Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 21.07.2016 betreffend Personalentwicklung bzw. -gewinnung in der hessischen Justiz und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hat sich das Verhältnis weiblicher bzw. männlicher Bewerber für den Richterdienst und die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2010 bis 2016 entwickelt? In der folgenden Tabelle ist das Anteilsverhältnis von Frauen und Männern unter den Bewerbern für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst in Hessen dargestellt. Der Anteil der weiblichen Bewerberinnen für den Richterdienst und die Staatsanwaltschaften liegt seit dem Jahr 2010 regelmäßig bei über 50 %. insgesamt Frauen Anteil % Männer Anteil % 2010 335 180 53,7 155 46,3 2011 292 163 55,8 129 44,2 2012 259 150 57,9 109 42,1 2013 237 142 59,9 95 40,1 2014 271 162 59,8 109 40,2 2015 234 125 53,4 109 46,6 2016 (bis 30.06.) 153 99 64,7 54 35,3 Frage 2. Wie hat sich das Verhältnis von weiblichen und männlichen Richtern und Staatsanwälten in den Jahren 2010 bis 2016 entwickelt (bitte auch nach einzelnen Gerichtsbarkeiten ausweisen)? Frage 3. Wie viele Richter und Staatsanwälte der hessischen Justiz waren in den Jahren 2010 bis 2016 in Vollzeit bzw. Teilzeit beschäftigt (bzgl. der Teilzeitstellen bitte auch Angabe des Stellenanteils)? Zur Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle Bezug genommen . In der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften hat sich die Frauenquote in den Jahren 2010 bis 2016 kontinuierlich erhöht. In der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit übersteigt sie die 50-%-Marke. Das Verhältnis von weiblichen und männlichen Richtern und Staatsanwälten in den Jahren 2010 bis 2016 ist in der beigefügten Tabelle in Kopfzahlen und mit einer Frauenquote angegeben. Vollbeurlaubte und in andere Bereiche abgeordnete Personen sind in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die Teilzeitquote bei den Frauen ist in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. In den Jahren 2010 bis 2016 bewegt sie sich zwischen durchschnittlich 10 % (Finanzgerichtsbarkeit) und 35 % (Arbeitsgerichtsbarkeit). Teilzeitbeschäftigung bei Männern spielt im R-Bereich nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle. Frage 4. Wie viele Zugänge aus der bzw. Abgänge in die freie Wirtschaft gab es aus dem Richterdienst und den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2010 bis 2016 jeweils (bitte auch nach einzelnen Gerichtsbarkeiten ausweisen)? Vorab ist darauf hinzuweisen, dass keine statistische Erfassung von Vortätigkeiten bei Neueinstellungen erfolgt, sodass keine Aussage darüber getroffen werden kann, wie viele der in das Richter- Eingegangen am 31. August 2016 · Ausgegeben am 6. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3650 31. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3650 verhältnis auf Probe berufenen Personen zuvor in der freien Wirtschaft tätig waren. Ebenso wenig erfolgt eine statistische Erfassung der Entlassungsgründe, die hier ohnehin nur in Einzelfällen bekannt werden. Eine Richterin bzw. ein Richter ist aus dem Richterverhältnis zu entlassen, wenn er seine Entlassung schriftlich verlangt, § 21 Abs. 2 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz (DRiG). Das Gesetz sieht keine Begründungspflicht vor. Auch eine Beamtin oder ein Beamter kann jederzeit seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - verlangen, § 29 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG). Auch hier ist keine gesetzliche Begründungspflicht vorgesehen. Generell kann aber festgestellt werden, dass seit dem 1. Januar 2010 bis einschließlich 30. Juni 2016 jährlich im Durchschnitt lediglich 4 Richterinnen/Richter/Staatsanwältinnen/Staatsanwälte auf ihr eigenes Verlangen aus dem Richter- bzw. Beamtenverhältnis entlassen wurden. Frage 5. a) Welche Einstellungskriterien, insbesondere welcher Mindestnotendurchschnitt in den Staatsexamina , wurden in den Jahren 2010 bis 2016 für die Einstellung in den hessischen Richterdienst und die Staatsanwaltschaften zugrunde gelegt? b) Wie hoch war bei Neueinstellungen jeweils der Anteil derer, die die formellen Einstellungskriterien erfüllt haben bzw. nicht erfüllt haben, aber dennoch aufgrund des bestehenden Bedarfs eingestellt wurden? Bei Neueinstellungen ist zu unterscheiden zwischen Bewerberinnen und Bewerbern, die dem Richterwahlausschuss zur Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags vorgestellt werden, und den Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland als Richter auf Probe oder als Richter oder Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt und in die hessische Justiz übernommen wurden. In Abstimmung mit dem Richterwahlausschuss des Landes Hessen müssen Bewerberinnen und Bewerber für die erstmalige Berufung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags als formelle Einstellungskriterien grundsätzlich im ersten und zweiten Staatsexamen mindestens 8,5 Punkte oder aus beiden Staatsexamina eine Summe von mindestens 17,00 Punkten erreicht haben , wobei der Wert von 8,00 Punkten im zweiten Examen nicht unterschritten werden darf. Die Auswahl erfolgt - unter Berücksichtigung der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit - nach Leistungsgesichtspunkten, wobei vorherige berufliche Erfahrungen besonders zu berücksichtigen sind und im Einzelfall eine Bewerbung auch abweichend von den Notenwerten berücksichtigt werden kann, beispielsweise bei langjährigen herausragenden Praktikern. Von den in den Jahren 2010 bis 2016 neu eingestellten Bewerberinnen und Bewerbern wurden in folgenden Fällen die vorgenannten formellen Einstellungskriterien nicht erfüllt: Von 79 Neueinstellungen im Jahr 2010 waren in zwei Fällen (2,53 %) die formellen Einstellungskriterien nicht erfüllt, wobei es sich in einem Fall um die Übernahme einer bereits auf Lebenszeit ernannten Richterin aus einem anderen Bundesland handelte. Von 53 Neueinstellungen im Jahr 2011 waren in einem Fall (1,89 %) die formellen Einstellungskriterien nicht erfüllt. Von 74 Neueinstellungen im Jahr 2012 waren in einem Fall (1,35 %) die formellen Einstellungskriterien nicht erfüllt, wobei es sich hier um eine Übernahme eines bereits auf Lebenszeit ernannten Staatsanwalts aus einem anderen Bundesland handelte. Von 51 Neueinstellungen im Jahr 2013 waren in einem Fall (2,0 %) die formellen Einstellungskriterien nicht erfüllt, wobei es sich hierbei um die Übernahme einer bereits auf Lebenszeit ernannten Richterin aus einem anderen Bundesland handelte. Von 75 Neueinstellungen im Jahr 2014 waren in einem Fall (1,33 %) die formellen Einstellungskriterien nicht erfüllt, wobei es sich hier um die Übernahme einer bereits auf Lebenszeit ernannten Staatsanwältin aus einem anderen Bundesland handelte. Von 92 Einstellungen im Jahr 2015 und 54 Einstellungen im Jahr 2016 waren in allen Fällen die formellen Einstellungskriterien erfüllt. Frage 6. Wie viele unbesetzte Stellen in Richterschaft und Staatsanwaltschaft gab es jeweils zum Jahresende in den Jahren 2010 bis 2015 (bitte auch nach den einzelnen Gerichtsbarkeiten ausweisen)? Aus den nachfolgenden Übersichten ergibt sich die Anzahl der unbesetzten Stellen im richterlichen bzw. staatsanwaltlichen Bereich jeweils zum Stichtag 31. Dezember des Jahres. Grundsätzlich wird versucht, eine möglichst nahtlose Nachbesetzung frei werdender Stellen zu gewährleisten. Eine Nachbesetzung von Stellen kann dabei durch unterschiedliche Personalmaßnahmen erfolgen. Neben Neueinstellungen von Richtern auf Probe, die einen Dienstleistungsauftrag bei einem hessischen Gericht bzw. einer hessischen Staatsanwaltschaft erhalten, werden Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3650 3 unbesetzte Stellen z.B. auch durch Rückkehrer aus Beurlaubungen und Elternzeiten, durch Änderung des Beschäftigungsgrades von Teilzeitbeschäftigten, durch Abordnungen, Versetzungen u.a. kompensiert bzw. müssen gegebenenfalls auch für eine bevorstehende Rückkehr aus einer Beurlaubung/Abordnung u.a. frei gehalten werden. Soweit sich aus den nachfolgenden Tabellen Schwankungen bei den unbesetzten Stellen zum Stichtag 31. Dezember ergeben, beruht dies teilweise auf der Durchführung des Stellenabbaus KIP (Konsolidierung im Personalbereich). So mussten die abzubauenden Stellen bereits im Verlauf des jeweiligen Kalenderjahres frei gehalten werden. Diese frei zu haltenden Stellen sind als "unbesetzte Stellen" in der jeweiligen Übersicht zum 31. Dezember des Jahres enthalten, da sie jeweils erst mit Ablauf des 31. Dezember abgebaut wurden. Bei den insoweit betroffenen Gerichtsbarkeiten wird jeweils unmittelbar nach der tabellarischen Darstellung auf die in dem betreffenden Jahr abzubauenden Stellen hingewiesen. Ordentliche Gerichtsbarkeit unbesetzte Stellen am Stichtag Stellenbesetzungsgrad 31.12.2010 4,08 99,65 % 31.12.2011 20,73 98,24 % 31.12.2012 18,38 98,44 % 31.12.2013 26,66 97,73 % 31.12.2014 42,62 96,38 % 31.12.2015 36,59 96,86 % Der Geschäftsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit war bezüglich des Stellenabbaus KIP (Konsolidierung im Personalbereich) für das Kalenderjahr 2013 mit drei Richterstellen, für das Kalenderjahr 2014 mit 11 Richterstellen und für das Kalenderjahr 2015 mit 16 Richterstellen betroffen . Staatsanwaltschaften unbesetzte Stellen am Stichtag Stellenbesetzungsgrad 31.12.2010 13,27 96,59 % 31.12.2011 5,77 98,52 % 31.12.2012 6,93 98,21 % 31.12.2013 12,58 96,75 % 31.12.2014 14,32 96,31 % 31.12.2015 11,23 97,10 % Der Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaften war bezüglich des Stellenabbaus KIP (Konsolidierung im Personalbereich) für die Kalenderjahre 2013 und 2014 jeweils mit einer Stelle und für das Kalenderjahr 2015 mit zwei Stellen betroffen. Arbeitsgerichtsbarkeit unbesetzte Stellen am Stichtag Stellenbesetzungsgrad 31.12.2010 2,25 97,54 % 31.12.2011 2,75 96,99 % 31.12.2012 0,75 99,18 % 31.12.2013 4,50 95,08 % 31.12.2014 3,10 96,61 % 31.12.2015 4,30 95,30 % Hessisches Finanzgericht unbesetzte Stellen am Stichtag Stellenbesetzungsgrad 31.12.2010 2,40 94,42 % 31.12.2011 0,20 99,52 % 31.12.2012 0,20 99,52 % 31.12.2013 0,20 99,52 % 31.12.2014 2,00 95,12 % 31.12.2015 2,00 94,74 % Das Hessische Finanzgericht war bezüglich des Stellenabbaus KIP (Konsolidierung im Personalbereich ) für die Kalenderjahre 2014 mit zwei Stellen betroffen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3650 Verwaltungsgerichtsbarkeit unbesetzte Stellen am Stichtag Stellenbesetzungsgrad 31.12.2010 18,68 88,64 % 31.12.2011 20,63 86,98 % 31.12.2012 17,63 88,59 % 31.12.2013 13,73 90,99 % 31.12.2014 12,73 91,22 % 31.12.2015 9,13 93,70 % Sozialgerichtsbarkeit unbesetzte Stellen am Stichtag Stellenbesetzungsgrad 31.12.2010 0,00 100,00 % 31.12.2011 2,60 97,68 % 31.12.2012 7,10 93,66 % 31.12.2013 3,65 96,74 % 31.12.2014 3,40 96,96 % 31.12.2015 1,10 99,28 % Der Geschäftsbereich der Sozialgerichtsbarkeit war bezüglich des Stellenabbaus KIP (Konsolidierung im Personalbereich) für die Kalenderjahre 2014 und 2015 mit jeweils einer Stelle betroffen . Frage 7. Plant die Landesregierung, in Zukunft bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten ein vorgelagertes Assessment-Center durchzuführen, wie es dies beispielsweise in Nordrhein- Westfalen gibt? Derzeit plant die Landesregierung nicht, bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten ein vorgelagertes Assessment-Center durchzuführen. Frage 8. Was unternimmt die Landesregierung, um die Attraktivität des Richterdienstes sowie der Staatsanwaltschaften in Hessen zu gewährleisten? Durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket der hessischen Landesregierung wird die Attraktivität des Richterdienstes sowie der Staatsanwaltschaften gewährleistet und weiter gesteigert: Vereinbarkeit von Beruf und Familie Der Verbesserung der Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Anforderungen kommt bei der Gewährleistung der Attraktivität des staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Dienstes eine Schlüsselfunktion zu. Beispielhaft ist hier die Vergabe des Gütesiegels "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen " unter der Federführung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu nennen. Ziel dieser Maßnahme ist es, allen Landesdienststellen eine passgenaue, kostengünstige Zertifizierung zu ermöglichen und auf diesem Weg eine familienfreundliche Personal- und Organisationspolitik in allen Dienststellen zu verankern, damit entscheidende Vorteile für die Beschäftigten und die Dienststellen gleichermaßen verwirklicht werden können und die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber steigt. Neben vielen anderen Dienststellen in der hessischen Landesverwaltung wurde im Jahr 2015 beispielsweise dem Hessischen Ministerium der Justiz das Gütesiegel verliehen, womit zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie beispielsweise das Angebot an Telearbeitsplätzen, die Möglichkeit des mobilen, flexiblen Arbeitens bei Betreuungsnotfällen oder zahlreiche Kinderbetreuungsangebote verbunden sind. Die Zertifizierung der Behörden und Gerichte der hessischen Justiz ist weit vorangeschritten und soll möglichst flächendeckend erfolgen. Zudem unterstützt die hessische Justiz die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft installierte hessische Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, deren zentrales Element die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist. Die Charta zielt darauf ab, Arbeitgeber für das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu sensibilisieren und zu öffnen. Nachdem ein durch das Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" initiierter gemeinsamer Beitritt der hessischen Ministerien und des Hessischen Landtags zur Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege im Dezember 2015 erfolgte und somit ein politisches Signal für die Unterstützung dieses wichtigen Themenfelds gesetzt wurde , ist das Instrument auch im nachgeordneten Geschäftsbereich beworben worden. Die sukzessiven Beitritte von Behörden zeigen den hohen Stellenwert dieses Themenfelds, denn aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen gestiegen. Die Mehrzahl der Pflegenden ist zugleich berufstätig. Insoweit stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für viele Beschäftigte eine großes Herausforderung dar, zumal die Pflege weniger planbar ist als beispielweise die Kinderbetreuung. Pflegesituationen können plötzlich auftreten, von unabsehbarer Dauer sein oder sich plötzlich verändern. Im Hinblick auf eine bessere Verein- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3650 5 barkeit geht es vor allem darum, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen des Arbeitgebers als auch den Belangen der Pflegenden sowie deren pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung tragen. Beschäftigte, die Verantwortung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, sollen in ihrem Arbeitsumfeld gewürdigt und unterstützt werden. Gesundheitsmanagement Ein weiterer wesentlicher Baustein ist der Auf- und Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der hessischen Justiz. Die Erhaltung der Gesundheit und Arbeitskraft sind wichtige Anliegen des Justizressorts und Ausdruck einer modernen Personalführung. Das Gesundheitsmanagement ist daher eine dauerhafte Gemeinschaftsaufgabe der jeweiligen Behördenleitungen , aller Führungskräfte, innerbehördlicher wie auswärtiger Experten und auch der Beschäftigen und ihrer Vertretungen. Aus diesem Grund verfügt das Hessische Ministerium der Justiz bereits seit dem 1. November 2010 über ein Rahmenkonzept "Gesundheitsmanagement für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Hessen", welches Richtlinien für die Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsprävention in der Justizverwaltung aufstellt. Dieses Konzept gibt den Führungskräften, Personalvertretungen und allen interessierten Beschäftigten einen Leitfaden zur Planung und Realisierung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an die Hand. Reduzierung der Arbeitsbelastung Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen konnte erreicht werden, dass bis zum Ende der Legislaturperiode im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit keine weiteren Stellen für Richter und Staatsanwälte abgebaut werden müssen. Darüber hinaus sieht der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017 die Schaffung von neuen Stellen bei den Justizbehörden vor, mit denen auch der richterliche und staatsanwaltliche Dienst verstärkt werden soll. Vorbehaltlich der Verabschiedung durch das Parlament werden diese beiden Maßnahmen den in den letzten Jahren gewachsenen Arbeitsdruck bei Richtern und Staatsanwälten reduzieren und beide Berufsbilder für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver machen. Moderner Arbeitsplatz Auch die Zurverfügungstellung eines modernen Arbeitsplatzes dient der Steigerung der Attraktivität des Richter- und Staatsanwaltsdienstes. Hierzu werden derzeit die Maßnahmen im Bereich der IT-Ausstattung, insbesondere der Ausstattung von Heimarbeitsplätzen, vor allem mit Blick auf die Einführung der elektronischen Akte vorangetrieben. Bei der Arbeit mit der elektronischen Akte ist die Akzeptanz des Arbeitsmittels ein großer Faktor , an dem Arbeitszufriedenheit und Attraktivität des Arbeitsplatzes gemessen werden können. Akzeptanz wiederum finden Arbeitsumgebungen, die sich an den Anforderungen an professionelles Arbeiten, aber auch an Forderungen nach einer Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie orientieren. Richterliche und staatsanwaltschaftliche Arbeit ist bereits jetzt mit der Unterstützung moderner Technik möglich: Neben einem leistungsfähigen Betriebssystem auf Geräten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, findet sich vor allem moderne Software, sog. Fachverfahren, die zur Unterstützung der täglichen Arbeit oft nicht mehr wegzudenken sind. Die Fachverfahren bieten Zugang zu den jeweiligen Verfahrensdaten, mit denen mithilfe von Texterzeugungsprogrammen Vordrucke ausgefüllt oder Schreiben erzeugt werden können. Dabei ist Unterstützung durch Diktat- bzw. Spracherkennungssoftware möglich. Zur Verfügung stehen Office-Programme, aber vor allem Recherchewerkzeuge für den Zugang zu Informationsmedien, wie z.B. juristische Literatur, Urteile, Gesetzessammlungen und weitere Erkenntnisquellen. Dabei nimmt das Internet zunehmend größeren Raum ein. Zudem steht bei den Planungen zur Einführung der elektronischen Akte nicht nur der moderne Arbeitsplatz im Büro und Sitzungssaal im Fokus, sondern auch die Unterstützung der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeit im Hinblick auf Flexibilität und Mobilität. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Ausstattung mit mobilen Geräten und entsprechenden Zugängen . Stellt man auf elektronische Bearbeitung um, ist selbstverständlich auch das passende Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, welches den Anforderungen an modernes Arbeiten entspricht und sich mit professionellen Arbeitsplätzen beispielsweise in Anwaltskanzleien messen lassen kann. Dazu sollen leistungsfähige, aber auch leicht handhabbare Geräte zur Verfügung gestellt werden, mit denen die elektronische Aktenbearbeitung sowohl im Dienstzimmer, aber auch in Beratungen und in Sitzungen, aber auch unterwegs bei Terminen oder zu Hause möglich ist. Fortbildung Für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gibt es in der hessischen Justiz ein sehr breites Fortbildungsangebot. Die hessische Justizakademie bietet jährlich zwischen 50 und 55 Fachtagungen für diese Personengruppe an, die auch Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern offenstehen. Viele dieser Fachtagungen sind eintägig, damit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Organisation der Kinderbetreuung besser möglich ist. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3650 Speziell für Proberichterinnen und Proberichter werden Einführungstagungen wie "Kommunikation und Arbeitsorganisation im beruflichen Alltag", "Das zivilrichterliche Dezernat - Crashkurs Zivilprozessrecht", "Die mündliche Verhandlung im Zivilprozess", "Die Hauptverhandlung in Strafsachen" sowie "Einführung in die strafrechtliche Praxis" angeboten. Zu dem Fortbildungsangebot der hessischen Justizakademie kommen noch die Angebote der Deutschen Richterakademie (143 Tagungen in 2015 und 2016, 2017 werden es 144 Tagungen sein). Bei allen Tagungen stehen Hessen zwischen 2 und 3 Teilnehmerplätze zu. Darüber hinaus können Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an den über 10 Gesundheitstagungen , die alleine die Justizakademie anbietet, teilnehmen, dazu kommen noch Angebote der beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelten zentralen Fortbildung. Attraktiv ist auch die große Zahl an europarechtlichen Fortbildungsangeboten im europäischen Ausland. Im Wesentlichen werden diese vom EJTN (European Judicial Training Network) organisiert und durchgeführt, aber auch andere Anbieter, wie die europäische Rechtsakademie oder das Europäische Patentamt, bieten Fortbildungen zu europarechtlichen Themen an. Hierzu kommen Hospitationen bei ausländischen Gerichten und Staatsanwaltschaften, die in der Regel zweiwöchig sind. Es gibt allerdings auch Langzeithospitationen bei EuroJust, dem Europäischen Gerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Daneben werden Studyvisits bei europäischen Institutionen und dem EuGH angeboten. Nicht zu vergessen sind auch die zahlreichen Fortbildungen für Führungskräfte, die auch Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die Führungsaufgaben wahrnehmen , offenstehen. Wiesbaden, 24. August 2016 In Vertretung Thomas Metz Anlage St ic ht ag Be di en st et e de r R - Be so ld u n g ge sa m t* da vo n Fr au en * da vo n M än n er * Fr au en qu o te ge sa m t Fr au en in Vo llz ei t* Vo llz ei tq u o te Fr au en M än n er in Vo llz ei t* Vo llz ei tq u o te M än n er Fr au en in Te ilz ei t* St el le n an te ile Te ilz ei t Fr au en Te ilz ei tq u o te Fr au en M än n er in Te ilz ei t* St el le n an te ile Te ilz ei t M än n er Te ilz ei tq u o te M än n er 01 . 07 . 20 10 11 7 55 62 47 ,0 % 40 72 ,7 % 61 98 ,4 % 15 8, 3 27 ,3 % 1 0, 5 1, 6% 01 . 07 . 20 11 12 0 62 58 51 ,7 % 44 71 ,0 % 57 98 ,3 % 18 10 , 7 29 ,0 % 1 0, 5 1, 7% 01 . 07 . 20 12 11 3 58 55 51 ,3 % 40 69 ,0 % 54 98 ,2 % 18 10 , 7 31 ,0 % 1 0, 5 1, 8% 01 . 07 . 20 13 11 7 66 51 56 ,4 % 47 71 ,2 % 48 94 ,1 % 19 10 , 6 28 ,8 % 3 1, 8 5, 9% 01 . 07 . 20 14 11 7 65 52 55 ,6 % 45 69 ,2 % 50 96 ,2 % 20 10 , 9 30 ,8 % 2 1, 0 3, 8% 01 . 07 . 20 15 11 8 67 51 56 ,8 % 47 70 ,1 % 50 98 ,0 % 20 10 , 7 29 ,9 % 1 0, 5 2, 0% 01 . 07 . 20 16 11 6 70 46 60 ,3 % 51 72 ,9 % 45 97 ,8 % 19 10 , 6 27 ,1 % 1 0, 5 2, 2% 01 . 07 . 20 10 16 5 55 11 0 33 ,3 % 45 81 ,8 % 10 9 99 ,1 % 10 6, 8 18 ,2 % 1 0, 5 0, 9% 01 . 07 . 20 11 13 9 55 84 39 ,6 % 43 78 ,2 % 83 98 ,8 % 12 8, 1 21 ,8 % 1 0, 5 1, 2% 01 . 07 . 20 12 13 5 50 85 37 ,0 % 41 82 ,0 % 85 10 0, 0% 9 6, 1 18 ,0 % 0 0, 0 0, 0% 01 . 07 . 20 13 13 9 52 87 37 ,4 % 42 80 ,8 % 85 97 ,7 % 10 6, 7 19 ,2 % 2 1, 3 2, 3% 01 . 07 . 20 14 13 7 52 85 38 ,0 % 44 84 ,6 % 85 10 0, 0% 8 5, 3 15 ,4 % 0, 0% 01 . 07 . 20 15 13 5 56 79 41 ,5 % 47 83 ,9 % 79 10 0, 0% 9 5, 8 16 ,1 % 0, 0% 01 . 07 . 20 16 13 9 63 76 45 ,3 % 51 81 ,0 % 76 10 0, 0% 12 8, 1 19 ,0 % 0, 0% 01 . 07 . 20 10 41 10 31 24 ,4 % 8 80 ,0 % 31 10 0, 0% 2 1, 2 20 ,0 % 0, 0% 01 . 07 . 20 11 42 11 31 26 ,2 % 9 81 ,8 % 31 10 0, 0% 2 1, 6 18 ,2 % 0, 0% 01 . 07 . 20 12 41 9 32 22 ,0 % 8 88 ,9 % 32 10 0, 0% 1 0, 8 11 ,1 % 0, 0% 01 . 07 . 20 13 42 9 33 21 ,4 % 8 88 ,9 % 33 10 0, 0% 1 0, 8 11 ,1 % 0, 0% 01 . 07 . 20 14 41 9 32 22 ,0 % 8 88 ,9 % 32 10 0, 0% 1 0, 8 11 ,1 % 0, 0% 01 . 07 . 20 15 37 7 30 18 ,9 % 7 10 0, 0% 30 10 0, 0% 0 0, 0 0, 0% 0, 0% 01 . 07 . 20 16 37 6 31 16 ,2 % 6 10 0, 0% 31 10 0, 0% 0 0, 0 0, 0% 0, 0% 01 . 07 . 20 10 96 50 46 52 ,1 % 37 74 ,0 % 46 10 0, 0% 13 6, 5 26 ,0 % 0, 0% 01 . 07 . 20 11 99 52 47 52 ,5 % 34 65 ,4 % 47 10 0, 0% 18 10 , 3 34 ,6 % 0, 0% 01 . 07 . 20 12 98 52 46 53 ,1 % 31 59 ,6 % 46 10 0, 0% 21 12 , 3 40 ,4 % 0, 0% 01 . 07 . 20 13 10 0 55 45 55 ,0 % 32 58 ,2 % 45 10 0, 0% 23 13 , 5 41 ,8 % 0, 0% 01 . 07 . 20 14 96 54 42 56 ,3 % 33 61 ,1 % 42 10 0, 0% 21 12 , 5 38 ,9 % 0, 0% 01 . 07 . 20 15 96 54 42 56 ,3 % 36 66 ,7 % 42 10 0, 0% 18 10 , 7 33 ,3 % 0, 0% 01 . 07 . 20 16 95 56 39 58 ,9 % 39 69 ,6 % 39 10 0, 0% 17 10 , 2 30 ,4 % 0, 0% 01 . 07 . 20 10 12 38 51 2 72 6 41 ,4 % 35 4 69 ,1 % 71 2 98 ,1 % 15 8 87 , 3 30 ,9 % 14 8, 0 1, 9% 01 . 07 . 20 11 12 55 53 7 71 8 42 ,8 % 36 5 68 ,0 % 70 2 97 ,8 % 17 2 96 , 5 32 ,0 % 16 8, 6 2, 2% 01 . 07 . 20 12 12 43 55 3 69 0 44 ,5 % 37 7 68 ,2 % 67 5 97 ,8 % 17 6 99 , 1 31 ,8 % 15 8, 4 2, 2% 01 . 07 . 20 13 12 50 56 2 68 8 45 ,0 % 37 2 66 ,2 % 67 4 98 ,0 % 19 0 10 8, 0 33 ,8 % 14 8, 4 2, 0% 01 . 07 . 20 14 12 42 57 5 66 7 46 ,3 % 37 7 65 ,6 % 65 2 97 ,8 % 19 8 11 3, 5 34 ,4 % 15 9, 4 2, 2% 01 . 07 . 20 15 12 34 58 7 64 7 47 ,6 % 38 0 64 ,7 % 63 3 97 ,8 % 20 7 12 1, 1 35 ,3 % 14 8, 4 2, 2% 01 . 07 . 20 16 12 31 59 0 64 1 47 ,9 % 38 1 64 ,6 % 62 5 97 ,5 % 20 9 12 4, 3 35 ,4 % 16 9, 7 2, 5% 01 . 07 . 20 10 39 7 18 5 21 2 46 ,6 % 13 9 75 ,1 % 21 2 10 0, 0% 46 27 , 7 24 ,9 % 0, 0% 01 . 07 . 20 11 40 3 18 8 21 5 46 ,7 % 14 0 74 ,5 % 21 5 10 0, 0% 48 28 , 6 25 ,5 % 0, 0% 01 . 07 . 20 12 40 1 18 7 21 4 46 ,6 % 13 7 73 ,3 % 21 4 10 0, 0% 50 29 , 4 26 ,7 % 0, 0% 01 . 07 . 20 13 40 4 19 7 20 7 48 ,8 % 13 8 70 ,1 % 20 7 10 0, 0% 59 35 , 1 29 ,9 % 0, 0% 01 . 07 . 20 14 39 4 19 4 20 0 49 ,2 % 13 7 70 ,6 % 20 0 10 0, 0% 57 33 , 9 29 ,4 % 0, 0% 01 . 07 . 20 15 40 1 19 7 20 4 49 ,1 % 13 4 68 ,0 % 20 2 99 ,0 % 63 37 , 9 32 ,0 % 2 1, 0 1, 0% 01 . 07 . 20 16 40 7 20 1 20 6 49 ,4 % 14 0 69 ,7 % 20 4 99 ,0 % 61 36 , 2 30 ,3 % 2 1, 0 1, 0% St aa ts an w al tsc ha fte n Te ilz ei t En tw ic kl u n g de r Fr a u en qu o te n u n d de r V o ll- u n d Te ilz ei tb es ch äf tig u n g im R - Be re ic h de r he ss isc he n Ju st iz 20 10 bi s 20 16 A n la ge zu r K le in en A n fr a ge 19 /3 65 0 * Gr u n dl ag e: K o pf za hl de r ta ts äc hl ic h tä tig en Be di en st et en zu m jew ei lig en St ic ht ag . V o llb eu rla u bt e u n d in an de re Be re ic he ab ge o rd n et e Pe rs o n en bl ie be n u n be rü ck sic ht ig t. V o llz ei t So zi al - ge ric ht sb ar ke it V er w al tu n gs - ge ric ht sb ar ke it Fi n an zge ric ht sb ar ke it A rb ei ts - ge ric ht sb ar ke it O rd en tli ch e Ge ric ht sb ar ke it Petri Schreibmaschinentext Anlage Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext