Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 27.07.2016 betreffend Betreuungsvereine in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Welche Hauptaufgaben haben nach Ansicht der Landesregierung die Betreuungsvereine in Hessen zu erfüllen? Die Aufgaben von anerkannten Betreuungsvereinen sind in § 1908f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort sind die Kriterien aufgeführt, die Voraussetzung für eine Anerkennung als Betreuungsverein sind. Im Hessischen Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht wird Bezug auf § 1908f BGB genommen . In Hessen werden nur die Betreuungsvereine anerkannt, die diese Voraussetzungen erfüllen . Frage 2. Wie viele festangestellte Vereinsbetreuer werden in den hessischen Betreuungsvereinen beschäftigt ? (bitte Auflistung der Anzahl von Vereinsbetreuern für die letzten fünf Jahre je Betreuungsverein ) Zur Beantwortung dieser Frage führten die Regierungspräsidien eine Abfrage über die Anzahl der hauptamtlichen Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer durch. Die Ergebnisse sind in der als Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt. Anzumerken ist, dass die absolute Anzahl von Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuern nur bis zu einem gewissen Grad aussagekräftig ist, da sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitkräfte darunter subsumiert sind. Aus diesem Grund wurde ergänzend die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit abgefragt. Frage 3. Wie ist das Verhältnis von festangestellten Vereinsbetreuern zu ehrenamtlichen Betreuern, die für Betreuungsvereine in Hessen tätig werden? (Verhältnis bitte aufgelistet nach jeweiligem Betreuungsverein in absoluten und %ualen Zahlen) Die Anzahl ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer in Hessen, die an einen Betreuungsverein angebunden sind und von diesem regelmäßig Beratung erhalten, werden nicht pro Betreuungsverein , sondern pro Gebietskörperschaft erhoben. Die entsprechenden Daten für das Jahr 2015 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Lfd. Nr. Gebietskörperschaft Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer mit regelmäßiger Beratung durch die Betreuungsvereine 1 Darmstadt, Stadt 209 2 Frankfurt, Stadt 157 3 Offenbach, Stadt - * 4 Wiesbaden, Stadt 80 5 Bergstraße, Landkreis 65 6 Darmstadt-Dieburg, Landkreis - * 7 Groß-Gerau, Landkreis 31 8 Hochtaunuskreis 180 9 Main-Kinzig-Kreis 134 10 Main-Taunus-Kreis 29 Eingegangen am 8. September 2016 · Bearbeitet am 9. September 2016 · Ausgegeben am 13. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3665 08. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3665 11 Odenwaldkreis 81 12 Offenbach, Landkreis - * 13 Rheingau-Taunus-Kreis - * 14 Wetteraukreis 268 15 Gießen, Landkreis 99 16 Lahn-Dill-Kreis 208 17 Limburg-Weilburg, Landkreis 36 18 Marburg-Biedenkopf, Landkreis 1.288 19 Vogelsbergkreis 75 20 Kassel, Stadt 138 21 Fulda, Landkreis 75 22 Hersfeld-Rotenburg, Landkreis - * 23 Kassel, Landkreis 187 24 Schwalm-Eder-Kreis 112 25 Waldeck-Frankenberg, Landkreis 530 26 Werra-Meißner-Kreis, Landkreis 162 * Keine Angabe, da kein durch kommunalisierte Landesmittel geförderter Betreuungsverein in dieser Gebietskörperschaft vorhanden ist. Da keine Anzahl von Ehrenamtlichen pro Betreuungsverein ausgewiesen werden kann, ist es auch nicht möglich, das Verhältnis von festangestellten Vereinsbetreuerinnen und -betreuern zu ehrenamtlich tätigen Personen anzugeben. Frage 4. Wie stellt sich die Gehaltssteigerung der Vereinsbetreuer in den letzten fünf Jahren dar? Die Aufwendungen für Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer werden statistisch nicht gesondert erfasst, sondern sind in den Aufwendungen für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bzw. ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer enthalten. Insoweit kann die Frage nach einer etwaigen Gehaltssteigerung der Vereinsbetreuer in den letzten fünf Jahren auf Grundlage des vorhandenen Datenmaterials nicht beantwortet werden. Frage 5. Wie haben sich die Ausgaben der hessischen Betreuungsvereine für festangestellte Vereinsbetreuer , ehrenamtliche Betreuer und sonstige Verwaltungskosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? (bitte aufgegliedert je Betreuungsverein in absolute und prozentuale Veränderungen, nach Ausgaben insgesamt und pro Betreuungsfall) Hierüber liegen der Hessischen Landesregierung keine Informationen vor. Frage 6. Wie werden sich die Aufgaben der hessischen Betreuungsvereine nach Ansicht der Landesregierung in den nächsten Jahren entwickeln? Die Aufgaben der Betreuungsvereine werden entsprechend § 1908f BGB wahrgenommen. Derzeit werden durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zwei rechtstatsächliche Untersuchungen zu den Themen "Qualität der rechtlichen Betreuung" und "Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte 'andere Hilfen' unter besonderer Berücksichtigung des am 01.07.2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich daraus neue Erkenntnisse für die Betreuungsvereine ergeben. Frage 7. Sieht die Landesregierung insbesondere in der Integration von Flüchtlingen in Hessen weitere Herausforderungen und Aufgabenerweiterungen für die hessischen Betreuungsvereine? Im Rahmen der Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine in Hessen wurde diese Thematik bereits erörtert. Betreuungsvereine sind regional in höchst unterschiedlichem Maße mit diesem Personenkreis befasst. Vor diesem Hintergrund können hierzu keine generellen Aussagen getroffen werden. Frage 8. Wer kommt für die Bezahlung gesonderter Sachleistungen, z.B. benötigter Dolmetscher im Rahmen der Betreuung von Flüchtlingen auf und gibt es im Rahmen der Abrechnung einen Unterschied zwischen mittellosen und vermögenden Betreuten? Das aktuelle Vergütungssystem für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer basiert auf dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) - einem Bundesgesetz. Sowohl der Stundensatz als auch der Stundenansatz sind nach diesem Gesetz (§§ 4, 5 VBVG) pauschaliert , die Spanne beläuft sich zwischen 27 und 44 Euro und zwischen zwei bis achteinhalb Stunden im Monat. Beim Stundenansatz wird unter anderem danach differenziert, ob die betreu- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3665 3 te Person mittellos ist oder nicht (§ 5 Abs. 1 und 2 VBVG). Bei denjenigen Betreuten, die die Betreuungskosten aus eigenem Vermögen zahlen, ist die Zeitpauschale gegenüber denjenigen, bei denen die Betreuungskosten der Staatskasse zur Last fallen, etwas erhöht. Die Pauschalen erfassen z.B. auch Fahrtkosten, Porto und etwaige Aufwendungen für die Hinzuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegen bislang keine hinreichenden rechtstatsächlichen Erkenntnisse vor, dass die mit Dolmetscherleistungen verbundenen Aufwendungen durch die Pauschale nicht mehr adäquat abgegolten werden könnten. Diese Frage ist allerdings auch Teil des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zur Qualität der rechtlichen Betreuung. Darin wird insbesondere auch das aktuelle Vergütungssystem überprüft. Frage 9. In welchem Umfang unterstützt das Land die Betreuungsvereine in Hessen? Die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine wird im Rahmen der kommunalisierten Fördermittel unterstützt. Im Jahr 2015 erhielten die hessischen Betreuungsvereine Landesmittel in Höhe von ca. 671.000,00 €. Zusätzlich stellt die Landesregierung Projektfördermittel z.B. für hessenweite Fortbildungen, Fachtagungen oder Schulungskonzepte in Höhe von ca. 44.000,00 € jährlich zur Verfügung, um die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zu fördern und Qualitätsstandards zu schaffen. Frage 10. Hält die Landesregierung eine Erhöhung der Vergütungssätze für Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer für notwendig? Wenn ja: wie und in welchem Umfang wird sich die Landesregierung für eine Erhöhung einsetzen? Wenn nein: Warum nicht? Wie bereits bei den Antworten zu den Frage 6 und 8 erwähnt, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Forschungsvorhaben zur Qualität der rechtlichen Betreuung in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnisse, die Ende 2017 erwartet werden, bleiben zunächst abzuwarten. Teilergebnisse sind für Ende 2016 in Aussicht gestellt. Die Wirkungen des im Juli 2005 mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz eingeführten pauschalierten Vergütungssystems auf die Qualität der Betreuung sollen in die in Auftrag gegebene rechtstatsächliche Untersuchung einbezogen werden. Im Rahmen der beauftragten Studie wird auch untersucht werden, ob das Vergütungssystem noch angemessen ist. Möglicherweise erfolgt im Anschluss daran eine Änderung der gesetzlichen Regelungen durch den Bund. Die Landesregierung unterstützt dieses laufendende Forschungsvorhaben, da hier fachlich fundiert Daten erhoben werden, die sich aus der praktischen Umsetzung des Betreuungsrechts ergeben. Wiesbaden, 1.September 2016 Stefan Grüttner Anlagen Seite 1 von 3 Anlage zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 19/3665 Nr. Regier ungsbezirk Betreuungsverein Anzahl festangestellte Vereinsbetreuer Durchschnittl. monatliche Arbeitszeit 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1 DA Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V. 4 4 5 4 3 2 154 2 DA Bürgerinstitut Frankfurt e.V., gesetzliche Betreuung (Vorm.Institut für Sozialarbeit e.V.) 3 3 3 3 3 3 160 3 DA Verein zur Betreuung Volljähriger e.V. 5 5 5 5 5 5 640 4 DA AWO Kreisverband Odenwald e.V. 2 2 2 2 2 2 120 5 DA Caritasverband Darmstadt e.V. 2 2 2 2 2 2 120 6 DA Verein für Selbstbestimmung und Betreuung im VdK Hessen e.V. 2 2 2 2 2 2 360 7 DA Betreuungsverein im Diakonischen Werk Wetterau e.V. 2 2 2 2 2 2 36 8 DA Sozialdienst kath. Frauen e.V. 2 2 2 3 2 2 195 9 DA Betreuungsverein im Diakonischen.Werk 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 360 10 DA Caritasverband Wiesbaden-Rheingau- Taunus e.V. 3 3 4 5 2 2 120 11 DA Verein f. Jugend- u. Erwachsenenhilfe Darmstadt e.V. * 2 1 1 1 1 1 40 12 DA Caritasverband für den Bezirk Main-Taunus e.V. 3 3 3 3 3 3 300 13 DA Betreuungsverein Friedberg e.V. * 2 2 2 2 196 14 DA Betreuungsverein Main-Kinzig e.V. 5 5 6 6 6 6 78 15 DA Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V. 2 1 3 2 2 2 240 16 DA Betreuungsverein der Lebenshilfe Hochtaunus e.V.* 4 4 5 5 4 4 170 17 DA Caritas- Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V. 1 1 1 1 1 1 120 18 DA Caritas- Betreuungsverein im Odenwaldkreis e.V. 3 3 3 4 4 5 256 19 DA Betreuungsverein Frankfurt UBF ** 3 3 4 4 4 4 75,46 20 DA AWO Kreisverband Offenbach am Main noch nicht existent 1 1 1 1 78 21 DA Caritas Offenbach, CaritasZentrum St. Georg 1 1 1 1 1 1 80 Seite 2 von 3 22 GI Caritasverband Gießen e.V./Caritas Beratungszentrum Wetterau u. Beratungszentrum Friedberg k.A. k.A. 4 4 4 4 k.A. 23 GI Verein Soziale Dienste e.V. Fernwald k.A. k.A. k 1 1 1 k.A. 24 GI Sozialdienst katholischer Frauen Giessen e.V. k.A. k.A. 4 4 4 4 k.A. 25 GI Betreuungsverein Biedenkopf e.V./Biedenkopf k.A. k.A. 4 4 4 4 k.A. 26 GI Betreuungsverein Vogelsberg e.V./Lauterbach k.A. k.A. 3 4 4 4 k.A. 27 GI Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V. /Wetzlar und Außenstelle Eschenburg k.A. k.A. 5 5 5 5 k.A. 28 GI Betreuungsverein e.V. im VdK Lahn-Dill k.A. k.A. 2 2 2 2 k.A. 29 GI Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung S u B k.A. k.A. 3 3 3 3 k.A. 30 GI Forum Humanistische Pädagogik k.A. k.A. k 2 3 2 200 31 GI Caritasverband Betreuungsverein Vogelsberg e.V./Alsfeld k.A. k.A. 3 3 3 3 k.A. 32 GI Diakonie Lahn-Dill k.A. k.A. 5 5 5 5 k.A. 33 GI Betreuungsverein Limburg-Weilburg Diakonie k.A. k.A. 2 2 3 3 240 34 GI Verein zur Betreuung Kranker und behinderter Menschen und Schuldnern/ Gießen k.A. k.A. 2 2 2 2 k.A. 35 KS DRK Kreisverband Eschwege e.V. 1 1 2 2 2 145,56 36 KS Treffpunkt e.V., Korbach 3 3 3 3 3 4 89 37 KS Treffpunkt e.V., Bad Wildungen 2 2 2 2 2 2 148 38 KS Betreuungsverein Schwalm und Eder e.V., Schwalmstadt- Ziegenhain 5 5 5 5 5 5 523 39 KS Sozialdienst kath. Frauen e.V., Kassel 2 2 2 2 2 2 180 40 KS Verein für Selbstbestimmung und Betreuung Osthessen im Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V., Fulda 2 2 2 2 2 2 160 41 KS Kulturzentrum Schlachthof e.V., Kassel 3 3 3 3 3 3 322,5 42 KS Sozialdienst kath. Frauen e.V., Fulda 6 6 6 6 6 6 156 43 KS AWO Kreisverband Fulda e.V. 3 3 3 3 3 3 373,7 Seite 3 von 3 44 KS KompassO e.V., Kassel 2 3 5 5 5 5 440 45 KS Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Korbach - Bad Arolsen e.V. 2 2 2 2 2 2 260 46 KS Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe Betreuungsverein e.V., Hofgeismar 3 4 4 4 4 4 124,52 47 KS AWO Kreisverband Schwalm - Eder e.V., Homberg 2 2 2 2 2 2 Arbeitszeit konnte kurzfristig nicht ermittelt werden 48 KS DRK Kreisverband Bad Wildungen e.V. 1 1 1 1 1 1 158 49 KS Punkt e.V., Bad Arolsen 2 2 2 2 3 3 460 50 KS Lebenshilfe Waldeck e.V., Korbach 2 3 3 3 3 5 342 51 KS Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V., Kassel 2 2 2 2 2 2 230 52 KS Werkstatt Kassel e.V., Kassel 1 1 1 1 1 1 35 53 KS Treffpunkt e.V., Frankenberg 2 2 2 2 2 2 220 54 KS Lebenshilfe Frankenberg (Eder) e.V., Frankenberg 1 1 3 3 3 3 222 55 KS DRK Kreisverband Frankenberg 4 k.A. 6 6 6 6 369 k.A. = keine Angabe * = Die Daten wurden aus der jährlichen Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen der Betreuungsvereine der Regierungspräsidien entnommen, da keine Rückmeldung auf die gesonderte Abfrage erfolgt ist. Bei diesen Daten erfolgt jedoch keine Unterscheidung zwischen hauptamtlichen Betreuer/innen und weiteren Mitarbeiter/innen. ** = Ende 2015 Tätigkeit als Betreuungsverein eingestellt.