weiterentwicklungen an Grundschulen und weiterführenden Schulen. Schulträgern, die noch nicht am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, wird jährlich ein mit Lehrerstellen hinterlegtes bewährtes Entwicklungskontingent (der sog. "Stellenkorridor") bereitgestellt, durch das der Ausbau ganztägiger Programme an Grundschulen und weiterführenden Schulen gewährleistet ist. Durch das im Schuljahr 2015/2016 zusätzlich vom Hessischen Landtag bereitgestellte Kontingent von insgesamt 6 Mio. € konnten alle Schulträger weitere ganztägige Bedarfe an Schulen decken. Insgesamt können im Schuljahr 2016/2017 aufgrund der angeführten Maßnahmen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag, des Stellenkorridors und der zusätzlich vom Hessischen Landtag bereitgestellten Ressourcen 1.071 Schulen ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote umsetzen , inklusive der 122 Schulen, die im Schuljahr 2016/2017 am Pakt für den Nachmittag teilnehmen werden. Resümierend bewertet die Landesregierung die auf den Weg gebrachten neuen Programme und die Intensivierung der bestehenden Angebote mit Blick auf die Ganztagsbetreuung an hessischen Schulen als erfolgsversprechend und zukunftsweisend. Frage 8. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass überall in Hessen und vor allem in Großstädten wie Frankfurt zukünftig eine bedarfsgerechte Versorgung mit echten Ganztagsschulen gewährleistet ist? Die Landesregierung sieht die bisherigen Verfahrensschritte und konzeptionellen Programme zur Sicherstellung einer regional bedarfsgerechten Versorgung an ganztägigen Angeboten - wie sie bereits in Frage 1, 2 und 7 dargelegt sind - als zielführend an. Maßgabe der Entwicklungsvorhaben an den Schulen sind die schulprogrammatischen Überlegungen vor Ort. Wie in den Antworten der vorhergehenden Fragen schon ausgeführt, können die Grundschulen und weiterführenden Schulen zwischen unterschiedlichen Profilen des Ganztages wählen. Insofern wird sich eine bedarfsgerechte Versorgung sowohl in den Großstädten - wie z.B. Frankfurt - als auch in den ländlichen Bereichen am Stand der Schulentwicklung und dem entsprechenden schulbezogenen Bedarf orientieren. Darüber hinaus werden die Verteilungsschlüssel für die vom Hessischen Landtag zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen immer wieder den Entwicklungen der Schülerzahlen angepasst. Dies wird im Jahr 2017 abermals der Fall sein. Wiesbaden, 10. August 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz