Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 13.07.2016 betreffend Stand vorgezogene Bundesfernstraßenmaßnahmen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Juli 2015 hat das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass 2,7 Mrd. € für baureife und damit sofort beginnbare Bundesfernstraßenmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. "Alle Projekte können umgehend umgesetzt werden", so Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Auf Hessen sollten von den 2,7 Mrd. €, die sich u.a. aus der Ausweitung der LKW-Maut finanzieren, 390 Mio. € entfallen. Die größten Maßnahmen sind der Weiterbau der A 44 im Bereich AS Ringgau - AS Sontra /West für 129 Mio. €, der Weiterbau der A 49 mit dem Abschnitt Schwalmstadt/Treysa - AS Neuental /Bischhausen für 120 Mio. €, die Ortsumfahrung Münchhausen, Wetter, Lahntal an der B 252 für 69 Mio. € und die Ortsumfahrung Calden an der B 7 für 20 Mio. €. Am 10.07.2016 berichtete das "Handelsblatt" mit Berufung auf das Bundesverkehrsministerium, dass viele der vom Bund avisierten Baumaßnahmen nicht wie angekündigt umgehend umgesetzt werden können, da Planungen seitens der Länder fehlen. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die o.a. Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch sind die vom Bund jährlich zur Verfügung gestellten Bauinvestitionsmittel für die neuen Maßnahmen im Einzelnen? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nimmt gegenüber den Ländern keine projektbezogene Zuteilung von Haushaltsmitteln vor, sondern weist jeweils den einzelnen Finanzbereichen (z.B. Bedarfsplanprojekte oder Erhaltungsprojekte) einen Verfügungsrahmen zu. Die Größenordnung des Verfügungsrahmens orientiert sich dabei an einem vorher mit den Ländern abgestimmten Bedarf, der sogenannten Straßenbauplan-Anmeldung. Grundlage dieser Anmeldung ist eine fachliche Prognose des Landes, wie viele Mittel für welches Projekt im kommenden Jahr verausgabt werden können. Frage 2. Für welche Maßnahmen und in welcher Höhe wurden im Jahr 2015 Investitionsmittel des Bundes nicht abgerufen? Im Jahr 2015 haben die Investitionsausgaben im Bundesfernstraßenbauhaushalt rund 710 Mio. € betragen. Damit konnten die vom BMVI zur Verfügung gestellten Mittel in Summe für den Bedarfsplan -, den Erhaltungs- sowie den Um- und Ausbaubereich vollständig verausgabt werden. Es handelt sich dabei um den bisher höchsten dem Land Hessen vom Bund zugewiesenen Mittelansatz für Bundesfernstraßen, wobei der Erhaltungsmittelanteil mit ca. 430 Mio. € deutlich höher liegt als der Anteil für den Neubau. Frage 3. Für welche Maßnahmen und in welcher Höhe werden im Jahr 2016 Investitionsmittel des Bundes voraussichtlich nicht abgerufen? Das BMVI hat dem Land Hessen im Januar 2016 einen Verfügungsrahmen in Höhe von rund 679,4 Mio. € zur Verfügung gestellt. Bei einer Mehr-/Minderbedarfsmeldung im Juni 2016 wurden keine Haushaltsmittel zurück gemeldet. Eingegangen am 3. November 2016 · Bearbeitet am 4. November 2016 · Ausgegeben am 9. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3626 03. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3626 Frage 4. Wann erfolgt der effektive Baubeginn (nicht symbolischer Spatenstich) der einzelnen Baumaßnahmen ? Frage 5. Welchen konkreten Stand haben die Bauarbeiten an den neuen Maßnahmen im Einzelnen? Frage 6. Bis wann sollen die einzelnen Baumaßnahmen für den Verkehr freigegeben werden? Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Str. Maßnahme Baubeginn (Frage 4) aktueller Stand (Frage 5) voraussichtliche Verkehrsfreigabe (Frage 6) A 44 Anschlussstelle Ringgau - Anschlussstelle Sontra/West Herbst 2016 --- Ende 2022 A 49 Schwalmstadt/Treysa - Anschlussstelle Neuental (Verkehrskosteneinheit 20) im Bau Vier Bauwerke, darunter eine Talbrücke, sind im Bau Ende 2020 B 7 Ortsumgehung Calden 02.06.2016 Ein Bauwerk ist im Bau Ende 2020 B 38 Ortsumgehung Mörlenbach (nur vorgezogene naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen ) Frühjahr 2017 --- --- B 44 Ortsumgehung Gernsheim/ Klein-Rohrheim Herbst 2016 --- Ende 2018 B 49 Anschlussstelle Tiefenbach - Anschlussstelle Leun; (9. Bauabschnitt) 22.07.2016 Ein Bauwerk ist im Bau Ende 2019 B 252 Ortsumgehung Münchhausen, Wetter, Lahntal (gesamt) Abschnitt Nord: 06.10.2016 Abschnitt Süd: Ende 2016 --- Ende 2020 B 252 Ortsumgehung Vöhl/ Dorfitter Frühjahr 2017 --- Ende 2020 B 457 Ortsumgehung Büdingen/ Büches Frühjahr 2017 --- Ende 2020 Frage 7. Wohin fließen für Hessen vorgesehene Investitionsmittel des Bundes, wenn diese nicht durch das Land abgerufen werden? Das BMVI führt jährlich - i.d.R. im Herbst - einen bundesweiten Mittelausgleich durch. Jedes Land kann dort seinen Mehr- bzw. Minderbedarf anmelden. Eventuelle auch nach dem Mittelausgleich nicht zu verausgabende Haushaltsmittel stehen dann dem Bund zur Verfügung. Wiesbaden, 24. Oktober 2016 Tarek Al-Wazir