Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 03.08.2016 betreffend Winterdienst auf der Burg Hohenstein und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Anfang des Jahres 2016 wurde die Burg Hohenstein im Rheingau-Taunus-Kreis für den Besucherverkehr komplett geschlossen. Der Grund war, dass sich das Immobilienmanagement des Landes nach dem Auszug des Pächters nicht imstande gesehen hat, den Winterdienst auf dem Gelände sicherzustellen. Für die Tourismuswerbung der Gemeinde Hohenstein und lokale Veranstalter war dies ein schwerer Schlag. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wird der Winterdienst auf der Burg Hohenstein für den kommenden Winter 2016/2017 gewährleistet oder wird die Burg erneut geschlossen? Derzeit verhandelt der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) mit der Gemeinde Hohenstein die Übernahme des Schließ-, Reinigungs- und Winterdienstes für die Burg Hohenstein . Der LBIH ist zuversichtlich, dass eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde geschlossen werden kann, die dann auch den Winterdienst zeitnah durchführen könnte, so dass die Burganlage nicht geschlossen werden müsste. Frage 2. Welche Mittel werden für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf der Burg Hohenstein zur Verfügung gestellt? In den vergangenen Jahren wurden rd. 406.000 € für die Sanierung der historischen Mauern am Mägdeturm und zur Begehbarmachung des Wehrgangs aufgewendet. Für die derzeit in Planung befindliche Sanierung der Mauern im Bereich des Torturms sowie der Mauern westlich davon ist nach ersten groben Schätzungen mit Gesamtkosten in Höhe von 930.000 € zu rechnen. Der LBIH möchte diese Maßnahmen im Laufe der nächsten Jahre durchführen , sofern die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Daneben wurden für die allgemeine Bauunterhaltung in 2013 rund 80.000 €, in 2014 rund 118.000 € und in 2015 rund 94.000 € zur Verfügung gestellt. In 2016 wurden bisher rund 5.000 € verausgabt. Frage 3. Welche Sanierungsarbeiten sind dort insgesamt notwendig? Ist auch eine Sanierung der gastronomischen Anlagen geplant und falls nein, warum nicht? Außer den in der Antwort zu Frage 2 erwähnten Sanierungsmaßnahmen ist den historischen Bestand der Burganlage (Ruine) betreffend keine Sanierungsnotwendigkeit bekannt. An dem Hotel- und Gaststättengebäude sind derzeit keine konkreten Maßnahmen geplant; der LBIH steht in Kontakt mit der für den Denkmalschutz der Anlage verantwortlichen Verwaltung der Schlösser und Gärten, um die weitere Vorgehensweise für die gastronomischen Anlagen zu erörtern. Eingegangen am 8. September 2016 · Bearbeitet am 9. September 2016 · Ausgegeben am 14. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3681 08. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3681 Frage 4. Ist sichergestellt, dass kulturelle Highlights, wie die Spielzeiten der Taunusbühne, weiterhin stattfinden können? Der LBIH stellte der Taunusbühne in der Vergangenheit das Außengelände der Burg Hohenstein sowie Einrichtungen, die zum Ablauf der Veranstaltungen notwendig waren (Schminkhütte, Technikhütte, "Anrichtehütte", Besuchertoiletten im Außenbereich und im Gaststättengebäude) unentgeltlich zur Verfügung. Dafür übernahm die Taunusbühne die notwendigen Arbeiten der Außenanlagenpflege. Auf dieser Basis wird der LBIH gerne auch künftig der Taunusbühne das Burggelände überlassen . Wiesbaden, 31. August 2016 Dr. Thomas Schäfer