Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 31.08.2016 betreffend landesweites Schülerticket - Teil 2 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne vereinbart, die Einführung eines landesweiten Schülertickets zu prüfen. Laut Mitteilung des Verkehrsministeriums rechnet Minister Tarek Al-Wazir bei Einführung eines solchen Angebots mit 20 Mio. € jährlich an Kosten für das Land bei einem angenommenen Jahrespreis von 365 €. Allerdings, so der Minister, stünden noch Gespräche mit den Verkehrsverbünden und den zuständigen Schulträgern aus, die sich an den zusätzlichen Kosten nicht beteiligen wollten. Grundsätzlich regelt § 161 des Hessischen Schulgesetzes Verantwortlichkeiten und Kostenfragen im Bereich des Schülerverkehrs. Die Kosten für die Beförderung zur zuständigen Schule werden danach von den Schulträgern , also den Landkreisen und kreisfreien Städten, bis zum Ende der Schulpflicht übernommen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Landesregierung sieht das Schülerticket als Antwort auf die Lebenswelt und das Mobilitätsverhalten heutiger Kinder und Jugendlicher. Mit dem Schülerticket soll es ihnen ermöglicht werden, selbstständig und sicher unterwegs zu sein. Der ÖPNV soll dabei als einfache und verlässliche Alternative zum eigenen Auto oder zum Elterntaxi erfahrbar gemacht werden. Gleichzeitig werden damit die Familien von nicht erstattungsberechtigten Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden bei den Mobilitätskosten entlastet. Um diese Ziele zu erreichen, möchte die Landesregierung gemeinsam mit den Verkehrsverbünden in Hessen die bestehenden Angebote an Schülerzeitkarten weiterentwickeln und attraktiver gestalten. Nach umfangreichen Untersuchungen hat sich das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie , Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) für ein landesweit geltendes Schülerticket ausgesprochen; das Kabinett hat die Einführung eines solchen Schülertickets am 15.11.2016 beschlossen . Der Verkaufspreis soll voraussichtlich 365 € pro Schuljahr betragen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen rechnen die drei hessischen Verkehrsverbünde sowie die Schulträger durch Einführung eines landesweiten Schülertickets konkret? Frage 2. Welche zusätzlichen finanziellen Aufwendungen sollen die drei hessischen Verkehrsverbünde sowie die Schulträger nach Ansicht der Landesregierung konkret übernehmen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung ist bereit, die Verkehrsverbünde mit zusätzlich bis zu 20 Mio. € pro Jahr zu unterstützen, um auftretende Einnahmeausfälle auszugleichen. Den Verkehrsverbünden sowie den Schulträgern sollen durch das landesweite Schülerticket keine zusätzlichen finanziellen Kosten entstehen. Frage 3. Plant die Landesregierung, zusätzliche Kosten für die kommunalen Schulträger durch eine entsprechende Anpassung der Bedarfsberechnung im kommunalen Finanzausgleich auszugleichen? Nein, da keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen, wird eine Anpassung der Bedarfsrechnung im kommunalen Finanzausgleich im Rahmen des Schülertickets nicht angestrebt. Eingegangen am 22. November 2016 · Ausgegeben am 25. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3730 22. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3730 Frage 4. Warum plant die Landesregierung nur ein kostengünstiges, landesweit gültiges Beförderungsticket für Schüler, aber keine vergleichbare Unterstützung für Auszubildende? Das landesweite Schülerticket soll auch für Auszubildende gelten. Die Landesregierung weist darauf hin, dass das Wesen der dualen Berufsausbildung auch aus dem Besuch einer Berufsschule besteht. Frage 5. Was will die Landesregierung konkret unternehmen, damit das geplante landesweite Schülerticket nicht nur für Schüler in Großstädten und Ballungsräumen mit einem dichten ÖPNV Angebot interessant ist, sondern auch Schüler ländlicher Regionen von Landeszuschüssen profitieren können? Schülerinnen und Schüler in ländlichen Regionen profitieren durch den in den meisten Fällen günstigeren Preis des Schülertickets im Vergleich zu den bestehenden Angeboten - bei deutlicher Ausweitung der räumlichen Gültigkeit auf ganz Hessen. Damit wird der Besuch von Ausbildungsangeboten (z.B. Musikunterricht, Nachhilfeangebote) sowie von Freizeitaktivitäten in angrenzenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten erheblich erleichtert. Darüber hinaus soll das Schülerticket einen Beitrag zum Erhalt eines attraktiven ÖPNV- Angebots im ländlichen Raum leisten. Im letzten Jahrzehnt ist die Nachfrage im ÖPNV im ländlichen Raum insbesondere durch den demografischen Wandel zum Teil deutlich zurückgegangen . Durch das Schülerticket werden neue Kundinnen und Kunden gewonnen, die diesem anhaltenden Trend entgegenwirken. Wiesbaden, 7. November 2016 Tarek Al-Wazir