Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 13.07.2016 betreffend Kommunalfinanzen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie haben sich die vom Land jeweils angeordneten Kreisumlagehebesätze in den hessischen Landkreisen in 2016 gegenüber 2015 verändert? Frage 3. Wie hat sich die Schulumlage in den jeweiligen Landkreisen von 2015 auf 2016 entwickelt? Auf Grund ihrer thematischen Nähe werden die Fragen 1 und 3 gemeinsam wie folgt beantwortet : Das Land Hessen hat entgegen der Unterstellung in der Frage 1 keine Kreisumlagehebesätze "angeordnet". Vielmehr wurde entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 67 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) den Kreisen ein Höchstsatz für den Kreisumlagehebesatz mitgeteilt . Hintergrund ist, dass durch die Erhöhung der Nivellierungshebesätze gegenüber der bisherigen Rechtslage die Umlagegrundlagen massiv ansteigen. Würden die Landkreise die Kreisumlage auf Basis ihrer bisherigen Hebesätze erheben, hätte dies massive Umverteilungswirkungen zulasten der kreisangehörigen Gemeinden zur Folge. Um zu verhindern, dass ein solcher Effekt eintritt, werden die Landkreise verpflichtet, ihre Hebesätze im Ausgangsjahr so anzupassen, dass sie im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage kein zusätzliches Aufkommen erzielen. Als Referenzwert dient das Kreisumlageaufkommen, das sich in einer "Schattenberechnung" nach altem Recht unter Zugrundelegung der Kreisumlagehebesätze 2015 ergeben hätte. Diese Prämisse muss beim Vergleich der folgenden Daten zwingend berücksichtigt werden. Landkreis Regierungsbezirk Kreisumlage in Prozentpunkten Schulumlage in Prozentpunkten 2015 2016 2015 2016 Bergstraße Darmstadt 38,00 33,44 20,00 19,59 Darmstadt-Dieburg Darmstadt 40,71 35,87 17,29 17,59 Groß-Gerau Darmstadt 39,90 36,64 18,10 17,80 Hochtaunus Darmstadt 44,87 41,76 13,13 13,34 Main-Kinzig Darmstadt 43,00 36,47 15,00 17,41 Main-Taunus Darmstadt 39,70 37,50 14,30 14,70 Odenwald Darmstadt 36,50 32,12 21,50 21,03 Offenbach Darmstadt 36,02 31,55 21,98 20,67 Rheingau-Taunus Darmstadt 33,00 29,10 25,00 23,61 Wetterau Darmstadt 42,50 37,26 15,50 15,47 Gießen Gießen 45,00 40,59 13,00 14,00 Lahn-Dill Gießen 44,49 38,88 13,51 13,97 Limburg-Weilburg Gießen 38,40 34,60 19,60 19,94 Eingegangen am 13. September 2016 · Bearbeitet am 14. September 2016 · Ausgegeben am 19. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3610 13. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3610 Marburg-Biedenkopf Gießen 37,10 33,26 19,90 19,75 Vogelsberg Gießen 41,00 35,79 17,00 17,63 Fulda Kassel 35,09 31,57 18,31 18,50 Hersfeld-Rotenburg Kassel 39,75 35,08 15,75 15,77 Kassel Kassel 38,00 34,26 20,00 19,82 Schwalm-Eder Kassel 36,00 32,00 18,00 18,00 Waldeck-Frankenberg Kassel 34,17 29,41 20,82 20,09 Werra-Meißner Kassel 40,30 34,86 17,70 16,59 Frage 2. Wie fallen die Einnahmen der jeweiligen Landkreise aus der Kreisumlage 2016 gegenüber 2015 nach aktuellem Stand (30.06.2016) aus? Aktuell stehen nur Daten für das 1. Quartal 2016 zur Verfügung. Die Daten für das 2. Quartal 2016 werden derzeit beim Hessischen Statistischen Landesamt aufbereitet und sind erst im September verfügbar. Deshalb erfolgt ein Vergleich der Einnahmen der Landkreise im 1. Quartal 2015 und im 1. Quartal 2016, beruhend auf den Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes . Es können nur die Gesamteinnahmen aus Kreis- und Schulumlage abgebildet werden. Eine Unterteilung in Kreisumlage und Schulumlage ist nicht verfügbar. Gebietskörperschaft Einnahmen aus Kreis- und Schulumlage in Euro im 1. Quartal 2015 2016 Landkreis Bergstraße 42.314.525 42.133.075 Landkreis Darmstadt-Dieburg 46.690.428 47.400.882 Landkreis Groß-Gerau 35.929.194 36.200.000 Hochtaunuskreis 43.693.768 46.946.518 Main-Kinzig-Kreis 58.821.435 63.844.819 Main-Taunus-Kreis 55.907.367 59.631.813 Odenwaldkreis 13.726.747 14.673.145 Landkreis Offenbach 41.089.209 46.250.115 Rheingau-Taunus-Kreis 27.057.705 30.965.169 Wetteraukreis 44.789.773 49.982.659 Landkreis Gießen 33.144.216 36.211.307 Lahn-Dill-Kreis 40.299.838 40.388.310 Landkreis Limburg-Weilburg 24.829.409 27.287.497 Landkreis Marburg-Biedenkopf 33.383.611 36.634.439 Vogelsbergkreis 20.407.043 22.264.005 Landkreis Fulda 24.723.943 24.819.944 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 17.243.533 19.548.597 Landkreis Kassel 56.373.587 38.066.700 Schwalm-Eder-Kreis 24.637.061 24.168.112 Landkreis Waldeck-Frankenberg 22.188.466 24.518.182 Werra-Meißner-Kreis 14.521.051 14.616.973 Frage 4. Welche konkreten Ausgabepositionen dürfen die Landkreise bei der Berechnung der kostendeckenden Schulumlage den kreisangehörigen Kommunen in Rechnung stellen? Gem. § 50 Abs. 3 FAG erheben die Landkreise zum Ausgleich ihrer Belastungen als Schulträger von kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Schulträger sind, einen Zuschlag zur Kreisumlage . Bei den zur Festsetzung einer Umlage berechtigenden "Belastungen als Schulträger" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber hat also darauf verzichtet, alle mit der Schulträgerschaft verbundenen denkbaren Ausgabepositionen einzeln zu bestimmen. Derzeit befinden sich die kommunalen Spitzenverbänden zusammen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in einem Dialog zur Vereinbarung einheitlicher Berechnungsmethoden für die Schulumlage. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3610 3 Frage 5. Welche Landkreise und Kommunen rechnen aktuell mit geringeren Einnahmen aus Landeszuweisungen für 2016 gegenüber den 2015 seitens des Landes in Aussicht gestellten? Die Planungsdaten für die Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) im Jahr 2016 wurden den Kommunen am 6. Oktober 2015 zur Verfügung gestellt; diese enthalten auch die aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellten Schlüsselzuweisungen. Die meist marginalen Veränderungen durch die am 23. Februar 2016 erfolgte vorläufige Festsetzung beruhen ausschließlich auf externen Faktoren, insbesondere auf Korrekturen bei den der Festsetzung zugrunde liegenden Realsteuereinnahmen und auf der Berücksichtigung von interkommunalen Gewerbegebieten. Für die Landkreise ergibt sich eine Bandbreite in der Abweichung zwischen der vorläufigen Festsetzung im Februar 2016 und den Plandaten im Oktober 2015 von -24.842 € beim Landkreis Marburg-Biedenkopf bis zu +70.870 € beim Landkreis Bergstraße. Bei beiden genannten Landkreisen betragen die Schlüsselzuweisungen jeweils ca. 55 Mio. €. Bei den kreisangehörigen Kommunen ergeben sich Abweichungen im Korridor von -212.972 € bei der Gemeinde Lohfelden (Schlüsselzuweisung ca. 3,2 Mio. €) bis zu +518.927 € bei der Stadt Heppenheim (Schlüsselzuweisung ca. 5 Mio. €). Bei den kreisfreien Städten ergeben sich die folgenden Beträge mit den höchsten Abweichungen: Kassel erhält nach der vorläufigen Festsetzung 322.329 € weniger bei Gesamtschlüsselzuweisungen von ca. 178 Mio. €; Frankfurt erhält 189.848 € mehr bei Gesamtschlüsselzuweisungen von ca. 36 Mio. €. Frage 6. Welche Landkreise und kreisfreien Städte weisen aktuell in welcher Höhe Verschlechterungen im Bereich der Einnahmen gegenüber dem jeweiligen Haushaltsansatz aus? Zu dieser Frage liegen keine Daten vor. Die vom Fragesteller erbetenen Informationen unterliegen nicht dem Berichtswesen. Weder im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport noch im Hessischen Ministerium der Finanzen findet eine unterjährige Abfrage der Kommunen dahingehend statt, ob die Einnahmen in den ersten zwei Quartalen des Jahres der Haushaltsplanung und der Erwartungshaltung der Kommunen entsprechen. Wiesbaden, 6. September 2016 Peter Beuth