Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 26. Juli 2016 betreffend Islamisten in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele radikale Islamisten bzw. Salafisten gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2011 bis 2015 und gibt es nach derzeitigem Stand in Hessen? Die Landesregierung geht aktuell von über 4.000 hessischen Islamisten aus, darunter etwa 1.650 Salafisten. Der Begriff des Islamismus beschreibt dabei alle Erscheinungsformen des islamischen Extremismus, das heißt politisch-totalitäre Ideologien, die den Islam als ein alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens umfassendes System begreifen. Islamisten lehnen namentlich die Trennung von Staat und Religion ab und wollen das gesamte politische und gesellschaftliche Leben religiös begründeten Normen unterwerfen. Unser demokratischer Rechtsstaat ist ihrer Überzeugung nach nicht mit dem Willen Allahs vereinbar. Mit Salafismus wird eine extremistische Ideologie innerhalb des Islamismus bezeichnet. Der Begriff leitet sich aus dem Arabischen (salafiyya) von den "frommen Altvorderen" ab. Damit sind die ersten drei Generationen von Muslimen gemeint, deren angeblich gottgefällige und allein an Koran und Sunna ausgerichtete Lebensweise den Idealvorstellungen der Anhänger des Salafismus entspricht. Die Entwicklung des entsprechenden Personenpotenzials zwischen 2011 und 2015 wird in folgenden Schaubildern dargestellt. Erläuternd hierzu ist auszuführen, dass die Verminderung des islamistischen Personenpotenzials ab dem Jahr 2014 auf eine Neubewertung im Bereich der legalistisch -islamistischen Organisationen zurückzuführen ist. Frage 2. Wie viele radikale Islamisten bzw. Salafisten sind bereits im Zusammenhang mit islamistischen Aktivitäten strafrechtlich in Erscheinung getreten? Bitte auch die betreffenden Straftaten ausweisen . Im Jahr 2011 wurden dem HLKA insgesamt 27 Tatverdächtige/Beschuldigte bei 29 festgestellten Straftaten aus dem Bereich PMK-Islamismus gemeldet. Folgende Straftatbestände waren hierbei betroffen: Eingegangen am 19. Oktober 2016 · Bearbeitet am 19. Oktober 2016 · Ausgegeben am 24. Oktober 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3660 24. 10. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3660 Mord (§ 211 StGB) - 1 Fall, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a,b StGB) - 1 Fall, Anwerben für einen fremden Wehrdienst (§ 109h StGB) - 1 Fall, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) - 1 Fall, Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c StGB) - 1 Fall, Körperverletzung (§ 223 StGB) - 2 Fälle, Bedrohung (§ 241 StGB) - 2 Fälle, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) - 3 Fälle, Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz - 1 Fall, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - 16 Fälle. Im Jahr 2012 wurden dem HLKA insgesamt 16 Tatverdächtige/Beschuldigte bei 20 festgestellten Straftaten aus dem Bereich PMK-Islamismus gemeldet. Folgende Straftatbestände waren hierbei betroffen: Totschlag (§ 212 StGB) - 2 Fälle, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a,b StGB) - 2 Fälle, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) - 1 Fall, Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) - 1 Fall, Volksverhetzung (§ 130 StGB) - 1 Fall, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) - 1 Fall, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) - 1 Fall, Bedrohung (§ 241 StGB) - 5 Fälle, Nötigung (§ 240 StGB) - 2 Fälle, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) - 1 Fall, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) - 1 Fall, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - 2 Fälle. Im Jahr 2013 wurden dem HLKA insgesamt 69 Tatverdächtige bei 62 festgestellten Straftaten aus dem Bereich PMK-Islamismus gemeldet. Folgende Straftatbestände waren hierbei betroffen: Mord (§ 211 StGB) - 2 Fälle, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a,b StGB) - 2 Fälle, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) - 34 Fälle, Anwerben für einen fremden Wehrdienst (§ 109h StGB) - 1 Fall, Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) - 1 Fall, Volksverhetzung (§ 130 StGB) - 1 Fall, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) - 2 Fälle, Nachstellung (§ 238 StGB) - 1 Fall, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - 18 Fälle. Im Jahr 2014 wurden dem HLKA insgesamt 104 Tatverdächtige/Beschuldigte bei 79 festgestellten Straftaten aus dem Bereich PMK-Islamismus gemeldet. Folgende Straftatbestände waren hierbei betroffen: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a,b StGB) - 5 Fälle, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) - 47 Fälle, Körperverletzung (§ 223 StGB) - 1 Fall, Nötigung (§ 240 StGB) - 2 Fälle, Bedrohung (§ 241 StGB) - 4 Fälle, Diebstahl (§ 242 StGB) - 1 Fall, Volksverhetzung (§ 130 StGB) - 3 Fälle, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) - 1 Fall, Sachbeschädigung (§ 303 StGB) - 2 Fälle, Beleidigung (§ 185 StGB) - 1 Fall, Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) - 1 Fall, Verstöße gegen das Waffengesetz - 1 Fall, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - 5 Fälle, Verstöße gegen das Vereinsgesetz - 4 Fälle, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz - 1 Fall. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3660 3 Im Jahr 2015 wurden dem HLKA insgesamt 86 Tatverdächtige/Beschuldigte bei 94 festgestellten Straftaten aus dem Bereich PMK-Islamismus gemeldet. Folgende Straftatbestände waren hierbei betroffen: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a,b StGB) - 4 Fälle, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) - 37 Fälle, Anwerben für fremden Wehrdienst (§ 109h StGB) - 1 Fall, Körperverletzung (§ 223 StGB) - 5 Fälle, Bedrohung (§ 241 StGB) - 2 Fälle, Volksverhetzung (§ 130 StGB) - 6 Fälle, Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) - 4 Fälle, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) - 10 Fälle, Sachbeschädigung (§ 303 StGB) - 7 Fälle, Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) - 5 Fälle, Beleidigung (§ 185 StGB) - 1 Fall, Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) - 1 Fall, Verstöße gegen das Kunst und Urheberrechtsgesetz - 1 Fall, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - 10 Fälle. Frage 3. Wie viele radikale Islamisten bzw. Salafisten gelten nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden als "gewaltbereit"? Etwa 25 % der 1650 salafistischen Akteure in Hessen werden als gewaltorientiert eingeschätzt. Bezüglich der Gewaltorientierung von legalistischen Islamisten, also Islamisten, die versuchen, über politische und gesellschaftliche Einflussnahme eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen, gehen die hessischen Sicherheitsbehörden lediglich von Einzelfällen aus. Frage 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zusammensetzung dieser islamistischen bzw. salafistischen Szene in Hessen, insbesondere Bildungsgrad, Geschlechterverteilung, Alter, Anteil der Konvertiten, Anteil der deutschen bzw. ausländischen Staatsbürger? Das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) hat gemeinsam mit dem BfV und dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind, erstellt. Die hessischen Sicherheitsbehörden haben mit der Zulieferung von Rohdaten einzelner Sachverhalte zu dieser Analyse beigetragen. Der Bericht wird seit dem Jahr 2014 jährlich erstellt und veröffentlicht. In die derzeit aktuelle Studie von 2015 sind 677 Personendatensätze eingeflossen. Die dort vorliegenden Daten werden strukturiert nach Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Bildungsgrad etc. ausgewertet und aufbereitet , um anschließend Rückschlüsse ziehen zu können. Der Bericht des Jahres 2015 ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Verfassungsschutzverbund derzeit unter Federführung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) damit befasst, in enger Abstimmung eine einheitliche, strukturierte Abbildung des Gesamtpersonenpotentials im Phänomenbereich des Salafismus voranzutreiben. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor. Frage 5. Wie viele Kontakte hatte das Violence Prevention Network seit der Übernahme der Präventionsarbeit gegen islamistische Radikalisierung in Hessen zu Betroffenen und deren Familien? Im Rahmen des Hessischen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus arbeiten die Experten des Violence Prevention Network (VPN) landesweit mit jungen Menschen und ihren Angehörigen zusammen , um eine islamistische Radikalisierung zu verhindern, Auswege aus der Radikalisierung zu finden sowie Ausstiegsmotivationen zu erzeugen bzw. Hilfestellung beim Ausstieg anzubieten. Bisher wurden 104 Radikalisierte bzw. Gefährdete (96 Männer; 8 Frauen) und 119 Angehörige beraten . Zudem führte VPN bereits 104 Schüler-Workshops an hessischen Schulen durch (Stand: 08.08.2016). Die "Beratungsstelle Hessen - Religiöse Toleranz statt Extremismus" wurde durch VPN im Juli 2014 eingerichtet. Sie wird aus Mitteln des Landesprogramms "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" im Jahr 2016 mit 1,2 Millionen € gefördert. Wiesbaden, September 2016 Peter Beuth Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind Fortschreibung 2015 Gemeinsame Auswertung durch: Bundeskriminalamt (BKA) Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Hessisches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) KA 19/3660 Seite 2 von 50 Inhalt 1 EINLEITUNG ................................................................................................................................... 3 2 METHODE ....................................................................................................................................... 6 3 DATENAUSWERTUNG ................................................................................................................. 11 3.1 Deskriptive Datenauswertung der Gesamtgruppe (n=677) ...................................................... 11 3.1.1 Geschlecht, Alter und aktueller Familienstand ............................................................................................ 11 3.1.2 Wohnort vor der Ausreise ................................................................................................................................. 12 3.1.3 Geburtsland und Staatsangehörigkeit ............................................................................................................ 13 3.1.4 Schule, Ausbildung, Studium und Beruf ........................................................................................................ 15 3.1.5 Religion und ideologische Ausrichtung ......................................................................................................... 16 3.1.6 Straftaten .............................................................................................................................................................. 17 3.1.7 Radikalisierungsfaktoren ................................................................................................................................... 18 3.1.8 Zeitpunkt, Dauer und Anzeichen der Radikalisierung ................................................................................ 21 3.1.9 Ausreise ................................................................................................................................................................. 23 3.1.10 Aktivität in Syrien und/oder dem Irak ........................................................................................................... 25 3.1.11 Rückkehr und aktueller Aufenthaltsstatus ................................................................................................... 26 3.2 Vergleichende Datenauswertung ................................................................................................ 28 3.2.1 Ausreisen bis/nach 30. Juni 2014 – zum Einfluss der Ausrufung des „Kalifats“ ................................. 28 3.2.2 Frauen und Männer – zum Einfluss von Gender-Aspekten ...................................................................... 34 3.2.3 Rückkehrer – eine auffällige Gruppe? ............................................................................................................ 37 3.2.4 Sonstige Auffälligkeiten ..................................................................................................................................... 41 4 FAZIT / KERNBEFUNDE .............................................................................................................. 48 KA 19/3660 Seite 3 von 50 1 Einleitung Die Auseinandersetzungen in und um Syrien, die Gründung, Festigung und versuchte Ausweitung des sogenannten Islamischen Staates (IS) sowie der Kampf gegen eben diese terroristische Organisation sind Themen, die sowohl die internationale aber auch nationale Politik weiterhin bestimmen. Die Ausrufung des Kalifats im Juni 2014 hat offenbar Islamisten, in erster Linie Salafisten, weltweit in bisher nicht dagewesenem Maß emotionalisiert und mobilisiert. Auch in Deutschland nutzen vor allem salafistische Einrichtungen und Akteure den Konflikt in Syrien sowie Irak, um ihre extremistische Ideologie zu verbreiten und neue Anhänger zu rekrutieren. Die Rekrutierung deutschsprachiger Muslime für den bewaffneten Kampf ist keine neue Entwicklung und führte bereits in der Vergangenheit zu Ausreisen islamistisch motivierter Personen, beispielsweise in die Grenzregion zwischen Afghanistan und Pakistan. Allerdings war es bisher islamistischen Gruppierungen nicht gelungen, eine solche Vielzahl an Personen zu rekrutieren und für ihre Zwecke nutzbar zu machen. Durch die relativ gute Erreichbarkeit Syriens sowie die Möglichkeit, über das Internet Netzwerke aufzubauen und Propaganda effektiver für unterschiedliche Zielgruppen zu platzieren, entwickelte sich eine Sogwirkung, die seit Mitte des Jahres 2012 zu einem massiven Anstieg an islamistisch motivierten Ausreisen in Richtung Syrien oder Irak führte. Mittlerweile befindet sich nahezu ein Drittel der in Richtung Syrien oder Irak ausgereisten Personen wieder in Deutschland und stellt die Sicherheitsbehörden vor die Herausforderung der zielgerichteten Verteilung personeller und materieller Kapazitäten, um die mit dieser Gruppe allgemein assoziierten Sicherheitsrisiken zu adressieren: Neben allgemeinen Propagandaaktivitäten und konkreter Anwerbungsversuche neuer Rekruten ist auch die Planung und Durchführung schwerer terroristischer Straftaten aus diesem Personenspektrum nicht auszuschließen. Dies – so die begründete Mutmaßung – gilt insbesondere bei Personen mit Kampferfahrung oder einer Terrorausbildung. Um zukünftigen Ausreisen vorzubeugen und mit Rückkehrern angemessen umgehen zu können, sind möglichst umfassende Kenntnisse über die betroffenen Personen und über die Faktoren, die eine Radikalisierung fördern, notwendig. Der vorliegende Bericht informiert über die Radikalisierungshintergründe und -verläufe der bundesweit insgesamt KA 19/3660 Seite 4 von 50 677 Personen, zu denen den deutschen Innensicherheitsbehörden bekannt ist, dass sie bis Ende Juni 2015 aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind oder dies aktiv versucht haben. In der Untersuchung werden vor allem vier wesentliche Aspekte betrachtet: Welche Personen sind bisher aus Deutschland in Richtung Syrien/Irak ausgereist? Welche Faktoren hatten/haben Einfluss auf die Radikalisierung bis zur Ausreise und welche Motive lagen der Ausreise und ggf. der Rückreise zugrunde? Wer hat in Syrien/Irak was gemacht? Wo „stehen“ die Rückkehrer? Darüber hinaus – und das ist zentrales Anliegen dieser Fortsetzungsstudie – wird ein Fokus auf etwaige Veränderungen im Verlaufe des letzten Jahres gelegt. Unterscheidet sich die Gruppe der vor und nach dem Stichtag 30. Juni 2014 ausgereisten Personen voneinander und wenn ja, hinsichtlich welcher Merkmale. Dies ist vor allem deshalb aufschlussreich , weil der Erhebungsstichtag in 2014 annähernd datumsgleich mit der Ausrufung des Kalifats in Syrien am 29.06.2014 ist. Motiviert die auch propagandistisch instrumentalisierte Ausrufung des Kalifats einen anderen bzw. einen erweiterten Personenkreis zur Ausreise in Richtung Syrien/Irak, um sich dem IS anzuschließen? Ein weiteres wesentliches Interesse dieser Studie ist es, den Kreis der „ausreisegefährdeten “ Personen genauer zu bestimmen, sowie Ansatzpunkte für eine wirksame Präventions - und Deradikalisierungsarbeit aufzuzeigen. Diese können dann von der Bund- Länder-Arbeitsgruppe (Leitung: Innenministerium Hessen) „Einrichtung eines länderübergreifenden Präventionsnetzwerkes Salafismus“ aufgegriffen werden. Obwohl die Informationslage auch 2015 von Fall zu Fall erheblich variiert, konnte sie aufgrund einer zwischenzeitlich erhöhten Sensibilität und verbesserten Erkenntnislage auf Seiten der deutschen Innensicherheitsbehörden im Vergleich zur ersten Studie im Jahr 2014 insgesamt merklich gesteigert werden. So ist nun für eine hinreichende Zahl von Personen eine Informationsdichte vorhanden, die tiefere Einblicke in die Bedin- KA 19/3660 Seite 5 von 50 gungsumstände und -faktoren des erkennbaren Radikalisierungsgeschehens ermöglicht. Der vorliegende Bericht wurde im Auftrag der Innenministerkonferenz (200. Sitzung, Auftrag an AK IV unter Beteiligung AK II, 11./12. Dezember 2014) als Fortschreibung des Berichts aus 2014 angefertigt und unter den in der GTAZ-AG „Deradikalisierung“ vertretenen Verfassungsschutz- und Polizeibehörden abgestimmt. Wie bereits 2014 wurde auch dieser Bericht gemeinsam von Bundeskriminalamt (BKA) Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Hessischem Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) erstellt.1 Grundlage des Berichts sind ausschließlich Informationen der Verfassungsschutz- und Polizeibehörden der Länder und des Bundes. Der erste Teil der vorliegenden Auswertung (Kapitel 3.1) beschränkt sich auf die Darstellung der zu den einzelnen Merkmalen erhobenen absoluten sowie relativen Häufigkeiten . Damit wird ein Bild der einzelnen Teilaspekte gezeichnet. Im zweiten Teil der Auswertung folgt dann die Analyse relevanter Themen, z.B. durch Gruppenvergleiche – beginnend mit dem Vergleich der Gruppe der vor und nach dem Erhebungsstichtag 2014 ausgereisten Personen (vgl. Kapitel 3.2). 1 Ein Zugriff auf die Studie aus dem Jahr 2014 ist über den folgenden Link möglich: http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/14-12-11_12/anlageanalyse .pdf?__blob=publicationFile&v=2 KA 19/3660 Seite 6 von 50 2 Methode Das methodische Vorgehen basiert im Kern auf der bereits in 2014 durchgeführten Erhebung . Angesichts der fortbestehenden Entwicklungsdynamik des Phänomens (siehe Kapitel 3.2.1) und der damit einhergehenden vielfältigen operativen Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern, galt es ein methodisches Vorgehen zu realisieren, welches größtmöglichen Erkenntnisgewinn bei geringstmöglicher Belastung der Verfassungsschutz- und Polizeibehörden verspricht. Für eine tiefergehende Analyse der komplexen psycho-sozialen Bedingungsfaktoren des jeweiligen Radikalisierungsgeschehens wären aufwendige sozialwissenschaftliche und lebenslauforientierte Verfahren notwendig, die es allerdings wiederum nicht vermögen, belastbare Befunde in einem vertretbaren Zeitrahmen zu liefern. So wurde aus pragmatischen Gründen die Entscheidung getroffen, unter den in der GTAZ-AG „Deradikalisierung“ vertretenen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden eine abgestimmte Fragebogenerhebung durchzuführen, mittels derer die nach jetzigem Erkenntnisstand relevanten Radikalisierungsfaktoren abgefragt wurden. Auf Basis des abgestimmten Erhebungsinstrumentes wurden die dieser Auswertung zu Grunde liegenden Daten von den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden aller Bundesländer sowie dem BKA anonymisiert erhoben. Stichtag der vorliegenden Analyse ist der 30. Juni 2015 – d.h., dass all die relevanten Fälle berücksichtigt wurden, zu denen bei den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern Informationen vorlagen. Es gingen so insgesamt 677 erfasste Fälle in die Analyse ein. Wie auch in der Erhebung in 2014 variiert die Informationslage von Fall zu Fall erheblich , konnte aber aufgrund einer zwischenzeitlich verbesserten Erkenntnislage auf Seiten der deutschen Innensicherheitsbehörden im Vergleich zur ersten Studie im Jahr 2014 insgesamt merklich gesteigert werden. Um dies näher einschätzen zu können, wurde über die Angaben zu insgesamt 22 verschiedenen Fragestellungen und Aspekten (von biographischen Standarddaten bis hin zur vermuteten Motivation für die Ausreise nach Syrien/Irak) ein Index gebildet, der Auskunft über die Informationstiefe zum jeweiligen Fall gibt. Dieser Index konnte einen Minimalwert von ‚0‘ (keinerlei näheren Informationen vorliegend) bis hin zu einem Maximalwert von ‚22‘ (umfängliche Fallinformationen KA 19/3660 Seite 7 von 50 vorliegend) annehmen. Während der Mittelwert dieses Indexes in der letztjährigen Erhebung 11,7 betrug (378 Fälle), ist er in der aktuellen Auswertung zu 677 Fällen deutlich auf 15,5 gestiegen. So lagen 2014 in 65 Prozent der Fälle zu zehn und mehr der hier betrachteten 22 Fragestellungen konkrete Informationen vor – dieser Werte konnte nun auf 95 Prozent in der diesjährigen Erhebung gesteigert werden. Dies kann durchaus als Indikator dafür gewertet werden, dass die Sicherheitsbehörden zwischenzeitlich tiefere Einblicke in die relevanten Szenen bzw. in den hier betrachteten Personenkreis gewonnen haben . Offenbar gelingt es schneller und umfänglicher, mehr Informationen zusammenzutragen . Hierfür spricht, dass zu der Teilgruppe der im letzten Jahr erstmalig ausgereisten Personen (166) der Index mit einem Wert von 16,2 abermals höher liegt als der zur Gesamtstichprobe ermittelte Wert und das obwohl diese neuen Fälle den Sicherheitsbehörden noch nicht vergleichbar lange bekannt sind. Die verbesserte Informationsdichte gewährt im Vergleich zur letztjährigen Auswertung etwas tiefere Einblicke in Bedingungsumstände und -faktoren des offensichtlichen Radikalisierungsgeschehens , als es in 2014 der Fall war. Hierbei verwundert nicht, dass der Informationsgrad mit der Länge des jeweiligen Radikalisierungsgeschehens korrespondiert : Zu denjenigen Fällen, deren Radikalisierungsprozess länger währt (hier festgemacht an: Zeitraum zwischen Alter bei vermutetem Einstieg in den Radikalisierungsprozess und erster Ausreise), liegt in der Tendenz eine merklich breitere Informationsbasis vor. Trotz verbesserter Informationsbasis gilt jedoch auch weiterhin, dass sich angesichts der stark variierenden Informationsdichte keine elaborierten multivariaten Auswerteverfahren anbieten. Es wurden vornehmlich deskriptivstatistische Verfahren (Häufigkeitsverteilungen , Mittelwertberechnungen) und einfache inferenzstatistische Verfahren zur Analyse möglicher Gruppenunterschiede eingesetzt [wesentlich: Mittelwertvergleiche, kreuztabellarische Betrachtungen unter Anwendung des Chi-Quadrat-Tests (etwa: Vergleich von Männern und Frauen zur Frage, ob polizeiliche Vorerkenntnisse vorliegen)]. Falls statistisch auffällige Unterschiede oder Zusammenhänge identifiziert wurden, findet sich im Text ein ausdrücklicher Hinweis hierauf. Um den Lesefluss nicht zu behindern , ist die Stärke des jeweiligen Unterschieds oder Zusammenhangs lediglich unter KA 19/3660 Seite 8 von 50 Ausweis der jeweiligen Mittelwerte oder Prozentangaben beschrieben. Weitergehende statistische Maßzahlen zur jeweiligen Teststärke etc. können bei der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus (KI 11) des BKA im Interessensfalle angefragt werden. Die hier vorgenommenen statistischen Analysen sind vor allem auch durchgeführt worden, um das Risiko zu vermeiden, dass rein „optisch“ auffällige prozentuale und/oder absolute Unterschiede „überinterpretiert“ werden und so Gefahr laufen, zu falschen (handlungs-) praktischen Ableitungen zu führen. Wie bereits angedeutet, liegen zu bestimmten Fragestellungen bzw. Variablen nicht zu allen Fällen Informationen vor. Dies führt bei der vergleichenden Betrachtung von zwei Merkmalen dazu, dass die jeweiligen Gruppen mitunter recht klein werden. Auch unterscheiden sich die entsprechenden Bezugsgrößen so je nach betrachteter Variable: Beispielsweise können zur Frage der Radikalisierungsdauer nur Betrachtungen zu den Fällen angestrengt werden, zu denen hierzu auch konkrete Informationen vorliegen. Das heißt, dass etwaige Teilgruppen von lang- oder kurzfristig radikalisierten Personen nicht auf die Gesamtgruppe von 677 Fällen, sondern nur auf die Teilgruppe von 306 Fällen bezogen werden können, zu denen Angaben sowohl zum Ausreisedatum als auch zum vermuteten Radikalisierungseinstiegsalter vorliegen. Hinzuweisen ist ferner darauf, dass bei den hier angestrengten vergleichenden Analysen darauf geachtet wurde, dass die Fallzahlen der jeweils betrachteten Teilgruppen nicht die für die angewandten Analyseverfahren notwendige Fallzahl unterschreiten. Zudem sei darauf verwiesen, dass die Angaben insbesondere zu (mutmaßlichen) Einflussfaktoren auf den Radikalisierungsprozess oder zur (mutmaßlichen) zeitlichen Dynamik des Radikalisierungsgeschehens [wesentlich: Einstiegsalter, (bisherige) Dauer des Radikalisierungsprozesses] mit recht großer Unschärfe behaftet sind. Es ist aus diversen Studien bekannt, dass Radikalisierungsprozesse in der Regel früher beginnen, als es etwa den Sicherheitsbehörden auffällt – selbst Personen aus dem unmittelbaren sozialen Nahbereich erkennen eine etwaige Radikalisierung häufig erst im fortgeschrittenen Stadium . Auch bei den im Weiteren dokumentierten Beobachtungen zu etwaigen Einflussfaktoren auf den Radikalisierungsprozess – wie etwa Internet, Freundeskreis, Herkunftsfamilie – ist stets zu bedenken, dass hier nur den Sicherheitsbehörden bekannt gewordene Einflussfaktoren betrachtet werden können. Wenn es etwa heißt, dass offenbar bei KA 19/3660 Seite 9 von 50 einem bestimmten Prozentsatz der jeweils betrachteten Fälle das Internet eine relevante Rolle im Radikalisierungsprozess gespielt hat, kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass das Internet in dem ein oder anderen Falle in der Vergleichsgruppe ebenfalls eine Rolle gespielt haben könnte. Dies kann zwar angenommen werden, allerdings ist auch zu bedenken, dass der Einfluss offenbar nicht so offenkundig war, dass er den Sicherheitsbehörden auffällig wurde. Die hiermit vorgelegte Analyse kann angesichts der skizzierten Erhebungsumstände und Datenqualität den Anspruch erheben, ein insgesamt vergleichsweise verlässliches Bild zum Ausmaß des Phänomens unter Berücksichtigung zentraler sozio-demographischer Eckdaten zu vermitteln. Die Analysen zu den konkreten sozialräumlichen Bedingungsfaktoren der Radikalisierungsprozesse können jedoch in Anbetracht der hierzu vorliegenden Datenqualität auch weiterhin trotz verbesserter Datengrundlage nur eine Orientierung stiften und helfen, den Blick auf Zusammenhänge bzw. Einflussfaktoren zu richten , die es – ganz entsprechend dem Auftrag und der Intention dieser Auswertung – lohnt, über entsprechende Präventionsangebote zu adressieren. Abschließend sei darauf verwiesen, dass diese Auswertung auf vergleichende Aussagen zwischen der ersten Studie aus dem Jahr 2014 und der Fortschreibung 2015 verzichtet. Dies geschieht aus zwei maßgeblichen Gründen. Zum einen ist der bei der letztjährigen Erhebung eingesetzte Fragebogen vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen in Teilen überarbeitet und weiter präzisiert worden, um die Qualität – die Gültigkeit und Verlässlichkeit – der Informationsgewinnung zu erhöhen. Zum anderen hat sich, wie zuvor ausgeführt, auch unabhängig vom eingesetzten Erhebungsinstrument die Informationslage zur Gruppe der ‚Syrien-/Irakreisenden‘ zwischenzeitlich verbessert. Insofern spiegelte ein schlichter Vergleich der im letzten Auswertebericht dokumentierten (Prozent -)Zahlen auf der Grundlage einer Stichprobe von 378 Fällen gegenüber der diesjährig betrachteten Stichprobe von 677 Fällen möglicherweise Unterschiede wider, die in erster Linie Resultat einer zwischenzeitlich veränderten Informationslage sind, nicht aber Resultat einer auch real veränderten Lage. Um hierzu verlässliche Aussagen treffen zu können , ist deshalb eine vertiefende Analyse auf der Grundlage der in diesem Jahr erfassten Gesamtstichprobe von 677 Fällen erfolgt. In diese Stichprobe sind die bereits 2014 erfassten und noch aktuellen Fälle eingegangen, zu denen in den Ländern mit dem überarbei- KA 19/3660 Seite 10 von 50 teten Fragenbogen der aktuelle Informationsstand abgefragt wurde. Auf der Grundlage der so erhobenen Daten wurde im Sinne des Erkenntnisinteresses dieser Studie ein systematischer Vergleich der Teilgruppe der vor Juli 2014 Ausgereisten mit der Gruppe der ab Juli 2014 bis einschließlich 30. Juni 2015 Ausgereisten vorgenommen: Welche Veränderungen haben sich ergeben? Unterscheiden sich die Alt- von den Jungfällen und haben wir es mit einer zwischenzeitlich veränderten Gruppe von Ausgereisten zu tun? KA 19/3660 Seite 11 von 50 3 Datenauswertung In einem ersten Teil (Kapitel 3.1) werden Häufigkeitsverteilungen und Mittelwerte zu den zentralen Variablen bzw. Merkmalen der Gesamtgruppe (n=677) aufgeführt. Darauf aufbauend geht es im Kapitel 3.2 darum, vergleichende Analysen zwischen unterschiedlichen Teilgruppierungen vorzustellen. Hier wird der Fokus allem voran auf einen Vergleich der Gruppen der vor und nach dem Stichtag der letztjährigen Erhebung (30.06.2014) bis zum Stichtag der diesjährigen Erhebung (30.06.2015) Ausgereisten gelegt. Dies ist deshalb von besonderem Interesse, weil der Stichtag der letztjährigen Erhebung nahezu identisch mit dem Datum der Ausrufung des Kalifats durch den IS am 29.06.2014 ist. An dieser Stelle sind in erster Linie folgende Fragestellungen relevant: Unterscheiden sich die Gruppen der vor und nach der Ausrufung des Kalifats ausgereisten Personen? Beobachten wir eine veränderte Ausreisedynamik? Darüber hinaus werden wie im letzten Jahr weitere Gruppenvergleiche vorgenommen. Die Gruppenvergleiche eröffnen die Möglichkeit, unterschiedliche Einflussfaktoren zu identifizieren und deren Bedeutung für das Radikalisierungsgeschehen näher einschätzen zu können. Damit soll vor allem eine bessere Orientierung geboten werden, welche Aspekte und Teilgruppierungen innerhalb präventiver Ansätze prioritär berücksichtigt werden sollten. 3.1 Deskriptive Datenauswertung der Gesamtgruppe (n=677) 3.1.1 Geschlecht, Alter und aktueller Familienstand 79 Prozent der ausgereisten Personen sind Männer, 21 Prozent Frauen. Die Ausgereisten sind zum Zeitpunkt der Ausreise zwischen 15 und 62 Jahre alt. Der Mittelwert liegt bei 25,9 Jahren. Mit 188 Personen stellen die 22 bis 25-Jährigen die zahlenmäßig größte Altersgruppe der Ausgereisten. Die nächstgrößten Altersgruppen stellen die 18- bis 21- Jährigen (139 Ausgereiste) und die 26- bis 29-Jährigen (124 Ausgereiste). KA 19/3660 Seite 12 von 50 Betrachtet man die Altersverteilung zum Stichtag 30.06.2015 ergibt sich folgendes Bild: Zum Zeitpunkt des Erhebungsstichtages bewegt sich die Altersspanne zwischen 15 und 64 Jahre und das Durchschnittsalter beträgt 27,5 Jahre. Auffällig ist ein relativ hoher Anteil sowohl sehr junger Personen als auch für den Phänomenbereich „Salafismus“ älterer Personen. Abbildung 1 zeigt die beiden unterschiedlichen Altersverteilungen. 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 unter 18 18-21 22-25 26-29 30-33 34-37 38-41 42-45 46-49 ab 50 Alter bei der ersten Ausreise Alter zum Stichtag 30.06.2015 Abbildung 1: Altersverteilung bei der ersten Ausreise und zum Stichtag 2015 Zu 628 Personen liegen Angaben zum Familienstand vor. 34 Prozent sind ledig, 25 Prozent verheiratet und 32 Prozent aktuell nach islamischem Ritus verheiratet. Von 267 Personen ist bekannt, dass sie eigene Kinder haben. Bei 548 Personen liegen Angaben dazu vor, ob sie vor/bis zu ihrer Ausreise einen eigenen Hausstand hatten. Dies war bei 60 Prozent der Fall. 3.1.2 Wohnort vor der Ausreise Die Gruppe der Ausgereisten kommt aus insgesamt 159 deutschen Städten – mit metropolähnlichem , groß-, kleinstädtischem oder dörflichem Charakter. Die Städte und Gemeinden verteilen sich dabei über das gesamte Bundesgebiet, wenngleich sich regionale KA 19/3660 Seite 13 von 50 Schwerpunkträume abzeichnen. Allerdings gibt es insgesamt nur elf Städte, aus denen eine zweistellige Personenzahl ausgereist ist (Minimum: 11 – Maximum: 95). Bemerkenswert ist, dass aus diesen Städten insgesamt 327 der Ausgereisten und damit nahezu jeder zweite der hier betrachteten Fälle stammt. Diese Städte sind ebenfalls über das gesamte Bundesgebiet und unterscheiden sich hinsichtlich der aufgetretenen Fälle pro 100.000 Tausend Einwohner extrem: Unter den Städten mit mehr als einer Million Einwohner finden wir eine Spanne zwischen 1 und 2,7 Fällen, unter den Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) zwischen 3,6 und 14 Fällen , wobei der Höchstwert von 15,7 Fällen in der einzigen mittelgroßen Stadt (bis 100.000 Einwohner) unter den elf Städten anzutreffen ist. Um diese Werte besser einordnen zu können, hilft ein Vergleich des Gesamtmittelwertes der hier betrachteten elf Städte mit dem der deutschen Gesamtbevölkerung– dieser beträgt 3,7 bzw. 0,8 Fälle pro 100.000 Einwohner.2 Das hier untersuchte Phänomen ist insofern ein städtisches, als dass nahezu 90 Prozent der ausgereisten Personen vor ihrer Ausreise an einem Ort städtischen Charakters lebten – etwa jeder Zehnte hatte seinen Wohnort im ländlichen Umfeld. 3.1.3 Geburtsland und Staatsangehörigkeit 61 Prozent der ausgereisten Personen wurden in Deutschland geboren. Mit weitem Abstand folgen als Geburtsländer Türkei (6%), Syrien (5%), Russische Föderation (5%) und Afghanistan (3%). Abbildung 2 zeigt grafisch die entsprechenden Geburtsländer. Die genannten Staaten mitgezählt, stammen die aus Deutschland ausgereisten Personen aus insgesamt 36 Ländern. Bei 165 der im Ausland Geborenen liegen Informationen über den Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland vor. Davon sind 38 Prozent im Kindes- bzw. frühen Jugendalter (unter 14 Jahre), 26 Prozent im Jugend- und Heranwachsendenalter (14 bis unter 21 Jahre ) und 36 Prozent im Erwachsenenalter (ab 21 Jahre) nach Deutschland gekommen. Für 2 Quelle zu den zu Grunde liegenden Bevölkerungszahlen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gro%C3%9F-_und_Mittelst%C3%A4dte_in_Deutschland bzw. – https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland (Zugriff: 15.09.2015) Test KA 19/3660 Seite 14 von 50 die größte Gruppe der spätestens bis (einschließlich) zum 14. Lebensjahr Eingereisten geschah somit die (politische) Sozialisation in erster Linie in Deutschland. Deutschland 61% Türkei 6% Syrien 5% Russische Föderation 5% Afghanistan 3% Sonstige 20% Abbildung 2: Geburtsland Zu insgesamt 665 Ausgereisten liegen Angaben zur ersten Staatsangehörigkeit vor. 64 Prozent dieser Personen besitzen (auch) eine deutsche Staatsangehörigkeit - davon 96 Prozent als erste Staatsangehörigkeit. Es folgen in absteigender Häufigkeitsreihenfolge Personen mit (auch) türkischer (19%), marokkanischer (7%), russischer (5%), syrischer (5%), tunesischer (5%) und afghanischer (5%) Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sind 30 weitere unterschiedliche Staatsangehörigkeiten vorzufinden, wobei es sich hier in der Regel um Einzelfälle handelt. Mehr als ein Drittel (36%) besitzen ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft, 25 Prozent besitzen zusätzlich zur deutschen noch eine weitere Staatsbürgerschaft. Die größten Doppelstaatlergruppen sind Deutsch-Marokkaner (18%), Deutsch-Türken (18%), Deutsch-Tunesier (12%), Deutsch-Afghanen (10%) und Deutsch-Syrer (8%). Die größte Gruppe von ausgereisten Personen ohne deutschen Pass stellen türkische Staatsbürger (14%), gefolgt von russischen (5%), syrischen (3%), marokkanischen (2%) und afghanischen (2%) Staatsbürgern (Abbildung 3). KA 19/3660 Seite 15 von 50 sonstige 34% marokkanisch 18% türkisch 18% tunesisch 12% afghanisch 10% syrisch 8% Zweite Staatsangehörigkeit neben der deutschen deutsch und weitere 25% nur deutsch 36% türkisch 14% russisch 5% syrisch 3% marokkanisch 2% afghanisch 2% Sonstige 13% Staatsangehörigkeit (I) Abbildung 3: (Erste) Staatsangehörigkeit und zweite Staatsangehörigkeit neben der deutschen Zu den Ausgereisten mit Migrationshintergrund zählen entsprechend offizieller Definition „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten , sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“.3 Unter diese Definition fallen in dieser Stichprobe 560 Personen (83%). 3.1.4 Schule, Ausbildung, Studium und Beruf Von insgesamt 63 Personen ist bekannt, dass sie bis zu ihrer Ausreise Schüler waren. Ein Viertel von ihnen besuchte ein Gymnasium. Bei 232 Personen liegen Informationen über ihren höchsten Schulabschluss vor. Von diesen haben 36 Prozent das Abitur bzw. die (Fach-)Hochschulreife erlangt, 27 Prozent einen Haupt- oder Volksschulabschluss und 24 Prozent einen Realschulabschluss bzw. eine Mittlere Reife. Weitere 5 Prozent haben einen sonstigen Abschluss und 8 Prozent haben keinen Schulabschluss erreicht. Von 115 Personen ist bekannt, dass sie eine Ausbildung begonnen haben. Zu nahezu die Hälfte (49%) der Personen liegen Erkenntnisse vor, dass sie eine Ausbildung abgeschlos- 3 Statisches Bundesamt Wiesbaden. 2009. Personen mit Migrationshintergrund. Zugriff 22.09.2015, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/ Migration Integration /Migrationshintergrund/Aktuell.html KA 19/3660 Seite 16 von 50 sen haben, während 31 Prozent ihre Ausbildung abgebrochen und 20 Prozent erst vor der Ausreise eine begonnen haben. Von den 81 Personen, zu denen bekannt ist, dass sie vor ihrer Ausreise ein Studium aufgenommen haben, haben 14 Prozent ihr Studium abgeschlossen , 28 Prozent vor Abschluss abgebrochen und 59 Prozent erst vor der Ausreise begonnen. Von 147 Personen ist bekannt, dass sie vor ihrer Ausreise arbeitslos waren. Zu 94 Personen liegen Erkenntnisse vor, dass sie vor/bis zu ihrer Ausreise berufstätig waren. 3.1.5 Religion und ideologische Ausrichtung Bei 116 Personen liegt die Information vor, dass es sich um Konvertiten handelt. Bei 59 Prozent dieser Konvertiten ist es zudem möglich, das Alter zu bestimmen, in dem sie konvertiert sind. Dabei zeigt sich, dass rund zwei Drittel der Personen in einem Alter von unter 22 Jahren konvertiert sind. 547 der ausgereisten Personen werden dem salafistischen Spektrum zugerechnet, während dies nur bei 22 Personen explizit verneint wird. 217 Personen sind nach Informationen der Sicherheitsbehörden in einer Moscheegemeinde bzw. einem Moscheeverein oder –verband aktiv. Etwa zwei von drei Personen (68%) lassen sich vor der Ausreise dem Umfeld bekannter Islamisten/Salafisten bzw. entsprechenden Gruppierungen zuordnen. Dabei zeigen sich Anhaltspunkte sowohl für mutmaßlich kleinere lokale Strukturen als auch für überregionale Kennverhältnisse. Insgesamt lassen sich fünf Gruppierungen identifizieren, in deren Umfeld sich zwischen zehn und 19 der ausgereisten Personen bewegten. Diese Gruppen bzw. Szenen sind zwar häufig mit bestimmten Städtenamen assoziiert und suggerieren eine gewisse regional begrenzte Aktivität. Dies sollte jedoch nicht den Blick dafür verstellen, dass die Gruppen und deren Akteure über ihren jeweiligen regionalen Aktionsraum hinaus agieren bzw. „Strahlkraft“ entfalten. Neben Gruppenstrukturen war auch die Zugehörigkeit zum Umfeld bekannter islamistischer/salafistischer Einzelpersonen für die Ausreisenden von Relevanz. Eine dieser Einzelpersonen stand beispielsweise in Kontakt mit 14 der Ausgereisten aus mehreren Bundesländern, ein weiterer mit zwölf und zwei weitere mit jeweils zehn. Auch in diesem Kontext zeigen sich überregionale Aktivitäten islamistischer/salafistischer Akteure. KA 19/3660 Seite 17 von 50 3.1.6 Straftaten Zwei Drittel der Ausgereisten, zu denen Angaben vorliegen (669 Personen), haben polizeiliche Vorerkenntnisse. Vor Beginn ihrer Radikalisierung4 sind für 225 Ausgereiste Straftaten unterschiedlicher Deliktsbereiche bekannt. Am häufigsten sind Gewalt- (29%) und Eigentumsdelikte (29%), gefolgt von BtM-Delikten (16%). Mit Straftaten aus dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) treten lediglich zwei Prozent der Ausgereisten vor Beginn ihrer Radikalisierung in Erscheinung. Eigentumsdelikte 29% Gewaltdelikte 29% Sexualdelikte 3% BtM-Delikte 16% PMK 2% Sonstige 21% Deliktsbereiche vor Beginn der Radikalisierung (225 Personen) Eigentumsdelikte 20% Gewaltdelikte 24% Sexualdelikte 1%BtM-Delikte 4% PMK 31% Sonstige 20% Deliktsbereiche nach Beginn der Radikalisierung (264 Personen) Abbildung 4: Deliktsbereiche vor/nach Beginn der Radikalisierung Nach Beginn ihrer Radikalisierung sind für 264 Ausgereiste Straftaten bekannt. Eine Gegenüberstellung von Straftaten vor und nach der Radikalisierung findet sich in Abbildung 4. Hier zeigt sich, dass es im Verlauf der Radikalisierung häufiger zu PMK-Delikten 4 Zur Problematik häufig unscharfer Zeitangaben im Zusammenhang mit dem Radikalisierungsprozess einer Person sei hier auf das Kapitel 2 verwiesen. KA 19/3660 Seite 18 von 50 kommt, die dann auch die am stärksten besetzte Deliktskategorie bilden (31%). Weiterhin stark vertreten sind Gewaltdelikte (24%), gefolgt von Eigentums- (20%) und BtM- Delikten (4%). Zu knapp 98 Prozent der Personen mit polizeilichen Vorerkenntnissen liegen Angaben zur Deliktsanzahl vor.5 Durchschnittlich begingen diese Personen 7,6 Straftaten. Mehr als die Hälfte (53%) von ihnen trat mit drei oder mehr Delikten und nahezu ein Drittel (32%) mit sechs oder mehr Delikten in Erscheinung. Dies verdeutlicht, dass es sich bei den Ausgereisten mit polizeilichen Vorerkenntnissen ganz überwiegend um Mehrfachtäter handelt . Betrachtet man die 618 Personen, zu denen Angaben zu aktuellen Strafverfahren vorliegen , lässt sich feststellen, dass bei mehr als der Hälfte (55%) der Ausgereisten ein Strafverfahren anhängig ist. Die Mehrheit bilden hier Ermittlungsverfahren gemäß §§ 89 a, b StGB und 129 a, b StGB. Nicht selten werden zudem Verfahren aus dem Bereich der Gewaltdelikte (vorrangig Strafverfahren wegen Körperverletzung/gefährlicher Körperverletzung ) gegen diese Personen geführt. 3.1.7 Radikalisierungsfaktoren In der Erhebung wurden folgende Faktoren als für den Beginn und Verlauf von Radikalisierung 6 relevant erachtet und entsprechend abgefragt: Koran-Verteilaktionen („Lies!“), sogenannte Islamseminare, sogenannte Benefizveranstaltungen, Internet, Familie, Freunde, Kontakte in der Schule, Kontakte in Moscheen und Kontakte in Justizvollzugsanstalten . Mehrfachangaben waren hier möglich, allerdings keine Priorisierung der entscheidenden Faktoren. Es zeigt sich, dass die einzelnen Faktoren unterschiedlich bedeutsam sind, sowohl im Vergleich untereinander als auch was ihre Bedeutung im Verlauf 5 Zur Deliktsanzahl ist anzumerken, dass diese jeweils auf den zum Stichtag der Erhebung in polizeilichen Systemen verfügbaren Informationen beruht. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. gesetzlich vorgegebenen Löschfristen) liegen aber zu zeitlich weit zurückliegenden Straftaten unter Umständen keine Informationen mehr vor, wodurch die „kriminelle Karriere“ einer Person nicht vollständig retrograd nachvollzogen werden kann. Demnach könnten die hier angegebenen durchschnittlichen Deliktsangaben in einigen Fällen tatsächlich höher liegen. 6 In diesem Zusammenhang wird auf Fußnote 4 verwiesen. KA 19/3660 Seite 19 von 50 der Radikalisierung angeht. Die Abbildung 5 zeigt den Anteil von drei neu gebildeten Kategorien von Radikalisierungsfaktoren an der Gesamtzahl der Nennungen jeweils zu Beginn und im weiteren Verlauf der Radikalisierung. Eine Kategorie bezeichnet den Einfluss des sozialen Nahraums (Familie, Freunde und Kontakte in der Schule). Personen, die an Koranverteilaktionen, Islamseminaren, Benefizveranstaltungen teilnahmen und/oder Kontakte zu einschlägigen Moscheen unterhielten, wurden zur salafistischen /islamistischen Szene zugeordnet. Das Internet bleibt als eigenständige Kategorie bestehen. Bei 480 Personen liegen Angaben zu einem oder mehreren Faktoren vor, die mutmaßlich zu Beginn der Radikalisierung eine Rolle gespielt haben. Bei 69 Prozent waren Radikalisierungsaspekte zu Beginn relevant, die in Verbindung mit der salafistischen /islamistischen Szene stehen.7 Auch wenn bei 291 Personen Aspekte aus dem unmittelbaren Nahbereich eine Rolle zu Beginn der Radikalisierung gespielt haben, so waren hiervon lediglich bei 15 Prozent eben diese Aspekte alleiniger Einflussfaktor.8 Bei den meisten anderen sind auch szenerelevante Aspekte vorhanden. 41% 42% 35% 38% 24% 20% Zu Beginn der Radikalisierung Im Verlauf der Radikalisierung Internet Sozialer Nahbereich Szene Abbildung 5: Radikalisierungsfaktoren im Vergleich 7 Die Häufigkeiten verteilen sich wie folgt (Mehrfachnennungen möglich): Koranverteilaktionen „Lies!“ (18%), Islamseminare (18%), Benefizveranstaltungen (5%), und Kontakte zu salafistischen Moscheen (33%). 8 Häufigkeiten (Mehrfachnennungen möglich): Familie (13%), Freunde (37%), Kontakte in der Schule (3%). KA 19/3660 Seite 20 von 50 Das Internet ist bei 201 Personen als Einflussfaktor zu Beginn der Radikalisierung relevant . Für knapp die Hälfte (47%) dieser Personen sind Aktivitäten in sozialen Netzwerken bekannt. Allerdings weisen lediglich 14 Prozent dieser Gruppe keine anderen Bezüge zu einer salafistischen/islamistischen Szene auf. Bei etwa acht Prozent der Fälle ist ausschließlich das Internet als Radikalisierungsfaktor bei Radikalisierungsbeginn benannt worden. Zu bedenken ist allerdings, dass es für die Informationen und Erkenntnisse, die zum Radikalisierungsfaktor „Internet“ personengenau vorliegen, ein nur schwer abschätzbares Dunkelfeld gibt. Zu den Faktoren, die die Radikalisierung im weiteren Verlauf beeinflusst haben, liegen bei 514 Personen Angaben vor. Auch im weiteren Verlauf der Radikalisierung spielen szenespezifische Faktoren eine wichtige Rolle. Bei 81 Prozent waren Radikalisierungsaspekte im weiteren Verlauf der Radikalisierung relevant, die in Verbindung mit einer salafistischen /islamistischen Szene stehen.9 Der Salafismus ist somit einer der entscheidenden Einflussfaktoren für die islamistische Radikalisierung der Personen, die aus Deutschland in Richtung Syrien bzw. Irak ausreisen. Die Anzahl derer, bei denen ausschließlich Nahbereichsfaktoren eine Rolle im weiteren Verlauf der Radikalisierung spielen, beträgt 15 Prozent (ebenfalls 15% zu Beginn der Radikalisierung ).10 Das Internet ist bei 36 Prozent als Einflussfaktor im weiteren Verlauf der Radikalisierung bedeutend (42% zu Beginn der Radikalisierung). Das heißt, die Anzahl derer, die ohne Szenebezüge durch das Internet beeinflusst wurden, reduzierte sich im weiteren Verlauf der Radikalisierung von 14 Prozent auf neun Prozent. Die Anzahl der Personen, die ausschließlich durch das Internet beeinflusst werden, reduziert sich ebenfalls im weiteren Verlauf der Radikalisierung von acht Prozent auf vier Prozent. Dagegen nimmt die Bedeutung sozialer Umfelder, sei es mit Bezügen zu diesen Szenen oder zum sozialen Nahbereich, im weiteren Verlauf der Radikalisierung zu (von 92% auf 96%). Kontakte in Justizvollzugsanstalten spielten sowohl bei Beginn als auch im weiteren Verlauf der Radikalisierung nur eine untergeordnete Rolle (jeweils 2%). 9 Häufigkeiten (Mehrfachnennungen möglich): Koranverteilaktionen („Lies!“, 18%), Islamseminare (18%), Benefizveranstaltungen (5%), Kontakte zu salafistischen Moscheen (33%). 10 Häufigkeiten (Mehrfachnennungen möglich): Familie (13%), Freunde (37%), und Kontakte in der Schule (3%). KA 19/3660 Seite 21 von 50 Insgesamt zeigt sich, dass trotz einiger leichter Verschiebungen salafistische Einrichtungen , Persönlichkeiten und Propaganda sowohl zu Beginn der Radikalisierung als auch im weiteren Verlauf bei einem Großteil der ausgereisten Personen eine wichtige Rolle spielen . Radikalisierung findet überwiegend in einem realen sozialen Umfeld statt. Dies zeigt sich durch den Bedeutungszuwachs realweltlicher Kontakte im Verlauf der Radikalisierung . Obwohl andere Faktoren, wie der soziale Nahbereich und das Internet, ebenso eine radikalisierende Wirkung haben, ist der Anteil der Personen, die alleinig und ohne szenespezifische Faktoren diesen Einflüssen ausgesetzt sind, sehr klein. 3.1.8 Zeitpunkt, Dauer und Anzeichen der Radikalisierung Zu 314 der ausgereisten 677 Personen (47%) liegen Informationen über den Zeitpunkt des vermutlichen Beginns ihrer Radikalisierung11 vor. Bei dem mit Abstand größten Teil von ihnen fällt der Beginn der Radikalisierung in die Zeit zwischen dem Ausbruch des Konflikts in Syrien im Frühjahr 2012 und der Ausrufung des Kalifats durch den IS Ende Juni 2014 (57%). Zwischen den Anschlägen in den USA im September 2001 (9/11) und dem Ausbruch des Konflikts in Syrien begann die Radikalisierung von 34 Prozent der Personen. Zwischen der Ausrufung des Kalifats und dem Stichtag dieser Studie (zwischen Juli 2014 und Juni 2015) ist den Sicherheitsbehörden für lediglich sieben Prozent bekannt , das bei ihnen eine islamistische Radikalisierung begonnen hat. Nur zwei Prozent der in Richtung Syrien/Irak ausgereisten Personen haben sich bereits vor 9/11 begonnen zu radikalisieren. Das Alter zu Beginn der Radikalisierung liegt zwischen 13 und 56 Jahren, bei einem Mittelwert von 22,4 Jahren. Nach den vorliegenden Angaben waren die jüngsten, später Ausgereisten zu Beginn ihrer Radikalisierung erst 13 Jahre alt (vier Personen). Insgesamt liegen zu 57 Ausgereisten Informationen vor, dass sie zu Beginn ihrer Radikalisierung noch minderjährig waren (18%). Abbildung 6 zeigt die Altersverteilung beim Beginn der Radikalisierung . 11 In diesem Zusammenhang wird auf Fußnote 4 verwiesen. KA 19/3660 Seite 22 von 50 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 bis 17 18-21 22-25 26-29 ab 30 Alter (in Jahren) Abbildung 6: Alter zu Beginn der Radikalisierung Nahezu jede zweite Person reist innerhalb des ersten Jahres nach Radikalisierungsbeginn aus (48%). Hinsichtlich der Radikalisierungsdauer, also dem Zeitraum zwischen dem Beginn der Radikalisierung und der (ersten) Ausreise, lässt sich zudem weiterhin feststellen, dass sich gut jede fünfte Person (23%) innerhalb von sechs Monaten radikalisiert hat. Zwei Drittel der Ausgereisten (68%) haben sich innerhalb von zwei Jahren radikalisiert. Abbildung 7 veranschaulicht die Dauer der Radikalisierung. Für knapp die Hälfte der Ausgereisten (48%) liegen Information vor, dass die Radikalisierung durch Veränderungen in ihrem äußeren Erscheinungsbild erkennbar war. Verhaltensänderungen im Verlauf der Radikalisierung wurden bei etwa einem Drittel der Ausgereisten (35%) festgestellt. Von mehr als jeder vierten ausgereisten Person (28%) ist bekannt , dass sie vor ihrer Ausreise salafistisch agitierte und auch ihr persönliches Umfeld versuchte zu beeinflussen. Bei etwa jeder fünften Person (22%) wurde ausschließlich durch die Ausreise selbst erkannt, dass sich diese in einem Radikalisierungsprozess befand . Und bei gut einem Zehntel der Ausgereisten (11%) waren Aktivitäten zur Vorbereitung ihrer Ausreise das Anzeichen dafür, dass sie sich in einem Radikalisierungsprozess befanden. KA 19/3660 Seite 23 von 50 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 bis 6 7-12 13-18 19-24 25-30 31-36 über 36 Zeitraum in Monaten Abbildung 7: Zeitraum zwischen Beginn der Radikalisierung und der ersten Ausreise 3.1.9 Ausreise Sofern die Ausreiseabsicht dem Umfeld des Betroffenen vorab bekannt gewesen ist, waren in den meisten Fällen Freunde (42%) und schon mit weiterem Abstand Familienangehörige (31%) in die Planungen eingeweiht. In gut jedem dritten Fall (35%) befanden sich die Freunde nach Informationen der Sicherheitsbehörden selbst in einem Radikalisierungsprozess . Letzteres zeigt, dass Personen aus dem unmittelbaren sozialen Nahbereich eine bedeutende Rolle (u. a. für die präventive Ausreiseverhinderung) zukommt. Ein Abschiedsbrief oder Testament eines Ausreisewilligen wurde in nur weniger als jedem zehnten Fall (8%) aufgefunden. Zu vier von fünf Personen (79%) liegen Informationen zur Ausreisemotivation vor (Mehrfachnennungen waren möglich). Es dominiert hier eine islamistisch-jihadistische Ausreisemotivation, die für 70 Prozent der Fälle angenommen werden kann. Bei jeder vierten Person (24%) ist nach vorliegenden Erkenntnissen anzunehmen, dass sie mit dem Ziel, in das Kalifat bzw. den „Islamischen Staat“ auszuwandern in Richtung Syrien/Irak gereist ist. Das dritthäufigste Ausreisemotiv bilden „humanitäre“ Gründe (23%). Weitaus seltener wurde eine „revolutionäre Absicht“ (9%) oder ein Heiratswunsch (6%) als Ausreisemotiv festgestellt. In 42 Prozent der Fälle konnte die jeweilige Motivation aus Äuße- KA 19/3660 Seite 24 von 50 rungen des Ausreisewilligen abgeleitet, in 43 Prozent der Fälle auf Basis von Informationen der Familienangehörigen und von Freunden erhoben werden. Von den Ausgereisten haben 14 Prozent ausdrücklich die Absicht geäußert, selbst an Kampfhandlungen („dem bewaffneten Jihad“) teilnehmen zu wollen. In 16 Prozent kann dies nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Bei den übrigen Ausgereisten liegen den Sicherheitsbehörden hierzu keine näheren Erkenntnisse vor. In 86 Prozent der Fälle Personen ist den Sicherheitsbehörden bekannt, mit wem diese jeweils ausgereist sind. Bei dieser Frage waren ebenfalls Mehrfachnennungen möglich. Jede zweite Person (49%) ist demnach gemeinsam mit Freunden ausgereist. Und etwa jede dritte Person (32%) reiste mit Familienmitgliedern oder allein aus (30%). Diese Daten bestätigen bisherige Erkenntnisse, wonach der Ausreiseentschluss häufig innerhalb von sogenannten „Peer Groups“ oder zusammen mit anderen Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld getroffen wird und die Ausreise dann auch mit anderen erfolgt (z.B. Gruppenausreisen). 0 20 40 60 80 100 120 Rückkehrer Tote Abbildung 8: Letzte/aktuelle Ausreisen (nach Quartal) KA 19/3660 Seite 25 von 50 Abbildung 8 veranschaulicht die jeweils aktuellen Ausreisen pro Quartal ab 2013.12 Die Abbildung enthält außerdem die entsprechend bekannte Anzahl an Rückkehrern und Verstorbenen (Dunkelblau) unter den jeweils in dem Quartal ausgereisten Personen. Der Begriff Rückkehrer bezieht sich hier auf Personen, die sich zum 30.06.2015 wieder in Deutschland aufgehalten haben.13 Die Ausrufung des Kalifats Ende Juni 2014 hat die Bereitschaft , in Richtung Syrien/Irak auszureisen nur vorübergehend verstärkt. Zwischen dem dritten und vierten Quartal 2014 sind 156 Personen letztmalig/aktuell in Richtung Syrien/Irak ausgereist (24% der insgesamt 649 Personen, deren Ausreise datierbar ist). Von Januar bis Ende Juni 2015 sind dagegen lediglich bei sieben Prozent letzte/aktuelle Ausreisen bekannt. Die Quartale mit den absolut höchsten Ausreisezahlen sind 03/2013, 02/2014 und 03/2014 mit mehr als 87 Ausreisen pro Quartal. Bei 14 Prozent ist bekannt, dass es sich um Mehrfachausreisende handelt, das heißt, sie sind zwei Mal oder häufiger in Richtung Syrien oder Irak ausgereist. Je nach der individuellen Situation kann die Anzahl der Ausreisen hierbei zwischen 2 und 25 variieren. 3.1.10 Aktivität in Syrien und/oder dem Irak Zu knapp der Hälfte der Ausgereisten (339 Personen) liegen Informationen darüber vor, dass sich diese nach ihrer Ausreise einer islamistisch-jihadistischen Gruppierung in Syrien und/oder dem Irak angeschlossen haben (Abbildung 9). Die Mehrheit von ihnen (76%) schloss sich dem IS an, weit kleinere Teilgruppen wiederum der Junud al Sham (JaS) (11%) bzw. der Jabhat al Nusra (JaN) (8%). Dies spricht dafür, dass der IS auch weiterhin eine große Anziehungskraft auf Jihadwillige bzw. Syrien-/Irakreisende ausübt und dessen Propaganda sowie mediale Präsenz diese Tendenz unter Umständen nachhaltig befördert . 12 Bei Mehrfachausreisenden wurde das jeweils letzte bekannte Ausreisedatum gewählt. 13 Nicht zu den Rückkehrern gezählt werden Personen, die zwischenzeitlich nach Deutschland zurückgekehrt sind, sich zum Erhebungsstichtag allerdings wieder außerhalb Deutschlands befanden. KA 19/3660 Seite 26 von 50 Jabhat al Nusra (JaN) 8% Junud al Sham (JaS) 11% Sonstige 5% Islamischer Staat (IS) 76% Abbildung 9: Anschluss an islamistisch-jihadistische Gruppen Hinsichtlich der Betätigungen der Ausgereisten in den Kampfgebieten gibt es zu 326 Personen , also zu knapp der Hälfte der Ausgereisten, Erkenntnisse. Bei den nachfolgenden Angaben ist zu berücksichtigen, dass eine Person vor Ort auch parallel oder zeitversetzt unterschiedlichen Tätigkeiten nachgegangen sein kann (Mehrfachnennungen waren möglich): Bei 30 Prozent liegen Hinweise vor, dass sie sich vor Ort an Kampfhandlungen beteiligt haben. Von sechs Prozent ist bekannt, dass diese eine Kampfausbildung (z. B. Training an Waffen) erhalten haben. Bei sieben Prozent beteiligten sich an der Propagandaarbeit einer oder mehrerer der islamistisch-jihadistischen Gruppierungen. In der humanitären Hilfe engagierten sich elf Prozent. Als Logistiker oder Unterstützer konnten drei Prozent der Personen identifiziert werden. 3.1.11 Rückkehr und aktueller Aufenthaltsstatus Zum Stichtag dieser Erhebung (30.06.2015) befanden sich mehr als ein Drittel (37%) weiterhin in Syrien oder dem Irak. 35 Prozent hielten sich zu diesem Zeitpunkt wieder in Deutschland auf, wobei knapp elf Prozent von diesen Personen inhaftiert waren.14 Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden wurden 17 Prozent als (vermutlich) verstorben registriert (siehe auch die Abbildung 8). Weitere 11 Prozent hielten sich entweder im 14 Weitere vergleichende Analysen zum Teilbereich der „Rückkehrer“ erfolgen in Kapitel 3.2.3, sowie zu den Rückreisen teilweise in Kapitel 3.2.1. KA 19/3660 Seite 27 von 50 Ausland (nicht aber in Syrien/Irak) auf oder es lagen zu ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus keine Informationen vor. Die meisten Rückkehrer waren mit Freunden ausgereist (57%), nur jeder fünfte mit Familienmitgliedern und 23 Prozent sind allein ausgereist. Bei der Rückkehr nach Deutschland zeigt sich ein etwas anderes Bild: Lediglich 18 Prozent reisten mit Freunden zurück, 19 Prozent mit Familienmitgliedern und fast ein Drittel (30%) alleine. Die übrigen wurden durch staatliche Maßnahmen, etwa durch polizeiliche Maßnahmen in Transitländern , nach Deutschland zurückgeführt oder es liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die Gründe für die Rückkehr sind nur in einigen wenigen Fällen bekannt. Es zeigt sich, dass elf Prozent aufgrund von Desillusion und/oder Frustration zurückgekehrt sind, neun Prozent sind aufgrund des Drucks der Familie oder anderer Personen aus dem sozialen Nahraum zurückgekehrt. Äußerer Zwang seitens islamistisch-jihadistischer Gruppen wurde in zehn Prozent der Fälle als Motiv für die Rückkehr vermutet. Bei sieben Prozent gehen die Behörden von einer taktisch motivierten Rückkehr aus, etwa um sich zu erholen oder um neue Ausrüstung oder Geld zu besorgen, mit dem der Kampf in Syrien oder dem Irak weitergeführt oder unterstützt werden soll. Etwa jeder fünfte Rückkehrer (21%) kooperiert mit den Sicherheitsbehörden. Ebenso kooperieren von 21 Prozent der Rückkehrer die Eltern mit den Sicherheitsbehörden. Gleichwohl liegen den Sicherheitsbehörden nur in wenigen Fällen Informationen dahingehend vor, dass sich die Rückkehrer aus dem salafistischen/extremistischen Milieu zurückziehen (8% der Rückkehrer). Stattdessen kehrt etwa die Hälfte in das Milieu zurück (54%). Bei den übrigen liegen keine eindeutigen oder belastbaren Erkenntnisse darüber vor, wie sie sich nach ihrer Rückkehr im Hinblick auf die islamistisch/salafistische Szene positionieren. KA 19/3660 Seite 28 von 50 3.2 Vergleichende Datenauswertung Wie auch bei der letztjährigen Auswertung haben sich im Verlauf der vergleichenden Analysen auffälligere Befunde zu insgesamt drei Teilgruppierungen ergeben, die im Folgenden näher betrachtet werden, da sie besondere Charakteristika des Gesamtphänomens klarer konturieren sowie illustrieren. Diese Gruppenprofile sind als eine zusammenfassende Gesamtschau der vielfältigen Teilbefunde der Auswertung zu sehen, um sie für etwaige handlungspraktische Ableitungen besser nutzbar machen zu können. Zu Beginn der jeweiligen Gruppenprofile wird kurz erklärt, wie und auf Grundlage welcher Variablen die jeweiligen Teilgruppen gebildet wurden. Dieses Teilkapitel abschließend und ergänzend folgen unter „Sonstige Auffälligkeiten“ weitere Besonderheiten bzw. Teilgruppen. Diese stellen jedoch allenfalls erste Ausgangspunkte für eine weiterführende vertiefende analytische Befassung mit dem Phänomen dar. 3.2.1 Ausreisen bis/nach 30. Juni 2014 – zum Einfluss der Ausrufung des „Kalifats“ Der hiermit vorgelegten Folgestudie liegt ein zentrales Erkenntnisinteresse zu Grunde: Hat sich die dynamische Entwicklung salafistisch motivierter Reisebewegungen auch im letzten Jahr bzw. seit dem Erhebungsstichtag 30. Juni 2014 der letztjährigen Studie fortgeschrieben ? Um diesem Erkenntnisinteresse zu entsprechen, wurde ein Gruppenvergleich der vor und nach Stichtag 2014 in Richtung Syrien/Irak ausgereisten Personen vorgenommen (im Folgenden: „Frühausgereiste“ bzw. „Spätausgereiste“). Da der Stichtag der 2014er Erhebung quasi datumsgleich mit der Ausrufung des „Kalifats“ durch Abu Bakr al Baghdadi am 29. Juni 2014 ist, sind von dieser vergleichenden Analyse auch Hinweise auf etwaige Auswirkungen der medial-propagandistisch inszenierten Ausrufung des Kalifats ableitbar. Hat das Kalifat eine Anziehungskraft entfaltet, die zu einer Intensivierung jihadistisch motivierter Reisebewegungen in den „Islamistischen Staat“ führte? Oder macht sich angesichts der beschwerlichen, von Gewalt und Brutalität gekennzeichneten Lebensbedingungen im IS mittlerweile Ernüchterung breit, die einen Zuzug in eben diesen abmildert und vermehrt Rückreisen motiviert? Oder aber zeigen mittlerwei- KA 19/3660 Seite 29 von 50 le die intensivierten Präventionsangebote Erfolge? Sicherlich werden sich diese Fragen in Anbetracht des vergleichsweise kurzen Betrachtungszeitraums seit Ausrufung des Kalifats in 2014 bis zum Stichtag der diesjährigen Erhebung (30.06.2015) allenfalls ansatzweise und nicht eindeutig beantworten lassen. Auch wird sich nicht klären lassen, welche Faktoren maßgeblich zu etwaigen Veränderungen geführt haben - vermutlich ist es ein Konglomerat diverser Einflüsse. Gleichwohl deuten einige Teilbefunde nach aktueller Einschätzung darauf hin, dass der Zenit jihadistischer Reisebewegungen in Richtung Syrien /Irak überschritten scheint. Einige sozio-demographische Eckdaten legen nahe, dass sich mit der Ausrufung des Kalifats offenbar ein veränderter Personenkreis angesprochen fühlt, sich auf den Weg in Richtung Syrien/Irak zu begeben: Die nach Juni 2014 ausgereisten Personen sind zum Zeitpunkt der ersten Ausreise durchschnittlich drei Jahre jünger, als die vor Ausrufung des Kalifats Ende Juni 2014 (Spätausgereiste: 23,7 Jahre – Frühausgereiste: 26,6 Jahre). Damit korrespondiert auch die Beobachtung, dass sich unter den Spätausgereisten ein ungleich größerer Anteil von Minderjährigen befindet (12% gegenüber 5%). Dies findet wiederum eine Entsprechung in einem deutlich höheren Anteil von Personen, die zum Zeitpunkt der Ausreise noch Schüler waren (20% gegenüber 8%) und zum Zeitpunkt der Ausreise noch keine Kinder (66% gegenüber 46%) oder einen eigenen Hausstand hatten (51% gegenüber 36%). Auffällig ist ferner der deutlich erhöhte Anteil von Frauen in der Gruppe der nach Ausrufung des Kalifats ausgereisten Personen (38% gegenüber 15%). Erwähnenswert ist im Kontext sozio-demographischer Eckdaten, dass der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in den Vergleichsstichproben mit jeweils 82,4 Prozent exakt gleich ist. Dies trifft jedoch nicht auf den Status der Staatsangehörigkeit zu: Hier liegt der Anteil derjenigen, die ausschließlich über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, in der Gruppe der Spätausgereisten tendenziell – wenn auch nicht statistisch signifikant – höher (41% gegenüber 35%). Berücksichtigen wir hier eine etwaige zweite deutsche Staatsbürgerschaft, so ist der Anteil an Personen, die nur oder auch über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, in den beiden Vergleichsstichproben wiederum etwa gleich hoch (65% gegenüber 62%). Hinsichtlich des Bildungsstandes und Beschäftigungsstatus ergeben sich keine auffälligen Unterschiede. Die Gruppen mit hochschulqualifizierenden Abschlüssen sind unter KA 19/3660 Seite 30 von 50 den Spät- und Frühausgereisten ähnlich groß (32% gegenüber 28%), sowie auch die Gruppen derjenigen, die sich zum Zeitpunkt der Ausreise in einem Ausbildungs- oder Berufsverhältnis befanden (72% gegenüber 65%). Fassen wir diese zwei Beobachtungen zusammen, ist zumindest nicht erkennbar, dass sich nach Ausrufung des Kalifats eher „Bildungsverlierer“ angesprochen fühlen. Auffällig ist weiterhin ein unterschiedliches ‚Nähe-Distanz-Verhältnis‘ zu salafistischen Umfeldern. Der Anteil von Personen, die aus Sicht der Sicherheitsbehörden als Salafisten einzuordnen sind, ist in der Gruppe der Spätausgereisten kleiner (91% gegenüber 98%), bleibt aber weiterhin hoch. Die Spätausgereisten zeichnen sich offensichtlich durch eine etwas größere Distanz – zumindest in der realen Welt – zur salafistischen Szene aus. Das spiegelt sich vor allem in den Beobachtungen zu konkreten Aktivitäten wider: Der Kreis von Personen, die sich aktiv in der salafistischen Szene engagiert haben, indem sie dem Umfeld bekannter Islamisten oder Moscheegemeinden zuzurechnen sind, einschlägige Benefizveranstaltungen oder Islamseminare besuchten, Aktivitäten in islamistischen Organisationen entfalteten und/oder an der Koran-Lies-Aktion beteiligt waren, ist in der Gruppe der Spätausgereisten deutlich kleiner (57% gegenüber 76%). Möglicherweise sind diese Unterschiede wiederum Ausdruck eines niedrigeren Durchschnittsalters und einer veränderten Radikalisierungsdynamik: In der Gruppe der Spätausgereisten ist der Zeitraum zwischen Radikalisierungseinstieg und erster Ausreise im Durchschnitt auffällig kleiner (20 Monate gegenüber 27 Monate), weshalb sich von daher auch weniger Möglichkeiten boten, entsprechende Aktivitäten zu entfalten bzw. durch die Sicherheitsbehörden beobachtet zu werden. Ebenso ist es möglich, dass die weniger beobachteten einschlägigen Szeneaktivitäten Ausdruck einer „neuen Vorsicht“ im Rekrutierungsgeschehen sind: Es gilt, weniger Szenekontakte in der realen Welt zu pflegen, um sich so der Beobachtung formeller (Sicherheitsbehörden) oder informeller (Eltern, Bekannte, Imame) Kontrollinstanzen zu entziehen. Hierfür spricht auch die Beobachtung , dass unter den Spätausgereisten eine größere Gruppe „Alleinreisender“ (39% gegenüber 23%) und kleinere Gruppe von mit Freunden ausreisenden Personen (32% gegenüber 46%) anzutreffen ist. KA 19/3660 Seite 31 von 50 In diese Richtung weisen auch Beobachtungen zur Frage nach Einflussfaktoren auf den Radikalisierungsprozess, die ebenfalls auffällige Unterschiede offenkundig werden lassen . Die Bedeutung, die dem Internet im Gesamtverlauf der Radikalisierung zukommt, ist unter den Spätausgereisten deutlich größer (55% gegenüber 38%). Dieser offenkundige Bedeutungszuwachs des Internets korrespondiert mit dem Rückgang der Bedeutung des sozialen Nahbereichs (allen voran im Kontext von Peer-Groups/freundschaftlicher Beziehungen) im Verlaufe des Radikalisierungsprozesses: Offensichtlich ist die Gruppe der insgesamt jüngeren Spätausgereisten weniger stark durch radikalisierende Einflüsse aus dem sozialen Nahraum beeinflusst als die Gruppe der Frühausgereisten (59% gegenüber 71%). Anzumerken ist hier allerdings, dass auch in der Gruppe der Spätausgereisten realweltliche Kontakte insgesamt hinsichtlich ihrer Bedeutung weiterhin knapp vor dem Einflussfaktor ‚Internet‘ rangieren. Bemerkenswert ist ferner, dass sich unter den Spätausgereisten ein ungleich größerer Personenkreis findet, in deren Radikalisierungsverlauf offensichtlich Verhaltensänderungen eintraten, die vom sozialen Umfeld (Familie, Lehrer und/oder Bekannte) registriert wurden (42% - 34%) – auch wurden eher reisevorbereitende Aktivitäten registriert (24% gegenüber 7%). Möglicherweise ist dies Ausdruck einer gesamtgesellschaftlich gewachsenen Sensibilität zum Phänomen „Syrien-/Irak-Reisende“. Hierfür spricht indirekt auch, dass unter den Spätausgereisten in mehr Fällen der Radikalisierungsprozess durch Eltern (40% gegenüber 27%) und/oder Freunde (20% gegenüber 14%) bemerkt wurde, wobei hier anzuführen ist, dass von den Spätausgereisten auch häufiger Abschiedsbriefe /-botschaften hinterlassen wurden (29% gegenüber 14%). In diesem Kontext verwundert nicht, dass zur Gruppe der Spätausgereisten offensichtlich in mehr Fällen konkretere Angaben zur Reisemotivation gemacht werden können (86% gegenüber 78%): Hier sticht das mit der Ausrufung des Kalifats erst begründete Motiv Auswanderung in den „Islamischen Staat“ hervor (49% gegenüber 9%). Auch die Absicht zu heiraten, ist unter den Spätausgereisten deutlich häufiger anzutreffen (11% gegenüber 3%). Demgegenüber scheinen Ausreisen in der Gruppe der Frühausgereisten häufiger durch eine „humanitäre Absicht“ motiviert gewesen zu sein (21% gegenüber 10%). Eine weitere Auffälligkeit zur Ausreisemotivation ist in diesem Zusammenhang bedeutsam, um die motivische Bedeutung der Ausrufung des Kalifats etwas näher ein- KA 19/3660 Seite 32 von 50 schätzen zu können: In der Gruppe der Spätausgereisten findet sich ein kleinerer Anteil an Personen, bei denen die Sicherheitsbehörden das Ausreisemotiv vermuten, an Kampfhandlungen teilnehmen zu wollen (15% gegenüber 31%). Zusammenfassend kann zu motivischen Hintergründen der Ausreise abgeleitet werden: Das ausgerufene Kalifat scheint offenbar auch verstärkt Personen anzusprechen, die sich an der gesellschaftlichen Vision eines „Islamischen Staates“ aktiv-gestaltend beteiligen wollen. In der Gruppe der nach Ausrufung des Kalifats ausgereisten Personen findet sich ein auffällig kleinerer Personenkreis mit polizeilichen Vorerkenntnissen (50% gegenüber 71%). Diese geringere Kriminalitätsbelastung in der Gruppe der Spätausgereisten ist so auch in den phänomenrelevanten Deliktsfeldern der Politisch motivierten (39% - 31%) und Gewalt -Kriminalität (31% gegenüber 15%) anzutreffen. Dem gegenüber liegen in beiden Gruppen zu etwa gleich vielen Personen Informationen vor, dass sie in Syrien an Kampfhandlungen aktiv beteiligt waren (Spätausgereiste: 34% - Frühausgereiste: 38%). Betrachten wir in diesen Gruppenvergleich abschließend die Beobachtungen zur Entwicklungsdynamik des Reisegeschehens und der zeitlichen Dynamik der Radikalisierungsverläufe ergeben sich einige Auffälligkeiten. Diese sind jedoch mit Vorsicht zu interpretieren , weil – wie im Methodenteil (Kapitel 2) ausgeführt – nicht zu allen Fällen exakte Informationen zum Ausreise- und Rückreisedatum und vor allem zum mutmaßlichen Beginn der Radikalisierung vorliegen. Gleichwohl lassen sich folgende Aussagen zur zeitlichen Dynamik treffen. So ist zunächst festzuhalten, dass wir eine tendenziell kürzere Radikalisierungsphase bis zur Ausreise in Richtung Syrien/Irak in der Gruppe der Spätausgereisten feststellen (20 Monate gegenüber 27 Monate). Damit korrespondierend findet sich auch eine auffällig größere Gruppe kurzfristig, d.h. in weniger als 12 Monaten bis zur Ausreise, radikalisierter Personen unter den Spätausgereisten (60% gegenüber 42%). In Abbildung 10 findet sich eine vergleichende Gegenüberstellung der Anzahl Ausgereister und Rückgereister pro Quartal über den Beobachtungszeitraum 01/2012 bis 02/2015. Auch ist anzumerken, dass angesichts des Umstands, dass zahlreiche Fälle von zwei und mehr registrierten Reisebewegungen vorliegen, jeweils nur die jüngste Aus- und Rückreise berücksichtigt wurde. Betrachten wir speziell den Zeitraum nach Ausrufung des KA 19/3660 Seite 33 von 50 Kalifats, so ist festzuhalten, dass die Befürchtung, diese Ausrufung löse noch einmal einen deutlichen Anstieg salafistisch-jihadistisch motivierter Reisebewegungen in Richtung Syrien aus, keinen Widerhall in den Daten findet. Unmittelbar nach Ausrufung des Kalifats sind für das dritte Quartal 2014 weniger Ausreisefälle registriert worden, als noch im Vergleichsquartal 2013. 0 20 40 60 80 100 aktuelle/letzte Ausreise aktuelle/letzte Rückreise Abbildung 10: Anzahl erster/aktueller Ausreisen und Rückreisen pro Quartal Zwar ist die Zahl für das vierte Quartal 2014 auffallend höher als das Vergleichsquartal in 2013. Danach fallen die Zahlen jedoch deutlich ab: Seit Intensivierung der jihadistisch motivierten Reisebewegungen in Richtung Syrien im dritten Quartal 2012 sind in keinem Quartal weniger Ausreisefälle registriert worden, als im ersten und zweiten Quartal 2015. Alle vorgängigen Quartale bis zurück in das zweite Quartal 2013 weisen in der Regel zwei- und häufig drei- bis mehr als viermal so viele registrierte Ausreisen auf. Zudem liegen im ersten Quartal 2015 zum ersten Mal seit Intensivierung der Reisebewegungen die Zahlen registrierter Aus- und Rückreisen etwa gleich auf. Im zweiten Quartal 2015 fallen die registrierten Rückreisen gegenüber den registrierten Ausreisen wieder ab. KA 19/3660 Seite 34 von 50 Dafür, dass von der Ausrufung des Kalifats und den Alltagsbedingungen im „Islamischen Staat“ offenbar keine ungebrochene Sogwirkung ausgeht, sprechen vor allem auch folgende Beobachtungen: Von der Gruppe der spätausgereisten Personen ist mittlerweile jede fünfte Person (23%) zurückgereist. Die Aufenthaltsdauer dieses Personenkreises in Syrien/Irak ist außerdem durchschnittlich auffällig kürzer, als unter den Rückkehrern aus der Gruppe der vor dem Ausruf des Kalifats Ausgereisten (7 gegenüber 13 Monate). 3.2.2 Frauen und Männer – zum Einfluss von Gender-Aspekten Wie in Kapitel 3.2.1 bereits differenzierter ausgeführt, hat der Frauenanteil im vergangenen Jahr von 15 auf 21 Prozent zugenommen. Betrachten wir nur die Gruppe der nach dem Ausruf des Kalifats ausgereisten Personen, so beträgt der Frauenanteil gar 38 Prozent . Das Radikalisierungsgeschehen im Zusammenhang mit dem Syrien-/Irak-Konflikt hat somit durchaus auch ein weibliches Gesicht. Anlass genug, ebenfalls in der vorliegenden Folgestudie einen näheren Vergleich von Frauen und Männer vorzunehmen, der wiederum einerseits erwartete Unterschiede, andererseits aber auch so nicht erwartete Gemeinsamkeiten offenbart. Gehen wir zunächst auf die sozio-demographischen Standarddaten ein. In Übereinstimmung mit der medialen Berichterstattung, die verschiedentlich Fälle von sehr jung in Richtung Syrien/Irak ausgereisten Frauen aufgriff, sind Altersunterschiede auffällig: Die Frauen sind zum Zeitpunkt der (letzten) Ausreise signifikant – um durchschnittlich drei Jahre – jünger als die Männer (23,5 gegenüber 26,5 Jahre). Es findet sich unter den Frauen auch ein entsprechend auffällig höherer Anteil von Minderjährigen (11% gegenüber 5%). Weiterhin ist der Anteil von Personen ohne Migrationshintergrund unter den Frauen auffällig größer (24% gegenüber 15%). Damit korrespondiert, dass Frauen häufiger (auch) über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen (70% gegenüber 60%). Bei weiterer Betrachtung sozio-demographischer Standarddaten fällt ferner auf, dass die Frauen in der Regel sozial etablierter sind. Es finden sich unter den Frauen mehr Mütter als unter den Männern Väter (62% gegenüber 45%). Daher sei hier nur kurz bemerkt, dass die These, eine Elternrolle könne möglicherweise insbesondere bei Frauen einen Hinderungsgrund darstellen, in Richtung Syrien bzw. Irak auszureisen, keine Bestätigung fin- KA 19/3660 Seite 35 von 50 det. Ferner ist unter Frauen ein höherer Anteil an Personen mit hochschulqualifizierenden Abschlüssen festzustellen (40% gegenüber 27%). Demgegenüber ist der Anteil von Personen, die aktuell einer Beschäftigung (in Beruf oder Ausbildung) nachgehen, unter Frauen niedriger (57% gegenüber 69%). Dies ist allerdings auf den Umstand zurückzuführen , dass die Frauen häufiger bereits eine Elternrolle einnehmen. Denn in der Gruppe von Ausgereisten ohne Elternrolle, ist der Anteil derjenigen, mit einer aktuellen Beschäftigung in der Gruppe der Frauen und Männer nahezu gleich groß (Frauen: 68% gegenüber 70%). Auffallend ist unter den Frauen eine ungleich größere Gruppe von Konvertierten anzutreffen: Während unter den Männern nur nahezu jede fünfte Person Konvertit ist (18%), gilt dies bei den Frauen für jede dritte Person (35%), was vermutlich auf Eheschließungen mit Muslimen zurückzuführen ist. Bei der vergleichenden Betrachtung der Radikalisierungsprozesse ist – unabhängig vom deutlich niedrigeren Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der (letzten) Ausreise (s.o.) – bemerkenswert , dass Frauen und Männer sich nicht auffällig hinsichtlich des mutmaßlichen Einstiegs in den Radikalisierungsprozess unterschieden (Frauen: 21,8 gegenüber 22,6 Jahre). In der Zusammenschau der zeitlichen Eckdaten des Radikalisierungsprozesses vom Radikalisierungseinstieg bis zur ersten Ausreise ergibt sich allerdings ein markanter , für etwaige präventive Interventionen relevanter Unterschied: Kurzfristig radikalisierte Personen, bei denen zwischen Radikalisierungseinstieg und erster Ausreise weniger als zwölf Monate vergangen sind, sind deutlich häufiger unter Frauen anzutreffen (Frauen: 60% - Männer: 44%). Ebenso ergeben sich deutliche Unterschiede hinsichtlich mutmaßlicher Einflussfaktoren auf den Radikalisierungsprozess. Zudem zeichnet sich ein deutlich differentes Nähe- Distanz-Verhältnis zu salafistischen Szeneumfeldern ab. Der Kreis von Personen, die sich aktiv in der salafistischen Szene (siehe Definition in Kapitel 3.1.7) engagiert haben, ist unter Männern deutlich größer (77% gegenüber 41%). Auch treten die ausgereisten Männer ganz im Einklang mit dem salafistischen Rollenmodell von Frauen und Männern in der Öffentlichkeit häufiger in Erscheinung. So stand etwa jeder fünfte Mann (22%) in der Frühphase der Radikalisierung in Verbindung mit Koran-Verteilaktionen (gegenüber 3% bei den Frauen) oder beteiligte sich an sogenannten Islamseminaren (22% gegenüber 5%). In dieses Bild einer sich stärker im unmittelbaren privaten sozialen Umfeld vollziehen- KA 19/3660 Seite 36 von 50 den Radikalisierung bei Frauen passt auch die Beobachtung, dass bei den ausgereisten Frauen relevante Einflüsse auf den Radikalisierungsprozess aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld (wesentlich: Familie und Freunde) von deutlich größerer Bedeutung sind (72% gegenüber 58%). Diese Befunde deuten darauf hin, dass ein Teil der Frauen nicht aus einem eigenständigen , individuellen Entschluss, sondern zumindest in enger Abstimmung mit ihrem sozialen Umfeld in Richtung Syrien oder Irak ausgereist ist. Hierfür spricht auch, dass bei etwa 16 Prozent der Frauen als gesichert gilt, dass sie ihrem Ehepartner nachgereist sind bzw. in Begleitung ihres Ehepartners unterwegs waren. Insgesamt sind 53 Prozent der Frauen, aber nur 21 Prozent der Männer mit Familienmitgliedern ausgereist. Der aus der kriminologischen Forschung hinreichend bekannte Befund, dass Kriminalität im Allgemeinen ein „männliches“ Phänomen ist, lässt sich auch auf die hier betrachtete Personengruppe übertragen: Unter den Männern findet sich ein deutlich höherer Anteil von Personen, zu denen polizeiliche Erkenntnisse vorliegen, als unter den Frauen (73% gegenüber 38%). Damit im Einklang stehend ist auch die Intensität krimineller Aktivitäten von polizeilich auffällig gewordenen Männern deutlich höher als bei der weiblichen Vergleichsgruppe. Bei Letzterer ist die durchschnittliche Anzahl polizeilich registrierter Delikte deutlich geringer (2,8 gegenüber 8,3). Trotz dieser auffälligen, zu erwartenden höheren Kriminalitätsbelastung bei den Männern, findet jedoch die These, Frauen seien polizeilich unauffällig, keinen stärkeren Rückhalt. Nahezu zwei von fünf der ausgereisten Frauen sind der Polizei bekannt (38%). Bei 59 Prozent der ausgereisten Männer und 39 Prozent der ausgereisten Frauen sind Strafverfahren anhängig. Für das Phänomen ‚Radikalisierung‘ nicht unerheblich ist ferner die deutlich höhere Gewaltaffinität der Männer gegenüber den Frauen. Dies findet Niederschlag in verschiedenen Aspekten – sowohl was Absichten bzw. Motive als auch das konkrete Handeln anbelangt: Während für mehr als jeden zweiten (55%) männlichen Ausgereisten Hinweise auf das Motiv vorlagen, an Kampfhandlungen teilzunehmen, traf dies im Vergleich auf nur knapp jede fünfte Frau zu (19%). Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nahmen 38 Prozent der ausgereisten Männer auch tatsächlich an Kampfhandlungen teil, während dies nur in Einzelfällen bei den weiblichen Ausgereisten beobachtet wurde (2%). KA 19/3660 Seite 37 von 50 So ist bei der Zusammenschau der Beobachtungen zu polizeilichen Erkenntnissen im Bereich von Gewaltdelikten und der Beteiligung an Kampfhandlungen in Syrien/Irak festzuhalten, dass unter den Männern eine ungleich größere Gruppe von Personen mit hoher Gewaltaffinität zu finden ist (16% gegenüber 1%). Auch bei der Betrachtung der Frage, ob sich die Personen in irgendeiner Weise an jihadistischen Aktivitäten konkret beteiligt haben – sei es als Logistiker, Propagandist und/oder Kämpfer – liegen in deutlich mehr Fällen entsprechende Erkenntnisse bei der Gruppe ausgereister Männer vor (52% gegenüber 12%). Die Ausreisemotive und konkreten Umstände deuten darauf hin, dass die Frauen stärker soziale, familiär orientierte Ausreiseabsichten hegten. So liegen Hinweise darauf vor, dass einige Frauen nicht bloß in ihrer Partnerrolle mit ihren Ehemännern mitgereist sind (16% gegenüber 1%), sondern auch islamistisch-jihadistisch motiviert waren. Letzteres ist jedoch bei den Männern deutlich ausgeprägter (63% gegenüber 29%). Bei den Frauen sticht gegenüber den Männern ein Auswanderungsmotiv bzw. der Wunsch nach einem Leben in einer anderen/neuen Gesellschaftsordnung (34% gegenüber 16%) und ein Heiratsmotiv hervor (19% gegenüber 1%). Wie auch im letzten Jahr beobachtet, fällt auf, dass sich in der männlichen Teilgruppe ein ungleich größerer Anteil von Rückkehrern findet als in der weiblichen Vergleichsgruppe (39% gegenüber 19%). Wie im folgenden Kapitel noch näher ausgeführt, legt diese Beobachtung die Vermutung nahe, dass eine Rückreise nach Deutschland für Männer möglicherweise leichter ist. Auch kann es sein, dass unter den Männern eine stärkere Rückreise -Motivation – ggf. bedingt durch traumatisierende Erlebnisse in Kampfgebieten – gegeben ist, oder Frauen aufgrund familiärer Bindungen, wie beispielweise Heirat, seltener zurückreisen. 3.2.3 Rückkehrer – eine auffällige Gruppe? Im sicherheitsbehördlichen und medialen Diskurs finden sich immer wieder Hinweise auf ein mit der Gruppe der Rückkehrer assoziiertes besonderes Gefährdungspotenzial. Die im Kontext dieser Untersuchung erhobenen Daten haben nicht die erforderliche Tiefe, um eine nähere Einschätzung des Gefährdungspotenzials dieser Gruppe vorneh- KA 19/3660 Seite 38 von 50 men zu können. Wohl aber lassen sich orientierungsstiftende Beobachtungen ableiten, die eine Einschätzung erlauben, ob es sich hier um eine auffällig andere Gruppe handelt, der man gegebenenfalls – präventiv und repressiv – anders begegnen sollte. Insgesamt 237 Personen – also ein Drittel (35%) – der Gesamtstichprobe von 677 Fällen befand sich zum Erhebungsstichtag in Deutschland. Dieser Personenkreis bildet im anstehenden Vergleich die Gruppe der ‚Rückkehrer‘. Es ist, wie in Kapitel 3.1 bereits erwähnt , darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Personen bisher häufiger als einmal in Richtung Syrien/Irak gereist sind, weshalb die hier vorgenommene Definition der Vergleichsgruppen sich auf den aktuellen Aufenthaltsort bezieht. Das heißt, Personen, die sich aktuell in Syrien/Irak aufhalten, sind hier analog als ‚Ausgereiste‘ definiert, auch wenn sie sich zwischenzeitlich für eine gewisse Zeit wieder in Deutschland aufgehalten haben. Um Klarheit in der Gruppenzuordnung zu haben und um vor allem ein aktuell vergleichendes Bild von Rückgekehrten und Ausgereisten zeichnen zu können, beziehen wir uns hier auf den Aufenthaltsstatus zum Erhebungsstichtag. Betrachten wir zunächst die zeitliche Dynamik des Radikalisierungsgeschehens und der Reisebewegungen, so ist zunächst auffällig, dass die Gruppe der ‚Rückgekehrten‘ seit Juni 2014 leicht angewachsen ist (32% gegenüber 35%). Dieser Befund deckt sich mit den in Kapitel 3.2.1 dokumentierten Beobachtungen, dass die Sogwirkung, die der Ausrufung des Kalifats im medialen Diskurs häufig zugeschrieben wird, zu relativieren ist bzw. sich offenbar nicht in der angenommenen Art und Weise realisiert hat. Dies unterstreicht indirekt auch der Vergleich zur Länge des letzten Aufenthalts in Syrien/Irak: Wie lange waren die Rückgekehrten während ihres letzten Aufenthalts im Krisengebiet und seit wie vielen Monaten befinden sich durchschnittlich die aktuell Ausgereisten bereits in Syrien/Irak? Die Differenz ist auffällig: Während sich die Ausgereisten im Durchschnitt bereits seit 19 Monaten in Syrien/Irak aufhalten, währte der letzte Aufenthalt der im vergangenen Jahr angewachsenen Gruppe der Rückgekehrten nur durchschnittlich drei Monate. Vor allem aber zeigt sich die offenbar abnehmende „Bindungskraft“ des IS darin, dass sich die Rückkehrer aus dem Kreis der Spätausgereisten (nach Ausruf des Kalifats) durchschnittlich kürzer in Syrien/Irak aufgehalten haben, als die Rückkehrer aus dem Kreis der Frühausgereisten (1,7 gegenüber 3,3 Monate). KA 19/3660 Seite 39 von 50 Darüber hinaus fällt mit Blick auf den zeitlichen Verlauf des Radikalisierungsprozesses zweierlei auf: Während das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt des Einstiegs in den Radikalisierungsprozess nahezu gleich ist (Rückgekehrte: 23 gegenüber 22,2 Jahre), unterscheiden sich die Gruppen merklich beim Durchschnittsalter zum Erhebungsstichtag 30. Juni 2015. Das höhere Durchschnittsalter (29,5 gegenüber 26,5 Jahre) der Rückkehrer gegenüber den Ausgereisten, die sich momentan noch oder wieder in Syrien/Irak befinden , kann durchaus als ein Indiz gewertet werden, dass mit höherem Lebensalter eine Abkehr vom IS bzw. die Rückreise nach Deutschland wahrscheinlicher wird. Dies kann auch als Anzeichen für einen allmählich greifenden Ausstiegsprozess interpretiert werden , ist doch aus der kriminologischen Forschung bekannt, dass der Ein- und Ausstieg aus extremistischen Umfeldern in hohem Maße altersabhängig ist. Mit Blick auf weitere sozio-demographische Standarddaten ergibt sich vor allem eine Auffälligkeit: Der Anteil von Frauen ist in der Gruppe der Rückgekehrten deutlich kleiner als in der Gruppe der sich aktuell noch in Syrien/Irak aufhaltenden Personen (11% gegenüber 26%). Über die Gründe kann nur gemutmaßt werden, wobei hier durchaus die These berücksichtigt werden sollte, dass Frauen im „Islamischen Staat“ möglicherweise deutlich weniger Entscheidungsfreiheit besitzen, über Rückreise oder Verbleib in Syrien /Irak selbst zu entscheiden. Keine Unterschiede zwischen den Vergleichsgruppen ergeben sich zu den Fragen, ob ein Migrationshintergrund vorhanden ist oder welche Staatsangehörigkeit vorliegt. Wohl aber fällt wiederum ein auffällig niedrigerer Bildungsstand unter den Rückkehren auf. Unter Letzteren finden sich deutlich weniger Personen mit einem hochschulqualifizierenden Abschluss (23% gegenüber 33%). Wie eingangs bereits angedeutet, können wir uns der Frage zur Gefährlichkeitseinschätzung der Vergleichsgruppen nur indirekt nähern, indem wir etwa die für die letzten Ausund Rückreisen mutmaßlich relevanten Motive betrachten und vergleichen, welche Erkenntnisse zum konkreten Handeln der Personen vorliegen. Zunächst wird zur Gruppe der Rückkehrer deutlich häufiger ein „humanitäres Motiv“ für die zuletzt zurückliegende Ausreise angenommen (34% gegenüber 9%). Dies findet ebenso eine Entsprechung darin, dass zu der Gruppe der Rückkehrer deutlich häufiger konkrete Erkenntnisse zur Beteiligung an humanitären Maßnahmen (22% gegenüber 5%) und deutlich seltener Erkenntnisse zur Teilnahme an Kampfhandlungen vorliegen (14% gegenüber 39%). Ebenso liegen KA 19/3660 Seite 40 von 50 zur Gruppe der Rückkehrer zu wesentlich weniger Fällen Erkenntnisse zum Anschluss an jihadistische Gruppierungen in Syrien/Irak (32% gegenüber 60%) und zur etwaigen Beteiligung an entsprechenden Propagandaaktivitäten (3% gegenüber 10%) vor. Auch zur Frage, ob sich die Personen in irgendeiner Weise an jihadistischen Aktivitäten konkret beteiligt haben – sei es als Logistiker, Propagandist und/oder Kämpfer – gibt es in deutlich weniger Fällen entsprechende Erkenntnisse (24% gegenüber 55%). Eine sich andeutende distanziertere Haltung zu (Gewalt-)Handlungen in der Gruppe der Rückkehrer lässt sich zunächst nicht anhand der vorliegenden Daten zu konkreten polizeilichen Erkenntnissen feststellen: Sowohl die durchschnittliche Anzahl an Delikten vor Beginn der Radikalisierung (Rückkehrer: 5,5 gegenüber 5,4) als auch im Verlauf des Radikalisierungsprozesses (Rückkehrer: 2,8 gegenüber 3,1) ist etwa identisch. Gleiches gilt für den Personenanteil, zu denen polizeiliche Erkenntnisse zu Gewaltdelikten vorliegen (Rückkehrer: 25% gegenüber 27%). Um einen etwas näheren Eindruck von einer etwaigen Gewaltaffinität zu bekommen, wurde zudem eine neue Variable gebildet, die auf den konkreten Erkenntnissen zu einer möglichen Kampfbeteiligung in Syrien/Irak und polizeilichen Erkenntnissen zu Gewaltdelikten aufbaut. Wir unterscheiden hier drei Gruppen : Personen mit hoher Gewaltaffinität (Kampfbeteiligung und polizeiliche Vorerkenntnisse zu Gewaltdelikten), mittlerer (Kampfbeteiligung oder polizeiliche Vorerkenntnisse zu Gewaltdelikten) und keine erkennbare Gewaltaffinität (weder Erkenntnisse zu Kampfbeteiligung noch Gewaltdelikten). Hier unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Extremgruppen die Rückkehrer deutlich von den Ausgereisten, also noch in Syrien/Irak befindlichen Personen. Unter den Rückkehrern befinden sich deutlich mehr Personen mit keiner (erkennbaren) Gewaltaffinität (62% gegenüber 39%), während unter den Ausgereisten der Anteil von Personen mit hoher Gewaltaffinität wesentlich höher ist (17% gegenüber 6%). Offenbar entfaltet der IS gegenüber Personen mit hoher Gewaltaffinität deutlich mehr Bindungskraft als unter Personen, die Gewalthandlungen distanzierter gegenüber stehen. KA 19/3660 Seite 41 von 50 3.2.4 Sonstige Auffälligkeiten Wie anhand der skizzierten Gruppenprofile (Kapitel 3.2.1 bis 3.2.3) ersichtlich, zeichnet sich auch in der hiermit vorgelegten Folgestudie ab, dass die Gruppe der Ausgereisten nicht homogen ist – sei es mit Blick auf sozio-demographische Standarddaten oder hinsichtlich individueller Radikalisierungsumstände im Allgemeinen sowie konkreter Reiseumstände und Aktivitäten in Syrien im Besonderen. Es sind viele Teilgruppen identifizierbar , die sich in zahlreichen, für das Phänomen relevanten Merkmalsbereichen zum Teil deutlich unterscheiden. Der hier anstehende Berichtsteil stellt wie auch in dem letztjährig vorgelegten Bericht in komprimierter Form diejenigen Beobachtungen heraus, die für die Gestaltung präventiver Zugänge zum Phänomen jihadistischer Syrien/Irak- Reisender nach jetzigem Erkenntnisstand von Relevanz sind. Die dokumentierten Unterschiede sind allesamt statistisch auffällig bzw. signifikant. Wie auch im letzten Jahr sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass diese Beobachtungen angesichts des engen Zeitrahmens für die Analyse und der in Teilbereichen begrenzten Datenlage nicht weiter analytisch aufbereitet werden konnten. Aufgrund des Umstandes, dass nunmehr zu deutlich mehr Fällen Informationen zu Detailfragen vorliegen, sind die einzelnen Beobachtungen jedoch empirisch fundierter bzw. belastbarer. Kurzfristige Radikalisierung (Radikalisierungseinstieg bei Ausreise weniger als ein Jahr zurückliegend) Insgesamt liegen zu 306 Fällen Angaben zum Einstiegsalter in den Radikalisierungsprozess und zum Datum der ersten Ausreise vor. Dadurch liegen belastbare, nahezu gleichgroße Vergleichsstichproben von 146 kurzfristig radikalisierten und 160 über einen längeren Zeitraum radikalisierte Personen vor. Damit ist zunächst festzuhalten, dass eine kurzfristige Radikalisierung keine Ausnahme darstellt: Unter kurzfristig radikalisierten Personen sind Frauen überrepräsentiert: In dieser Gruppe findet sich ein Frauenanteil von 27 Prozent, während er unter den längerfristig Radikalisierten nur 16 Prozent beträgt. KA 19/3660 Seite 42 von 50 Kurzfristige Radikalisierung scheint eher durch das Internet als durch den sozialen Nahraum (Familie und/oder Freunde) beeinflusst zu sein: Während unter den kurzfristig Radikalisierten der soziale Nahraum (wesentlich: Familie und Freunde) in 44 Prozent der Fälle als relevanter Einfluss zu Beginn der Radikalisierung aufgefallen ist (im Vergleich zu 67% bei den längerfristig Radikalisierten), schien das Internet im Verlauf der Radikalisierung in 49 Prozent der Fälle gegenüber 37 Prozent bei den langfristig Radikalisierten einen Einfluss gespielt zu haben. Der Radikalisierungsprozess bei kurzfristig Radikalisierten wurde seltener aufgrund von Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes offenkundig (56% gegenüber 70%). Auch waren kurzfristig radikalisierte Personen offenbar weniger aktiv: Sie fielen seltener durch (salafistische) Agitation auf (27% gegenüber 40%), nahmen weniger häufig an Islamseminaren und öffentlichen Predigten teil (19% gegenüber 36%), fielen seltener zu Beginn der Radikalisierung in Verbindung mit der Lies-Aktion (17% gegenüber 28%) und im Verlaufe der Radikalisierung durch Kontakte im Umfeld einschlägiger Moscheen auf (43% gegenüber 57%). Es verwundert auch nicht, dass die fortschreitende Radikalisierung bei kurzfristig Radikalisierten seltener durch Freunde bemerkt wurde (32% gegenüber 49%), weshalb es fast logisch erscheint, dass sodann die Ausreise bei den kurzfristig Radikalisierten häufiger allein vorgenommen wurde (35% gegenüber 23%) und über einen Abschiedsbrief gegenüber dem sozialen Umfeld kundgetan wurde (26% gegenüber 15%). All diese Detailbeobachtungen stützen den Eindruck, dass der Radikalisierungsprozess kurzfristig radikalisierter Personen eher – wenn auch nicht gänzlich – im Verborgenen stattfindet und sich das Radikalisierungsgeschehen in dieser Gruppe offenbar stärker als ein ‚selbstreferentieller‘, auf die Person selbst bezogener Prozess darstellt. Unter den Rückkehrern kurzfristig radikalisierter Personen finden sich deutlich mehr Fälle, bei denen angenommen werden kann, dass sie sich aus salafistischen Szenebezügen zurückgezogen haben (25% gegenüber 7%) KA 19/3660 Seite 43 von 50 Jihadistische Aktivitäten – Teilnahme an Kampfhandlungen Anstehend werden Personen, zu denen Erkenntnisse vorliegen, dass sie sich konkret an jihadistischen Aktivitäten beteiligt haben (298 Fälle/44%), mit der Gruppe von Personen verglichen, zu denen keine entsprechende Erkenntnisse vorliegen (378 Fälle/56%). Jihadistische Aktivitäten umfasst hier die Teilnahme an einer Kampfausbildung, an konkreten Kampfhandlungen, an Propagandaaktivitäten und/oder an logistischen Aktivitäten. Ebenso wurden dieser Gruppe die verstorbenen Ausgereisten zugeordnet, die in aller Regel offenkundig im Kontext von Kampfhandlungen verstorben sind. Zu sozialdemographischen Standarddaten ergeben sich zwei Auffälligkeiten: Der Anteil von Minderjährigen ist in der Gruppe derer, die bisher jihadistische Aktivitäten entfaltete, tendenziell kleiner (5% gegenüber 8%). Damit zumindest teilweise zusammenhängend ist die Gruppe derer, die über einen hochschulqualifizierenden Abschluss verfügen kleiner (25% gegenüber 34%). Bezüglich der Merkmale Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund ergeben sich keine auffälligen Unterschiede. Zur Gruppe derer, die bisher jihadistische Aktivitäten entfaltete, liegen häufiger polizeiliche Erkenntnisse vor (77% gegenüber 57%). Bereits vor der Radikalisierung wurden zu dieser Gruppe häufiger Eigentumsdelikte (34% gegenüber 17%), Gewaltdelikte (32% gegenüber 18%) und BtM-Delikte (20% gegenüber 8%) beobachtet . Diese Differenz zeichnet sich tendenziell auch auf niedrigem Fallzahlenniveau für den Bereich von Sexualdelikten ab (4% gegenüber 2%). Deutlich häufiger liegen auch für sonstige Deliktsbereiche polizeiliche Erkenntnisse vor (24% gegenüber 12%). Für den Deliktsbereich der Politisch motivierten Kriminalität zeichnen sich erst nach Aufnahme der Radikalisierung für die Gruppe der ‚jihadistisch Aktiven‘ häufiger entsprechende Erkenntnisse ab (32% gegenüber 20%). Insgesamt verwundert es so nicht, dass für Personen dieser Gruppe deutlich häufiger aktuell ein Strafverfahren anhängig ist (71% gegenüber 43%). Der Anteil von zwischenzeitlich zurückgekehrten Personen ist in der Gruppe mit entsprechenden Aktivitäten deutlich kleiner (24% gegenüber 52%), wobei sich wiederum von diesen ein deutlich größerer Anteil als in der Vergleichsgruppe in Haft befindet (31% gegenüber 4%). KA 19/3660 Seite 44 von 50 Für die Gruppe jihadistisch aktiver Ausreisenden finden sich auch in deutlich mehr Fällen konkrete Hinweise auf das Ausreisemotiv, an Kampfhandlungen teilnehmen zu wollen (29% gegenüber 9%). Das spiegelt sich ebenso darin wider, dass für Personen dieser Gruppe deutlich häufiger Erkenntnisse vorliegen, sich in Syrien islamistisch-jihadistischen Gruppierungen – allen voran dem IS – angeschlossen zu haben (75% gegenüber 31%). Auch nach der Rückreise nach Deutschland erfolgt in der Gruppe der jihadistisch aktiv Gewordenen deutlich häufiger eine Rückkehr in das salafistische (Szene-) Umfeld (78% gegenüber 46%). Engen wir die Betrachtung auf die Personengruppe ein, für die konkrete Erkenntnisse vorliegen, dass sie an Kampfhandlungen teilgenommen haben, werden einige Besonderheiten augenfällig: Während das Alter in den Vergleichsgruppen zu Beginn der Radikalisierung gleich ist (Kampferfahrene: 22,6 gegenüber 22,4 Jahre), sind die Kampferfahrenen zum Zeitpunkt der ersten Ausreise durchschnittlich auffällig jünger (24,8 Jahre gegenüber 26,4 Jahre). In der Gruppe der Kampferfahrenen sind weniger Personen mit einem hochschulqualifizierenden Abschluss anzutreffen (23% gegenüber 32%). Der Radikalisierungsprozess ist durch ein expressiveres , aktiveres Verhalten in salafistischen Umfeldern charakterisiert: Kampferfahrene fallen häufiger durch Aktivitäten in einschlägigen Moscheegemeinden (90% gegenüber 69%) und islamistischen Organisation (86% gegenüber 47%) sowie im Zusammenhang mit Islamseminaren oder öffentlichen Predigten (26% gegenüber 15%) als auch durch einschlägige Agitation im eigenen sozialen Umfeld auf (36% gegenüber 26%). Weiterhin liegen häufiger polizeiliche Erkenntnisse für den Zeitraum vor der Ausreise vor (78% gegenüber 60%), was vor allem die Bereiche Eigentums- (34% gegenüber 20%), Gewalt- (34% gegenüber 20%) und BtM-Delikte betrifft (23% gegenüber 9%). Es wundert nicht, dass für Personen dieser Gruppe auch deutliche häufiger Erkenntnisse vorliegen, dass die Ausreise durch den Wunsch, an Kampfhandlugen teilnehmen zu wollen, motiviert war (84% gegenüber 28%) und hier ebenso häufiger Erkenntnisse zu einem Anschluss an jihadistische Gruppe in Syrien vorliegen (83% gegenüber 37%). KA 19/3660 Seite 45 von 50 Salafistische Szene Hier soll schlaglichtartig der Personenkreis betrachtet werden, der sich vor der Ausreise in der salafistischen Szene engagiert hat, indem er dem Umfeld bekannter Islamisten oder Moscheegemeinden zuzurechnen war, einschlägige Benefizveranstaltungen oder Islamseminare besuchte, Aktivitäten in islamistischen Organisationen entfaltete und/oder an der Koran-Lies-Aktion beteiligt war: Neben einem deutlich höheren Männeranteil in dieser Gruppe (88% gegenüber 12%), ist mit Blick auf sozio-demographische Standarddaten noch ein auffällig niedrigerer Anteil von Personen mit hochschulqualifizierenden Abschlüssen gegeben (27% gegenüber 36%). Bemerkenswert ist, dass Personen aus Städten mit mehr als zehn Ausgereisten (siehe auch Kapitel 3.1.2) seltener dem engeren salafistischen Szeneumfeld zugerechnet werden. Im Vergleich mit den anderen Städten, in denen 57 Prozent dem salafistischen Szeneumfeld zugeschrieben werden, betrug der entsprechende Anteil in den Städten mit mehr als zehn Ausgereisten ‚nur‘ 43 Prozent. Zu Personen, die dem engeren salafstischen Szeneumfeld zugerechnet werden können, liegen häufiger polizeiliche Erkenntnisse vor (74% gegenüber 46%), wobei hier vor allem Gewaltdelikte häufiger anzutreffen sind (32% gegenüber 12%). Es erstaunt nicht, dass sich Personen dieser Gruppe auch in Syrien deutlich häufiger jihadistischen Gruppierungen anschließen (55% gegenüber 39%) und auch bisher in Kampfhandlungen verstrickt waren (43% gegenüber 21%), was wiederum einen deutlich höheren Anteil an zwischenzeitlich mutmaßlich im Verlauf von Kampfhandlungen verstorbener Personen ansatzweise erklärt (20% gegenüber 12%). Im Falle einer Rückreise nach Deutschland kehrt dieser Personenkreis wiederum überproportional häufig in das salafistische Milieu zurück (67% gegenüber 24%). KA 19/3660 Seite 46 von 50 Minderjährige Zu Minderjährigen liegt im Vergleich zu den älteren Ausgereisten eine insgesamt breitere Informationsbasis vor, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass hier die Sicherheitsbehörden auf eine größere Kooperationsbereitschaft seitens des sozialen Umfeldes – allen voran die Familie (aber auch aus dem Freundeskreis und dem schulischen Umfeld) – zurückgreifen können. Unter Minderjährigen findet sich ein deutlich höherer Frauenanteil als in der Gruppe der älteren Ausgereisten (36% gegenüber 20%). Der Radikalisierungsprozess ist weniger eng an eine Zugehörigkeit zum Umfeld bekannter Salafisten (79% gegenüber 91%) oder Aktivitäten in islamistischen Organisationen (32% gegenüber 62%) geknüpft, als vielmehr altersgruppenentsprechend offenbar durch das Internet beeinflusst (56% gegenüber 41%). Der Radikalisierungsprozess Minderjähriger wird häufiger durch phänomenspezifische Verhaltensänderungen für das soziale Umfeld ersichtlich (49% gegenüber 34%). So bemerkte insbesondere das soziale Umfeld den Radikalisierungsprozess häufiger als in der Vergleichsgruppe der über 18-jährigen (Familie: 62% gegenüber 28%; Freunde: 38% gegenüber 14%; Lehrer: 18% gegenüber 2%). Wenngleich altersbedingt die Minderjährigen durchschnittlich eine auffällig geringere Deliktsanzahl aufweisen (3 gegenüber 7,8), kann nicht gesagt werden, dass die Minderjährigen der Polizei unbekannt sind: Immerhin mehr als jede zweite Person unter 18 Jahren (53% gegenüber 66%) weist polizeiliche Vorerkenntnisse auf, die auf den Zeitraum vor dem Radikalisierungseinstieg zurückdatieren. Die Ausreise Minderjähriger wird häufiger durch eine Abschiedsbotschaft kundgetan (18% gegenüber 4%). Migrationshintergrund Zu Personen mit und ohne Migrationshintergrund (zur Definition siehe Kapitel 3.1.3) besteht jeweils eine gleich gute Informationsbasis und es ergeben sich keine statistisch auffälligen Unterschiede hinsichtlich der Informationsdichte (siehe Index in Kapitel 2). KA 19/3660 Seite 47 von 50 Die vorgenommenen Vergleiche zwischen den beiden Gruppen sind daher belastbar und etwaige Unterschiede damit nicht Ausdruck einer differenten Informationslage bei den Sicherheitsbehörden zu Personen mit oder ohne Migrationshintergrund. Die Ausgereisten ohne Migrationshintergrund sind zum Zeitpunkt der ersten Ausreise auffällig jünger (24,8 gegenüber 26,1 Jahre). In dieser Gruppe findet sich zudem ein überproportional hoher Frauenanteil: 29 Prozent gegenüber 19 Prozent unter den Ausgereisten mit Migrationshintergrund. Zu Personen mit Migrationshintergrund liegen auffallend weniger polizeiliche Erkenntnisse vor (64% gegenüber 75%) – hier fallen insbesondere Eigentums- (22% gegenüber 34%) und Gewaltdelikte ins Auge (23% gegenüber 40%). Auch sind gegenüber dieser Gruppe aktuell seltener Strafverfahren anhängig (53% gegenüber 63%) – betrachten wir hier nur die Männer, ist dieser Unterschied noch augenfälliger (73% gegenüber 57%). KA 19/3660 Seite 48 von 50 4 Fazit / Kernbefunde Die bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen in den Ländern Syrien und Irak und die Etablierung verschiedener Terrororganisationen in der Region, wie dem IS oder der Jabhat al Nusra, führten seit Mitte des Jahres 2012 zu einem massiven Anstieg an islamistisch motivierten Ausreisen in Richtung Syrien oder Irak. Auch in Deutschland nutzen vor allem salafistische Einrichtungen und Akteure den Konflikt, um ihre extremistische Ideologie zu verbreiten und neue Anhänger zu rekrutieren. Seit Stichtag der letzten Erhebung in 2014, der zeitlich mit dem Ausruf des Kalifats am 29. Juni 2014 nahezu identisch ist, drängt sich die Frage auf, ob hiervon eine verstärkte Sogwirkung in Richtung des IS ausgeht. Zudem ist mittlerweile auch wieder eine beachtliche Personengruppe nach Deutschland rückgereist, die die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen stellt. Wie sollten wir dem Phänomen in geeigneter Weise repressiv sowie präventiv begegnen , um einerseits weitere Ausreisen zu verhindern und andererseits die mit der Gruppe der Rückkehrer assoziierten Sicherheitsrisiken zu kontrollieren? Der vorliegende Bericht legt auf diese Fragestellungen einen Schwerpunkt. Er wurde im Auftrag der Innenministerkonferenz als Fortschreibung des Berichts aus 2014 angefertigt und unter den in der GTAZ-AG „Deradikalisierung“ vertretenen Verfassungsschutz- und Polizeibehörden abgestimmt. Die vorliegend dokumentierten Befunde stützen sich auf die Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der bundesweit insgesamt 677 Personen, zu denen den deutschen Innensicherheitsbehörden bekannt ist, dass sie bis Ende Juni 2015 aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind oder dies aktiv versucht haben. Auf Basis eines abgestimmten Erhebungsinstrumentes wurden die dieser Auswertung zu Grunde liegenden Daten von den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden aller Bundesländer sowie dem BKA anonymisiert erhoben. Obwohl die Informationslage von Fall zu Fall erheblich variiert, konnte sie im Vergleich zur ersten Studie im Jahr 2014 insgesamt merklich gesteigert werden. Trotz verbesserter Informationsbasis gilt jedoch auch weiterhin , dass sich angesichts der stark variierenden Informationsdichte keine elaborierten multivariaten Auswerteverfahren anboten. Daher wurden vornehmlich deskriptivstatis- KA 19/3660 Seite 49 von 50 tische Verfahren und einfache inferenzstatistische Verfahren zur Analyse möglicher Gruppenunterschiede eingesetzt. Folgende Befunde zu zentralen Fragestellungen sind vor dem Hintergrund des vordringlichen Verwertungsinteresses dieser Studie – die Optimierung von Präventionsansätzen – herauszustellen: Insgesamt zeichnet sich eine verringerte Ausreisedynamik ab: Es sind verstärkte Rückreise- gegenüber nachlassenden Ausreiseaktivitäten beobachtbar. Einige Teilbefunde deuten darauf hin, dass der Zenit jihadistischer Reisebewegungen in Richtung Syrien/Irak nach aktueller Einschätzung überschritten scheint. Mit der Ausrufung des Kalifats und den fortschreitenden Staatsbildungsbemühungen des IS haben sich gleichwohl Änderungen ergeben, indem sich anscheinend ein veränderter Personenkreis angesprochen fühlt: Das Durchschnittsalter hat abgenommen (23,7 Jahre), wir finden unter den nach Ausruf des Kalifats Ausgereisten deutlich mehr Minderjährige (12%) und Frauen (38%). Hinweise, dass sich nunmehr eher ‚Bildungsverlierer‘ angesprochen fühlen könnten, finden in den Daten keinen Rückhalt. In der Gruppe der nach Ausruf des Kalifats Ausgereisten ist eine veränderte Radikalisierungsdynamik beobachtbar: Der Zeitraum zwischen Einstieg in den Radikalisierungsprozess und erster Ausreise hat im Vergleich abgenommen (um sieben auf nunmehr 20 Monate). Es findet sich ein deutlich größerer Anteil von Personen , die sich innerhalb eines Jahres radikalisiert haben (60% gegenüber 42%): Diverse Detailbeobachtungen stützen den Eindruck, dass der Radikalisierungsprozess kurzfristig radikalisierter Personen stärker im Verborgenen geschieht und sich als ‚selbstreferentieller‘, auf die Person selbst bezogener Prozess darstellt. Mit Blick auf radikalisierungsrelevante Einflussfaktoren zeichnen sich für die Gruppe der im letzten Jahr Ausgereisten ebenfalls auffällige Veränderungen ab: Ein Bedeutungszuwachs des Internets (55% gegenüber 38% bei den vor Ausruf des Kalifats Ausgereisten) korrespondiert mit einer geringeren Bedeutung des sozialen Nahraums innerhalb des Radikalisierungsprozesses (59% gegenüber 71%). Weiterhin gilt aber, dass realweltliche Kontakte insgesamt noch knapp vor dem Einflussfaktor ‚Internet‘ rangieren. KA 19/3660 Seite 50 von 50 Auffällig ist ferner ein offenbar verändertes ‚Nähe-Distanz-Verhältnis‘ zu salafistischen Umfeldern: Der Anteil von Personen, die aus Sicht der Sicherheitsbehörden als Salafisten einzuordnen sind, hat – wenngleich auf weiterhin hohem Niveau – in der Gruppe der nach Ausruf des Kalifats Ausgereisten leicht abgenommen (91% gegenüber 98%). Vor allem ist der Kreis von Personen, die sich aktiv in der salafistischen Szene engagiert haben, in dieser Gruppe kleiner (57% gegenüber 76%). Inwieweit die weniger beobachteten einschlägigen Szeneaktivitäten Ausdruck einer „neuen Vorsicht“ im Rekrutierungsgeschehen sind, ist nicht näher einschätzbar. In der Gruppe der nach Ausrufung des Kalifats ausgereisten Personen findet sich ein auffällig kleinerer Personenkreis mit polizeilichen Vorerkenntnissen (50% gegenüber 71%). Dass hiermit jedoch offenbar kein verlässlicher Gefährdungsprädiktor gegeben ist, zeigt sich darin, dass in den Gruppen der vor und nach Ausruf des Kalifats Ausgereisten ein nicht auffällig abweichender Prozentsatz von Personen mit konkreten Erkenntnissen zur Teilnahme an Kampfhandlungen in Syrien vorliegt (34% gegenüber 38%). Der bereits im letzten Jahr aus den Analysen hervorgehende Kernbefund, dass sich die Radikalisierungshintergründe der Syrien-Reisenden heterogen darstellen, findet weiterhin Bestätigung. Dieser Befund verwundert nicht angesichts der offenbar vielfältigen Andockstellen, die das Phänomen in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen (sei es bezogen auf Alter, Geschlecht, Bildung oder Staatsangehörigkeit) und regionalen Räumen (sei es im ländlichen, städtischen oder metropolen Regionen) findet. Unsere präventiven Bemühungen sind insofern weiterhin zu diversifizieren. Eine Universalstrategie drängt sich nicht auf und unser Bemühen ist auf regionalräumliche, sozio-demographische und milieubezogene Spezifika abzustellen. Inwieweit sich die hier dokumentierten vielfältigen – für die Gestaltung von Präventionsansätzen relevanten – Veränderungen weiter fortschreiben und inwieweit sich der seit Ausrufung des Kalifats im Juni 2014 abzeichnende Trendwandel abnehmender Reiseaktivitäten in Richtung Syrien bestätigt, bleibt weiterhin zu beobachten. KA 19/3660