Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 22.07.2016 betreffend kommunale Investitionen und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Die Antworten zu den einzelnen Fragen beruhen auf den Jahresrechnungsstatistiken der Jahre 2010 bis 2014; aktuellere Daten sind beim Hessischen Statistischen Landesamt derzeit noch nicht verfügbar. Die Jahresrechnungsstatistik 2015 wird im Frühjahr 2017 zur Verfügung stehen . Die Jahresrechnungsstatistik gibt die Einzahlungen und Auszahlungen aller hessischen Kommunen in ihren Kernhaushalten wieder. Für Kommunen, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind, liegen keine entsprechenden Daten vor. Es wird davon ausgegangen, dass in diesen Kommunen keine entsprechenden Auszahlungen getätigt wurden. Soweit um Angabe von Investitionsquoten jeweils mit und ohne Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land gebeten wird, muss darauf hingewiesen werden, dass Investitionsausgaben , die aus Konjunkturprogrammen finanziert werden, statistisch nicht gesondert ausgewiesen werden. Die erbetene getrennte Betrachtung ist deshalb nicht möglich. Die im Hessischen Finanzministerium zum Zukunfts- und Sonderinvestitionsprogramm 2009 bis 2011vorhandenen Daten beziehen sich nur auf den Mittelabfluss von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen an die hessischen Kommunen. In welchem Haushaltsjahr diese dann verausgabt worden sind, ist nicht erfasst. Zudem ist nicht ablesbar, ob diese Investitionen in den Kernhaushalten oder in ausgelagerten Einheiten ÖFEU (Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen) durchgeführt wurden. Eine Verwendung dieser Daten ist deshalb nicht möglich. Die Ergebnisse der Datenabfrage zeigen, dass in den Jahren 2010 und 2011 ungewöhnlich hohe Investitionsquoten erreicht wurden, die in den Folgejahren sich wieder abflachen. Hier zeigen sich die Auswirkungen der Investitionsprogramme, die ja gerade ein Vorziehen von anstehenden Investitionen zur Konjunkturstützung zum Ziel hatten. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der Anteil der Investitionen an den Ausgaben (Investitionsquote) der einzelnen hessischen Landkreise in den letzten fünf Jahren ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land? Frage 2. Wie hoch ist der Anteil der Investitionen an den Ausgaben (Investitionsquote) der einzelnen hessischen kreisfreien Städte in den letzten fünf Jahren ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land? Frage 3. Wie hoch ist der Anteil der Investitionen an den Ausgaben (Investitionsquote) der einzelnen hessischen Sonderstatusstädte in den letzten fünf Jahren ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land? Frage 4. Wie hoch ist der Anteil der Investitionen an den Ausgaben (Investitionsquote) der einzelnen hessischen Gemeinden in den letzten fünf Jahren ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land? Die Daten der Gesamtauszahlungen, der Auszahlungen für Investitionen und die daraus abgeleiteten Investitionsquoten ergeben sich aus der beigefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamts (Anlage 1). Eingegangen am 29. August 2016 · Bearbeitet am 30. August 2016 · Ausgegeben am 3. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3651 29. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3651 Wegen der Unterscheidung ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5. Wie hoch ist der Anteil der Investitionen (Investitionsquote) der einzelnen hessischen Schulträger für Schulinvestitionen in den letzten fünf Jahren ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land? Die Daten der Gesamtauszahlungen, der Auszahlungen für Investitionen im Bereich Schule und die daraus abgeleiteten Quoten ergeben sich aus der beigefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamts (Anlage 2). Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine Investitionsquote handelt, da diese immer den Anteil der Auszahlungen für die Gesamtinvestitionen an den Gesamtauszahlungen beschreibt. Wegen der Unterscheidung ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6. Wie hoch ist der Anteil der Investitionen (Investitionsquote) der einzelnen hessischen Landkreise für Kreisstraßen in den letzten fünf Jahren ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land? Die Daten der Gesamtauszahlungen, der Auszahlungen für Investitionen in Kreisstraßen und die daraus abgeleiteten Quoten ergeben sich aus der beigefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamts (Anlage 3). Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine Investitionsquote handelt, da diese immer den Anteil der Auszahlungen für die Gesamtinvestitionen an den Gesamtauszahlungen beschreibt. Wegen der Unterscheidung ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 7. Wie hoch ist der Anteil der Investitionen (Investitionsquote) der einzelnen hessischen Gemeinden für Gemeindestraßen in den letzten fünf Jahren ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land? Die Daten der Gesamtauszahlungen, der Auszahlungen für Investitionen in Gemeindestraßen und die daraus abgeleiteten Quoten ergeben sich aus der beigefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamts (Anlage 4). Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine Investitionsquote handelt, da diese immer den Anteil der Auszahlungen für die Gesamtinvestitionen an den Gesamtauszahlungen beschreibt. Wegen der Unterscheidung ohne und mit Einbeziehung der Konjunkturprogramme von Bund und Land wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 19. August 2016 Dr. Thomas Schäfer Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651 Anlage zu KA 19/3651