Kleine Anfrage der Abg. Decker und Gremmels (SPD) vom 19.08.2016 betreffend Lkw-Fahrverbot auf der B 7 nach Verkehrsfreigabe des Tunnels Hirschhagen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: In der "HNA" vom 12. August 2016 erklären Vertreter von Hessen Mobil und dem Regierungspräsidium Kassel, dass nach Verkehrsfreigabe des Tunnels Hirschhagen eine Neubewertung des Lkw-Fahrverbots auf der B 7 zwischen Helsa, Kaufungen und der AS Kassel-Ost erfolgen müsse. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann ist nach heutigem Stand mit der Verkehrsfreigabe des Tunnels Hirschhagen zu rechnen? Der Hirschhagener Tunnel ist Bestandteil des Abschnitts der A 44 von der Anschlussstelle Helsa-Ost zur Anschlussstelle Hessisch Lichtenau-West. Nach heutigem Stand plant Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, diesen Abschnitt im 3. Quartal 2020 für den Verkehr freizugeben. Frage 2. Wann ist nach heutigem Stand mit dem Lückenschluss der A 44 zwischen Helsa und der A 7 bei Kassel zu rechnen? Der Zeitpunkt einer Verkehrsfreigabe der VKE 11 kann derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden. Erforderlich sind noch einige Schritte, deren zeitliche Dauer nicht sicher vorhergesagt werden können, z.B. die Durchführung eines Planänderungsverfahrens und mögliche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Für die VKE 11 ist nach derzeitiger Planung von einer reinen Bauzeit von 5 bis 6 Jahren auszugehen. Frage 3. Wird das derzeit gültige Lkw-Fahrverbot auf der B 7 nach der Verkehrsfreigabe weiterer Teilstücke der A 44 beibehalten? Frage 4. Wer wird wann und auf welcher Grundlage die von Hessen Mobil angekündigte Neubewertung des Lkw-Fahrverbots vornehmen? Frage 5. Welchen Ermessenspielraum hat dabei die zuständige Verkehrsbehörde? Frage 6. Gelten die einst für das derzeit gültige Lkw-Fahrverbot vorliegenden Gründe nicht auch noch nach der Verkehrsfreigabe des Tunnels? Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Durchfahrtverbote für einzelne Verkehrsarten können auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts , konkret der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), angeordnet werden. Erforderlich ist, dass die entsprechenden Voraussetzungen nach § 45 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 9 S. 2 StVO vorliegen . Insbesondere ist in der Entscheidungsfindung im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen , wie sich die infolge des Lkw-Durchfahrtverbots entstehenden Ausweichverkehre bzw. Umleitungsverkehre auf die bestehende Lärmsituation der Anrainerkommunen auswirken. Bei dieser Ermessensentscheidung sind auch die Interessen von Handel und Gewerbe einzubeziehen. Eingegangen am 5. Oktober 2016 · Bearbeitet am 5. Oktober 2016 · Ausgegeben am 7. Oktober 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3697 05. 10. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3697 Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote - wie etwa Lkw-Durchfahrtverbote - werden auf dieser Grundlage durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen und -verboten auf der B 7 im Bereich von Kaufungen ist der Landrat des Landkreises Kassel. Sofern die Verkehrsbeschränkung bzw. das Verkehrsverbot sich auf einen angrenzenden Verwaltungsbezirk auswirkt , ist die obere Straßenverkehrsbehörde bzw. die höhere Verwaltungsbehörde zuständig. Dies wäre das Regierungspräsidium Kassel. Für den Fall, dass der Ausbau der A 44 am östlichen Ende der VKE 11 vorübergehend endet, ist das derzeitige Durchfahrtverbot durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage der o.g. Kriterien neu zu bewerten. Frage 7. Wie könnte aus Sicht der Landesregierung eine adäquate Lösung für die Neugestaltung der Anschlussstelle Kassel-Ost aussehen, damit die angrenzenden Kasseler Stadtteile sowie Lohfelden und Kaufungen-Papierfabrik vor zusätzlichem Lärm und Durchgangsverkehr geschützt werden? Hessen Mobil hat bei der bisherigen Planung eine Anschlussvariante herausgearbeitet und dem Straßenbaulastträger vorgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit dem Gesehensvermerk im Jahr 2014 dieser Variante zugestimmt. Diese Variante genügt den verkehrlichen, den rechtlichen und den verkehrsicherheitsrelevanten Vorgaben. Im Rahmen des Dialogverfahrens in Kaufungen und Helsa, das vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung begleitet wird, werden aktuell wieder Vor- und Nachteile verschiedener Anschlussvarianten im Bereich Kassel Ost bzw. der Kaufunger Papierfabrik diskutiert. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wiesbaden, 21. September 2016 Tarek Al-Wazir