Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 06.09.2016 betreffend Tempolimit auf der Ortsumgehung Nidderau (B 45) und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die vom Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Nidderau geforderte durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der neuen Ortsumgehung (B 45) wird vom Land nicht voll umgesetzt, so Presseberichte. Vor Ort treffe die Entscheidung auf Kritik, heißt es. Mehrere Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zur Straßenführung und Geschwindigkeit waren eingegangen. Vor allem die Länge der Zu- und Abfahrten auf die B 45 bei Windecken wurden als zu kurz kritisiert. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aus welchem Grund wurde die Abfahrt Windecken so kurz und mit solch einer scharfen Kurve geplant bzw. gebaut? Die Abfahrt Windecken im Zuge der B 45 - Ortsumgehung Nidderau aus Richtung Hanau wurde sowohl hinsichtlich ihrer Länge als auch ihres Radius nach den aktuell geltenden Entwurfsrichtlinien gebaut. Frage 2. Wären an dieser Stelle keine längeren Zu- und Abfahrtsspuren möglich gewesen? Kriterium für den Bau von Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen im Bereich von Ab- und Zufahrten ist die Höhe der verkehrlichen Belastung. Ist die Belastung entsprechend hoch und der Bau somit gerechtfertigt, so gehen der Planung und dem Bau von Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen zunächst Leistungsfähigkeitsberechnungen voraus, aus welchen sich die Dimensionierung (Länge) der Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen ableiten lässt. Dies ist beispielsweise im Kreuzungsbereich der B 45 mit der B 521 von und nach Büdesheim sowie im Kreuzungsbereich der B 45 mit der K 246 von und nach Karben erfolgt und entsprechend baulich umgesetzt worden. Die Abfahrt Windecken ist in der geplanten und gebauten Form ausreichend leistungsfähig. Frage 3. Wie viele Unfälle haben sich auf der Ortsumgehung Nidderau seit ihrer Eröffnung ereignet? Seit der Eröffnung der Ortsumgehung Nidderau (B 45) am 22.06.2015 bis zum 30.08.2016 wurden 17 Unfälle registriert. Diese ereigneten sich auf einer Abschnittslänge von etwa 2,5 km. Frage 4. An welchen Straßenabschnitten haben sich diese Unfälle ereignet? Vier Streckenunfälle ereigneten sich im südöstlichen Teil der Ortsumgehung. Zusätzlich wurden 3 Unfälle am Knoten in Höhe der Siedlung am Landwehrgraben und 10 Unfälle am Knoten im Anschluss an die L 3009 registriert. Frage 5. Welche Unfallursachen konnten dabei ausgemacht werden? Insgesamt wurden folgende Unfallursachen festgestellt: Alkoholeinfluss (2 Unfälle), ungenügender Sicherheitsabstand (2 Unfälle), Fehler beim Wiedereinordnen nach Überholen (1 Un- Eingegangen am 17. Oktober 2016 · Bearbeitet am 17. Oktober 2016 · Ausgegeben am 20. Oktober 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3753 17. 10. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3753 fall), Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen (5 Unfälle), Missachten des Vorrangs des durchgehenden Verkehrs (1 Unfall), Fehler beim Abbiegen nach links (3 Unfälle), andere Fehler beim Fahrzeugführer (3 Unfälle), technische Mängel einschließlich Wartungsmängel und Bereifung (1 Unfall) und Wild auf der Fahrbahn (3 Unfälle). Frage 6. Aus welchem Grund ist für die Ortsumgehung Nidderau keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h möglich? Eine Beschränkung der Geschwindigkeit kann nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Rechtsguts, zu dessen Schutz eine Anordnung ergangen ist oder ergehen soll (z.B. Verkehrssicherheit ), erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage kann für den gesamten Abschnitt der Ortsumgehung Nidderau B 45/B 521 weder aus der Unfallstatistik noch aus den verkehrlichen bzw. örtlichen Gegebenheiten herausgelesen werden. Der Landesregierung ist dabei bewusst, dass es nicht erst zu einem schwerwiegenden Verkehrsunfall gekommen sein muss, bevor ein Handeln angezeigt ist. Daher hat sich die Landesregierung auch für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich des Knotenpunkts B 521/K 246 auf der Ortsumgehung Nidderau aufgrund dessen nicht planfreien Ausbaus (d.h. die Verkehrsachsen kreuzen sich auf gleicher Höhe) ausgesprochen . Die Maßnahme wurde im Juli 2016 umgesetzt. Frage 7. Ab welcher Unfallzahl würde die Umgehungsstraße als ein Unfallschwerpunkt eingestuft? Eine Unfallhäufungsstelle liegt gemäß dem Gemeinsamen Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur "Erfassung und Analyse von Straßenverkehrsunfällen" vom 19.01.2009/ 27.01.2009 dann vor, wenn sich an Knotenpunkten oder auf Straßenabschnitten von maximal 300 m Länge mindestens fünf Unfälle eines Unfalltyps innerhalb eines Kalenderjahres oder mindestens drei Unfälle mit schwerem Personenschaden (getötete oder schwerverletzte Personen ) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ereignet haben. Derzeit besteht auf der Ortsumgehung Nidderau B 45/B 521 weder auf der Strecke noch an den Knotenpunkten eine Unfallhäufungsstelle im Sinne des oben genannten Erlasses. Wiesbaden, 10. Oktober 2016 Tarek Al-Wazir