Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 13.07.2016 betreffend Zulassung der Abweichung vom Regionalplan Südhessen Windkraftnutzung und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Zusammenhang mit der Zulassung der Abweichung vom Regionalplan Südhessen für ein Vorhaben der Windenergienutzung (Antrag der Windpark Greiner Eck GmbH & Co. KG auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen für den Windpark Greiner Eck in den Städten Hirschhorn und Neckarsteinach zur Verhandlung in der Regionalversammlung Südhessen am 11.12.2015 vorgelegten und von Frau Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid unterzeichneten Drucksache VIII 111.1) heißt es in der Begründung unter Kap. B III Abs. 6 - S. 10 Satz 2: "Gerade angesichts steigender Widerstände gegen die Nutzung der Windenergie in der Bevölkerung und der Politik wäre es vor dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele, denen sich auch die Regionalversammlung Südhessen verpflichtet sieht, kontraproduktiv, die Zulassung der Abweichung zu versagen." Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Um welche "steigenden" rechtlichen und verfahrenserheblichen Widerstände gegen die Nutzung der Windenergie "in der Bevölkerung" handelt es sich? Das Regierungspräsidium Darmstadt ist neben der Erstellung des Entwurfs für den Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 auch mit der Genehmigung von Teilflächennutzungsplänen zur Steuerung der Windenergie sowie der Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren betraut. In den vorgenannten Verfahren wird "steigender Widerstand" durch die Gründung von windkraftkritischen Bürgerinitiativen , die ansteigende Zahl von Einwendungen, Anregungen und Bedenken sowie die Häufigkeit von Klageverfahren deutlich. Frage 2. Um welche "steigenden" und de jure im vorliegenden Kontext verfahrenserheblichen Widerstände in "der Politik" handelt es sich? Insoweit wird auf die im politischen Raum auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene geführten Diskussionen hinsichtlich der Nutzung der Windenergie hingewiesen. Frage 3. Inwieweit hat die Dienststellenleitung des Regierungspräsidiums Darmstadt die Befugnis, nicht näher definierte tatsächliche oder angebliche energiepolitische Verpflichtungen der Regionalversammlung Südhessen in eine prioritäre Relation zu ebenso nicht näher definierten "steigenden Widerständen gegen die Nutzung der Windenergie in der Bevölkerung und der Politik" zu setzen? Das Regierungspräsidium Darmstadt unterbreitet als obere Landesplanungsbehörde einen Vorschlag (Beschlussvorlage), wie die Regionalversammlung Südhessen das ihr im Rahmen eines Abweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) zustehende Ermessen gebrauchen kann. Es geht darum, der Regionalversammlung einen Vorschlag zu unterbreiten, ob - und wenn ja warum - die Zulassung einer Abweichung zweckmäßig ist. Entspricht dieser Vorschlag nicht dem Willen der Regionalversammlung Südhessen, weist sie den Vorschlag (mehrheitlich ) mit der Folge zurück, dass die Geschäftsstelle einen neuen Vorschlag nach Maßgabe der Auffassung der Regionalversammlung Südhessen zu erstellen hat. Wiesbaden, 13. September 2016 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 20. September 2016 · Ausgegeben am 23. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3615 20. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG