Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 06.05.2014 betreffend Landesmittel im Bereich Kinderbetreuung - Teil 2 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Eine Unterscheidung zwischen den Veranschlagungsorten in den verschiedenen Einzelplänen des Landeshaushaltes ist auch weiterhin in der Sache nicht zielführend. Wichtig ist, welches Mittelvolumen für den Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung im Haushalt des Landes Hessen insgesamt bereit gestellt wird. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage, im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen, wie folgt: Frage 1. Wie hoch war jeweils der Gesamtbetrag der im Landeshaushalt veranschlagten Mittel für Kin- derbetreuung ohne Sprachförderung in den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 und wie hoch soll er jeweils nach den Planungen der Landesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Auf die Antwort zu Frage 1 der Drucksache 19/114 vom 19.4.2014 wird verwiesen. Abweichend hiervon steht für das Jahr 2014 aufgrund der Veränderung durch den Nachtragshaushalt gegenüber dem in der o.g. Drucksache genannten Betrag von 468.560.000 € nun ein Betrag von 477.660.000 € zur Verfügung. Frage 2. Wie hoch war jeweils der Betrag der zweckgebundenen Mittel im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) ohne Zuführungen aus dem Landeshaushalt und ohne Bundesmittel in den 2009 bis 2014? Der Gesamtbetrag der für diesen Bereich zweckgebundenen Mittel im Einzelplan 17 ohne Zuführungen aus dem Einzelplan 08 und ohne Bundesmittel belief sich im Jahr im Jahr 2009 auf 197.500.000 €, im Jahr 2010 auf 197.500.000 €, im Jahr 2011 auf 204.700.000 €, im Jahr 2012 auf 216.900.000 €, im Jahr 2013 auf 221.170.000 € und im Jahr 2014 auf 223.770.000 €. Frage 3. Wie hoch waren jeweils die Zuführungen aus dem Landeshaushalt in den Kommunalen Finanz- ausgleich für Zwecke der Kinderbetreuung in den Jahren 2009 bis 2014 und wie hoch werden sie jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Die Summe der Zuführungen aus dem Einzelplan 08 an den Einzelplan 17 für Zwecke der Frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung belief sich in den Jahren 2009 und 2010 auf jeweils 32.500.000 €, im Jahr 2011 auf 34.300.000 €, im Jahr 2012 auf 42.500.000 €, im Jahr 2013 auf 122.870.000 € und im Jahr 2014 auf 236.290.000 €. Nach der Finanzplanung sind die Ansätze im Zusammenhang mit der Förderung der Kindertagesbetreuung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung für die Jahre bis 2018 fortgeschrieben. Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Eingegangen am 3. September 2014 · Ausgegeben am 9. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/361 neu 03. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/361 neu Frage 4. Wie viele der Mittel nach Frage 3 mussten vom Land aufgrund der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden zum Ausgleich der aus der Mindestverordnung resultierenden Mehrkosten im Gefolge des Urteils des Staatsgerichts zur MVO zur Verfügung gestellt werden, aufgeschlüsselt für die Jahren 2012 bis 2014? Wie hoch wird dieser Betrag in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Von den unter Frage 3 genannten Zuführungen aus dem Einzelplan 08 an den Einzelplan 17 stehen in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 0 € und im Jahr 2014 117.500.000 € im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und den Kommunalen Spitzenverbänden über den konnexitätsbedingten Ausgleich für die Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Hessen für die Jahre 2014 bis 2017 ist der Betrag von 117.500.000 € enthalten. Für das Jahr 2018 und 2019 kann noch keine Aussage getroffen werden, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 in der Drucksache 19/114 verwiesen . Frage 5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil an Bundesmitteln in den Mitteln nach Frage 3 und wie vertei- len sich diese Mittel jeweils auf die Programme des Bundes zur Förderung von Investitionen im U3-Bereich bzw. auf die Umsatzsteueranteile, die der Bund über die Länder als Betriebskostenzuschüsse für den U3-Bereich zur Verfügung stellt? (aufgeschlüsselt nach den Jahren 2009 bis 2019) In den unter Frage 3 genannten Zuführungen aus dem Einzelplan 08 an den Einzelplan 17 sind für die Förderung von Investitionen im U3-Bereich folgende Mittel enthalten: In den Jahren 2009 bis einschließlich 2012 jeweils 0 €, im Jahr 2013 24.273.600 € und im Jahr 2014 19.860.000 €. Ob und falls ja, in welcher Höhe, der Bund weitere Mittel zur Förderung von Investitionen im U3-Bereich in den Jahren 2015 bis 2018 zur Verfügung stellen wird, ist der Hessischen Landesregierung nicht abschließend bekannt. Weiterhin sind in den unter Frage 3 genannten Mitteln Beträge enthalten, die den Ländern über einen Vorwegabzug bei der Umsatzsteuerverteilung für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt worden sind in Höhe von: 5.400.000 € im Jahr 2009, 10.800.000 € in den Jahren 2010 und 2011, 19.000.000 € im Jahr 2012, 35.730.000 € im Jahr 2013 und 47.830.000 € im Jahr 2014. Angaben zur Veranschlagung über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Für die Jahre 2015 bis 2019 sind für das Land Hessen weiterhin zusätzliche Mittel aus dem Vorwegabzug bei der Umsatzsteuer in Höhe der im Jahr 2014 veranschlagten Mittel zu erwarten. Frage 6. Wie hoch war der jeweilige Betrag an reinen Landesmitteln (Frage 3 abzüglich der Summe aus den Fragen 4 und 5), die für Zwecke der Kinderbetreuung in den KFA überführt wurden, in den Jahren 2009 bis 2014 und wie hoch wird dieser Betrag in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Bei den in der Antwort zu Frage 4 genannten Mitteln handelt es sich ohne Einschränkung um Landesmittel. Die Höhe der Zuführungen aus dem Einzelplan 08 an den Einzelplan 17 entsprechend Frage 3 abzüglich der in Frage 5 benannten Mittel, die vom Bund für den U3-Ausbau als Investitionsmittel oder über einen Vorwegabzug bei der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt werden, beträgt: im Jahr 2009: 27.100.000 €, im Jahr 2010: 21.700.000 €, in den Jahren 2011 und 2012: jeweils 23.500.000 €, im Jahr 2013: 62.866.000 € und im Jahr 2014: 168.600.000 €. Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Frage 7. Wie hoch ist der jeweilige Betrag der im Landeshaushalt verbliebenen Mittel für Zwecke der Kinderbetreuung (ohne Sprachförderung) in den Jahren 2009 bis 2014 und wie hoch wird dieser Betrag jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Frage 8. Wie hoch ist jeweils der darin enthaltene Anteil an Bundesmitteln? Frage 9. Wie hoch ist jeweils der Betrag an reinen Landesmitteln, die für Zwecke der Kinderbetreuung (ohne Sprachförderung) im Landeshaushalt verbleiben? (Frage 7 abzüglich Frage 8) Die Fragen 7 bis 9 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Summe der nach Abführung gemäß Frage 3 im Einzelplan 08 für die Förderung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung aus dem Einzelplan 08 verfügbaren Mittel ohne Mittel für die Sprachförderung im Kindergartenalter (P34) beträgt im Jahr 2009 51.967.000 €, im Jahr 2010 85.000.000 €, im Jahr 2011 90.744.000 €, im Jahr 2012 92.899.000 €, im Jahr 2013 175.246.400 € und im Jahr 2014 14.100.000 €. Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. In diesen Mitteln sind Bundesmittel für die Investitionsförderung im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreu- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/361 neu 3 ungsfinanzierung" 2008 bis 2013 in Höhe von 28.367.000 € im Jahr 2009, 27.800.000 € im Jahr 2010, 27.244.000 € im Jahr 2011, 26.699.000 € im Jahr 2012 sowie 26.166.400 € im Jahr 2013 enthalten. Ebenfalls enthalten sind erhöhte Umsatzsteuermittel im Rahmen des Bonusprogramms für den beschleunigten und qualitätsvollen U3-Ausbau in Höhe von jeweils 8.100.000 € in den Jahren 2011, 2012 und 2013. Frage 10. Wie hoch ist jeweils insgesamt der Betrag an reinen Landesmitteln für die Jahre 2009 bis 2019, wenn man die Summe aus den Fragen 6 und 9 addiert? Die Summen der in den einzelnen Jahren im Einzelplan 08 nach Abführung an den Einzelplan 17 für Zwecke der Kinderbetreuung verbleibenden Mittel und der unter Frage 6 genannten Mittel entsprechen den Beträgen, die bereits in der Antwort zu Frage 6 in der Drucksache 19/114 dargestellt worden sind, abzüglich der in der Antwort zu Frage 1 derselben Drucksache genannten Mittel für die Sprachförderung im Kindergartenalter. Abweichend hiervon steht für das Jahr 2014 aufgrund der Veränderung durch den Nachtragshaushalt gegenüber dem in der o.g. Drucksache genannten Betrag von 177.100.000 € nun ein Betrag von 186.200.000 € (vor Abzug der Mittel für die Sprachförderung im Kindergartenalter ) bzw. 182.700.000 € nach Abzug der Mittel für die Sprachförderung im Kindergartenalter zur Verfügung. Wiesbaden, 19. August 2014 Stefan Grüttner Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 06.05.2014 betreffend Landesmittel im Bereich Kinderbetreuung - Teil 2 und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Eine Unterscheidung zwischen den Veranschlagungsorten in den verschiedenen Einzelplänen des Landeshaushaltes ist auch weiterhin in der Sache nicht zielführend. Wichtig ist, welches Mittelvolumen für den Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung im Haushalt des Landes Hessen insgesamt bereit gestellt wird. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage, im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen, wie folgt: Frage 1. Wie hoch war jeweils der Gesamtbetrag der im Landeshaushalt veranschlagten Mittel für Kin- derbetreuung ohne Sprachförderung in den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 und wie hoch soll er jeweils nach den Planungen der Landesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Auf die Antwort zu Frage 1 der Drucksache 19/114 vom 19.4.2014 wird verwiesen. Abweichend hiervon steht für das Jahr 2014 aufgrund der Veränderung durch den Nachtragshaushalt gegenüber dem in der o.g. Drucksache genannten Betrag von 468.560.000 € nun ein Betrag von 477.660.000 € zur Verfügung. Frage 2. Wie hoch war jeweils der Betrag der zweckgebundenen Mittel im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) ohne Zuführungen aus dem Landeshaushalt und ohne Bundesmittel in den 2009 bis 2014? Der Gesamtbetrag der für diesen Bereich zweckgebundenen Mittel im Einzelplan 17 ohne Zuführungen aus dem Einzelplan 08 und ohne Bundesmittel belief sich im Jahr im Jahr 2009 auf 197.500.000 €, im Jahr 2010 auf 197.500.000 €, im Jahr 2011 auf 204.700.000 €, im Jahr 2012 auf 216.900.000 €, im Jahr 2013 auf 221.170.000 € und im Jahr 2014 auf 223.770.000 €. Frage 3. Wie hoch waren jeweils die Zuführungen aus dem Landeshaushalt in den Kommunalen Finanz- ausgleich für Zwecke der Kinderbetreuung in den Jahren 2009 bis 2014 und wie hoch werden sie jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Die Summe der Zuführungen aus dem Einzelplan 08 an den Einzelplan 17 für Zwecke der Frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung belief sich in den Jahren 2009 und 2010 auf jeweils 32.500.000 €, im Jahr 2011 auf 34.300.000 €, im Jahr 2012 auf 42.500.000 €, im Jahr 2013 auf 122.870.000 € und im Jahr 2014 auf 236.290.000 €. Nach der Finanzplanung sind die Ansätze im Zusammenhang mit der Förderung der Kindertagesbetreuung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung für die Jahre bis 2018 fortgeschrieben. Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Eingegangen am 3. September 2014 · Ausgegeben am 5. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/361 03. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/361 Frage 4. Wie viele der Mittel nach Frage 3 mussten vom Land aufgrund der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden zum Ausgleich der aus der Mindestverordnung resultierenden Mehrkosten im Gefolge des Urteils des Staatsgerichts zur MVO zur Verfügung gestellt werden, aufgeschlüsselt für die Jahren 2012 bis 2014? Wie hoch wird dieser Betrag in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Von den unter Frage 3 genannten Zuführungen aus dem Einzelplan 08 an den Einzelplan 17 stehen in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 0 € und im Jahr 2014 117.500.000 € im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und den Kommunalen Spitzenverbänden über den konnexitätsbedingten Ausgleich für die Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Hessen für die Jahre 2014 bis 2017 ist der Betrag von 117.500.000 € enthalten. Für das Jahr 2018 und 2019 kann noch keine Aussage getroffen werden, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 in der Drucksache 19/114 verwiesen . Frage 5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil an Bundesmitteln in den Mitteln nach Frage 3 und wie vertei- len sich diese Mittel jeweils auf die Programme des Bundes zur Förderung von Investitionen im U3-Bereich bzw. auf die Umsatzsteueranteile, die der Bund über die Länder als Betriebskostenzuschüsse für den U3-Bereich zur Verfügung stellt? (aufgeschlüsselt nach den Jahren 2009 bis 2019) In den unter Frage 3 genannten Zuführungen aus dem Einzelplan 08 an den Einzelplan 17 sind für die Förderung von Investitionen im U3-Bereich folgende Mittel enthalten: In den Jahren 2009 bis einschließlich 2012 jeweils 0 €, im Jahr 2013 24.273.600 € und im Jahr 2014 19.860.000 €. Ob und falls ja, in welcher Höhe, der Bund weitere Mittel zur Förderung von Investitionen im U3-Bereich in den Jahren 2015 bis 2018 zur Verfügung stellen wird, ist der Hessischen Landesregierung nicht abschließend bekannt. Weiterhin sind in den unter Frage 3 genannten Mitteln Beträge enthalten, die den Ländern über einen Vorwegabzug bei der Umsatzsteuerverteilung für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt worden sind in Höhe von: 5.400.000 € im Jahr 2009, 10.800.000 € in den Jahren 2010 und 2011, 19.000.000 € im Jahr 2012, 35.730.000 € im Jahr 2013 und 47.830.000 € im Jahr 2014. Angaben zur Veranschlagung über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Für die Jahre 2015 bis 2019 sind für das Land Hessen weiterhin zusätzliche Mittel aus dem Vorwegabzug bei der Umsatzsteuer in Höhe der im Jahr 2014 veranschlagten Mittel zu erwarten. Frage 6. Wie hoch war der jeweilige Betrag an reinen Landesmitteln (Frage 3 abzüglich der Summe aus den Fragen 4 und 5), die für Zwecke der Kinderbetreuung in den KFA überführt wurden, in den Jahren 2009 bis 2014 und wie hoch wird dieser Betrag in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Bei den in der Antwort zu Frage 4 genannten Mitteln handelt es sich ohne Einschränkung um Landesmittel. Die Höhe der Zuführungen aus dem Einzelplan 08 an den Einzelplan 17 entsprechend Frage 3 abzüglich der in Frage 5 benannten Mittel, die vom Bund für den U3-Ausbau als Investitionsmittel oder über einen Vorwegabzug bei der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt werden, beträgt: im Jahr 2009: 27.100.000 €, im Jahr 2010: 21.700.000 €, in den Jahren 2011 und 2012: jeweils 23.500.000 €, im Jahr 2013: 62.866.000 € und im Jahr 2014: 168.600.000 €. Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Frage 7. Wie hoch ist der jeweilige Betrag der im Landeshaushalt verbliebenen Mittel für Zwecke der Kinderbetreuung (ohne Sprachförderung) in den Jahren 2009 bis 2014 und wie hoch wird dieser Betrag jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 sein? Frage 8. Wie hoch ist jeweils der darin enthaltene Anteil an Bundesmitteln? Frage 9. Wie hoch ist jeweils der Betrag an reinen Landesmitteln, die für Zwecke der Kinderbetreuung (ohne Sprachförderung) im Landeshaushalt verbleiben? (Frage 7 abzüglich Frage 8) Die Fragen 7 bis 9 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Summe der nach Abführung gemäß Frage 3 im Einzelplan 08 für die Förderung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung aus dem Einzelplan 08 verfügbaren Mittel ohne Mittel für die Sprachförderung im Kindergartenalter (P34) beträgt im Jahr 2009 51.967.000 €, im Jahr 2010 85.000.000 €, im Jahr 2011 90.744.000 €, im Jahr 2012 92.899.000 €, im Jahr 2013 175.246.400 € und im Jahr 2014 14.100.000 €. Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. In diesen Mitteln sind Bundesmittel für die Investitionsförderung im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreu- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/361 3 ungsfinanzierung" 2008 bis 2013 in Höhe von 28.367.000 € im Jahr 2009, 27.800.000 € im Jahr 2010, 27.244.000 € im Jahr 2011, 26.699.000 € im Jahr 2012 sowie 26.166.400 € im Jahr 2013 enthalten. Ebenfalls enthalten sind erhöhte Umsatzsteuermittel im Rahmen des Bonusprogramms für den beschleunigten und qualitätsvollen U3-Ausbau in Höhe von jeweils 8.100.000 € in den Jahren 2011, 2012 und 2013. Frage 10. Wie hoch ist jeweils insgesamt der Betrag an reinen Landesmitteln für die Jahre 2009 bis 2019, wenn man die Summe aus den Fragen 6 und 9 addiert? Die Summen der in den einzelnen Jahren im Einzelplan 08 nach Abführung an den Einzelplan 17 für Zwecke der Kinderbetreuung verbleibenden Mittel und der unter Frage 6 genannten Mittel entsprechen den Beträgen, die bereits in der Antwort zu Frage 6 in der Drucksache 19/114 dargestellt worden sind, abzüglich der in der Antwort zu Frage 1 derselben Drucksache genannten Mittel für die Sprachförderung im Kindergartenalter. Abweichend hiervon steht für das Jahr 2014 aufgrund der Veränderung durch den Nachtragshaushalt gegenüber dem in der o.g. Drucksache genannten Betrag von 177.100.000 € nun ein Betrag von 186.200.000 € (vor Abzug der Mittel für die Sprachförderung im Kindergartenalter ) bzw. 182.700.000 € nach Abzug der Mittel für die Sprachförderung im Kindergartenalter zur Verfügung. Wiesbaden, 19. August 2014 Peter Beuth