Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 21.07.2016 betreffend Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut einer Berichterstattung des Hessischen Rundfunks vom 17. Juli 2016 laufen erneut viele Verträge befristet eingestellter Lehrkräfte zu den Sommerferien aus. Längst nicht alle Lehrkräfte haben bereits eine Zusage oder einen Vertrag für eine Weiterbeschäftigung nach den Sommerferien. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Personalplanungen in den Schulen und Schulämtern laufen wie in jedem Schuljahr während der Sommerferien insbesondere im Bereich der befristeten Vertretungsverträge auf Hochtouren. Hier kann es z.B. durch Absagen von Einstellungsangeboten, Erkrankungen oder kurzfristige Neuklassenbildungen auch kurz vor den oder während der Sommerferien noch Verschiebungen geben. Mit dem Abschluss der Planungen ist erst zum Ende der Sommerferien zu rechnen. Danach erfolgt die Administrierung der eingestellten Lehrkräfte im zentralen Datenmanagement. Unter bestimmten Voraussetzungen werden seit 2009 (vgl. Erlass "Weiterbeschäftigung befristet angestellter BAT-Lehrkräfte während der Sommerferien" vom 05. März 2009) Vertretungslehrkräfte auch während der Sommerferien beschäftigt. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens 39 Wochen andauern, der Einsatz der Vertretungslehrkraft muss zeitlich bis an die Sommerferien heranreichen und die zu vertretende Lehrkraft muss über die Sommerferien absent sein. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Lehrkräfte hatten im Juli 2016 einen befristeten Vertrag? Zum 01.07.2016 hatten 5.376 Lehrkräfte einen befristeten Vertrag. Darin nicht enthalten sind Lehrkräfte mit einem nebenamtlichen Gestellungsvertrag, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die nicht eigenverantwortlich unterrichten. Frage 2. Wie viele diese befristeten Verträge liefen zum bzw. im Juli 2016 aus? Frage 3. Wie viele befristet eingestellte Lehrkräfte werden zum Schuljahr 2016/17 zu welchem Beschäftigungsdatum eingestellt? Frage 4. Wann werden oder wurden diese Arbeitsverträge (Frage 3) geschlossen? Frage 5. Wie viele befristet beschäftigte Lehrkräfte wurden nach einer Gesamtbeschäftigungsdauer von 5 Jahren nicht weiterbeschäftigt? Frage 6. Wie viele Lehrkräfte, die eine befristete Gesamtbeschäftigungsdauer von über 5 Jahren hatten, wurden danach unbefristet weiterbeschäftigt werden? Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Statistische Daten zur Beantwortung dieser Fragen liegen in der Personalverwaltung noch nicht vor und können daher nicht ausgewertet werden. Eingegangen am 18. August 2016 · Bearbeitet am 18. August 2016 · Ausgegeben am 22. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3652 18. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3652 Frage 7. Wie viele Klageverfahren bezüglich befristeter Verträge gab es in Hessen in den letzten sechs Jahren (nach Jahren aufschlüsseln bitte), wie sind diese beschieden worden? Die Frage wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu beantworten und erfordert einen erheblich längeren Bearbeitungszeitraum, der aus dem Rahmen der durch die GOHLT vorgegebenen Frist fällt. Wiesbaden, 10. August 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage zur Kl. Anfrage 19/3652