Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 19.07.2016 betreffend und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im kommunalpolitischen Raum der Stadt Taunusstein wird eine Umgehungsstraße zwischen den Stadtteilen Taunusstein-Hahn und Taunusstein-Wehen (Schützenstraße und Aarmühlweg/Dornbornstraße), parallel zur verlaufenden Bundesstraße B 275, diskutiert. Dadurch ist eine intensive gesellschaftliche Debatte angestoßen worden, woraufhin sich bereits eine Bürgerinitiative gegründet und sich diesem Sachverhalt angenommen hat. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die in der Kleinen Anfrage angesprochene Straßenverbindung ist ein Vorschlag aus Taunusstein , eine vorhandene Wirtschaftswegeverbindung zwischen den beiden Ortsteilen Hahn und Wehen als Entlastung der B 275 zu einer Umgehungsstraße auszubauen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Hessischen Landesregierung die Idee der örtlich diskutierten Umgehungsstraße bekannt? Ja, sie hat von dieser Idee aus der Presse erfahren. Frage 2. Wie schätzt die Landesregierung einen Bau dieser Umgehungsstraße ein und wie bewertet die Landesregierung dieses Vorhaben? Die angesprochene Straßenverbindung ist im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 der Stadt Taunusstein untersucht worden. Da der Ausbau der bereits vorhandenen Straßen nur zu einer geringen verkehrlichen Entlastung der B 275 führen würde, ist die Umsetzung im VEP der Stadt nicht empfohlen. Dieser Einschätzung schließt sich die Landesregierung an. Frage 3. Würde sich die Hessische Landesregierung dafür einsetzen, diese Straßenbaumaßnahme für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden oder mit eigenen Mitteln des Hessischen Straßenbauetats zu finanzieren bzw. zu fördern? Aus Sicht der Landesregierung ist die Realisierung als Bundesstraßenmaßnahme aufgrund der einseitig fehlenden Anbindung an das Bundesstraßennetz ausgeschlossen. Eine Realisierung als Ortsumgehung im Zuge der L 3032 und somit als Landesstraßenbaumaßnahme ist bei der jetzt diskutierten Linienführung im Zuge von vorhandenen Straßen und Wirtschaftswegen nicht möglich. Wichtige Kriterien für eine Umgehungsstraße, wie hinreichende Entlastungswirkung und zügige und abseits der Bebauung liegende Streckenführung, sind bei der diskutierten Variante nicht gegeben . Eingegangen am 15. September 2016 · Bearbeitet am 15. September 2016 · Ausgegeben am 19. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3647 15. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3647 Frage 4. Würde diese Straßenbaumaßnahme für die Förderung aus Entflechtungsmitteln in Betracht kommen? Im Rahmen der Entflechtungsmittel sind innerörtliche verkehrswichtige Straßen förderfähig. Zudem können kommunale Straßen nicht als Entlastungsstraßen für höher klassifizierte Straßen gebaut und gefördert werden. Daher ist eine Förderwürdigkeit nicht gegeben. Wiesbaden, 5. September 2016 Tarek Al-Wazir