Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 01.08.2016 betreffend Verkehrssituation in Niedernhausen-Engenhahn und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die verkehrliche Situation der Ortsdurchfahrt in Niedernhausen -Engenhahn (L 3273)? Gemäß der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2010 beträgt der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) in der Ortsdurchfahrt Niedernhausen-Engenhahn weniger als 3.500 Kraftfahrzeuge. Innerhalb der Ortslage besteht abschnittsweise eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es sind auf beiden Seiten ca. 1,5 bis 2 m breite Gehwege vorhanden, zusätzlich befindet sich in der Ortsmitte eine Querungshilfe. Im Bereich der Kindertagesstätte (Ortseingang von Niederseelbach kommend) existiert zur Geschwindigkeitsreduzierung eine doppelte Fahrbahnverschwenkung und zusätzlich eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Gemeinde Niedernhausen. Frage 2. Wie viele Unfälle haben sich seit 2010 in Engenhahn und auf den Zubringerstraßen (L 3273) ereignet (nach Jahren aufgeschlüsselt)? Seit dem Jahr 2010 ereigneten sich auf der L 3273 im Bereich Niedernhausen-Engenhahn 11 Verkehrsunfälle (einschließlich Wildunfälle). Davon entfielen auf das Kalenderjahr 2010: 4 Verkehrsunfälle, 2011: 3 Verkehrsunfälle, 2012: 2 Verkehrsunfälle, 2013: 1 Verkehrsunfall, 2014: 1 Verkehrsunfall, 2015: 2 Verkehrsunfälle und 2016: 2 Verkehrsunfälle (Stand 06.05.2016). Frage 3. Sieht sie Möglichkeiten zur Installation von verkehrsberuhigenden Maßnahmen an den Ortseingängen von Engenhahn auf der L 3273? Im Hinblick auf das unauffällige Unfallgeschehen, die in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten, bereits existierenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen und die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage besteht für die Landesregierung zur Zeit kein Handlungsbedarf, an den Ortseingängen von Engenhahn auf der L 3273 verkehrsberuhigende Maßnahmen zu installieren. Frage 4. Warum wurde das Ortsschild von Engenhahn am Ortseingang in Richtung Niederseelbach im Jahr 2013 Richtung Ortsmitte versetzt? Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind Ortstafeln ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen , wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Bebauung erschlossen werden. Im Rahmen einer Verkehrsschau am 14.11.2013 wurde festgestellt, dass der ursprüngliche Standort der Ortstafel diesen Vorgaben nicht entsprach. Daraufhin wurde vom Bürgermeister der Gemeinde Niedernhausen als Straßenverkehrsbehörde die Versetzung der betreffenden Ortstafel in Richtung Ortsmitte angeordnet. Ab der Höhe des ursprünglichen Standorts der Ortstafel ist derzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Eingegangen am 16. September 2016 · Ausgegeben am 23. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3668 16. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3668 Frage 5. Besteht eine rechtliche Möglichkeit, dieses Ortsschild wieder weiter Richtung Ortsausgang versetzen zu lassen? Zur Abwehr spezifisch verkehrsbedingter Gefahren kann es geboten sein, die Ortstafel abweichend von den vorgenannten Vorgaben der VwV-StVO aufzustellen. Die Ortstafel soll den Verkehrsteilnehmern signalisieren, dass nach dem Passieren des Verkehrszeichens mit einer veränderten Verkehrslage zu rechnen ist, in der es zu Gefahren kommen kann, wie sie für innerörtliche Straßen typisch sind. Typisch für Verkehrslagen dieser Art ist, dass komplexere Verkehrssituationen z.B. aufgrund einmündender Straßen entstehen können, die eine erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere von den in den Bereich einfahrenden Kraftfahrern verlangen. Hiervon ausgehend hat die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Niedernhausen im Juni 2016 die Rückversetzung der Ortstafel angeordnet. Frage 6. Wie beurteilt sie den Fahrbahnzustand der L 3273 in Engenhahn und in den Abschnitten Engenhahn -Niederseelbach und Engenhahn-Neuhof? Bei einem Teil des Streckenabschnitts zwischen der Einmündung der K 706 (Wildpark) und der Ortsdurchfahrt Niederseelbach führt der schlechte Straßenzustand zu betrieblichen Mehraufwendungen durch die gehäufte notwendige Behebung von Schäden an den befestigten Flächen. In Kenntnis des vermehrten Auftretens von Straßenschäden ist von der Straßenmeisterei der Turnus der Streckenwartung erhöht worden, um sicherzustellen, dass die genannten Streckenabschnitte in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden können. Aufgrund der Straßenverhältnisse wurde im Jahr 2013 der Streckenabschnitt mit dem Verkehrszeichen 101 ("Gefahr" und "Fahrbahnschäden") verbunden mit dem Verkehrszeichen 274 ("zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h") ausgeschildert. Der Abschnitt von Neuhof bis zur Einmündung K 706 befindet sich in einem sehr guten Zustand. Frage 7. Wann werden diese Abschnitte der Landestraße saniert? Dass der Abschnitt der L 3273 zwischen Niederseelbach und Engenhahn einen teilweise schlechten Zustand aufweist, hat sich auch in der Dringlichkeitsbewertung zur Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 bestätigt. Allerdings reicht allein der teilweise schlechte Zustand nicht für eine Aufnahme in das mittelfristige Straßenbauprogramm des Landes aus. Bei der Bewertung aller Landesstraßen in Hessen wurden weitere Kriterien wie Verkehrssicherheit, Verkehrsbedeutung, Verkehrsqualität und Umfeldsituation miteinbezogen, sodass die Aufnahme in die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 nicht erfolgen konnte. Aus diesem Grund kann eine Erneuerung der Strecke erst nach 2022 in Aussicht gestellt werden. Für den Fall einer außergewöhnlichen Verschlechterung des Straßenzustandes, der durch regelmäßige Streckenkontrollen des Straßenunterhaltungsdienstes seitens Hessen Mobil kontrolliert wird, sieht die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 einen finanziellen Puffer vor. Sollte sich der Fahrbahnzustand in der kommenden Zeit schlechter entwickeln als angenommen, so wird Hessen Mobil dies erneut fachlich bewerten und ggf. bei der Aufstellung des jährlichen Landesstraßenbauprogramms berücksichtigen. Selbstverständlich wird bis zu einer etwaigen Umsetzung der Maßnahme die Verkehrssicherheit seitens Hessen Mobil im Zuge der Aufgabenwahrnehmung des o.g. Straßenerhaltungsdienstes sichergestellt. Wiesbaden, 8. September 2016 Tarek Al-Wazir