Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 01.08.2016 betreffend Verkehrssituation Kreuzung B 275 und B 417 in Taunusstein-Neuhof und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Bundesstraße B 275 ist in der Höhe des Abzweigs zur B 417 in Taunusstein-Neuhof ein Unfallschwerpunkt . Dort biegen auf der einen Seite Fahrzeuge auf die B 417 Richtung Limburg ein und kommende Fahrzeuge Richtung Wiesbaden von der B 417 auf die B 275. Gegenüber dieser Einmündung befindet sich zudem die Ein- und Ausfahrt für das Gewerbegebiet "Im Maisel". Über 700 Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen eine Forderung zur Entschärfung der Verkehrssituation an dieser Stelle unterschrieben. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt sie die verkehrliche Situation der Kreuzung B 275 und B 417 in Höhe des Gewerbegebiets "Im Maisel" in Taunusstein-Neuhof? Die Kreuzung B 275 und B 417 befindet sich außerhalb des Ortes. Die Sichtverhältnisse in alle Richtungen sind gut. Es herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h. Der vorhandene vorfahrtsgeregelte Knotenpunkt weist jedoch in den Berufsverkehrsspitzen eine mangelnde Verkehrsqualität auf. Frage 2. Wie viele Unfälle haben sich seit 2010 in diesem Kreuzungsbereich ereignet (nach Jahren aufgeschlüsselt )? Seit dem Jahr 2010 ereigneten sich im Kreuzungsbereich der B 275 und B 417 in Taunusstein- Neuhof insgesamt 46 Verkehrsunfälle. Davon entfielen auf das Kalenderjahr 2010 7 Verkehrsunfälle, 2011 7 Verkehrsunfälle, 2012 9 Verkehrsunfälle, 2013 7 Verkehrsunfälle, 2014 7 Verkehrsunfälle, 2015 3 Verkehrsunfälle und 2016 6 Verkehrsunfälle (Stand 06.05.2016). Von den insgesamt 46 Verkehrsunfällen stehen 8 im Zusammenhang mit dem Einbiegen von Fahrzeugen von der B 417 in die B 275 und 14 mit dem Einbiegen von Fahrzeugen von dem Gewerbegebiet "Im Maisel" in die B 275. Weiterhin sind 15 bzw. 7 Unfälle auf Auffahrvorgänge auf der B 417 bzw. B 275 zurückzuführen. Zwei Verkehrsunfälle fallen unter die Kategorie "Sonstiges". Frage 3. Sieht sie Möglichkeiten zur Verbesserung der verkehrlichen Situation in diesem Kreuzungsbereich und falls ja, welche? Frage 4. Hält sie in diesem Kreuzungsbereich die Errichtung eines Kreisels für sinnvoll? Falls nein, warum nicht? Falls ja, was wird sie wann unternehmen um einen solchen Kreisel umzusetzen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit der Kreuzung wären sowohl der Umbau zu einem Kreisel als auch die Errichtung einer Lichtsignalanlage geeignete Mittel. Eingegangen am 12. September 2016 · Bearbeitet am 12. September 2016 · Ausgegeben am 14. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3667 12. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3667 Die Nachrüstung einer Lichtsignalanlage wäre am vorhandenen Knotenpunkt allerdings das weitaus wirtschaftlichere Mittel. Hessen Mobil wird daher eine Optimierung des Knotenpunktes in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei verfolgen. Eine Sondersitzung der Unfallkommission, in der Lösungsmöglichkeiten besprochen werden sollen, ist für September 2016 geplant. Wiesbaden, 2. September 2016 Tarek Al-Wazir