Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 14.07.2016 betreffend A 49-Realisierung als ÖPP-Projekt und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Juli 2015 hat das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass der Lückenschluss der A 49 zur A 5, konkret die Abschnitte Schwalmstadt bis Stadtallendorf (VKE 30) und Stadtallendorf bis Gemünden/Felda (VKE 40) im Rahmen der neuen Generation der ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen realisiert werden soll. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welchen Sachstand gibt es bezüglich der Umsetzung des Lückenschlusses A49 als ÖPP Projekt zu berichten? Zurzeit wird das Projekt im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung betrachtet. Dabei wird vor Beginn des Vergabeverfahrens untersucht, ob ein Projekt als ÖPP-Variante im Vergleich zur konventionellen Beschaffung wirtschaftlich vorteilhaft ist. Parallel werden die für die Ausschreibung des Projektes erforderlichen Planunterlagen erstellt sowie bauvorbereitende Maßnahmen (z.B. archäologische Prospektion, Erkundung kampfmittelbelasteter Flächen, landschaftspflegerische Vorabmaßnahmen) durchgeführt. Frage 2. Bis wann ist mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem privaten Konsortium zu rechnen? Sollte die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante nachgewiesen werden, ist bei planmäßigem Verlauf des ÖPP-Vergabeverfahrens mit der Zuschlagserteilung an einen Konzessionsnehmer in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 zu rechnen. Wiesbaden, 1. August 2016 In Vertretung: Mathias Samson Eingegangen am 8. August 2016 · Bearbeitet am 8. August 2016 · Ausgegeben am 12. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3627 08. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG