Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 18.07.2016 betreffend Stellenentwicklung bei der hessischen Polizei durch geplantes Sicherheitspaket und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat in einer Pressekonferenz am 15. Juli 2016 ein Sicherheitspaket vorgestellt, das einen "historischen Stellenzuwachs für die hessische Polizei" beinhalten soll. Unter anderem sollen hiernach über 1.000 zusätzliche Polizeivollzugsbeamte bis 2020 für mehr Sicherheit sorgen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Im Jahr 2017 werden bei der hessischen Polizei 1.155 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter neu eingestellt. Dies ist der größte Einstellungsjahrgang, den es bei der hessischen Polizei bislang gab. Ausgehend von den bereits in den Jahren 2015 (140 zusätzliche Stellen) und 2016 (300 zusätzliche Stellen) erfolgten Erhöhungen der Einstellungszahlen trägt das Land Hessen dadurch Sorge dafür, dass bis 2020 mehr als 1.000 zusätzliche Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamte in Hessen eingesetzt werden können. Damit tätigt die hessische Landesregierung eine wichtige Investition für mehr Sicherheit und begegnet den Herausforderungen vor allem durch den internationalen Terrorismus, durch die Organisierte Kriminalität und durch den Bereich der Cybercrime. Darüber hinaus erfolgt hiermit eine deutliche Stärkung der polizeilichen Präsenz mit der Folge, dass damit ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum geleistet wird. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Justizministerin wie folgt: Frage 1. Wie viele Polizeianwärterstellen waren bzw. sind in den Haushaltsjahren 2012 bis 2017 jeweils vorgesehen? Die Anzahl der Stellen für Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Polizeivollzugsdienstes kann für die einzelnen Haushaltsjahre der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Haushaltsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Entwurf) Stellenzahl 1.450 1.510 1.510 1.511 1.611 2.091 Daneben können Anwärterinnen und Anwärter bei Bedarf vorübergehend auch auf Planstellen für ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte geführt werden. Frage 2. a) Wie haben sich die Bewerberzahlen für das Studium für den Polizeivollzugsdienst in den Jahren 2010 bis 2016 entwickelt? Die Entwicklung der Bewerberzahlen der einzelnen Jahre kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bewerberzahl 6.079 6.193 5.133 5.712 5.744 5.542 6.580 Eingegangen am 5. September 2016 · Bearbeitet am 6. September 2016 · Ausgegeben am 9. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3639 05. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3639 Frage 2. b) Wie viele Bewerber kamen aufgrund ihrer Eignung letztendlich jeweils für das Studium in Betracht? Die Anzahl der einstellbaren und somit für das Studium in Betracht kommenden Bewerber der einzelnen Jahre kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 einstellbare Bewerber 932 979 549 552 619 725 918 Frage 2. c) Wie viele der als geeignet beurteilten Bewerber mussten jeweils abgelehnt werden, weil die vorgesehene Zahl der Anwärterstellen ausgeschöpft war? Die Anzahl der geeigneten, nicht eingestellten Bewerber der einzelnen Jahre kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 geeignete, nicht eingestellte Bewerber 381 431 134 87 89 0 noch offen Frage 3. Wie hoch waren jeweils die Absolventenzahlen bei der Hochschule für Polizei und Verwaltung in den Jahren 2012 bis 2015 sowie die Studienabbrecherquote der jeweiligen Jahrgänge? Die Absolventenzahl der einzelnen Jahre sowie die an der ursprünglichen Einstellungszahl abgeleitete Abbruchquote kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr Studienabsolventen ursprüngliche Einstellungszahl Abbruchquote 2012 537 551 (im Jahr 2009) 2,55 % 2013 510 551 (im Jahr 2010) 7,45 % 2014 491 548 (im Jahr 2011) 10,41 % 2015 379 415 (im Jahr 2012) 8,68 % Frage 4. Wo sollen die beiden zusätzlichen Häuser des Jugendrechts, die im Haushalt 2017 eingeplant werden, entstehen? Die Landesregierung wird zunächst die Voraussetzungen für ein drittes Haus des Jugendrechts in Frankfurt am Main schaffen. Darüber hinaus werden Anträge auf weitere Häuser des Jugendrechts geprüft. Wiesbaden, 25. August 2016 Peter Beuth