Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 13.07.2016 betreffend aktuellen Stand Tank- und Rastanlage "Distelrasen Nord" A 66 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Am 4. März 2016 erfolgte der Spatenstich zum Bau der Tank- und Rastanlage "Distelrasen Nord" an der A 66 bei Schlüchtern, u.a. durch Bundesstaatssekretär Rainer Bomba und Mathias Samson, Staatssekretär im hessischen Verkehrsministerium. Bereits 2011 wurde die Fläche für 143 Parkplätze freigegeben. Bis heute sind keinerlei Bauaktivitäten auf dem Gelände erkennbar. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann beginnen die tatsächlichen Bauarbeiten an der T+R-Anlage? Die Baufreigabe für den Nebenbetrieb Distelrasen ist am 12. Juli 2016 erteilt worden. Der Nebenbetrieb besteht aus einer Tankstelle und einer Raststätte in Form einer Kompaktanlage. In der Zeit vom 25. Juli bis 29.Juli 2016 hat der Konzessionsnehmer, im vorliegenden Fall die Tank und Rast GmbH, Vermessungsarbeiten durchführen lassen. Am 1. August 2016 ist der Bauzaun gestellt worden. Nach dem vorgelegten Bauzeitenplan soll der Rohbau bis Ende September 2016 fertiggestellt sein. Frage 2. Warum wird unmittelbar vor der Kommunalwahl ein Spatenstich unter Beteiligung politischer Mandatsträger durchgeführt, ohne dass bis heute ein Baubeginn erkennbar ist? Zum Zeitpunkt des Spatenstichs konnte noch davon ausgegangen werden, dass in Kürze die Baufreigabe erfolgen und damit mit dem Bau des Nebenbetriebes zeitnah begonnen wird. Leider ist es zu Verzögerungen gekommen, da Tank und Rast GmbH Anfang April 2016 einen Änderungsantrag betreffend Änderungen im Bereich der Tankstelle einreichte. Trotzt mehrfacher Mahnungen erteilte die Stadt Schlüchtern erst in der ersten Juliwoche 2016 hierzu ihr Einvernehmen. Frage 3. Bis wann soll die T+R-Anlage in Betrieb gehen? Nach Mitteilung des Konzessionsnehmers soll die Anlage voraussichtlich Ende Februar 2017 in Betrieb gehen. Frage 4. In welchem Umfang wird der Bau der T+R-Anlage durch öffentliche Gelder gefördert? Es erfolgt keine Förderung durch öffentliche Gelder. Der Konzessionsnehmer erhält das Recht (Konzession), einen Nebenbetrieb zu bauen und zu betreiben . Der Konzessionsnehmer finanziert den Bau des Nebenbetriebes mit eigenen Mitteln und muss zudem für das Konzessionsrecht an den Bund eine Konzessionsabgabe zahlen. Eingegangen am 10. August 2016 · Bearbeitet am 11. August 2016 · Ausgegeben am 16. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3628 10. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3628 Rastanlagen sind gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 5 Bundesfernstraßengesetz Bestandteil der Bundesfernstraßen . Die Finanzierung der Verkehrsanlage (Anbindung an die Autobahn, Fahrgassen, Parkflächen , Gehwege, Erholungsflächen etc.) obliegt daher dem Straßenbaulastträger. Wiesbaden, 2. August 2016 In Vertretung: Mathias Samson