Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 27.07.2016 betreffend Entwicklung der Betreuung in Hessen und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung des Fragestellers: Die Betreuung von volljährigen Menschen, die in ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind und nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen können, wird zunehmend ein gesellschaftliches "Problem". Betreuer übernehmen in unserer Gesellschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es kommt daher entscheidend darauf an, die Perspektiven für eine langfristige erfolgreiche Arbeit der Betreuer und qualifizierten Nachwuchs zu gewährleisten. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Wie viele Betreuungsvereine, Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer gibt es in Hessen? (Bitte Auflistung für die letzten fünf Jahre) Hinsichtlich der Anzahl der anerkannten Betreuungsvereine in Hessen in den vergangenen fünf Jahren wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen (Stichtag jeweils der 31.12. des Jahres): 2015 2014 2013 2012 2011 Anzahl Betreuungsvereine in Hessen 55 58 58 56 58 Angaben über die Anzahl von Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern liegen nur bezüglich der Erstbestellungen vor. Hierzu wird auf die zur Beantwortung der Frage 4 als Anlage beigefügten Tabellen verwiesen. Frage 2. Wie viele Existenzneugründungen und Bestellungen als Berufsbetreuer gab es in 2015 und 2016 in Hessen bzw. wie viele Berufsbetreuer haben ihren Beruf in 2015 und 2016 wieder aufgegeben? Hierzu liegen keine Informationen vor. Frage 3. Wie viele Menschen stehen in Hessen unter Betreuung? (Bitte Auflistung der Betreuungsfälle über die letzten fünf Jahre) Es wird keine Verlaufs-, sondern eine Bestandsstatistik geführt. Insoweit kann die Anzahl der am Jahresende anhängigen Betreuungsverfahren der letzten fünf Jahre mitgeteilt werden, welche sich jeweils für die einzelnen Jahre aus nachfolgender Tabelle ergibt: Hessen 2011 2012 2013 2014 2015 Am Jahresende anhängige Betreuungen 93.059 93.988 94.055 95.302 98.703 Frage 4. Wer übernimmt diese Betreuung? (Bitte Aufgliederung nach Betreuungsvereinen, Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern) Im Rahmen einer Sondererhebung in Betreuungssachen werden lediglich jährlich die Anzahl der im Rahmen der Erstbestellung bzw. bei einem Betreuerwechsel eingesetzten Betreuer - aufge- Eingegangen am 6. September 2016 · Bearbeitet am 6. September 2016 · Ausgegeben am 9. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3664 06. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3664 schlüsselt nach Familienangehörigen, sonstige ehrenamtliche Betreuern, Rechtsanwälten, sonstige Berufsbetreuern (freiberuflich), Vereinsbetreuern, Behördenbetreuern, Vereinen und Behörden - erhoben. Die Daten sind in den als Anlage beigefügten Tabellen zusammengestellt. Frage 5. Wie viele Menschen haben in Hessen ein Berufsbetreuer und ein Vereinsbetreuer pro Jahr durchschnittlich zu betreuen? (Bitte aufgegliedert für die letzten fünf Jahre getrennt nach Berufsbetreuern und Vereinsbetreuern) Angaben zur Anzahl von Personen in Hessen, die von Berufsbetreuern betreut werden, liegen nicht vor. Hinsichtlich der Anzahl von Personen in Hessen, die durch Vereinsbetreuer betreut werden, wird auf den schriftlichen Bericht des Ministers für Soziales und Integration zu dem Berichtsantrag Drucksacke 19/1736 verwiesen. Die Frage Nr. 15. der Ausschussvorlage SIA 19/35 vom 13.05.2015 und die Antwort lauten wie folgt: Frage. Wie viele Personen werden von den hessischen Betreuungsvereinen jeweils betreut? Wie viele Betreuungen werden in den Feldern Altenhilfe, Behindertenhilfe und Psychiatrie jeweils übernommen? Über die Gesamtzahl der Betreuungen, die von den Betreuungsvereinen geführt werden, werden keine regelmäßigen statistischen Daten erhoben. Zur Beantwortung der Frage hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration daher eine Abfrage bei den Betreuungsvereinen durchgeführt . Anzumerken ist, dass zahlreiche Betreuungsvereine darauf hingewiesen haben, dass es sich bei der Zuordnung zu den in der Fragestellung vorgegebenen Bereichen um allgemeine Einschätzungen handelt. Valide Daten liegen hierüber offensichtlich nicht vor. Auch haben einzelne Betreuungsvereine darauf hingewiesen, dass eine klare Definition der genannten Bereiche sowie die Abgrenzung voneinander schwierig gewesen seien. Für das Jahr 2014 ergibt sich folgende Übersicht: Lfd. Nr. Name Betreuungsverein Anzahl beruflich geführte Betreuungen im Jahr 2014 Davon Betreuungen im Bereich… Altenhilfe Behindertenhilfe Psychiatrie 1 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Fulda-Stadt und -Land e.V. 103 25 36 22 2 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schwalm - Eder e.V. 13 1 5 7 3 AWO Kreisverband Offenbach/M. Stadt e.V. 5 k.A. k.A. k.A. 4 Betreuungsverein im Caritasverband Gießen e.V. (Büdingen) (Beratung und Soziale Dienste in der Wetterau im Caritasverband Gießen e.V.) 35 13 16 6 5 Betreuungsverein Biedenkopf e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. 6 Betreuungsverein Caritasverband Wetzlar/ Lahn-Dill-Eder e.V. 158 30 39 89 7 Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. 8 Betreuungsverein der Lebenshilfe Hochtaunus e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. 9 Betreuungsverein des Caritasverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. 55 8 7 40 10 Betreuungsverein e.V. im VdK Lahn- Dill 41 23 4 14 11 Betreuungsverein Frankfurt UBF 108 27 14 67 12 Betreuungsverein Friedberg e.V. 27 10 11 6 13 Betreuungsverein im Caritasverband Gießen e.V. (Friedberg) k.A. k.A. k.A. 14 Betreuungsverein im Diakonischen Werk Wetterau e.V. 21 5 5 11 15 Betreuungsverein Main-Kinzig e.V. 92 42 18 32 16 Betreuungsverein Vogelsberg e. V. in der Diakonie Hessen 57 9 19 29 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3664 3 17 Betreuungsverein Schwalm und Eder e.V. 145 26 34 85 18 Bürgerinstitut Frankfurt e. V. Abt. Gesetzliche Betreuung k.A. k.A. k.A. k.A. 19 Caritas - Betreuungsverein im Odenwaldkreis e.V. 53 19 18 16 20 Caritas-Betreuungsverein Vogelsberg e.V. 74 29 21 24 21 Caritasverband Main-Taunus e.V. - Betreuungsverein 57 14 21 22 22 Caritasverband Betreuungsverein - Kreis Bergstraße e.V. 15 11 2 3 23 Caritasverband Darmstadt e.V. - Betreuungsverein- 16 7 1 8 24 Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Caritasverband Offenbach/Main e.V. Caritas Zentrum Rüsselsheim - Betreuungsverein k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bad Wildungen e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eschwege e.V. 119 10 19 90 28 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Frankenberg e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Korbach-Bad Arolsen e.V. 39 11 12 16 30 Diakonie Lahn Dill Diakonisches Werk 71 25 24 22 31 Forum humanistische Pädagogik und Betreuung e.V. 18 10 4 8 32 Internationales Familienzentrum e.V. - Gesetzliche Betreuung - k.A. k.A. k.A. k.A. 33 Kompass O e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. 34 Lebenshilfe Frankenberg (Eder) e.V. - Betreuungsverein - 33 6 10 17 35 Lebenshilfe Waldeck e.V. 82 7 59 16 36 Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.) 46 8 6 32 37 Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V. 42 8 8 26 38 Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V. 48 17 8 23 39 Punkt e.V. 79 10 3 66 40 Kulturzentrum Schlachthof e.V., Betreuungsverein 86 13 13 23 41 Sozialdienst kath. Frauen Gießen e. V. Betreuungsverein 50 25 16 9 42 Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. (Wiesbaden) 36 12 14 10 43 Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. (Kassel) k.A. k.A. k.A. k.A. 44 Sozialdienst Katholischer Frauen Fulda e.V. Betreuungsverein Beratungsstelle für Betreuungen und Vorsorge 176 k.A. k.A. k.A. 45 Treffpunkt e.V. (Frankenberg) k.A. k.A. k.A. k.A. 46 Treffpunkt e.V. (Bad Wildungen) k.A. k.A. k.A. k.A. 47 Treffpunkt e.V. (Korbach) 87 2 30 55 48 Betreuungsverein Limburg-Weilburg e.V. 71 5 22 32 49 Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe - Betreuungsverein e. V. (Darmstadt) 26 6 17 3 50 Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe Betreuungsverein e.V. (Hofgeismar) 127 30 43 54 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3664 51 Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe Wiesbaden e.V. - Betreuungsverein 92 12 36 44 52 Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe , Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bergstraße e.V. k.A. 53 Verein für Selbstbestimmung und Betreuung im VdK Hessen e.V. (Frankfurt ) 101 29 20 52 54 Verein für Selbstbestimmung und Betreuung Osthessen im Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V. (Fulda) 55 12 18 25 55 Verein Soziale Dienste e. V. k.A. k.A. k.A. k.A. 56 Verein zur Betreuung kranker und behinderter Menschen und zur Beratung von Schuldnern in Mittelhessen e.V. 26 5 2 4 57 Verein zur Betreuung Volljähriger e.V. 71 46 18 7 58 Werkstatt Kassel e.V. 35 2 1 1 Gesamt 2691 610 674 1116 Aus der Antwort zu Frage 15. des Berichtsantrages kann die Anzahl der hauptamtlichen Betreuungen der anerkannten hessischen Betreuungsvereine für das Jahr 2014 entnommen und ein Durchschnitt berechnet werden. Der Durchschnitt liegt bei etwa 46 hauptamtlich geführten Betreuungen pro Betreuungsverein. Eine erneute Abfrage bei den Betreuungsvereinen, um Daten zu den Vorjahren bzw. zu 2015 zu erhalten, ist nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration in der vorgegebenen Frist nicht möglich und wäre nur mit einer erheblichen Fristverlängerung realisierbar . Frage 6. Wie viele gerichtliche Betreuungsverfahren laufen aktuell in Hessen? Aktuelle Daten aus dem Jahr 2016 liegen nicht vor. Die Bestandsstatistik wird zum Stichtag 31.12.2016 geführt. Hierzu wird zur Erläuterung auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Frage 7. Nach welchen Kriterien werden in Hessen neue Betreuungsfälle an Betreuungsvereine und Berufsbetreuer durch die Betreuungsgerichte verteilt? Es gilt der in § 1897 Abs. 6 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches normierte Vorrang der Bestellung von ehrenamtlichen Betreuern vor Berufsbetreuern. Zudem gibt es einen Vorrang der Bestellung von natürlichen Personen vor der Bestellung von Betreuungsvereinen bzw. Betreuungsbehörden als Betreuer. Die Auswahl und Bestellung einer geeigneten Betreuerin oder eines geeigneten Betreuers erfolgt jeweils als Einzelfallentscheidung durch die zuständige Richterin bzw. den zuständigen Richter in richterlicher Unabhängigkeit. Frage 8. Ist es zutreffend, dass bei der Bestellung vorrangig Betreuungsvereine seitens der Betreuungsgerichte berücksichtigt werden? Wenn ja: mit welcher Begründung? Diese Aussage kann nicht bestätigt werden; sie findet insbesondere auch keine Stütze in der in der Antwort zur Frage 4. erwähnten Sondererhebung, deren Daten in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengestellt sind. Frage 9. Wie viele Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger sind mit der gerichtlichen Kontrolle befasst, und wie viele Verfahren hat durchschnittlich eine Rechtspflegerin/Rechtspfleger im Jahr zu bewältigen? Angaben über die Anzahl der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (in Köpfen), die mit der gerichtlichen Kontrolle befasst sind, liegen nicht vor. Aus den hiesigen Personalübersichten ergibt sich lediglich die Zahl der verwendeten Arbeitskraftanteile in Betreuungssachen, die jedoch um Abwesenheitszeiten - mit Ausnahme von Erholungsurlaub und Fortbildungszeiten - bereinigt wurden, soweit sie mehr als 20 Tage im Kalendervierteljahr betragen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3664 5 Zur Errechnung der Kennzahl "Betreuungsverfahren pro Arbeitskraftanteil" wurde daher in der nachstehenden Tabelle hilfsweise der Bestand an Betreuungsverfahren durch die Personalverwendung in Betreuungssachen für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015 geteilt. Alle Amtsgerichte 2011 2012 2013 2014 2015 Bestände am Jahresende 93.059 93.988 94.055 95.302 98.703 Personalverwendung in AKA 76,05 82,88 86,63 89,07 90 Bestände am Jahresende pro AKA 1.224 1.134 1.086 1.070 1.097 Aussagen, wie viele Betreuungsverfahren ein Rechtspfleger zu bearbeiten hat, sind aus den hier vorliegenden Angaben zum Bestand an Betreuungsverfahren und zur Personalverwendung (Arbeitskraftanteile, AKA) nur bedingt möglich. Dies ist zum Beispiel darauf zurückzuführen, dass nicht jedes Bestandsverfahren denselben Arbeitsaufwand beim Rechtspfleger verursacht und es sich um bereinigte Arbeitskraftanteile handelt, was zu einem höheren Anteil an Betreuungsverfahren pro Arbeitskraftanteil führen kann. So stellt die Kontrolle der Rechnungslegung einen Großteil der Tätigkeit der Rechtspfleger im Betreuungsrecht dar, wobei der Kontrollaufwand sehr unterschiedlich sein kann. Bei der Kontrolltätigkeit der Rechtspfleger ist zu unterscheiden zwischen den Betreuungen mit Vermögenssorge und denen ohne. Betreuungen ohne Vermögenssorge ziehen einen eher geringen Kontrollaufwand des Betreuungsgerichtes nach sich. Bei den Betreuungen mit Vermögenssorge kommt es wiederum auf den Umstand an, ob der Betreuer von der Rechnungslegung befreit ist. Das ist bei den ehrenamtlichen Betreuern überwiegend der Fall. Bei der Betreuung durch Ehrenamtliche , die keine Rechnung legen müssen, wird dem Betreuer beispielsweise - wenn keine Besonderheiten gegeben sind - einmal jährlich ein Berichtsvordruck mit ca. einem Dutzend Fragen übersandt, der ausgefüllt dann den Jahresbericht des Betreuers darstellt. Wenn sich für die Rechtspfleger hieraus kein Nachfragebedarf ergibt, wird die Auszahlung der Aufwandspauschale angeordnet und die Akte gegebenenfalls erst wieder im Folgejahr vorgelegt. Bei der konkreten Belastung für die Rechtspfleger kommt es daher entscheidend darauf an, wie viel Aufwand mit den einzelnen Betreuungen verbunden ist. Dies kann je nach zugewiesenem Aufgabenkreis und Persönlichkeit des Betreuten erheblich variieren. Frage 10. Wie haben sich die Ausgaben für Berufsbetreuer im Vergleich zu ehrenamtlichen Betreuern in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte pro Jahr gegliedert in absolute und prozentuale Veränderungen , nach Ausgaben insgesamt und pro Betreuungsfall für das Land bzw. die Landkreise, kreisfreie Städte) Es liegen nur Daten betreffend die Ausgaben pro Jahr vor. Eine Aufgliederung auf den einzelnen Betreuungsfall für das Land bzw. die Landkreise und kreisfreien Städte ist nicht möglich. Ausgaben für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer in den Jahren 2011 bis 2015 in Euro 2011 2012 2013 2014 2015 Ehrenamtliche Betreuer 5.858.945,46 6.025.765,22 6.322.712,51 7.791.150,25 7.854.929,60 Gesamt 5.858.945,46 6.025.765,22 6.322.712,51 7.791.150,25 7.854.929,60 Abs. Veränderung zum Vorjahr 166.819,76 296.947,29 1.468.437,74 63.779,35 Prozentuale Veränderung zum Vorjahr 2,85 4,93 23,22 0,82 Ausgaben Berufsbetreuer Honorare 45.129.929,06 47.175.095,44 50.592.140,34 49.987.978,91 55.653.004,04 Ausgaben Berufsbetreuer sonstige Kosten 6.907,44 9.093,91 6.029,68 5.431,28 3.177,46 Gesamt 45.136.836,50 47.184.189,35 50.598.170,02 49.993.410,19 55.656.181,50 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3664 Abs. Veränderung zum Vorjahr 2.047.352,85 3.413.980,67 -604.759,83 5.662.771,31 Prozentuale Veränderung zum Vorjahr 4,54 7,24 -1,20 11,33 In Bezug auf die vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 ersichtliche Steigerung der Ausgaben für ehrenamtliche Betreuer ist anzuführen, dass die pauschalierte Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zum 01.08.2013 von jährlich 323 € auf jährlich 399 € erhöht wurde. Diese Erhöhung um 23,5 % fand erst im Jahr 2014 ihren Niederschlag und entspricht ziemlich genau der Steigerung in 2014. Wiesbaden, 24. August 2016 In Vertretung: Thomas Metz Anlagen Auszug aus der Sondererhebung "Verfahren nach dem Betreuungsgesetz" Anlage zur Antwort Kleine Anfrage Drs. 19/3664 Zusammenstellung für Hessen für das Jahr 2011 2. Betreuung durch: Erstbestellung neuer Betreuer 2.1 Familienangehörigen 2.2 sonstige ehrenamtliche Betreuer 2.3 Rechtsanwälte als Berufsbetreuer 2.4 sonstige Berufsbetreuer (freiberuflich) 2.5 Vereinsbetreuer 2.6 Behördenbetreuer 2.7 Verein 2.8 Behörde Zusammenstellung für Hessen für das Jahr 2012 2. Betreuung durch: Erstbestellung neuer Betreuer 2.1 Familienangehörigen 2.2 sonstige ehrenamtliche Betreuer 2.3 Rechtsanwälte als Berufsbetreuer 2.4 sonstige Berufsbetreuer (freiberuflich) 2.5 Vereinsbetreuer 2.6 Behördenbetreuer 2.7 Verein 2.8 Behörde Zusammenstellung für Hessen für das Jahr 2013 2. Betreuung durch: Erstbestellung neuer Betreuer 2.1 Familienangehörigen 2.2 sonstige ehrenamtliche Betreuer 2.3 Rechtsanwälte als Berufsbetreuer 2.4 sonstige Berufsbetreuer (freiberuflich) 2.5 Vereinsbetreuer 2.6 Behördenbetreuer 2.7 Verein 2.8 Behörde 7 8 3 28 6 2 1.538 517 4.522 1.873 339 304 ein Berufsbetreuer 11.777 691 141 789 424 146 vorheriger Betreuer war ein Berufsbetreuer Bei Betreuerwechsel 822 492 489 20 12 2 135 148 6 1.719 14 8 254 12.710 908 1.358 4.754 341 Bei Betreuerwechsel vorheriger Betreuer war ein Berufsbetreuer 11.047 759 138 Bei Betreuerwechsel vorheriger Betreuer war 841 477 170 1.498 522 4.542 1.774 325 248 18 17 8 18 2 1 Zusammenstellung für Hessen für das Jahr 2014 2. Betreuung durch: Erstbestellung neuer Betreuer vorheriger Betreuer war ein Berufsbetreuer 2.1 Familienangehörigen 2.2 sonstige ehrenamtliche Betreuer 2.3 Rechtsanwälte als Berufsbetreuer 2.4 sonstige Berufsbetreuer (freiberuflich) 2.5 Vereinsbetreuer 2.6 Behördenbetreuer 2.7 Verein 2.8 Behörde Zusammenstellung für Hessen für das Jahr 2015 2. Betreuung durch: Erstbestellung neuer Betreuer vorheriger Betreuer war ein Berufsbetreuer 2.1 Familienangehörigen 2.2 sonstige ehrenamtliche Betreuer 2.3 Rechtsanwälte als Berufsbetreuer 2.4 sonstige Berufsbetreuer (freiberuflich) 2.5 Vereinsbetreuer 2.6 Behördenbetreuer 2.7 Verein 2.8 Behörde 3 3 Bei Betreuerwechsel 120 197 1.583 499 4.513 1.680 356 223 10 7 12 14 9.473 655 741 496 9 7 8 Bei Betreuerwechsel 10.228 733 135 823 460 148 17 2 1 1.630 584 4.481 1.873 335 258