Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 29.07.2016 betreffend Förderung von Straßenbaumaßnahmen im Rheingau-Taunus-Kreis und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Straßenbaumaßnahmen (Neubau und Sanierung von Kreisstraßen) hat das Land Hessen in den Jahren 2011 bis 2015 im Rheingau-Taunus-Kreis gefördert? In den Jahren 2011 bis 2015 hat das Land Hessen die nachfolgend aufgeführten Vorhaben im Rheingau-Taunus-Kreis gefördert. Kurzbezeichnung Zuwendungen GVFG/ Entflechtungsmittel K 630; Ausbau zw. Abfahrt Marienthal und L 3454 1.748.200 € K 612; Ausbau zw. Niedermeilingen und Egenroth 893.200 € K 530; Ausbau zw. Rückershausen und Landesgrenze 2.083.200 € K 530; Gehwegausbau OD Rückershausen 82.100 € K 748, Um- und Ausbau zwischen Reinborn und Niederems inkl. der OD Niederems 632.800 € K 703, Ausbau zw. Taunusstein, OT Seitzenhahn und OT Bleidenstadt , von NK5814031 km 0,00 - NK5814011 km 1,665 466.500 € K 669; Fahrbahnausbau zw. L 3035 und Fischbach sowie OD Hausen 1.039.800 € Frage 2. Welche Maßnahmen sind für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehen? Für die Förderung des Kreisstraßenbaus standen in den letzten Jahren rund 18 Mio. €/Jahr zur Verfügung. Bei der Bewilligung der Kreisstraßenmaßnahmen wurde hierbei grundsätzlich die Prioritätensetzung der Kreise von der Bewilligungsbehörde Hessen Mobil beachtet. Unter diesen Gesichtspunkten werden in 2016 die folgenden priorisierten Maßnahmen gefördert: Kurzbezeichnung geplante Zuwendungen GVFG/Entflechtungsmittel B 42/K 630, Ausbau des Kreisels Monrepos in Geisenheim 154.400 € B 42/K 630, Ausbau Geh-/Radwege Kreisel Monrepos,Geisenheim 42.200 € K 641; Ausbau der OD Rauenthal 809.200 € K 641, Ausbau der Gehwege in der OD Rauenthal 143.000 € Eingegangen am 30. August 2016 · Bearbeitet am 2. September 2016 · Ausgegeben am 5. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3670 30. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3670 Frage 3. Welche Maßnahmen sind für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vorgesehen? Über die Förderung in den Jahren 2017 und 2018 kann noch keine Aussage getroffen werden, da die jeweiligen Förderprogramme für 2017 und 2018 unter Beachtung der v.g. Prioritätensetzung des Landkreises erst noch aufgestellt werden müssen. Wiesbaden, 22. August 2016 Tarek Al-Wazir