Kleine Anfrage der Abg. Neuschäfer (SPD) vom 06.05.2014 betreffend Pflegereferat des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Pflegereferat im Hessischen Sozial- und Integrationsministerium gab bisher wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Pflegeberufs und der Standards in der Pflege und galt als kompetenter Ansprechpartner . Gerade die derzeit vielfältigen Problemstellungen im Bereich der Pflege (Fachkräftemangel, fehlende Lehrpersonen in der Pflege, große Unterschiede in Qualität, Finanzierung und Ausstattung von Schulen in der Alten- und Krankenpflege etc.) machen die pflegerische Expertise in einem Pflegereferat in der hessischen Landesverwaltung unerlässlich. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Der demografische Wandel führt in unserer Gesellschaft und in der Wirtschaft in den nächsten Jahren zu tiefgreifenden Veränderungen und zu einer Fülle neuer Herausforderungen. So leben heute in Hessen rund 6 Mio. Menschen, von denen rund 1,2 Mio. Menschen 65 Jahre oder älter sind. Bis zum Jahr 2060 wird die Gesamtbevölkerung um etwa 19 % auf 4,9 Mio. abnehmen. Jeder Dritte wird dann voraussichtlich 65 Jahre oder älter sein. Die Auswirkungen des demografischen Wandels zeichnen sich in einigen Branchen schon heute in zunehmendem Fachkräftebedarf ebenso wie im sozialen und familiären Bereich ab. Die Hessische Landesregierung hat daher im Jahr 2011 die Seniorenpolitische Initiative gestartet, um vor diesem Hintergrund die gesellschaftlichen Bedingungen und die Lebenskonzepte älterer Menschen zu analysieren und neue Handlungsoptionen zu entwickeln. Im Blick hat die Hessische Landesregierung dabei auch diejenigen, die die pflegebedürftigen Menschen versorgen. In Hessen werden rund drei Viertel der Pflegebedürftigen (75,8 %) zu Hause versorgt, davon die Mehrheit durch Angehörige. Von ihnen ist der größte Teil zugleich berufstätig. Pflegende Angehörige müssen daher unterstützt werden, sei es durch den Ausbau ambulanter Dienste oder durch gezielte Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Pflege tritt häufig unerwartet ein, ist schwer planbar und oft mit einer hohen Belastung für die Angehörigen verbunden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist eine Aufgabe, die uns alle betrifft und bei deren Umsetzung wir alle gefordert sind. Die Hessische Landesregierung räumt dem Thema Pflege vor diesem Hintergrund einen hohen Stellenwert ein. Positiv stimmt insoweit auch die hervorragende Kommunikation sowie das Klima zwischen den beteiligten Akteuren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann ist die bisherige Stelleninhaberin des Pflegereferats in den Ruhestand bzw. in die Alters- teilzeit eingetreten? Die bisherige Stelleninhaberin ist am 01.03.2012 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten. Frage 2 . Wer hat die Aufgaben des Pflegereferats übernommen? Frage 3. Ist mit dieser Aufgabenübertragung gewährleistet, dass eine entsprechende Fachkraft die Funk- tion übernimmt? Eingegangen am 2. Juli 2014 · Ausgegeben am 7. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/365 02. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/365 Frage 4. Welche Qualifikation weist die nunmehr zuständige Person als Fachkraft für das Pflegereferat aus? Frage 5. Wie viel Zeit verwendet das kommissarisch zuständige Referat für die Aufgaben im Bereich der Pflege auf und wie lange soll die Aufgabenübertragung dauern? Frage 6. Warum wurde die Stelle nicht sofort neu besetzt bzw. nicht ausgeschrieben? Ist eine Ausschrei- bung bzw. Neubesetzung geplant und wenn ja, für wann? Frage 2 bis 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Aufgabenwahrnehmung wird zum jetzigen Zeitpunkt bereits kompetent erledigt. Es handelt sich um eine interne Organisationsentscheidung. Frage 7. Hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die Beschwerden der Verbände und Pflegeexpertinnen und -experten zur Kenntnis genommen, die von einer "Verweisung" des Bereichs Pflege sprechen, d.h. sich über eine unzureichende Berücksichtigung der Pflegethemen und der damit verbundenen Problematiken beschweren? Wie beurteilt die Landesregierung diese Beschwerden und wie wird sie darauf reagieren? Beschwerden über Mängel in der Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Vertretern der Pflegeberufe wurden nicht an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration herangetragen , im Gegenteil hat sich das Verhältnis und die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbeirat und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration sehr positiv entwickelt. Wiesbaden, 17. Juni 2014 Stefan Grüttner