Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger, Weiß, Eckert, Barth, Gremmels, Grüger und Faeser (SPD) vom 06.10.2016 betreffend rechtswidrige Regelbeurteilungen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: 2015 ergänzte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Regelbeurteilungen nachträglich, ohne den Personalrat einzubinden. Diese wurden im April 2016 vom Verwaltungsgericht Wiesbaden für rechtswidrig erklärt. Im Mai 2016 erklärte Staatssekretär Samson, dass das Wirtschaftsministerium diese gerichtliche Niederlage akzeptiert und keine Rechtsmittel einlegen wird. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Im Sommer 2015 wurden im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung erstmals seit 13 Jahren wieder Regelbeurteilungen durchgeführt. Diese Beurteilungen dienten als Grundlage für die Beförderungen im Oktober 2015 und im April 2016. Der Personalrat hat am 14. Dezember 2015 vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklagt, um festzustellen, dass der Personalrat im Beurteilungsverfahren nicht hinreichend eingebunden wurde. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Personalrat am 28. April 2016 Recht gegeben. Vor dem Hintergrund der bereits seit Herbst 2015 laufenden Gespräche mit dem Personalrat zur Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinie hat sich die Hausleitung entschlossen, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu akzeptieren und keine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Mit dieser Entscheidung wurden die Voraussetzungen geschaffen , möglichst zeitnah eine neue Regelbeurteilung durchführen zu können. Eine weitere gerichtliche Klärung hätte mehrere Beförderungsrunden blockieren können. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aus welchen Gründen wurden auf Veranlassung von Staatsminister Al-Wazir im Juli 2015 Regelbeurteilungen eingeführt bzw. die bestehenden überarbeitet? Das Hessische Beamtengesetz enthält eine Verpflichtung zur Regelbeurteilung von Beamtinnen und Beamten. Zudem hat sich der Personalrat im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung für die Durchführung einer Regelbeurteilung ausgesprochen. Gleichzeitig hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 17. Februar 2015 auf Mängel in der bisherigen Praxis im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hingewiesen, die weitere Beförderungen nach diesem Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit angreifbar gemacht hätten. Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 2015 mit dem Personalrat eine neue Beurteilungsrichtlinie abgestimmt und im Sommer 2015 eine Regelbeurteilung durchgeführt. Frage 2. Ist es zutreffend, dass die Richtlinien zur Durchführung der Regelbeurteilung mit dem Personalrat abgestimmt wurden? Am 18. März 2015 stimmte der Personalrat der neuen Richtlinie zu. Eingegangen am 1. November 2016 · Bearbeitet am 1. November 2016 · Ausgegeben am 4. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3752 01. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3752 Frage 3. Was hat die Landesregierung veranlasst, die mit dem Personalrat abgestimmten Richtlinien in zwei Punkten zu ergänzen? Was war der Inhalt der Ergänzungen? Bei der Durchführung der Regelbeurteilung im Sommer 2015 zeigte sich, dass die neue Richtlinie auf verschiedene Fragestellungen keine hinreichenden Antworten enthielt. Zur Klärung dieser Fragen gab die Hausleitung weitere Hinweise an alle Verfahrensbeteiligten. Dies betraf vor allem die Fragen der Festlegung eines gemeinsamen Maßstabs sowie von Rundungsmöglichkeiten . Frage 4. Ist es zutreffend, dass das Ministerium in einem Schreiben des Personalrats darauf hingewiesen wurde, dass die nachträglichen Ergänzungen die Mitwirkungsrechte des Personalrates verletzen? Falls ja, wie wurde auf den Hinweis reagiert? Nach Durchführung der Regelbeurteilung wies der Personalrat schriftlich darauf hin, dass das Beurteilungsverfahren seiner Auffassung nach nicht rechtskonform durchgeführt wurde. Die Dienststelle diskutierte diese Frage intensiv mit dem Personalrat und verständigte sich abschließend mit diesem, für künftige Verfahren eine neue Richtlinie zu erarbeiten. Frage 5. Trifft es zu, dass die Beurteilungsverfahren bei den Beschäftigten im Ministerium zu heftiger Kritik geführt haben? Falls ja, wie ist das Ministerium auf die Kritikpunkte eingegangen und welche Maßnahmen wurden unternommen, um die Beschäftigten einzubinden? Das erste Regelbeurteilungsverfahren nach 13 Jahren im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wurde naturgemäß intensiv diskutiert. In vielen Runden mit dem Personalrat und in zahlreichen persönlichen Gesprächen ist dabei natürlich auch Skepsis und Kritik zum Ausdruck gebracht worden. Kritisiert wurden vor allem Verfahrensfragen. Weitgehender Konsens bestand allerdings in der Frage, dass eine Regelbeurteilung in der Regel fairer als eine punktuelle Anlassbeurteilung ist und dass eine regelmäßige Beurteilung ein wichtiger Beitrag zur individuellen Weiterentwicklung der Beamtinnen und Beamten sein sollte. Frage 6. Nach Berichten in der Presse wurden einen Tag nachdem dem Ministerium die Entscheidung des Gerichts zugestellt wurde, noch Beförderungen ausgesprochen. Geht die Landesregierung davon aus, dass diese Beförderungen rechtlichen Bestand haben? Sowohl die Beförderungen vom Oktober 2015 als auch vom April 2016 sind bereits bestandskräftig . Frage 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Gerichts, dass der Beurteilungsbogen nicht durchdacht war und hat deshalb auf eine Beschwerde beim VGH in Kassel verzichtet? Nein. Wiesbaden, 24. Oktober 2016 Tarek Al-Wazir