Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 01.08.2016 betreffend Entgeltordnung für den Frankfurter Flughafen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wann rechnet die Landesregierung mit einem neuen Antrag der Fraport AG für eine Entgeltordnung für den Frankfurter Flughafen? Die Fraport AG hat am 08.07.2016 einen Antrag für eine neue Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main ab dem 01.01.2017 beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft , Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) eingereicht. Frage 2. Welche konkreten Ziele verfolgt das Hessische Wirtschaftsministerium in den Gesprächen mit der Fraport AG, um zu einer noch stärkeren Differenzierung/Gewichtung nach der Lärmbelastung bei den Landeentgelten zu kommen? Das HMWEVL wirkt in zahlreichen Gesprächen mit der Luftverkehrsbranche darauf hin, dass der technologische Fortschritt bei den Flugzeugen in Bezug auf eine Lärmminderung auch den Flughafenentgelten adäquat zugrunde gelegt wird. Damit wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Ausschöpfung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte bewirkt. So setzt sich die Landesregierung derzeit beispielsweise dafür ein, dass der Einbau von Vortexgeneratoren, die nachweislich zu einer Reduzierung des Landelärms beitragen, in größerem Umfang als bisher durch Nachlässe auf die Flughafenentgelte belohnt wird. Bislang findet lediglich bei dem Flugzeugtyp A320 eine Berücksichtigung in der Entgeltordnung statt. Dies soll zukünftig auch für die Typen A319 und A321 gelten. Des Weiteren tritt die Landesregierung für eine finanzielle Förderung der bordseitigen Umrüstung auf ein neues - lärmarme Flugverfahren ermöglichendes - Navigationssystem (GBAS) im Rahmen der Flughafenentgelte ein. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung beabsichtigt, die lärmabhängigen Entgelte der Entgeltordnung, die sich in Frankfurt bereits auf einem sehr hohen Niveau befinden, über die bereits genannten Maßnahmen hinaus kontinuierlich und bestmöglich mit der Fraport AG weiterzuentwickeln. Hierzu sollen die Entgelte weitere Anreize für eine spürbare Lärmminderung durch technologische Möglichkeiten schaffen. Das Ziel, die Lärmentgelte weiter zu spreizen, führt auch dazu, dass die Entgelte für lautere Flugzeuge einer höheren Lärmklasse überproportional zu den Entgelten für die niedrigeren Lärmklassen ansteigen. Auch dies ist ein finanzieller Anreiz, auf lärmmindernde Technologien umzustellen. Frage 3. Welcher prozentuale Anteil der lärmabhängigen Bestandteile soll bei der nächsten Änderung der Entgeltordnung aus der Sicht der Landesregierung erreicht werden? Die Landesregierung strebt unter der Berücksichtigung der Entgeltstruktur aus fixen (d.h. auf die Flugbewegung bezogenen) und variablen (d.h. auf die Passagier- bzw. Frachtmenge bezogenen ) Entgelten an, den Anteil der lärmabhängigen Entgelte am Gesamtanteil der Flughafenentgelte bestmöglich zu erhöhen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die flugbewegungsbezoge- Eingegangen am 23. August 2016 · Bearbeitet am 24. August 2016 · Ausgegeben am 26. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3669 23. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3669 nen lärmabhängigen Entgelte zu den fixen Entgelten gehören, die im Vergleich zu den variablen Entgelten einen Anteil von 22 % am Gesamtanteil der Flughafenentgelte aufweisen. Die lärmabhängigen Entgelte wiederum nehmen bei den fixen Entgelten bereits den größten Teil in Höhe von 62 % ein. Mit der Entgeltordnung 2017 soll angestrebt werden, diesen Anteil an den fixen Entgelten auf ca. 70 % zu erhöhen. Der tatsächliche Anteil der lärmabhängigen Entgelte am Gesamtentgeltaufkommen ist letztlich vom Nutzerverhalten abhängig. In dem Maße, in dem die Verhaltenssteuerung durch Einsatz lärmärmeren Fluggeräts gelingt, sinkt das tatsächliche Volumen der Einnahmen aus den lärmabhängigen Entgelten. Frage 4. Liegt die im ursprünglichen Antrag der Fraport, der zurückgezogen wurde, enthaltende Förderung der Umrüstung auf neue Flugverfahrenstechniken im Interesse der Genehmigungsbehörde? Siehe die Antwort auf Frage 2. Frage 5. Sind generell alle innovativen, der Lärmvermeidung dienenden Umrüstungstechniken genehmigungsfähig und sollten gefördert werden? Eine Genehmigungsfähigkeit der Förderung von innovativen, der Lärmvermeidung dienenden Umrüstungstechniken ist anhand der konkreten Beantragung zu prüfen. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit der Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wiesbaden, 4. August 2016 In Vertretung: Mathias Samson