Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD vom 19.07.2016 betreffend Förderung von Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Limburg-Weilburg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Straßenbaumaßnahmen (Neubau und Sanierung von Kreisstraßen) hat das Land Hessen in den Jahren 2011 bis 2015 im Landkreis Limburg-Weilburg gefördert? In den Jahren 2011 bis 2015 hat das Land Hessen die nachfolgend aufgeführten Vorhaben im Landkreis Limburg-Weilburg gefördert. Kurzbezeichnung Zuwendungen GVFG/Entflechtungsmittel K 474; Fahrbahnausbau und KVP B 417 / K 474 221.300 € K 416 / K 417; Ausbau OD Weilburg ST Waldhausen zw. K 409 alt und B 456 634.900 € K 494; Ausbau OD Waldbrunn-Ellar 295.100 € Ausbau Emsbachbrücke K 513 Bad Camberg Oberselters 116.200 € K 498; Rad- u. Gehwegneubau zw. Ahlbach u. Faulbach 108.900 € K 502; Ausbau der Ortsdurchfahrt Hünfelden, Ortsteil Nauheim, 2. Bauabschnitt 330.500 € K 507, K 512, K 513; Erneuerung Emsbachbrücke Selters, OT Niederselters sowie Umbau KP 507 / K 512 / K 513 308.000 € Frage 2. Welche Maßnahmen sind für die Haushaltsjahre 2016/2017/2018 vorgesehen? Für die Förderung des Kreisstraßenbaus standen in den letzten Jahren rund 18 Mio. €/Jahr zur Verfügung. Bei der Bewilligung der Kreisstraßenmaßnahmen wurde hierbei grundsätzlich die Prioritätensetzung der Kreise von der Bewilligungsbehörde Hessen Mobil beachtet. Unter diesen Gesichtspunkten wird in 2016 die folgende priorisierte Maßnahme gefördert: Kurzbezeichnung geplante Zuwendungen GVFG/Entflechtungsmittel Ausbau der K 503 zwischen Heringen, Gemeinde Hünfelden und der B 417 518.000 € Über die Förderung in den Jahren 2017 und 2018 kann noch keine Aussage getroffen werden, da die jeweiligen Förderprogramme für 2017 und 2018, unter Beachtung der v.g. Prioritätensetzung des Landkreises, erst noch aufgestellt werden müssen. Wiesbaden, 4. August 2016 In Vertretung: Mathias Samson Eingegangen am 16. August 2016 · Bearbeitet am 16. August 2016 · Ausgegeben am 19. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3646 16. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG