Kleine Anfrage der Abg. Degen, Geis, Hartmann, Hofmeyer, Merz, Quanz und Yüksel (SPD) vom 31.08.2016 betreffend Hausaufgaben abschaffen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Die Landesschülervertretung Hessen hat auf seiner Vollversammlung im Februar 2016 die Forderung beschlossen , Hausaufgaben in der derzeitigen Form abzuschaffen und dafür lehrergestützte und fachbezogene Übungsstunden in der Schule auszubauen. Sie hat dazu unter anderem auch eine Online-Petition gestartet. Auch der Verband der Schulleiter (VSLCH) in der deutschsprachigen Schweiz forderte unlängst, Hausaufgaben an Schulen abzuschaffen, weil der Verband die Chancengleichheit von Kindern, deren Eltern arbeiten oder aus bildungsfernen Schichten kommen, gefährdet sieht. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Forderung der Landesschülervertretung basiert auf der Annahme, "Hausaufgaben in der jetzigen Form" bestünden ausschließlich aus "Hausaufgaben alten Stils" (vgl. Frage Nr. 5), d.h. aus Aufgaben, die im wörtlichen Sinne zu Hause und damit in Einzelarbeit zu erledigen sind, im Folgenden "klassische" Hausaufgaben genannt. Diese Annahme entspricht nicht der Realität an hessischen Schulen. Vielmehr wird an diesen bereits ein zeitgemäßes, erweitertes Verständnis des Begriffs der Hausaufgaben gelebt. Unter dem Begriff der Hausaufgaben werden alle Aufgaben , die außerhalb des Unterrichts zu bearbeiten sind, um die Unterrichtsinhalte zu wiederholen und zu vertiefen sowie im Unterricht erworbene Kompetenzen anzuwenden und dadurch weiterzuentwickeln , subsumiert. Dazu zählen klassische Hausaufgaben sowie Aufgaben, die im Rahmen von Lernzeiten oder Lern- und Übungszeiten in der Schule bearbeitet werden. Sowohl den derzeit geltenden schulrechtlichen Bestimmungen als auch der Beantwortung der folgenden Fragen liegt dieses erweiterte, zeitgemäße Verständnis des Begriffs der Hausaufgaben zugrunde. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welchen Stellenwert spricht sie Hausaufgaben momentan zu und wie schätzt sie deren zukünftige Bedeutung ein? Der Schwerpunkt der Arbeit der Schule liegt im Unterricht. Hausaufgaben sind eine unverzichtbare Ergänzung des Unterrichts. Sie dienen der Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten sowie der Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten und ggf. auch der Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffe, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen und Befähigungen der Schülerinnen und Schüler dies zulassen. Hausaufgaben in dieser den Unterricht ergänzenden Funktion tragen maßgeblich zum Erwerb der Kompetenz selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernens bei, worauf aus Sicht der Landesregierung auch zukünftig nicht verzichtet werden kann und sollte. Auf die Vorbemerkung, welches Verständnis dem Begriff der Hausaufgaben zugrunde liegt, wird an dieser Stelle verwiesen. Diesem Stellenwert der Hausaufgaben Rechnung tragend, ist die Verpflichtung aller Schülerinnen und Schüler zum Erledigen von Hausaufgaben im Schulgesetz verankert (vgl. § 69 Abs. 4 HSchG). Auch die Funktion von Hausaufgaben sowie die Rahmensetzungen für Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind landesweit einheitlich und für alle Schulen verpflichtend wie folgt festgelegt: "Die Anforderungen und die Belastungen der Schülerinnen und Schüler durch Unterricht, Hausaufgaben und sonstige Schulveranstaltungen müssen altersgemäß und zumutbar sein und ihnen ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten geben." (§ 3 Abs. 9 Satz 4 HSchG) Eingegangen am 7. Oktober 2016 · Bearbeitet am 10. Oktober 2016 · Ausgegeben am 14. Oktober 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3727 07. 10. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3727 "Das Schwergewicht der Arbeit der Schule liegt im Unterricht. Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit durch Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten und durch Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie können auch zur Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffe dienen, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen und Befähigungen der Schülerinnen und Schüler dies zulassen. Hausaufgaben sind bei der Leistungsbeurteilung angemessen zu berücksichtigen ." (§ 35 Abs. 1 VOGSV) "Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Hausaufgaben sollen so vorbereitet und gestellt werden, dass sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigt werden können. Bei der Erteilung von Hausaufgaben soll die tägliche Gesamtbelastung der Schülerinnen und Schüler und ihr Recht auf individuell nutzbare Freizeit angemessen berücksichtigt werden." (§ 35 Abs. 2 Satz 1 bis 3 VOGSV) und "Über die Ferien sollen keine Hausaufgaben gegeben werden." (§ 35 Abs. 5 VOGSV) "Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen und zumindest stichprobenweise regelmäßig zu überprüfen. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben, beispielsweise in der Form von Vokabelarbeiten, ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche bezieht, nicht länger als 15 Minuten dauert und nicht die Regel darstellt." (§ 35 Abs. 3 VOGSV) Innerhalb dieser landesweit einheitlichen und für alle Schulen verbindlichen Rahmensetzungen kann und soll jede Schule eigenverantwortlich über ihr schuleigenes Hausaufgabenkonzept entscheiden . Dadurch erhält jede Schule die Freiheit, die sie benötigt, um sich, soweit wie möglich , auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler einstellen zu können. Die Entscheidung über das schuleigene Hausaufgabenkonzept obliegt der Schulkonferenz und ist somit zwingend gemeinsam mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler zu treffen (vgl. § 129 Abs. 1 Nr. 5 HSchG). Darüber hinaus bedarf die Entscheidung der Schulkonferenz der Zustimmung des Schulelternbeirats und des Schülerrats (vgl. § 110 Abs. 2 und § 122 Abs. 5 HSchG). Auf diese Weise ist gesetzlich gewährleistet, dass die Entscheidung über das schuleigene Hausaufgabenkonzept von der gesamten Schulgemeinde mehrheitlich getragen wird. Frage 2. Liegen ihr statistische Erhebungen zum Anteil hausaufgabenerfüllender Schülerinnen und Schüler in Hessen vor? Aus der Fragestellung lässt sich nicht zweifelsfrei erschließen, was unter "hausaufgabenerfüllenden Schülerinnen und Schülern" zu verstehen ist. Sollten analog zu dem Begriffsverständnis , auf dem die Forderung der Landesschülervertretung basiert (vgl. Vorbemerkung), ausschließlich die klassischen Hausaufgaben, d.h. das Erledigen von Aufgaben zu Hause gemeint sein, und sich somit das Kriterium "hausaufgabenerfüllend" darauf beziehen, wie oft Schülerinnen und Schüler dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist festzustellen, dass diese Daten durch das Kultusministerium nicht zentral erhoben werden. Frage 3. Sind ihr empirische Beweise zur Sinnhaftigkeit von Hausaufgaben bekannt? Hausaufgaben sind als eine Lernsituation im Zusammenhang mit Schule Bestandteil verschiedener Schulleistungsstudien, von denen einige unter Beteiligung Deutschlands bzw. der Länder durchgeführt wurden. Dabei wird auch der Zusammenhang von Schülerleistungen und Hausaufgaben untersucht. Eine Identifizierung der Wirkungen von Hausaufgaben ist jedoch aus verschiedenen Gründen schwierig. Hausaufgaben sind nur einer unter mehreren Aspekten außerschulischen Lernens, so dass Lerneffekte durch Hausaufgaben nur schwer von Lerneffekten durch z.B. selbstständiges außerschulisches Lernen getrennt werden können. Auch können die von den Lehrkräften geplante Dauer der Hausaufgaben und die von den Schülerinnen und Schülern berichtete Dauer stark voneinander abweichen, was Messungen ebenfalls erschwert. Der Zusammenhang von Hausaufgaben und Kompetenzen kann auch beeinflusst sein durch die Art und Weise, wie Hausaufgaben eingesetzt werden und von welchen Schülergruppen sie durchgeführt werden. Folgende Ergebnisse aus Leistungsstudien können dessen ungeachtet berichtet werden: TIMSS 2007 stellt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Umfang an Hausaufgaben in Naturwissenschaften bessere Kompetenzen in diesen Fächern haben als Lernende mit hohem oder mit geringem Hausaufgabenumfang. In der TIMSS-Studie von 2011 zu den mathematischen und naturwissenschaftlichen Kompetenzen von Achtklässlern haben Schülerinnen und Schüler mit einem moderaten Pensum an Hausaufgaben in Naturwissenschaften höhere Kompetenzen als Schüler mit langen Hausaufgabenzeiten. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3727 3 Der IQB-Ländervergleich 2012 in der Sekundarstufe I erkennt zwar nur einen moderaten Einfluss der formalen Lernzeit (Dauer des Unterrichts) auf Lernleistungen, schließt aber einen größeren Einfluss von Hausaufgaben und anderen Formen selbstständigen Lernens außerhalb des Unterrichts auf den Kompetenzerwerb zumindest nicht aus. Laut der Analyse von John Hattie aus dem Jahr 2009 kommt es darauf an, Hausaufgaben so zu stellen und in den Unterricht einzubinden, dass sie Lernprozesse vor- und nachbereiten und diese damit unterstützen. Wenn Hausaufgaben herausfordernd, regelmäßig und vielfältig gestellt werden, sind sie ein Schlüssel für erfolgreiches Unterrichten und Gestalten von Lernprozessen. PISA 2012 erkennt für Deutschland einen signifikant positiven Zusammenhang zwischen Hausaufgaben und Schülerleistungen in Mathematik. Frage 4. Welche Argumente pro und contra Hausaufgaben gibt es und welche teilt sie davon? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 5. Wie beurteilt sie insbesondere die beiden Argumente, dass Hausaufgaben alten Stils soziale Ungleichheit zementieren (Jutta A. Soziologin) und die Chancengleichheit von Kindern gefährden (VSLCH)? Werden die Ergebnisse aus den empirischen Studien, die dem Kultusministerium vorliegen (vgl. Antwort auf Frage 3) berücksichtigt und die Hausaufgaben gemäß § 35 VOGSV eingesetzt, kann nach Auffassung der Landesregierung keine Zementierung sozialer Ungleichheit und keine Gefährdung von Chancengleichheit gesehen werden. Die Landesregierung steht für Chancengerechtigkeit. Dies wird u.a. durch den Ausbau der Ganztagsschulen als zentrales bildungspolitisches Vorhaben deutlich. Damit schafft die Landesregierung angemessene Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote in den Schulen. Es profitieren davon nicht nur die sozial schwachen Schülerinnen und Schüler, sondern auch die besonders Begabten. Die ganztägig arbeitende Schule mit ihrem erweiterten Schulalltag bietet beste Voraussetzungen für die Gestaltung einer veränderten Lernund Übungskultur, um Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Um dies zu ermöglichen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren zahlreiche finanzielle Anstrengungen unternommen, um die Rahmenbedingungen für eine Steigerung der Qualität unserer Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. In diesem Schuljahr stehen den hessischen Schulen mit 50.900 Lehrerstellen so viele Stellen wie noch nie zur Verfügung. Damit wird von Seiten der Landesregierung alles getan, damit die hessischen Schulen ihrer Aufgabe nachkommen können, alle Schülerinnen und Schüler zum bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen. Frage 6. Ist sie davon überzeugt, dass Schülerinnen und Schüler aus Familien, die ihren Kindern Nachhilfe finanzieren können, die gleichen Chancen auf schulischen Erfolg haben wie solche ohne Nachhilfe ? Es ist Aufgabe der hessischen Schulen, Unterricht und Lernprozesse so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen , sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert werden. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung ist mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken (vgl. § 3 Abs. 6 HSchG). Chancengerechtigkeit ist eine Leitlinie der hessischen Bildungspolitik. Beispiel hierfür ist nicht nur der Ausbau der Ganztagsangebote. Ein weiteres zentrales Element der Politik der Landesregierung zur individuellen Förderung und zum Umgang mit sozial-struktureller Heterogenität ist die Zuweisung gemäß Sozialindex. Um gezielt Schulen in besonders schwierigen Einzugsgebieten bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags zu unterstützen, wurden bisher 480 zusätzliche Stellen geschaffen. Insgesamt soll die Zuweisung auf Grundlage des Sozialindex bis zum Ende der Legislaturperiode auf 600 Stellen ausgeweitet werden. Damit stehen den Schulen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, um besonders für Kinder und Jugendliche in schwierigen sozialen Lagen Förderangebote vorhalten zu können. Zusätzlich stellt die Landesregierung finanzielle Mittel in Höhe von ca. 900.000 € für die außerunterrichtliche Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund freien Trägern bzw. Schulen zur Verfügung. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3727 Frage 7. Wie viele Schulen und welche gibt es in Hessen, die bereits ganz oder teilweise auf Hausaufgaben verzichten? Das erweiterte Verständnis des Begriffs der Hausaufgaben (vgl. Vorbemerkung) zugrunde gelegt , ist ein Verzicht auf Hausaufgaben unzulässig. Die schuleigenen Hausaufgabenkonzepte (vgl. Antwort auf Frage 1) können vorsehen, dass auf das Stellen von klassischen Hausaufgaben , d.h. von Aufgaben, die zu Hause zu erledigen sind, gänzlich oder teilweise verzichtet wird, wie es eine Reihe von Schulen z.B. im Rahmen ihres Ganztagskonzepts bereits umsetzt. Eine zentrale Erhebung, wie viele Schulen in ihrem schuleigenen Hausaufgabenkonzept das Stellen von klassischen Hausaufgaben integrieren oder auf diese verzichten, erfolgt, der Eigenverantwortung der Schule angemessen Rechnung tragend, nicht. Frage 8. Welche Alternativkonzepte zu Hausaufgaben in ihrer jetzigen Form sind der Landesregierung in Hessen und außerhalb Hessens, etwa aus anderen Bundesländern oder anderen Staaten, bekannt? Im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung haben sich viele Schulen in Hessen auf den Weg gemacht, ihre (Haus-) Aufgabenkultur zu überarbeiten und weiterzuentwickeln. Für diese Konzepte haben sich die Begriffe Lernzeit(en) bzw. Lern- und Übungszeiten etabliert. Die Entwicklung der jeweiligen pädagogischen Konzepte an den Schulen findet vor Ort in den Schulen statt. Besonders ganztägig arbeitende Schulen nutzen die zusätzliche Zeit und die zusätzliche Ressource für Lernzeitkonzepte. Parallel dazu entstehen Konzepte, die allen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen sollen und die stärker auf individuelle Förderung, differenzierte Aufgabenformate und selbstständiges Lernen abzielen. Ähnliche Entwicklungen können auch im Bereich der ganztägig arbeitenden Schulen in anderen Bundesländern beobachtet werden. Dabei steht in den Schulen vor Ort vielfach auch eine Neubewertung der klassischen Hausaufgaben an. Frage 9. Gibt es Bestrebungen seitens der Hessischen Landesregierung, ein alternatives Hausaufgaben- Konzept wie das der Landesschülervertretung zu erproben? Es sind bereits alle notwendigen Rahmensetzungen geschaffen, um allen Schulen die Umsetzung eines schuleigenen Hausaufgabenkonzepts zu ermöglichen, das auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler der einzelnen Schule sowie auf die regionalspezifischen Bedingungen (z.B. Anteil der Fahrschülerinnen und -schüler an einer Schule und der damit verbundenen zeitlichen Belastung) ausgerichtet ist. Von Lehrkräften betreute sowie fachübergreifende und fachbezogene Lern- und Übungszeiten sind an zahlreichen Schulen bereits integrativer Bestandteil des schuleigenen Konzepts. Frage 10. Wie steht sie zur Forderung der Landesschülervertretung, Hausaufgaben in Schulaufgaben umzuwandeln ? Auf die Vorbemerkung sowie auf die Antworten zu den Fragen 1 und 9 wird verwiesen. Auf dieser Grundlage sieht die Landesregierung keine tragfähige Begründung dafür, den Schulen zu untersagen, in ihrem schuleigenen und in der gesamten Schulgemeinde mehrheitlich getragenen Hausaufgabenkonzept das Stellen von klassischen Hausaufgaben, d.h. von Aufgaben, die zu Hause zu erledigen sind, vorzusehen. Wiesbaden, 28. September 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz