Kleine Anfrage der Abg. Faeser, Eckert, Franz, Gnadl, Hartmann, Holschuh, Hofmann und Rudolph (SPD) vom 30.08.2016 betreffend Schießtraining der hessischen Polizei II und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage betreffend Schießtraining der hessischen Polizei (Drs. 19/3335) haben sich weitere Nachfragen ergeben. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden die sich nicht in Betrieb befindlichen Raumschießanlagen in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Kassel, im Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt und im Hessischen Landeskriminalamt jeweils baulich fertiggestellt? Die sich nicht in Betrieb befindliche Raumschießanlage (RSA) (35 Meter) bei der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Kassel wurde im Jahr 1978 in Betrieb genommen. Sie ist als Raumschießanlage für den "scharfen Schuss" nicht mehr in Betrieb. Gleichwohl wird dort im Rahmen des Einsatztrainings mit Farbmarkierungswaffen trainiert. Die sich nicht in Betrieb befindliche RSA (15 Meter) beim Polizeipräsidium Südhessen wurde im Februar 1994 in Betrieb genommen . Die sich nicht in Betrieb befindliche RSA (25 Meter) beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) wurde Mitte 1998 in Betrieb genommen. Frage 2. Aus welchen Gründen sind die oben genannten Raumschießanlagen jeweils nicht in Betrieb? Sowohl bei der RSA (35 Meter) in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung als auch bei der RSA im HLKA erfüllt die Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) nicht mehr die Anforderungen des Arbeitsschutzes. Bei der RSA (15 Meter) im Polizeipräsidium Südhessen sind erhebliche Bau- und Sicherheitsmängel (u.a. Brandschutz, Lüftung, Geschossfang) vorhanden. Ein durch das (damalige) Hessische Baumanagement (HBM) durchgeführter Maßnahmenvergleich (Komplettsanierung/Neubau) empfahl einen Neubau. Frage 3. Wann ist mit einer Inbetriebnahme der oben genannten Raumschießanlagen jeweils zu rechnen? Wenn eine Inbetriebnahme nicht geplant ist, aus welchen Gründen? Eine Wiederinbetriebnahme der RSA (35 Meter) in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung für den scharfen Schuss ist nicht geplant. Durch das seit 2012 fertiggestellte Trainingszentrum in Baunatal , bei dem es sich derzeit um das modernste Einsatztrainingszentrum in Hessen handelt, ist eine alternative Trainingsmöglichkeit entstanden. Die derzeit geschlossene RSA (15 Meter) im PP Südhessen wird nicht mehr in Betrieb gehen, da ein Neubau der dortigen Schießstätte geplant ist. Der Neubau ist im Entwurf des Einzelplans 18 für das Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Die Wiederinbetriebnahme der RSA im HLKA wird voraussichtlich Anfang 2018 erfolgen. Frage 4. Welche Maßnahmen zu welchen Kosten sind für eine Inbetriebnahme der oben genannten Raumschießanlagen notwendig? Die Maßnahmen in der RSA im HLKA beinhalten im Wesentlichen die Erneuerung des Lüftungskanalsystems einschließlich der Außenluftansaugung, Arbeiten an den Deckenbekleidungen Eingegangen am 29. November 2016 · Ausgegeben am 2. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3732 29. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3732 in Nebenräumen (wegen der Verlegung neuer Kanaltrassen), die Herstellung von glatten Decken - und Wandbekleidungen in Teilbereichen sowie die Einhausung der Projektionsebene. Die Gesamtkosten werden auf etwa 300.000 € geschätzt. Hinsichtlich der RSA im Polizeipräsidium Südhessen und der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Kassel wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5. Wann sollen die zu Frage 4 genannten Maßnahmen umgesetzt werden? Nach den aktuellen Planungen soll die Baumaßnahme in der RSA im HLKA in der zweiten Hälfte 2017 beginnen und Anfang 2018 abgeschlossen sein. Frage 6. War die Raumschießanlage in Limburg von vornherein nur für das Training mit Farbmarkierungssystemen geplant? Wenn nein, aus welchen Gründen ist in Limburg nur dieses Training möglich? Die RSA in Limburg war nicht von vornherein nur für das Training mit Farbmarkierungssystemen geplant. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen (die RLT-Anlage erfüllt nicht mehr die Anforderungen des Arbeitsschutzes) ist sie allerdings nur noch für das Schießen mit Farbmarkierungssystemen im Rahmen des Einsatztrainings zugelassen. Frage 7. Können die schießpflichtigen Beamtinnen und Beamten aus Limburg ihr Schießtraining vollständig in Limburg absolvieren oder müssen sie eine andere Raumschießanlage nutzen? Derzeit haben die schießpflichtigen Beamtinnen und Beamten der Zielgruppe 2 (z.B. Waffenträger im Innendienst und der Administration) aus Limburg die Möglichkeit, eine ihrer drei verpflichtenden Schießtrainingseinheiten in Limburg zu absolvieren. Für die beiden weiteren Termine müssen die schießpflichtigen Beamtinnen und Beamten aus Limburg zum Schießen in die Raumschießanlage Bad Homburg fahren. Die schießpflichtigen Beamtinnen und Beamten der Zielgruppe 1 (Waffenträger im Vollzug, die überwiegend mit Außentätigkeiten betraut sind) aus Limburg müssen ihre beiden Schießtrainingseinheiten sowie die weiteren beiden Schießtermine im Rahmen der zwei Trainingstage (jeweils bestehend aus Schieß- und Einsatztraining) in der Raumschießanlage Bad Homburg absolvieren. Darüber hinaus besteht derzeit die Möglichkeit, im Rahmen des Einsatztrainings ein kombiniertes Training, bestehend aus Einsatztraining und Farbmarkierungsschießen, in Limburg zu absolvieren (z.B. wie derzeit in der Seminarreihe "Polizeibezogene Selbstverteidigung" angeboten). Frage 8. Welche weiteren Dienststellen nutzen die Raumschießanlage in Limburg? Seit der Dienstanweisung des Polizeipräsidiums Westhessen vom 01.06.2016 besteht im Rahmen der im Einsatztrainingsbereich Limburg durchgeführten Seminare (derzeit "Polizeibezogene Selbstverteidigung") die Möglichkeit, das Schießtraining (Farbmarkierung) in Limburg durchzuführen . Hier haben alle Beamtinnen und Beamten der Zielgruppe 1 des Polizeipräsidiums Westhessen die Möglichkeit, am Schießen mit Farbmarkierungssystemen teilzunehmen (siehe Ausführungen zu Frage 7). Diese kombinierten Seminare mit Farbmarkierungsschießen finden derzeit ca. 10-mal im Jahr statt. Weiterhin wird der Einsatztrainingsbereich in Limburg für interne Schießtrainings mit Farbmarkierungssystem durch die Einsatztrainer - zur internen Fortbildung - genutzt. Frage 9. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte waren im Durchschnitt 2015 in die Zielgruppe 1 und wie viele in die Zielgruppe 2 eingeteilt? In 2015 waren 8.439 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in die Zielgruppe 1 und 5.938 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in die Zielgruppe 2 eingeteilt. Frage 10. Wie viele Einsatztrainingsstunden haben alle Beamtinnen und Beamten der ZG 1 im Jahr 2015 und wie viele Schießtrainingseinheiten (à ca. 30 Minuten) haben alle Beamtinnen und Beamten der ZG 2 im Jahr 2015 absolviert (bitte ZG-1-Aufschlüsselung nach kombiniertem Einsatztraining und Schießtrainingszeiten)? 2015 Schießtraining (in Stunden) Einsatztraining (in Stunden) Zielgruppe 1 ca. 42.233 ca. 32.192 Zielgruppe 2 ca. 6.736 Wiesbaden, 16. November 2016 Peter Beuth