Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 08.08.2016 betreffend fachfremder Unterricht bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Der Inklusive Unterricht (IU) beinhaltet neben der Inklusiven Beschulung (IB) die Vorbeugenden Maßnahmen (VM). Stammdienststelle von Förderschullehrern, die in der Inklusion tätig sind, ist bis auf wenige Ausnahmen ein Beratungs- und Förderzentrum (BFZ). Von diesem werden die Lehrkräfte in der Regel für den Einsatz in der Inklusiven Beschulung an allgemeinen Schulen vorgesehen. Für VM erfolgt grundsätzlich keine Abordnung, da die Lehrkräfte für diesen temporären und wechselnden Einsatz den BFZ zugeordnet bleiben. Aus den genannten Gründen ist eine getrennte Auswertung nach Einsatz an der Förderschule, in der IB und den VM nicht möglich. Aufgrund der Tatsache, dass viele Förderschulen nicht ausschließlich einen Förderschwerpunkt abdecken, kann keine Aussage darüber erfolgen, in welcher Förderart die Lehrkräfte tätig sind. Somit ist auch in diesem Fall keine differenzierte Darstellung möglich. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Stellen bestehen derzeit für Lehrkräfte: a) an Förderschulen, b) für die inklusive Beschulung? (Bitte 1 a und 1 b nach Schulamtsbezirken auflisten) Die in Anlage 1 aufgeführten Daten wurden den Lehrerzuweisungserlassen vom 07.12.2015 bzw. 13.07.2016 entnommen und beinhalten ausschließlich die Lehrerstellen. (Die Stellen für Inklusiven Unterricht 2016/17 beinhalten 7,2 Stellen für Sozialpädagogen und Erzieher für den Inklusiven Unterricht und die Modellregionen.) Frage 2. Von welcher Stellenentwicklung in diesen Bereichen geht die Landesregierung in den kommenden fünf Jahren jeweils aus? Die Ressourcenerhöhung für die Sonderpädagogische Förderung im Schuljahr 2016/17 beträgt ohne Berücksichtigung der Klinikschulen 91,1 Stellen (vgl. Anlage 1); sie setzt sich wie folgt zusammen: 38,2 Stellen aus der letzten Tranche der Umsteuerung (Wegfall des Klassenteilers) 40,0 neue Stellen für die Inklusiven Schulbündnisse weitere zusätzliche Stellen resultieren aus nachträglicher Anerkennung von Bedarfen und den Schülerzahlschwankungen an den beruflichen Schulen in den Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Die Ressourcen für Inklusiven Unterricht 2016/17 beinhalten 7,2 Stellen für Sozialpädagogen und Erzieher für den Inklusiven Unterricht und die Modellregionen. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist für den Inklusiven Unterricht eine weitere Stellenaufstockung um 170 Stellen geplant (90 Stellen zum Schuljahr 2017/18 und 80 Stellen zum Schuljahr 2018/19). Wie in jeder Vorbereitung auf das kommende Schuljahr, so wird auch für das nächste Schuljahr 2017/18 wieder die Prognose der Schüler- und Klassenzahlentwicklung betrachtet werden und als Grundlage der Lehrerzuweisung dienen. Auf diese Weise kann es anhand der Schülerpro- Eingegangen am 12. Oktober 2016 · Bearbeitet am 13. Oktober 2016 · Ausgegeben am 18. Oktober 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3689 12. 10. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3689 gnose gegebenenfalls zur Nachsteuerungen zu den garantierten Stellen und über die zusätzlich geplanten 90 Stellen für die inklusiven Schulbündnisse hinaus kommen. Frage 3. Wie viele dieser Stellen unter Frage 1 sind derzeit mit Lehrkräften besetzt? a) An Förderschulen nach Förderschwerpunkt, b) in der inklusiven Beschulung? (Darstellung bitte jeweils für 3 a und 3 b nach befristeter und unbefristeter Anstellung nach Schulamtsbezirk)? Frage 4. Wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil der nicht besetzten Stellen nach Schulamtsbezirk? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 a, b und 4 gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist eine getrennte Auswertung nach Einsatz an der Förderschule , in der Inklusiven Beschulung und den Vorbeugenden Maßnahmen nicht möglich. Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 5. Wie viele der unter 3. genannten Lehrkräfte verfügen über ein Lehramt an Förderschulen (zweites Staatsexamen)? a) An Förderschulen (nach Förderschwerpunkt der Schule und Schulamtsbezirk), b) in der inklusiven Beschulung (nach Schulamtsbezirk)? Frage 6. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Lehrkräften mit dem Lehramt an Förderschulen (zweites Staatsexamen)? a) An Förderschulen (nach Förderschwerpunkt und Schulamtsbezirk), b) in der inklusiven Beschulung (nach Schulamtsbezirk)? Die Fragen 5 a und b sowie 6 a und b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet und in der Anlage 3 dargestellt. Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, ist eine getrennte Auswertung nach Einsatz an der Förderschule, in der Inklusiven Beschulung und den Vorbeugenden Maßnahmen nicht möglich. Frage 7. Welchen Abschluss oder Lehramtsabschluss haben diejenigen Lehrkräfte, die keinen Abschluss (zweites Staatsexamen) des Lehramts an Förderschulen haben? a) An Förderschulen (nach Förderschwerpunkt der Schule und Schulamtsbezirk, b) in der inklusiven Beschulung (nach Schulamtsbezirk)? Auf Anlage 4 wird verwiesen. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist eine getrennte Auswertung nach Einsatz an der Förderschule, in der Inklusiven Beschulung und den Vorbeugenden Maßnahmen nicht möglich. Frage 8. Bestehen aus Sicht der Landesregierung ausreichend Ausbildungskapazitäten (bitte getrennt nach 1. und 2. Ausbildungsphase), um den Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt an Förderschulen laut Frage 1 mit entsprechender fachlicher Qualifikation zu decken? Zurzeit erhalten alle Absolventen des Lehramts an Förderschulen in Hessen in der zweiten Ausbildungsphase ein Einstellungsangebot für den Vorbereitungsdienst und nach erfolgreicher bestandener Zweiter Staatsprüfung ein Einstellungsangebot. Aus Sicht der Lehrerbedarfsplanung können die Stellen im Förderschulbereich hessenweit bis 2020 zunächst nicht vollständig durch Förderschullehrkräfte abgedeckt werden. Falls ab dem Jahr 2020 keine neuen Bedarfe über die Abgänge hinaus hinzukommen, können die entstehenden Vakanzen bei gleichbleibendem Ausbildungsvolumen gedeckt werden. Aufgrund dieser Überlegungen muss eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten sehr sorgfältig abgewogen werden und im Einklang mit langfristigen Planungsüberlegungen und Bedarfen betrachtet werden. Der Studiengang Lehramt an Förderschulen ist derzeit - aufgrund die Studienkapazität übersteigender Bewerberzahlen - ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Das Hessische Kultusministerium ist betreffend den Themenkomplex mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie den Hessischen Universitäten im Dialog. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3689 3 Frage 9. Was spricht aus Sicht der Landesregierung für oder gegen die Wiederaufnahme der "postgradualen " Ausbildungsmöglichkeit, um Lehrkräfte anderer Lehrämter weiter zu qualifizieren? Weiterqualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte anderer Lehrämter zum Erwerb des Lehramts an Förderschulen sind durch die Hessische Lehrkräfteakademie gegeben. Jährlich werden 20 Plätze zur Weiterbildung angeboten; die Maßnahme dauert ein Jahr. Die Ausweitung der Kapazitäten wird angestrebt. Diese Weiterbildung mindert den hohen Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt an Förderschulen. Wiesbaden, 29.September 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu KA19/3689 Summe ohne Klinikzzgl . für Klinikschulen Summe ohne Klinikzzgl . für Klinikschulen schulen schulen BOW 137,4 84,7 222,1 0 138,1 85,3 223,5 0 DADI 156,5 115 271,5 6,16 155,7 128,8 284,4 6,2 F 246 204,7 450,7 34,02 244,6 223,6 468,2 34 FD 82,2 56,1 138,3 13,86 80 56,9 136,9 19,5 GGMT 127 159 286 16,24 129,3 163,5 292,7 16,2 GIVB 132,1 110,9 243,1 8,4 124,2 121,1 245,3 9,5 HRWM 84,2 64,3 148,6 0 89,1 59,9 149 0 HTW 190,9 209,7 400,6 0 182,3 235,9 418,1 0 KS 175 109 284,1 22,82 166,4 131,4 297,8 22,8 LDLW 166,1 133,4 299,5 16,94 168,4 138,9 307,3 16,9 MKK 146,1 122,3 268,5 2,8 146,1 133,9 280 2,8 MR 86,5 73,1 159,6 24,36 82,4 75,4 157,8 24,4 OF 166,8 153,7 320,5 1,68 169,1 157,7 326,8 1,7 RTWI 148,8 124,2 273 23,38 143,5 137,4 280,9 23,4 SEWF 151,6 95,7 247,4 9,24 139,4 96,3 235,7 21 HESSEN 2.197,50 1.815,90 4.013,40 179,9 2.158,50 1.946,00 4.104,50 198,4 Schuljahr 2015/16 (Stand 07.12.2015) Schuljahr 2016/17 (Stand Prognose 13.07.2016) Stellen an Förderschul en Stellen für Inklusiven Unterricht Stellen an Förderschul en Stellen für Inklusiven Unterricht Anlage 2 zu KA19/3689 Gesamtsumme der Stellen für davon Sonderpädagogische Förderung nicht besetzt BOW 222,1 191,7 24,7 5,7 2,6% DADI 271,5 257,3 19,9 2,2 0,8% F 450,7 412,4 36,9 1,4 0,3% FD 138,3 121,2 17,1 0 0,0% GGMT 286 269,7 7,7 8,7 3,0% GIVB 243,1 230,1 13 0 0,0% HRWM 148,6 126,5 7,4 14,7 9,9% HTW 400,6 400,6 0 0 0,0% KS 284,1 245,8 38,3 0 0,0% LDLM 299,5 282 5,8 11,8 3,9% MKK 268,5 245 3,8 19,7 7,3% MR 159,6 159,6 0 0 0,0% OF 320,5 274,4 42,1 4 1,3% RTWI 273 233 36 4 1,5% SEWF 247,4 223,5 19,4 4,5 1,8% HESSEN 4.013,40 3.672,60 272 76,6 1,9% Prozentualer Anteil der nicht besetzten Stellen unbefristet besetzt befristet besetzt Anlage 3 zu KA19/3689 Lehrkräfte an Lehrkräfte mit Lehrkräfte an Lehrkräfte mit Förderschulen für Lernhilfe Lehramt Förderschulen Sonstigen Förderschulen Lehramt Förderschulen BOW 134 106 79,1% 96 80 83,3% 230 186 80,9% DADI 210 166 79,0% 147 134 91,2% 357 300 84,0% F 220 202 91,8% 356 292 82,0% 576 494 85,8% FD 105 83 79,0% 44 27 61,4% 149 110 73,8% GGMT 163 145 89,0% 155 129 83,2% 318 274 86,2% GIVB 50 45 90,0% 261 242 92,7% 311 287 92,3% HRWM 112 82 73,2% 60 50 83,3% 172 132 76,7% HTW 283 262 92,6% 179 157 87,7% 462 419 90,7% KS 162 119 73,5% 210 174 82,9% 372 293 78,8% LDLM 179 162 90,5% 256 226 88,3% 435 388 89,2% MKK 216 197 91,2% 124 115 92,7% 340 312 91,8% MR 91 86 94,5% 80 65 81,3% 171 151 88,3% OF 167 143 85,6% 239 202 84,5% 406 345 85,0% RTWI 181 151 83,4% 188 159 84,6% 369 310 84,0% SEWF 158 126 79,7% 142 115 81,0% 300 241 80,3% Summe 2.431 2.075 84,8% 2.537 2.167 84,0% 4.968 4.242 84,5% Prozentualer Anteil SSA Förderschule für Lernhilfe Sonstige Förderschule Summe Lehrkräfte Summe Lehrkräfte mit Lehramt Förderschulen Prozentualer Anteil Prozentualer Anteil Anlage 4 zu KA19/3689 SSA anderes Lehramt Diplomsportlehrer Fachlehrerausbildung Lehrer mit Erster Staatsprüfung Unterrichtserlaubnis anderes Lehramt Fachlehrerausbildung Lehrer mit Erster Staatsprüfung Unterrichtserlaubnis Sonstige Förderschule Ergebnis Gesamtergebnis BOW 13 3 12 28 5 5 6 16 44 DADI 20 4 3 11 38 6 5 8 19 57 F 4 1 1 1 9 16 40 10 1 15 66 82 FD 18 1 2 21 14 4 0 18 39 GGMT 10 1 8 19 12 6 2 5 25 44 GIVB 1 1 4 6 11 3 1 3 18 24 HRWM 25 3 28 7 5 12 40 HTW 11 1 11 23 12 2 6 20 43 KS 28 4 1 6 39 30 6 1 3 40 79 LDLM 9 1 5 15 22 4 6 32 47 MKK 8 3 5 16 1 6 2 3 12 28 MR 2 3 5 13 2 15 20 OF 7 4 14 25 9 9 18 36 61 RTWI 15 2 13 30 13 6 2 8 29 59 SEWF 23 2 10 35 20 4 24 59 Summe 194 1 27 6 116 344 215 66 9 92 382 726 Förderschule für Lernhilfe Förderschule für Lernhilfe Ergebnis Sonstige Förderschulen 3689_Anlagen.pdf KA3689_Anlage_1(5) KA3689_Anlage_2(8) KA3689_Anlage_3(7) KA3689_Anlage_4(6)