Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 31.08.2016 betreffend B 62/Ortsdurchfahrt Sorga - nächtliches Lkw-Fahrverbot und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Ortsdurchfahrt des Bad Hersfelder Stadtteils Sorga der B 62 wurde ab Januar 2014 nachts für den Lkw- Verkehr gesperrt, da die Anwohner massiv durch Verkehrslärm belastet waren. Die Anordnung des Verkehrsministeriums war zunächst bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Offenbar wurde die Sperrung nicht verlängert. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Warum wurde die Sperrung der Ortsdurchfahrt Sorga (B 62) für den Schwerlastverkehr nicht verlängert ? lm Rahmen der Forderungen nach Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm hat Hessen Mobil im Jahr 2013 festgestellt, dass an einigen Gebäuden in Sorga die nächtlichen Auslösewerte für die freiwillige Lärmsanierung zulasten des Straßenbaulastträgers überschritten sind. Den Eigentümern dieser Gebäude war zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch keine Bezuschussung von passivem Schallschutz angeboten bzw. gewährt worden. Ende 2013 wurde vom Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr für die B 62 zwischen der B 27 und der Einmündung der L 3171 angeordnet. Ausgenommen von diesem Verbot waren Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Die Anordnung sollte den Bewohnern der Gebäude vorläufigen Schutz vor Straßenverkehrslärm gewähren, bei denen Überschreitungen der nächtlichen Auslösewerte der Lärmsanierung festgestellt wurden, die jedoch noch nicht über ausreichende passive Lärmschutzeinrichtungen verfügten. Die Anordnung war von Anfang an bis zum 31.12.2015 befristet. Die Dauer der Befristung wurde von Seiten des Landes entsprechend kommuniziert und entspricht erfahrungsgemäß dem Zeitraum, den Eigentümer von förderungswürdigen Wohngebäuden benötigen, um die Bezuschussung von passivem Schallschutz zu beantragen und nach bewilligtem Antrag den passiven Schallschutz an ihren Häusern zu realisieren. Frage 2. Sind für die Anwohner keine Lärmbelastungen mehr zu befürchten, die eine nächtliche Sperrung rechtfertigen würden? Frage 3. Welche konkreten Maßnahmen setzt die Landesregierung im Bereich Sorga um, um die Lärmbelastungen durch Lkw-Verkehr zu reduzieren? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet. Von insgesamt 77 Wohngebäuden, bei denen eine Überschreitung der Lärmsanierungswerte in der Nacht festgestellt wurde, sind nach aktuellem Sachstand in 64 Fällen passive Schallschutzeinrichtungen bereits in ausreichendem Maße vorhanden oder konnten mittels einer finanziellen Bezuschussung im Rahmen der Lärmsanierung realisiert werden. Derzeit wird überprüft, ob bei den 13 nicht mit passivem Schallschutz ausgestatteten Wohngebäuden die maßgeblichen Richtwerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Eingegangen am 14. Oktober 2016 · Bearbeitet am 17. Oktober 2016 · Ausgegeben am 20. Oktober 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3728 14. 10. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3728 Zudem wurde im Jahre 2015 die im Abstand von fünf Jahren durchzuführende Bundesverkehrszählung vorgenommen. Die Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse steht kurz bevor. Sofern die Bundesverkehrszählung 2015 neue Erkenntnisse über die Verkehrsbelastung auf der B 62 im Bereich Bad Hersfeld-Sorga hervorbringen sollte, wird die Landesregierung diese zum Anlass nehmen, eine erneute Überprüfung und Bewertung der Lärmsituation vornehmen zu lassen, und auf Grundlage dieser mögliche weitere Lärmminderungsmaßnahmen prüfen. Frage 4. Mit welchen örtlichen Vertretern haben Vertreter des Landes Gespräche über Maßnahmen zur Lärmreduzierung in den letzten sechs Monaten geführt und mit welchem Ergebnis? Gespräche mit örtlichen Vertretern über straßenverkehrliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung in der Ortsdurchfahrt Sorga wurden mit den hierfür zuständigen Vertretern des Landes Hessen in den letzten sechs Monaten nicht geführt. Sofern die Ergebnisse der Bundesverkehrszählung 2015 eine Neubewertung der Lärmsituation in der Ortsdurchfahrt Sorga nahelegen, wird die Landesregierung diese zum Anlass nehmen, gegebenenfalls entsprechende Gespräche mit örtlichen Vertretern aufzunehmen. Wiesbaden, 5. Oktober 2016 Tarek Al-Wazir