Kleine Anfrage der Abg. Degen, Eckert, Grüger, Grumbach, Kummer, Hofmann, Özgüven, Warnecke, Waschke, Weiß (SPD) vom 14. Juli 2016 betreffend Entwicklung von Fahrtkosten bei den Arbeitsgerichten Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Im Jahr 2011 berichtete der Hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa auf eine Frage der SPD-Fraktion (Berichtsantrag der SPD-Fraktion betreffend erwartete Einsparungen durch Schließung von Arbeitsgerichten; Ausschussvorlage 18/28, Frage 11), dass im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Schießung der Arbeitsgerichte Hanau, Bad Hersfeld, Limburg, Marburg und Wetzlar mit 25.000 € pro Jahr an zusätzlichen Fahrtkosten für anwaltlich vertretene Parteien gerechnet werde. Im Jahr 2014 konnte die Frage nach der Fahrtkostenentschädigung nicht beantwortet werden (Kleine Anfrage des Abgeordneten Eckert betreffend Verlagerung des Arbeitsgerichts von Limburg an der Lahn nach Wiesbaden 19/496, Frage 3). Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: In Anbetracht der früheren kleinteiligen Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit (fünf Standorte mit weniger als 3,5 Richterstellen) regte der Hessische Rechnungshof bereits im Jahr 2005 an, die Struktur der Arbeitsgerichte zu überdenken. Diesbezüglich sprach er die Empfehlung aus, größere Arbeitsgerichte durch die Angliederung von kleineren Arbeitsgerichten zu stärken und die Anzahl der Arbeitsgerichte von zwölf auf sieben zu reduzieren. Nach Auffassung des Rechnungshofes wäre durch die Verlegung dieser Standorte weiterhin eine angemessene flächendeckende Versorgung der Rechtsuchenden gewährleistet. Eine interne Arbeitsgruppe des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts sowie des Bezirksrichterrates und des Bezirkspersonalrates bei dem Hessischen Landesarbeitsgericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen und einen konkreten Konzentrationsvorschlag erarbeitet. Es wurde in der Folge am 11. Juni 2010 mit dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa ein Kontrakt geschlossen, der die Reduzierung um fünf Arbeitsgerichte vorsah. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Auf welcher Grundlage wurde 2011 die Annahme getroffen, dass die zusätzlichen Fahrtkosten für anwaltlich vertretene Parteien im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Schließung der o.a. Arbeitsgerichte ca. 25.000 € betragen werde? Die Summe von ca. 25.000 € geht zurück auf eine Schätzung, die aufgrund der vom Landesarbeitsgericht getroffenen Annahmen hinsichtlich der Mehrkosten getroffen wurde. Frage 2. Ist die Beantwortung der Frage nach Fahrtkostenerstattung inzwischen wieder möglich? a) Wenn ja, wie hoch waren die Fahrtkosten incl. Abwesenheitspauschalen für anwaltlich vertretene Parteien im Rahmen der Gewährung der Prozesskostenhilfe an den Arbeitsgerichten Fulda , Gießen, Kassel und Wiesbaden in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015? Bitte einzeln nach Gerichten auflisten. b) Wenn nein, warum nicht? Hält es die Landesregierung nicht für notwendig diese Daten zu erheben , um die Schließung der o.a. Arbeitsgerichte zu evaluieren? Die erbetenen Informationen liegen nicht vor und können weder aus den Fachverfahren noch aus SAP-Rechnungswesen ausgewertet werden. Eingegangen am 22. August 2016 · Bearbeitet am 23. August 2016 · Ausgegeben am 26. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3636 22. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3636 Hintergrund hierfür ist, dass bei Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit Dienstvereinbarungen mit dem Richterrat bei dem Hessischen Finanzgericht und den Bezirksrichterräten der anderen Gerichtsbarkeiten geschlossen wurden, wonach eine Auswertung von Verfahrenskosten, die einen Rückschluss auf einzelne Entscheider oder Spruchkörper und Dienststellen ermöglicht, unzulässig ist. Die Verfahrenseinnahmen und -ausgaben werden daher nicht dienststellenbezogen gebucht. Wiesbaden, 15. August 2016 In Vertretung: Thomas Metz