Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 29.07.2016 betreffend Strafverfahren gegen den Rüdesheimer Bürgermeister Volker Mosler (CDU) und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wegen welcher Straftaten ist der Rüdesheimer Bürgermeister Volker Mosler (CDU) am 28. April 2016 vom Amtsgericht Rüdesheim verurteilt worden? Frage 2. Wie hoch war das vom Gericht ausgesprochene Strafmaß? Frage 3. Ist das Urteil inzwischen rechtskräftig und falls ja, seit wann? Die Fragen zu 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Angeklagte wurde mit Urteil des Amtsgerichts Rüdesheim vom 28. April 2016 wegen Vorteilsannahme in Tateinheit mit versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100 € verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wiesbaden, 22. August 2016 In Vertretung: Thomas Metz Eingegangen am 30. August 2016 · Bearbeitet am 2. September 2016 · Ausgegeben am 5. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3672 30. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG