Kleine Anfrage der Abg. Sommer (SPD) vom 04.08.2016 betreffend Innovationsfonds in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Mit dem Innovationsfonds sollen gute Ideen für die Gesundheitsversorgung vorangebracht werden. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat hierzu die Förderbekanntmachungen veröffentlicht . Darin sind Kriterien festgelegt, die Gesundheitsprojekte erfüllen müssen, um Mittel aus dem Innovationsfonds zu erhalten. Projektanträge zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung können seit April gestellt werden. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Der Innovationsfonds ist ein 2015 verabschiedetes gesundheitspolitisches Instrument, das in den Jahren 2016 bis 2019 mit jährlich 300 Mio. € Projekte der Integrierten Versorgung und Versorgungsforschung fördert. Träger des Innovationsfonds ist der G-BA. Die Administration des Innovationsfonds erfolgt über einen Innovationsausschuss (§ 92a Abs. 1 S. 1 SGB V). Der Innovationsausschuss hat sich am 15. Oktober 2015 konstituiert. Gefördert wird nur auf Antrag. Die Antragsstellung kann gemäß § 5 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach § 92b SGB V durch alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften erfolgen. Bei jedem Antrag ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen. Die Länder oder deren Institutionen müssen hingegen nicht einbezogen werden. Die Förderung setzt voraus, dass eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung (Evaluation ) erfolgt und dass das Evaluationskonzept auf einer validen und gesicherten Datengrundlage beruht, damit die Ergebnisse des Vorhabens und dessen Effekte für die Versorgung im Hinblick auf eine dauerhafte Übernahme in die Versorgung beurteilt werden können. Am 8. April 2016 erfolgte die Veröffentlichung erster Förderbekanntmachungen zu den neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung mit Festlegung der Frist für die Einreichung der Skizzen für die Versorgungsforschung bis zum 9. Mai 2016, der Frist für die Einreichung von Anträgen zu neuen Versorgungsformen sowie für die Evaluation von Selektivverträgen und die Evaluation der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung des G-BA bis 5. Juli 2016. Am 11. Mai 2016 wurden weitere Förderbekanntmachungen zu den neuen Versorgungsformen mit Festlegung der Frist zur Antragsstellung bis zum 19. Juli 2016 veröffentlicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Anträge wurden aus Hessen eingereicht? Frage 2. Wie viele Anträge davon wurden positiv beschieden? Frage 3. Wie viele wurden mit welcher Begründung negativ beschieden? Frage 4. Mit welchen Maßnahmen bzw. Inhalten zu Versorgungsformen haben sich die hessischen Anträge im Detail beschäftigt? Die Fragen 1 bis 4 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Eingegangen am 8. September 2016 · Bearbeitet am 9. September 2016 · Ausgegeben am 14. September 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3686 08. 09. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3686 Da die Länder nicht in die Antragsstellung einbezogen oder über sie informiert werden müssen, können die Fragen 1 bis 4 nicht beantwortet werden. Kenntnis hat die Hessische Landesregierung lediglich von einigen geplanten Anträgen zu verschiedenen Projekten. Die Ideen reichten von der gesundheitlichen Förderung benachteiligter Jugendlicher, der Beratung für Krebserkrankte bis hin zu versorgungsübergreifenden Kommunikationsplattformen . Informationen darüber, ob und wie gegebenenfalls über diese Anträge entschieden wurde, liegen aus oben genannten Gründen nicht vor. Frage 5. Wie unterstützt die Hessische Landesregierung die Antragsteller bei ihren Vorhaben bzw. der Umsetzung ihres Vorhabens? Sofern die Hessische Landesregierung ein Projekt als sinnvoll erachtet, kann sie beispielsweise ein Empfehlungsschreiben für die Antragsstellung zur Förderung durch den Innovationsfonds verfassen. Wiesbaden, 31. August 2016 Stefan Grüttner