Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 05.08.2016 betreffend Umgang mit Prädatoren auf Staatswaldflächen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Was gedenkt das Land auf seinen Flächen zur Umsetzung der EU-Forderung zur Eindämmung der invasiven Arten wie Waschbär und Co. zu tun? Nach Veröffentlichung der Liste der invasiven Arten durch die EU-Verordnung wurde ein Arbeitskreis des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegründet, der sich mit der Umsetzung dieser Verordnung befasst. Wie von der Verordnung vorgesehen, werden innerhalb von 18 Monaten konkrete Management-Konzepte entwickelt, die sich mit der Eindämmung der invasiven Arten in Hessen beschäftigen. Frage 2. Welche Maßnahmen ergreift das Land zum Schutz der gefährdeten Bodenbrüter im Wald (Birkhuhn , Waldschnepfe, Haselhuhn, Waldlaubsänger) gegen deren Fressfeinde, insbesondere Fuchs und Marder? Die Bejagung von Beutegreifern wie Fuchs und Marder erfolgt in den Regiejagden des Landesbetriebes Hessen-Forst im Rahmen des jagdlichen Schwerpunktes der Schalenwildjagd. Nahezu die gesamte Regiejagdfläche befindet sich in geschlossenen Waldgebieten, die sich aufgrund der Lebensansprüche von insbesondere Fuchs und Marder wenig attraktiv auf diese Arten auswirken . Hinsichtlich der Notwendigkeit bzw. der Sinnhaftigkeit der Bejagung von Beutegreifern verweise ich auf die im Rahmen der Novellierung des Jagdgesetzes geführten, politischen Diskussionen . Inwieweit eine intensivierte Bejagung von Fressfeinden demnach aktiv dem Vogelschutz dient, ist nicht belegt. Beim Birkhuhn in der Rhön wird die intensive Prädatorenbejagung - unter Federführung des Birkwildhegeringes Rhön und aktiver Unterstützung des Forstamtes Hofbieber sowie der Hessischen Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates Rhön - praktiziert. Frage 3. Welche Maßnahmen, z.B. zum Schutz von Uhu, sollen in staatlichen Regiejagden, insbesondere gegen den Waschbären, unternommen werden? Uhus brüten innerhalb des Waldes u.a. auf Bäumen in verlassenen Greifvogel- und Krähennestern , aber auch an Steinbruchwänden oder am Waldboden (z.B. hinter von Windwurf erzeugten Wurzeltellern etc.). Der Uhu ist somit als Generalist bezüglich seiner Brutplatzwahl sehr flexibel . Wenn diese Brutplätze bekannt sind, kann man sie auch gezielt gegen Prädation durch den Waschbären schützen. Unabhängig von der Prädatorenbejagung können an den Stämmen der Horstbäume auch sog. Manschetten angebracht werden, die das Hinaufklettern durch Bodenfeinde verhindern oder einschränken. Sofern derartige Horststandorte bekannt sind, schützen die Forstämter diese im Einzelschutz aus Mitteln der Naturschutzverwaltung oder aus Eigenmitteln. Frage 4. Wie hoch waren die Jagdstrecken von Fuchs, Steinmarder und Waschbär auf den in Eigenregie bejagten Flächen des Landes in den letzten drei Jahren? Folgende Strecken, einschließlich Fallwild, wurden in der Regiejagd getätigt: Eingegangen am 8. November 2016 · Bearbeitet am 8. November 2016 · Ausgegeben am 11. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3692 08. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3692 2015 2014 2013 Fuchs 324 442 391 Waschbär 210 267 201 Steinmarder 8 7 2 Frage 5. Und wie hoch ist diese Strecke, flächenbezogen pro 1.000 ha, im Vergleich zu den privaten Revieren ? Folgende Strecken je 1.000 ha wurden in der Regiejagd getätigt: 2015 2014 2013 Fuchs 1,4 1,8 1,6 Waschbär 0,9 1,1 0,8 Steinmarder 0,03 0,03 0,01 Folgende Strecken je 1.000 ha wurden in den privaten Revieren getätigt: 2015 2014 2013 Fuchs 22,4 22,4 18,2 Waschbär 16,4 15,5 12,7 Steinmarder 0,8 0,8 0,8 Frage 6. Wie viele der o.g. Beutegreifer wurden durch die Fallenjagd erlegt? (Aufgeteilt in private Reviere und staatliche Regiejagden bezogen auf 1.000 ha) Folgende Fangjagdstrecken je 1.000 ha wurden in der Regiejagd getätigt. 2015 2014 2013 Fuchs 0,03 0,01 0 Waschbär 0,05 0,09 0,02 Steinmarder 0 0,004 0,004 Folgende Fangjagdstrecken je 1.000 ha wurden in den privaten Revieren getätigt: 2015 2014 2013 Fuchs 0,6 0,6 0,6 Waschbär 4,6 4,4 3,9 Steinmarder 0,3 0,3 0,3 Frage 7. Ab wann gedenkt das Ministerium einen Wildschadensfonds einzurichten, an welchem alle Hess. Eigenregiejagden mit eingebunden werden? Die Wildschadensersatzregelungen sind im Hessischen Jagdgesetz abschließend enthalten. Eine Regelung über einen "Wildschadensfonds" existiert nicht. Es ist der Landesregierung nicht bekannt , was der Fragesteller unter einem "Wildschadensfonds", an welchem alle Hessischen Eigenregiejagden mit eingebunden werden, konkret versteht. Den Eigenjagden ist es immanent, dass die Inhaber bei der Eigenregie für die entstehenden Schäden selbst aufkommen. Wiesbaden, 24. Oktober 2016 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser